Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Frauen und Gleichstellungspolitik
  • Löhne

Akteure

Prozesse

  • Anderes
76 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In der Frühjahrssession unterbreitete die Rechtskommission des Nationalrats dem Plenum einen Entwurf für ein neues Namensrecht. Die Vorschläge gingen auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zurück und hätten es den Brautleuten freigestellt, den Ledignamen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Vorgesehen war ausserdem, dass Eltern bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen. Die Vorlage erntete im Rat heftige Kritik und wurde schliesslich mit 99 zu 92 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen. Während die Linken den Vorschlag geschlossen unterstützten, erachteten ihn die SVP sowie Teile von CVP und FDP als zu komplex. Einige erblickten in ihm sogar eine Bedrohung der traditionellen Familie. Mit dem überarbeiteten Entwurf der Kommission, den der Nationalrat in der Wintersession verabschiedete, wird lediglich die Zulässigkeit von Doppelnamen für Männer von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe gehoben. Die entsprechenden Bestimmungen waren vom Bundesrat in die Zivilstandsverordnung aufgenommen worden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil entschieden hatte, dass auch Männer – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die Frauen – Doppelnamen ohne Bindestrich tragen dürfen.

Gleichstellung im Namens- und Bürgerrecht (Pa.Iv. 03.428)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

2007 hatte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Fakultativprotokolls vom Oktober 1999 zum UNO-Übereinkommen vom Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gegen einen Nichteintretensantrag der SVP zugestimmt. Der Ständerat hiess das Protokoll nun bei einer Enthaltung gut, worauf es definitiv verabschiedet werden konnte, im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 180 zu 5 Stimmen, die alle aus der SVP kamen.

Genehmigung des Fakultativprotokolls zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BRG 06.096)

Der Nationalrat behandelte als Erstrat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches der Bundesrat im Vorjahr dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt hatte. Eine Kommissionsminderheit um Miesch (svp, BL) beantragte Nichteintreten. Obgleich dies vom Wortlaut des Protokolls als auch aus den Ausführungen der Botschaft ausgeschlossen werden kann, hegte diese Minderheit die Befürchtung, aus den beiden Instrumenten (Mitteilungsverfahren und Untersuchungsverfahren) liesse sich ein direkt anwendbares Recht ableiten. Bundespräsidentin Calmy-Rey erläuterte noch einmal, dass die Menschenrechtskonventionen der UNO und die daraus allenfalls entstehenden Empfehlungen von Expertenkommissionen an die Mitgliedsstaaten nie rechtlich verbindlich sind, im Gegensatz zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Dennoch sprach sich die geschlossene SVP-Fraktion, unterstützt von einzelnen Mitgliedern der CVP und der FDP, gegen das Eintreten aus, welches mit 102 zu 64 Stimmen beschlossen wurde. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit ähnlichem Stimmenverhältnis angenommen.

Genehmigung des Fakultativprotokolls zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BRG 06.096)

Mit einer Motion machte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) auf das oft tabuisierte Phänomen der sexuellen Verstümmelung von Frauen in afrikanischen Kulturen aufmerksam. Ihr Vorstoss beauftragt den Bundesrat, sich stärker gegen diese Praktiken einzusetzen, vor allem durch regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltungen usw.). Der Bundesrat anerkannte zwar den Handlungsbedarf und listete parastaatliche Kampagnen auf, erklärte aber, zusätzliche Sensibilisierungsmassnahmen würden Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in Höhe von mehr als 600 000 Fr. pro Jahr erfordern; diese Mittel würden dem BAG nicht zur Verfügung stehen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Diese Argumentation verfing aber weder im National- noch im Ständerat, welche beide die Motion praktisch einstimmig verabschiedeten.

Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen für die sexuelle Verstümmelung von Frauen

Die von einer privaten Vereinigung veranstaltete Bundesfeier auf dem Rütli erfreute sich auch dieses Jahr grosser Aufmerksamkeit bei den Medien. Nach den störenden Auftritten von Rechtsextremen in den Jahren 2004 und 2005 sorgten die Veranstalter wie bereits im Vorjahr mit strengen Sicherheitsmassnahmen dafür, dass nur vorangemeldete Gäste Zugang fanden. Die Rechtsradikalen wurden nicht zugelassen; rund 300 von ihnen folgten einem Aufruf der PNOS und versammelten sich eine Woche später am selben Ort. Im Zentrum der 1. August-Feier auf dem Rütli standen im Berichtsjahr die Frauen. Die mitveranstaltenden Frauenorganisationen hatten Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey (sp) und Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG) als Hauptrednerinnen eingeladen. Die Kantone der Innerschweiz waren weder von der Idee einer von der SP-Bundespräsidentin angeführten Frauenfeier am 1. August noch vom zu erwartenden Sicherheitsaufwand angetan und stellten phasenweise die Durchführung des diesjährigen Anlasses in Frage. Der Disput hatte auch wahlkampfspezifische Aspekte und wurde von den Medien während Monaten in breitester Form abgehandelt. Die SP gebärdete sich als Hüterin des schweizerischen Patriotismus und die SVP fand auf einmal diese Bundesfeier auf dem Rütli (in den Worten ihres Präsidenten Maurer „… nur eine Wiese mit Kuhdreck“) nicht mehr so wichtig. Die Finanzierung des Sicherungsaufwands übernahmen, nach einigem Hin und Her und der Zusage eines Beitrags von privaten Sponsoren, die Stadt und der Kanton Luzern sowie Uri. Die Veranstaltung wurde ohne Störungen durchgeführt. Diese Feier und ihre Umstände wurden auch im Parlament zu einem Thema. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auf eine Interpellation Inderkum (cvp, UR) seine Haltung, dass sich der Bund nicht finanziell an dieser Veranstaltung auf dem Rütli beteiligen werde. Grundsätzlich lehne die Landesregierung die Durchführung einer zentralen nationalen Bundesfeier, egal ob auf dem Rütli oder anderswo, ab, da dies nicht dem föderalistischen Charakter der Schweiz entsprechen würde.

Bundesfeier auf dem Rütli

Die SBB boten Studierenden an, sie zu Lokomotivführern auszubilden. Nach einer 35 Wochen dauernden Schulung sollen sie zu Spitzenzeiten und an Wochenenden zur Entlastung der Vollzeit-Lokomotivführer auf S-Bahnlinien zum Einsatz kommen. Die Bahnangestellten kritisierten dieses Ansinnen; sie befürchteten Lohndumping und einen Verlust an Sicherheit.

Lokomotivführerangebot für Studenten (2006)

Der Umstand, dass die Frauen aus den Bundesratswahlen 2003 als die grossen Verliererinnen hervorgingen, weckte die seit dem Frauenstreik von 1994 etwas eingeschlafene „Frauen-Power“ in der Politik wieder. Anfang Jahr beschlossen die Frauengruppierungen der im Parlament vertretenen Parteien, regelmässige Treffen durchzuführen. Daraus ging ein „Memorandum 10. Dezember“ hervor, in welchem die Frauen unter anderem einen höheren Frauenanteil in Bundesrat und Parlament sowie in kantonalen Exekutiven und Legislativen und eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit forderten. Bis in bürgerliche Kreise hinein wurde die Idee einer (allenfalls zeitlich begrenzten) Einführung von Frauenquoten für den Bundesrat als zumindest bedenkenswert eingestuft. Die SP reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, die von der vorberatenden Kommission wegen der zusätzlichen Einschränkungen bei der Wahl in den Bundesrat klar abgelehnt und im Berichtsjahr vom Plenum noch nicht behandelt wurde.

