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Der Ständerat nahm in der Wintersession 2020 einen Ordnungsantrag Ettlin (cvp, OW) an und sistierte die Motion der KVF-NR bezüglich der Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung um höchstens ein Jahr. Ettlin begründete den Antrag auf Sistierung mit den Arbeiten zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots», welcher bereits im Jahr 2017 Folge gegeben worden war. Die Initiative verfolge dasselbe Ziel wie die vorliegende Motion, erlaube bei der Umsetzung aber einen grösseren Spielraum.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE) wollte den Bundesrat verpflichten, die Berichte über die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene um ein Monitoring des Gefahrguttransports zu ergänzen. Diese Daten seien wichtig, um die Entwicklung der alpenquerenden Gefahrguttransporte auf der Strasse, insbesondere über den Simplon-Pass, eruieren zu können.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und ergänzte, dass ein Verbot des Gefahrguttransportes über die Simplon-Passstrasse in Betracht gezogen würde, wenn in naher Zukunft kein verstärkter Verlad auf den Schienenverkehr verzeichnet werden könne. Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Monitoring des alpenquerenden Gefahrguttransports
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

Im Herbst 2020 schrieben National- und Ständerat eine Motion Candinas (cvp, NR) betreffend die Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung ab. Der Bundesrat hatte die Motion zur Abschreibung beantragt, nachdem er im Oktober 2019 mit einer Verordnungsänderung verfügt hatte, dass die Mindestbandbreite in der Grundversorgung auf 10 Mbit/S erhöht wird.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die KVF-NR forderte den Bundesrat im Juni 2020 auf, die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde zu erhöhen. Es gehe nicht an, dass circa ein Viertel aller Haushalte und Unternehmen in peripheren Gebieten mit einer sehr tiefen Internetgeschwindigkeit leben müssten. Um diesen digitalen Stadt-Land-Graben zu eliminieren, müsse rasch gehandelt werden und die Fernmeldedienstverordnung entsprechend revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Das Ziel der Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz bestehe darin, der gesamten Bevölkerung ein Angebot an grundlegenden Telecomdiensten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die derzeit garantierte Leistung von zehn Megabit pro Sekunde sei für zahlreiche Dienste, wie etwa Videostreaming, Onlineshopping oder die Benutzung von Social Media, ausreichend. Die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben sei damit sichergestellt. Es wäre zudem ein grosser Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, wenn diese hohe Mindestgeschwindigkeit verordnet würde. Auch wären die Kosten gemäss Bundesrat sehr hoch. Eine Studie des BAKOM sei zum Schluss gekommen, dass der Ausbau eines leitungsgebundenen Hochbreitbandnetzes Investitionen von mindestens CHF 3.6 Mrd. mit sich bringen würde.
Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2020 über das Geschäft. Nachdem im Plenum keine neuen Argumente vorgebracht wurden, nahm die grosse Kammer das Geschäft in der Abstimmung deutlich an (176 zu 2 Stimmen, 3 Enthaltungen).

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Thomas Egger (csp, VS) reichte im Juni 2019 eine Motion im Nationalrat ein, mit der er den Bundesrat damit beauftragen wollte, alle vier Jahre einen departementsübergreifenden Aktionsplan zur Konkretisierung der «Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete» zu präsentieren. Der Motionär wollte damit erreichen, dass der seit 2015 bestehenden Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete nun konkrete Massnahmen folgen, welche die Koordination zwischen allen betroffenen Politikbereichen stärken können. Der Bundesrat befürwortete in seiner Stellungnahme die Motion, woraufhin der Nationalrat den Vorstoss in der Herbstsession 2019 stillschweigend annahm.

Aktionsplan Berggebiete (Mo. 19.3731)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im März 2019 die Abschreibung von fünf Geschäften zur postalischen Grundversorgung: Die Motion Amherd (cvp, VS) für «regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung» (Mo. 16.3481), die Motion Amherd für «mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung» (Mo. 16.3482), die Motion KVF-NR zur «Postgesetzgebung» (Mo. 17.3012), die Motion KVF-SR betreffend die «strategische Poststellennetz-Planung» (Mo. 17.3356), sowie das Postulat Reynard (sp, VS) «Die Zukunft des Poststellennetzes geht uns alle an!» (Po. 16.3933). Der Bundesrat sah die genannten Anliegen als erfüllt an durch die neuen Erreichbarkeitsvorgaben, die er per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt hatte.
Der Ständerat, der sich im Juni 2019 zuerst mit dem Abschreibungsantrag auseinandersetzte, beurteilte dies anders: Die vier erstgenannten Geschäfte seien nicht abzuschreiben, so lange nicht klar sei, ob die Anliegen mit den neuen Vorgaben des Bundesrates an die Post auch wirklich erfüllt seien. Dies müsse sich erst zeigen. Der Abschreibung des Postulats Reynard stimmte der Ständerat jedoch zu.
Der Nationalrat stimmte im Juni 2019 hingegen der Abschreibung aller fünf fraglichen Geschäfte zu: Die grosse Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates bei diesen Geschäften vollumfänglich.
In der Herbstsession 2019 stimmte schliesslich auch der Ständerat der Abschreibung der verbliebenen vier Geschäfte zu und begründete seinen Sinneswandel mit dem Postulat KVF-NR über die «längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung», welches die Anliegen der vier Geschäfte aufnehme und so sicherstelle, dass diese nicht aus der politischen Agenda verschwänden.

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung (Mo. 16.3481)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit einer im März 2017 eingereichten Motion forderte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen, bis eine konzeptionelle Netzplanung vorliege. Zwar blieb diese Motion unbehandelt, die Schliessung von Poststellen war aber ein Dauerthema im Parlament, so etwa mit der Motion der KVF-SR für eine strategische Poststellennetzplanung. Die Motion für ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen wurde zwar Anfang März 2019 noch von Nationalrat Reynard (sp, VS) übernommen, Ende März jedoch abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb von zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt worden war.

Moratorium bei der Schliessung von Poststellen (Mo. 17.3167)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Die Forderung zur Festlegung des Wasserzinsregimes nach 2019 wurde im Bundesratsgeschäft 18.056 umgesetzt. Im September 2018 schrieben deshalb der Ständerat und im März 2019 auch der Nationalrat die Motion der UREK-NR stillschweigend und diskussionslos ab.

Wasserzinsregelung nach 2019
Dossier: Wasserzins nach 2019

In der Sommersession 2018 beriet der Ständerat eine Motion Candinas (cvp, GR), die Subventionen an Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht befreien wollte. In der Wintersession 2016 hatte sich der Nationalrat auf Anraten des Bundesrates dazu entschlossen, eine abgeänderte Version der Motion anzunehmen, gemäss welcher Subventionen zur Archivierung der Programme, zur Förderung der Errichtung von Sendernetzen aufgrund Einführung neuer Verbreitungstechnologien sowie zur Aufbereitung von Sendungen für Personen mit Hörbehinderung nicht mehr länger als vergütungspflichtige Einnahmen gelten sollten. Hingegen würden Einnahmen aus dem Gebührenanteil nach wie vor in die Berechnung der Höhe der urheberrechtlich geschuldeten Vergütung einfliessen und nicht – wie vom Motionär verlangt – ebenfalls davon ausgenommen werden. Mit 6 zu 4 Stimmen beschloss die KVF-SR, ihrem Rat zu beantragen, der Version des Nationalrats zu folgen. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hielt die abgeänderte Motion für einen austarierten Kompromiss zwischen dem Anspruch auf Schutz geistigen Eigentums und der Sicherstellung der Informationsversorgung in Rand- und Bergregionen. Dem Ständerat lag ferner ein von SP- und FDP-Vertretern gestützter Minderheitsantrag vor, der das Anliegen zur Ablehnung empfahl und es der Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) und den privaten Radios überlassen wollte, die Vergütungspflicht zu regeln. Zudem sei durch einen Anhang zum gemeinsamen Tarif S unterdessen eine Forderung der Motion bereits erfüllt worden (Ausnahme der Subventionierung für Umstellung auf DAB+). Im Rat legte Minderheitssprecherin Savary (sp, VD) ihre Interessenbindung als Vorstandsmitglied der SUISA offen und beteuerte die Wichtigkeit der Einnahmen aus der Vergütungspflicht gerade für lokale Künstler, weswegen diese Einnahmen nicht zu schmälern seien. Gleichzeitig zeigte sie auch Verständnis für die schwierige Situation der Radiostationen in Randregionen und beteuerte, diese ansonsten immer zu unterstützen. Unterstützt wurde die Minderheitssprecherin von Anita Fetz (sp, BS) und Ruedi Noser (fdp, ZH), die beide betonten, keinerlei Interessenbindungen in der Musikbranche zu haben. Zum Schluss entschied der Ständerat mit 21 zu 22 Stimmen (ohne Enthaltungen) denkbar knapp zu Gunsten der Kommissionsminderheit und erledigte den Vorstoss durch Ablehnung.

