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Der Ständerat überwies in der Wintersession 2019 ein Postulat von Andrea Caroni (fdp, AR), das vom Bundesrat einen Bericht zur rechtlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht forderte. Laut dem Postulanten müssten bestehende, direkte Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen im Bundesrecht sowie auch die Auswirkungen davon vertieft untersucht werden. Caroni hatte bereits im Juni 2019 eine Interpellation (Ip. 19.3548) mit derselben Frage eingereicht. Als Antwort darauf hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, ein Gutachten zur Thematik zu erstellen. Mit seinem Postulat wollte Caroni dieses Gutachten in einem Bericht verbindlich festhalten. Der Bundesrat erachtete die Annahme des Postulats aufgrund der bereits laufenden Arbeiten zum Gutachten als nicht notwendig, verzichtete letztlich aber auf eine Abstimmung im Rat. Weil kein Gegenantrag vorlag, wurde das Postulat stillschweigend angenommen.

Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht (Po. 19.4092)

Die Romanfigur «Heidi» und ihre Bedeutung für das Image der Schweiz als Alpenland erhielten 2019 mit einer Ausstellung und einem Buchbeitrag gleich mehrfache Aufmerksamkeit, was sich auch in den Medien widerspiegelte.
Die Geschichte des Alpenmädchens von Johanna Spyri war in den 1970er Jahren als Trickfilmserie umgesetzt worden und hatte in der Folge weltweite Berühmtheit erlangt. Das Landesmuseum in Zürich zeigte zwischen Juli und Oktober 2019 eine Schau über die japanische Anime-Serie Heidi. Die Ausstellung wurde von Expertinnen und Experten der Universität Zürich sowie einem japanischen Expertenteam betreut und fokussierte nicht nur die Serie, sondern durchleuchtete auch die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Japan.
Insbesondere in Japan, wo sich die Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg nach einem Gegengewicht zur Industrialisierungs- und Technologisierungswelle gesehnt habe, die das Land gerade durchlebt habe, sei das Image einer idyllischen Schweiz durch Heidi stark geprägt worden. Doch auch in der Schweiz und insgesamt über 20 anderen Ländern sei Heidi für ein Millionenpublikum ausgestrahlt worden, sodass die Serie schliesslich bald mindestens ebenso bekannt wurde wie das Buch von Spyri, wie verschiedene Medien im Vorfeld über die Ausstellung berichteten.
Für die Recherchen zur Serie seien in den 1970er Jahren die vier federführenden Künstler, welche teilweise später auch an der Gestaltung von Super Mario oder Pokémon sowie der Gründung des weltbekannten «Studio Ghibli» beteiligt waren, nach Maienfeld in Graubünden gereist und hätten schweizerische «Landschaften, Kinder, Senioren, Pferdewagen und allerlei Alltagsgegenstände» künstlerisch studiert, wodurch die Gestaltung der Serie massgeblich beeinflusst worden sei. Die Künstler hätten teilweise in einer Alphütte auf dem Ochsenberg gewohnt, der mittlerweile als «Heidialp» vermarktet werde.
Ferner widmete Nationalrätin Min Li Marti (sp, ZH) dem Alpenmädchen einen Buchbeitrag in «Unsere Schweiz – Ein Heimatbuch für Weltoffene». Dort gestand Marti, dass sie «Heidi-Kassettli» liebe. Im Buch, so ein kritischer Bericht der Aargauer Zeitung im Juli, versuchten über 50 Autorinnen und Autoren den bis anhin von konservativen Kreisen beanspruchten Heimatbegriff für ein linkes Publikum zu definieren. Dies sei ein gar nicht so einfaches Unterfangen, sei doch der Begriff zentrales Element des Nationalsozialismus' gewesen und bereits davor von der politischen Linken stets abgelehnt worden. Deshalb sei das Buch, so das ernüchternde Fazit der Zeitung, je nach Betrachtungsweise als «reflektiert und selbstkritisch» oder aber als «nicht enden wollenden Eiertanz zwischen zwei Buchdeckeln» zu bezeichnen.
Auch die Weltwoche berichtete über Heidi, allerdings über den 2015 gedrehten Realfilm von Alain Gsponer, denn der Film wurde am 16. Mai 2019 in Kinos der Volksrepublik China ausgestrahlt und die Zuschauenden sollen vom Film «begeistert gewesen sein». Enttäuscht würden die chinesischen Touristengruppen in Zukunft aber wohl wieder aus der Schweiz abreisen, prognostizierte die Weltwoche. Denn wenn diese wegen dem Film nun auf ein Selfie mit dem Alpenmädchen ins «Heidiland» – so auch der Name der Touristenregion zwischen Bad Ragaz und dem Walensee – reisten, dann würden sie dort besagtes Heidi gar nicht finden.

Heidi

En ce 8 mars 2019, la journée internationale des droits des femmes a été largement célébrée. Le Parlement en a donné le coup d'envoi le jeudi 7 mars, en rendant hommage aux femmes pionnières sous la coupole fédérale, qui y sont entrées en 1971, année du droit de vote des femmes en Suisse. Douze plaquettes à leurs noms ornent désormais les pupitres où elles ont siégé. Dans la presse nationale, il a beaucoup été question de l'égalité salariale, de la parité de représentation dans les organes politiques et économiques, ainsi que de la conciliation entre travail et famille. Dans les rangs des manifestations, les revendications étaient plus larges. Par exemple, la ville de Zurich a vu ses noms de rue masculins féminisés, et les statues représentant des hommes affublées de tabliers, pour attirer l'attention sur le travail domestique non rémunéré, assumé dans la grande majorité par les femmes. A l'université une salle a été occupée par une trentaine de femmes* (c'est à dire toute personne n'étant pas un homme cisgenre), visant à prendre elles-mêmes la place et la visibilité que l'université ne leur donne pas. A Berne, l'appel à une solidarité intersectionnelle entre les femmes a côtoyé l'action "Bloody unfair - Runter mit der Tamponsteuer", qui demande une baisse de la TVA sur les produits périodiques. Dans les Grisons, les femmes de la Frauenzentrale marchaient pour la première fois aux côtés de celles des Eglises catholiques et réformées. A Fribourg, rues et panneaux d'affichage ont été décorés de représentations de clitoris, pour dénoncer l'invisibilisation, dans les manuels scolaires notamment, de cet organe féminin. Lausanne, qui a été le théâtre du plus grand cortège, plus de 5000 personnes selon les syndicats, a centré son discours sur les violences faites aux femmes, avec notamment une conférence à ce sujet à l'université, tandis que la Haute Ecole Pédagogique a consacré des ateliers à la lutte contre les stéréotypes. Si Zurich a prolongé la fête le lendemain, avec une manifestation non autorisée de quelques 200 personnes, l'événement majeur que les activités du 8 mars annonçaient a été la tenue des Assises féministes du dimanche suivant. A cette occasion, l'appel à la grève féministe et des femmes* du 14 juin 2019 a été lancé.

Journée internationale de lutte pour les droits des femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

«L'égalité entre hommes et femmes est largement atteinte» selon le député UDC Sebastian Frehner (svp, BS) qui, lors de la discussion du budget de la Confédération 2019 a suggéré la suppression du bureau de l'égalité hommes-femmes. Il observe que beaucoup de femmes étudient, voire sont majoritaires dans certaines facultés, que le partage des tâches au sein de la famille s'est fortement modifié et que les femmes sont dans certains cas favorisées sur le marché du travail. Le député ajoute à charge de preuve qu'on lui a déjà refusé plusieurs postes au bénéfice d'une femme. Sa proposition et surtout son discours ont provoqué de véhémentes réactions chez ses co-parlementaires. Les députées PS Barbara Gysi (sp, SG) et Mattea Meyer (sp, ZH) ont suggéré que l'heure matinale ne favorisait pas la concentration et ne protégeait pas de l'absurdité, leur camarade Samuel Bendahan (ps, VD) a condamné les propos de l'agrarien, qu'il juge «extrêmes» et «durs». Selon Daniel Brélaz (verts, VD) la proposition Frehner est «excentrique» et pour Jean-Paul Gschwind (pdc, JU), «farfelue». Le démocrate bourgeois Heinz Siegenthaler (bdp, BE) a même proposé de sauvegarder le bureau de l'égalité, ne serait-ce que pour défendre le député Frehner, puisqu'il se sent opprimé en tant qu'homme. Le PLR et les Verts'libéraux n'ont pas commenté les affirmations du député Frehner, mais se sont opposés à sa proposition.
Ueli Maurer, qui représentait dans ce débat la position du Conseil fédéral, a quelque peu modéré la position de son collègue de parti. Certes, la condition des femmes s'est améliorée, mais certaines inégalités demeurent. Au sujet des postes non obtenus par Sebastien Frehner, le chef du département des finances ajoute même que «les hommes doivent s'améliorer, car les femmes les ont rattrapé».
Seul l'UDC a suivi la proposition Frehner, par 55 voix pour (10 femmes, 45 hommes), 3 voix contre (2 femmes, 1 homme) et 4 abstentions (1 femme, 3 hommes), les 6 conseillers et conseillères restantes étaient soient absentes, soit excusées. Les deux autres propositions de minorité, à savoir l'augmentation de budget de 200'000 francs proposée par Samuel Bendahan (pour l'application de la nouvelle loi sur l'égalité) et de 600'000 francs par Mattea Meyer (pour l'encouragement du respect de la convention d'Istanbul) ont été balayées par respectivement 130 et 129 voix contre 56. Les 56 voix pour étaient celles du groupe PS, du groupe des Verts et de deux PDC.

Suppression du bureau de l'égalité hommes-femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Das Postulat «Escher-Keller-Jubiläum 2019, Förderung der Forschung über die Verwicklung der Familie Escher in die Sklaverei und Sichtbarmachung im Stadtbild» wurde im Juli 2018 im Stadtzürcher Gemeinderat behandelt. Die Stadtpräsidentin Corine Mauch (ZH, sp) zeigte sich im Namen des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Mit 67 zu 39 Stimmen (12 Enthaltungen) wurde das Postulat vom Zürcher Gemeinderat zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Schweiz und Sklaverei

Gut ein Jahr nach der ersten Stellungnahme des Bundesrates zur Zukunft der Dienstpflicht, respektive zum entsprechenden Bericht der Studiengruppe, äusserte sich die Regierung ausführlicher zum Stand der Arbeiten und zu den nächsten Schritten. Es ging dabei um die langfristige Entwicklung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Im Fokus stand nach wie vor das «norwegische Modell» mit einer Ausweitung der grundsätzlichen Militärdienst- und Schutzdienstpflicht auf Schweizer Frauen. Effektiv Dienst leisten müssten in diesem Modell aber nur diejenigen Personen, die in Armee und Zivilschutz tatsächlich gebraucht würden. Die Inklusion von Frauen – so die Argumentation des Bundesrates – sei jedoch sowohl von sicherheitspolitischer als auch von gesellschaftspolitischer Relevanz und sie müsse vertieft geprüft werden. Die Dienstpflicht auf junge Schweizerinnen auszudehnen, kam für die Regierung also grundsätzlich in Frage. Gleichzeitig hielt der Bundesrat fest, dass keine unmittelbare Notwendigkeit bestehe, die Dienstpflicht anzupassen. Das Prinzip des freiwilligen Dienstes der Frauen soll zu diesem Zeitpunkt nicht angetastet werden. Frauen, die Dienst leisten wollen, sollen dennoch verstärkt gefördert werden.
Im Vordergrund stand vorerst die personelle Sicherung des Armeebedarfs mit dem Ziel, die Quote der Dienstleistenden pro Jahrgang möglichst hoch zu halten. Dazu gehören auch Massnahmen, wie die Abgänge von der Armee hin zum Zivildienst zu verhindern oder die Zahl der medizinischen Abgänge aus Rekrutenschulen zu verringern.
Bezüglich der zur Disposition stehenden Dienstpflicht-Modelle setzte die Regierung vorerst auf das sogenannte Modell «Status quo plus», wobei jedoch nicht sämtliche von der Studiengruppe vorgeschlagenen Empfehlungen zur Umsetzung gebracht werden sollen. Damit wollte man eine Verfassungsänderung umgehen, oder zumindest noch hinausschieben. Einige Hoffnung setzte die Regierung ins norwegische Modell, respektive wurde dieses als «innovativ und zukunftsweisend» bezeichnet.
Bis 2020 sollen weitere Schritte erfolgen, namentlich wurde das VBS beauftragt, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen aufzuzeigen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen die Auswirkungen der WEA. Erst auf diesen Erkenntnissen beruhend soll in puncto Zukunft der Dienstpflicht weitergemacht werden.

Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht

Du 26 au 28 août 2016 a eu lieu la traditionnelle Fête Fédérale de Lutte et des jeux alpestres à Estavayer-le-Lac dans le canton de Fribourg. Cette manifestation, organisée tous les trois ans, et faisant un crochet par la Romandie tous les 15 ans, a attiré un nombre impressionnant de spectateurs - 250'000 personnes, dans un stade pouvant en accueillir plus de 50'000 - faisant de celle-ci la plus grande manifestation sportive de Suisse. Cet événement, faut-il le rappeler, attire majoritairement la population Suisse-Allemande. En effet, la lutte suisse ne soulève, en Romandie, de loin pas la même ferveur qu'en Suisse-Allemande, créant, selon certains commentaires, un "lutte à la culotte-Graben". Il faut remonter à 1943 pour retrouver un lutteur francophone vainqueur de cette compétition. Les lutteurs d'outre Sarine sont, quant à eux, auréolés d'une gloire digne des plus grands sportifs, et c'est l'un d'eux, le bernois Matthias Glarner, qui est reparti pour cette édition, avec la couronne fédérale ainsi qu'avec le taureau réservé au vainqueur, Mazot de Cremo.
A côté de la lutte, deux autres compétitons ont eu lieu: le jeter de la pierre d'Unspunnen et le Hornuss, deux disciplines également moins connues chez les francophones.
Pourtant, le passage de la Fête Fédérale de lutte suisse et des jeux alpestres en Romandie est l'occasion pour ces deux régions linguistiques de vivre un moment de convivialité, offrant la possibilité aux romands d'être au contact de ces traditions plus présentes en suisse alémanique. En cela, il est intéressant de se rappeler que le lancer de la pierre d'Unspunnen trouve son origine dans une volonté de réunification, entre l'Oberland bernois et la ville de Bern, en 1805.

Fête Fédérale de Lutte 2016

Im März legte eine vom EJPD eingesetzte Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen einen Bericht zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der im Erotikgewerbe tätigen Frauen vor. Bei den 26 vorgeschlagenen Massnahmen werden Instrumenten wie der Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen und der Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Status der Vorzug gegenüber dem in anderen Ländern eingeführten Prostitutionsverbot gegeben.

Rahmenbedingungen im Erotikgewerbe

Das Rütli war in den letzten Jahren wiederholt in die Schlagzeilen geraten, weil die rechtsextreme Szene sich die Wiese über dem Vierwaldstättersee als Treffpunkt für ihre 1.-August-Feiern ausgesucht hatte. Nach den Ausschreitungen von 2005, als rund 700 Neo-Nazis die Rede von Bundespräsident Samuel Schmid niederschrien, wurde die offizielle 1.-August-Feier an der Wiege der Nation nur noch unter grossen Sicherheitsvorkehrungen, massivem Polizeiaufgebot und mit Hilfe eines Ticketsystems durchgeführt. Im Berichtjahr verzichtete die rechtsextreme Szene zum ersten Mal seit 17 Jahren auf eine 1.-August-Feier auf dem Rütli. Aber nicht nur rechtsextreme Gruppierungen, sondern auch etablierte Parteien wollen das Rütli für eigene Anlässe nutzen und drängen auf eine Öffnung der Wiese. Als Antwort auf ein 2012 überwiesenes Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) – die schärfer formulierte Motion der SVP, die 2011 auf dem Rütli unerlaubterweise ein Parteitreffen abgehalten hatte, wurde im Berichtjahr abgeschrieben – hatte sich der Bundesrat für politische Veranstaltungen auf dem Rütli ausgesprochen. Damit stiess die Regierung bei der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), der Verwalterin der Rütli-Wiese, vorerst allerdings auf taube Ohren. Die SGG untersagt in ihrer Benutzerordnung weiterhin die Nutzung der Wiege der Eidgenossenschaft für politische Anlässe gänzlich und verweist dabei auf die vor allem bei extremistischen Veranstaltungen gefährdete öffentliche Sicherheit. Darüber hinaus müsse eine ideologische, partikulär-politische oder wirtschaftliche Vereinnahmung des Rütlis verhindert werden. Die Wiese solle vor allem ein nicht-politischer Begegnungsort sein – eine Forderung, die die SGG mit der Einladung des Schweizerischen Fussballverbandes als Gast am 1. August 2013 noch zusätzlich unterstrich. Seit mehreren Jahren veranstaltet die SGG den Nationalfeiertag zusammen mit bedeutenden Schweizer Organisationen. Nach Gesprächen zwischen der Bundeskanzlei, dem Bundesrat und der SGG versprach letztere allerdings, das Verbot zu lockern und das Rütli künftig den Parteien zugänglich zu machen. Mit einem neuen Pächter solle das Rütli zudem auch für private Anlässe attraktiver werden. Weiter plant die SGG neben der Wiese einen Ausstellungsraum sowie einen Erlebnis- und Lernpfad zur Schweizer Geschichte. Nach wie vor braucht es aber für Anlässe mit mehr als 50 Personen eine Bewilligung von der SGG.

