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Nachdem die FinDel dem Bundesrat empfohlen hatte, nicht auf die Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher nach Rückzahlung seines Ruhegehalts einzugehen, entschied sich die Regierung vorerst, von Blocher selber eine schriftliche Erklärung für seine Beweggründe zu verlangen. Man gebe ihm «rechtliches Gehör», berichtete der Ex-Justizminister in der Sonntags-Zeitung. Er habe nach seiner Nichtwiederwahl auf die Auszahlung der Rente, nicht aber auf seinen Rentenanspruch verzichtet, präzisierte er. Es sei ihm damals von der Bundeskanzlei zugesichert worden, dass ein nachträglicher Bezug möglich sei, betonte Blocher gemäss NZZ.

In der Zwischenzeit wurde diese Frage gar in Umfragen behandelt. Im Rahmen der Tamedia-Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmungen vom November 2020 (Konzernverantwortungsinitiative und Verbot der Kriegsmaterialfinanzierung) konnten sich die Befragten auch zum Rentenbezug äussern. 74 Prozent der Befragten verneinten den Anspruch des Milliardärs auf ein Ruhegehalt. Selbst die SVP-Anhängerschaft habe sich mehrheitlich gegen den Erhalt der Rente ausgesprochen, wusste die Sonntags-Zeitung zu berichten.

Ende Oktober entschied sich der Bundesrat, Christoph Blocher ein Ruhegehalt für die letzten fünf Jahre auszubezahlen. Da das geltende Recht nicht klar sei, habe die Regierung im Juli die Regelung zuerst grosszügig ausgelegt und die FinDel um eine Beurteilung gebeten. Nachdem diese empfohlen habe, ganz auf eine rückwirkende Auszahlung zu verzichten, sei der Bundesrat auf diese ursprüngliche Idee zurückgekommen. Er teile die Ansicht der FinDel, dass eine nachträgliche Begleichung nicht dem Zweck der Ruhestandsregelungen entspreche, sei aber, gestützt auf zwei Rechtsgutachten, der Meinung, dass dennoch ein rechtlicher Anspruch bestehe, der freilich einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterstehe. Bis eine definitive Regelung bestehe, würden deshalb entsprechende Anträge gutgeheissen, man unterstütze jedoch die Ausarbeitung einer Rechtsgrundlage, mit der dies zukünftig nicht mehr möglich sei.
Für Christoph Blocher bedeutete dieser Entscheid, dass er von den geforderten CHF 2.7 Mio. noch CHF 1.125 Mio. erhalten würde. In der Presse wurde der Entscheid des Bundesrats mit Unverständnis aufgenommen: «Eine Million für Blocher, nichts für Gewerbler», betitelte der Blick den gleichentags gefällten Entscheid des Bundesrats, wegen Covid-19 Discos und Clubs zu schliessen. Dass ein 80-jähriger Multimilliardär Millionen verlange, während Krankenpflegerinnen für wenig Geld Übermenschliches leisteten, sei ein Affront, kommentierte das Boulevardblatt.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher fordert rückwirkend Bundesratsruhegehalt
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Anfang September 2020 äusserte sich die FinDel zur Frage der rückwirkenden Auszahlung von Ruhegehältern für Magistratspersonen. Anlass dazu war die Anfrage des Bundesrats gewesen, über die Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher nach einer Rückzahlung seiner Ruhestandsrente über rund CHF 2.7 Mio. zu beraten. In ihrer Medienmitteilung empfahl die Finanzdelegation, Ruhegehälter nicht rückwirkend auszuzahlen. Sie hielt fest, dass die aktuelle Regelung keine eigentliche Rente im Sinne einer Pensionskasse sei, sondern ein Ruhegehalt, mit dem «ein standesgemässes Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt» ermöglicht werden solle. Es gebe allerdings keine gesetzliche Grundlage, mit der ein Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung begründet werden könne. Würde ein solcher Anspruch bewilligt, hätte dies präjudizielle Wirkung und würde wohl nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Ein nachträglicher Bezug käme dem Bezug eines angesparten Pensionskassenkapitals gleich, aber eben nicht der Idee eines Ruhegehaltes. Da zudem der Grundsatz der Sparsamkeit gelte, dürften nur Ruhegehälter ausbezahlt werden, wenn sie tatsächlich geschuldet seien. Da das jetzige System auf «überholten Arbeitsmarktbedingungen und Vorsorgemöglichkeiten» beruhe, werde sich die FinDel auch überlegen, wie ein zeitgemässes Ruhegehaltssystem ausgearbeitet werden könnte.
Freilich äusserte sich die FinDel nicht explizit zur Causa Blocher. Dafür habe man keine gesetzlich geregelte Zuständigkeit, gab der Präsident der FinDel, Peter Hegglin (cvp, ZG), der NZZ zu Protokoll und spielte damit den Ball an den Bundesrat zurück, für den es freilich schwierig sein dürfte, von der Stellungnahme der FinDel abzuweichen, so Hegglin in der Aargauer Zeitung.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher fordert rückwirkend Bundesratsruhegehalt
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

