Anfang November 2018 beschloss die SPK-NR eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder geschaffen werden soll. Ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte sollen für eine zu bestimmende Zeitspanne keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die in Beziehung zu deren ehemaligem Departement stehen; die also beispielsweise von Aufträgen des Bundes oder bundesnaher Betriebe profitiert haben. Ein ähnliches Anliegen – damals unter dem Namen «Lex Leuenberger» behandelt – war vor ein paar Jahren abgelehnt worden. Der ehemalige SP-Bundesrat hatte bei der Baufirma Implenia ein Verwaltungsratsmandat angenommen. Dies war damals auf Kritik gestossen, weil Implenia einige Aufträge des UVEK erhalten hatte, dem Leuenberger bis zu seinem Rücktritt vorstand.
Die SPK-SR wollte – wie schon bei der Lex Leuenberger – nichts von einer solchen Karenzfrist wissen. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen befand sie, dass es den ehemaligen Regierungsmitgliedern zu überlassen sei, wann sie welche Mandate übernehmen wollten. Da die SPK-NR ihrer eigenen parlamentarischen Initiative im April 2019 allerdings Folge gab, gelangt das Anliegen in die Räte.

Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder (Pa. Iv. 18.463)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder