Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Datenschutz
  • Bundesverwaltung - Personal

Akteure

Prozesse

617 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit einem Postulat der WAK-SR, welches vom Bundesrat einen Bericht zur Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten forderte. Wie Kommissionssprecher Thierry Burkart (fdp, AG) ausführte, sei dieser Vorstoss als Reaktion auf eine abgelehnte Motion der WAK-NR (Mo. 22.4272) zu verstehen und gehe weiter als diese, weil nun nebst der Rolle des Finanzplatzes die grundsätzliche Frage nach dem Umgang mit illegal erworbenen Daten aufgeworfen werde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da die geltende Rechtslage betreffend die Verwendung von illegal erlangten Daten aus seiner Sicht bereits ausreichend sei. Insbesondere deren allfällige Veröffentlichung aus übergeordnetem Interesse sei nicht pauschal zu bewerten und müsse jeweils im spezifischen Kontext und durch die zuständigen Behörden beurteilt werden. Kommissionsmitglied Sommaruga (sp, GE), welcher an entsprechender Kommissionssitzung nicht zugegen gewesen war und dort daher seine Ablehnung nicht hatte kundtun können, holte dies im Ratsplenum nach. Er befürchtete, dass aufgrund des Berichts Verbote erlassen werden könnten, welche die Medienfreiheit massiv beschränken würden. Der Ständerat überwies das Postulat dennoch mit 28 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus dem links-grünen Lager.

Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten (Po. 23.4322)

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 stillschweigend eine Motion der SiK-NR für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches an. Konkret sollte in der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Abfrage polizeilicher Daten zwischen dem Bund und den Kantonen sowie unter den Kantonen zu regeln. Kommissionssprecherin Maja Riniker (fdp, AG) verwies im Ratsplenum auf die laufende Umsetzung der Motion Eichenberger (fdp, AG; Mo. 18.3592), die eine nationale Koordination und Rechtsgrundlage benötige. Bisher müssten sich die Kantone untereinander jeweils einzeln für die Herausgabe polizeilicher Daten anfragen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider befürwortete die Motion ebenfalls, denn sie ermögliche die Schliessung einer Gesetzeslücke und somit einen funktionierenden polizeilichen Datenaustausch in der Schweiz, falls der eingeschlagene Weg einer Konkordatslösung unter den Kantonen nicht zum Erfolg führen sollte.

Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (Mo. 23.4311)

In der Wintersession 2023 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit dem Adressdienstgesetz, an dem die vorberatende SPK-SR eine einzige Änderung beantragte. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass die Gemeinden keine Nutzungsgebühr für den Adressdienst entrichten müssen, weil sie die Einwohnerregister führen, auf deren Daten der Adressdienst basiert. Die Kommission merkte an, dass in einigen Kantonen die Einwohnerregister von kantonalen Ämtern verwaltet würden, was gemäss dem Entwurf des Bundesrates zur Folge hätte, dass diese kantonalen Ämter eine Gebühr entrichten müssten, um die Daten abzufragen, die sie selber einspeisen. Um das auszuschliessen, sollten nicht explizit die Gemeinden sondern allgemeiner die Einwohnerdienste der öffentlichen Körperschaften von der Gebührenpflicht befreit werden. Bundesrätin Viola Amherd verzichtete auf einen anderslautenden Antrag, wies aber darauf hin, dass die erweiterte Gebührenbefreiung dazu führe, dass von den anderen Nutzerinnen und Nutzer wohl eine höhere Gebühr verlangt werden müsse. Der Ständerat hiess die Änderung stillschweigend gut und verabschiedete den Entwurf mit 40 zu 4 Stimmen an den Zweitrat.

