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Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ergriff im Januar das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Mit dem neuen Gesetz würde die Höhe der Billag-Gebühr für Unternehmen nicht mehr pauschal, sondern entsprechend der Höhe des erwirtschafteten Umsatzes festgelegt. Gemäss dem SGV müssten die Unternehmen dadurch jährlich CHF 200 Mio. anstatt CHF 40 Mio. bezahlen. Jean-François Rime, Präsident des SGV, sagte gegenüber der Tribune de Genève, dass er mit dem neuen Gesetz für seine Unternehmen Billag-Gebühren in der Höhe von CHF 4'500 bezahlen müsste, anstatt wie bisher CHF 700 bis 800. Jedoch wären den Erläuterungen des Bundesrates zugfolge vor allem grosse Unternehmen von der Revision betroffen. Rund drei Viertel der KMU, jene mit einem Umsatz unter CHF 500'000, müssten unter dem geänderten Gesetz keine Billag-Gebühren mehr bezahlen. Ironischerweise beschloss Economiesuisse, deren Mitglieder durch die Gesetzesänderung stärker zur Kasse gebeten würden, die Ja-Parole zum geänderten RTVG. Auch der SGV trat keineswegs geschlossen gegen das neue RTVG an; Gastrosuisse etwa, der Dachverband für Hotellerie und Restauration, war für die Einführung des neuen Gesetzes. Wann immer Hans-Ulrich Bigler, Direktor des SGV, gefragt wurde, wieso dem Verband die Bekämpfung des neuen RTVG so wichtig sei, verwies er auf die Verbandsstrategie, die vor sieben Jahren angepasst worden war und sich grundsätzlich gegen neue Steuern, Gebühren und Abgaben richtet. „Also müssen wir dagegen kämpfen, wenn man die Wirtschaft stärker belasten will“, wurde er im Tages-Anzeiger zitiert. Gegenüber der NZZ sagte Bigler, dass er seit seiner Wahl zum Direktor des SGV im Jahr 2008 den Verband zur Referendumskultur zurückführen und wieder zu jener Kampforganisation aufbauen wolle, die der SGV in den 1980er Jahren gewesen sei.

Was Bigler unter kämpfen versteht, zeigte sich in den drei Monaten vor der Referendumsabstimmung, die auf den 14. Juni angesetzt war. Die Kampagne des SGV wurde von diversen Politikern und Medien als gehässig aufgefasst und bediente sich teilweise unlauterer Mittel (siehe Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage). In den Medien kam der Verdacht auf, Bigler wolle sich mit der aggressiv geführten Kampagne insbesondere im Hinblick auf die Nationalratswahlen im Herbst profilieren. Der 57-Jährige war bereits 2011 als Nationalratskandidat auf der Zürcher FDP-Liste angetreten, hatte die Wahl aber als siebter von vier gewählten Zürcher FDP-Nationalräten verpasst. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, das RTVG-Referendum für seine Nationalratskandidatur zu instrumentalisieren: Die Abstimmungskampagne sei im Team entwickelt worden und nicht von ihm alleine, zudem hätte man die Kampagne in einem Nicht-Wahljahr genau gleich geführt. Der SGV verlor die Referendumsabstimmung im Juni, wenn auch äusserst knapp. Bigler wurden aber gute Chancen auf einen Nationalratssitz ausgerechnet, weil er mittlerweile erster Ersatzmann auf der FDP-Liste war und weil der Zürcher FDP ein Sitzgewinn zugetraut wurde. Tatsächlich schaffte Bigler im Herbst den Sprung in den Nationalrat: Er rutschte nach, nachdem Ruedi Noser im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählt worden war.

Der Gewerbeverband ergriff das Referendum gegen das neue RTVG

Etant donné l'entrée en vigueur, en 2011, sur le marché européen, d'une nouvelle directive, le Conseil fédéral a soumis au Parlement une révision totale de la loi sur les produits de construction (LPCo). Face aux enjeux économiques et à l'importance de l'accord bilatéral sur la reconnaissance mutuelle en matière d'évaluation de conformité, les deux chambres se sont pliées à la proposition du Conseil fédéral. Le Conseil des Etats l'a adoptée par 36 voix contre 4 et 2 abstentions. Puis, le Conseil national l'a validée par 123 voix contre 48 et 7 abstentions. Au final, les craintes des PME, qui ont trouvé écho dans les requêtes des députés UDC, n'ont pas convaincu. Seule une motion sur la définition d'une "microentreprise" a été adoptée lors du débat.

