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Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien. Nachdem gewerbliche Kreise sich schon vorher für gezielte Zulassungsbeschränkungen ausgesprochen hatten, wurde an der vom Bund betriebenen Hochschulpolitik auch aus Ärztekreisen Kritik geübt. Die Ausbildung möglichst vieler Ärzte bringe die Gefahr einer Qualitätseinbusse mit sich. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte machte seine Referendumsdrohung jedoch nicht wahr, nachdem die Ärztevereinigung FMH keine Unterstützung zusagen wollte.

Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien [52]

In Lausanne konnte das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung dank einer grosszügigen privaten Spende eröffnet werden. Dem Institut wurden neben Dokurnerltations- und Forschungsarbeiten auch Auskunfts- und Gutachtefunktionen der Bundesverwaltung übertragen. Ebenfalls in Lausanne konnte im Herbst das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung den Betrieb aufnehmen. In Solothurn wurde die erste private Fernuniversität eröffnet. Sie warb mit der Verleihung eines amerikanischen Titels in Betriebswirtschaft. Die Qualität der Ausbildung und des Titels wurden von verschiedenen Seiten angezweifelt.

Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Zur Kapazitätsplanung wurde zahlreiches statistisches Material veröffentlicht. Die Entwicklung der Schülerbestände zeigt, dass die Hochschulen und die Sekundarstufe II noch mit einem wachsenden Andrang rechnen müssen. In der Reihe der statistischen Sozialindikatoren erschien ein Band, der Daten auch über Bereiche wie Hausaufgaben, Lehrabbrüche, Schulwegprobleme und den Zusammenhang zwischen schulischer Leistung und sozialer Schicht liefert. Statistisches Neuland betrat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft mit der Veröffentlichung eines Modells zur Erstellung von universitären Sozialbilanzen.

Zur Kapazitätsplanung wurde zahlreiches statistisches Material veröffentlicht

Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen. Weiteste Kreise stellten mit Befriedigung fest, dass es dank den Bemühungen der SHK gelungen war, den freien Zugang auch zu den Hochschulen, ein Grundpfeiler der liberalen Hochschulpolitik, aufrechtzuerhalten. Im Berichtsjahr konnte Genf die Reduktion der Klinikenplätze in Basel auffangen, so dass die Vorjahreskapazität erhalten blieb. Die Realisierungschancen für die klinische Hochschule St. Gallen blieben jedoch ungewiss. Verschiedene Kreise kritisierten das Projekt und eine finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone über den Rahmen des Konkordats hinaus stiess auf Ablehnung.

Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass das Problem der steigenden Medizinalkosten nicht über eine Beschränkung der Studienplätze, sondern nur durch direkte staatliche Eingriffe im Rahmen der Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik zu lösen sei. Im Nationalrat wandte sich O. Fischer (fdp, BE) vehement gegen Eintreten; er fand Schützenhilfe beim Sprecher der LdU/EVP-Fraktion. Auch einige Zürcher Freisinnige äusserten sich kritisch zur Vorlage, der jedoch im September klar zugestimmt wurde.

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen [51]

Am prekärsten war die Situation einmal mehr im Bereich der Medizin. Nachdem 1981 die Zahl der Medizinstudenten erstmals wieder um 10 Prozent gestiegen war, befürchtete man, dass bei einem weiteren Anstieg ein Numerus clausus (NC) unumgänglich werde. Nach Genf, Basel-Stadt und der Waadt hat auch der Kanton Freiburg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Lehrgebiete an der Universität einzuführen. Verschiedentlich wurde auf die drohende Fehlentwicklung hingewiesen, wobei die Überproduktion von Ärzten eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen mit sich bringe. Das Sekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) sah sich gezwungen, verschiedene NC-Varianten zu prüfen. Betroffene studentische Kreise wandten sich kategorisch gegen Zulassungsbeschränkungen. Sie setzten sich für ein Sozialjahr für alle Studienanwärter der Medizin ein und forderten den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verhinderung des NC zu ergreifen. Vielleicht auch infolge des Dissuasionseffektes der abschreckenden NC-Publizistik blieben jedoch die Anmeldungen für das Medizinstudium entgegen den Befürchtungen im Rahmen des Vorjahres. Gleichwohl verabschiedete der Bundesrat eine Vorlage zur Erhaltung des freien Zuganges zu den schweizerischen Hochschulen, die er den Räten im Dringlichkeitsverfahren zuleitete. Die gegen einen NC in der Medizin gerichteten Massnahmen sehen erhöhte Beitragssätze für Studienplatzerweiterungen im Rahmen von bereits für die Hochschulförderung beschlossener Mittel vor.

Numerus clausus

Eine Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen stellte keine grossen Veränderungen gegenüber früheren Erhebungen fest. 1981 betrug der Prozentsatz der Erwerbstätigen 84 Prozent (1979: 85,3%), arbeitslos waren 2.2 Prozent (unverändert). Am grössten waren die Arbeitsmarktprobleme für Sozial- und Geisteswissenschaftler. Der Schweizerische Wissenschaftsrat sprach die Befürchtung aus, dass sich die Beschäftigungsprobleme für Neuabsolventen noch verschärfen werden und postulierte eine bildungspolitische Strategie der Rekurrenz.

Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen

Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Konsolidierung des Erreichten. Die Berichte der Beitragsempfänger gemäss Hochschulförderungsgesetz (HFG) waren denn auch geprägt durch die angespannte Finanzlage. Die 1981 erstmals gezahlten Beiträge der Nichthochschulkantone vermochten die Probleme, die sich den Hochschulen durch die im selben Jahr erstmals der linearen Kürzung unterworfenen Subventionsbeiträge des Bundes stellten, nicht ganz zu lösen.

Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Kansolidierung des Erreichten

Dem Ruf nach Harmonisierung im Stipendienwesen ist nach Ansicht des Bundesrates durch Fortschritte in der Selbstkoordination der Kantone Rechnung zu tragen. In der Vorlage über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgabenzwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Stipendien bis 1985 wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet lediglich allgemeine Grundsätze über die Berechtigung zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen und die Festlegung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes; der Bund soll aber keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistung haben. Die Vorschläge sind beim Grossteil der Kantone auf Zustimmung gestossen. Andere Kreise, darunter auch der VSS, befürchteten jedoch, dass durch die Neuregelung die regionalen Unterschiede noch grösser werden. In einem Brief an den Bundesrat forderte der VSS, dass die Eidgenossenschaft die Leitung im Stipendienwesen übernimmt und durch ein Gesetz ein für alle Kantone einheitliches Stipendienberechnungssystem schafft. Ferner forderte er das Parlament mit einer Petition auf, die Bundessubventionen an die Ausbildungsbeiträge beizubehalten und das vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmengesetz zu einem wirksamen Harmonisierungsgesetz auszubauen.

Entwicklungen im Stipendienwesen

In Bern kam der Behördenentwurf zu einer Teilrevision des Universitätsgesetzes, in dem eine Stärkung des Rektorats, eine Straffung der Organisation und ein beschränktes Mitwirkungsrecht der Studierenden vorgesehen sind, vor den Grossen Rat. In der umstrittensten Frage der obligatorischen Zugehörigkeit aller Studierenden zu einer offiziellen Studentenschaft stimmte der Rat einem Artikel zu, der den Begriff der verfassten Studentenschaft nicht enthält, aber Organe einer solchen bezeichnet und diesen bestimmte Dienstleistungsfunktionen zuweist. Die Studierenden hatten ihrerseits Ende Januar eine «Initiative für eine demokratische Hochschulbildung» lanciert, die u.a. eine paritätische Mitbestimmung und eine Stärkung der Institute auf Kosten der Fakultäten vorsieht sowie den Zugang zur Universität wesentlich erleichtern will. Der radikalere Teil der Studentenschaft zeigte sich gewillt, gegen das vom Parlament beratene Gesetz das Referendum zu ergreifen.