Adressdienstgesetz (BRG 23.039)

Der Nationalrat gab in der Wintersession 2023 einer parlamentarischen Initiative Bendahan (sp, VD) mit der Forderung, das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufzunehmen, mit 118 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Gemäss dem Initianten sollte die digitale Unversehrtheit die Kontrolle und das Wissen darüber garantieren, welche Daten im digitalen Leben durch eigene Aktivität sowie Dritte gesammelt, berechnet und weitergegeben werden. Aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage sei diese heute unzureichend geschützt, argumentierte Bendahan. Mit seinem ablehnenden Entscheid folgte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag seiner SPK, die eine Verfassungsänderung als nicht angezeigt ansah. Die Anhörung von Expertinnen und Experten habe ergeben, dass der bestehende Grundrechtskatalog – insbesondere das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10 BV) und das Recht auf Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) – ausreiche, um die digitale Identität zu schützen. Die Kommission wolle sich dem Thema dennoch annehmen und an einer nächsten Sitzung besprechen, ob eine Überprüfung angezeigt sei und gegebenenfalls Gesetzeslücken bestünden, versicherte Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH). Vergeblich hatte Minderheitssprecherin Céline Widmer (sp, ZH) für das Anliegen argumentiert, dass sich gesellschaftliche Veränderungen im Grundrechtskatalog niederschlagen müssten. Die parlamentarische Initiative Bendahan ist somit definitiv abgelehnt.

Leerer Artikel 15

Donnant suite à un postulat de la Commission de gestion du Conseil national (CdG-CN), le Conseil fédéral a publié son Rapport sur le projet «Leute für Lonza».Pour rappel, lors de la mise en œuvre de la stratégie de vaccination contre le COVID-19 en Suisse, la garantie d'un approvisionnement rapide et adéquat en vaccins était cruciale. La Confédération a ainsi signé des accords avec divers fabricants, dont Moderna Therapeutics, producteur d'un vaccin à ARNm. Le premier contrat avec Moderna remonte à 2020, initialement pour la fourniture de 4,5 millions de doses, mais a été étendu à 13,5 millions de doses pour l'année 2021. Lonza, basée à Viège, produisait le principe actif du vaccin Moderna.
En mars 2021, dans un article intitulé «Impfstoffproduktion: läuft Lonza in Visp am Limit?», le Walliser Bote a signalé des problèmes de production du principe actif chez Lonza à Viège en raison d'une pénurie de personnel qualifié. En avril 2021, le président du conseil d'administration de Lonza a informé le Département fédéral de l'intérieur (DFI) que l'entreprise avait besoin de 80 à 100 spécialistes en biotechnologies à Viège pour optimiser sa production, mais les efforts de recrutement n'avaient pas encore abouti à cette date. Ainsi, le programme «Leute für Lonza» a été lancé par le Département fédéral de l'intérieur en avril 2021, avec pour objectif de soutenir rapidement l'entreprise Lonza dans le recrutement de spécialistes pour son site de Viège et de garantir le respect des obligations de livraison malgré la pénurie de personnel qualifié. Si la CdG-CN a émis un bilan intermédiaire positif en novembre 2021, elle a souligné la nécessité d'une évaluation afin de déterminer si l'intervention de l'État dans l'économie privée était justifiée.
Cette évaluation a été réalisée par le bureau d'études INFRAS SA en collaboration avec l'Université de Zurich. Elle conclut que le programme a été bien accueilli, avec un soutien apprécié en tant que canal de recrutement supplémentaire. La participation du personnel fédéral au programme était facultative et ne posait pas de problème en termes de droit du personnel. Il a donc été recommandé de ne pas adapter la loi sur le personnel (LPers) de la Confédération, sauf si les futurs programmes prévoyaient le détachement forcé d'employés sur une longue durée. Ensuite, la location de services de personnel à une entreprise privée par la Confédération a été considérée comme compatible avec la liberté économique, bien que nécessitant une conformité avec le principe de légalitém les bases légales actuelles ne prévoyant pas expressément cette possibilité. À partir de là, une interprétation large de l'article 44 de la loi sur les épidémies (LEp) pourrait jouer ce rôle. Au final, l'évaluation suggère soit la création d'une réglementation claire dans la loi sur les épidémies, soit l'édiction d'une loi fédérale urgente en cas de crise.
Les enseignements tirés du programme ont été intégrés dans les analyses de la gestion de la crise COVID-19 et la stratégie de vaccination du Département fédéral de l'intérieur (DFI) en tient désormais compte. Le Conseil fédéral estime qu'il n'est pas nécessaire d'adapter la loi sur le personnel de la Confédération, et le caractère facultatif de la participation au programme est considéré comme un avantage. Une éventuelle base légale pour la location de services de personnel fédéral sera examinée lors de la révision de la LEp, alors qu'une réflexion plus large sur l'octroi de compétences accrues à la Confédération pour encourager la recherche et le développement de biens médicaux essentiels est envisagée.