Loi sur les produits de construction. Révision totale

National- und Ständerat nahmen im März und Juni 2014 eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) an. Das Begehren verlangte vom Bundesrat, in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken, die Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz möglichst KMU-freundlich zu gestalten. Es sollte erreicht werden, dass ein Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt, wenn der Jahresumsatz mit Bauprodukten unter CHF 3 Mio. liegt. Die Höhe der Jahresbilanz sowie die Anzahl beschäftigter Personen sollten nicht in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise sollten die KMU der Bauindustrie möglichst von administrativen Auflagen entlastet werden.

Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz (Mo. 14.3016)

In der Sommersession 2014 versenkte der Ständerat eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR), die über die Einführung von gesetzlichen Ordnungsfristen auf eine Entlastung der Unternehmen im Bereich der Bewilligungsverfahren abzielte. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im März mit 117 zu 53 Stimmen zugestimmt. Die kleine Kammer folgte damit dem Bundesrat und der eigenen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), die beide das Motionsanliegen durch die Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren, die am 1. September 2011 in Kraft getreten war, als "weitegehend erfüllt" betrachteten. Die genannte Verordnung kennt drei Kategorien von Verhandlungsfristen für Bewilligungsverfahren: Behandlung innert 10 Tagen bei einfachen Fällen, innert 40 Tagen bei mässig aufwendigen Fällen und innert eines der gesuchstellenden Person brieflich mitgeteilten Zeitraums bei sehr komplexen Fällen.

Einführung von gesetzlichen Ordnungsfristen (Mo. 14.3010)

Im Dezember genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Regulierungskosten, die auf Stufe der Unternehmungen anfielen. Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr wurden in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit ausgemacht. Tiefe Kosten verzeichneten dagegen die Unternehmensstatistik sowie die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen. Der Bundesrat präsentierte 32 Massnahmen, die eine Senkung der Regulierungskosten beabsichtigten, ohne den Nutzen der verschiedenen Regulierungen in Frage zu stellen. Ein hohes Einsparpotential von mehreren 100 Millionen Franken sah die Landesregierung in der Etablierung eines Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer sowie in der Harmonisierung der Baurechtsvorschriften.

Regulierungskosten

Basierend auf einem Bericht über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen zog der Bundesrat im November eine positive Bilanz zur Wirkung dieses KMU-Förderinstruments. Ende 2012 konnten 1660 kleine und mittlere Unternehmen von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Volumen von 218 Millionen Franken entsprach. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schufen Unternehmen mit Bürgschaften nach dem Antrag im Durchschnitt knapp 4,5 Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Resultate gab der Bundesrat bekannt, dass er am bestehenden System festhalten wollte.

Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) übernahm im Berichtsjahr die Kampagnenleitung gegen die 1:12-Initiative der Jungsozialisten. Nach der herben Abstimmungsniederlage im Frühling war Economiesuisse sowohl von Politikern als auch von mitstreitenden Interessenvertretern als zu angeschlagen beurteilt worden, um sogleich in die nächste Kampagne für einen wirtschaftsliberalen Standort Schweiz einzusteigen. Auch wenn KMU selten die maximal geforderte Lohnspanne überschreiten würden, sei der SGV von der Vorlage betroffen und somit zur Übernahme der Kampagne geeignet: Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler erklärte, dass bei einer allfälligen Abwanderung von Grossunternehmen massive Steuerausfälle und Finanzierungslücken in den Sozialversicherungen entstehen würden. Für diese hätten dann hauptsächlich die KMU aufzukommen. Der Kampf gegen die Initiative erwies sich im November als erfolgreich: Die Stimmbevölkerung lehnte das Begehren mit über 65% Nein-Stimmen ab.

Schweizerische Gewerbeverband (SGV)

Gemäss einer im Juni des Berichtsjahres von der Credit Suisse veröffentlichten Studie mussten sich in den kommenden fünf Jahren 22 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) mit einer Nachfolgeregelung befassen. Vor diesem Hintergrund überwiesen die eidgenössischen Räte im Verlauf der Sommersession zwei Motionen, die im Rahmen des Firmenrechts eine entsprechende Vereinfachung bezweckten. Nach der Zustimmung der kleinen Kammer im vergangenen Jahr fand eine Motion Rime (svp, FR) auch im Ständerat eine Mehrheit. Um den Fortbestand vor allem der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) zu erleichtern, zielte der Vorstoss auf eine Lockerung der Firmennamenregelung ab. Bis anhin musste bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften der Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften Teil des Firmennamens sein. Die Motion forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Nationalrat nahm seinerseits eine Motion Bischof (cvp, SO; Mo. 12.3769) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Der Ständerat hatte sich bereits im Vorjahr für dieses Geschäft ausgesprochen.

Nachfolgeregelung

Eine Studie der Credit Suisse war im Jahre 2009 zum Ergebnis gekommen, das bis 2014 rund 77'000 Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung stehen würden, was einem beträchtlichen Anteil von 26% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen entsprach. Von dieser Herausforderung waren hochgerechnet 975'000 Arbeitsplätze betroffen – die meisten davon in den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Um deren Fortbestand zu erleichtern, nahm der Nationalrat in der Berichtsperiode eine Motion Rime (svp, FR) an. Diese bezweckte eine Lockerung in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Firmennamen (Artikel 944ff. des Obligationenrechts). Der Motionär erachtete die geltenden Bestimmungen als zu strikt, da im Firmennamen von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften bisher einzig der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften aufgeführt werden durfte. Der Vorstoss forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft stand noch aus. In der Wintersession nahm der Ständerat eine Motion Bischof (cvp, SO; Mo. 12.3769) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Hier wiederum war der Beschluss des Nationalrats im Berichtsjahr noch hängig.

Nachfolgeregelung

Der Ständerat lehnte in der Herbstsession eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) ab, welche gleich lange Spiesse für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Dieser Vorstoss hatte im Jahre 2011 eine Mehrheit im Nationalrat gefunden.

für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)

Im Juli gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die von der FDP lancierte eidgenössische Volksinitiative „Bürokratie-Stopp“ nicht zustande gekommen war, da das Begehren die erforderlichen 100'000 gültigen Unterschriften nicht auf sich vereinigen konnte. Von den fristgerecht eingereichten Unterschriften waren auch unter Einschluss aller Zweifelsfälle nur deren 97'537 gültig.

Volksinitiative „Bürokratie-Stopp“ im Sammelstadium gescheitert

Gemäss der Weltbank dauerten die Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz im Durchschnitt 18 Tage. Der Ständerat überwies in der Wintersession ohne Gegenstimmen ein Postulat Schmid (fdp, GR), das den Bundesrat damit beauftragte, die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu prüfen. Ein sogenanntes «One-Stop-Shop-Verfahren» sollte Unternehmensgründungen innerhalb von fünf Arbeitstagen ermöglichen.

Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen ein Bürokratiemonitor ein. Im November wurden 1'340 repräsentativ ausgewählte UnternehmerInnen befragt. Während 49,5 % der befragten Personen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfanden, beklagten sich 50,5 % über eine hohe oder eher hohe administrative Belastung. Auf Ebene der gesetzlichen Vorschriften gab mehr als die Hälfte der Befragten eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) sowie Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) an. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) bestand ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wurde die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA und Handelsregister empfunden. Im Allgemeinen wurde die wahrgenommene Belastung als zunehmend beurteilt. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) war eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass die Belastung in den vergangenen drei Jahren zugenommen hatte. Um Trendaussagen zu erlauben, wurde eine Wiederholung des Bürokratiemonitors ins Auge gefasst.

Einführung des Bürokratiemonitors

Gegen die Empfehlung des Bundesrates nahm der Nationalrat eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) an, welche gleich lange Spiesse für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Insbesondere verfolgte sie das Ziel, dass Bietergemeinschaften und Subunternehmen nicht mehr von Submissionsverfahren ausgeschlossen werden konnten. Zudem verlangte die Motion, dass nicht mehr jedes einzelne Unternehmen, sondern die Bietergemeinschaft als Ganzes die Eignungskriterien zu erfüllen hatten. Der Entscheid zu diesem Vorstoss war beim Ständerat im Berichtsjahr noch hängig.

für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)

Die Motion Hochreutener (cvp, BE), die eine Erhöhung der Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen forderte, wurde im Dezember des Berichtsjahres abgeschrieben, da der Urheber des Vorstosses nach den Parlamentswahlen aus dem Nationalrat ausschied.

Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen

Die andere Motion forderte die elektronische Zollabfertigung von Waren via ein interaktives Internetportal.

Elektronische Zollabfertigung
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nahmen die eidgenössischen Räte zwei Motionen der FDP-Fraktion an. Der eine Vorstoss zielte darauf ab, anlässlich der Erneuerung der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen 2011 die Realisierung von E-Government-Angeboten zur administrativen Entlastungen der Unternehmen im Verkehr mit Verwaltungsstellen zu beschleunigen.

E-Government-Angebote

Im August legte der Bundesrat einen Bericht über die administrative Entlastung von Unternehmen vor. Dabei zog er eine positive Bilanz bezüglich der Umsetzung der 125 Massnahmen, welche 2006 mit dem Ziel angesetzt wurden, die Wirtschaft um ca. 1 Milliarde zu entlasten. Die Regierung gab bekannt, dass 99 Massnahmen voll realisiert und weitere 16 teilweise vollzogen oder zumindest eingeleitet wurden. Von den wichtigsten Reformprojekten waren mit Ausnahme der Revision der Mehrwertsteuer, welche das Parlament bis dato abgelehnt hatte, alle umgesetzt worden. Dazu zählten insbesondere die Schaffung eines KMU-Portals, die Einheitsnummer für Firmenidentifikation, Erleichterungen im elektronischen Geschäfts- und Amtsverkehr sowie die elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB). Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich dank ihrer schlanken Verwaltung gut dastand, gab sich der Bundesrat damit nicht zufrieden. Im Rahmen der Wachstumspolitik erachtete er es weiterhin als zentral, Unternehmen auf administrativer Ebene zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck enthielt der Bericht 20 neue Massnahmen. Unter anderem wurden Harmonisierungen im Planungs- und Baurecht, Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und eine Weiterentwicklung von E-Government angestrebt. Der Bundesrat prüfte ausserdem die Einführung eines sogenannten Bürokratiebarometers. Mit dieser regelmässig stattfindenden Umfrage von UnternehmerInnen erhoffte sich der Bundesrat, weitere reformbedürftige Bereiche zu identifizieren.

Einführung des Bürokratiemonitors

An der Winterkonferenz des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) in Klosters wurde der Abbau von administrativen Hürden für KMU gefordert. Eine vom SGV in Auftrag gegebene, im Mai präsentierte Studie kam zum Schluss, dass Regulierungskosten rund 10% des BIP verschlingen würden. Für Gesprächsstoff sorgte der Aufruf des SGV an seine 300 000 Mitglieder, Billag-Kontrolleuren die Tür zu weisen. Der Aufforderung vorausgegangen war die Ankündigung der Billag, künftig die geschuldeten Radio- und Fernsehgebühren auch bei den KMU verstärkt einzutreiben. Im Berichtsjahr erschien die Gewerbezeitung nicht mehr im Abonnent, sondern flächendeckend als Gratiszeitung. Der Gewerbeverband versprach sich damit grössere Aufmerksamkeit und stärkere Schlagkraft bei wichtigen Referenden. Im Mai trat Edi Engelberger (fdp, NW) als SGV-Präsident zurück. Die Nachfolge trat Bruno Zuppiger (svp, ZH) an. Mit dem SVP-Politiker wurden im SGV aggressivere Töne angeschlagen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Mängel der zwischen der EU und der Schweiz vereinbarten Personenfreizügigkeit gelenkt. Der Verband schlug zudem eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor.

Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) Regulierungskosten Billag Gewerbezeitung Zuppiger Rentenalters auf 67

Im Parteitag vom 22. August in Cham stand die Wirtschaftspolitik im Zentrum. Die Delegierten nahmen den Jahresbericht 2009 an, in welchem sich die Partei als treibende Kraft hinter der erfolgreichen Schweizer Wirtschaftspolitik lobt. Ebenfalls verabschiedet wurde eine Wirtschaftsresolution, in der die CVP die Too-big-to-fail-Debatte mit den an die Banken gerichteten Forderungen nach der Erhöhung der Eigenmittel und nach der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital ergänzt. Weiter fordert das Papier bessere steuerliche Rahmenbedingungen in den Kantonen für KMU, eine erleichterte Zulassung von Nicht-EU-Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss, Steuererleichterungen für Start-up-Unternehmen oder die Linearität des Beitragssatzes für die berufliche Vorsorge. Im Vorfeld der Versammlung umstritten war die Forderung auf den Verzicht eines Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, war es doch die CVP-Bundesrätin Leuthard, die mit diesem Dossier rang. Eine deutliche Mehrheit der Delegierten sprach sich schliesslich für die Annahme der ALV-Revision aus, deren Abstimmung am 26. September anstand.

CVP beschliesst Ja-Parole zur ALV-Revision

In der Sommersession folgte der Stände- dem Nationalrat und überwies die Motion Hochreutener (cvp, BE), die unter der Federführung des Seco eine Vereinfachung der Regulierung in sämtlichen Departementen fordert. Während von der geplanten Entlastung von Bewilligungsverfahren grundsätzlich alle Unternehmungen profitieren sollten, häuften sich gegen Ende des Jahres im Nationalrat Eingaben, welche die spezifische Entlastung der KMU durch zusätzliche Deregulierungsmassnahmen sowie eine Erweiterung des E-Government-Angebots verlangten. Sie gelangten im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Ratsplenum. Hingegen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats sowie der SP und der Hälfte der anwesenden Grünen eine bereits 2008 von seinem damaligen Mitglied und späteren Ständerat Adrian Amstutz (svp, BE) eingereichte Motion (Mo. 08.3512). Die Vorlage beabsichtigt über eine Revision des Raumplanungsgesetzes einen auf Basis ebendieser Norm begründeten Bundesgerichtsentscheid zu kippen, der neu eine Baubewilligung für jene Strassencafés vorschreibt, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung (Lärmbelastung, Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz) haben.

Deregulierungsmassnahmen

In der Sommersession lehnte der Ständerat auf Anraten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben als Zweitrat die Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (cvp, BE) zur Ausweitung des Bürgschaftswesens zwecks Milderung der Finanzkrise für KMU mit 18 zu 15 Stimmen knapp ab. Die im Rat obsiegende Mehrheit verwies darauf, dass die gestellten Bürgschaftsanträge auch während der Rezession 2008/2009 kaum je die geltende Verbürgungslimite von 500'000 Fr. erreicht hatten und sich die Finanzierungssituation der KMU gemäss einer im Sommer 2009 publizierten Seco-Umfrage stabil darstellte. Zudem war Ende 2009 der über das Bürgschaftssystem garantierte Plafond von 200 Mio. Franken nur zu einem Drittel ausgeschöpft. Das bewusst auf Kleinstunternehmungen (schweizweit rund 1900 KMU) ausgerichtete gewerbliche Bürgschaftswesen sei deshalb für seinen Verwendungszweck bei weitem ausreichend konzipiert. Mit Hinweis auf künftige Rezessionen schob Norbert Hochreutener im Herbst 2010 eine inhaltlich identische, in den Räten noch nicht behandelte Motion nach, die der Bundesrat mit den oben beschriebenen Argumenten erneut zur Ablehnung empfahl.

Ausweitung des Bürgschaftswesens

Der Nationalrat gab einer Motion Hochreutener (cvp, BE) Folge, welche verlangt, dass in allen Departementen versucht wird, den administrativen Aufwand, der den kleinen Unternehmen durch Auflagen der Bundesverwaltung entsteht, zu reduzieren. Vorbild dafür wären die vom EVD seit 2006 durchgeführten Vereinfachungen in Bewilligungs- und Meldeverfahren.

Deregulierungsmassnahmen

Gegen den Widerstand der SVP und einer starken Minderheit der FDP überwies der Nationalrat eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für eine Ausweitung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens. Der Motionär verlangte insbesondere eine Erhöhung des maximalen Betrags einer Bürgschaft von 500'000 auf 1'000'000 Fr. und eine grössere Verlustbeteiligung des Bundes.

Ausweitung des Bürgschaftswesens

La Poste a conclu un partenariat avec la Banque Valiant afin de développer les activités de crédits de PostFinance. Il en résulte notamment la création d’un centre d’analyse et de traitement, localisé à Berne, dont les deux partenaires se partageront le contrôle. Concrètement, les crédits aux entreprises de PostFinance seront repris par Valiant, qui en supportera les risques et sera indemnisée pour cela. Outre les prêts hypothécaires, fonds de commerce de la banque, le partenariat doit permettre à la Poste d’étendre ses activités auprès de la clientèle commerciale, notamment grâce à un produit commun destiné aux petites et moyennes entreprises.

Zusammenarbeit mit der Valiant-Bank
Dossier: Postfinance