Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Demonstrationen
  • Frauen und Gleichstellungspolitik
  • Löhne

Akteure

Prozesse

939 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Aus Anlass von 700 Jahren Eidgenossenschaft, 20 Jahren Frauenstimmrecht und zehn Jahren Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung luden die Bundesparlamentarierinnen für den 7. und 8. Februar zu einer zweitägigen Frauensession ein. Rund 250 Frauen nahmen in Referaten und Arbeitsgruppen eine Standortbestimmung vor und stellten Forderungen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung. Stellvertretend für die Parlamentarierinnen der ersten Stunde sprachen die noch aktiven Rätinnen Uchtenhagen (sp, ZH) und Meier (cvp, LU) über den 'langen Marsch der Frauen nach Bern'. Besonderen Beifall fand die Feststellung Josi Meiers, die Schweizerinnen hätten in diesen zwanzig Jahren bewiesen, dass die Frau tatsächlich ins Haus gehöre – nämlich ins Gemeindehaus und ins Bundeshaus! Am zweiten Tag der Frauensession wurde eine Resolution der Vorbereitungsgruppe als zu unverbindlich zurückgewiesen. Stattdessen wurden – ohne darüber abzustimmen – konkrete Forderungen gestellt wie beispielsweise eine frauenfreundliche 10. AHV-Revision, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, eine stärkere Frauenvertretung in sämtlichen politischen Gremien, mehr Hausarbeit für Männer und mehr ausserfamiliäre Beschäftigung für Frauen. Die Frauen verlangten zudem Solidarität mit den Frauen der Dritten Welt und eine Ächtung des Krieges als männlicher Form der Konfliktlösung.

zweitägigen Frauensession

Im Dezember erliess der Bundesrat eine "Weisung über die Verbesserung der Vertretung und der Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung". Darin wird insbesondere festgehalten, dass bei gleichwertigen Bewerbungen Frauen solange Männern vorzuziehen sind, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit (Bundesamt oder Abteilung) ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter erreicht ist. Mit der Brevetierung von 13 Beamtinnen des eidgenössischen Grenzwachtkorps fiel die letzte Männerbastion in der Bundesverwaltung. Nun können sich Frauen für alle Stellen in der Bundesverwaltung und den Regiebetrieben bewerben.

Im Dezember erliess der Bundesrat eine "Weisung über die Verbesserung der Vertretung und der Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung"

Rund ein Jahr vor der eingangs erwähnten Weisung zur Verbesserung der Stellung der Frauen in der allgemeinen Bundesverwaltung hatte Bundesrat Cotti für sein Departement geschlechtsspezifische und sprachliche Quotenregelungen eingeführt. Mit diesen als Sofortmassnahmen bezeichneten Weisungen soll im EDI bis Ende 1992 der Anteil der Frauen von 25% auf 30%, derjenige des französischsprachigen Personals von 17% auf 20% und derjenige der Italienischsprachigen von 7,5% auf 10% gesteigert werden.

Frauen Männern vorzuziehen sind

En 1990, le SFA avait lancé une campagne publicitaire inédite à travers tout le pays par le biais d'envois directs afin de recruter des volontaires pour ce service. Selon le brigadier Eugénie Pollack, chef du SFA, celle-ci fut une réussite, puisque 2'500 personnes furent sérieusement intéressées et cent femmes s'étaient décidées, au début de l'année, à entrer dans l'armée. Malgré ce succès, le nombre de nouvelles inscriptions est cependant en recul.

