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  • Maissen, Theo (cvp/pdc, GR) SR/CE

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L'économie des régions de l'Arc alpin subit une conjoncture défavorable. Depuis plusieurs années, des facteurs structurels contractent le développement économique des régions de montagne. Comme exemple, il est possible de citer l'acceptation de l'initiative sur les résidences secondaires, le franc fort ou encore la baisse des redevances hydrauliques. Pour lutter contre cette situation, Heinz Brand (udc, GR) a déposé un postulat afin d'établir un rapport sur les perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable. Il estime que des mesures doivent être envisagées afin de lutter contre les fermetures d'entreprises, la disparition des emplois ou encore l'exode rural. Le Conseil fédéral a proposé au Conseil national de rejeter le postulat. Il a expliqué que de nombreuses politiques sectorielles étaient déjà à l’œuvre pour les régions alpines. De plus, il a d'un côté précisé que, dans son message sur la promotion économique 2016 à 2019, des mesures pour les régions de montagnes et notamment le tourisme étaient prévues. Et d'un autre côté, il a rappelé, qu'en réponse à une motion Maissen (pdc, GR), une nouvelle politique sur le développement des espaces ruraux et des régions de montagne avait été adoptée en 2015. Malgré les arguments du Conseil fédéral, le dépositaire du postulat a obtenu les voix nécessaires au Conseil national: Par 151 voix contre 35 et 5 abstentions, le postulat a été accepté. Seul le parti libéral-radical et les Vert'libéraux se sont opposés à la rédaction de ce rapport.

Perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable (Po. 15.3228)

Im Februar 2015 präsentierte der Bundesrat seine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete in Form eines Berichts in Erfüllung einer Motion Maissen (cvp, GR). Der Bericht war unter der Leitung des SECO und des ARE entstanden und von einer tripartiten Arbeitsgruppe begleitet worden und erfüllte ebenfalls eine im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015 beschlossene Massnahme. Der Bericht definiert vier langfristige Ziele, gemäss denen in den Berggebieten und ländlichen Räumen ein attraktives Lebensumfeld geschaffen, natürliche Ressourcen gesichert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die kulturelle Vielfalt erhalten werden soll. Aufgrund globaler Herausforderungen und zunehmender Komplexität verlangt die Umsetzung dieser Politik die Stärkung von Koordinations- und Steuerungsgremien. Für die horizontale Koordination soll das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum (BNLR) gestärkt werden. Zur verstärkten vertikalen Koordination und Steuerung soll eine tripartite Konferenz geschaffen werden, dies als Weiterentwicklung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), die 2001 gegründet wurde. Zur Stärkung einer kohärenten Politik und zur Berücksichtigung regional unterschiedlicher Begebenheiten sieht das erarbeitete Governancemodell ein «Zusammenspiel von Top-down- und Bottom-up-Ansätzen» vor.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

In der Sommersession nahm auch der Nationalrat die Motion Maissen (cvp, GR) an. Der im Vorjahr bereits vom Ständerat gutgeheissene Vorstoss, verlangt von der Regierung eine kohärente Strategie für Berggebiete und ländliche Räume. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er einer scharfen Abgrenzung zwischen Stadt und Land das Denken und Planen in funktionalen Raumeinheiten vorgezogen hätte. Vor dem Hintergrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative stimmte der Nationalrat der Motion aber einstimmig zu. Er erhofft sich – gestützt auf die Ausführungen seiner Kommission – dass damit auch Zukunftschancen für die Berggebiete aufgezeigt werden können. Die Zweitwohnungsinitiative evozierte auch Diskussionen um einen besseren Schutz der kleinen Kantone. Gerhard Pfister (cvp, ZG) dachte laut über seine Idee einer fallweisen Ausserkraftsetzung des Ständemehrs nach, zum Beispiel wenn sechs Kantone eine Vorlage mit mehr als 66% der Stimmen ablehnen. Die Idee stiess jedoch auch in der Presse auf Skepsis.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Eine Motion Maissen (cvp, GR) vom September des Berichtsjahres forderte den Bundesrat auf, eine kohärente Strategie des Bundes für Berggebiete und ländliche Räume zu entwickeln. Dabei seien die Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung, die natürlichen Ressourcen, die dezentrale Besiedelung sowie die vertikale Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen besonders wichtig. Im Dezember nahm der Ständerat die Motion an und überwies sie an den Nationalrat.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei CHF 69 pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)

Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet sah eine Entrichtung von Bundesbeiträgen an Wohnbausanierungen bis spätestens Ende 2000 vor. Seit Inkrafttreten im Jahre 1971 sind 21'735 Wohneinheiten mit insgesamt CHF 427,7 Mio. gefördert worden. Im Nationalrat verlangten Oehrli (svp, BE) (99.3405) und Wittenwiler (fdp, SG) (99.3409), im Ständerat Maissen (cvp, GR) (99.3418), auf dem Motionsweg eine Verlängerung dieser Bundeshilfen bis zum Zeitpunkt der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Sie befürchteten, dass ohne finanziellen Lastenausgleich der Verfassungsauftrag zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelungsstruktur gefährdet sei. Die Kantone hätten bis zur Einführung des NFA die Beiträge ohne Kompensation selber zu tragen. Gegen den Antrag des Bundesrates wurden alle drei Motionen von den Räten überwiesen. Im September verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Änderung des VWBG. Bis zum Inkrafttreten des NFA, längstens aber bis Ende 2005 will er die Bundeshilfen fortführen. Jährlich sollen CHF 8 Mio. für diese Aufgabe eingesetzt werden. Das Parlament gab seine Zustimmung noch während der Wintersession. Ein Antrag Maissen, im Voranschlag 2001 statt CHF 9 Mio. einen Betrag von CHF 15 Mio. für die VWBG vorzusehen, lehnte der Ständerat ab.

In den Genuss der vom Bund geförderten Wohnbausanierung kamen laut einer 1998 erstellten Evaluation vor allem einkommensschwache und grössere Haushalte, die mehrheitlich in der Landwirtschaft tätig sind. Damit wurde die Zielgruppe erreicht. Das Ziel der Wohnbausanierung, die Abwanderung aus den Berggebieten zu vermindern und damit die dezentrale Besiedelung der Schweiz zu erhalten, wurde lauf Bundesrat erreicht. Nicht zuletzt profitierte auch das örtliche Gewerbe von den Erneuerungsbauten.In den 90er Jahren trug der Bund rund die Hälfte der im Berggebiet zugesicherten Finanzhilfen. Die Finanzierung wurde über einen Jahreszusicherungskredit gesteuert. Dieser Kredit wurde seit 1997 laufend gekürzt und betrug im Jahre 1999 noch CHF 5 Mio. für Zusicherungen und CHF 6,6 Mio. für Zahlungen. Mit den im laufenden Jahr budgetierten Zusicherungen beliefen sich die offenen Zusicherungen Ende 2000 auf rund CHF 27,7 Mio. Diese Summe will der Bunderat bis 2002 auf Null abbauen und damit die Bundeshilfe zur Wohnverbesserung im Berggebiet einstellen. Je CHF 9 Mio. wurden im Voranschlag 2000 und im Finanzplan 2001 eingestellt, weitere CHF 9,7 Mio. im Finanzplan 2002.

Verlängerung dieser Bundeshilfen bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (VWBG) (BRG 00.071)

Ständerat Maissen (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet. Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) läuft Ende 2000 aus und soll laut Bundesrat nicht erneuert werden, weil man diese Aufgabe zukünftig im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs den Kantonen überlassen will. Der Motionär gab zu bedenken, dass die Einführung des Neuen Finanzausgleichs noch einige Jahre auf sich warten lasse und die im Gegensatz zur WEG sehr erfolgreiche und sinnvolle VWBG dadurch in eine ungünstige Übergangsfrist gerate. Primär diene die Wohnbauförderung jungen Familien in bescheidenen Verhältnissen und leiste zum Verbleib junger Leute in peripheren Lagen einen wichtigen Beitrag, zumal mit der Agrarpolitik 2000 des Bundes im landwirtschaftlichen Bereich mit Einkommensrückgängen gerechnet werden müsse. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, weil er der Meinung war, dass diese Form der Förderung auch über das bestehende WEG geleistet werden könne. Entgegen der Auffassung des Bundesrates wurde die Motion während der Wintersession vom Ständerat mit 14 zu 7 Stimmen überwiesen. (Zur Botschaft zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (00.071) siehe hier.)

Motion zur Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet (99.3418)