Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)