Vorstoss für eine Frauenquote im Bundesrat (Pa.Iv. 04.410)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Mit Stichentscheid des Präsidenten unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Haering (sp, ZH), welche mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes oder Betrieben mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung fordert. Die Rechtskommission, welche sich ebenfalls hinter den Vorstoss gestellt hatte, argumentierte, die verlangte Minimalquote von 30% sei nicht nur wegen des Verfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung angebracht, sondern würde sich auch für die anvisierten Gesellschaften positiv auswirken.

mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes

Für die Lohnrunde 2005 verlangten die Gewerkschaften den Teuerungsausgleich von 1% und Reallohnerhöhungen von bis zu 2% für kleine und mittlere Einkommen. Sie begründeten ihre Forderung mit der Erholung der Schweizer Wirtschaft. Gemäss den Ergebnissen der von der Bank UBS jeweils im Herbst durchgeführten Umfragen konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich um 1,4% höhere Nominallöhne aushandeln, was bei einer Jahresteuerung von 0,9% eine Reallohnerhöhung um 0,5% bedeutet.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

In Sitten wurde Ende Jahr der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Schweizer Landwirtschaft unterzeichnet. Er regelt minimale soziale Standards für 8'000 Beschäftigte in 5'000 Walliser Bauernbetrieben. Der mit den christlichen Gewerkschaften vereinbarte GAV tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Für die Gewerkschaften fixiert der GAV ein "akzeptables" soziales Minimum. Für unqualifizierte Hilfskräfte werden Stundenlöhne von CHF 10,85 bis 13,50, für Berufsleute CHF 17 bis 20 und für Kaderleute CHF 20,50 bis 24 bezahlt. Gegenüber heute steigen die Löhne - je nach Funktion - um 1,4 bis 8%. Der Vertrag regelt neben den Minimallöhnen auch die wöchentliche Arbeitszeit von 48 bis 55 Stunden sowie die Beteiligung an den Krankenkassenprämien. Der GAV soll dazu beitragen, Schwarzarbeit zu verhindern. Er gilt für eine Dauer von drei Jahren. Im Wallis ist vor allem zur Erntezeit der Bedarf an Hilfskräften gross, da die Gemüse-, Wein- und Obstproduktion 75% des landwirtschaftlichen Einkommens ausmacht.

Landwirtschaft

Nach langen Verhandlungen, rhetorischen Giftpfeilen auf beiden Seiten, Streiks und Demonstrationen einigten sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft Mitte November auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, welcher das Rentenalter der Bauarbeiter schrittweise auf 60 Jahre senkt. Der neue GAV tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft, allerdings nur unter der von den Baumeistern eingebrachten Bedingung, dass ihn der Bundesrat bis zu diesem Datum für die ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt. In einem letzten Verhandlungsmarathon setzten die Gewerkschaften GBI und Syna die Rentenhöhe von 70% des letzten Bruttolohns (plus 6'000 Fr. Sockelbeitrag) durch. Im Gegenzug erreichten die Baumeister, dass die Arbeitgeberbeiträge (4% der Lohnsumme) bis 2011 nicht erhöht werden. Es wurde vereinbart, dass externe Experten 2005 überprüfen, ob die vorgesehenen Beiträge zur längerfristigen Finanzierung der Renten ausreichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssten die Renten gesenkt oder die Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden. Kaum bestritten war der neue Landesmantelvertrag, der am 1. April 2003 in Kraft tritt. Er sieht vor, dass 2003 ein Teuerungsausgleich von 1,2%, aber keine Reallohnerhöhung ausgerichtet wird; diese wird erst 2004 bei guter Konjunktur fällig.

Bauwirtschaft Rentenalter 60 Jahre Landesmantelvertrag

Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3'500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2'040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen.

Maschinenindustrie

Trotz kriselnder Wirtschaft verlangten die Gewerkschaften für 2003 generell 3% mehr Lohn. Sie erachteten ihre Forderung als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur. Gemäss einer Umfrage der UBS wurde schliesslich eine durchschnittliche Erhöhung des Nominallohns um 1,3% ausgehandelt. Am besten weg kamen die Informatiker und die Mitarbeitenden in der Telekommunikationsbranche (+2,4%), gefolgt von Chemie und Pharma (2,1%). Immerhin noch 2% mehr Lohn gab es im Gastgewerbe, im Detailhandel und beim Kantonspersonal. Am schlechtesten schnitten das Baugewerbe (+0,8%), die Banken (+0,7%) und die grafischen Betriebe (+0,6%) ab.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

In den Herbstverhandlungen für die Löhne 2002 verlangten die Gewerkschaften über alle Branchen hinweg Lohnerhöhungen von vier bis fünf Prozent. Sie argumentierten, die Arbeitnehmenden hätten in schlechten Zeiten auf den Teuerungsausgleich verzichtet und zur Produktivitätssteigerung beigetragen, weshalb jetzt Nachholbedarf bestehe. Die Explosion der Managerlöhne beweise, dass bei den Firmen das Geld dazu vorhanden sei. Zudem sollten ihrer Auffassung nach der Teuerungsausgleich und kollektive Lohnanpassungen wieder mehr Gewicht gegenüber der individuellen Leistungskomponente erhalten. Die Arbeitgeber, die im Juni noch eine Erhöhung um drei Prozent nicht ausgeschlossen hatten, krebsten im Lauf des Sommers und des Herbsts auf rund zwei Prozent zurück. Sie machten die Konjunkturflaute geltend, die durch die Ereignisse vom 11. September und das Swissair-Grounding noch verstärkt worden sei. Gemäss BFS wurden in den Verhandlungen im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) Nominallohnerhöhungen von 2,5% ausgehandelt. Davon wurden 1,3% generell und 1,2% individuell zugesichert. Deutlich über dem Durchschnitt lag der tertiäre Sektor mit +2,9% (1,8% generell). Starke Anstiege erzielten unter anderem die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+4,6%), Landverkehr (+3,5%) und Nachrichtenübermittlung (+3,2%). Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne wurden im Mittel um 2,6% erhöht; besonders ins Gewicht fiel die Lohnanpassung im Gastgewerbe (+3,8%).

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Nach den Ergebnissen der neuesten Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn für eine 100%ige Stelle im Jahr 2000 monatlich 5'220 Fr. brutto. Hinter diesem gesamtschweizerischen Mittelwert verbergen sich grosse Unterschiede je nach Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zwischen den Hochlohnbranchen (Banken, Versicherungen, Forschung und Entwicklung, Chemie und Tabakindustrie) und den Tieflohnbranchen (Detailhandel, persönliche Dienstleistungen, Gast- und Reinigungsgewerbe, Bekleidungsindustrie) bestehen selbst für Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen Differenzen von bis zu 3'000 Fr. Während die Durchschnittslöhne seit 1998 im Jahresmittel nominal um 1,1% zunahmen und damit teuerungsbedingt stabil blieben, stiegen jene der Kader um 1,9%, wobei die „Fringe benefits“ der Führungskräfte (Firmenwagen, Zuschüsse an 2. Säule etc.) nicht berücksichtigt wurden. Fast so viel zulegen (+1,8%) – wenn auch auf viel tieferem Niveau – konnten die einfachen und repetitiven Tätigkeiten. Bescheiden blieb hingegen der Zuwachs für Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzen (+1,1%), gar abgenommen hat der Medianlohn für qualifizierte Arbeiten (-0,2%). Frauen verdienten nach wie vor im Mittel 21% weniger als Männer, selbst für Stellen mit ähnlichem Anforderungsprofil. Der Medianlohn der ausländischen Arbeitskräfte lag im Durchschnitt 15% unter jenem ihrer inländischen Kollegen.

Lohnstrukturerhebung Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit Frauen 21% weniger als Männer

Im Berichtsjahr sorgten die hohen Managerlöhne insbesondere in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes für publizistischen Wirbel. Ausgehend von parlamentarischen Aufträgen überprüfte der Bundesrat diese Saläre und beurteilte sie letztlich als marktkonform. Während Arbeitgeberverbandsdirekor Hasler die hohen Kaderlöhne (und die damit verbundene Intransparenz der Bezüge) rechtfertigte, massregelte der neue Präsident des Arbeitgeberverbands, Fritz Blaser, die Firmenverantwortlichen insbesondere im Finanzbereich, deren Löhne „eine Zumutung für die Bevölkerung“ seien. Die Schere zwischen hohen und tiefen Löhnen dürfe nicht noch weiter aufgehen, da sonst ein staatliches Eingreifen unvermeidbar werde.

Managerlöhne

Erstmals kam es in der Reinigungsbranche zu einem GAV. Er sieht vor, dass alle Angestellten einen 13. Monatslohn und Nettolöhne von mindestens 3'000 Fr. erhalten; über 50-jährigen Vollzeitbeschäftigten wird zudem eine fünfte Ferienwoche gewährt. Die Branche machte die Unterzeichnung allerdings davon abhängig, dass der GAV vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird, um nicht die Konkurrenzfähigkeit von Billigfirmen zu verstärken.

Reinigungsbranche

Streikposten der Gewerkschaft GBI verhinderten am frühen Morgen des 4. Mai die Aufnahme der Arbeit in der Aare-Wäscherei in Rheinfelden (AG), wobei sie von mehr als der Hälfte der 90 Angestellten unterstützt wurden. Grund für den Streik waren die tiefen Löhne der Belegschaft sowie die fristlose Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften. Nachdem die Geschäftsleitung zugesagt hatte, den Gewerkschafter wieder einzustellen und die Lohnverhandlungen unverzüglich aufzunehmen, wurde der Streik beendet; die Aare-Wäscherei erhöhte ab Juli die Minimallöhne um 550 Fr. pro Monat.

tiefen Löhne Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften

Für 2001 handelten die Gewerkschaften im Mittel 2,9% mehr Lohn aus; davon wurden 2,1% generell und 0,8% individuell zugesichert. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich mindestens 3,5% verlangt (rund 2% Teuerungsausgleich und 1,5% Reallohnzuwachs). Der Trend hin zu immer mehr individuellen Lohnerhöhungen nach dem Leistungsprinzip scheint allerdings gebrochen zu sein. Nachdem noch 1994 rund 87% aller Lohnanpassungen als generelle Lohnerhöhungen vereinbart worden waren, sank dieser Anteil kontinuierlich, bis er 1998 den Tiefststand von etwa 20% erreichte. In der Lohnrunde 1999 wurden wieder 67% des gesamtvertraglich ausgehandelten Lohnzuwachs für generelle Lohnerhöhungen aufgewendet, Tendenz für 2000 steigend. Der Arbeitgeberverband erklärte seine Bereitschaft, wieder vermehrt zu generellen Lohnanpassungen zurückzukehren, mit der guten Konjunktur, welche eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der gesamten Lohnsumme möglich mache; zur Motivations- und Produktivitätssteigerung wollen die Arbeitgeber aber keinesfalls auf Leistungslohnkomponenten verzichten.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Der SGB stellte die Feiern zum 1. Mai unter das Motto „Keine Löhne unter 3000 Franken“, eine Forderung, welche die Gewerkschaften bereits im Vorjahr erhoben hatten. Dass die Wirtschaft Mindestlöhne in den Tieflohnbereichen verkraften könnte, zeigte der Bericht einer aus Ökonomen und Juristen zusammengesetzten Expertengruppe, die im Auftrag des SGB Möglichkeiten zur Festlegung von Mindestlöhnen und deren Folgen untersuchte. Heute arbeiten 169 000 vollzeiterwerbstätige Personen zu Gehältern, die unter einem Nettoeinkommen von 2250 Fr. liegen; 400 000 Arbeitnehmende verdienen weniger als 3000 Fr. netto. Das sind immerhin 5,4% resp. 12,9% der Unselbständigerwerbenden. In den typischen Niedriglohnbranchen Gastgewerbe, Detailhandel und Reinigungsgewerbe arbeiten ein Drittel bis zwei Fünftel der Angestellten zu Salären unter 3000 Fr. In den betroffenen Betrieben würde beim geforderten Mindestlohn von 3000 Fr. die Lohnsumme um vier bis sieben Prozent steigen. Die neuen Mindestlöhne würden sich im Gastgewerbe mit plus drei oder vier Prozent auf die Preise auswirken, wobei allerdings auch möglich wäre, dass dadurch die längst fälligen Strukturanpassungen beschleunigt würden. In der Reinigungsbranche könnten substantielle Lohnerhöhungen allerdings auch zu vermehrter Schwarzarbeit führen, weshalb deren Bekämpfung erste Priorität zukomme. Die von Arbeitgeberseite immer wieder vorgebrachte Behauptung, Mindestlöhne würden die Beschäftigungshöhe negativ beeinflussen, habe sich durch Untersuchungen in Ländern mit gesetzlich festgelegtem Mindestlohn nicht erhärten lassen. Nicht schlüssig waren sich die Experten, ob das Ziel über Normalarbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge oder über gesetzlich festgelegte Minimallöhne erreicht werden soll.

