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Mitte September 2019 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat Gössi (fdp, SZ) vor, das analog zur Ausgabenbremse eine Personalbremse vorgesehen hatte. Im Bericht wurde die Idee der Personalbremse in Analogie zur Ausgabenbremse definiert: Die Zustimmung zu zusätzlichem Personal, also das Lösen einer Personalbremse, würde das absolute Mehr beider Räte voraussetzen. Eine Personalbremse müsste damit also – egal wie sie letztlich konkret ausgestaltet würde – in der Verfassung verankert werden, weil sie eine verfassungsrechtliche Grundregel für Abstimmungen tangiert. Eine Personalbremse – so der Bericht weiter – fokussiere entweder auf die Personalkosten oder den Personalbestand. Nicht nur der Entscheid für eine der beiden Möglichkeiten, sondern auch die Frage, welche Erlasse in welcher Weise auf Personalkosten oder -bestand wirken würden, wäre im Einzelfall schwierig zu beantworten. Insbesondere, wenn dabei auch noch die eigentliche Idee des Postulats, nämlich eine Verringerung der Regulierungsdichte, angestrebt werden solle. Es stelle sich dabei auch die Frage, ob Personalzahl und Regulierung wirklich zwingend miteinander verknüpft seien. Im Bericht wurde angeregt, vielmehr eine «Aufgabenbremse» zu definieren, die immer dann zum Zuge käme, wenn das Parlament der Verwaltung neue Aufgaben zuweise. Dass der Bundesrat sich für wirkungsvolle Massnahmen zur Eindämmung der Regulierung einsetze, habe er im Bericht zum Postulat Caroni (fdp, AR; Po. 15.3421) aufgezeigt. Die hier behandelte Personalbremse sei jedoch unverhältnismässig, weshalb er sie nicht als eine solche wirkungsvolle Massnahme erachte.

Personalbremse

Le Conseil fédéral a présenté son rapport en réponse au postulat visant la réduction des émissions de CO2 par le raccordement au réseau de chaleur à distance. D'après les conclusions du rapport, il ne faudrait pas introduire l'exemption de la taxe sur le CO2 par le biais du consommateur de chaleur à distance lors de la période d'engagement. Le système de perception et de remboursement de la taxe CO2 ne pourrait se fonder uniquement sur les émissions indirectes du consommateur, puisque les émissions devront continuer d'être imputées aux producteurs pour le SEQE, les projets de protection de climat et le UIOM. La combinaison des deux types d'imputation engendrerait davantage de bureaucratie et contrecarrerait les efforts déployés pour mettre en place un système simple, transparent et compréhensible pour toutes les parties concernées. De plus, l'adaptation des conditions-cadre mettrait à mal le principe de sécurité du droit et la sécurité de planification nécessaire à l'économie. Il faudrait recalculer et ajuster les objectifs, alors que des entreprises ont déjà pris des engagements jusqu'à fin 2020. Le rapport indique également qu'une révision du système n'engendrerait pas un recours accru au chauffage à distance. En somme, modifier la réglementation avant la fin de la période d'engagement ne permettrait pas d'atteindre les objectifs souhaités dans le postulat. Pour le Conseil fédéral, il faut éviter un système avec une double imputation. Il prône donc le maintien du système actuel, reposant sur les producteurs.

Réduction des émissions de CO2 par le raccordement au réseau de chaleur à distance

2013 hatte die GPK-NR in einem Bericht über die Wahl des obersten Kaders der Bundesverwaltung sechs Empfehlungen abgegeben, für deren fünf sie im Jahr 2016 eine Nachkontrolle beschloss. Einzig die Empfehlung, sich mit Ernennungen zurückzuhalten, hatte der Bundesrat bis zur Inspektion der GPK zu deren Zufriedenheit umgesetzt. Die PVK, die mit der Nachkontrolle betraut worden war, legte Ende 2018 eine Kurzevaluation zu 123 Wahlgeschäften des Bundesrats zwischen 2015 und 2017 vor. Sie kam zum Schluss, dass die Wahlverfahren deutlich überarbeitet worden waren. Positiv hob sie dabei die Personensicherheitsprüfungen und die Schaffung von Findungskommissionen hervor. Allerdings gebe es nach wie vor Schwächen bei der Besetzung der Topkader durch den Bundesrat. Kritisiert wurde, dass die von den Departementen an den Bundesrat gestellten Anträge keine Gründe für die Auswahl von Kandidierenden und keine Vergleiche zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern enthielten, obwohl die GPK dies empfohlen hatte. Als ursächlich machte die PVK die diesbezüglich ungenauen Weisungen des Bundesrates und der Bundeskanzlei aus. Zudem seien die enthaltenen Informationen oft unzureichend. So hätten in der Hälfte der untersuchten Fälle die Interessenbindungen der Kandidierenden gefehlt. In ihrer Medienmitteilung gab die GPK bekannt, dass sie dies als problematisch erachte. Sie ersuchte den Bundesrat, diese Informationen systematisch einzufordern.

Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat - Nachkontrolle der GPK

Im März 2019 publizierte das ARE den überarbeiteten Bericht über die externen Effekte des Verkehrs im Jahr 2015. Die umfassende Studie gab – wie bereits die Vorgängerstudie für das Jahr 2010 – einen Überblick über die Effekte des Verkehrs in zahlreichen Bereichen, etwa luftverschmutzungsbedingte Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Ernteausfälle, Biodiversitätsverluste, Lärm, Klima oder Gesundheitsnutzen des Langsamverkehrs. Die gesamten externen Kosten des Verkehrs beliefen sich für 2015 auf CHF 12.8 Mrd. Dabei erwies sich der Strassenverkehr (Private und Güter) mit CHF 9.1 Mrd. als Hauptkostentreiber. Der Luftverkehr zeichnete für CHF 1.2 Mrd. verantwortlich, während auf den Schienenverkehr 1.1 Mrd. entfielen. Der öffentliche Strassenverkehr verursachte externe Kosten von CHF 260 Mio. und der Schiffsverkehr von CHF 90 Mio. Im Langsamverkehr resultierte neben Kosten von CHF 1.1 Mrd. auch ein externer Gesundheitsnutzen von CHF 1.4 Mrd. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrsleistungen der einzelnen Verkehrsträger naturgemäss sehr unterschiedlich ausfallen; im Strassenverkehr werde beispielsweise ein Vielfaches mehr an Personen transportiert als im Schiffsverkehr.

Externe Effekte des Verkehrs 2015
Dossier: Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs

Im Herbst 2018 erschien der Bericht «Harmonisierung der Bundesmessnetze» in Erfüllung des Postulates Schneeberger (fdp, BL). Im Bericht wurde eine Inventarisierung der Bundesmessnetze vorgenommen, Synergiepotenziale zwischen diesen identifiziert sowie potenzielle Optimierungsmöglichkeiten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen ausgearbeitet.
Im Rahmen der Inventarisierung wurden insgesamt 22 Messnetze in Bundeshand gezählt. Die Messnetze wurden sodann in zwei Gruppen eingeteilt. Es resultierten die Gruppe A der Messnetze mit manueller Datenerhebung und somit geringem Automatisierungsgrad, wie u.a. Messnetze in den Bereichen Wald (bspw. Messung des Waldzustandes und -wachstum), Boden und Biodiversität sowie die Gruppe B der Messnetze mit automatischer Datenerhebung respektive hohem Automatisierungsgrad, wie etwa Messnetze in den Bereichen Luft, Meteorologie, Hydrologie (bspw. Messung der Abflussmengen, Wassertemperatur) und Schnee. Der Bericht hielt weiter fest, dass es bereits in der Vergangenheit zwischen verschiedenen Messnetzen eine technische und inhaltliche Zusammenarbeit gegeben habe. Weitergehende Synergiepotenziale lägen vor allem in den Prozessschritten Messnetzkonzept, Datenerhebung und Datenhaltung. Die im Bericht identifizierten Zusammenarbeitspotenziale wurden sodann zu thematischen Optimierungsmöglichkeiten zusammengefasst. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das UVEK, in Zusammenarbeit mit sämtlichen zuständigen Bundesämtern diese Optimierungsmöglichkeiten vertieft zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Vier thematische Arbeitsgruppen sollen für die jeweiligen Optimierungsmöglichkeiten das Aufwand-Nutzen-Verhältnis überprüfen. Der definitive Entscheid über die Umsetzung der einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten obliegt den einzelnen Ämtern. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht erstatten.

Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas)

Die im Februar 2018 präsentierte Personalbefragung 2017, die zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2017 mithilfe von Online- und Papierfragebogen bei 34'067 Bundesangestellten durchgeführt worden war (Rücklaufquote: 68%), zeigte im Vergleich zu 2014 stabile Werte. Sowohl die Arbeitszufriedenheit, die auf einer Skala von 0 bis 100 einen mittleren Wert von 70 erreichte (2014: 71), als auch die empfundene Bindung (79; 2014: 80) sowie die Identifikation mit und das Engagement für den Arbeitgeber Bund (80; 2014: 80) hatten sich verglichen mit der letzten umfassenden Personalbefragung von 2014 kaum verändert. Eher kritisch beurteilt wurden ebenfalls ähnlich wie drei Jahre zuvor die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben (68; 2014: 68) und die Führungsqualität der oberen Leitung (61; 2014: 61). Leicht geringer als 2014 war die Bewertung der Adäquatheit der Entlohnung (65; 2014: 67), wobei die Einschätzung der beruflichen Perspektiven unverändert bei 66 Punkten lag.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

Dix ans après le second examen environnemental de la Suisse, l'OCDE a évalué, de nouveau, les performances environnementales de la Suisse. La biodiversité, la croissance économique en ressources et la qualité de l'eau ont particulièrement été étudiées. S'agissant des points positifs, la Suisse figure parmi les bons élèves concernant la consommation énergétique de l'économie et l’amélioration de l'efficacité avec laquelle elle utilise ses ressources. Sa participation à des groupes de travail internationaux est relevée, tout comme son engagement pour un secteur financier tenant davantage compte des critères de durabilité environnementale. Du côté des lacunes, la Suisse n'a pas réussi à entièrement découpler croissance économique et empreinte écologique. Elle produit trop de déchets urbains. Les eaux subissent d'importantes pressions en raison de l'utilisation intensive de la force hydraulique, des pesticides en agriculture, et des micropolluants provenant des ménages et de l'industrie. Au sujet de la conservation de la biodiversité, l'étendue, la qualité et la mise en réseau des sites protégés sont jugées insuffisantes. Toutefois, les efforts accomplis par la Suisse sont salués. L'OFEV a accueilli positivement le rapport de l'OCDE. Il indique faire son possible afin de poursuivre l'objectif de réduction des atteintes portées à l'environnement, notamment dans le cadre de la Politique agricole 2022, du Plan d'action Produits phytosanitaires et du plan d'action Biodiversité.

OECD-Umweltprüfbericht Schweiz
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

D'après le rapport environnemental 2006-2016, la charge environnementale de l’administration fédérale a diminué de 26,9% par équivalent plein temps durant les dix dernières années. L'objectif des 10% a été largement dépassé par la mise en œuvre du programme de gestion des ressources et de management environnemental systématiques (RUMBA). Des normes énergétiques plus sévères ont été appliquées aux nouveaux bâtiments, le parc immobilier a été rénové, les collaboratrices et collaborateurs ont été sensibilisés et des appareils technologiquement plus performants ont été utilisés. Toutefois, les voyages en train et en avion ont augmenté. Le Conseil fédéral entend poursuivre sur cette lancée, en réduisant particulièrement les émissions de gaz à effet de serre. Il a fixé comme objectif, une réduction de la charge environnementale d'ici 2019 de 30% par rapport à 2006. Le programme RUMBA aura, dès à présent, le statut de mandat permanent afin d’être mieux ancré au sein de l’administration.

Umweltbericht der Bundesverwaltung (2006-2016)

Les mesures visant à réduire les risques liés au transport de marchandises dangereuses, particulièrement le gaz de chlore, par le rail ou par la route ont été présentées dans le rapport du Conseil fédéral. Le transport de ces marchandises est régi par l'ordonnance sur les accidents majeurs (OPAM). Pour prévenir les accidents, une procédure de contrôle et d'appréciation y est prévue. Le rapport énumère les mesures relatives au contrôle du respect des prescriptions en matière de transport, à la surveillance de l'évolution des risques pour le rail et la route, au contrôle des mesures de sécurité. Il mentionne les autorités compétentes et décrit leurs activités. Concernant le transport de chlore, il informe qu'une seconde Déclaration conjointe a été signée entre des acteurs de l'industrie, les CFF et des Offices fédéraux suite au constat d'un risque du transport de chlore sur l'arc lémanique. Les parties prenantes s'engagent, par le biais de diverses mesures, à réduire ce risque d'ici fin 2018.

Postulat verlangt Evaluation von Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrgut (15.3497)
Dossier: Massnahmen für mehr Sicherheit bei Chlortransporten

Um der von stickstoffhaltigen Luftschadstoffen ausgelösten Versauerung des Bodens entgegenzuwirken, sollte mit einem Postulat von Siebenthal (svp, BE) geklärt werden, welche Massnahmen sich dafür eignen würden, die Qualität des Bodens zu verbessern.
Im Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass die wichtigste Massnahme überhaupt die Reduktion der Stickstoffemissionen sei, welche die Versauerung auslösen. Um dies zu erreichen, müssten vor allem Veränderungen in der Landwirtschaftspolitik vorgenommen werden, da die landwirtschaftlichen Betriebe mit 66 Prozent Hauptverursacher der Luftschadstoffeinträge in den Wäldern seien. Der Verkehr habe mit 22 Prozent die zweitgrösste Menge an Einträgen zu verantworten. Da die Reduktion der Verursachung nur auf längere Frist ihre Wirkung zeigt, wurden im Bericht Massnahmen diskutiert, welche den kurzfristigen Konsequenzen der Versauerung entgegenwirken sollen.
Für Gebieten, in welchen der Oberboden zwar versauert sei, die tieferen Schichten aber noch viele Nährstoffe aufwiesen, schlug der Bericht waldbauliche Massnahmen vor. So könnten beispielsweise an diesen Orten tiefwurzelnde Baumarten gepflanzt werden, welche mit der versauerten Oberschicht gut zurechtkämen. Die Kalkung von Böden könne dann hilfreich sein, wenn eine rasche Wirkung notwendig sei. In diesem Bereich könne man von den bereits in Deutschland gemachten Erfahrungen profitieren. Der Bericht schlug vor, Pilotprojekte durchzuführen, um die Eignung der Massnahmen für die Schweizer Gegebenheiten zu überprüfen.
Schliesslich behandelte der Bericht noch den im Postulat vorgebrachten Vorschlag der Wiederverwendung von Asche aus Holzfeuerungen für die Düngung des betroffenen Waldbodens. Da es sich bei Asche aus rechtlicher Perspektive um ein Abfallprodukt handle, welches entsprechend der geltenden Gesetzgebung entsorgt werden müsse, eigne sich diese Massnahme nur bedingt. Weiter sei nicht auszuschliessen, dass das Holz mit Fremdstoffen oder Schwermetallen belastet sei, welche sich im Waldboden ansammeln könnten. Um dies zu verhindern, wäre ein grosser administrativer Aufwand nötig, welcher in Anbetracht des Nutzens nicht gerechtfertigt sei. Somit wird im Bericht von der Ausstreuung von Asche als Massnahme gegen versauerten Boden abgeraten.

Wiederverwendung von Asche aus Holzfeuerungen

Ende Januar 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Lohnsystem des Bundes in Erfüllung des Postulats der FK-NR vor. Das Lohnsystem des Bundes weist verschiedene Elemente für Leistungsanreize auf, wobei von der FK-NR insbesondere der Funktionslohn – also Vergütungen auf der Basis von Erfahrung und Leistung – betont wurde.
Die Exekutive liess das Lohnsystem von der Firma "perinnova" analysieren, die diesem ein insgesamt gutes Zeugnis erstellte. Es seien insbesondere keine Auswüchse hinsichtlich Leistungsprämien erkennbar. Die Praxis sei adäquat. Kritisiert wurden hingegen die Ortszuschläge, bei denen nicht klar sei, was das Ziel sei. Die dort geltenden Ansätze, die noch vor 1989 eingeführt worden seien, entsprächen nicht mehr der aktuellen Situation. Zudem wurden die 2016 eingeführten Lohnentwicklungsbandbreiten als zu wenig flexibel kritisiert. Schliesslich wurde ein regelmässiges Controlling angemahnt, mit dem eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems gewährleistet werden solle. Der Bundesrat kam aufgrund der Analyse zum Schluss, dass das bestehende Lohnsystem nicht grundlegend geändert werden müsse. Trotzdem beauftragte er das EFD, ein Papier auszuarbeiten, mit welchem Weiterentwicklungsmöglichkeiten skizziert werden sollen.

Bericht zum Lohnsystem

In seinem Bericht über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der SiK-NR zeigte sich der Bundesrat zwar überzeugt davon, dass das Grenzwachtkorps mit zusätzlichen personellen Mitteln zusätzliche Leistungen für die Sicherheit der Schweiz erbringen könnte, wies jedoch auch darauf hin, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen – insbesondere das Einfrieren des Stellenbestandes bei der Bundesverwaltung auf dem Niveau von 2015 – eine solche Aufstockung derzeit nicht zuliessen. Angesichts der Migrationsbewegungen über die Mittelmeerroute, des anhaltenden Kriminaltourismus und der latenten Terrorgefahr bleibe das Sicherheitsumfeld in absehbarer Zeit herausfordernd. Diese Gefahren könnten jedoch nur partnerschaftlich in internationaler Kooperation bewältigt werden und zur Unterstützung der europäischen Grenzschutzagentur sei die EZV gemäss den Vorgaben der politischen Behörden durchaus in der Lage. In einer ausserordentlichen Lage stehe zudem die Armee bereit, Unterstützung zu bieten, wenn auch deren Einsatz nicht zum Regelfall werden sollte.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

L'OFEV a présenté son plan directeur de recherche Environnement 2017-2020. En indiquant les besoins en terme de recherches. L'objectif est que la Suisse continue à disposer de bases scientifiques pour sa politique de l’environnement et des ressources. En effet, la recherche environnementale aide les responsables politiques et l'administration dans l'aménagement de mesures appropriées en vue de protéger l'environnement et de conserver durablement les ressources naturelles. Actuellement, l'office exploite une banque de données incluant plus de 1000 groupes de recherche issus d’institutions publiques ou privées. Le plan directeur expose les quatre axes d'études prioritaires – actions pour la préservation et l’aménagement d’un environnement intact, protection contre les polluants et les nuisances, protection et utilisation durable des ressources et des écosystèmes, maîtrise des changements climatiques et prévention des dangers – ainsi que les 21 domaines de recherche de l'OFEV. Les besoins concrets pour chaque domaine, par exemple la biosécurité et le droit de l'environnement, y sont décrits. Pour la planification financière et l'attribution annuelle des moyens consacrés à la recherche environnementale, l'OFEV se fondera sur ce plan.

Forschungskonzept Umwelt 2017-2020

Mitte November legte der Bundesrat seinen Bericht zur Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten vor, um das entsprechende Postulat der SVP-Fraktion zu erfüllen. Der Bericht listet auf rund 60 Seiten Daten zu Honoraren, Entlohnung und Lohnentwicklung der Mitglieder des obersten Kaders und der leitenden Organe in allen Unternehmen und Anstalten, geordnet nach Departementen, auf. In einer Gesamtwürdigung, welche die letzte Seite des Berichts einnimmt, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die betrachteten Unternehmen sehr heterogen seien und man für eine Bewertung nicht überall denselben Massstab anwenden dürfe. Insgesamt entsprächen die Honorare der Teuerungs- und Marktentwicklung. Auch die Veränderungen der Kaderlöhne entsprächen der generellen Entwicklung – von begründbaren Ausnahmen abgesehen. Die Kaderlöhne und die Durchschnittslöhne des gesamten Personals seien zudem «nicht in nennenswertem Ausmass auseinandergedriftet», sondern innerhalb eines gewissen Korridors parallel gewachsen. Auch dies entspreche den Entwicklungen in der Privatwirtschaft.

Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Im November 2015 zeigte sich die GPK-SR zufrieden mit den Massnahmen, die der Bundesrat in der Zwischenzeit bezüglich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung unternommen hatte, und beschloss, die Inspektion abzuschliessen. Lobend hob die Kommission hervor, dass der Bundesrat externe Mitarbeitende in Zukunft als Personalaufwand verbuchen und mit Personalleihverträgen versehen will. Entsprechende Weisungen hatte er im August 2015 verabschiedet. Zudem hatte die Regierung verfügt, dass für die Anstellung externen Personals bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Auf zwei Jahre befristete Verträge dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Personalressourcen und das Fachwissen intern nicht vorhanden sind oder nicht rechtzeitig selber rekrutiert werden können.
Allerdings kündigte die GPK eine Nachkontrolle an, da es noch immer heikle Punkte gebe. Im Auge behalten will sie insbesondere das Problem der Personensicherheitsprüfungen, die aufgrund eher unsicherer Rechtsgrundlagen bei externen Mitarbeitenden wahrscheinlich nicht systematisch durchgeführt würden. Speziell heikel sei dies bei Personen, die im Informatikbereich eingesetzt würden und deshalb Zugang zu sensiblen Daten hätten.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Ende August 2015 legte der Bundesrat den Bericht zum Postulat Lehmann (cvp, BS) vor. Der Basler Nationalrat hatte vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Fachkräftemangel verlangt, dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften in der Bundesverwaltung geprüft werden solle. Die Regierung machte deutlich, dass das Problem mit dem Ausscheiden der Babyboomer-Generation noch akzentuiert werde und sie die Weiterarbeit über das AHV-Alter hinaus unterstütze. Die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensalter seien gegeben und die Möglichkeiten würden im Zusammenhang mit der Laufbahnplanung in Führungskursen auch angesprochen. Laut Bericht haben Ende 2014 insgesamt 74 Personen in der Bundesverwaltung gearbeitet, die das ordentliche Pensionsalter bereits überschritten hatten, 34 Frauen und 40 Männer. Der Wunsch nach frühzeitiger Pensionierung sei in der Verwaltung wesentlich verbreiteter als die Idee, länger zu arbeiten: Rund 2/3 der an der Personalbefragung 2014 teilnehmenden Personen gaben den Wunsch eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben preis. Lediglich knapp ein Fünftel der Befragten könne sich eine Beschäftigung über das Pensionsalter hinaus vorstellen.

Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften (Po. 13.4081)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Erstmals erfasste das BAV 2015 in enger Zusammenarbeit mit den Bahnen neben den personellen Risiken beim Transport gefährlicher Güter ebenfalls die Umweltrisiken auf Bahnstreckenabschnitten. Die Ergebnisse legten dar, dass auf dem 3652 km langen Bahnstreckennetz auf insgesamt 42 km Gefahren für Oberflächengewässer vertieft geprüft werden müssen und auf weiteren 10 km Umweltrisiken beim Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können. Gemeinsam mit dem BAFU und den Störfallfachstellen sollen diese Abschnitte nun eingehend auf ihre Sicherheit überprüft und allfällig zu treffende Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beschlossen werden. Die grösste Gefahr für das Oberflächenwasser geht gemäss Bericht von einem Streckenabschnitt bei Tecknau (BL) aus, wo die Bahnlinie direkt neben dem Eibach zu liegen kommt. Dort würden bei einem Bahnunglück giftige Stoffe direkt in das Gewässer gelangen und schliesslich in den Rhein fliessen. Der kritischste Streckenabschnitt in Bezug auf Risiken für das Grundwasser befindet sich bei Kiesen (BE).
Ungewollte Aufmerksamkeit erhielten die Erkenntnisse durch die nur wenige Tage darauf erfolgte Entgleisung eines mit Chemikalien beladenen Güterzuges bei Daillens (VD). Messungen ergaben, dass keine Chemikalien in angrenzende Oberflächengewässer geflossen sind. Der Unfallort gehörte nicht zu den im Bericht genannten risikobehafteten Streckenabschnitten.

Umweltrisiken auf Bahnstreckenabschnitten

Der Bundesrat nahm Anfang 2015 Stellung zu den Empfehlungen der GPK-SR hinsichtlich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Er stellte fest, dass auf den Einsatz externer Fachkräfte – den Begriff externe Mitarbeitende wollte er explizit nicht verwenden – nicht verzichtet werden könne. Das vom GPK-Bericht vermittelte Bild eines flächendeckenden Einsatzes stimme zudem nicht. Dennoch zeigte sich die Regierung bereit, einige Forderungen der GPK aufzunehmen; so etwa die Entwicklung von Strategie und Kriterien für den Beizug externer Fachkräfte und entsprechende Kontrollen. Gegebenenfalls seien hierzu auch Rechtsanpassungen vorzunehmen, was einer weiteren Empfehlung der GPK entspreche.
Die GPK ihrerseits nahm Ende März in einem Bericht Stellung zur Stellungnahme des Bundesrates. Zwar habe die Regierung die Probleme erkannt und teilweise auch schon Massnahmen ergriffen, verschiedene Empfehlungen müssten aber noch vertieft werden. Zudem sei am Begriff der externen Mitarbeiter festzuhalten. Dieser sei im Gegensatz zu den externen Fachkräften klar definiert worden. Konkret forderte die GPK eine eingehendere Abklärung der Rechtsgrundlagen und die transparente Ausweisung des Mitteleinsatzes für externe Mitarbeitende im Voranschlag 2016. Dieser sei unter Personalaufwand und nicht unter den Sachkrediten zu beziffern.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Der im Jahr 2015 erschienene Bericht zur Personalbefragung 2014 zeigte, dass die Bundesangestellten mit ihrer Arbeit zufrieden waren und sich damit identifizierten. Umfassende Personalbefragungen finden alle drei Jahre statt; dazwischen werden Kurzevaluationen durchgeführt. Auch die Befragung im Jahr 2014, auf die sich der Bericht 2015 stützte, war eine Vollerhebung bei insgesamt 34'438 Personen mit einer Rücklaufquote von 63 Prozent. Der mittlere Wert von 71 auf einer Skala von 1 bis 100 zeigte eine leicht höhere generelle Arbeitszufriedenheit als noch drei Jahre zuvor (2011: 68). Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (68) sowie die Führungsqualität (61) wurden etwas kritischer beurteilt und liessen sich nicht mit 2011 vergleichen, da dazumal andere Indikatoren erhoben worden waren. 22 Prozent der Befragten beurteilten ihre Leistung ferner als nicht adäquat entlohnt.
Im Personalbericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Frauenanteil mit 44.4 Prozent erstmals den festgelegten Sollwert überstiegen habe (44%). In den höheren Lohnklassen war der Frauenanteil bereits 2013 über die – für diese Klassen tiefer angesetzten – Sollwerte geklettert (Lohnklassen 24-29: 31.3%, Soll: 29%; Lohnklassen 30-38: 17.7%, Soll: 16%).

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

Le Conseil fédéral a adopté le rapport Environnement Suisse 2015, exposant l'état et l'évolution de l'environnement en Suisse sur la base des mesures prises par la Confédération et des progrès réalisés par rapport à ceux des pays voisins. Il satisfait pour la première fois l'engagement pris de publier un rapport tous les quatre ans, suite à la ratification de la Convention d'Aarhus. Le rapport dresse les succès constatés, à savoir la diminution des charges de polluants, l'amélioration de la qualité de l'air, la bonne qualité de l'eau, l'utilisation efficace de l'énergie et des matières premières. Toutefois, la Suisse ne remporte pas que des succès. Le mitage et le morcellement ne cessent de s'accroître, outre une forte imperméabilisation des sols. De plus en plus d'espèces sont menacées et le bruit est toujours excessif. Par ailleurs, par le biais de ses importations, la Suisse favorise la surexploitation des ressources naturelles à l'étranger. Face à ce bilan contrasté, le Conseil fédéral s'est fixé trois priorités pour ces prochaines années: la protection du climat, la conservation de la biodiversité et la gestion des ressources naturelles. Il souhaite également accroître l'attention portée à l'exécution des lois en collaboration avec les cantons et promouvoir le dialogue avec la population sur la valeur de l'environnement.

Bericht «Umwelt Schweiz 2015»
Dossier: Bericht «Umwelt Schweiz»

Die 2013 durchgeführte Personalbefragung in der Bundesverwaltung, die von 1'061 der 1'509 angefragten Bundesangestellten beantwortet wurde, zeigte eine relativ hohe Arbeitszufriedenheit und ein starkes Engagement. Im Schnitt vergaben die Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 den Wert 78 für die Frage ob sie stolz seien, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

In Erfüllung eines Postulats der GPK des Nationalrates legte der Bundesrat einen Bericht vor, der die Steuerung der Personalpolitik durch ein an die Stellenfunktion geknüpftes Vertrauensarbeitszeitmodell vorschlug. Dieser Punkt war im Vorjahr in der Debatte um die Personalsteuerung Gegenstand von Divergenzen zwischen den Kammern gewesen.

Steuerung der Personalpolitik

Die GPK gaben in ihrem Jahresbericht 2012 bekannt, dass sie die Wahl des obersten Verwaltungskaders durch den Bundesrat evaluieren wollen. Die Besetzung des Topkaders hatte in den letzten Jahren mehrfach Kontroversen ausgelöst. Der Mitte November veröffentlichte Evaluationsbericht fand dann deutliche Worte. Der Regierung wurden unvollständige Information, mangelhafte, intransparente Verfahren und fehlende Sicherheitsprüfungen vorgeworfen. In 20 der untersuchten 37 Fälle aus dem Jahr 2012, bei denen der Bundesrat für die Besetzung verantwortlich war, sei das Auswahlverfahren mittelmässig oder gar schlecht gewesen. Gar nur in 18 Fällen sei eine Personensicherheitsprüfung vorgenommen worden. Der Bundesrat sei in der Regel zu wenig informiert, um seiner Verantwortung als Wahlbehörde nachkommen zu können. Die GPK empfahl dringend, Mindestanforderungen für Auswahlverfahren zu definieren. Auch im Berichtjahr kam es zu medial ausgeschlachteten Entlassungen von hohen Verwaltungsangestellten. So trennte sich etwa Bundesrat Berset vom Direktor des Bundesamtes für Statistik, Jürg Marti, gegen den amtsintern Kritik laut geworden und anonym an die Medien weitergespielt worden war. Zum Nachfolger von Marti wurde Simon Ulrich ernannt. Die von Berset anberaumte Administrativuntersuchung zeigte dann allerdings Anfang Oktober, dass die Vorwürfe gegen Marti haltlos waren.

Topkader

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

In Erfüllung eines im Jahre 2011 überwiesenen Postulats Bourgeois (fdp, FR) präsentierte der Bundesrat Ende Januar seinen Bericht zur Rolle des Staates hinsichtlich einer effizienten Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Laut Ausführungen der Regierung würde sich eine Politik der Grünen Wirtschaft kurzfristig eher negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Langfristig hingegen könnten externe Kosten für Umwelt und Gesellschaft durch die geringere Umweltbelastung verringert werden. Darüber hinaus könne nicht erwartet werden, dass eine Grüne Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen würde; es könne lediglich mit einer Verschiebung der Arbeitslast gerechnet werden. Ob sich dieser Strukturwandel hingegen positiv oder negativ auf die Beschäftigung auswirken würde, sei aufgrund vieler unbekannter Grössen nicht vorhersehbar. Betreffend notwendige Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung seien Regelungen angebracht, welche die Übernutzung der natürlichen Lebensgrundlagen mit einer adäquaten finanziellen Last belegten. Wichtig sei der Einsatz eines möglichst kosteneffizienten Politikmix, der die Unternehmen nicht unnötig einschränkt und Innovationen fördert, wobei alle Branchen gleichwertig berücksichtigt werden sollen. Als wichtige, bestehende Eckpfeiler zur möglichen Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft nennt der Bundesrat die jüngste Revision des CO2-Gesetzes, die Energiestrategie 2050, der sich in Arbeit befindende Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz, die Agrarpolitik 2014-2017, der mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes kürzlich beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sowie die „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015“. Darüber hinaus verwies die Regierung auf die laufenden Arbeiten in den 2010 beschlossenen sechs Handlungsfeldern zur Förderung einer Grünen Wirtschaft und kündigte an, der Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Strategie für ein grünes Wirtschaftswachstum