Bern

Die im Zentrum der kantonalen Hochschulpolitik stehenden Bemühungen, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, machten in Zürich und Bern Fortschritte. Angesichts des Verlangens der Behörden nach einer Straffung der Organisation und vermehrter Effizienz des Betriebes einerseits und der alten studentischen Forderung nach einem ausgebauten gesetzlichen Mitspracherecht anderseits hatte die 1978 in Zürich eingereichte CVP-Initiative «für eine zeitgenössische und volksnahe Organisation der Uni» vor dem Kantonsrat keine Chance. Eine vom Erziehungsdirektor als Gegenvorschlag dazu gedachte Revision des Unterrichtsgesetzes fand ebenso wenig Zustimmung. Mittels einer Behördeninitiative des Erziehungsrates, der eine vorläufige Unterstützung im Parlament nicht versagt wurde, vermochte Erziehungsdirektor Gilgen seine Vorstellungen schliesslich doch noch einzubringen. Allerdings beschloss das Parlament, den Revisionsentwurf nicht gleichzeitig mit der CVP-Initiative zur Abstimmung gelangen zu lassen. Nachdem diese in der Volksabstimmung deutlich verworfen worden war, unterstützte der Rat die Behördeninitiative definitiv.

kantonalen Hochschulpolitik neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlich rechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein. In diesem Sinne sprach sich der Zürcher Hochschulrektor Hilty an einer Feier der Zofingia aus.

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlichrechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein

In der im vorangegangenen Jahr abgeschlossenen Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Forschung waren unterschiedliche Auffassungen über deren Aufgaben zum Ausdruck gekommen. Die SP möchte den vorgelegten Entwurf im Sinne einer gewissen sozialen Verpflichtung der Forschung nochmals gründlich überarbeitet wissen; insbesondere wird bemängelt, dass das Gesetz keinerlei Einfluss auf jene rund 80 Prozent der Forschung, die durch die Privatwirtschaft getätigt werden, vorsieht. Auf der anderen Seite würden mehrere Universitäten ein blosses Förderungsgesetz vorziehen. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung konnten jedoch die Bedenken der Hochschulinstanzen, die vor allem an den Bestimmungen über Koordination und Planung angebracht worden waren, weitgehend ausgeräumt werden.

Bundesgesetz über die Forschung (BRG 81.076)

Die Situation an den Hochschulen war auch im vergangenen Jahr gekennzeichnet durch die immer noch steigende Zahl der Studierenden einerseits und durch das Fehlen der benötigten Mehraufwendungen andererseits. Die realen Bruttobetriebsausgaben aller Hochschulen pro Student sind seit 1973 rückläufig. Der Anteil des Bundes an den Hochschulausgaben ist zudem seit 1976 leicht zurückgegangen, da er mit der Zunahme in den Kantonen nicht Schritt hielt. Diese Umverteilung der Lasten wird durch die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeträge nur teilweise aufgefangen. Studentische Kreise warnten vor der Tendenz, gesamtschweizerisch schwierige Probleme beliebig zu «kantonalisieren», da sonst leicht die Bewohner der finanzschwächeren Kantone benachteiligt würden. Immerhin konnte mit dem Beitritt aller Kantone zum Konkordat die Gefahr, dass ausserkantonale Studierende höhere Zulassungsgebühren zu entrichten hätten, wie das der Kanton Zürich durch Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen bereits angedroht hatte, abgewendet werden. Auf seiner neuen Rechtsbasis erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich jedoch im September eine Ausländergebührenverordnung, nach der nach einer Übergangszeit alle ausländischen Studierenden zusätzliche Gebühren in der Höhe von CHF 1'000 pro Jahr zahlen müssen. Diese Verordnung hat innerhalb und ausserhalb der Universität Kritik ausgelöst, da insbesondere durch die Nichtgewährung gegenrechtlicher Ausnahmen, beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland gegenüber, der akademische Austausch gefährdet werden könnte.

steigende Zahl der Studierenden

Seit 1964 sind die Geburten stetig zurückgegangen. Dadurch hat die Ausbauphase der Primarschulen ihr Ende gefunden; einzelne Mittelschulen mussten jedoch im Berichtsjahr ihre Kapazität noch leicht erweitern. Der Andrang der geburtenstarken Jahrgänge an die Universitäten scheint weniger eigentliche Reformimpulse auszulösen als vielmehr in Richtung auf eine straffere Strukturierung der Organisation und auf eine vermehrte Beachtung der Effizienz des Lehrbetriebs zu wirken. Auf allen Bildungsstufen wurden die hohen Reformziele etwas zurückgesteckt. Die Bestrebungen endeten, sofern sie in legislative Prozesse mündeten, in Anpassungen der Gesetze an die jeweils bestehenden kantonalen Schulverhältnisse. Während vor einem Jahrzehnt vom quantitativen Ausbau der Bildungsinstitutionen Reformimpulse ausgegangen waren, stehen heute unter veränderten konjunkturellen und politischen Verhältnissen Massnahmen zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen im Vordergrund.

Kapazitäten in Primarschulen

Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS), der sein sechzigjähriges Bestehen feiern konnte, ist seit einigen Jahren hauptsächlich nur noch darum bemüht, den Stand der Organisation und der bildungspolitischen Aktivitäten zu wahren. Ein Höhepunkt der Krise wurde im Juli erreicht, als der Delegiertenrat mangels Kandidaten keinen Vorstand wählen konnte. Im Herbst wurde an einem «Standortseminar» festgestellt, dass die traditionelle Arbeitsweise und die bestehenden Strukturen bei den Studenten nicht mehr genügendes Interesse finden.

Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS)

Gesamtschweizerisch blieb die Zahl der Hochschulstipendiaten in der Zeit von 1974 bis 1979 praktisch konstant, so dass ihr Anteil an der Gesamtstudentenschaft von 30 auf 25 Prozent gesunken ist. Das durchschnittliche Stipendium pro Bezüger hat im selben Zeitraum real um zwei Prozent abgenommen; dividiert man die gesamten Stipendienleistungen durch die Zahl der Hochschulstudenten, so ergibt sich eine reale Abnahme um 18 Prozent. Der Kanton Tessin kürzte die Stipendien um 25 Prozent und strich die Doktoratsvorbereitungsstipendien. In Basel-Stadt hatte eine Initiative der POCH für eine automatische Indexierung der Studienbeiträge keine Chance.

Gesamtschweizerisch blieb die Zahl der Hochschulstipendiaten in der Zeit von 1974 bis 1979 praktisch konstant, so dass ihr Anteil an der Gesamtstudentenschaft von 30 auf 25% gesunken ist

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die – wenn auch geringe – Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat wies auf Spannungen zwischen individuellen Ausbildungswünschen und dem Arbeitsmarkt hin und zeigte in einer Broschüre Handlungsmöglichkeiten der Hochschulpolitik auf. Durch Förderung der Flexibilität und durch ergänzende berufsorientierte Kurse, insbesondere für Geistes- und Sozialwissenschafter (z.B. in EDV, Planungsverfahren und Verwaltungswissenschaften), durch einen Ausbau des Beratungswesens und die schrittweise Verwirklichung eines rekurrenten Hochschulsystems (mit Weiterbildungsmöglichkeiten) müsste versucht werden, Bildungs- und Beschäftigungsordnung besser in Einklang zu bringen. Eine bessere Abstimmung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch durch neue Akzente in Lehre und Forschung angestrebt. Der Schweizerische Schulrat schuf mit Wirkung auf Anfang Oktober eine Abteilung für Informatik an der ETH Zürich; einem Auftrag des Bundesrates entsprechend wird eine solche Abteilung auch an der ETH Lausanne eröffnet. In Lausanne wurde ferner ein Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung gegründet. An der ETH Zürich wurde die Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) ausgebaut, die die Zusammenarbeit mit der Industrie in Forschung und Entwicklung fördert.

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die — wenn auch geringe — Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen

Die neue Medizinalprüfungsverordnung konnte nach rund zehnjährigen Revisionsarbeiten von den eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Der erstbehandelnde Ständerat brachte am bundesrätlichen Entwurf einige Korrekturen an. Um eine bedürfnisgerechte medizinische Grundversorgung zu bieten und um der Kostenexplosion im Gesundheitswesen entgegenzusteuern, will man die Allgemeinmedizin in der Ausbildung der Ärzte vermehrt berücksichtigen.

Änderung des Reglementes für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (BRG 80.083)

Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg. Die im Vorjahr getroffene Vereinbarung über Hochschulbeiträge fand bis Ende 1980 die Zustimmung von 23 Kantonen und Halbkantonen, was in 13 Fällen einen Volksentscheid erforderte. Die Regelung, die den Hochschulkantonen mindestens einen guten Fünftel ihrer Nettoaufwendungen für ausserkantonale Studenten vergüten soll, konnte auf Anfang 1981 in Kraft treten. Das überraschend gute Gelingen der Operation wurde einerseits als Zeichen interkantonalen Solidaritäts- und Verantwortungsbewusstseins gefeiert, anderseits aber auch der Furcht vor Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) zugeschrieben; als Warnsignal mag gewirkt haben, dass der Kanton Zürich eine Rechtsgrundlage für die zusätzliche Belastung ausserkantonaler Universitätsbesucher einführte. Ausserdem zeigte eine Untersuchung, dass die Besorgnis der Nichthochschulkantone, vermehrte akademische Ausbildung brächte ihnen auch vermehrte Abwanderung, nur bedingt begründet ist.

Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg

Die Jugendunruhen von 1980 standen nicht in direktem Zusammenhang mit einer studentischen Opposition. Immerhin boten sie an der Universität Zürich Anlass zu einem Konflikt, der die fortdauernden Spannungen neu verschärfte. Erziehungsdirektor A. Gilgen untersagte die öffentliche Vorführung eines am Ethnologischen Seminar entstandenen Films über den Zürcher Opernhauskrawall, da dieser in seiner Einseitigkeit politisch missbraucht worden sei. Das Verbot führte zu studentischen Grossdemonstrationen, an denen auch Klagen über eine Verschulung des Studiums und eine härtere Selektionspraxis laut wurden. Der Leiter des Seminars, Prof. L. Löffler, rechtfertigte die auf Aktionsforschung ausgerichtete Tätigkeit seiner Studenten und verweigerte die Herausgabe des Dokumentationsmaterials, was ihm eine administrative Untersuchung und eine Verwarnung eintrug. Ein Lehrbeauftragter wurde entgegen einer Empfehlung der Fakultät entlassen. Die Auseinandersetzung übertrug sich auf das Kantonsparlament, wo es zu einer Debatte über die Wertbedingtheit der Wissenschaft kam. An der Berner Universität wirkte die Unruhe um das neue wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Prüfungsreglement noch nach. Dazu belebte das Auftreten einer rechtsgerichteten und betont militärfreundlichen Gruppe die Studentenratswahlen; diese bestätigten allerdings die Mehrheit der Linken. In Genf dagegen, wo der Mittelbau und die Studenten seit 1973 weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzen, waren es der Rektor und Professorenkreise, die an der geltenden Ordnung öffentliche Kritik übten. Sie machten dem Universitätsrat, in welchem die Professoren in der Minderheit sind, eine Blockierung der Geschäfte zum Vorwurf und verlangten eine grundlegende Revision des Universitätsgesetzes.

studentischen Opposition.

Von der allgemeinen Finanzknappheit wird auch das Stipendienwesen betroffen; insbesondere gefährdet die Absicht, diesen Bereich bei der Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat den Kantonen zu überlassen, den heutigen Stand. Um einen «sozialen Numerus clausus» zu verhindern, gedenkt der Verband der schweizerischen Studentenschaften hier aktiv zu werden. Für Stipendien an Ausländer liess sich der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit bewilligen, nicht ohne den aussenpolitischen Nutzen der bisherigen Zuwendungen hervorzuheben.

Entwicklungen im Stipendienwesen

Der Bund sah sich dagegen im Zuge seiner Sparpolitik veranlasst, die Unterstützung der kantonalen Hochschulen einzuschränken. Zwar enthält der Kredit für eine vierte Beitragsperiode gemäss Hochschulförderungsgesetz (1981–1983) praktisch keinen Abbau der Zuwendungen. Unter leichter Reduktion der von der Schweizerischen Hochschulkonferenz beantragten Summe gewährt er den bezugsberechtigten Institutionen CHF 655 Mio. für Betriebsaufwendungen (Grundbeiträge; 1978–1980: CHF 576 Mio.) sowie CHF 260 Mio. (CHF 350 Mio.) für Sachinvestitionen. Es handelt sich also im wesentlichen um eine neue Verlagerung von der zweiten Ausgabenkategorie auf die erste, dies mit der Begründung, dass der Betrieb der Hochschulen die Trägerkantone stärker belaste als die Investitionstätigkeit. Als besondere Vorkehrung gegen den Numerus clausus sind von der Investitionsquote CHF 60 Mio. für ausserordentliche betriebliche Massnahmen reserviert. Mit den erwähnten Grundbeiträgen würde der Anteil des Bundes an den ordentlichen Betriebsaufwendungen auf der Höhe von 17–18 Prozent gehalten. Diesen Kreditbeschluss genehmigten die eidgenössischen Räte in der zweiten Jahreshälfte ohne ernsthafte Einwände. Wie die übrigen Bundessubventionen unterliegen aber auch die Hochschulbeiträge der im Sommer vom Parlament beschlossenen allgemeinen Kürzung. Von verschiedener Seite wurde auf die Fragwürdigkeit solcher Sparmassnahmen in der Hochschulpolitik hingewiesen. Der Bundesrat kam dieser Kritik etwas entgegen, indem er aufgrund der ihm für Härtefälle gewährten Befugnis die Kürzung beim Grossteil der Hochschulbeiträge auf fünf bis acht Prozent beschränkte.

Kredit für eine vierte Beitragsperiode

Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten. So musste die 1970 eingeführte Übergangsregelung nun bereits zum zweiten Mal um fünf Jahre verlängert werden. Dies hatte an der ETH Zürich schon im Vorjahr dazu geführt, dass sich der Studenten– und der Assistentenverband wie auch die aus Vertretern aller «Hochschulstände» zusammengesetzte Reformkommission beim Parlament über die Verzögerung der vorgesehenen Reformen beschwerte. Die eidgenössischen Räte bewilligten zwar die Verlängerung, doch untersuchte die Kommission des Nationalrats für Wissenschaft und Forschung die vorgebrachten Klagen. Die Volkskammer überwies darauf im Dezember ein Postulat, in welchem die Weiterführung der Gesetzesvorbereitungen gewünscht und dem Bundesrat gewisse Strukturänderungen nahegelegt wurden. In den Beschwerden war vor allem eine zu starke Stellung der beiden Hochschulpräsidenten sowie ein ungenügendes Mitspracherecht der Studenten und Assistenten beanstandet worden. Die Zürcher ETH feierte im Spätherbst ihr 125jähriges Bestehen; sie benützte diesen Anlass dazu, mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land um vermehrtes Verständnis zu werben.

Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten