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Die vom Bundesrat im November verabschiedete Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen bezweckt eine restriktivere Bewilligungspraxis. Sie wird es den Behörden unter anderem erlauben, vermehrt die Ansprüche des Landschaftsschutzes und der Raumplanung in Rechnung zu stellen.

Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen

Die Strukturpolitik der Schweiz ist im Berichtsjahr um ein Instrument reicher geworden. Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung auf keine prinzipielle Einwände gestossen war, präsentierte die Regierung einen Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen. Dieser sieht vor, dass der Bund Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sowie die Ansiedelung neuer Industrien in wirtschaftlich einseitig geprägten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Regionen mit der Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen unterstützen kann. Die Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass ebenfalls eine Bank Zinskostenbeiträge leistet. Damit ist eine Sicherung eingebaut, welche verhindern soll, dass der Staat völlig unrentable Vorhaben mitfinanziert. Im weitern ist das Engagement des Bundes abhängig von einer entsprechenden Beteiligung des Standortkantons. Die Vorlage wurde von den Vertretern der Uhrenkantone, deren Regionen wohl am ehesten, wenn auch nicht als einzige, daraus Nutzen ziehen können, lebhaft unterstützt. Opposition erwuchs ihr aber von den Vertretern der Gebirgsbevölkerung. Sie befürchteten von dem neuen Instrument eine Konkurrenzierung ihrer eigenen Anstrengungen um die Ansiedelung von Industriebetrieben. Dies führte im Ständerat zu einer Abschwächung der Vorlage. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Streichung der Zinskosten drang zwar nicht durch; die Kantonsvertreter entschieden aber – und die Volkskammer schloss sich ihnen an – dass Zinskostenverbilligungen nur in äussersten Notfällen auszurichten seien.

Wie bereits der Ständerat, stimmte nun auch der Nationalrat der Fortführung der amtlichen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren bis 1981 zu.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Weitere zwölf Entwicklungskonzepte für Bergregionen wurden durch das EVD genehmigt, so dass ab Ende 1977 insgesamt 19 Regionen Entwicklungsbeiträge auf Grund des Investitionshilfegesetzes (IHG) beziehen können. Die beitragsberechtigten Gebiete umfassen 428 Gemeinden mit rund 430'000 Einwohnern und bedecken 28 Prozent der Fläche der Schweiz. Für Regionen, welche in ihrer wirtschaftlichen Existenz deshalb gefährdet sind, weil in ihnen eine strukturschwache Branche vorherrschend ist, bereitet der Bund ein zusätzliches Förderungsinstrument vor. Vorgesehen ist ein Finanzierungsfonds, aus dem auf ähnliche Weise wie beim IHG (d.h. mit Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen) Innovations- und Diversifikationsbestrebungen strukturschwacher Industrien begünstigt werden sollen. Das Projekt, dessen Vernehmlassung noch vor Jahresende abgeschlossen werden konnte, fand im allgemeinen Zustimmung, wenngleich Banken und Wirtschaftskreise vor der Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch diese Beihilfen warnten. Der noch im Vorjahr diskutierte Unterstützungsplan für die Uhrenindustrie, welcher unter anderem die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft in Erwägung zog, scheint nun zugunsten dieses allgemeineren Fonds, von dem nach Ansicht von Bundesrat Brugger nötigenfalls auch Regionen mit dominierender Textilindustrie profitieren könnten, fallengelassen worden zu sein. Zur Steigerung der Exportchancen der Uhrenindustrie hiess der Ständerat die vom Bundesrat beantragte Fortführung der offiziellen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren (BRG 77.033) bis 1981 gut.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Schwer zu lösende Konflikte entstehen oft zwischen den Belangen des Landschaftsschutzes und dem Bestreben der Randgebiete, ihre wirtschaftliche Lage durch den Bau von touristischen Infrastrukturen und Kraftwerken zu verbessern. Gegen die rücksichtslose Zerstörung des Landschaftsbildes und des Pflanzenwuchses durch das Planieren von Skipisten bereitet der Bundesrat geeignete Massnahmen vor (BRG 77.021).