Bilanz des Projektes «Leute für Lonza» (Po. 21. 4344)

Suite à la proposition du Conseil national lors de la deuxième série d'élimination des divergences, le Conseil des Etats a clos le dossier avec un vote final explicite. 43 politicien.ne.s (contre 0 et 1 abstention) ont accepté que le signalement des cyberattaques devienne obligatoire, mais pas celui des vulnérabilités des infrastructures critiques et des systèmes informatiques.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Mit 144 zu 24 Stimmen bei 21 Enthaltungen nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2023 eine Motion Bellaiche (glp, ZH) an, die den Bundesrat aufforderte, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der von der EU vorgesehenen Chatkontrolle zu schützen. Gemäss der Motionärin plane die Europäische Kommission unter dem Deckmantel der Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindsmissbrauch im Internet eine beispiellose Massenüberwachung, die nicht mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei: Alle Anbietenden von elektronischen Kommunikationsdiensten, die in der EU tätig sind, sollen dazu verpflichtet werden, sämtliche private und geschäftliche Kommunikation auf Anzeichen von Kindsmissbrauch zu kontrollieren. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, weil die EU-Institutionen den Vorschlag noch nicht verabschiedet hätten und damit noch nicht klar sei, was genau dessen Konsequenzen seien. Ausserdem habe sich Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem gemeinsamen Schreiben mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg an die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten gewandt, um sie auf die grundrechtlichen Gefahren der geplanten Chatkontrolle hinzuweisen. Judith Bellaiche zeigte sich im Ratsplenum dankbar für diesen Schritt, forderte den Bundesrat aber auf, weitere Einflusskanäle zu nutzen. Der Nationalrat stützte diese Ansicht; gegen die Motion stimmten die Mehrheit der FDP-Fraktion sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte und SVP. Die Grüne Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Chat-Kontrolle. Schutz vor anlassloser dauernder Massenüberwachung (Mo. 22.4113)

Lors du deuxième tour de la procédure d'élimination des divergences, le Conseil national a revu sa position sur l'objet du Conseil fédéral qui traite du signalement des cyberattaques. En effet, la majorité s'est alignée sur la chambre des cantons. Ainsi, seules les cyberattaques seront annoncées, sans prendre en compte les vulnérabilités des infrastructures critiques, comme premièrement annoncé et soutenu par le Conseil fédéral. Le projet initial a été accepté par 98 voix contre 59 et une abstention.
Une semaine plus tard, le Conseil national a procédé au vote final de l'objet. Ce dernier a été accepté par 141 voix par 54 et une abstention. Seule l'UDC s'est opposée à l'objet.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Lors du premier tour de la procédure d'élimination des divergences , la CPS-CE est majoritairement restée campée sur la version originale du texte, celle du Conseil fédéral. Une minorité a toutefois soutenu la proposition du Conseil national, avançant une priorité: prévenir les cyberattaques. Charles Juillard (centre, JU) et Mathias Zopfi (vert-e-s, GL) l'ont résumé ainsi : «les vulnérabilités d'aujourd'hui sont les cyberattaques de demain». La minorité du Conseil des Etats a aussi ajouté une clause à la proposition du Conseil national, souhaitant rallonger le temps à disposition pour annoncer une vulnérabilité, passant de 24 heures à 7 jours, et souligné la possibilité d'annoncer une vulnérabilité anonymement.
Le Conseil fédéral a suivi la majorité de la CPS-CE, arguant qu'avant d'obliger les signalements des vulnérabilités, ces derniers doivent se faire sur une base volontaire, étant donné que la collaboration entre l'économie et la NCSC n'est que récente sur ce sujet. Procéder de la sorte permettrait notamment d'établir une relation de confiance entre les deux acteurs.
Le Conseil des Etats s'est alignée sur le Conseil fédéral et la majorité de sa commission, par 32 voix contre 12 (0 abstention). Selon les débats, la minorité de la chambre des cantons était principalement colorée de rose et de vert. La balle est maintenant dans le camp du Conseil national pour un deuxième tour d'élimination des divergences.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2023 die Motion der SiK-SR für mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz. Seine Kommission hatte ihm einstimmig die Annahme des Vorstosses beantragt.

Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz (Mo. 23.3002)
Dossier: Eigenständige digitale Infrastruktur für die Schweiz

Der Ständerat machte in der Herbstsession 2023 mit der Motion von Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), die nach dem Ausscheiden des Zürchers aus dem Nationalrat von seinem Fraktionskollegen Thomas de Courten (svp, BL) übernommen worden war und die forderte, dass ältere Menschen bei Anstellungen durch den Staat nicht diskriminiert werden dürfen, kurzen Prozess. SPK-SR-Sprecher Hans Stöckli (sp, BE) begründete die einstimmige Empfehlung der Kommission für Ablehnung der Motion mit der gängigen Rechtslehre. Diese sehe in den vom Vorstoss bemängelten Altersschranken bei der Anstellung keinen Diskriminierungstatbestand im Sinne der Bundesverfassung. Anders als bei im Verlaufe des Lebens in der Regel stabilen Merkmalen wie «Geschlecht oder Rasse» handle es sich beim Alter gemäss Bundesgericht um einen «atypischen Diskriminierungstatbestand», weil die meisten Menschen der Gruppe älterer Menschen selbst einmal angehören würden. Die Begrenzung von Anstellungen aufgrund des Lebensalters sei deshalb verfassungskonform. Zwei weitere Argumente sprächen gegen die Motion, so Stöckli weiter. Erstens fordere der Vorstoss nicht nur die Aufhebung von Altersbeschränkungen auf nationaler Ebene, sondern auch auf kantonaler oder kommunaler Ebene, wobei nur ersteres in die Kompetenz des Bundes falle. Zweitens sehe die Bundespersonalverordnung bereits heute vor, dass Bundesangestellte bis zum 70. Altersjahr beschäftigt werden könnten, was zeige, dass faktisch gar kein Handlungsbedarf bestehe. Nachdem auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die ablehnende Haltung des Bundesrates bekräftigte, versenkte der Ständerat die Motion diskussionslos.

«Keine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat» (Mo. 21.3655)

Le Conseil national a pris à nouveau position sur les signalements de cyberattaques dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences. Le compromis trouvé par la CPS-CN a été soutenu par 102 voix contre 80 (aucune abstention). Le groupe UDC et le PLR se sont opposés à cette proposition, s'alignant sur la position du Conseil fédéral. Ils ont affirmé avoir conscience du défi qu'incarnent les cyberattaques, mais considèrent que rendre obligatoire la déclaration de vulnérabilités représenterait une charge administrative trop importante pour les entreprises. Le Conseil fédéral estime aussi que la confiance entre l'Etat et l'économie pourrait être renforcée, si les annonces restaient facultatives. De plus, l'UDC a souligné craindre des fuites de données qui pourraient rendre les institutions encore plus vulnérables.
Comme une majorité a été trouvée à la chambre du peuple, l'avenir de l'objet est désormais entre les mains du Conseil des Etats.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Rechtsordnung

Autorinnen: Karin Frick und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Zu Beginn der Legislatur stand insbesondere die Stärkung der Terrorismusbekämpfung in der Schweiz im Zentrum des Themenbereichs «Rechtsordnung». Dabei setzte der Bundesrat die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung mittels drei Projekten um: Das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe soll den bisher im Vergleich zur EU einfacheren Kauf von chemischen Substanzen, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können, erschweren. Durch die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Umsetzung des Europarat-Übereinkommens zur Verhütung des Terrorismus sollen bereits Handlungen im Vorfeld eines geplanten terroristischen Aktes strafbar gemacht werden. Und das an der Urne angenommene Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) soll der Polizei zusätzliche Instrumente gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder liefern, unter anderem indem verdächtige Personen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Während sicherheitspolitische Argumente gemäss Nachabstimmungsbefragung zum Terrorismusgesetz an der Volksabstimmung von zentraler Bedeutung waren, spielten sie bei der Annahme der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 eine eher untergeordnete Rolle. Als Hauptargument zur Annahme der Initiative, die ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten beinhaltete, wurde der Schutz der Schweizer Werte und Kultur genannt. Der bundesrätliche Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Initiative befand sich Ende der Legislatur noch in parlamentarischer Beratung.

Auch zu Beginn der Legislatur abgeschlossen werden konnte die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, wobei vor allem die Voraussetzungen, unter denen das sogenannte Profiling, d.h. die Verknüpfung von Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, zulässig ist, umstritten waren. Im Juni 2021 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem die Einführung einer E-ID ab, wobei nicht in erster Linie die E-ID an sich, sondern deren Herausgabe durch private Anbieter anstelle des Staates kritisiert wurde.

Das grösste Gesetzgebungsprojekt im Themenbereich «Rechtsordnung» war die Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht – tatsächlich widmete das Parlament in dieser Legislatur keiner anderen Vorlage mehr Diskussionszeit (gemessen an der Anzahl Wörter). Damit sollten die aus den 1940er-Jahren stammenden Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang gebracht und deren Verhältnis zueinander neu ausgelotet werden. Diskutiert wurde dabei insbesondere über eine Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen Behörden und Beamte sowie über die Revision des Sexualstrafrechts, welche aber aufgrund des grossen Besprechungsbedarfs in einen eigenen Entwurf ausgelagert wurde. Dabei entschied sich das Parlament nach langen Diskussionen, die auch in der Gesellschaft und den Medien widerhallten, gegen eine neue «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regelung, die Vergewaltigung zukünftig als sexuelle Handlungen ohne Einwilligung des Opfers definiert hätte. Stattdessen ergänzte es die sogenannte «Nein-heisst-Nein»-Regelung dahingehend, dass auch ein allfälliger Schockzustand des Opfers erfasst wird. Nach der neuen Definition wird bei einer Vergewaltigung nicht mehr vorausgesetzt, dass das Opfer zur sexuellen Handlung genötigt wurde. Zudem können künftig nicht mehr nur Frauen als Opfer einer Vergewaltigung anerkannt werden.

Ausführlich debattiert wurde auch die Revision der Strafprozessordnung (StPO). Nachdem das Parlament – nach einem Urteil des EGMR – kurzfristig bereits eine Gesetzeslücke bei der Sicherheitshaft geschlossen hatte, befasste es sich mit problematischen Aspekten der Strafprozessordnung, um die Praxistauglichkeit bestimmter Bestimmungen zu verbessern. Im Hauptstreitpunkt, wonach Beschuldigte zukünftig nicht mehr bei allen Einvernahmen anderer Personen anwesend sein sollten, damit es nicht zu Absprachen kommt, lehnte das Parlament nach langen Diskussionen eine Änderung des Status quo ab.

Schliesslich stand neben dem Strafrecht auch das Zivilrecht im Mittelpunkt des Interesses, als in der Zivilprozessordnung der Zugang zum Gericht erleichtert und die Rechtssicherheit verbessert werden sollte. Die Aufmerksamkeit galt aber vielmehr einer vom Parlament verschärften Regelung, welche eine Verhinderung des Erscheinens von Medienartikeln durch eine superprovisorische Verfügung einfacher möglich machte (siehe auch Legislaturrückblick «Médias»).

Für mediale Aufmerksamkeit sorgten während der 51. Legislatur auch immer wieder Demonstrationen gegen im Zuge der Covid-19-Pandemie beschlossene Massnahmen. Diese verstärkten sich im Laufe des Jahres 2021 und erreichten nach Einführung der Zertifikatspflicht gegen Ende des Jahres 2021 ihren Höhepunkt. Die aufgeladene Stimmung gipfelte darin, dass das Bundeshaus aufgrund befürchteter Ausschreitungen am Abstimmungssonntag zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes von der Polizei grossräumig abgeriegelt wurde – eine weitere Eskalation blieb jedoch aus.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Rechtsordnung
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences, la CPS-CN campe sur sa position par 14 voix contre 9 et une abstention. Ainsi, elle maintient que signaler les cyberattaques, tout comme les vulnérabilités inconnues du public concernant des équipements informatiques essentiels, est crucial. Elle a cependant avancé, qu'à titre de compromis, les vulnérabilités résultant de développements internes à l’entreprise concernée pouvaient être exclues de cette mesure. En somme, seules les vulnérabilités encore inconnues du public qui pourraient nuire à une autre infrastructure critique seront annoncées.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Le postulat Knecht (udc, AG) a été classé dans le cadre de la Politique agricole 22+ avalisée par le Parlement (PA 22+) Le Conseil fédéral avait déjà donné réponse à ce postulat en présentant sa «Vue d’ensemble du développement à moyen terme de la politique agricole», mais ce projet ayant été renvoyé par le Parlement, le présent postulat était toujours en suspens. Depuis, le nombre de contrôles administratifs des exploitations paysannes a fortement diminué, notamment grâce à un système de contrôle basé sur les risques. Ainsi, les exploitations ne présentant pas de risques ou étant irréprochables se font, depuis 2020, moins contrôler.

