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  • Teuscher, Franziska (gp/verts, BE) NR/CN

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Vor allem „auf der Strasse“ müsse die GP ihre Anliegen durchsetzen, mahnte die scheidende Vizepräsidentin Franziska Teuscher an der Delegiertenversammlung in Kriens Ende Januar. Die Grünen hatten im Berichtsjahr denn auch zwei Volksbegehren im Köcher: Neben der Atomausstiegsinitiative, die eine maximale Laufzeit der bestehenden AKWs von 45 Jahren fordert, sammelte die GP auch Unterschriften für die Initiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, die den ökologischen Fussabdruck der Schweiz ab 2050 auf ein nachhaltiges Niveau reduzieren will. Beide Begehren wurden Ende Berichtsjahr eingereicht: die „Grüne Wirtschaft“ kam offiziell im Oktober mit 112'098 Unterschriften zustande, und die Mitte November eingereichte Atomausstiegsinitiative wurde von der Bundeskanzlei im Januar 2013 als mit 107'533 Unterschriften zustande gekommen verfügt.

Volksbegehren

Ebenfalls verworfen wurden zwei Motionen der grünen Fraktion für eine Klimaschutzstrategie 2050 und für eine Klimaverträglichkeitsprüfung, eine Motion Teuscher (gp, BE) für eine Lenkungsabgabe auf dem Energieverbrauch (Mo. Teuscher, 06.3595), eine Motion Allemann (sp, BE) zur klima- und gesundheitsschädigenden Wirkung fossiler Treibstoffe (Mo. Allemann, 05.3893), eine Motion Recordon (gp, VD) zur Installation von Treibstoffverbrauchsmessgeräten in allen Fahrzeugen (Mo. Recordon, 06.3105) sowie eine Motion Donzé (evp, BE) für eine Sensibilisierungskampagne zur Verringerung des Benzinverbrauchs (Mo. Donzé, 06.3186).

Motionen der grünen Fraktion für eine Klimaschutzstrategie 2050 und für eine Klimaverträglichkeitsprüfung
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Damit sich ein amerikanischer Konzern mit einer Pharmafabrik, welche rund 1'200 Arbeitsplätze bringen soll, allenfalls in Galmiz (FR) ansiedeln kann, bewilligte der Freiburger Staatsrat die Umzonung von 550'000 m2 Landwirtschaftsland in eine Industriezone. In seiner Antwort auf eine Frage Teuscher (gp, BE) (04.5236) erklärte der Bundesrat, der „Fall Galmiz“ verletze das Raumplanungsrecht nicht. Die Kompetenz, über derartige Einzonungen zu entscheiden, liege bei der Gemeinde; die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffenen Festlegungen bedürften der Genehmigung durch den Kanton. Bestünden Zweifel an der Bundesrechtskonformität der getroffenen planerischen Festlegungen, könnten Anwohner, zum Teil Nachbargemeinden und in bestimmten Fällen Umweltverbände dagegen gerichtlich vorgehen. Selbst wenn der Bund zur Auffassung käme, dass Bundesrecht verletzt würde, wäre er nach geltendem Recht nicht zur Anfechtung der Einzonung legitimiert. Es sei aber vorgesehen, diese Rechtslücke im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes, das sich in der parlamentarischen Beratung befinde, zu schliessen. Aufgrund der dargelegten Kompetenzordnung habe der Bund zurzeit nicht die Möglichkeit zu einer kantonsübergreifenden Koordination und könne sich daher auch nicht für einen anderen infrage kommenden Standort einsetzen. Dies wäre nur möglich, wenn der Bund die Kompetenz erhielte, bei Standortkonkurrenz aus gesamtschweizerischer Sicht übergeordnete Interessen einzubringen und den Kantonen gestützt darauf verbindliche Vorgaben zu machen. Ob es sinnvoll sei, dem Bund solche Kompetenzen zu erteilen, soll im Rahmen der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes geprüft werden.
Siehe auch die in den Räten noch nicht behandelte Mo. 04.3593 Marty Kälin (sp, ZH), Nachhaltige Bauzonen, und die Antwort des Bundesrates auf die Frage derselben Parlamentarierin (04.5267).

Pharmafabrik in Galmiz?

En début d'année, un comité composé d'écologistes alémaniques a lancé une initiative populaire intitulée "Pour un dimanche sans voitures par saison – un essai limité à quatre ans" . Comme son titre le suggère, l'initiative demande que le trafic motorisé - à l'exception des transports publics et des services d'urgence - soit banni des routes helvétiques quatre dimanches par année. La mesure devrait s'appliquer, dans un premier temps, pendant quatre ans seulement. Suite à cette période probatoire, le peuple serait amené à se prononcer sur son maintien définitif. Rappelons qu'en 1978, une initiative similaire visant à introduire 12 dimanches sans voitures par année avait été assez largement refusée par le peuple et les cantons. Le Conseil national a par ailleurs décidé de ne pas donner suite à une initiative parlementaire Teuscher (av, BE; iv.pa. 96.408) demandant de procéder aux modifications légales nécessaires afin que deux jours sans voitures soient organisés chaque année.

Intitiative "Für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit" (Sonntags-Initiative) (99.094)