Zerstörung von alpiner Landschaft durch Skipistenplanierungen (A 76.640)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Bei den Bemühungen um bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entleerungsräume mittels des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete konnten weitere Fortschritte erzielt werden: zwanzig Regionen legten das verlangte Entwicklungskonzept vor; davon wurden bis Ende 1976 sieben bewilligt, was den entsprechenden Regionen Anrecht auf staatliche Unterstützung ihrer Infrastrukturvorhaben gibt. Als flankierende Massnahme dazu stimmte nun auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten zu. Dass durch diese Vorkehrungen die benachteiligten Zonen für die erhofften privaten Investitionen genügend attraktiv gemacht werden können, wurde allerdings vom Freiburger Volkswirtschafter Prof. W. Wittmann bestritten. Er propagierte deshalb eine Lenkung der privaten Investitionen über fiskalische Massnahmen, um der gerade in den letzten Jahren merklich stärker gewordenen Tendenz zu einer immer grösseren Diskrepanz zwischen den Volkseinkommen der reichen und der armen Kantone entgegenzusteuern. Da sich die Westschweiz durch die Krise besonders geschädigt und bei der regionalen Aufteilung der Arbeitsbeschaffungskredite benachteiligt fühlte, fand eine Untersuchung grosses Interesse, welche belegte, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Landesteil ziemlich genau dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, wobei aber auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen bestehen.

Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Widersprüche zwischen den Anliegen des Naturschutzes und dem Bau von touristischen Infrastrukturen ergaben sich in den Gebirgsregionen. Der Bundesrat versprach, gegen die autobahnmässigen Planierungsarbeiten für Skipisten, wie sie vor allem im Bündnerland betrieben wurden, in Zukunft rigoros einzuschreiten. Noch nicht erledigt ist der Streit um die Errichtung des ersten schweizerischen Hochgebirgsflugplatzes bei Verbier (VS).

Zerstörung von alpiner Landschaft durch Skipistenplanierungen (A 76.640)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Der Beschäftigungseinbruch brachte ebenfalls der regionalen Strukturpolitik neue Probleme und Aufgaben: neben die Besorgnis über das durch die Rezession noch verschärfte Wohlstandsgefälle zwischen den verschiedenen Landesteilen trat das Interesse an der Erhaltung der Arbeitsplätze in den Entleerungsgebieten. Trotz mannigfacher Schwierigkeiten, die zum Teil mit der traditionellen Gemeindeautonomie zusammenhingen, waren die politisch Verantwortlichen um eine rasche Verwirklichung der regionalen Entwicklungskonzepte bemüht, wie sie im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für die Berggebietsförderung zu erarbeiten sind. Die ersten drei (Goms (VS), Oberes Emmental (BE), Sarner Aatal (OW)) dieser Konzepte konnten bereits eingereicht und zum Teil genehmigt werden. Als flankierende Massnahme zum in Kraft gesetzten Investitionshilfegesetz verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten. Dieses soll vor allem Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, indem der Bund Bürgschaften bis zu CHF 500'000 je Einzelfall gewährt. Die Vorlage passierte einstweilen die Kleine Kammer oppositionslos.

Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Im Gewässerschutz verursachte die ungünstige Finanzlage des Bundes ernsthafte Vollzugsschwierigkeiten. Durch das 1972 in Kraft getretene neue Gesetz, das die Kantone zur Verwirklichung der geforderten Massnahmen innert zehn Jahren verpflichtet und die Bundessubventionen erhöht hatte, war die Erstellung von Abwasserreinigungsanlagen beschleunigt worden. Die Bestimmung, dass Bauten ohne Kanalisationsanschluss nur in Ausnahmefällen errichtet werden dürfen, drängte manche Gemeinde, die ihre Weiterentwicklung sichern wollte, noch zu besonderer Eile. Nun erklärte man von seiten des Bundes, dass es unmöglich sei, allen eingereichten Beitragsgesuchen fristgerecht zu entsprechen, und dass bis 1982 nur die wichtigen Verunreinigungsquellen behoben werden könnten. In den Kantonen und Gemeinden, denen die Mittel zur Finanzierung der in Angriff genommenen Projekte fehlten, entstand darauf erhebliche Unruhe. Diese kam in verschiedenen Protesten und Eingaben sowie in parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck. Die Einführung einer Sonderabgabe für den Gewässerschutz, die ein Postulat Akeret (svp, ZH) anregte, liess der Bundesrat prüfen; die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem allgemeinen Haushalt lehnte er jedoch ab. Anderseits kam er den Bedürfnissen der Berg- und Hügelregion nach einer weniger strengen Regelung für Baubewilligungen ausserhalb des Kanalisationsgebiets entgegen, indem er durch eine Änderung der Vollzugsverordnung eine flexiblere Praxis ermöglichte.

Vollzugsschwierigkeiten beim Gewässerschutzgesetz aufgrund schwieriger Finanzlage – Einführung einer Sonderabgabe (Po. 12054)
Dossier: Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955

Ein Bericht der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen zog die Aufmerksamkeit auf das Problem der Vergandung, vor allem im Berggebiet. In immer grösserem Umfang liegt landwirtschaftlich nutzbarer Boden aus mannigfaltigen Gründen brach. In den Zentralalpen und in der Südschweiz sind es 80'000 ha; für das Jahr 2000 rechnet man mit 260'000 ha. Von vergandetem Land gehen nicht nur Erosions- und Brandgefahren aus; es beeinträchtigt auch die Erholungsfunktion weiterer Gebiete. Die Autoren der Studie kritisierten die bestehende, vorwiegend nach Produktionskriterien ausgerichtete Subventionspraxis des Bundes, welche die Zunahme des Brachlandes nicht verhindere. Auch die «Arbeitsgemeinschaft Alpenländer», der acht Gliedstaaten oder Regionen der Bundesrepublik, Österreichs, Italiens und der Schweiz angehören, befasste sich mit der drohenden Verödung und Versteppung der Alpentäler. Eingehendes Interesse fanden ferner die Probleme des Schutzes von gefährdeten Tieren und Pflanzen.

Vergandung in Berggebieten

In der für die Strukturpolitik zentralen Berggebietsförderung konnten 1974 konkrete Fortschritte registriert werden. Nachdem der Ständerat 1973 einem neu geschaffenen Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete zugestimmt hatte, oblag es nun dem Nationalrat, über die gleiche Vorlage zu befinden. Die zugunsten der direkt betroffenen Regionen recht einseitig zusammengesetzte vorberatende Kommission der Volkskammer hielt generell an den Beschlüssen des Ständerates fest. Dagegen beantragte sie dem Plenum, anstelle eines mit dem Voranschlag zu sprechenden Rahmenkredites von CHF 400 Mio. einen Fonds de roulement in der Höhe von CHF 500 Mio. als Finanzierungsbasis zu schaffen. Obwohl die Kommission betonte, dass auf keine andere Weise eine sofortige Unterstützung der Berggebiete garantiert werden könne, erwuchs ihrem Antrag in den Ratsverhandlungen vehemente Kritik. So wurde mit der Unterstützung von Bundespräsident Brugger vor allem seitens des Landesrings geltend gemacht, dass die Einführung eines Fonds zur Finanzierung der Investitionshilfe einer Beschneidung der parlamentarischen Budgethoheit gleichkomme und zudem dem Finanzhaushaltgesetz widerspreche. In der Abstimmung obsiegte indessen klar die von der Kommission vorgeschlagene Lösung, der sich in der Folge auch der Ständerat anschloss. Im Sinne einer flankierenden Massnahme zum Investitionshilfegesetz billigten beide Räte eine Teilrevision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes (BRG 11995). Der Geltungsbereich dieses Erlasses wurde auf das ganze entwicklungsbedürftige Berggebiet ausgedehnt und die erforderliche finanzielle Basis durch die Ermächtigung des Bundesrates zur Gewährung zusätzlicher Darlehen erweitert.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen. Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden, Obwalden, Schwyz, Uri und Freiburg. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Mit wechselndem Erfolg wurde um einzelne von wirtschaftlicher Nutzung bedrohte Landschaften gekämpft (vgl. auch hier). Der Bundesrat hiess eine Beschwerde gegen den Bau einer Luftseilbahn auf den Feekopf (VS) gut, wies aber eine weitere, die sich gegen ein entsprechendes Vorhaben am Kleinen Matterhorn wandte, mit der Begründung ab, dass die betreffende Gegend bereits verschiedene technische Anlagen aufweise und dass die Gemeinde Zermatt andere Teile ihres Gebiets unter Schutz gestellt habe.

Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee

Gegen die verschärften eidgenössischen Gewässerschutzbestimmungen machte sich eine Bewegung aus dem Berggebiet geltend. Es wurde vor allem daran Anstoss genommen, dass die 1972 in Kraft getretenen Erlasse in weiten ländlichen Gebieten, für die keine Abwasserkanalisation vorgesehen ist, Neu- und Umbauten nur in dringlichen Fällen gestatten; im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Berg- und Hügelregion strebten mehrere parlamentarische Vorstösse eine Lockerung der neuen Ordnung an. Der Bundesrat lehnte eine Rückwärtsrevision des Gewässerschutzgesetzes ab, erklärte sich aber zu einer elastischeren Gestaltung der Vollzugsverordnung bereit.

Revidiertes Gewässerschutzgesetz – elastischeren Gestaltung der Vollzugsverordnung für Berggebiete
Dossier: Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955

Im Juni konnte der Bundesrat den schon lange erwarteten Entwurf zu einem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vorlegen. Das Gesetz ist als wesentliches Instrument der vom Bund erstmals anvisierten Regionalstrukturpolitik konzipiert. Durch Verbesserung der Existenzbedingungen soll der regionale Wohlstand gehoben und die Abwanderung der Bevölkerung gebremst werden. Die bundesrätliche Botschaft sah vor, die von der vorgängigen Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte abhängige Investitionshilfe in der Form periodisch von der Bundesversammlung zu bewilligender Rahmenkredite auszurichten. In diesem Sinne ersuchte der Bundesrat das Parlament gleich um die Gewährung eines ersten Rahmenkredites von CHF 400 Mio mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die kurz zuvor gegründete Vereinigung zum Schutz und zur Förderung des Berggebietes begrüsste in der Folge den Gesetzesentwurf, bezeichnete aber den vorgesehenen finanziellen Einsatz als ungenügend. Die Vereinigung trat für eine jährliche Kreditsumme von CHF 200 Mio ein und verlangte die Schaffung eines Fonds de roulement. Der Ständerat, der sich als Prioritätsrat mit der Vorlage zu befassen hatte, stimmte dem Gesetz und dem Rahmenkredit gemäss den Anträgen der Exekutive zu.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Auf dem Gebiete der Strukturpolitik stand nach wie vor das Problem des zunehmenden Wohlstandsgefälles zwischen einzelnen Landesteilen im Vordergrund; dessen Bedeutung wurde auch vom Bundesrat in seinen Richtlinien stark betont. So gelangte die Studienkommission für Preis-, Kosten- und Strukturfragen in ihrem umfassenden Bericht zur Regionalpolitik zum Schluss, dass in der Wirtschaftsstruktur unseres Landes Verzerrungen vorhanden sind, die der Korrektur bedürfen. Im Juli konnte der Bundesrat nach langwierigen Vorarbeiten und umfangreichen Untersuchungen endlich den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete in die Vernehmlassung schicken. Mit dem zukünftigen Gesetz wird bezweckt, die allgemeine Entwicklung von Berggebieten zu fördern und deren wirtschaftliche Struktur zu verbessern. Dies soll über gezielte Investitionshilfen, insbesondere durch Vermittlung oder Gewährung zinsgünstiger Darlehen zum Ausbau der Infrastruktur, erreicht werden. Bundesrat Brugger hatte schon zu Beginn des Jahres erklärt, der Bund könne mit dem geplanten Gesetz nur «Hilfe zur Selbsthilfe» anbieten, wofür in den nächsten Jahren CHF 100 bis 200 Mio bereitgestellt würden. Eine Versammlung von Vertretern der Legislativen und Exekutiven aus 13 Kantonen beschloss in der Folge, eine Organisation zum Schutze und zur Förderung des Berggebietes im Hinblick auf die schweizerische Raumplanung zu schaffen. Der Bundesrat setzte seinerseits eine 20 Mitglieder zählende ständige Kommission für regionale Wirtschaftsförderung ein. Das Gremium erhielt unter dem Präsidium von Nationalrat Schlumpf (svp, GR) den Auftrag, das EVD in grundsätzlichen regionalpolitischen Fragen zu beraten. Gleichzeitig wurde dem Generalsekretariat des EVD eine spezielle Abteilung für regionale Wirtschaftsförderung angegliedert. Angesichts der vielfältigen Bemühungen zur Vermeidung regionalwirtschaftlicher Diskriminierungen überwies der Nationalrat als Postulat eine Motion Butty (cvp, FR), die Massnahmen zur Verhinderung wirtschaftlicher Ungleichheiten der Landesteile und die Schaffung eines nationalen Investitionsfonds forderte. Mit der knappen Annahme zweier Vorlagen in der Volksabstimmung verpflichteten sich ferner die Städte Zürich und Kloten zur regelmässigen Ausrichtung von Beiträgen für die Unterstützung von entwicklungsfördernden Aufbauwerken im Inland wie im Ausland.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Besondere Vorstösse galten dem Schutz der Alpenlandschaften. Gegenüber einer rein wirtschaftlich orientierten Entwicklung der Berggebiete wurde einerseits die Erhaltung von Naturlandschaften ohne technische Anlagen, anderseits die Pflege der alpinen Kulturlandschaft verlangt. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege kündigte an, dass sie gegen die Konzessionierung von touristischen Transportanlagen, die sich nicht auf eine normgerechte Zonenplanung stützten, Einsprache erheben werde, und sie befürwortete eine gezielte Strukturhilfe an Bergbauern, um eine Verwilderung alpinen Kulturlandes, die auch den Tourismus beeinträchtigen würde, zu vermeiden.

Erhaltung der Alpenlandschaft (Po. 11252)

Im Bereiche der Strukturpolitik stand die Frage der Förderung zurückgebliebener Regionen im Vordergrund. Ausgehend von den Motionen Brosi und Danioth und gestützt auf die Studie von H. Flückiger, arbeitete der Delegierte für Konjunkturfragen, Prof. H. Allemann, Richtlinien für die künftige Förderungspolitik aus. Die an einer Pressekonferenz erläuterten Vorschläge sehen die Verbesserung der Wachstumsgrundlagen unter Berücksichtigung der regional differenzierten Voraussetzungen und die einzelbetriebliche Förderung vor. Der Ausbau von Regionalzentren und von leistungsfähigen Verkehrsverbindungen, eine Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talwirtschaft und ein intensivierter Finanzausgleich sollen den benachteiligten Gebieten aus der Sackgasse helfen. Zur weiteren Konkretisierung dieses Konzepts hat das EVD Prof. P. Stocker einen Forschungsauftrag erteilt: für die Kantone und die Bundesverwaltung soll ein Handbuch geschaffen werden, das eine Hilfe bei der Durchführung von Lageanalysen, der Formulierung der Entwicklungsziele und ihrer Umsetzung in die Raumplanung bietet. Eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. L. Schürmann befasste sich zudem mit einem verwaltungsintern erarbeiteten Entwurf zu einem Gesetz über Investitionshilfen zur Sicherung der Restfinanzierung infrastruktureller Projekte. Angesichts dieser konzentrierten Bemühungen konnte eine Motion von Nationalrat Lehner (cvp, VS), der Sofortmassnahmen für die Berggebiete und die Schaffung eines Bergamtes in der Bundesverwaltung forderte, in ein Postulat umgewandelt werden. Auf kantonaler Ebene wurde in Bern ein Wirtschaftsförderungsgesetz knapp angenommen. Nachdem die Abstimmung aus Furcht vor einer Kollision mit dem Umweltschutzartikel vom Juni auf den Dezember verschoben worden war, passierte das Gesetz erstaunlicherweise dank der Ja-Stimmenüberschüsse der Stadt-Agglomerationen und gegen einen besonders starken Widerstand im Nordjura. In der Stadt Zürich wurde eine Vorlage vorbereitet, mit der dem Gemeinderat die Kompetenz zur wiederholten Ausrichtung von Beiträgen an die Entwicklungshilfe im Inland wie im Ausland erteilt werden soll.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Zu Auseinandersetzungen um konkrete Einzelfälle kam es vor allem dort, wo sich die Interessen der touristischen Erschliessung und jene des Landschaftsschutzes gegenüberstanden. Das zeigte sich etwa am Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee und beim Entscheid des Bundesgerichts, Rekurse gegen Waldrodungsbewilligungen der Tessiner Behörden gutzuheissen. Im Kanton Schwyz hingegen wurde die Rodung und Überbauung auf der «Schillermatte» unter Berücksichtigung gewisser Aspekte des Naturschutzes und der Forstwirtschaft im zweiten Anlauf bewilligt. Gegen die Überbauung und gegen die Zerstörung der Eigenart des Oberengadins wurden verschiedene private Aktionen gestartet. Sammlungen brachten CHF 700'000 ein, was den Ankauf eines Teils des gefährdeten Landes ermöglichte. Eine Petition mit 359'279 Unterschriften – sie wurde gleichzeitig mit einer Petition für den Schutz gefährdeter Tierarten vom World Wildlife Fund eingereicht – unterstrich den Wunsch der Bevölkerung, Landschaften von nationaler Bedeutung zu erhalten.

Gegenüberstehende Interessen zwischen Tourismus und Landschaftsschutz

Strukturprobleme warfen nicht nur die Konzentrationen der Unternehmungen, sondern auch das ungleiche Wachstum der verschiedenen Regionen auf. In einem Entwicklungskonzept für das Berggebiet, das von H. Flückiger im Auftrag des Bundesrates ausgearbeitet worden war, wurden als fördernde Massnahmen eine Aufgliederung in Regionen und gleichzeitig die Schaffung einer «schweizerischen Investitionsbank für regionale Entwicklung» vorgeschlagen. Eine in die gleiche Richtung zielende Motion von Ständerat Vincenz (k.-chr., GR) wurde in beiden Räten angenommen, und auch die Anregungen, man müsse mit Hilfe der Finanzpolitik die wirtschaftlich schwachen Kantone stärken, wurden überwiesen. Die Kantone selbst setzten ihre Bemühungen um die Förderung der Wirtschaft, insbesondere der benachteiligten Regionen, fort.

Motion zur Schaffung eines nationalen Investitionsfonds (Mo. 10197)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Ein anderes Strukturproblem stellte sich weiterhin durch die ungleiche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Regionen unseres Landes. Die grossen Unterschiede in Volkseinkommen und Wirtschaftswachstum versuchte man auf drei Ebenen etwas abzubauen. Einmal wurde in einer ganzen Anzahl von Kantonen eine aktive Entwicklungspolitik in die Wege geleitet oder fortgesetzt. Dann wurde vorgeschlagen, die erheblichen strukturellen Unterschiede mit Hilfe des kooperativen Föderalismus auszugleichen. Schliesslich wurden auch Bundesmassnahmen zur Förderung wirtschaftlich zurückgebliebener Teile unseres Landes gefordert. Eine starke Wirkung versprach man sich von einem intensivierten Finanzausgleich. Ständerat Vincenz (k.-chr., GR) schlug in einer Motion die Schaffung eines nationalen Investitionsfonds vor. Die direkte Unterstützung der eigentlichen Berggebiete und die Arbeiten an einem Konzept für die Entwicklung dieser Gebiete wurden fortgesetzt.

Motion zur Schaffung eines nationalen Investitionsfonds (Mo. 10197)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes vervollständigten die interessierten Organisationen (Schweizerischer Bund für Naturschutz, Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz und Schweizer Alpenklub) ein Inventar von schützenswerten Objekten, um es dem Bundesrat als Grundlage für das amtliche Inventar zu unterbreiten, das im neuen Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz vorgesehen ist. Ausserdem wurde aus den gleichen Kreisen gefordert, dass die zum Schutz empfohlenen Landschaften und Naturdenkmäler durch keine neuen Bahn- und Liftanlagen berührt würden; insbesondere sollten die wichtigsten Hochalpenketten für den Bergsport freigehalten werden.

Unterbreitung eines Inventars schützsenswerter Objekte an den Bundesrat