Mindestlöhne weniger als 3000 Fr. netto Gastgewerbe Detailhandel Reinigungsgewerbe

Der Lohnstreit auf dem Bau spitzte sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres weiter zu. Der Aufschwung im Bauhauptgewerbe mit seinen rund 100'000 Beschäftigten – wovon rund zwei Drittel in der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) organisiert – und anstehende Grossprojekte (NEAT, Expo) stärkten die Stellung der Gewerkschaften, die nun offen mit Streik drohten, falls die Baumeister die Ende des Vorjahres ausgehandelten Bedingungen nicht akzeptieren sollten. Schliesslich schaltete sich Bundesrat Couchepin ein, der befürchtete, der Lohnstreit könnte sich negativ auf die Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU auswirken, da ohne gültigen GAV die im Vorjahr mühsam ausgehandelten Massnahmen gegen Lohndumping hinfällig und damit die Unterstützung durch die Gewerkschaften unsicher würden. An dem von Couchepin einberufenen runden Tisch einigten sich die Sozialpartner auf jene Vereinbarung, die sie bereits Ende des Vorjahres ausgearbeitet hatten, welche der Baumeisterverband im Januar aber überraschend platzen liess: den Bauarbeitern wurde eine generelle Lohnerhöhung von 100 Fr. zugestanden, dafür machten die Gewerkschaften die Kündigung des Landesmantelvertrages rückgängig und akzeptierten mehr Flexibilität bei den Gleitstunden. Für 2001 handelten die Sozialpartner eine generelle Lohnerhöhungen um 160 Fr. plus individuelle Lohnanpassungen um 40 Fr. aus; die Gesamtlohnsumme steigt damit um rund 4,4%.

Bauhauptgewerbe

Die Gewerkschaft Unia verlangte eine Anhebung der Löhne um 300 Fr. pro Monat für alle Angestellten im Gastgewerbe, und zwar sowohl bei den gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen (2'410 Fr. für Ungelernte, 3'860 Fr. für Arbeitnehmende mit Ausbildung), als auch bei den effektiven Gehältern. Da die Unia nicht in den Landes-GAV eingetreten ist, konnte sie aber an den offiziellen Lohnverhandlungen mit den Arbeitgebern nicht teilnehmen. Diese Gespräche wurden von der Union Helvetia geführt. Auch sie forderte eine Lohnerhöhung von 300 Fr. für alle Angestellten. Zudem verlangte sie, dass die unterste Grenze auf 3'000 Fr. netto angehoben wird. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Lohnerhöhung um 100 Fr. für die unterste Lohnklasse und von 110 bis 150 Fr. für die Kader.

Gastgewerbe

Ins Kreuzfeuer gerieten die beiden Grossverteiler Migros und Coop, die – trotz sehr gutem Geschäftsgang – selbst langjährigen Mitarbeitenden Nettolöhne von knapp 3'000 Fr. ausrichten. FDP-Parteipräsident Steinegger forderte die beiden Firmenketten auf, Gehälter zu bezahlen, „die zum Leben ausreichen“, da sonst die öffentliche Hand Unternehmen der Tieflohnbranche mit der von ihr geleisteten Sozialhilfe de facto subventionieren würde. Staatlich festgelegte Mindestlöhne verwarf er aber und meinte, der freie Arbeitsmarkt werde die Sache von alleine regeln. Die Migros reagierte auf die (ihrer Ansicht nach geschäftsschädigenden) Vorwürfe der Gewerkschaften mit ganzseitigen Inseraten in allen grossen Tageszeitungen. Sie versprach darin, allen vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden ab 2001 einen Bruttolohn von mindestens 3'000 Fr. auszurichten (3'300 Fr. ab 2003). Zudem verwies die Genossenschaft darauf, dass sie in anderen Sozialbereichen (Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, Leistungsprimatspension mit 62 Jahren usw.) ein sehr sozialer Arbeitgeber sei.

Migros Coop

Der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, der sein 100-jähriges Jubiläum feiern konnte, gab sich einen neuen Namen – alliance f – und beschloss, künftig das Schwergewicht auf die Entschärfung des Spannungsfeldes zwischen Familie und Beruf zu legen.

„alliance f“

Ein Lohnstreik in der Basler Zentralwäscherei (Zeba) forderte letztlich ein politisches Opfer, das von den Gewerkschaften so wohl nicht gewollt war. Die seit 1994 privatisierte Zeba, in welcher der Kanton Mehrheitsaktionär ist, hatte dem Personal Änderungskündigungen zugestellt, die zu drastischen Lohnsenkungen (von 4'200 auf 3'100 Fr.) für jene Personen geführt hätten, die noch vor der Privatisierung angestellt worden waren. Für die soziale Abfederung dieser Massnahme war der Zeba-Verwaltungsrat bereit, 2 Mio Fr. aufzuwerfen. Nachdem sich die eigentlich nicht als Vertragspartnerin registrierte GBI in den Konflikt eingeschaltet und mit Arbeitskampf gedroht hatte, wurde die Situation für die Zeba-Verwaltungsratspräsidentin, die Basler SP-Regierungsrätin Veronika Schaller, immer ungemütlicher. Nach einem Warnstreik im März legte der Verwaltungsrat die Änderungskündigungen vorderhand auf Eis und stellte zusätzliche 1,5 Mio Fr. für den Sozialplan in Aussicht, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich die Sozialpartner bis Ende Mai über die Verwendung der 3,5 Mio Fr. einigen. Nachdem die Frist ergebnislos abgelaufen war, sprachen sich Ende Juni die gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter in einer Urabstimmung für einen unlimitierten Streik aus, falls das Unternehmen die Änderungskündigungen nicht definitiv zurücknehme, wodurch sich die Gewerkschaften GBI und VPOD in ihrer harten Haltung bestätigt sahen.

Der Verwaltungsrat hielt an den Kündigungen fest, nahm seine Zusage für 1,5 zusätzliche Mio Fr. zurück, garantierte aber, dass keine Bruttolöhne unter 3'000 Fr. bezahlt würden. Der Direktor des Gewerbeverbandes Basel-Stadt und Nationalrat Eymann (lps, BS) sowie der Präsident des SGB des Kantons erhielten anfangs Juli ein Vermittlungsmandat bis Ende September. GBI und VPOD verweigerten aber das Gespräch, obgleich die Vermittler nun nicht mehr minimale Brutto- sondern Nettolöhne von mindestens 3'000 Fr. zusagten, und eine externe Beraterfirma dem Verwaltungsrat attestiert hatte, betriebswirtschaftlich sei der Spielraum, um im ungelernten Bereich Löhne über dem Marktniveau zahlen zu können, gering. Entnervt trat Ende Oktober Regierungsrätin Schaller mit sofortiger Wirkung als Präsidentin des Zeba-Verwaltungsrates zurück. Die politische Quittung folgte aber auf dem Fuss. Ende November wurde Schaller bei den Erneuerungswahlen für den Basler Regierungsrat abgewählt. Ihre Wahlniederlage kostete die SP einen Sitz und begründete den bürgerlichen Wahlsieg in Basel-Stadt. Am 29. November traten die Mitarbeitenden der Zeba in einen unbefristeten Streik, obgleich der Zeba-Verwaltungsrat weitere Konzessionen gemacht hatte. Am 4. Dezember wurde der Streik beendet, nachdem sich die Gewerkschaften mit ihren Hauptforderungen durchgesetzt hatten.

keine Bruttolöhne unter 3'000 Fr. Nettolöhne von mindestens 3'000 Fr. politische Quittung Wahlniederlage unbefristeten Streik