Bundesfeier auf dem Rütli

Das Geschichtsbild der Schweiz war im Berichtjahr auch Gegenstand einiger medialer Debatten. Anfang Juni veröffentlichte die Sonntagspresse eine harsche Kritik von Historikern, die eine vom EDA verantwortete Darstellung der Schweizer Geschichte unter dem Landeskunde-Portal Swissworld.org als skandalös und kreuzfalsch bezeichneten. Es werde ein überholtes, mythologisches Geschichtsbild der Schweiz gezeigt, dass nicht dem aktuellen Forschungsstand entspreche. Die pro Monat von rund 250 000 Nutzern besuchte Seite wurde in der Folge revidiert. Anlass zu grösseren nationalen Diskussionen lieferte ein im November vom Schweizer Fernsehen SRG in vier abendfüllenden Filmen ausgestrahlter Themenschwerpunkt mit dem Titel „Wir Schweizer“. Die an „Wir Deutschen“ angelehnte Sendung sollte die historischen Wurzeln der Schweiz beleuchten. Noch vor der Ausstrahlung wurde eine grosse Kontroverse geführt. Kritisiert wurde vor allem die Auswahl der historischen Figuren, da es sich samt und sonders um Männer handelte: Werner Stauffacher, Niklaus von der Flüe, Hans Waldmann, Guillaume-Henri Dufour, Alfred Escher und Stefano Franscini. Neben Frauenfeindlichkeit wurde der SRG auch ein überholtes, weil mit Mythen belastetes Geschichtsbild mit elitezentrierten Heldengeschichten vorgeworfen. Die Auswahl wurde allerdings auch verteidigt, da sie sprachregional ausgewogen sei und sich die Personifizierung für die Illustration historischer Fakten für ein breites Fernsehpublikum eigne. Zudem seien für die Produktion der Filme Historiker beigezogen worden. Die kritischen Stimmen wurden bei der Ausstrahlung der vierteiligen Doku-Fiktion, die mit Radiosendungen, Dokumentarsendungen, Expertengesprächen und interaktiven Umfragen umrahmt wurde, etwas leiser. Die Einschaltquoten für die vier Hauptsendungen lagen bei rund 30%, was als solid bis gut bezeichnet wurde; in der Romandie lagen sie gar noch ein wenig höher. Kontrovers diskutiert wurde zudem im Berichtjahr die Zahl im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze abgewiesenen Juden. Der Bergier-Schlussbericht von 2002 geht von rund 20 000 abgewiesenen jüdischen Flüchtlingen aus; laut Anfang Jahr publizieren Recherchen von Serge Klarsfeld müsse diese Zahl nach unten korrigiert werden. Prompt reichte Perrin (svp, NE) eine Motion ein, die vom Bundesrat eine neue Kommission zwecks Neuaufarbeitung der Daten verlangte. Die Regierung lehnte die Motion ab mit der Begründung, dass dies Aufgabe der Wissenschaft sei. Aufgrund des Ausscheidens von Perrin aus dem Rat wurde die Motion in der Folge abgeschrieben.

Geschichtsbild

Produite par la SSR, la série

Les Suisses
a été diffusée par la SSR au mois de novembre de l’année sous revue. La série retrace le parcours de six personnalités emblématiques du pays. Le choix des personnages, uniquement masculins, a réveillé l’ire des Femmes socialistes qui se sont plaintes au directeur de la SSR, Roger de Weck.

série Les Suisses

La représentation féminine dans les conseils d’administration des sociétés gérées par la Confédération atteint aujourd’hui environ 20%. Afin d’encourager la promotion des femmes aux plus hautes instances, un « quota cible », soit non impératif, de 30% a été fixé par le Conseil fédéral.

quota cible

Das 500-Jahr-Jubiläum der Schlacht bei Marignano (1515) warf im Berichtjahr erste Schatten voraus. Im Herbst 1515 erlitten die das Herzogtum Mailand verteidigenden Eidgenossen eine Niederlage gegen Frankreich. In der Folge gaben die eidgenössischen Orte einerseits ihre Expansionspolitik auf und schlossen zum anderen den Ewigen Frieden mit Frankreich. Im 20. Jh. wurde das Ereignis dann zum Heldenmythos stilisiert. Auf der einen Seite plante die seit 1965 bestehende Stiftung Pro-Marignano verschiedene Aktivitäten für das Jubiläum auch im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand. Auch das Landesmuseum bereitete eine Sonderausstellung vor. Auf der anderen Seite meldeten sich Parlamentarier vor allem aus dem Tessin zu Wort. Romano (cvp, TI) wollte etwa in einer von zahlreichen vor allem Südschweizer Parlamentariern unterzeichneten Interpellation vom Bundesrat wissen, ob und wie der Bund das Gedenken an die Schlacht unterstütze. Die Parlamentarier aus dem Tessin erhofften sich dank der Feierlichkeiten auch verbesserte Kontakte zu Italien. Der Bundesrat antwortete allerdings, dass die Erinnerung an Marignano keine gesamtschweizerische Aufgabe sei, und dass die geplanten Anlässe ohne Bundeshilfe auskommen müssten. Der Bund unterstütze Anlässe zur Erinnerung an historische Ereignisse nur sehr zurückhaltend. Die Debatte um Marignano zeigte im Ansatz die bereits bei der 700-Jahr-Feier 1991 geführte Debatte zwischen rechtskonservativen und linksliberalen Geschichtsvorstellungen. Auf der einen Seite wird die Schweiz als kriegerische gegen das Ausland sich wehrende Bauern- und Berglergesellschaft beschrieben, die seit 1291 Bestand hat. Auf der anderen Seite werden die Wurzeln der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz mit ihren nationalen Institutionen, Menschen- und Bürgerrechten im Jahr 1848 verortet. Beide Daten sind sozusagen als Kompromiss an der Fassade des Bundeshauses genannt. Während die politische Rechte 2015 neben Marignano gleichzeitig auch der Schlacht beim Morgarten 1315 und der Anerkennung der Neutralität der Schweiz auf dem Wiener Kongress 1815 gedenken will, setzte die Linke bereits im Vorjahr auf Initiative Hans-Jürg Fehr (sp, SH) durch, dass künftig jeden 12. September im Parlament an die Gründung von 1848 erinnert werden soll. Die Ratspräsidenten beider Kammern hielten entsprechende Gedenkreden.

Marignano

Zum zweiten Mal nach 2008 unterzog der UNO-Menschenrechtsrat die Schweiz einer Prüfung. Im so genannten Universal Periodic Review können die UNO-Mitgliedstaaten die Menschenrechtssituation in einem Land evaluieren und Empfehlungen abgeben. Mehr als 80 Staaten überreichten der Schweiz total 140 Empfehlungen, von denen 50 akzeptiert und vier sofort abgelehnt wurden. Die restlichen 86 Empfehlungen wurden näher geprüft. Bundesrat Burkhalter, der den Bericht Ende Oktober präsentierte, wies darauf hin, dass der Schweiz im Allgemeinen ein gutes Zeugnis hinsichtlich der Respektierung der Menschenrechte ausgestellt worden sei. Kritik wurde wegen der Minarettinitiative und fremdenfeindlichen Plakaten im Vorfeld von Abstimmungen angebracht. Darüber hinaus wurden polizeiliche Übergriffe an Menschen aus Staaten der Dritten Welt angeprangert. Bemängelt wurden zudem Schwächen hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Diskriminierung von Behinderten. Der Schweiz wird empfohlen, Initiativen vorgängig auf die Kompatibilität mit Menschenrechten zu prüfen. Darüber hinaus solle eine nationale Menschenrechtsorganisation eingerichtet werden. Das 2011 geschaffene Kompetenzzentrum für Menschenrechte wurde zwar als erster entsprechender Schritt begrüsst, aber als noch nicht genügend beurteilt.

Universal Periodic Review

Mitte August wurde in Villmergen (AG) mit einem Freilichttheater und einem Festakt das 300-Jahr-Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg abgehalten. Bei der Schlacht von Villmergen schlugen die protestantischen Berner die katholischen Innerschweizer Truppen vernichtend. Die Folgen waren nicht nur territoriale Veränderungen, sondern auch die Schaffung eines paritätischen Schiedsgerichts für konfessionelle Streitfragen. Festrednerin Bundesrätin Leuthard betonte, dass der in Aarau unterzeichnete vierte Landfrieden vom 11. August 1712 ein Grundstein für die Schweizer Kultur des Dialogs sei, und aufgezeigt habe, dass Mehrheitsentscheide minderheitsfähig sein müssten.

Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg

Le canton de Zurich a été le centre d’attention des médias nationaux suite à la création d’un poste pour un délégué aux questions masculines. Le futur délégué, Markus Theunert, est un acteur connu des milieux de défense des intérêts masculins. La création de ce poste intervient un an après le refus du gouvernement de créer un centre de compétences chargé des questions spécifiques aux garçons, aux hommes et aux pères. Cependant, après trois semaines de fonction, Markus Theunert a démissionné en invoquant un conflit d’intérêt entre son nouveau poste et sa fonction de président de Männer.ch.

délégué aux questions masculines

Mit der Ratifizierung der Unesco-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, eine Liste mit möglichem Kulturerbe zu erstellen. Die Kantone kamen der entsprechenden Aufforderung nach und reichten insgesamt 387 Vorschläge für ein Inventar lebendiger Traditionen ein. Neben traditionellen Festivitäten, Kunsthandwerk, Erzählkunst und Liedgut finden sich auch die Appenzeller Witze, die Mundartlieder von Mani Matter, das Hornussen oder die Zauberformel auf der Liste. Unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur wurde die Liste aus gesamtschweizerischer Sicht bewertet, bereinigt und im September verabschiedet.

Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Die Rütli-Wiese geriet auch 2011 in die Schlagzeilen. Nicht die Jahrfeier, bei der Bundespräsidentin Calmy-Rey Überraschungsgast war und die dank dem seit 2009 bestehenden Ticketsystem ohne Zwischenfälle verlief, war Gegenstand der Diskussionen, sondern die Nutzung der Wiese für Parteianlässe. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), welche die symbolträchtige Wiese im Auftrag des Bundes verwaltet und für Anlässe mit mehr als 50 Personen Bewilligungen erteilt, verbietet parteipolitische Anlässe. Ende Mai trafen sich jedoch 70 Mitglieder des SVP-Zentralvorstandes ohne Bewilligung auf dem Rütli, um Widerstand gegen einen EU-Beitritt zu geloben. Die SGG bezeichnete dies als rechtswidrig und verlangte eine Entschuldigung, welche die SVP allerdings verweigerte. Es folgte eine Diskussion über die Öffnung des Rütli für Parteianlässe. Während die einen auf einen Zutritt für alle pochten, warnten andere vor der Vereinnahmung der Wiege der Eidgenossenschaft durch rechtsextreme Gruppierungen.

Bundesfeier auf dem Rütli

2011 feierte die Schweiz die Einführung des Frauenstimmrechts, welche sich am 7. Februar 2011 zum vierzigsten Mal jährte. Das Anliegen wurde damals von der Stimmbevölkerung mit 65.7% Ja-Stimmen angenommen, immerhin acht Kantone sprachen sich aber dagegen aus. Die Schweizer Frauen konnten im Berichtsjahr noch weitere Jubiläen feiern – so etwa 30 Jahre Verfassungsartikel und 15 Jahre Gleichstellungsgesetz. Zudem jährte sich im Juni des Berichtsjahres der grosse Frauenstreiktag von 1991 zum zwanzigsten Mal. Die Frauenorganisationen luden daher Mitte Juni erneut zu einem Frauenstreiktag, um auf die verbleibenden Diskriminierungen der Frauen, vor allem im Lohnbereich, aufmerksam zu machen.

Einführung des Frauenstimmrechts

Der Bund koordinierte die Nutzung und Verwaltung der Rütliwiese in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). Geregelt wird insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bund als Besitzerin und SGG als Verwalterin der Wiese. Es wird auch festgehalten, dass die Zentralschweizer Kantone zusammen die Sicherheit und den Zugang zur Wiese zu gewährleisten haben. Am 1. August stand nicht nur der Nationalfeiertag, sondern auch der Kauf des Rütli vor 150 Jahren durch die SGG sowie das 200-Jahr-Jubiläum der SGG im Vordergrund. Wie 2009 wurden lediglich Besucher mit einem gültigen Ticket zur Feier zugelassen.

Bundesfeier auf dem Rütli

Aufgrund der vorjährigen Störungen durch Rechtsradikale plante die Luzerner Regierung im Berichtsjahr anstelle eines Umzugs zum Gedenken an die Schlacht von Sempach die Durchführung eines Gottesdienstes. Die SVP Luzern sammelte daraufhin Unterschriften für eine Petition, die ein Beibehalten der bisherigen Feierlichkeiten forderte. Diese wurde auch von Bundesrat Maurer unterschrieben, was einigen Wirbel verursachte. Maurer wurde vorgeworfen, sich in kantonale Belange einzumischen und Rechtsextremismus zu unterstützen. Dieser rechtfertigte seine Unterschrift mit dem Hinweis, dass die Petition lediglich eine würdevolle Feier, also eine Feier ohne politischen Extremismus fordere. Die Luzerner Regierung schlug ein Konzept vor, das anstelle von Schlachtfolklore zukünftig ein Volksfest vorsieht, mit dem der Dialog gefördert und die zunehmende Politisierung des Anlasses verhindert werden soll.

Feier der Schlacht von Sempach

In der Frühjahrssession unterbreitete die Rechtskommission des Nationalrats dem Plenum einen Entwurf für ein neues Namensrecht. Die Vorschläge gingen auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zurück und hätten es den Brautleuten freigestellt, den Ledignamen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Vorgesehen war ausserdem, dass Eltern bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen. Die Vorlage erntete im Rat heftige Kritik und wurde schliesslich mit 99 zu 92 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen. Während die Linken den Vorschlag geschlossen unterstützten, erachteten ihn die SVP sowie Teile von CVP und FDP als zu komplex. Einige erblickten in ihm sogar eine Bedrohung der traditionellen Familie. Mit dem überarbeiteten Entwurf der Kommission, den der Nationalrat in der Wintersession verabschiedete, wird lediglich die Zulässigkeit von Doppelnamen für Männer von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe gehoben. Die entsprechenden Bestimmungen waren vom Bundesrat in die Zivilstandsverordnung aufgenommen worden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil entschieden hatte, dass auch Männer – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die Frauen – Doppelnamen ohne Bindestrich tragen dürfen.

Gleichstellung im Namens- und Bürgerrecht (Pa.Iv. 03.428)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Nach den Vorkommnissen an den Bundesfeiern auf dem Rütli (UR) in den letzten Jahren wurde die Veranstaltung im Berichtsjahr in kleinerem Rahmen durchgeführt. Insbesondere wurde auf den Auftritt eines Mitglieds der Landesregierung verzichtet, was das Interesse der Medien markant schrumpfen liess. Um die Rechtsextremisten fernzuhalten, welche die Feier bis 2006 jeweils gestört und die riesige Medienpräsenz für einen propagandistischen Auftritt genutzt hatten, wurden auch dieses Jahr nur angemeldete und akzeptierte Gäste zugelassen. Eine als Ersatz für den entgangenen Auftritt von rund 300 Faschisten am 3. August auf dem Rütli durchgeführte Kundgebung fand praktisch keine Beachtung in den Medien. Die Rechtsextremen hatten sich ohnehin, nach ihrer Verdrängung vom Rütli im Vorjahr, andere patriotische Feiern zur Markierung ihrer Präsenz ausgesucht. Anfangs April traten sie an der Gedenkfeier zur Schlacht von Näfels (1388) im Kanton Glarus auf, und im Juni marschierten sie bei der Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU) mit.

Bundesfeier auf dem Rütli

2007 hatte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Fakultativprotokolls vom Oktober 1999 zum UNO-Übereinkommen vom Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gegen einen Nichteintretensantrag der SVP zugestimmt. Der Ständerat hiess das Protokoll nun bei einer Enthaltung gut, worauf es definitiv verabschiedet werden konnte, im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 180 zu 5 Stimmen, die alle aus der SVP kamen.

Genehmigung des Fakultativprotokolls zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BRG 06.096)

Der Nationalrat behandelte als Erstrat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches der Bundesrat im Vorjahr dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt hatte. Eine Kommissionsminderheit um Miesch (svp, BL) beantragte Nichteintreten. Obgleich dies vom Wortlaut des Protokolls als auch aus den Ausführungen der Botschaft ausgeschlossen werden kann, hegte diese Minderheit die Befürchtung, aus den beiden Instrumenten (Mitteilungsverfahren und Untersuchungsverfahren) liesse sich ein direkt anwendbares Recht ableiten. Bundespräsidentin Calmy-Rey erläuterte noch einmal, dass die Menschenrechtskonventionen der UNO und die daraus allenfalls entstehenden Empfehlungen von Expertenkommissionen an die Mitgliedsstaaten nie rechtlich verbindlich sind, im Gegensatz zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Dennoch sprach sich die geschlossene SVP-Fraktion, unterstützt von einzelnen Mitgliedern der CVP und der FDP, gegen das Eintreten aus, welches mit 102 zu 64 Stimmen beschlossen wurde. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit ähnlichem Stimmenverhältnis angenommen.

Genehmigung des Fakultativprotokolls zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BRG 06.096)