In drei Sitzungen Mitte Mai 2020 beschlossen die GPK der beiden Räte eine Inspektion zur Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie durch die Bundesbehörden durchzuführen. Der Beschluss, in den kommenden Untersuchungen diesbezüglich einen Schwerpunkt zu setzen, sei einstimmig gefallen – so die Medienmitteilung. Ziel der Untersuchung sei es, die «demokratische Verantwortlichkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen». Um möglichst viele Teilbereiche in die Inspektion einbeziehen und möglichst früh beginnen zu können, seien alle Subkommissionen eingeschaltet worden. So sei auch Flexibilität bei neu auftretenden Problemen und Entwicklungen gewährleistet.
Im Sonntagsblick wurden diverse Fragen gestellt, die der Bericht aus Sicht der Zeitung anzugehen habe: Ist der Ausnahmezustand verfassungskonform und verhältnismässig? Weshalb waren die Pandemiepläne, welche genau für solche Fälle erstellt worden waren, nicht umsetzbar? «Wieso das Wirrwarr um die Masken?» Die Zeitung vermutete, dass sich auch die GPDel einschalten und die verschiedenen Beschlüsse der Regierung unter die Lupe nehmen werde.

Inspektion zur Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19 Pandemie durch die Bundesbehörden

In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Nachdem sie im Frühling in Lausanne getagt hatte, hielt die Regierung im Sommer 2016 eine weitere Bundesratssitzung ‚extra muros‘ in Glarus ab. Auf dem Plan stand erneut ein Apéro mit der Bevölkerung, wo vor allem die Glarner Käsespezialität „Schabziger“ gereicht wurde, und ein anschliessendes Mittagessen mit dem Glarner Regierungsrat. Er mache da gerne mit, antwortete Bundesrat Johann Schneider-Ammann auf die Frage, ob die vielen Anfragen für Fotos aus der Bevölkerung nicht mühsam seien. Er habe sich daran gewöhnt, dass heute nicht mehr Autogramme, sondern Selfies gefragt seien.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Die mittlerweile fast schon traditionelle Bundesratssitzung ‚extra muros‘ fand 2016 in Lausanne statt. Der Kanton Waadt sei ein bedeutender Standort für Berufsbildung, Forschung und Innovation, was die Regierung mit ihrem Besuch würdigen wolle, so die Pressemitteilung. Anders als in den Vorjahren wurde der im Anschluss an die Sitzung geplante Besuch bei der Bevölkerung von Protestaktionen begleitet. Ein Aktivist eines Flüchtlingskollektivs wollte dem Bundesrat vergeblich einen Brief überreichen – er wurde von der Polizei abgeführt –, im Gebäude der Ecole des métiers skandierten einige Personen „Stopp Dublin“ und beim Apéro mit der Bevölkerung auf der Place Saint-François positionierten sich verschiedene Gruppierungen, um etwa mit Sprüchen auf Plakaten auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die „Jeunesse socialiste vaudoise“ überreichte Bundesrat Maurer während des Anlasses eine Petition. Freilich bestand für die Regierungsmitglieder keinerlei Gefahr. Auf das Bad in der Bevölkerung wolle und könne er denn auch nicht verzichten, gab etwa Bundesrat Alain Berset zu Protokoll. Wenn man den offenen Umgang mit den Menschen suche, dann müsse man auch mit solchen Aktionen rechnen. Die zahlreichen Selfie- und Autogrammjägerinnen und -jäger zeigten denn auch, dass die Idee der Sitzung ausserhalb des Bundeshauses durchaus auf Anklang stösst.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

An seiner Rede am Filmfestival Locarno erläuterte Bundesrat Berset die Pfeiler der künftigen Schweizer Filmförderung. Durch die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 gesprochenen Gelder stehen den Schweizer Filmschaffenden in den kommenden fünf Jahren zusätzlich CHF 27 Mio. zur Verfügung, deren Zweck es ist, eine Abwanderung der Dreharbeiten oder der Produktion von Schweizer Filmen ins kostengünstigere Ausland zu verhindern. Der Kulturminister äusserte ferner seine Bedenken, was das EU-Filmförderungsprogramm MEDIA anbelangt. Dieses wurde nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sistiert und durch Übergangsmassnahmen ersetzt. Der Bundesrat hob die Bedeutung des internationalen Austausches für die Branche hervor und beteuerte den Willen der Regierung, in Zukunft wieder am europäischen MEDIA teilnehmen zu wollen.

Bundesrat Berset äussert sich am Filmfestival Locarno zur Filmförderung

Am 25. März 2015 tagte der Bundesrat in Fribourg. Mit ihrer Bundesratssitzung ‚extra muros‘ will die Landesregierung jeweils nicht nur eine ordentliche Sitzung ausserhalb von Bern abhalten, sondern auch die Gelegenheit nutzen, sich mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden vor Ort zu treffen. Dass diese seit 2010 regelmässig umgesetzte Idee auf grosses Echo stösst, zeigten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, die den Landesvätern und -müttern ein Bad in der Menge ermöglichten.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Mit dem neuen Aide-mémoire gab sich der Bundesrat auch neue Regeln bezüglich Pflichtbesuchen an Veranstaltungen. Die rund 20 Grossanlässe umfassende Liste für die obligatorische Anwesenheit der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten wurde gestrichen. Neu ist es den Landesvätern und -müttern selber überlassen, ob sie Einladungen folgen oder nicht. Die Anlässe werden zudem an das ganze Septett verteilt. Für Unmut sorgte diese neue Regelung bei den Organisatoren des Autosalons in Genf, der traditionellerweise vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin eröffnet wurde. Die aktuelle Bundesratschefin, Simonetta Sommaruga, verzichtete allerdings auf einen Besuch und begründete dies damit, dass sie die neuen Regeln umsetzen wolle. Anstelle der Bundespräsidentin eröffnete Doris Leuthard den Autosalon, die in ihrer Funktion als UVEK-Chefin dafür als eher prädestiniert betrachtet wurde.

Regeln bezüglich Pflichtbesuchen an Veranstaltungen

Mit Anfang 2015 trat ein Teil der 2012 vom Parlament beschlossenen Staatsleitungsreform in Kraft: Das Bundespräsidialamt wird fortan durch einen Präsidialdienst unterstützt. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) steht der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten neu ein Stab zur Seite, der die bis anhin von der Bundeskanzlei und dem EDA erbrachten Aufgaben in Form von aussenpolitischer Beratung gebündelt wahrnimmt. Mit der Zeit sollen bei der neu geschaffenen Stelle Fachwissen angesammelt und Kontaktnetze aufgebaut werden. Damit soll die Beratung des wechselnden Bundespräsidialamtes beständiger und effizienter werden.

Staatsleitungsreform

Bereits bei den Wahlen 2011 hatten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, was die Werbung für ihre Parteien bei Wahlveranstaltungen anbelangt. In einem ab 1. Januar 2015 gültigen Aide-mémoire wurde der Verhaltenskodex verschriftlicht. Festgehalten wurde dort auch, dass die Mitarbeit in Parteiausschüssen zwar nicht verboten sei, diese aber im Sinne des Bundesrates opportun sein müsse. Auch Reden an kantonalen Parteiveranstaltungen vor kantonalen Wahlen seien auf eidgenössische Vorlagen zu beschränken. Dies gilt allerdings nicht bei nationalen Parteiveranstaltungen. Allerdings wird auch dort eine "gebührende Zurückhaltung" erwartet. Diese Forderungen waren im Vorfeld der nationalen Wahlen 2015 vor allem für die BDP ein Problem, da die junge Partei vor allem über ihre amtierende Magistratin, Eveline Widmer-Schlumpf wahrgenommen wird. Der Begriff "gebührende Zurückhaltung" wurde freilich auch von den anderen Parteien unterschiedlich ausgelegt. Vor allem Ueli Maurer zeigte sich ab und an eher als SVP-Oppositionspolitiker denn als Angehöriger eines Kollegiums. Alle Bundesräte standen zumindest bei Wahlanlässen ihrer Parteien auch als Motivatorinnen und Motivatoren im Rampenlicht.

Aide-mémoire

Ende Januar aktualisierte der Bundesrat sein Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge für die Jahre 2013 bis 2016. Der Schutz vor Erdbeben, deren Risiko in der Grösse vergleichbar sei mit demjenigen eines Hochwasserereignisses, sei weiterhin zu verstärken. Dabei beschloss der Bundesrat unter anderem, das Messnetz für starke Beben zu erneuern und durch 70 neue Messstationen zu ergänzen.

Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Der Bundesrat selber setzte im Berichtjahr einige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat um, die im Rahmen der Berichte zur UBS- und zur Libyen-Krise sowie zur politischen Steuerung der Regierung gemacht wurden. Unter anderem beschloss die Regierung, dass die Nationalbank und die FINMA im Falle drohender Finanzkrisen einen Ausschuss einzuberufen haben, der laufend Lagebeurteilungen vornehmen und den Vorstehenden des EFD informieren muss, der wiederum die gesamte Regierung informiert. Zudem soll ein Ausbau der technischen Infrastruktur die Geschäftskontrolle effizienter und effektiver machen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Zwecks verbesserter Zuweisung von Geschäften sollen in ausserordentlichen Lagen Geschäfte eines Regierungsmitglieds vollständig oder teilweise der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten übertragen werden können. Die Sitzungsleitung und die Federführung über ein Geschäft kann zudem neu dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin übertragen werden, falls das Präsidium selber mit einem zentralen Geschäft beschäftigt ist.

Umsetzung einiger Empfehlungen der GPK durch den Bundesrat bezüglich einer Regierungsreform

Letzterem Begehren, das schon mehrmals vom Parlament sowie von den Sozialpartnern an ihn heran getragen worden war, kam der Bundesrat Ende August entgegen, indem er ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Vernehmlassung gab. Neben administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt und deutlich schärferen Sanktionen für Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen (Gefängnisstrafen und Bussen bis 1 Mio Fr.), sieht das Projekt einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden, eine neue, strafrechtlich fassbarere Definition der Scheinselbständigkeit sowie eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen resp. der tripartiten Kommissionen vor. Während sich die Gewerkschaften auf der einen Seite, derSGV und der Baumeisterverband (als Vertreter jener Branchen, in denen die meiste Schwarzarbeit geleistet wird) auf der anderen Seite hinter die Vorschläge des Bundesrates stellten, legte sich der Arbeitgeberverband quer. Er wollte nur Kontrollen durch die Kantone und die paritätischen Kommissionen zulassen.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Bundesrat befasste sich in Klausursitzungen mit einer Vertiefung des von ihm bevorzugten Modells einer zweistufigen Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten sogenannten Delegierten Ministern (DM) ohne Stimmrecht in der Exekutive. Dabei prüfte er zwei Varianten: in der einen wären diese DM als Fachminister für einen besonders wichtigen Schwerpunkt des Departements zuständig (z.B. als Justizminister), in der anderen gäbe es für jeden Departementschef einen Stellvertreter ohne spezifischen Fachbereich. Diese DM sollen vom Gesamtbundesrat auf Antrag der einzelnen Departementsvorsteher auf vier Jahre gewählt werden. Das Mitentscheidungsrecht des Parlaments würde sich auf eine Bestätigung sämtlicher Delegierten Minister en bloc beschränken.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform

Die Reaktion auf die vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für eine Regierungsreform fiel eher negativ aus. Die Variante mit einem gestärkten Bundespräsidenten fand bei den grossen Parteien keinen Anklang, da sich dessen Rolle nicht mit dem weiterhin vorgesehenen Kollegialitätsprinzip würde vereinbaren lassen. Einzig der Vorort und der Bauernverband sowie die Grünen und die Schweizer Demokraten sprachen sich dafür aus. Eine zweistufige Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten Fachministern fand in abgewandelter Form, d.h. mit einer gleichzeitigen Stärkung des Präsidialamtes, zwar bei der FDP Anklang, nicht aber bei der SVP. Die SP und die CVP wie auch der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband beurteilten dieses Modell zwar grundsätzlich positiv, lehnten jedoch eine Verkleinerung des Bundesrates auf fünf Mitglieder ab. Der Bundesrat beschloss in der Folge, dieses zweistufige Modell weiter zu verfolgen und sich mit den Details einer solchen Regelung, wie z.B. der Frage, ob die Fachminister vom Parlament oder der Regierung zu wählen seien, auseinanderzusetzen.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform

Der Bundesrat kündigte im Nationalrat anlässlich der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) an, dass er noch vor den Sommerferien Grundsatzentscheide zur Regierungsreform fassen werde. Im Februar gab er bekannt, dass er der von ihm eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt habe, zwei Modelle auszuarbeiten: eines, das die Stellung des Bundespräsidenten verstärkt und eventuell die Zahl der Bundesräte erhöht, und eines, das die Regierung als zweistufiges Gremium konzipiert, das aus einem Kollegium von Bundesräten und einem Kabinett aus Fachministern besteht. Im Juni befasste er sich an einer Klausurtagung mit diesen beiden Modellen, konnte sich aber für keines entscheiden. Anfangs November gab er beide in die Vernehmlassung. Das erste Modell sieht einen auf zwei Jahre gewählten Präsidenten vor, der von der Leitung eines Departementes befreit wäre. Seine wichtigsten Aufgaben wären die Sicherstellung der Planung und Koordination sowie die Repräsentation nach aussen, wo er insbesondere im diplomatischen Verkehr als Regierungschef auftreten würde. Ein Weisungsrecht gegenüber seinen Bundesratskollegen hätte er aber im Gegensatz zu ausländischen Ministerpräsidenten nicht, und die Regierungspolitik würde weiterhin vom Kollegialgremium, das eventuell um ein bis zwei Mitglieder aufgestockt würde, mit Mehrheitsbeschlüssen bestimmt. Das zweite Modell sieht ein eventuell auf fünf Mitglieder reduziertes Regierungsgremium vor, das ebenfalls nach denselben Entscheidungsregeln funktioniert (Mehrheitsbeschlüsse und Kollegialprinzip) und bei dem die Bundesräte Departemente führen würden. Ihm wären aber ein gutes Dutzend Fachminister unterstellt, welche vom Bundesrat gewählt und von Parlament bestätigt würden. Diese könnten ohne Stimmrecht an Bundesratssitzungen teilnehmen und die Schweiz als Regierungsmitglieder im Ausland vertreten.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform