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In der Frühjahrssession 2015 hatte sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Freysinger (svp, VS) zu befassen, die Zweitwohnungen in Berggebieten zu Notfalls- und Beherbergungsreserven für den Krisenfall erklären wollte. Dies würde dazu führen, dass solche Bauten von den Berechnungen zur Eruierung des Zweitwohnungsanteils, welche aufgrund Annahme der Zweitwohnungsinitiative notwendig wurden, ausgenommen würden. Während die UREK-NR 2013 noch für Folge geben plädiert hatte, empfahl sie nun ihrem Rat mit 20 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem Anliegen keine Folge zu geben. Gemäss der Kommission berücksichtigt der unterdessen vorgelegte bundesrätliche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nach der Beratung durch die Kommission die Interessen der Bergregionen bereits in angemessener Weise. Man habe den "Handlungsspielraum bestmöglich genutzt"; die Annahme der parlamentarischen Initiative würde hingegen den Volkswillen missachten. Diese Ansicht schienen die Nationalrätinnen und Nationalräte grösstenteils zu teilen und schickten das Anliegen mit 13 zu 165 Stimmen bei drei Enthaltungen endgültig bachab.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Februar 2015 präsentierte der Bundesrat seine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete in Form eines Berichts in Erfüllung einer Motion Maissen (cvp, GR). Der Bericht war unter der Leitung des SECO und des ARE entstanden und von einer tripartiten Arbeitsgruppe begleitet worden und erfüllte ebenfalls eine im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015 beschlossene Massnahme. Der Bericht definiert vier langfristige Ziele, gemäss denen in den Berggebieten und ländlichen Räumen ein attraktives Lebensumfeld geschaffen, natürliche Ressourcen gesichert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die kulturelle Vielfalt erhalten werden soll. Aufgrund globaler Herausforderungen und zunehmender Komplexität verlangt die Umsetzung dieser Politik die Stärkung von Koordinations- und Steuerungsgremien. Für die horizontale Koordination soll das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum (BNLR) gestärkt werden. Zur verstärkten vertikalen Koordination und Steuerung soll eine tripartite Konferenz geschaffen werden, dies als Weiterentwicklung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), die 2001 gegründet wurde. Zur Stärkung einer kohärenten Politik und zur Berücksichtigung regional unterschiedlicher Begebenheiten sieht das erarbeitete Governancemodell ein «Zusammenspiel von Top-down- und Bottom-up-Ansätzen» vor.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Auf die Bedeutung der Berge für eine nachhaltige Entwicklung wies Ständerat Stöckli (sp, BE) in einer im Berichtsjahr eingereichten Motion hin. Darin störte er sich an der marginalen Bedeutung der alpinen Regionen in der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015. Der Motionär forderte den Bundesrat auf, in Zusammenhang mit den in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfindenden Verhandlungen zur Agenda auf eine bessere Berücksichtigung der Bergregionen hinzuwirken und so sein bisheriges Engagement in diesem Bereich fortzuführen. So hatte die Schweiz im Rahmen des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 entscheidend dazu beigetragen, dass ein Gebirgskapitel in die Agenda 21 aufgenommen wurde. Auch im Folgenden hatte sich die Schweiz in der UNO stets als Motor einer nachhaltigen Bergentwicklung gezeigt, so führte dies nicht zuletzt zur Einführung dreier entsprechender Paragraphen im Abschlussdokument zu Rio20+ im Jahr 2012. Der Ständerat folgte dem positiven Antrag der Regierung und nahm das Geschäft in der Wintersession stillschweigend an. Die Beratung im Nationalrat stand Ende Jahr noch aus.

Bedeutung der Berge

Im Herbst präsentierte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ihre räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz. Darin brachten die sieben Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis Vorschläge zur Konkretisierung des Raumkonzepts Schweiz ein, dessen Strategie für den Alpinraum ihrer Ansicht nach zu wenig differenziert ausgefallen war. In Erhalt und Nutzung natürlicher Ressourcen, der Stärkung der alpinen Zentren, der verbesserten Erschliessung mit Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie im Ausbau und der optimierten Nutzung der Wasserkraft sehen die Gebirgskantone die vier vordringlichsten Handlungsfelder zur erfolgreichen Entwicklung des Alpenraums.

räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz

In der Herbstsession 2014 gelangte das Zweitwohnungsgesetz in den erstberatenden Ständerat, der sich in einer beinahe siebenstündigen Diskussion dem - gemäss NZZ - "bürokratischen Monster mit 28 Tentakeln in Form von 28 Gesetzesartikeln" widmete. Der kleinen Kammer lagen einige Änderungsanträge ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-SR) vor, die zum Teil auf eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen abzielten: So beantragte eine Kommissionsmehrheit vertreten durch Ivo Bischofberger (cvp, AI) ihrem Rat, auf die Möglichkeit der Umwandlung von über 25-jährigen Hotelanlagen in Zweitwohnungen zu verzichten. Weiter soll es gemäss UREK-SR nicht möglich sein, Bauvorhaben zu bewilligen, die zur Überschreitung des festgelegten Zweitwohnungsanteils von 20% führen würden. Auf der anderen Seite beantragten bürgerliche Kommissionsmehrheiten auch weitreichende Lockerungen der Bestimmungen, so etwa betreffend Auflagen zur Erweiterung altrechtlicher Wohnungen, bezüglich Handlungsspielraum für Kantone und Gemeinden beim Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen oder in punkto Bewilligung neuer Zweitwohnungen in geschützten Baudenkmälern. In der Detailberatung folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit nicht nur in deren Vorschlägen zur Verschärfung des Ausführungsgesetzes, sondern auch was bedeutende Lockerungen der Bestimmungen betraf: Trotz Plädoyer von Bundesrätin Leuthard, die sich klar hinter die Minderheit Berberat (sp, NE) stellte, beschloss eine Ratsmehrheit mit 22 zu 17 Stimmen, dass den Kantonen in ihrer Richtplanung keine Vorgaben gemacht werden sollen, in welchen Gebieten die Vermarktung von Zweitwohnungen auf Vertriebsplattformen zulässig sein soll. Die bundesrätliche Vorlage sah vor, dies nur in extensiv bewirtschafteten touristischen Gebieten zu erlauben, wo nachweislich Bedarf nach zusätzlichen touristischen Wohnungen besteht, dieses Vorgehen im Einklang mit der kantonalen Raumentwicklungsstrategie steht sowie Massnahmen zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen bereits ergriffen oder zumindest im Richtplan verbindlich angeordnet wurden. Dass zusätzliche Zweitwohnungen nicht nur in geschützten Baudenkmälern sondern generell in geschützten und erhaltenswerten Bauten bewilligt werden dürfen, entschied Ständeratspräsident Germann (svp, SH) per Stichentscheid. Eine starke Kommissionsminderheit Diener (glp, ZH) äusserte insbesondere zum Begriff "erhaltenswerte Bauten" ihre Bedenken. Dieser sei nirgends klar definiert und so läge es schliesslich im Ermessen der kommunalen Baubewilligungsbehörden, über den Wert eines Gebäudes zu entscheiden, führte Ständerat Luginbühl (bdp, BE) aus. Nicht zuletzt beschloss der Ständerat mit Zweidrittelmehrheit, dass der Ausbau altrechtlicher Wohnungen um maximal 30% (aber um höchstens 30 m2) bedingungslos bewilligt werden könne. In der Gesamtabstimmung passierte das Ausführungsgesetz mit weiteren, kleineren Änderungen versehen den Ständerat mit 22 zu 13 Stimmen (5 Enthaltungen). Die stimmenden Vertreter der Tourismuskantone Wallis, Tessin und Graubünden unterstützten das so ausgestaltete Gesetz. Die Erstberatung im Nationalrat stand Ende 2014 noch aus; Spekulationen um ein drohendes Referendum waren hingegen bereits in vollem Gange. In der Herbstsession hatte Bundesrätin Leuthard vor dem Ständerat den Spielraum als bereits "mehr als ausgereizt" bezeichnet. Kritik erhielt die ständerätliche Fassung ebenfalls vom Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Alain Griffel, der gewisse Bestimmungen als verfassungswidrig einstufte und das Vorgehen der Kantonskammer als ignorant bezeichnete. Griffel wie auch weitere Rechtsexperten wurden nach der ständerätlichen Erstberatung eingeladen, der vorberatenden Kommission im Nationalrat im Rahmen einer Anhörung die Verfassungsmässigkeit der vorliegenden Fassung zu erörtern.

Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative (BRG 14.023)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Die Übergangsverordnung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative legt fest, dass Zweitwohnungen weiterhin bewilligt werden dürfen, sofern diese professionell vermarktet werden. Eine von der UREK-NR lancierte Motion verlangte vom Bundesrat das Aufzeigen von Möglichkeiten zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen, namentlich zur Förderung der Vermarktung von Ferienwohnungen. Der Bundesrat zeigte sich mit Verweis auf bereits bestehende Aktivitäten bereit, das Anliegen anzunehmen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession oppositionslos. Uneiniger zeigte sich die UREK-SR und empfahl ihrem Rat das Geschäft mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung knapp zur Annahme. Die durch Didier Berberat (sp, NE) vertretene Kommissionsmehrheit argumentierte im Ständerat, das Ergreifen geeigneter Massnahmen zur besseren Auslastung käme dem Tourismussektor in den betroffenen Regionen zu Gute und führe zu einer besseren Ausschöpfung des regionalen wirtschaftlichen Potentials. Im Namen der Kommissionsminderheit machte Georges Theiler (fdp, LU) geltend, man erachte die Unterstützung der Wohnungsvermietung nicht als staatliche Aufgabe. Darüber hinaus könne die Vermarktungspflicht auf Eigentümer von Zweitwohnungen abschreckend wirken und schliesslich seien saisonale Nachfrageschwankungen eine Tatsache, denen solche Massnahmen nichts entgegensetzten könnten. Bundesrätin Leuthard (cvp) verneinte in der Folge, dass von Seiten des Bundes zusätzliche staatliche Eingriffe in die kantonale Hoheit geplant seien. Die Motion verlange vom Bundesrat lediglich eine Unterbreitung möglicher Vorschläge, was im Rahmen laufender Arbeiten bereits geschehe. Der Ständerat lehnte die Motion daraufhin mit 14 Ja- zu 22 Nein-Stimmen ab.

Aufzeigen von Möglichkeiten zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen abgelehnt (Mo. 13.3010)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

An der Delegiertenversammlung in Visp (VS) beschlossen die Grünen in einer Resolution, dass die Bergregionen besser unterstützt werden sollen. Eine nachhaltige Entwicklung müsse in diesen Regionen mit einer besseren Unterstützung der naturnahen Landwirtschaft, aber auch mit einer Reduktion des CO2-Ausstosses gefördert werden. Die Einführung einer CO2-Taxe und die Ratifikation der Alpenkonvention seien deshalb vordringlich.

Resolution zum Schutz der Bergregionen

Eine Umgehung der restriktiven Regelungen zum Zweitwohnungsbau erhoffte sich Oskar Freysinger (svp, VS) mit seiner Forderung nach der Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven in Berggebieten. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte er, solche Bauten von den durch die Zweitwohnungsinitiative eingeführten verfassungsmässigen Beschränkungen auszunehmen. Insbesondere schlecht ausgelastete Ferienwohnungen würden sich gut als Reserven eignen, da sie ausgestattet und sofort beziehbar seien, argumentierte der Initiant. In der erstberatenden UREK-NR war dieser Versuch einer Neuauslegung der Zweitwohnungsinitiative äusserst umstritten. Die Kommission beantragte schlussendlich mit 13 zu 12 Stimmen äusserst knapp, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission hingegen war der Ansicht, ein solches Anliegen widerspreche dem Volkswillen und löse darüber hinaus das Problem der „kalten Betten“ nicht. Die UREK-SR lehnte die Initiative mit 10 zu 1 Stimmen deutlich ab, womit der Antrag auf Folge geben im Plenum diskutiert werden muss.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

In einer von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) in Auftrag gegebenen Studie, evaluierte das Beratungs- und Forschungsunternehmen Ecoplan 29 Massnahmen zur Förderung warmer Betten in Zweitwohnungen. Dabei baute das Unternehmen auf den vom ARE im Jahr 2011 in der Planungshilfe für die kantonale Richtplanung vorgeschlagenen Vorkehrungen zur besseren Auslastung von bestehenden Zweitwohnungen auf. Ecoplan kam in seiner Studie zum Schluss, dass viele der möglichen Handlungsweisen nur geringe Auswirkungen haben würden und nur in Kombination Früchte tragen könnten. Aus diesem Grund schlug Ecoplan eine Bündelung von Instrumenten sowohl auf der Angebots- wie auch auf der Nachfrageseite vor. Mit einem ersten Massnahmenpaket soll unter den Wohnungsbesitzern der Anreiz erhöht werden, die eigene Wohnung zu vermieten. Zweitens soll mit einem Massnahmenpaket zur Ankurbelung der Nachfrage eine bessere Auslastung bestehender Ferienwohnungen erzielt werden und drittens sollen neue Beherbergungsformen wie dezentrale Hotels oder Time-Sharing Ressorts geschaffen werden.

29 Massnahmen zur Förderung warmer Betten in Zweitwohnungen

In der Sommersession nahm auch der Nationalrat die Motion Maissen (cvp, GR) an. Der im Vorjahr bereits vom Ständerat gutgeheissene Vorstoss, verlangt von der Regierung eine kohärente Strategie für Berggebiete und ländliche Räume. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er einer scharfen Abgrenzung zwischen Stadt und Land das Denken und Planen in funktionalen Raumeinheiten vorgezogen hätte. Vor dem Hintergrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative stimmte der Nationalrat der Motion aber einstimmig zu. Er erhofft sich – gestützt auf die Ausführungen seiner Kommission – dass damit auch Zukunftschancen für die Berggebiete aufgezeigt werden können. Die Zweitwohnungsinitiative evozierte auch Diskussionen um einen besseren Schutz der kleinen Kantone. Gerhard Pfister (cvp, ZG) dachte laut über seine Idee einer fallweisen Ausserkraftsetzung des Ständemehrs nach, zum Beispiel wenn sechs Kantone eine Vorlage mit mehr als 66% der Stimmen ablehnen. Die Idee stiess jedoch auch in der Presse auf Skepsis.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Die VOX-Analyse zur Zweitwohnungsinitiative ergab, dass sich die Sympathisanten des linken Lagers parteikonformer verhalten hatten als das bürgerliche Lager. 75% der SP-Wähler und 72% der grünen Wählerschaft stimmten dem Volksbegehren zu. Ihrer Partei folgte auch die Wählerschaft der CVP, welche die Initiative in 72% der Fälle ablehnte. Eher gespalten zeigten sich die Sympathisanten der FDP. Trotz der wirtschaftsfreundlichen Ausrichtung der Partei und entgegen der gefassten Parteiparole legte immerhin ein Drittel der FDP-Anhängerschaft ein Ja in die Urne. Unentschlossen zeigten sich die Sympathisanten der SVP. Ganze 48% stellten sich gegen die Empfehlung ihrer favorisierten Partei und gaben an, die Initiative angenommen zu haben. Ferner unterschieden sich die Befürworter der Initiative signifikant, wenn auch nicht übermässig stark, in ihren Präferenzen für Umweltschutz und Föderalismus sowie in ihrer Regionenzugehörigkeit. Bewohner einer Alpenregion stimmten der Initiative mit einem Anteil von 37% zu. Der sogenannte „Alpengraben“ entpuppte sich dabei als weniger ausgeprägt als etwa der „Röstigraben“ bei der EWR-Abstimmung im Jahre 1992. Weiter unterschieden sich die Abstimmenden signifikant und mit knapp 30 Prozentpunkten relativ deutlich in ihrer Präferenz für einen starken Staat. Während Bürger mit Präferenz für mehr Staatseingriffe der Initiative mit 71% zustimmten, waren es unter den Befürwortern für weniger Staatseingriffe nur deren 42%. Bei der Frage nach den zentralen Stimmmotiven zeigte sich unter den Ja-Stimmenden ein relativ deutliches Bild. Für 91% der Befürworter lieferte die Begründung, der fortschreitenden Zersiedelung und Verbauung Einhalt gebieten zu wollen, ein Motiv für ihren Stimmentscheid. Vielfältiger zeigte sich die Motivation für die Ablehnung der Initiative. Jeweils zwischen 20-30% der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Initiative zu starr sei und zu weit gehe, dass sie der Wirtschaft und dem Tourismus schade und dass es nicht die Aufgabe des Bundes sei, in regionale Angelegenheiten einzugreifen. Interessanterweise gaben auch 9% der Nein-Stimmenden als Erstmotiv für ihren Stimmentscheid an, dass die Zersiedelung zu stoppen sei. Laut Autoren der VOX-Analyse ist dies ein Indiz für einen falsch umgesetzten Stimmentscheid aufgrund Doppelnegation: Gegner des Zweitwohnungsbaus legten ein Nein in die Urne, im festen Glauben, so ein Zeichen gegen den fortschreitenden Zweitwohnungsbau zu setzen. Dabei übersahen sie verneinende Formulierungen im Initiativ-Titel wie „Stopp“ oder „Verbot“ (hier: „Schluss“), welche an sich bereits ein Nein enthalten, was konsequenterweise der Zustimmung zum Anliegen bedürfte. Die Auswertungen der VOX-Analyse ergaben zudem, dass insgesamt 18% der Befragten nicht über die im 2010 beschlossenen Änderungen zum RPG informiert waren, mit denen bereits Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus getroffen wurden.

Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ (08.073)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Obwohl der Zweitwohnungsinitiative bereits im Vorfeld der Abstimmung in den Medien relativ viel Aufmerksamkeit beigemessen wurde, war dies nicht vergleichbar zum enormen Medienecho, welches die Annahme der Initiative mit sich brachte. Dazu trug nicht zuletzt die am Abstimmungssonntag getätigte Aussage von Bundesrätin Leuthard (cvp) bei, dass der Zweitwohnungsbaustopp per sofort gelte. Aufschreie kamen insbesondere aus den Tourismuskantonen Wallis und Graubünden, welche von der neuen Regelung am stärksten betroffen sind. Diese beiden Kantone beherbergen laut einer Hochrechnung aus dem Jahr 2006 zur Volkszählung 2000 mit einem Zweitwohnungsanteil von 61% bis 73% die zehn Gemeinden mit dem höchsten Anteil an kalten Betten und sind gemäss Volkszählung mit über 35% auch diejenigen Kantone mit dem höchsten kantonalen Zweitwohnungsanteil. Der Tourismus- und Bausektor sah sich als Leidtragender des ausgedrückten Volkswillens. Eine vom ARE herausgegebene Studie aus dem Jahre 2008 war jedoch zum Schluss gelangt, dass der Tourismus durch einen Baustopp für Zweitwohnungen auf langfristige Sicht keine nennenswerten Einbussen verzeichnen würde. Für den Bausektor hingegen prognostizierten die Autoren der Studie insbesondere für das Oberengadin einen Rückgang der Gesamtbeschäftigung von zwei bis vier Prozent. Gravierender sah dies eine von den Gegnern der Initiative in Auftrag gegebene Studie, welche bei einer rigiden Umsetzung der Initiative für die Kantone Waadt und Wallis folgenschwere volkswirtschaftliche Kosten ausrechnete. Zu diskutieren gaben auch diverse Unklarheiten im Initiativtext, allen voran dessen konkrete Ausgestaltung und der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Übergangsbestimmungen. Die CVP, welche sich seit der Aussage ihrer Bundesrätin in einer delikaten Situation befand, publizierte noch im März ein dreiseitiges Positionspapier, in dem sie sich bezüglich der hängigen Baugesuche auf die Seiten der Bergkantone schlug: Die Gemeinden sollen alle im Berichtsjahr und somit auch alle nach Annahme der Initiative eingereichten Baugesuche im Jahr 2012 noch behandeln dürfen. Desweitern seien Rustici, Maiensässbauten und Alphütten als schützenswerte Bauten von den Regelungen auszunehmen.

Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ (08.073)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im März des Berichtsjahres stimmte das Schweizer Volk über die Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ ab, welche den Zweitwohnungsanteil einer Gemeinde auf höchstens 20% beschränken will. Das Volksbegehren des Umweltschützers Franz Weber wurde mit einem äusserst knappen Volksmehr von 50,6% und einem Ständemehr von 12 3/2 Ständen entgegen den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament angenommen (Stimmbeteiligung 45,2%). Während das an Zweitwohnungen arme Mittelland und allen voran Basel-Stadt (62% Ja) das Volksbegehren begrüssten, sprachen sich die touristischen Alpenkantone Wallis und Graubünden, die Zentralschweiz und das Tessin primär dagegen aus. Mit 74% ablehnenden Stimmen legte der Kanton Wallis das deutlichste Nein in die Urne. Obwohl die erste von gfs.bern durchgeführte SRG SSR Umfrage Anfang Februar einen Ja-Anteil von 61% ausgewiesen hatte und die zweite Umfrage zehn Tage vor Abstimmung noch immer eine positive Zustimmung von 52% zeigte, wurde die Annahme der Initiative im Allgemeinen mit grosser Überraschung zur Kenntnis genommen. Vor den ersten Umfrageergebnissen hatten sich die Gegner der Initiative bereits siegessicher gezeigt und ihre Kampagne mit wenig Herzblut und dementsprechend geringem Mitteleinsatz geführt. Sogleich nach Publikation der ersten SRG Umfrage wurde jedoch Kritik am Gegnerkomitee und insbesondere an der GLP geäussert, welche die laue Nein-Kampagne anführte. An einer Medienkonferenz Ende Februar gestanden Vertreter des gegnerischen Komitees ein, die Emotionalität der Initiative unterschätzt zu haben. Die GLP rügte, ein Engagement von Seiten der grossen Wirtschaftsvertreter habe zu Beginn der Kampagne gefehlt. Namentlich economiesuisse habe ihre finanziellen Mittel bis zu jenem Zeitpunkt hauptsächlich zur Bekämpfung der Ferieninitiative eingesetzt, welche auf denselben Abstimmungstermin angesetzt war. Economiesuisse entgegnete daraufhin, die GLP habe mit der Konkretisierung des Kampagnenkonzeptes, woran der Verband seine finanzielle Unterstützung knüpfte, lange auf sich warten lassen. Bis zum Abstimmungstermin wurden dann aber Investitionen in voraussichtlich sechststelligem Betrag in Aussicht gestellt. Das Komitee distanzierte sich auch von der kurz zuvor geschalteten, aggressiven und als kontraproduktiv erachteten Kampagne einer Gruppe von Walliser Bauunternehmern, in welcher eine Stalin ähnelnde Figur mit Hammer und Sichel ein Chalet zerstörte. Nichtsdestotrotz blieb das eigene finanzielle Engagement des Gegnerkomitees insgesamt beschränkt. Nach Annahme der Initiative äusserten auch die CVP und FDP als Kampagnenmitstreiter Kritik an der GLP und deren mangelnder Kampagnenführung. Die GLP konterte, das Amt sei ihr von verschiedensten Seiten aufgedrängt worden und man habe die Mitstreiter von Beginn weg auf die bescheidenen finanziellen Eigenmittel hingewiesen.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 45.2%
Ja: 1'1521598 (50.6%) / 12 3/2 Stände
Nein: 1'123'802 (49.4%) / 8 3/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, EVP, GPS
– Nein: FDP, CVP, SVP, GLP(2)*, BDP; economiesuisse, SGV, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ (08.073)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Eine Motion Maissen (cvp, GR) vom September des Berichtsjahres forderte den Bundesrat auf, eine kohärente Strategie des Bundes für Berggebiete und ländliche Räume zu entwickeln. Dabei seien die Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung, die natürlichen Ressourcen, die dezentrale Besiedelung sowie die vertikale Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen besonders wichtig. Im Dezember nahm der Ständerat die Motion an und überwies sie an den Nationalrat.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Ein im Juni 2011 von Erich von Siebenthal(svp, BE) eingereichtes Postulat ersuchte den Bundesrat, die Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik (NRP), welche 2008 in Kraft getreten war und damit das bis dahin geltende Investitionshilfegesetz für das Berggebiet (IHG) abgelöst hatte, gründlich zu evaluieren und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zukommen zu lassen. Dies sollte unter Beizug von verwaltungsexternen Experten und Vertretern der Berggebiete geschehen. Der Nationalrat überwies das Postulat im September des Berichtsjahres.

Po. 11.3697: Evaluation der Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Im Hinblick auf das Programm 2016-2023 der NRP wurde der Bundesrat durch die Annahme des nationalrätlichen Postulats von Siebenthal (svp, BE) damit beauftragt, über die Umsetzung und die Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik eine gründliche und kritische Evaluation vorzunehmen und zuhanden des Parlamentes einen entsprechenden Bericht zu erstatten.

Po. 11.3697: Evaluation der Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfolgte 2008 ein Paradigmenwechsel in der Regionalpolitik des Bundes. Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Regionen und Berggebieten wurde nicht mehr nur durch direkte Investitionen in die Infrastruktur, sondern in Form einer Stimulierung der Wertschöpfung auch auf indirekte Weise gefördert. Die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) evaluierte diese Neuausrichtung des Bundes. Die Ergebnisse wurden im Januar im Rahmen einer Regionalentwicklungs-Konferenz in Chur präsentiert. Die OECD stellte der Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis für ihre neue Regionalpolitik aus. Dennoch wies der Bericht auf verschiedene Verbesserungspotentiale hin. Die OECD kritisierte die Beschränkung der NRP auf ländliche Gebiete. Aus zwei Gründen riet sie zu einer Ausdehnung auf die Zentren. Zum einen verwies der Bericht auf die geringen entwicklungspolitischen Herausforderungen der Schweiz. In der Peripherie stellten im Urteil der OECD weder die Abwanderung noch die Überalterung ein akutes Problem dar. Zum anderen gab der Bericht zu bedenken, dass der Nichteinbezug der urbanen Gebiete Synergieeffekte zwischen den forschungsintensiven Zentren und den anwendungsorientierten Betrieben in den ländlichen Regionen verunmögliche. Der Bericht der OECD war darüber hinaus der Ansicht, dass die Kluft zwischen den politischen Einheiten und der wirtschaftlich-soziografischen Realität die Effizienz der Standortpolitik erschwere. Schliesslich ortete er Doppelspurigkeiten mit der Agglomerationspolitik des Bundes.

Neue Regionalpolitik (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Ständerat lehnte in der Sommersession die im vorangehenden Jahr vom Nationalrat angenommene Motion Darbellay (cvp, VS) zur Unterstützung der Tourismusbranche in der Finanz- und Wirtschaftskrise mit Hinweis auf die bereits erfolgte Aufstockung der Marketingmittel im Rahmen des zweiten Stabilisierungspakets ab. In der Wintersession verabschiedete die kleine Kammer den Entwurf zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten, den der Nationalrat im vorangegangenen Jahr akzeptiert hatte. Wie auch im Nationalrat vermochten sich entgegen der Empfehlung der ständerätlichen Rechtskommission, die auf die Existenz kantonaler Regelungen, die Bestimmungen des Haftplicht- und Strafrechts sowie die erhoffte Selbstregulierung der Branche verwies, jene Stimmen durchzusetzen, die im Interesse der Tourismusdestination Schweiz die Garantie eines landesweiten Mindeststandards über ein Rahmengesetz verankert sehen wollten. Nach einer redaktionell bedingten Differenzbereinigung passierte das Gesetz zehn Jahre nach Einreichung der parlamentarischen Initiative im Dezember die Schlussabstimmung beider Räte.

Tourismuswerbung im Ausland

Für einige Aufregung sorgte die Umsetzung des Beschlusses des Parlaments vom Vorjahr, den so genannten Bonny-Beschluss zur Förderung strukturschwacher Regionen weiterzuführen. Dieses Instrument erlaubt es unter anderem, neu angesiedelte ausländische Unternehmen für zehn Jahre von der direkten Bundessteuer zu befreien. Die vom Bundesrat im Sommer angekündigte und trotz heftiger Proteste auf Anfang 2008 in Kraft gesetzte Neubestimmung der in Frage kommenden Gebiete beschränkte diese auf die ärmsten und strukturschwächsten Regionen der Schweiz. Bisherige Nutzniesser, die ihre ökonomischen Probleme der 70er und 80er Jahre überwunden haben wie die Industriestädte Schaffhausen, Thun, Biel und Neuenburg, aber auch heute prosperierende ländliche Regionen im Genferseegebiet und im Unterwallis gehören nicht mehr dazu. Dies führte namentlich in der Romandie zu Protesten, während umgekehrt Zürich und Zug verlangten, dass diese selektive einzelbetriebliche Förderung ganz aufgehoben werde.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Bei der Zielsetzung nahm der Rat eine Ausweitung des Begriffs Wertschöpfungssysteme vor, indem er den einschränkenden Begriff „industrielle“ strich. Eine grössere Debatte ergab sich bei der Absicht des Bundesrates, politische Reformen, welche der Verbesserung der Regionalpolitik dienen, zu unterstützen. Erst nachdem Bundesrätin Leuthard betont hatte, es gehe nicht darum, vom Bund her den Kantonen Gebietsreformen und Gemeindefusionen aufzuzwingen, stimmte der Rat mit 18 zu 17 Stimmen zu. In den Gesamtabstimmungen über die Umsetzung der neue Regionalpolitik und den zugehörigen Finanzierungsbeschluss gab es keine Gegenstimmen. Der Nationalrat übernahm die Änderungen des Ständerats. Bei der Finanzierung lehnte er einen von der Linken und der Mehrheit der CVP unterstützten Antrag für eine Erhöhung um 10 Mio auf 240 Mio. Fr. knapp ab. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat das Programm mit 151 zu 17 Stimmen (davon 16 aus der SVP) an.

Umsetzung der Neuen Regionalpolitik des Bundes (BRG 07.025)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Le Conseil fédéral a adopté les messages concernant l’abrogation de la loi fédérale sur l’acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger (Lex Koller) et la modification de la LAT instituant des mesures d’accompagnement. L’abrogation est justifiée par la réduction considérable du champ d’application de la Lex Koller au fil du temps, ainsi que par le constat que les problèmes liés aux logements de vacances relèvent de l’aménagement du territoire et sont sans rapport avec la nationalité de leurs propriétaires. La nouvelle législation permettra aux personnes à l’étranger d’acquérir des immeubles de manière illimitée. Le Conseil fédéral estime que ces investissements donneront des impulsions à l’économie nationale et permettront de maintenir, voire de créer, des places de travail et d’accroître l’offre en appartements à louer. Les mesures d’accompagnement visent à réguler la construction de résidences secondaires afin d’éviter une concentration excessive, nuisible à l’attractivité du paysage des régions de montagne. En vertu du principe de subsidiarité, la Confédération se limite toutefois à l’édiction de prescriptions cadres, laissant aux cantons le soin de prendre des mesures particulières à travers leur plan directeur cantonal. La coordination régionale et supracantonale des mesures de régulation est censée permettre d’éviter les inconvénients des situations de concurrence et la délocalisation des problèmes d’un canton à l’autre, voire d’une région à l’autre. L’abrogation de la Lex Koller ne surviendra que trois ans après l’entrée en vigueur des mesures d’accompagnement pour laisser le temps aux cantons, régions et communes de se concerter et d’élaborer les stratégies et mesures appropriées. La lutte contre les « lits froids » dans les régions touristiques (logements de vacances et résidences secondaires vacants la plupart de l’année) constitue l’un des principaux problèmes que les cantons auront à résoudre au moyen de telles mesures particulières.

Diskussion um Aufhebung der Lex Koller (BRG 07.052)
Dossier: Lex Koller

Im Februar leitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik des Bundes und deren Finanzierung für die Periode 2008-2015 zu. Gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten neuen Gesetz legte er darin die Schwerpunkte der Regionalförderung fest. Die Massnahmen sollen sich in erster Priorität auf die Begünstigung von exportorientierten industriellen Wertschöpfungssystemen und auf die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus konzentrieren. Ergänzend und in zweiter Priorität sollen auch Produktionen und Dienstleistungen gefördert werden, welche die spezifischen Ressourcen der Berggebiete nutzen. Die Regierung unterstrich in ihrer Botschaft die enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen sowohl bei der Ausarbeitung dieser Zielsetzung als auch bei deren späteren Umsetzung. Im zugehörigen Finanzbeschluss beantragte der Bundesrat eine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung für die nächsten acht Jahre von 230 Mio Fr. Zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen sollten damit etwa gleich viele Mittel zur Verfügung stehen wie in den vergangenen Jahren.

Umsetzung der Neuen Regionalpolitik des Bundes (BRG 07.025)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Das Parlament befasste sich im Berichtsjahr mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Regionalpolitik. Als Erstrat musste der Ständerat in der Frühjahrssession zur Kenntnis nehmen, dass seine vorberatende Kommission nicht in der Lage gewesen war, das Ende 2005 vom Bundesrat vorgelegte Paket vollständig zu beraten. Er hiess deshalb zuerst einmal, als Übergangslösung bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, die Verlängerung der Geltungsdauer für die bestehenden Instrumente gut. Der Nationalrat folgte ihm in der Sommersession. Im Einzelnen handelte es sich dabei um folgende Programme: Interreg III der EU, Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum, Unterstützung von Investitionsvorhaben und überbetriebliche Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten sowie Massnahmen zugunsten von wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Das neue Bundesgesetz über die Regionalpolitik, das die Mitfinanzierung von infrastrukturellen Einzelprojekten durch die Unterstützung von Massnahmen ersetzen will, welche die Konkurrenzfähigkeit einer Region insgesamt stärken, kam dann in der Sommersession vor den Ständerat. Dieser nahm es ohne bedeutende Änderungen an. Im Nationalrat, der die Vorlage ebenfalls noch in der Sommersession verabschiedete, beantragte eine von Gysin (sp, BS) angeführte Kommissionsminderheit die Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, alle Regionen, das heisst auch die grossen Städte, in die Regionalpolitik einzubeziehen. Gysin fand für seinen Antrag im ganzen Rat nur bei vier anderen Abgeordneten Unterstützung. In der Detailberatung wurden Anträge der Linken abgelehnt, welche die Ziele der nachhaltigen Entwicklung und der Schonung der Ressourcen stärker gewichten wollten. Nicht besser erging es auch einem Antrag aus ihren Reihen, eine bessere Zusammenarbeit unter den Gemeinden, den Kantonen und dem Bund mit der Einrichtung einer Tripartiten Konferenz anzustreben.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei CHF 69 pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)