Personal- und Kostenaufwand in der Verwaltung (Po. 14.3514)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

In der Sommersession 2023 räumten die eidgenössischen Räte die Differenzen beim Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat aus. Mit einer Ausnahme hiess der Ständerat alle Änderungen des Nationalrats stillschweigend gut. Fest hielt die Kantonskammer einzig an der Streichung von Regeln für die Kenntnisnahme des Inhalts bei elektronischen Urkunden. Ihrer Ansicht nach stifte der Artikel mehr Verwirrung als Klärung, was auch der Bundesrat einräumte. In der Folge erschien es auch dem Nationalrat sinnvoll, die Zuständigkeit ohne Regelung im Bundesgesetz bei den Kantonen zu belassen. Mit der stillschweigenden Zustimmung der grossen Kammer war die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen. Während der Ständerat den Entwurf einstimmig bei 8 Enthaltungen verabschiedete, nahm ihn der Nationalrat mit 142 zu 46 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Mit der Ausnahme von Nationalrat Manfred Bühler (svp, BE) verweigerte die SVP-Fraktion dem Geschäft in beiden Kammern die Zustimmung. Sie hatte im Nationalrat zuvor gar nicht darauf eintreten wollen, weil sie das Gesetz als unnötig erachtete.

Notariatsdigitalisierungsgesetz (BRG 21.083)

Mit dem Argument der «Kostenexplosion beim Bundespersonal», die «endlich gestoppt oder wenigstens gebremst werden» müsse, versuchte Manuel Strupler (svp, TG) in der Sommersession 2023 den Nationalrat von der Annahme der Motion seiner Fraktion zu überzeugen. Der Vorstoss forderte eine Begrenzung der Ferien für Bundesangestellte auf fünf Wochen. Der Personalaufwand betrage im Moment CHF 6 Mrd. jährlich und es könne «relativ einfach Personal eingespart werden», wenn der Anspruch auf Ferien begrenzt werde. Mit fünf Wochen sei man noch immer über dem gesetzlichen Minimum von vier Wochen, so Manuel Strupler. Die Begründung des Bundesrats, dass Ferien eine Möglichkeit seien, Arbeitsplätze beim Bund attraktiv zu machen und so dem Fachkräftemangel zu begegnen, sei falsch. Es brauche mehr Flexibilität der Arbeitszeit und nicht weniger Arbeitszeit. Eine Annahme der Motion würde zudem helfen, die Unterschiede hinsichtlich Anstellungsbedingungen beim Bund im Vergleich zur Privatwirtschaft zu verringern, argumentierte der SVP-Sprecher.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hielt sich in ihrer Erwiderung kurz und verwies auf die Notwendigkeit, dass die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin konkurrenzfähig bleibe. In seiner schriftlichen Antwort, mit der der Bundesrat Mitte November 2022 gegen die Motion argumentiert hatte, hatte er überdies betont, dass die Privatwirtschaft keine homogene Gruppe sei und die Bundesverwaltung vor allem gegen jene Sektoren wettbewerbsfähig bleiben müsse, die ähnliche Profile von Fachpersonen benötigten wie sie. Ferien seien zudem lediglich ein Aspekt der Anstellungsbedingungen unter vielen, mit denen die Attraktivität einer Stelle in der Bundesverwaltung erhöht werden könne. Lediglich auf das Element «Ferien» zu fokussieren, wie dies die Motion tue, verkenne die Bedeutung dieses «Gesamtpakets». Zudem seien Ferien neben flexiblen Arbeitszeitmodellen ein bedeutendes Element zur Befriedigung der wachsenden Nachfrage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer guten Balance zwischen Privat- und Berufsleben.
Der Nationalrat lehnte die Motion mit 126 zu 53 Stimmen (11 Enthaltungen) ab; unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und von fünf Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Ferien für Bundesangestellte auf 5 Wochen begrenzen (Mo. 22.3961)

In seiner Motion vom Juni 2021 störte sich Vincent Maitre (mitte, GE) an den Vertragskosten in der Höhe von CHF 240'000 jährlich, welche das BAG und das BFS einem Unternehmen von Santésuisse zur Lieferung von Daten im Gesundheitsbereich bezahlten. Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf zwei Interpellationen (Ip. 21.3070 und Ip. 21.3071) sei dies die Bezahlung für Validierung und Formatierung von Daten zum Gesundheitssystem. Der Bundesrat wolle seit 2000 zur Aufsicht über die OKP ein Kostenmonitoring aufbauen, die Krankenversicherungen verweigerten jedoch die kostenlose Lieferung der dafür nötigen Daten, da sie die Rechtsgrundlage dafür als ungenügend erachteten, erläuterte Maitre. Aus diesem Grund müsse das BAG die Daten bei dem entsprechenden Unternehmen kaufen. Zwar habe das Parlament die Rechtsgrundlage der Datenlieferungen 2021 ausgebaut, selbst damit könnten jedoch nicht alle benötigten Daten kostenlos bezogen werden. Folglich wollte Maitre den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass die Krankenversicherungen dem BAG die entsprechenden Daten tatsächlich «vollständig und kostenlos» zur Verfügung stellten. Der Bundesrat verwies darauf, dass diejenigen Daten, welche der Bundesrat kostenpflichtig bei dem eingangs erwähnten Unternehmen beziehe, im neuen Gesetzesartikel nicht aufgeführt seien – entsprechend bestehe keine Verpflichtung für die Krankenversicherungen, diese Daten kostenlos zu liefern. Allenfalls werde er dem Parlament zukünftig einen Antrag für eine Gesetzesänderung auf Erweiterung der kostenlosen Datenlieferungen stellen; erst dann müssten die Daten kostenlos geliefert werden. Vorerst empfahl er die Motion jedoch zur Ablehnung. In der Sommersession 2023 sprach sich der Nationalrat mit 103 zu 82 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für Annahme der Motion aus. Für Ablehnung des Vorstosses votierten die Mitglieder der SVP-, eine Mehrheit der FDP- und eine Minderheit der Mitte-Fraktion.

Die Krankenversicherer sollen dem BAG genau, vollständig und kostenlos Daten liefern (Mo. 21.3779)

Anfang Januar hatte sich die SPK-NR darüber informieren lassen, dass die Umsetzung ihrer Motion für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung «auf Kurs» sei. Der Bundesrat beantragte kurz darauf in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung dieser Motion, da bei Bewerbungen nicht nur die Sprachzugehörigkeit, sondern – wie in der Motion verlangt – neu auch die Herkunftskantone von Bewerberinnen und Bewerbern erfasst würden. Im nächsten Bericht 2020–2023 über die Förderung der Mehrsprachigkeit könnten dafür erstmals Zahlen ausgewiesen werden, wusste die SPK-NR zu berichten. Die Räte kamen dem Antrag des Bundesrats auf Abschreibung in der Sommersession 2023 stillschweigend nach.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2022 einen Bericht zum Thema «Strategie ‹Digitale Schweiz 2023› – Aktualisierung nach dem Coronavirus» präsentiert hatte, beantragte er im Rahmen der Botschaft über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung des entsprechenden Postulats Clivaz (gp, VS). Im Juni 2023 folgte der Nationalrat diesem Antrag und schrieb das Anliegen ab.

Strategie «Digitale Schweiz» nach dem Coronavirus (Po. 20.3363)

Die WBK-NR kam im April 2023 mehrheitlich zum Schluss, dass ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz vorteilhaft wäre. Sie beantragte ihrem Rat daher mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der entsprechenden Motion ihrer Schwesterkommission zuzustimmen, wie es der Ständerat bereits getan hatte. Die Kommissionsminderheit um Mauro Tuena (svp, ZH) erachtete ein eigenes Gesetz für die Sekundärnutzung von Daten indes nicht als notwendig und verwies auf die bereits bestehenden Regelungen im Datenschutz- und im Bundesstatistikgesetz. Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2023 seiner Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, und überwies den Vorstoss mit 133 zu 46 Stimmen.

Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten (Mo. 22.3890)

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Sommersession 2023 mit der Änderung des Transplantationsgesetzes. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) stellte die drei geplanten Änderungen zur Meldepflicht für Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, zur Überkreuz-Lebendspende und zu den elektronischen Systemen im Bereich Transplantation vor. Die SGK-SR spreche sich für die vorgesehenen Änderungen aus. Einzig betreffend den Artikel 2b zu den nicht zugelassenen Transplantationsprodukten fordere die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) eine Ergänzung. Diese sehe vor, dass die Anwendung solcher Produkte nur erfolgen darf, wenn eine positive Nutzen-Risiko-Bewertung zu erwarten ist. Die ständerätliche SGK habe in der Gesamtabstimmung einstimmig dafür gestimmt, den so leicht veränderten Entwurf anzunehmen. Gesundheitsminister Berset erklärte, dass es sich trotz der gemessen an den Artikel recht umfangreichen Revision um keine umfassende Reform handle. Vielmehr werde gestützt auf Erfahrungen in der Umsetzung und auf Anfragen aus der Praxis eine Optimierung vorgenommen. Daher empfehle der Bundesrat dem Stöckli, den Kommissionsempfehlungen zu folgen, inklusive der Präzisierung des Artikels 2b. Dass das Geschäft in der kleinen Kammer unbestritten war, zeigte sich sowohl zu Beginn, als Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen wurde, als auch in der Detailberatung, in welcher die Anträge der Kommission stillschweigend angenommen wurden. Stillschweigend sprach sich der Ständerat schliesslich auch in der Gesamtabstimmung für die Annahme des Entwurfs aus. Damit war es am Nationalrat, über das Bundesratsgeschäft zu befinden.

Änderung des Transplantationsgesetzes (BRG 23.023)

Le Conseil des Etats s'est penché sur l'objet du Conseil fédéral rendant obligatoire le signalement des cyberattaques envers les infrastructures critiques. Il a considéré par 31 voix contre 13 que l'obligation ne devait pas être étendue aux vulnérabilités des systèmes informatiques, comme souhaité par le Conseil national et la CPS-CE. En effet, il estime que la proposition est imprécise et que la charge administrative serait trop importante. De ce fait, la chambre haute propose de revenir à la proposition initiale du Conseil fédéral. Cette dernière a finalement été acceptée à l'unanimité. En s'opposant non seulement à sa commission mais surtout à l'autre chambre du Parlement fédéral, le Conseil des Etats renvoie l'objet au Conseil national, lançant une procédure d'élimination des divergences.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Anfang März 2023 reichten Philippe Bauer (fdp, NE; Po. 23.3087) und Philippe Nantermod (fdp, VS; Po. 23.3070) in ihrer jeweiligen Kammer zwei gleichlautende Postulate ein, mit denen sie vom Bundesrat verlangten, die Arbeitsbedingungen – beispielsweise bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Rente – im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor für Stellen auf Bundes- und Kantonsebene zu vergleichen. So habe eine Studie der Universität Luzern gezeigt, dass Arbeitnehmende mit gleichen Eigenschaften bei staatlichen Stellen höhere Löhne erhielten als diejenigen in der Privatwirtschaft. Dies führe gemäss Bauer zu unlauterem Wettbewerb, weil die privaten Unternehmen nicht über dieselben finanziellen Mittel verfügten wie der öffentliche Sektor und damit auf dem Arbeitsmarkt weniger attraktiv seien.
In seiner Stellungnahme Anfang Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Postulate anzunehmen. Er betonte allerdings, dass er den Vergleich auf die Bundesverwaltung beschränken werde.
In der Sommersession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss Bauer stillschweigend an. Obwohl der Bundesrat damit bereits einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte, bekämpften Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) das Postulat Nantermod im Nationalrat. In der Herbstsession sprach sich dieser dann mit 125 zu 67 Stimmen ebenfalls für Annahme aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors (Po. 23.3070; Po. 23.3087)