Evolution du nombre de recrues au sein du SFA
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Nachdem der Bundesrat vom 1988 vorgelegten Bericht einer Arbeitsgruppe "Lohngleichheit" Kenntnis genommen hatte, beauftragte er das EJPD, Vorschläge zur Konkretisierung der dort gemachten Empfehlungen auszuarbeiten. Das Departement präsentierte anfangs Jahr zwei Varianten, einerseits ein 15 Artikel umfassendes eigentliches Gleichstellungsgesetz und andererseits Vorgaben für die Teilrevision bestehender Gesetze. Wie Bundesrat Koller bei der Pressekonferenz ausführte, sind die beiden Varianten inhaltlich praktisch identisch und unterscheiden sich nur in gesetzestechnischer Hinsicht. Hauptpunkte sind die Umkehr der Beweislast, wonach eine Arbeitnehmerin eine Lohndiskriminierung nur glaubhaft machen und der Arbeitgeber dann beweisen muss, dass er das Recht auf gleichen Lohn respektiert, ein Verbandsklagerecht, welches es Interessenorganisationen ermöglichen soll, auch unabhängig von der betroffenen Frau als Klägerin aufzutreten, sowie die Schaffung von kantonalen Schlichtungsstellen. Erst provisorisch in den Entwurf aufgenommen wurden ein Diskriminierungsverbot und Bestimmungen zum Kündigungsschutz, da der Bundesrat noch die Resultate einer Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen abwarten wollte. Beide Varianten sehen zudem eine vermehrte Frauenförderung sowie eine Stärkung des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann vor.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Die zweite, radikalere Form der Quotenregelung sieht eine Quotierung der Gremien vor. Hier setzen zwei im Nationalrat in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte parlamentarische Initiativen ein: diejenige der SP-Fraktion, die erreichen möchte, dass bis zum Jahr 2003 kein Geschlecht mehr mit weniger als 40% im Nationalrat vertreten sein darf, und jene der SP-Abgeordneten Leutenegger Oberholzer, die bis zum Jahr 2001 ebenfalls eine Mindestquote von 40% Frauen in allen wichtigen eidgenössischen Gremien (Parlament, Bundesrat, Bundesgericht) anstrebt. In dieselbe Richtung weisen auch zwei Volksinitiativen. Die PdA lancierte im Sommer unter dem Titel "Männer und Frauen" ein ausformuliertes Volksbegehren mit dem Inhalt, dass nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren in allen politischen Behörden mit fünf Mitgliedern oder mehr mindestens 40% Frauen vertreten sein müssen. Im Herbst wurde bekannt, dass sich verschiedene frauenpolitische Gruppierungen zusammentun wollen, um unter dem Titel "Nationalrat 2000" eine Initiative zu lancieren, die eine hälftige Vertretung der Geschlechter in der Grossen Kammer anvisiert.

Volksintiativen für Quotenregelungen "Männer und Frauen" und "Nationalrat 2000"
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

L'année 1990 a été marquée par un recul du revenu paysan qui a régressé d'environ 10 pourcents par rapport à 1989. Cela signifie que le revenu du travail journalier d'une exploitation familiale a diminué d'environ 30 CHF par jour, ce qui correspond donc à 1000 CHF par mois. Cela provient, d'une part, d'une diminution du rendement brut d'environ 200 millions de CHF et d'une augmentation des charges réelles de près de 290 millions, due notamment à la hausse des taux hypothécaires.

Revenu paysan 1990

Im Kanton Baselland haben sich innerhalb der CVP die Christlichsozialen zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Ziel dieser Gruppe ist es, die kantonale Mutterpartei auf eine Politik der Ökologie und der Solidarität zu verpflichten. Insgesamt existieren damit christlichsoziale Arbeitsgruppen resp. Bewegungen und Parteien in den Kantonen Baselland, Freiburg, Graubünden, Jura, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Wallis und Zürich. Die 1957 gegründete Christliche Sozialbewegung (CSB), die im wesentlichen von der Christlichsozialen Parteigruppe, dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung getragen wird, hat sich ein neues Leitbild mit Einbezug aller aktuellen gesellschaftlichen Themen, wie z. B. Umweltpolitik, Gleichberechtigung oder Friedenspolitik, gegeben.

Entstehung der Christlichsozialen Partei (CSP)

Die von Ständerat Otto Schoch (fdp, AR) geleitete Kommission präsentierte ihren Gesetzesentwurf Mitte Dezember der Öffentlichkeit. Sie befürwortete eine obligatorische Krankenpflegeversicherung für die gesamte Bevölkerung, gleiche Prämien für Mann und Frau, für Junge und Alte, völlige Freizügigkeit für alle Versicherten und einen Lastenausgleich zwischen den einzelnen Kassen.

Im Bereich der Leistungen schlug die Kommission Verbesserungen für die Versicherten vor: Die Beschränkung der Leistungsdauer für Spitalpflegeaufenthalte — heute 720 Tage — sollte entfallen, Hauskrankenpflege, Prävention und Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen neu von den Kassen vergütet werden. Trotz Ausbau der Leistungen erachtete die Kommission ihren Gesetzesentwurf als Beitrag zur Kostendämpfung, da die Versicherten durch grössere Transparenz bei den Abrechnungen, einen auf 15% angehobenen Selbstbehalt und das Angebot alternativer Versicherungsformen (HMO) verantwortungsbewusster werden sollten. Im Gegenzug müssten sich die Anbieter — in erster Linie Ärzte und Spitäler — einer Kontrolle der Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen unterziehen.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Krankenversicherung weiterhin durch Kopfprämien und Beiträge der öffentlichen Hand finanziert werden. Die Bundessubventionen sollen neu zu einem Drittel für Mutterschaftsleistungen und den Ausgleich der höheren Betagten-Kosten eingesetzt werden und zu zwei Dritteln für individuelle Prämienverbilligungen für Personen, deren Familienprämie einen bestimmten prozentualen Anteil ihres Einkommens und Vermögens übersteigt. Im Vordergrund der Diskussionen stand hier ein Prozentsatz von 7%, was heissen würde, dass über die Hälfte der Bevölkerung in den Genuss dieser Subventionen käme. Damit könnten auch sozial Schwächere die durch den Leistungsausbau notwendig werdende Erhöhung der Prämien um durchschnittlich 24% für Männer und 12% für Frauen verkraften.

Die Vorschläge der Kommission Schoch wurden von den Parteien recht freundlich aufgenommen. Für die FDP gingen die angestrebten Reformen in die richtige Richtung, auch wenn die relativ beschränkte Kostenkontrolle zu einem weiteren Anstieg der Gesundheitskosten führen werde. Die CVP begrüsste mit Blick auf den Solidaritätsgedanken das Obligatorium sowie die gezielte Prämienverbilligung durch den Bund. Dem Obligatorium skeptisch gegenüber stand hingegen die SVP, welche zudem bemängelte, kostendämpfende Elemente seien zu wenig berücksichtigt worden. Mit ihrer Kritik befand sie sich auf derselben Linie wie der Gewerbe- und der Arbeitgeber-Verband.

SP und Gewerkschaftsbund zeigten sich erfreut über die Einführung des Obligatoriums und die angestrebten Prämienentlastungen für einkommensschwache Personen. Sie bedauerten aber, dass mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Selbstbehalts die Kostenfolgen erneut auf die Versicherten überwälzt würden und verlangten weitergehende gezielte Prämienverbilligungen. Zudem erinnerten sie daran, dass eine von ihnen 1986 eingereichte Volksinitiative "für eine gesunde Krankenversicherung", welche unter anderem die Kopfprämien durch Lohnprozente ersetzen will, nach wie vor hängig ist.

Bundesrat Cotti zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Arbeit der Kommission Schoch. Er kündigte an, dass ein Revisionsentwurf im Februar 1991 in die Vernehmlassung gehen soll. Die definitive Vorlage will der Bundesrat spätestens im Herbst 1991 präsentieren, also noch vor der Abstimmung über die beiden hängigen Krankenkassen-Initiativen (siehe hier und hier).

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Ein ganz besonders heikler Bereich der indirekten Diskriminierung der Frauen ist die Sprache. Von der Feststellung ausgehend, dass höhere Berufstitel sehr oft nur in der männlichen Form vorkommen, niedrigere Qualifikation dagegen eher weiblich umschrieben werden, liess das Gleichstellungsbüro des Kantons Genf einen "Dictionnaire féminin-masculin" erstellen, welcher ungebräuchlich gewordene Bezeichnungen wieder aufnimmt (écrivaine, cheffe), andere neu einführt (pastoresse, femme-grenouille, homme de ménage). Im Nationalrat wies die Berner Grüne Bär bei der Beratung des neuen Bürgerrechtsgesetzes darauf hin, dass die heute noch weitverbreitete Sitte, gerade auch in Gesetzestexten nur die männliche Form zu verwenden mit dem Hinweis darauf, dass die Frauen mitgemeint seien, der Diskriminierung der Frauen Vorschub leiste und auch inhaltlich zu recht vielen Konfusionen führen könne — wie beispielsweise der Ehe zwischen Männern.

Sprache. "Dictionnaire féminin-masculin"
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung

Der negative Entscheid der Landsgemeinde führte auch zu parlamentarischen Vorstössen auf Bundesebene. Mit Motionen forderten die Fraktionen der CVP und der GP sowie die Freisinnige Nabholz (ZH) Verfassungsänderungen, welche die politische Gleichberechtigung auch für die Kantone zwingend vorschreiben. Der Bundesrat beantragte anfangs Oktober, die Motionen bloss in Postulatsform zu überweisen, da nach dem Bundesgerichtsurteil über die erwähnten staatsrechtlichen Beschwerden auf eine aufwendige Verfassungsänderung eventuell verzichtet werden könne. Falls das Urteil negativ ausfalle und auch die Landsgemeinde die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts 1991 nochmals ablehne, werde er unverzüglich die geforderte Verfassungsrevision einleiten.

Vorstösse auf Bundesebene Frauenstimmrecht

Nachdem sich der Bundesrat mit der von der Petititons- und Gewährleistungskommission vorgeschlagenen Änderung von Art. 325 OR einverstanden erklärt hatte, stand deren einstimmiger Annahme in den Räten nichts mehr im Wege. Die Vorlage ging auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Eggli (sp, ZH) aus dem Jahr 1986 zurück. Der inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete wollte in Art. 325 OR ein generelles Verbot von Abtretungen und Verpfändungen künftiger Lohnforderungen verankern, wobei er vor allem Lohnzessionen bei Abzahlungsund Kleinkreditgeschäften im Visier hatte. Der Nationalrat hatte 1988 diskussionslos beschlossen, dieser Initiative grundsätzlich stattzugeben, doch schwächte die ausarbeitende Kommission die Vorlage in dem Sinn ab, dass die Abtretung oder Verpfändung künftiger Lohnforderungen bei allen obligationenrechtlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen, zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten aber weiterhin zugelassen wird.

Parlamentarische Initiative (86.240) für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen

Primär aus Gründen der Gleichstellung der Geschlechter war eine Revision des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger notwendig geworden. Unbestritten waren in beiden Räten die Einführung eines eigenen Unterstützungswohnsitzes für die Ehefrau und die Anpassungen der Bestimmungen für die Begründung eines eigenen Unterstützungswohnsitzes durch Unmündige. Zu reden gab vor allem im Nationalrat der Umstand, dass der Bundesrat auf Wunsch der Kantone wieder vom reinen Wohnsitzprinzip abgekommen war und an einer zweijährigen Rückerstattungspflicht durch den Heimatkanton festhielt. Mit geringfügigen Anderungen stimmten die Räte schliesslich dem Vorschlag des Bundesrates zu, doch überwies der Nationalrat gleichzeitig zwei Postulate, die weitere Abklärungen im Hinblick auf die Einführung des alleinigen Wohnsitzprinzips und einen besseren Schutz der Fahrenden verlangen.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (BRG 89.077)

Die grösste politische Demonstration fand auch dieses Jahr in der Bundesstadt statt: gut 30'000 Personen demonstrierten gegen die von der PUK aufgedeckten Aktivitäten der Bundesanwaltschaft. Rund 20'000 Beteiligte zählte eine von den Gewerkschaften ebenfalls in Bern organisierte Demonstration von Gastarbeitern für ein soziales Europa. Die drittgrösste Kundgebung fand in Genf statt, wo etwa 10'000 Bauern aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland vor dem GATT-Gebäude gegen die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde protestierten; bereits eine Woche zuvor waren in Bern 7'000 Landwirte zum selben Thema auf die Strasse gegangen. Sehr aktiv waren wiederum die Albaner aus dem jugoslawischen Kosovo: bei ihren grössten Demonstrationen vermochten sie in Genf, Bern und Zürich jeweils mehr als 8'000 Personen zu mobilisieren. Bei den insgesamt 26 von uns verzeichneten Demonstrationen mit mehr als 1'000 Beteiligten (1989: 22) dominierten auch im Berichtsjahr die Proteste gegen Zustände im Ausland. Achtmal ging es um Kosovo, einmal um die Türkei. Eher ungewöhnlich war, dass rund 6000 Katholiken in Chur auf die Strasse gingen, um ihren Protest gegen Bischof Haas auszudrücken. In geografischer Hinsicht konzentrierten sich die Grossdemonstrationen auf die Städte Genf (8), Bern (6) und Zürich (4).

In folgender Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, und die traditionellen Ostermärsche der Pazifisten im schweizerisch/deutschen Grenzgebiet nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden, unterteilt nach Ort, Datum (Zeitung), Anzahl Teilnehmende und Thema:

Genf: 5.2. (1'500 / Kosovo), 5.3. (5'000 / Kosovo), 26.3. (1'000 / gegen Rassismus), 18.5. (1'500 / gegen Antisemitismus), 21.5. (9'000 / Kosovo), 28.5. (2'000 / Kosovo), 11.10. (5'000 / Staatsangestellte für Teuerungsausgleich), 14.11. (10'000 / Bauern);
Bern: 2.4. (8'000 / Kosovo), 5.3. (30'000 / Fichen), 30.4. (3'000 / AKW), (3'000 / Kosovo), 17.9. (20'000 / GBH, ausländische Gewerkschafter), 10.11. (7000 /Bauern);
Zürich: 12.3. (2'000 / Kosovo), 31.7. (1'500 / Asylpolitik), 3.9. (8'000 / Kosovo), 10.12. (1'000 / Wohnen);
Lausanne: 9.4. (2'000 / Wohnen), 10.9. (8'000 / Türkei);
Chur: 18.6. (6'000 / Bischof Haas);
Gossau/SG: 25.6. (3'000 / gegen Waffenplatz);
St. Gallen: 19.3. (1'500 / gegen Waffenplatz), 21.5. (1'000 / für Waffenplatz);
Kreuzlingen/TG: 2.4. (1'500 / Türken, für Abschaffung der Visumspflicht);
Thierrens/VD: 12.3. (1'000 / gegen PTT-Antenne).

Statistik Grossdemonstrationen 1990
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Da Frauen besonders in Kaderpositionen nach wie vor krass untervertreten sind, wird auch hier die Möglichkeit einer Quotierung zur Diskussion gestellt. Aufgrund seiner Grösse und der Nähe zum Gesetzgeber würde sich der Sektor der öffentlichen Verwaltung besonders dafür eignen, hier ein Exempel zu statuieren. Versuche aus dem grünen Lager, bei der Revision des Beamtengesetzes des Bundes die Bestimmung einzuführen, der Anteil der Frauen in den Überklassen – heute nur gerade 3% – müsse bis zum Jahr 2001 auf mindestens 40% erhöht werden, wurde mit dem klassischen Argument, dass sich nicht genügend gut ausgebildete Frauen finden liessen, zurückgewiesen. Die Verfechter des Antrags hatten vergeblich daran erinnert, dass die Bundesverwaltung seit Jahren schon Zielquoten für die sprachlichen Minderheiten kennt und zu deren Durchsetzung sogar das Instrument der bevorzugten Einstellung von Vertreterinnen und Vertretern dieser Minderheiten einsetzen darf.

Quotierung Revision des Beamtengesetzes

Das Bundesgericht befasste sich am 27. November mit den Beschwerden und kam einstimmig zum Entscheid, dass der Kanton Appenzell-Innerrhoden den Frauen ab sofort das vollumfängliche aktive und passive Stimm- und Wahlrecht zugestehen muss. Das Richterkollegium begründete sein Urteil mit dem Gleichberechtigungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4.2 BV). Dieser sei direkt anwendbar und den Bestimmungen von Art. 74.4 BV über die kantonale Regelung des Wahlrechts übergeordnet.

Bundesgericht: AI muss Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestehen

Der Linksrutsch bei den Parlamentswahlen im Kanton Zug hatte sich bereits bei den vorangegangenen Gemeindewahlen angezeigt. Die Sozialdemokraten konnten zusammen mit der "Frischen Brise Steinhausen" drei Sitze hinzugewinnen, ebenso erhielten die Sozialistisch-Grüne Alternative (SGA, zum Grünen Bündnis gehörend) zwei und die "Politische Arbeitsgruppe Gleis 3 Risch-Rotkreuz" einen neuen Sitz. Die SGA hat mit vier Sitzen nun Fraktionsstärke erreicht. Verlierer waren vor allem die Freisinnigen, welche vier Mandate einbüssten, und die CVP, die als stärkste Partei wie bei den letzten und vorletzten Wahlen zwei Sitze verlor; diesmal büsste sie auch knapp vier Wählerprozentpunkte ein. In drei Gemeinden kam es zu stillen Wahlen, da nicht mehr Kandidaten nominiert wurden als Sitze zu vergeben waren. Die Frauenvertretung stieg von 7 auf 15 (18,5%).

Wahlen 1990: Linksrutsch im Kanton Zug
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. Schuld für die Verzögerung war offenbar der Widerstand einiger Kantone und vor allem der Arbeitgeberorganisationen gegen einzelne der geplanten Massnahmen. Angefochten wurden namentlich der Kündigungsschutz während einer Lohnklage sowie das Diskriminierungsverbot. Diese Opposition veranlasste den Bundesrat, eine zusätzliche Untersuchung über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser umstrittenen Punkte anzuordnen. Das langsame Vorankommen bewog einzelne Nationalrätinnen, durch die Einreichung von parlamentarischen Initiativen Druck aufzusetzen und zu signalisieren, dass bei einem unbefriedigenden Ausgang durchaus auch das Parlament gesetzgeberisch tätig werden könnte. Der Vorstoss Hafner (sp, SH) enthält die wichtigsten Punkte, die sich die Frauen vom künftigen Gesetz erhoffen. Die bereits im Vorjahr eingereichte Initiative Nabholz (fdp, ZH) möchte in einem ersten Schritt die Umkehr der Beweislast bei vermuteter Lohndiskriminierung erreichen; Ende Jahr stimmte die vorberatende Kommission dieser Initiative einstimmig zu.

Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. parlamentarischen Initia

Seit dem Volksentscheid von 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert und kann demzufolge auf dem Rechtsweg eingefordert werden. Dies geschah seither viel seltener als es die damaligen Gegner der Vorlage vorausgesagt hatten. Im Berichtsjahr fällten die Gerichte nun aber mehrere Urteile, die recht viel Staub aufwirbelten. Am meisten Aufsehen erregte jenes, mit welchem das Bundesgericht die sofortige Einführung des kantonalen und kommunalen Frauenstimm- und Wahlrechts im Kanton Appenzell Innerrhoden anordnete. Ebenfalls auf Art. 4 Abs. 2 BV berief sich das Eidg. Versicherungsgericht in der Beurteilung von zwei Fällen aus dem Sozialversicherungsrecht: Es sprach einem pensionierten Lehrer im Kanton St. Gallen die bis anhin verweigerte Witwerrente zu, weil es nicht zulässig sei, dass eine Pensionskasse Witwenrenten vorbehaltlos, Witwerrenten aber nur unter gewissen Bedingungen ausrichte, und es verpflichtete den Kanton Genf dazu, einem Angestellten des Universitätsspitals einen Adoptionsurlaub zu gewähren, obwohl dies im Spitalstatut nur für Adoptivmütter vorgesehen ist.

auf dem Rechtsweg eingefordert

Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Staatssysteme in Osteuropa setzte innerhalb der PdA eine rege Diskussion zu Inhalt, Konzept und damit auch Zukunft der ca. 3000 Mitglieder zählenden Partei ein. Im Entwurf für ein neues Parteiprogramm wurden dann im formalen und inhaltlichen Bereich neue Akzente gesetzt: Der Klassenkampf (die Diktatur des Proletariats hatte die PdA schon früher fallen gelassen) wurde durch die «Bewegung für den Sozialismus» abgelöst. Neue Themen wie die Gleichberechtigung der Geschlechter, der Ausgleich des Nord-Süd-Gefälles und der Umweltschutz nehmen im Entwurf eine wichtige Stellung ein. Generelles Ziel dieser Bewegung soll eine umfassende Demokratisierung sämtlicher Lebensbereiche sein. Im Wissen, dass gesellschaftliche Veränderungen nicht durch eine einzige kleine Organisation bewirkt werden können, drückt die PdA den Wunsch nach einer Vernetzung aller reformwilligen Kräfte der verschiedenen sozialen Teilbereiche aus, um derart eine Volksbewegung für den Sozialismus zu bilden.

PdA nach Zusammenbruch der kommunistischen Systeme in Osteuropa

Indem es erstmals eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau direkt beseitigte, fällte das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern einen Entscheid mit Signalwirkung. Es wurde erkannt, dass eine kantonalrechtliche Ordnung, wonach einerseits der Anspruch auf Witwerrente nur besteht, wenn der Witwer während der Ehe auf den Verdienst der Ehefrau angewiesen war und er nachher nicht voll erwerbsfähig ist, währenddem anderseits der Anspruch auf Witwenrente allein durch den Tod des Ehemannes begründet wird, eine geschlechtsspezifische Unterscheidung darstellt, die sich weder mit biologischen noch mit funktionalen Verschiedenheiten der Geschlechter rechtfertigen lässt und daher gegen Art. 4 Abs. 2 BV verstösst.

Ungleichbehandlung von Mann und Frau Eidg. Versicherungsgericht Entscheid mit Signalwirkung

Die Wahlen ins 60köpfige jurassische Parlament ergaben bei der niedrigsten Wahlbeteiligung (61,6%) seit der Gründung des Kantons eine leichte Verschiebung zugunsten von links-grünen Kräften. Der "Combat socialiste" konnte zwei Gewinne verbuchen und erhielt neu drei Sitze; auch die SP konnte ein Mandat hinzugewinnen. Hingegen musste die PdA ihren bisher einzigen Sitz abgeben. Die CVP und die FDP verloren je einen Sitz; alle übrigen Parteien konnten ihren Besitzstand wahren. Die Frauenvertretung könnte von fünf auf sieben erhöht werden (11,7%); je zwei gehören der SP und der CVP an, je eine der FDP, der unabhängigen christlich-sozialen Partei und dem Combat socialiste.

Wahlen 1990: Verschiebung zugunsten von Links-Grün im Jura
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Trotz divergierender Ansichten beschloss die zuständige Ständeratskommission, auf die Vorlage einzutreten. Ein Rückweisungsantrag der SP-Vertreter, die das gleiche Rentenalter für Mann und Frau und das Rentensplitting verlangten, scheiterte klar. Die Kommission übernahm in der Folge die Vorschläge des Bundesrates nahezu vollständig. Als einzige wichtige Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf lehnte sie eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Selbständigerwerbenden ab.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

An seinem Kongress in Interlaken beschloss der SGB auf Antrag des SMUV einstimmig, am 14. Juni 1991 einen landesweiten Frauenstreik zu organisieren. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch zehn Jahre nach der Annahme des Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung die Gleichstellung der Geschlechter, namentlich im Lohnbereich, noch nicht verwirklicht ist.

Organisation des SGB für ein nationaler Frauenstreik

Am meisten Widerstand erwuchs dem Gesetzesvorschlag aber wie erwartet von Frauenseite. Eine Arbeitsgruppe, welcher sieben der repräsentativsten Frauenverbände angehörten, legte auf einer Pressekonferenz dar, weshalb sie der 10. AHV-Revision den Kampf ansagen und eventuell auch vor einem Referendum nicht zurückschrecken wolle. Ihre Hauptforderung war die einer zivilstandsunabhängigen AHV mit Betreuungsbonus.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter