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Nach dem Rücktritt von Doris Leuthard aus dem Bundesrat wurden erneut Diskussionen laut, ob und wann ein ehemaliges Regierungsmitglied Verwaltungsratsmandate annehmen darf. Bereits nach dem Rücktritt von Moritz Leuenberger waren im Parlament Karenzfristen diskutiert, aber jeweils als nicht opportun betrachtet worden (vgl. Pa.Iv. 10.511 und Pa.Iv. 18.463). Als heikel gilt die Übernahme von Mandaten in Bereichen, in denen ein Regierungsmitglied im Rahmen seiner bundesrätlichen Tätigkeit Kontakte pflegte. Stein des Anstosses der so genannten «Lex Leuenberger», die mit einer der beiden parlamentarischen Initiativen hätte eingeführt werden sollen, war, dass der Ex-Magistrat sich als ehemaliger Vorsteher des UVEK in den Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia wählen liess, eines Unternehmens also, das Bundesaufträge ausführt.
Die zweite Karriere nach dem Bundesrat begann für Doris Leuthard, die vor ihrem Rücktritt ebenfalls dem UVEK vorgestanden hatte, mit zwei insofern eher unbedenklichen, wenn auch sehr rasch nach dem Rücktritt angenommenen Mandaten bei Coop und Bell Food. Zu reden gab dann aber vor allem ihre Ende November 2019 gemachte Ankündigung, per April 2020 für ein Verwaltungsratsmandat für Stadler Rail kandidieren zu wollen. In den meisten Kommentaren wurde diese fast eineinhalbjährige Karenzfrist als genügend lange betrachtet. Die Wirtschaft brauche Altbundesräte, genauso wie die Politik von der Sichtweise von Topmanagern profitieren würde, kommentierte etwa die NZZ. Eine 56-jährige Frau mit viel Wissen und Erfahrung solle dieses in ein Unternehmen einbringen dürfen, urteilte die Aargauer Zeitung; eine «zweite Berufskarriere» müsse möglich sein. Der Tages-Anzeiger bezeichnete den Entscheid Leuthards hingegen als «irritierend», es fehle der ehemaligen Magistratin «an der nötigen Sensibilität». Auch aus der Politik wurde Kritik laut: Balthasar Glättli (gp, ZH) dachte im Tages-Anzeiger laut über einen neuerlichen Vorstoss nach und Barbara Steinemann (svp, ZH) sprach in der gleichen Zeitung von einem «unschönen Wechsel» und mangelndem «Fingerspitzengefühl». Der Chef der Stadler Rail, der ehemalige Nationalrat Peter Spuhler, gab im Sonntagsblick zu Protokoll, dass das Mandat von Doris Leuthard «zum Wohle des Steuerzahlers» sei. Die CHF 90'000 Honorar für das Verwaltungsratsmandat werde von ihrer Bundesratspension abgezogen. Es sei sinnvoller, wenn Bundesrätinnen und Bundesräte sich für den Werkplatz Schweiz einsetzen würden, statt einfach ihre Pension zu erhalten.

Leuthard und zweite Karriere nach Bundesrat
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Anfang 2019 erschien das von Urs Altermatt verfasste, neu aufgelegte und aktualisierte Bundesratslexikon, das die Portraits aller 9 Bundesrätinnen und 110 Bundesräte seit 1848 umfasst. Die erste Ausgabe stammte von 1991 und hatte sich rasch als Standardwerk etabliert. Die stark überarbeitete, 760 Seiten starke Neuauflage umfasste auch die Beschreibungen der 20 zusätzlichen Magistratinnen und Magistraten, die seit 1991 aus der Regierung ausgeschieden oder neu in die Landesregierung gewählt worden waren. Rund 80 Autorinnen und Autoren verfassten die immer gleich strukturierten Biographien. Die Medien hatten für das neue Werk viel Lob übrig, diskutierten es aber durchaus auch kritisch: Es stelle sich vor allem die Frage, ob die Leistungen der erst kürzlich ausgeschiedenen Magistratspersonen nach so kurzer Zeit überhaupt gewürdigt werden könnten.
In der Tat führte der Beitrag über Moritz Leuenberger zu einiger Unruhe. Der ehemalige SP-Bundesrat selber bezeichnete einige Angaben in seinem Porträt als «kreuzfalsch» und als «gravierende Falschbehauptung». Die Sonntagszeitung wusste zu berichten, dass der Verfasser des umstrittenen Porträts, Felix E. Müller, schon in der NZZ am Sonntag, bei der er Chefredaktor gewesen war, jeweils sehr kritisch über den Zürcher Bundesrat berichtet habe. Leuenberger kritisierte, dass Müller ihn weder kontaktiert noch ihm den Text vor Drucklegung vorgelegt habe. Um eine Einigung zu erlangen, stoppte der Verlag den Vertrieb des Lexikons. Nachdem Leuenberger gar mit Einstampfen des Buches per Gerichtsbeschluss gedroht hatte, kam es dann im September 2019 zu einer Einigung. Dem Buch wurde fortan ein Einlageblatt mit Richtigstellungen beigelegt, das zudem an alle Bibliotheken und kantonalen Staatskanzleien verteilt wurde.

Bundesratslexikon

Anfang November 2018 beschloss die SPK-NR eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder geschaffen werden soll. Ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte sollen für eine zu bestimmende Zeitspanne keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die in Beziehung zu deren ehemaligem Departement stehen; die also beispielsweise von Aufträgen des Bundes oder bundesnaher Betriebe profitiert haben. Ein ähnliches Anliegen – damals unter dem Namen «Lex Leuenberger» behandelt – war vor ein paar Jahren abgelehnt worden. Der ehemalige SP-Bundesrat hatte bei der Baufirma Implenia ein Verwaltungsratsmandat angenommen. Dies war damals auf Kritik gestossen, weil Implenia einige Aufträge des UVEK erhalten hatte, dem Leuenberger bis zu seinem Rücktritt vorstand.
Die SPK-SR wollte – wie schon bei der Lex Leuenberger – nichts von einer solchen Karenzfrist wissen. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen befand sie, dass es den ehemaligen Regierungsmitgliedern zu überlassen sei, wann sie welche Mandate übernehmen wollten. Da die SPK-NR ihrer eigenen parlamentarischen Initiative im April 2019 allerdings Folge gab, gelangt das Anliegen in die Räte.

Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder (Pa. Iv. 18.463)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Die so genannte Lex Leuenberger, eine Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte, war zwar in der Zwischenzeit kein Thema mehr, in einem Interview mit dem Westschweizer Radio RTS plauderte der ehemalige SP-Bundesrat aber aus dem Nähkästchen. Er sei von seiner Partei fallengelassen und zu seinem Rücktritt gedrängt worden. Tatsächlich war der Ausstieg Leuenbergers aus der Exekutive 2010, trotz 15-jähriger Amtszeit, ziemlich überraschend gekommen. Er habe deshalb wohl "etwas zu nervös" Job-Angebote gesucht und das Implenia-Mandat angenommen. Es war dieser Einsitz im Verwaltungsrat der Baufirma, der ursächlich war für die Kritik am ehemaligen Infrastrukturminister sowie für die Idee einer Lex Leuenberger. Er habe das Amt damals auch deshalb übernommen – so Leuenberger weiter –, um seine Partei ein wenig zu provozieren. Er habe aber rasch eingesehen, dass das nicht sehr weise gewesen sei und deshalb sein Verwaltungsratsmandat nach zwei Jahren wieder abgegeben.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Nicht nur Wirtschaftskader geraten ob ihrer Entlohnung in die Medien, sondern in schöner Regelmässigkeit auch immer wieder die Bundesrätinnen und Bundesräte. Laut der Bundesinformationsseite ch.ch verdiente ein Mitglied der Landesregierung im Jahr 2015 rund CHF 445'000 zuzüglich etwa CHF 30'000 Spesenentschädigung. Das Präsidialamt wird mit zusätzlichen CHF 12'000 pro Jahr entschädigt. Zu diskutieren gaben allerdings nicht die im Vergleich zur Privatwirtschaft eher geringen Saläre der aktiven Bundesrätinnen und Bundesräte als vielmehr die Ruhegehälter der ehemaligen Magistratinnen und Magistrate. Diese erhalten in der Regel die Hälfte des Lohnes, den sie während ihrer Amtszeit bezogen hatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Amtszeit mindestens vier Jahre betragen hat. War dies nicht der Fall oder ist ein ehemaliges Regierungsmitglied weiterhin arbeitstätig, wird das Ruhegehalt gekürzt - insbesondere dürfen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit und die Pension zusammen den Lohn während der Amtszeit nicht übersteigen. Auch die Witwen ehemaliger Bundesräte erhalten eine Entschädigung, die in etwa ein Viertel des Lohnes des Verstorbenen ausmacht. Diese seit 1919 geltende Regel war nach der Nicht-Bestätigung von Ruth Metzler in Anbetracht des jungen Alters der CVP-Magistratin virulent diskutiert worden. Auch Parlamentarier stiessen sich damals am Umstand, dass die junge Ex-Magistratin während langer Zeit ein Ruhegehalt beziehen würde. Metzler gab damals ihren Verzicht auf die Rente bekannt. Mediale und parlamentarische Auseinandersetzungen zum Thema Ruhegehalt löste auch die Bekanntgabe von alt-Bundesrat Moritz Leuenberger aus, dass dieser bei der Implenia ein Verwaltungsratsmandat übernommen hatte. 2015 störte sich der Blick am Umstand, dass Alt-Bundesrat Kaspar Villiger trotz eines mehrere Millionen umfassenden Vermögens das volle Ruhestandsgehalt erhielt. Die Weltwoche berichtete über den Versuch der Bundeskanzlerin Corina Casanova, Licht ins Dunkel der Ruhegehälter zu bringen. Wer genau wie viel Ruhegehalt bezieht, ist nämlich ein gut gehütetes Geheimnis und es werden lediglich die Gesamtsumme und die Anzahl Renten öffentlich gemacht – laut Weltwoche bezogen 2014 fünfzehn ehemalige Bundes­räte, drei ehemalige Bundeskanzler sowie vier Witwen insgesamt CHF 4,4 Mio. Ruhegehalt. Unklar bleibt somit zum Beispiel, ob Ruth Metzler, Joseph Deiss oder Christoph Blocher nach wie vor auf ihre Rente verzichten, wie sie dies in der Presse verlauten liessen. Laut Weltwoche prallte die Bundeskanzlerin mit ihrem Begehren, das sie mit immer zahlreicher werdenden Anfragen seitens der Medien begründete, an einer Mauer des Schweigens ab: Die angefragten ehemaligen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger möchten Anonymität in Sachen Ruhegelder bewahren – so das Fazit des Wochenblattes.

Ruhegehälter der ehemaligen Magistratinnen und Magistraten
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

In der Frühjahrssession nahm sich der Ständerat dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates an, die aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL), denen 2011 Folge gegeben worden war, einen Gesetzesentwurf für eine zweijährige Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte vorgelegt hatte. Die Debatte hatte ihren Anfang in der Übernahme eines Verwaltungsmandates des ehemaligen Bundesrats Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia kurz nach seinem Rücktritt genommen. Dies hatte damals zu einigem Unmut geführt, weil Implenia seinerzeit auch Bundesaufträge aus dem UVEK erhalten hatte, dem Leuenberger vorgestanden war. Der Nationalrat hatte den Entwurf 2013 angenommen. Die SPK des Ständerats empfahl allerdings Nichteintreten. Erstens dämpfe die zeitliche Distanz emotionale Überreaktionen. Zweitens sehe der Gesetzesentwurf keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, was nicht wirklich glaubwürdig sei. Drittens seien zunehmend junge Politiker in Exekutivämtern, die man nicht zu Sesselklebern machen wolle. Nach ihrer Amtszeit sei es nicht mehr als normal, dass die junge Elite ihr politisches Wissen auch der Wirtschaft zur Verfügung stelle. Politische Moral sei nicht per Gesetz festsetzbar. Die Kommission verwies zudem auf das Aide-Mémoire des Bundesrates, das Bunderatsmitglieder nach dem Ausscheiden aus der Exekutive zur Sorgfalt bei der Wahl einer neuen Erwerbstätigkeit ermahnt. Die Ratsminderheit, die auf Eintreten plädierte, machte vergeblich geltend, dass es hier nicht um einen Einzelfall gehe, sondern um eine klare Regelung, die zudem nicht von der ausführenden, sondern von der gesetzgebenden Gewalt bestimmt werden müsse. Eine solche klare Regel würde zudem auch abtretende Bundesräte vor medialer Polemik schützen. Mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied sich die kleine Kammer allerdings für Nichteintreten. Zurück im Nationalrat wurden noch einmal die zentralen Argumente für eine Karenzfrist debattiert: Eine solche Regelung sei auch in der Privatwirtschaft mit dem Konkurrenzverbot nicht unüblich, das öffentliche Interesse an der Glaubwürdigkeit in die Regierung müsse vorgehen, die Einschränkungen für ein zurücktretendes Regierungsmitglied seien auch in Anbetracht des Ruhegehaltes von CHF 200'000 gering und das Ansehen des Bundesrates würde generell gestärkt. Die grosse Kammer beharrte auf ihrem Entscheid, der mit 101 zu 74 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) gar noch deutlicher ausfiel als noch 2013. Weil aber auch der Ständerat diskussionslos an seinem Nichteintretensentscheid festhielt, wurde das Anliegen versenkt. Letztlich setzte sich also das Argument durch, dass man Anstand nicht verordnen könne und es für gewisse Dinge auch ein politisches Gespür brauche. Zudem helfe eine gewisse zeitliche Distanz auch, emotionale Überreaktionen zu dämpfen. Aufgrund eines Einzelfalles seien keine Gesetze zu erlassen.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

2011 hatten beide staatpolitischen Kommissionen zwei parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) Folge gegeben, die eine Karenzfrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte verlangen. Stein des Anstosses für diese Debatte war die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger (sp) wenige Tage nach seinem Rücktritt bei der Baufirma Implenia gewesen, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) schlug in ihrem Gesetzesentwurf eine zweijährige Karenzfrist nicht nur für Bundesräte, sondern auch für Topkader der Bundesverwaltung vor. Der Bundesrat wehrte sich gegen diese Bestimmungen, da sie schädlich und in einem Milizsystem nicht angebracht seien. Zudem verwies die Regierung auf das „Aide-mémoire“, das vor Jahresfrist mit dem Passus ergänzt worden war, dass ehemalige Regierungsmitglieder bei der Annahme von Mandaten die erforderliche Sorgfalt walten lassen sollen. Dies genügte der grossen Kammer jedoch nicht uns sie folgte ihrer Kommission mit 99 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Dabei zeigten sich insbesondere die SP und die SVP kritisch gegenüber der Regierung, wohingegen die geschlossenen Parteien der GLP, FDP und BDP sowie die Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion den Entwurf ablehnten. Allerdings verwarf der Nationalrat die Idee einer Karenzfrist für Verwaltungskader. Die kleine Kammer nahm im Berichtjahr noch nicht Stellung zum Geschäft.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte, hatte seit 2010 zu einigen Vorstössen geführt. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten 2011 zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die eine Wartefrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte fordern. Der Bundesrat hatte in der Folge angekündigt, in dieser Frage selber aktiv zu werden. Die Ergänzung seines „Aide-mémoires“ ging sowohl der SPK-NR als auch der SPK-SR aber zu wenig weit. Die Beratung der parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (10.517) wurden deshalb auf 2013 traktandiert.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Anfang September erklärte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihren Rücktritt. Sie betonte, dass sie sich während zwei vollen Legislaturen für das Wohl der Eidgenossenschaft eingesetzt und dabei insbesondere Wert auf die Beziehungen der Schweiz zur EU, die Entwicklung der Aussenpolitik und die Funktion der Schweiz als Vermittlerin in der Friedenspolitik gelegt habe. Auch wenn es in der Schweiz keinen Konsens zur Aussenpolitik gäbe, so müssten die Interessen der Schweiz auch zukünftig mit einer aktiven Präsenz auf internationaler Ebene gewahrt werden. Als eine der letzten Amtshandlungen präsentierte die scheidende Magistratin in der Wintersession die Jahresziele des Bundesrates für 2012 (11.9005). Der Rücktritt per Ende der 48. Legislaturperiode war erwartet worden, da Calmy-Rey bei den Rücktritten von Moritz Leuenberger und Hans-Rudolf Merz im Jahr 2010 leisen Missmut gegen Rücktritte im Verlauf einer Legislatur bekundet hatte. Die Würdigungen der Genfer Bundesrätin waren durchmischt. Die Kritiker warfen ihr auf der einen Seite Selbstprofilierung und Mediendrang vor, hoben etwa den Kopftuchauftritt im Iran oder verschiedene medienwirksame Vorstösse ohne Ergebnisse hervor. Auf der anderen Seite wurde gerade die frische, medial unterstützte und aktive Aussenpolitik gelobt. Ihre Überzeugung, dass die Schweiz nur internationalen Einfluss habe, wenn sich das Land aktiv und öffentlich sichtbar positioniere, sowie das pragmatische Vorgehen in der EU-Politik brachten Calmy-Rey von links und rechts Anerkennung. Hervorgehoben wurde zudem ihre Standfestigkeit und Willensstärke, die sie aber auch als Einzelgängerin und weniger als Teamplayerin hätten funktionieren lassen.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2011 – Nachfolge Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008