Befreiung von der Vergütungspflicht

Die kleine Kammer nahm sich als Zweitrat im März 2018 der Motion Candinas (cvp, GR) zur Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde an. Obschon Bundesrätin Leuthard vehement darauf hinwies, dass eine solche Erhöhung der Grundversorgung kaum machbar und mit hohen Kosten verbunden wäre, und sie den Berggemeinden, welche die dazu notwendigen zusätzlichen Mobilfunkanlagen bewilligen müssten, „viel Glück“ wünschte, nahm der Ständerat die Motion mit 22 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) an.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die KVF-SR empfahl ihrem Rat im Januar 2018, die vom Nationalrat angenommene Motion Gschwind (cvp, JU) zur Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz abzulehnen. Die Kommission sah eine steuerliche Befreiung von Investitionen der Telekommunikationsnetzbetreiber als falschen Weg. Ende Februar 2018 wiederholte Bundesrat Maurer vor dem Ständerat, was er schon im Plenum des Nationalrates zu diesem Geschäft gesagt hatte, und bat erneut um Ablehnung. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Antrag des Bundesrates diskussionslos.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung forderte Nationalrätin Amherd (cvp, VS) mit einer im Juni 2016 eingereichten Motion. Zwar würden die Erreichbarkeitsvorgaben der Postverordnung (Erreichbarkeit innert 20 Minuten für 90 Prozent der Bevölkerung für das Poststellennetz, innert 30 Minuten für 90 Prozent der Bevölkerung für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr) eingehalten, aber weil nur der nationale Durchschnitt berechnet werde, sei klar, dass die ländliche Bevölkerung benachteiligt werde. Die Erreichbarkeitsvorgaben seien deshalb regional zu differenzieren.
Bundesrätin Leuthard hielt im Nationalrat Ende Mai 2017 entgegen, die geltenden Vorgaben seien vom Parlament so gewollt und sie seien vernünftig. Man könne nicht immer nur den Abbau von Poststellen beklagen, ohne festzustellen, dass bei den Postagenturen ein Ausbau stattfindet – das sei nicht korrekt. Der Aufruf der Bundesrätin zur Korrektheit verhallte ungehört: Die grosse Kammer nahm die Motion mit 113 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) an.
Der Ständerat behandelte die Motion im November 2017.

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung (Mo. 16.3481)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Eine Motion Gschwind (cvp, JU) mit dem Titel ”Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz“ verlangte eine steuerliche Befreiung von Investitionen öffentlicher und privater Telekommunikationsnetzbetreiber, so dass auch in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung aufgebaut und gewährleistet werden könne. Obschon Bundesrat Maurer im Mai 2017 im Plenum des erstberatenden Nationalrat mahnte, derartige Fördermassnahmen würden oft zu Lösungen führen, die vom technologischen Fortschritt schnell obsolet gemacht würden, nahm der Nationalrat die Motion mit 101 zu 73 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) an.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Martin Candinas (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, um Radios der Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht zu befreien. Der Bündner Nationalrat störte sich an der Definition des gemeinsamen Tarifs S (Sender), der nicht nur durch Gebührengelder generierte Einnahmen, sondern auch Beiträge und Finanzhilfen als vergütungspflichtige Einnahmen einstuft. Da viele Radios in Randregionen nur über eine bescheidene Zuhörerschaft verfügen, sie aber aufgrund ihres Informationsauftrags in den Genuss von Finanzhilfen kommen, fallen die Kosten für Urheber- und Interpretenrechte für solche Radios im Verhältnis relativ hoch aus. Werbefinanzierte Radios in urbanen Gebieten schulden dagegen aufgrund des im Tarif S vorgesehenen Werbeabzuges oftmals geringere Vergütungen, so die Ausführungen des Bundesrates. Aus diesem Grund beantragte er, gewisse Punkte der Motion anzunehmen. So sollen Einnahmen aus Finanzhilfen im Sinne von zweckgebundenen Subventionen nicht mehr länger unter die Vergütungspflicht fallen. Als zu weitgehend stufte die Regierung hingegen die Forderung ein, dass aus dem Gebührensplitting resultierende Einnahmen ebenfalls ausgeklammert werden sollen, und beantragte diesen Teil der Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Wintersession 2016 und nahm die Teil-Motion als Erstrat an.

Befreiung von der Vergütungspflicht

La Commission de politique extérieure du Conseil des Etats (CPE-CE) demande au Conseil fédéral d'accorder une attention particulière à la thématique de la montagne dans le cadre de la mise en œuvre du message sur la coopération internationale 2017-2020. Le Conseil fédéral confirme l'importance de cette thématique et propose l'acceptation de la motion. Il entend continuer son engagement en matière de coopération internationale dans les régions de montagne et souhaite favoriser son intégration transversale dans les domaines telles que la lutte contre la pauvreté, la gestion durable des ressources naturelles et le changement climatique. Pour ce faire, il interviendra dans des pays montagneux comme le Népal, le Kirghizistan, le Tadjikistan, la Géorgie, la Bolivie et le Nicaragua. La Suisse appuie déjà des centres d'excellence régionaux établis dans les Andes, au l'Hindu Kush-Himalaya, en Asie centrale et en Afrique et soutient le Partenariat la Montagne. Comme prévu dans le message, l'engagement de la Suisse fera l'objet de rapports. La chambre des cantons a adopté la motion de sa commission.
La CPE-CN, par 13 voix contre 6 et 3 abstentions propose également de l'adopter. Elle estime primordial d'intégrer dans la coopération internationale, pour les années 2017-2020, l'expérience de la Suisse et la politique d'aide au développement qu'elle mène dans les régions de montagne. Toutefois, quelques membres de la commission, ne voyant pas de différence entre une adoption ou un rejet de la motion, trouvent cette intervention superflue. Le Conseil national a suivi, à l'unanimité, l'avis de sa chambre sœur.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Die Motion von Hans Stöckli (sp, BE) zur Bedeutung der Berge bei der Ausgestaltung der Entwicklungsagenda post-2015 wurde 2016 in Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts «Internationale Zusammenarbeit 2017-2020» sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat abgeschrieben.

Bedeutung der Berge

Die UREK-NR hatte im August 2014 eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft die Wasserzinsregelung nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Dabei seien die wirtschaftliche Lage der Wasserkraftwerke und die Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 zu berücksichtigen. Bei Anlagen, die Investitionsbeiträge nach Art. 30 des Energiegesetzes erhalten, soll der Wasserzins für die zusätzliche Produktion während 10 Jahren reduziert oder ganz aufgehoben werden. Im November 2014 begrüsste der Bundesrat die Motion und im Dezember 2014 nahm der Nationalrat sie diskussionslos an. Ein Jahr später, im Dezember 2015, stimmte auch der Ständerat dem Anliegen zu, strich jedoch die Reduktion des Wasserzinses für Anlagen mit Investitionsbeiträgen aus dem Motionstext. Der Nationalrat nahm die Motion in der Fassung des Ständerates im März 2016 gemäss dem einstimmigen Antrag seiner Kommission diskussionslos an.

Wasserzinsregelung nach 2019
Dossier: Wasserzins nach 2019

Auch die vorberatende APK-NR erachtete es als wichtig, dass sich die Schweiz bei den internationalen Verhandlungen zur Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015 für die Berücksichtigung der Bergregionen einsetze, wie dies eine Motion Stöckli (sp, BE) forderte. Sie habe mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund mittlerweile hierfür in der Praxis bereits eingesetzt habe. Deswegen empfahl sie ihrem Rat, das auch vom Bundesrat gestützte Anliegen des Berner Ständerats anzunehmen. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Sommersession 2015 und nahm das Geschäft stillschweigend an.

Bedeutung der Berge

Im Februar 2015 präsentierte der Bundesrat seine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete in Form eines Berichts in Erfüllung einer Motion Maissen (cvp, GR). Der Bericht war unter der Leitung des SECO und des ARE entstanden und von einer tripartiten Arbeitsgruppe begleitet worden und erfüllte ebenfalls eine im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015 beschlossene Massnahme. Der Bericht definiert vier langfristige Ziele, gemäss denen in den Berggebieten und ländlichen Räumen ein attraktives Lebensumfeld geschaffen, natürliche Ressourcen gesichert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die kulturelle Vielfalt erhalten werden soll. Aufgrund globaler Herausforderungen und zunehmender Komplexität verlangt die Umsetzung dieser Politik die Stärkung von Koordinations- und Steuerungsgremien. Für die horizontale Koordination soll das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum (BNLR) gestärkt werden. Zur verstärkten vertikalen Koordination und Steuerung soll eine tripartite Konferenz geschaffen werden, dies als Weiterentwicklung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), die 2001 gegründet wurde. Zur Stärkung einer kohärenten Politik und zur Berücksichtigung regional unterschiedlicher Begebenheiten sieht das erarbeitete Governancemodell ein «Zusammenspiel von Top-down- und Bottom-up-Ansätzen» vor.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Auf die Bedeutung der Berge für eine nachhaltige Entwicklung wies Ständerat Stöckli (sp, BE) in einer im Berichtsjahr eingereichten Motion hin. Darin störte er sich an der marginalen Bedeutung der alpinen Regionen in der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015. Der Motionär forderte den Bundesrat auf, in Zusammenhang mit den in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfindenden Verhandlungen zur Agenda auf eine bessere Berücksichtigung der Bergregionen hinzuwirken und so sein bisheriges Engagement in diesem Bereich fortzuführen. So hatte die Schweiz im Rahmen des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 entscheidend dazu beigetragen, dass ein Gebirgskapitel in die Agenda 21 aufgenommen wurde. Auch im Folgenden hatte sich die Schweiz in der UNO stets als Motor einer nachhaltigen Bergentwicklung gezeigt, so führte dies nicht zuletzt zur Einführung dreier entsprechender Paragraphen im Abschlussdokument zu Rio20+ im Jahr 2012. Der Ständerat folgte dem positiven Antrag der Regierung und nahm das Geschäft in der Wintersession stillschweigend an. Die Beratung im Nationalrat stand Ende Jahr noch aus.

Bedeutung der Berge

Die Übergangsverordnung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative legt fest, dass Zweitwohnungen weiterhin bewilligt werden dürfen, sofern diese professionell vermarktet werden. Eine von der UREK-NR lancierte Motion verlangte vom Bundesrat das Aufzeigen von Möglichkeiten zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen, namentlich zur Förderung der Vermarktung von Ferienwohnungen. Der Bundesrat zeigte sich mit Verweis auf bereits bestehende Aktivitäten bereit, das Anliegen anzunehmen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession oppositionslos. Uneiniger zeigte sich die UREK-SR und empfahl ihrem Rat das Geschäft mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung knapp zur Annahme. Die durch Didier Berberat (sp, NE) vertretene Kommissionsmehrheit argumentierte im Ständerat, das Ergreifen geeigneter Massnahmen zur besseren Auslastung käme dem Tourismussektor in den betroffenen Regionen zu Gute und führe zu einer besseren Ausschöpfung des regionalen wirtschaftlichen Potentials. Im Namen der Kommissionsminderheit machte Georges Theiler (fdp, LU) geltend, man erachte die Unterstützung der Wohnungsvermietung nicht als staatliche Aufgabe. Darüber hinaus könne die Vermarktungspflicht auf Eigentümer von Zweitwohnungen abschreckend wirken und schliesslich seien saisonale Nachfrageschwankungen eine Tatsache, denen solche Massnahmen nichts entgegensetzten könnten. Bundesrätin Leuthard (cvp) verneinte in der Folge, dass von Seiten des Bundes zusätzliche staatliche Eingriffe in die kantonale Hoheit geplant seien. Die Motion verlange vom Bundesrat lediglich eine Unterbreitung möglicher Vorschläge, was im Rahmen laufender Arbeiten bereits geschehe. Der Ständerat lehnte die Motion daraufhin mit 14 Ja- zu 22 Nein-Stimmen ab.

Aufzeigen von Möglichkeiten zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen abgelehnt (Mo. 13.3010)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

In der Sommersession nahm auch der Nationalrat die Motion Maissen (cvp, GR) an. Der im Vorjahr bereits vom Ständerat gutgeheissene Vorstoss, verlangt von der Regierung eine kohärente Strategie für Berggebiete und ländliche Räume. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er einer scharfen Abgrenzung zwischen Stadt und Land das Denken und Planen in funktionalen Raumeinheiten vorgezogen hätte. Vor dem Hintergrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative stimmte der Nationalrat der Motion aber einstimmig zu. Er erhofft sich – gestützt auf die Ausführungen seiner Kommission – dass damit auch Zukunftschancen für die Berggebiete aufgezeigt werden können. Die Zweitwohnungsinitiative evozierte auch Diskussionen um einen besseren Schutz der kleinen Kantone. Gerhard Pfister (cvp, ZG) dachte laut über seine Idee einer fallweisen Ausserkraftsetzung des Ständemehrs nach, zum Beispiel wenn sechs Kantone eine Vorlage mit mehr als 66% der Stimmen ablehnen. Die Idee stiess jedoch auch in der Presse auf Skepsis.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Eine Motion Maissen (cvp, GR) vom September des Berichtsjahres forderte den Bundesrat auf, eine kohärente Strategie des Bundes für Berggebiete und ländliche Räume zu entwickeln. Dabei seien die Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung, die natürlichen Ressourcen, die dezentrale Besiedelung sowie die vertikale Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen besonders wichtig. Im Dezember nahm der Ständerat die Motion an und überwies sie an den Nationalrat.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei CHF 69 pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Imfeld (cvp, OW), welche eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft.

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten