Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes. Es ging dabei um eine Anpassung an den neuen Rechtsstand des Schengen-Abkommens. Er schlug namentlich vor, die Wahl des Datenschutzbeauftragten durch das Parlament bestätigen zu lassen. Damit soll die unabhängige Position dieser Funktion gegenüber der Regierung und der Verwaltung unterstrichen werden. Die zweite Neuerung betrifft eine Verbesserung der Rechte der Betroffenen beim Informationsaustausch mit ausländischen Behörden im Rahmen des Schengen-Abkommens. Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und lehnte einen Nichteintretensantrag der SVP ab. In der Detailberatung lehnte der Rat einen Antrag der SVP ab, auf die Änderung des Wahlverfahrens für den Datenschutzbeauftragten zu verzichten. Nachdem sich auch weitere Streichungsanträge der SVP nicht hatten durchsetzen können, hiess der Nationalrat die Vorlage gegen die Stimmen der SVP gut. Zum Umfang der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und den daraus entstehenden Rechtsanpassungen in der Schweiz gibt die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation Fehr (svp, ZH) (Ip. 09.3817) Auskunft.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes / Anpassung an den neuen Rechtsstand des Schengen-Abkommens