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Jahresrückblick 2021: Raumplanung und Wohnungswesen

Weder Raumplanung noch Wohnungswesen gehörten 2021 zu den dominierenden politischen oder gesellschaftlichen Themen. Wie eine Auswertung von Zeitungsartikeln durch Année Politique Suisse zeigt, tangierten nur knapp ein Prozent der erfassten Artikel eines der beiden Themen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Dieser Anteil ist damit klar tiefer als in den letzten beiden Jahren. In den Medien noch am meisten zu reden gaben die im Berichtsjahr stark gestiegenen Immobilienpreise, welche insbesondere im Juli für einen grossen Teil der Berichterstattung im Themenbereich verantwortlich waren. Nicht zuletzt wegen der relativ grossen Anzahl Artikel über den Immobilienmarkt wurden dieses Jahr erneut deutlich mehr Zeitungsartikel über das Wohnungswesen als über die Raumplanung verfasst. Letztere war in der Schweizer Presse im Berichtsjahr kaum je präsent.

Dass insgesamt relativ wenig über Raumplanung und Wohnungswesen berichtet wurde, hing wohl auch damit zusammen, dass die beiden Themen dieses Jahr verhältnismässig wenig durch die 2021 immer noch allgegenwärtige Covid-19-Pandemie beeinflusst waren. Am ehesten noch Thema war die Pandemie bei den Diskussionen um eine Lösung bei den Geschäftsmieten. 2020 waren die Geschäftsmieten noch ein allgegenwärtiges Thema im öffentlichen Diskurs gewesen. Diese Diskussionen setzten sich 2021 anfänglich fort, da weiterhin weder eine nationale Lösung für Unterstützungsmodelle noch ein richtungsweisendes Gerichtsurteil bezüglich der Frage, ob die Geschäftsmietenden ihre Miete aus den Lockdownmonaten schuldig waren, vorlagen. Aufgrund des im Januar gefällten bundesrätlichen Entscheids, die Härtefallgelder zu erhöhen, fielen die Diskussionen bezüglich den Geschäftsmieten 2021 jedoch etwas weniger hitzig aus als noch im Vorjahr und die Thematik verschwand nach und nach aus den Schlagzeilen. Gelöst war die Problematik damit jedoch noch nicht: Trotz den Härtefallgeldern gerieten zahlreiche Geschäftsmieterinnen und -mieter aufgrund der erneuten Schutzmassnahmen in finanzielle Schwierigkeiten, wie der im Juni veröffentlichte zweite Monitoringbericht Geschäftsmieten zeigte.

Das Parlament beschäftigte sich 2021 mit einigen wichtigen Vorlagen im Bereich Raumplanung und Wohnungswesen, die jedoch bis Ende des Jahres nicht abgeschlossen werden konnten. Die UREK-SR wagte im Berichtsjahr einen Neustart bei der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und gab im September einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Mit dieser neuen, etwas abgespeckten Vorlage will die Kommission unter anderem den Kantonen mehr Handlungsspielraum bezüglich des Bauens ausserhalb von Bauzonen gewähren. Ausserdem soll die Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzonen mit Anreizen stabilisiert werden, weshalb die Kommission die Vorlage auch als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative präsentierte. Der Bundesrat, der die Initiative ebenso wie das Parlament ablehnte, verzichtete daraufhin auf einen eigenen Gegenvorschlag.

Die WAK-SR machte vorwärts mit ihrem Versuch, den umstrittenen Eigenmietwert abzuschaffen. Das aktuelle System der Wohneigentumsbesteuerung sieht vor, dass die Besitzerinnen und Besitzer von selbstbewohntem Wohneigentum eine Steuer auf ihre theoretischen Mieteinnahmen zahlen müssen. Diese Steuer auf ein «fiktives Einkommen» ist vielen Wohneigentumsbesitzenden schon lange ein Dorn im Auge. Befürworterinnen und Befürworter einer Beibehaltung des Eigenmietwerts argumentieren hingegen, dass dieser steuerpolitisch sinnvoll ist und eine Abschaffung zudem grosse Mindereinnahmen für Bund und Kantone zur Folge haben könnte. Der Ständerat hiess die Vorlage der Kommission über den Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung in der Herbstsession gut.

Die WAK-NR nahm sich derweil einen weiteren Dauerbrenner vor: das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller»). Die Kommission forderte den Bundesrat in einer Motion auf, einen von der Regierung eigentlich bereits beerdigten Vorentwurf einer Revision der Lex Koller dem Parlament vorzulegen. Dank einem Umdenken der SVP-Fraktion passierte die Motion erfolgreich den Nationalrat. Sollte der Ständerat diesem Entscheid folgen, würden die Räte bald über Verschärfungen der Lex Koller diskutieren. Die kleine Kammer lehnte jedoch in der Sommersession eine andere Motion ab, welche ein im Vorentwurf enthaltenes Anliegen beinhaltete. Diese Motion hätte es nämlich in der Schweiz ansässigen aussereuropäischen Staatsangehörigen ermöglichen wollen, Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften zu erwerben, wodurch diese einen besseren Zugang zu günstigem Wohnraum erhalten hätten.

Die RK-NR machte sich schliesslich an die Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen – allesamt im Interesse der Vermieterschaft. Insbesondere die Verschärfungen der Regelungen zur Untermiete sowie die Erleichterung der Kündigung eines Mietverhältnisses bei Eigenbedarf dürften in den Räten noch zu intensiven Diskussionen führen. Eine «ausgewogene Revision der Mietzinsgestaltung», wie dies die RK-SR in einer Motion gefordert hatte, beachtete eine Mehrheit des Nationalrats hingegen als politisch derzeit nicht machbar, da die Positionen in den Räten sowie zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterschaft zu verhärtet seien. Daran änderte auch ein von Bundespräsident Guy Parmelin organisierter runder Tisch zum Mietrecht nichts. Aufgrund der Blockade im Parlament wurde in diesem Bereich auch 2021 der Rechtsprechung eine grosse Rolle zuteil – wie beispielsweise durch ein Urteil des Bundesgerichts, das in Fällen von angefochtenen starken Mietzinserhöhungen die Beweisführung für die Vermieterschaft erleichterte.

Jahresrückblick 2021: Raumplanung und Wohnungswesen
Dossier: Jahresrückblick 2021

Der Nationalrat beschloss in der Wintersession 2021, die Frist für die Behandlung einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) betreffend eine Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen um zwei Jahre bis zur Wintersession 2023 zu verlängern. Der Beschluss kam auf Antrag der nationalrätlichen UREK zustande. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass sie erst noch einen vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht mit Empfehlungen bezüglich der Behandlung von Verdichtung und Ortsbildschutz im Rahmen der Interessenabwägung abwarten wolle. Die Arbeitsgruppe war vom EDI und vom UVEK im Nachgang zu einem Bericht in Erfüllung eines Postulates Fluri (fdp, SO; Po. 16.4028) zusammengestellt worden.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Anfangs Dezember 2021 gab der Bundesrat bekannt, dass er den total überarbeiteten Richtplan des Kantons Glarus genehmige – allerdings nicht ohne Vorbehalte. So verlangte er vom Kanton Glarus beispielsweise, dass er innerhalb der nächsten drei Jahre Bauzonen auszont, da sonst die Auslastung seiner Bauzonen in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich weniger als 100 Prozent betragen würde. Auch bei der Festlegung des Siedlungsgebietes sowie bei der Bezeichnung aller für die Nutzung von Windenergie und Wasserkraft geeigneten Gebiete müsse der Kanton Glarus nachbessern. Mit den vom ARE geforderten Änderungen und Vorbehalten werde Glarus die Anforderungen an das 2013 revidierte RPG erfüllen, so der Bundesrat. Folglich beschloss die Regierung, den seit Mai 2019 für den Kanton Glarus geltenden Einzonungsstopp aufzuheben. Ausstehend sind nun einzig noch die Ergebnisse des Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens zu den Themen Verkehr und Tourismus. Beschlüsse zu diesen Themen waren vom Kantonsrat erst später gefasst worden, weshalb diese Teile des Richtplanes in einem separaten Verfahren geprüft wurden.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Am 28. November 2021 stimmte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung über zwei neue Richtpläne ab, einen Richtplan Verkehr und einen Richtplan Siedlung. Durch eine Reduktion an Verkehr und Schaffung neuer Grünflächen sollen die neuen Stadtzürcher Richtpläne die Stadt grüner machen. Weiter sollen unter dem Motto «15-Minuten-Stadt» alle für den Alltag wichtigen Orte zu Fuss oder per Velo innerhalb einer Viertelstunde erreicht werden können – dies dank eines verstärkten Fokus auf die Quartierzentren. Der wohl grösste Fokus des Richtplans Siedlung liegt auf der Verdichtung, da die Stadt damit plant, dass sie bis 2040 um 110'000 Personen auf 520'000 Personen anwachsen werde. So sollen beispielsweise ausserhalb des historischen Kerns und der «kleinteiligen Wohngebiete» überall Hochhäuser und Hochhauscluster von über 80 Metern Höhe erlaubt sein. Mit der geplanten Verdichtung setzt die Stadt Zürich die Vorgaben des eidgenössischen RPG um, welches die Verdichtung in den Zentren vorschreibt. Der Zürcher Heimatschutz kritisierte indes diese Pläne, da sie das Stadtbild in einem grossen Teil Zürichs nachhaltig verändern würden. Kritik kam auch von bürgerlicher Seite, namentlich von der SVP und der FDP, die insbesondere das Verschwinden von tausenden von Parkplätzen befürchteten, da diese nicht zuletzt neuen Velowegen Platz machen müssten. Der Abbau von Parkplätzen wirke sich negativ auf das städtische Gewerbe aus, das auf Parkplätze angewiesen sei, etwa um Ver- und Entsorgungen durchzuführen oder um Kunden und Kundinnen im Hochpreissegment anzulocken. Linke Parteien sprachen sich generell für den Richtplan aus, übten aber auch vereinzelt Kritik. So monierte etwa Gemeinderat Walter Angst (ZH, al), dass es «nicht genügend griffige Massnahmen für den Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum» gebe. Er befürchtete deshalb durch die Aufwertung und Begrünung der Stadt auch einen Anstieg der Mietpreise.
Die Stimmbevölkerung hiess Ende November 2021 beide Richtpläne klar gut. 57.4 Prozent sagten Ja zum Richtplan Verkehr und 61.2 zum Richtplan Siedlung. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 62 Prozent.

Neuer Stadtzürcher Richtplan

Der Zusatzkredit zur Umfahrung Oberburg BE, als Bestandteil des Programms Agglomerationsverkehr der dritten Generation, wurde in der Herbstsession 2021 vom Ständerat behandelt. Der Berner Kantonsvertreter Werner Salzmann (svp, BE) stellte die Vorlage ausführlich vor. Die Umfahrung sei auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt und verbessere das Gesamtverkehrssystem mit Bus-, Auto-, Velo- und Fussverkehr. Zudem hätten auch der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern sowie die örtliche Bevölkerung ihre Unterstützung für das Vorhaben kundgetan. Schliesslich habe das Projekt auch Umweltverträglichkeitsprüfungen beim BAFU durchlaufen. Aus diesen Gründen beantrage die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen, die Vorlage gutzuheissen. Im Anschluss begründete Mathias Zopfi (gp, GL) als einziges Mitglied der Minderheit, weshalb er nicht auf das Geschäft eintreten wollte. Er bemängelte insbesondere ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts und befürchtete, dass dieses bloss zu einer Zersiedelung und zu einem höheren Verkehrsaufkommen führen werde. Die kleine Kammer schenkte den Worten von Zopfi jedoch kein Gehör; nachdem Eintreten mit 32 zu 5 Stimmen beschlossen worden war, wurde das Geschäft mit 36 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, einstimmig angenommen.

Umfahrung Oberburg (BRG 21.025)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) s'est montrée favorable, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, à la motion Stöckli (ps, BE). Selon la majorité, cette demande d'impulsion pour la rénovation des établissements d'hébergements de l'Arc alpin a été réitérée plusieurs fois par les cantons alpins. L'assainissement énergétique est une problématique de longue date qui a été exacerbée par les conséquences économiques de la crise du Covid-19 sur le tourisme. A l'opposé, une minorité a estimé qu'il existait déjà suffisamment d'instruments comme la stratégie touristique, les crédits de la Société suisse de crédit hôtelier (SCH), la nouvelle politique régionale (NPR) ou encore Innotour. La minorité était emmenée par des députés et députées UDC, PLR et PVL.
En chambre, la motion a été adoptée par 108 voix contre 72 et 4 abstentions. Elle a convaincu les députés et députées des Verts (28), du PS (38), du groupe du Centre (29), ainsi que des voix dissidentes au PLR (6) et à l'UDC (7). Ces voix dissidentes proviennent de parlementaires issus majoritairement des cantons touristiques de l'Arc alpin. En outre, la motion a su convaincre les Verts grâce à l'argument de l'assainissement énergétique et le groupe du Centre grâce à l'argument du soutien au tourisme. La motion a été traitée en parallèle de la motion 21.3018.

Programme d'impulsion pour la rénovation des établissements d'hébergement dans l'Arc alpin (Mo. 19.3234)
Dossier: Covid-19 – Tourismus

Im September 2021 gab das ARE bekannt, dass im Rahmen der vierten Generation des Programms «Agglomerationsverkehr» insgesamt 32 Agglomerationen ihre Projekte eingereicht haben. An diesen Projekten seien 70 Prozent der Agglomerationen und 20 Kantone beteiligt. Das Programm «Agglomerationsverkehr» verfolge als wichtigstes Ziel die Konzeption von Verkehr, Siedlung und Landschaft in den Agglomerationen. Mit der vierten Generation dieses Programms werde es den Kantonen und den entsprechenden Agglomerationen ermöglicht, aufgrund des NAF mit einer langfristig gesicherten Finanzierung zu planen. Der Bundesrat werde bis 2023 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten.

Agglomerationsprogramme der vierten Generation (BRG 23.033)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

Verkehrsministerin Sommaruga sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden unterzeichneten im September 2021 die Erklärung von Emmenbrücke zur Stärkung von Verkehrsdrehscheiben. Verkehrsdrehscheiben dienen als Umsteigepunkte dazu, verschiedenen Verkehrsmittel wie beispielsweise das Auto, den öffentlichen Verkehr und das Fahrrad effizienter zu vernetzen, wodurch sie gemäss UVEK städtische und ländliche Räume besser verknüpfen und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unterstützen sollen. Um die Entwicklung von Verkehrsdrehscheiben weiter voranzutreiben, wollen die Partner nun ihre Ressourcen konzentrieren, den Wissensaustausch pflegen und Leuchtturmprojekte wie beispielsweise den Seetalplatz beim Bahnhof Emmenbrücke voranbringen.

«Erklärung von Emmenbrücke» fördert Verkehrsdrehscheiben

Nachdem der Bundesrat bereits im Sommer 2020 den neuen Richtplan des Kantons Obwalden teilweise genehmigt hatte, entschied er im Juni 2021, nun auch noch die restlichen Teile zu genehmigen. Der Bundesrat hatte die Prüfung der Teile «Siedlung» und «Raumentwicklungsstrategie» vorgezogen, damit Obwaldens Einzonungsstopp aufgehoben werden konnte. Nun folgten die Teile «Verkehr», «Natur und Landschaft», «Tourismus und Freizeit» sowie «Übrige Raumnutzungen». Der Bundesrat nahm bei den nun genehmigten Teilen punktuelle Änderungen am Richtplan vor, namentlich bezüglich des Schutzes von Fruchtfolgeflächen, der Umsetzung von Tourismus- und Freizeitprojekten sowie der Bezeichnung von Gebieten für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Ein im April 2021 eingereichtes Postulat der KVF-NR forderte den Bunderat dazu auf, eine Hochbreitbandstrategie analog den Forderungen der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 16.306) vorzulegen. Der Kommission schwebte dabei eine Strategie zur Versorgung aller Gebiete der Schweiz «mit Hochbreitband von über 80 Mbit pro Sekunde» vor. Die dafür eingeforderte Unterstützung durch die öffentliche Hand solle jedoch weder zu Wettbewerbsverzerrungen führen, noch private Investitionen verhindern. In der Strategie, die in circa acht bis zehn Jahren umgesetzt werden soll, müssen gemäss Kommission auch eine Kostenschätzung und Überlegungen zu Finanzierungsquellen vorgenommen werden. Nachdem der Bundesrat die Annahme des Kommissionspostulates empfohlen hatte, stimmte ihr der Nationalrat in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Im März 2021 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung eines Postulates der GPK-NR aus dem Jahre 2015 betreffend das Verhältnis des Kulturlandschutzes zu anderen Schutzansprüchen – wie zum Beispiel dem Waldschutz – zusammen mit zwei verwandten Motionen (Mo. 10.3489; Mo. 10.3659). Der Bundesrat begründete seinen Antrag damit, dass die Vernehmlassung zur 2. Etappe der Teilrevision des RPG gezeigt habe, dass es für die in den Vorstössen vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen zum besseren Schutz von Kulturland an politischem Willen fehle. Der Bundesrat stufe den besseren Schutz des Kulturlandes und insbesondere von Fruchtfolgeflächen (das qualitativ bestgeeignete ackerfähige Kulturland) jedoch weiterhin als wichtig ein. Er habe deshalb die Thematik aus der RPG-Revision herausgelöst und stattdessen den Sachplan «Fruchtfolgeflächen» überarbeitet und gestärkt. Damit solle die Qualität dieser Böden langfristig gesichert sowie die Massnahmen zur Qualitätssicherung schweizweit einheitlicher umgesetzt werden. Die Überarbeitung wurde dabei unter anderem auf Empfehlungen eines Berichts der zuständigen Expertengruppe des Bundes gestützt. Damit erachtete der Bundesrat die Anliegen der Vorstösse als erfüllt. Die Parlamentskammern folgten dem Antrag des Bundesrates und schrieben die Vorstösse ab.

Bericht zu Verhältnis von Kulturlandschutz und anderen Schutzansprüchen (Po. 15.4088)

Der Bundesrat wies in seinem Bericht über die zu abschreibenden Motionen und Postulate des Jahres 2020 darauf hin, dass er bei der Umsetzung seiner Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 dem Thema Berge einen wichtigen Platz eingeräumt habe. So habe beispielsweise das EDA dazu beigetragen, Konflikte um den Zugang zu natürlichen Ressourcen in der bergigen Grenzregion von Tadschikistan und Kirgisistan zu mindern. Für die Schweiz werde das Thema Berge überdies auch in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 wichtig bleiben. In der Folge beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion «Schwerpunktthema Berge in der internationalen Zusammenarbeit » der APK-SR. Die beiden Räte stimmten diesem Ansinnen in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2021 der Abschreibung des Vorstosses «Die Schnittstellenproblematik zwischen Nationalstrassen und dem nachgelagerten Strassennetz lösen» von Thierry Burkart (fdp, AG) zu, nachdem der Bundesrat den entsprechenden Postulatsbericht im Herbst 2020 veröffentlicht hatte.

Die Schnittstellenproblematik zwischen Nationalstrassen und dem nachgelagerten Strassennetz lösen (Po. 18.3606)

In der Sommersession 2021 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über den Zusatzkredit zur Umfahrung Oberburg. Hierzu lagen ein Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten sowie ein Minderheitsantrag Trede (gp, BE) auf Nichteintreten vor. Die Sprecherin der KVF-NR, Nadja Pieren (svp, BE), stellte das Projekt kurz vor und strich hervor, dass die Umfahrung notwendig sei, um die Verkehrssituation im Emmental umfassend zu verbessern. Das Projekt werde zudem von der lokalen Bevölkerung breit getragen und sei für den Wirtschaftsstandort Emmental von immenser Bedeutung. Aline Trede widersprach insbesondere der Aussage zur Notwendigkeit dieses Projekts vehement. Das Projekt werde bloss realisiert, weil noch Geld aus den vorangehenden Agglomerationsprogrammen übrig sei. Das Projekt sei sehr teuer, bringe kaum einen wirtschaftlichen Nutzen mit sich und sei insgesamt ein «schlechtes Projekt», wie auch das ARE bestätigt habe. Zudem führe es zu einer Zunahme des Verkehrs und damit zu mehr CO2-Emissionen und es stelle einen grossen Eingriff in die lokale Landschaft und Natur dar. Schliesslich sei der Tunnelbau auch eine Gefahr für das Grundwasser in Oberburg. Diese Ausführungen bezüglich des grösseren Verkehrsaufkommens wollte Kurt Fluri (fdp, SO) als Befürworter der Umfahrung nicht so stehen lassen. Es sei in der Botschaft ausgeführt worden, dass der Kanton Bern und die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Burgdorf dafür zu sorgen haben, dass unerwünschte Nebenwirkungen, wozu auch der Mehrverkehr zähle, angegangen würden. Nachdem Verkehrsministerin Sommaruga darum gebeten hatte, der Kommissionsmehrheit zu folgen und dem Zusatzkredit zuzustimmen, sprachen sich 110 Nationalrätinnen und Nationalräte in der Gesamtabstimmung für den Bundesbeschluss aus, 81 waren dagegen und 2 Personen enthielten sich der Stimme. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Grünen- und GLP-Fraktionen, von der grossen Mehrheit der SP-Fraktion und von vereinzelten Stimmen der Mitte-Fraktion.

Umfahrung Oberburg (BRG 21.025)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

Über ein Jahr nachdem der Nationalrat Nichteintreten auf die bundesrätliche Vorlage für die zweite Etappe der RPG-Teilrevision beschlossen hatte, wagte die UREK-SR im Frühjahr 2021 einen nächsten Anlauf beim umstrittenen Revisions-Vorhaben. In einer Medienmitteilung verkündete sie Ende April, diesbezüglich einen Vorentwurf einstimmig verabschiedet zu haben. Der Kommissionsentwurf übernimmt die weitgehend unbestrittenen Teile des Bundesratsentwurfes. Insbesondere sollen die Kantone neu mehr Handlungsspielraume betreffend das Bauen ausserhalb von Bauzonen erhalten. Sie sollen demnach punktuell Bauten, welche über die allgemeinen Bestimmungen über das Bauen ausserhalb von Bauzonen hinausgehen, in Einklang mit ihren kantonalen Richtplänen erlauben dürfen, um so besser auf regionale Eigenheiten eingehen zu können. Allerdings sollen potentielle Mehrnutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen anderenorts ausgeglichen werden müssen. Die UREK fügte dem Vorentwurf ausserdem Bestimmungen hinzu, welche mit Hilfe von finanziellen Anreizen für die Beseitigung von Bauten ausserhalb der Bauzone die Anzahl dort angesiedelter Gebäude (derzeit rund 600'000) stabilisieren soll. Damit erachtete die Kommission die zentralen Forderungen der Landschaftsinitiative als aufgenommen und präsentierte denn auch ihren Vorentwurf als einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative.
Verglichen mit dem Entwurf des Bundesrates strich die Kommission mehrere umstrittene Punkte aus dem Gesetzesentwurf: Erstens strich sie die generelle Beseitigungspflicht von Bauten ausserhalb von Bauzonen, bei welchen der bewilligte Zweck weggefallen ist. Zweitens sind keine Bestimmungen mehr zu Speziallandwirtschaftszonen (beispielsweise Gewächshäuser oder Bauten für die Tierhaltung) mehr im Vorentwurf enthalten. Kritisiert worden waren diese Bestimmungen, weil sie vorgesehen hatten, dass diese Speziallandwirtschaftszonen wann immer möglich an Bauzonen anschliessen sollen, was laut Gegnerinnen und Gegnern im Falle von Tierhaltung zu Geruchsemissionen bis in die Bauzone hätte führen können. Drittens wurde der Objektansatz des sogenannten Planungs- und Kompensationsansatzes gestrichen, womit neu nur noch auf den Gebietsansatz fokussiert wird. Damit soll die Komplexität der Vorlage reduziert werden. Viertens wurden die im bundesrätlichen Entwurf enthaltenen Strafbestimmungen gestrichen.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Landschaftsinitiative zeigten sich erfreut über die Arbeiten der Kommission. Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, äusserte sich in der Zeitung «24 heures» und meinte, der Vorschlag müsse erst noch genauer analysiert werden, man begrüsse ihn allerdings und sei optimistisch bezüglich dessen Qualität. Anders sah dies Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. In einem Gastkommentar in der NZZ kritisierte er, dass mit dem Vorschlag weiterhin nicht klar sei, welche Nutzweisen für Bauten ausserhalb von Bauzonen zulässig sein können. Wenn man diese Entscheidung den Kantonen überlasse, werde die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen weiter zunehmen, so Griffel. Ausserdem kritisierte er, dass der neue Planungsansatz die derzeitigen Ausnahmeregelungen nicht ersetzen, sondern ergänzen soll, womit «ein komplexes System auf ein komplexes System aufgepfropft» werden soll.

Die Kommission gab den Vorentwurf bis Mitte September 2021 in die Vernehmlassung. Es ist damit schon der dritte Entwurf zur zweiten RPG-Revision, der in die Vernehmlassung geschickt wurde.

2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 18.077)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Bundesrat gab im Dezember 2020 bekannt, dass er die drei Monate zuvor eingereichte Landschaftsinitiative ablehnt, da er Unsicherheiten bei der Umsetzung der Plafonierung der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen vermeiden wolle. Damals kündigte der Bundesrat jedoch auch an, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen zu wollen, da er das Kernanliegen der Initiative – die verstärkte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet – teile. Nachdem die UREK-SR Ende April 2021 einen indirekten Gegenvorschlag vorgestellt hatte, beschloss der Bundesrat, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten, da der Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission den Eckpfeilern, die der Bundesrat im Dezember für einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet hatte, entspreche. Konkret bringe der Vorentwurf, der von der UREK nun in die Vernehmlassung geschickt wurde, neue Ansätze auf Gesetzesstufe, mit denen Kulturland zurückgewonnen werden könne. Weiter sehe der Vorschlag vor, dass Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen kompensiert werden müssten. Nicht zuletzt war dem Bundesrat auch wichtig, dass mit dem Entwurf keine neuen Ausnahmetatbestände beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geschaffen würden und die bereits bestehenden Ausnahmetatbestände neu nur noch in jenen Kantonen gelten würden, welche die Ausnahmetatbestände in ihr kantonales Recht überführten.

Volksinitiative zur Einschränkung des Bauens ausserhalb der Bauzonen (Landschaftsinitiative; BRG 21.065)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Nachdem sich der Nationalrat bereits im Juni 2020 mit einer Motion Vogler (csp, OW) betreffend die Digitalisierung des Untergrunds beschäftigt und sie damals gutgeheissen hatte, erschien diese in der Sondersession im Mai 2021 erneut auf seiner Agenda, da der Ständerat die Motion nur mit einer Änderung des Motionstextes angenommen hatte. Der Nationalrat nahm die Motion in der Fassung der kleinen Kammer stillschweigend an.

Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung (Mo. 19.4059)

Während das nationale Parlament im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Teilrevision an einem Kompromiss über die Bestimmungen bezüglich des Bauens ausserhalb von Bauzonen arbeitete, wurde auch das Bundesgericht in dieser Sache tätig. Das BGer hatte sich mit der Verjährung von illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone befasst. Innerhalb von Bauzonen gilt, dass wenn Gebäude illegal gebaut und danach während 30 Jahren nicht beanstandet wurden, sie nicht mehr abgerissen werden müssen. Dieser Grundsatz gelte ausserhalb der Bauzone nicht, stellt nun das BGer in seinem Urteil klar. Demnach müssten auch mehr als 30-jährige Gebäude ausserhalb der Bauzone abgerissen und der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden. Gemäss einem Medienbericht von SRF sind viele Kantone bisher davon ausgegangen, dass die innerhalb von Bauzonen geltende Verwirkungsfrist auch ausserhalb von Bauzonen gelte. Sie müssten deshalb nun ihre Praxis ändern. Laut SRF gibt es in der Schweiz rund 600'000 Bauten ausserhalb der Bauzone. Statistiken darüber, wie viele davon illegal gebaut worden sind, gebe es keine.

Urteil des Bundesgerichtes bezüglich illegalen Bauten ausserhalb der Bauzonen

Die KVF-NR befasste sich im April 2021 erneut mit der Initiative des Kantons Tessin betreffend die Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots, welcher im Jahr 2017 Folge gegeben worden war. Sie liess sich im Rahmen dieser Sitzung von der Verwaltung über den Stand der Umsetzung der Initiative informieren und führte eine Aussprache mit dem Präsidium der ComCom. Zudem beschloss sie, ein Postulat (Po. 21.3461) einzureichen, das den Bundesrat beauftragen soll, eine Hochbreitbandstrategie vorzulegen.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

In einem Ende Dezember 2020 eingereichten Postulat hatte Nationalrat Fabio Regazzi (mitte, TI) vom Bundesrat einen Bericht bezüglich einer Integration der erwarteten Mobilitätsentwicklung in Sachplänen und anderen Grundlagen der Raumentwicklung gefordert. Der Bundesrat solle in diesem Bericht die mittelfristig zu erwartenden Entwicklungen im Mobilitätssektor darstellen, deren Auswirkungen auf das Verkehrssystem, die Raumplanung und die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen aufzeigen sowie erläutern, wie er gedenke, diese in Sachpläne strategischer Infrastrukturentwicklungsprogramme zu integrieren. Der Bundesrat empfahl dem Nationalrat, das Postulat anzunehmen. Stillschweigend folgte die grosse Kammer diesem Antrag in der Frühjahressession 2021.

Integration der erwarteten Mobilitätsentwicklung in Sachplänen und anderen Grundlagen der Raumentwicklung (Po. 20.4660)

In der Frühjahressession 2021 stimmte der Nationalrat einer Fristverlängerung für die Standesinitiative Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots zu. Damit bekam das Parlament bis zur Sommersession 2023 Zeit, eine Vorlage zur Umsetzung der kantonalen Initiative auszuarbeiten.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Sans discussion, le Conseil national a donné pour mandat au Conseil fédéral d'élaborer un rapport listant les mesures susceptibles de renforcer l'économie alpestre et l'agriculture de montagne. Cette demande, émanant de la centriste Christine Bulliard-Marbach (FR), intervient après le refus de la Loi sur la chasse (LChP). La députée fribourgeoise craint que les régions de montagne souffrent de la présence accrue du loup qui mènera, selon elle, à l'abandon de certains alpages et à une pression sur le secteur du tourisme.

Renforcer l'économie alpestre et l'agriculture de montagne (Po. 20.4548)
Dossier: Wie soll man nach dem Nein zum Jagdgesetz (2020) legiferieren?

In der Frühjahressession 2021 befasste sich der Ständerat mit einer Motion Vogler (csp, OW) zur Digitalisierung des Untergrunds. Die Motion, mittlerweile übernommen von Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO), möchte die Regierung damit beauftragen, einen Aktionsplan zur Digitalisierung des geologischen Untergrundes zu erstellen. Damit sollen Investitionen für unterirdische Infrastrukturen (beispielsweise das Projekt Cargo sous Terrain), die Gewinnung von Georessourcen sowie die Lagerung von Abfällen erleichtert werden.
Die UREK-SR hatte dem Ständerat eine Änderung des Motionstextes vorgeschlagen. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erklärte, die Kommission sei dabei auf einen 2018 veröffentlichten Bericht in Erfüllung eines Postulates Vogler – zum selben Thema wie die Motion – eingegangen. Darin hatte der Bundesrat festgehalten, dass einerseits die Regelung des Untergrundes und der diesbezüglichen geologischen Daten grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Kantone, andererseits der überwiegende Teil geologischer Daten in der Datenherrschaft von Privaten liegt. Um diesen Feststellungen gerecht zu werden, hatte die Kommission den Motionstext ergänzt, um klarzustellen, dass der Bund bei der Digitalisierung des Untergrunds eng mit den Kantonen zusammenarbeiten und die Interessen der Eigentümer von geologischen Informationen berücksichtigen soll. Bundesrätin Viola Amherd sprach sich im Namen der Regierung für eine Annahme der Motion, inklusive der von der UREK-SR vorgeschlagenen Änderungen, aus und der Ständerat hiess sie in dieser geänderten Form stillschweigend gut. Als nächstes wird sich noch einmal der Nationalrat mit dem Vorstoss befassen.

Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung (Mo. 19.4059)

Johanna Gapany (fdp, FR) reichte im Dezember 2020 ein Postulat ein, mit welchem sie den Bundesrat aufforderte, einen Bericht zur Weiterentwicklung des Abfallrecyclings vorzulegen. Der Bundesrat solle in diesem Bericht aufzeigen, «wie sich bestehende und zukünftige Recyclingunternehmen in der Schweiz entwickeln können.» Gapany ging es in ihrem Vorstoss darum, die Weiterentwicklung von Recyclingunternehmen, und somit eines wichtigen Teils der Kreislaufwirtschaft, mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Raumplanung – insbesondere zur Zonenplanung – in Einklang zu bringen. So solle aus dem Bericht hervorgehen, in welcher Nutzungszone sich Recyclingbetriebe befinden müssten, damit sie weiter wachsen können.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Er wolle die gewünschte Evaluation bei Annahme des Postulates in den Bericht zu den bereits angenommenen Postulaten Bourgeois (fdp, FR; 20.3062), Munz (sp, SH; 20.3090) und Clivaz (gp, VS; 20.3727) integrieren.
Der Vorstoss wurde vom Ständerat in der Frühjahressession 2021 stillschweigend angenommen.

Weiterentwicklung des Abfallrecyclings. Vereinbarkeit mit dem Raumplanungs- und Umweltrecht (Po. 20.4411)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) reichte Ende 2020 eine Motion ein, mit welcher er den Bürokratieaufwand bei der Bewilligung von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen reduzieren wollte. Die Entscheide darüber, ob Bauvorhaben bewilligt werden, fallen gemäss RPG in die Zuständigkeit einer kantonalen Behörde. Salzmann störte sich daran, dass solche zentralen Behörden für die Bewilligungen zuständig sind, denn diese «starre Regelung ist unpraktikabel und führt immer wieder zu stossenden und unsachgerechten Ergebnissen». Er forderte deshalb, dass die Entscheide in den Kantonen nicht nur von einer zentralen Behörde, sondern auch von dezentralen Behörden getroffen werden können. Diese könnten «unbürokratischer, sachgerechter, rascher und damit bürgerfreundlicher» entscheiden.
Der Bundesrat nahm im Februar 2021 zum Vorstoss Stellung und empfahl dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Es sei wichtig, dass die Entscheide in der Raumplanung von einer einzigen kantonalen Behörde getroffen würden, damit eine «einheitliche und rechtsgleiche Behandlung entsprechender Gesuche innerhalb des Kantonsgebiets» gewährleistet werden könne. Dadurch könne zudem sichergestellt werden, dass Entscheide von einer fachlich kompetenten und von persönlichem Druck unabhängigen Behörde getroffen werden. Ausserdem schliesse die aktuelle Gesetzlage eine gewisse Dezentralisierung, zum Beispiel die Bildung von Aussenstellen innerhalb der Behörde, nicht aus – solange diese hierarchisch und weisungsmässig der Zentrale unterstellt bleiben und die einheitliche und rechtsgleiche kantonale Rechtsanwendung gewahrt bleibt, so der Bundesrat.
Der Ständerat nahm sich dem Vorstoss in der Frühjahrssession 2021 an. Dabei stellte Hansjörg Knecht (svp, AG), Parteikollege von Motionär Salzmann, einen Ordnungsantrag zur Zuweisung des Vorstosses an die UREK-SR zur Vorprüfung. Er begründete seinen Entscheid mit der Aussage des Bundesrates, wonach das RPG eine gewisse Dezentralisierung der zuständigen Behörden zulasse. Knecht war der Meinung, diese Auslegung lasse Fragen offen, welche von der Kommission geklärt werden sollten. Der Ständerat nahm den Ordnungsantrag stillschweigend an und überwies damit die Motion an seine UREK.

Weniger Bürokratie, mehr Sachgerechtigkeit und raschere Entscheide in der Raumplanung (Mo. 20.4403)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen