Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Mehrwertsteuer
  • Frauen und Gleichstellungspolitik

Akteure

Prozesse

857 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Finanzordnung
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 247 400 (66,7%) / 19 6/2 Stände
Nein: 674 031 (33,3%) / 1

Parolen:
Ja: FDP, SP, CVP, SVP (2*), LP, LdU, EVP, EDU; Vorort, SGV, SBV, SGB, Bankiervereinigung, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein.
Nein: AP (1*), SD, PdA, Lega; Wirteverband, Coiffeurmeister-Verband, Bäcker- und Konditorenmeisterverband, Metzgermeisterverband, Centre Patronal.
Stimmfreigabe: GP.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen (Satz 6,5%)
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 163 887 (57,7%) / 15 6/2 Stände
Nein: 852 439 (42,3%) / 5

Parolen :
Ja: FDP (4*), CVP, SP, SVP (6*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Vorort, SGV, VSM.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 258 782 (62,6%) / 19 6/2 Stände
Nein: 752 472 (37,4%) / 1

Parolen:
Ja: FDP (6*), CVP, SP, SVP (8*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; SGV und gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Konsumentinnenforum Schweiz.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Besondere Verbrauchssteuern
Abstimmung vom 28. November 1993


Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 212 002 (60,6%) /17 6/2 Stände
Nein: 786 396 (39,4%) / 3

Parolen :
Ja: FDP, CVP, SP, SVP (3*), LP, GP, LdU, EVP; Vorort, SGV, RN, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: AP, SD, PdA, Lega; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Alle vier Vorlagen des Finanzpaketes wurden mit Ja-Anteilen zwischen knapp 58 und 67% bei einer Stimmbeteiligung von 45,4% angenommen. Der Kanton Zürich verzeichnete bei allen vier Teilen des Finanzpaketes die stärkste Zustimmung. Am negativsten war die Einstellung im Kanton Wallis, gefolgt vom Tessin.

Die Vox-Analyse zeigte, dass bei den ersten beiden Vorlagen die Zustimmung unter hoch gebildeten und gut verdienenden Urnengängern aus städtischen Gebieten am höchsten war. Am meisten Ablehnung erfuhren die zwei Vorlagen bei wenig Gebildeten, bei Landwirten, in der Arbeiterschaft mit niedrigem Einkommen sowie in ländlichen und peripheren Gebieten. In der deutschsprachigen Schweiz war die Zustimmung generell höher als in der Romandie und im Tessin. In bezug auf die politischen Einstellungen war die Befürwortung bei Anhängern der SP, der Zentrumsparteien LdU/EVP sowie der Freisinnigen am grössten, während sie bei jenen der SVP und bei Parteiungebundenen am geringsten war. Bei den Entscheidmotiven der Ja-Stimmenden zur Frage des Systemwechsels spielte das finanzpolitische Argument und die Anpassung an das Steuersystem der Staaten der Europäischen Union die grösste Rolle. Hingegen schienen die spezifischen Vorteile einer Mehrwertsteuer nur zweitrangig zu sein. Unter den Nein-Stimmenden überwog neben einer diffusen Abwehr vor mehr Steuern vor allem die Angst vor einem Teuerungsschub sowie das Argument, der Bund solle besser mehr sparen als zusätzliche Steuern eintreiben. Dieses Element spielte bei den Nein-Stimmenden vor allem in der Frage zur Höhe des Steuersatzes die ausschlaggebende Rolle. Die Inhalte der beiden übrigen Vorlagen über die Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung und jene über die besonderen Verbrauchssteuern waren von den Befragten sehr viel ungenauer und summarischer wahrgenommen worden als die beiden ersten Beschlüsse.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Mit Gret Haller (sp, BE) wurde zum drittenmal eine Frau zur Nationalratspräsidentin und damit höchsten Schweizerin gewählt. Haller, die als engagierte Feministin gilt, wertete ihre Wahl als Anerkennung der Frauenbewegung.

Mit Gret Haller (sp, BE) wurde zum drittenmal eine Frau zur Nationalratspräsidentin und damit höchsten Schweizerin gewählt

Bei der Abstimmung über eine Totalrevision der Staatsverfassung im Kanton Luzern konnte sich erstmals das Stimmvolk an der Urne zur Einführung einer Quotenregelung äussern. Alle Luzerner Frauenorganisationen, ein überparteiliches Komitee sowie die Linksparteien hatten eine paritätische Zusammensetzung des Verfassungsrates verlangt. Im Namen der Wahlfreiheit sprach sich die FDP klar, die CVP knapp dagegen aus. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Quotenregelung mit 68% Neinstimmen deutlich ab.

Ablehnung der Einführung einer Quotenregelung im Kanton Luzern an der Urne (1993)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Die vorberatende Kommission des Nationalrates sprach sich mit grosser Mehrheit für Eintreten aus. In der Detailberatung versuchte dann aber ein rechtsbürgerliches Quartett – Arbeitgeberdirektor Allenspach (fdp, ZH), Rechtsprofessorin Sandoz (lp, VD), Wirtschaftsanwalt Ducret (cvp, GE) und Maximilian Reimann (svp, AG) — das Gesetz in fast allen Artikeln abzuschwächen.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Bei den eidgenössischen Abstimmungen gab die PdA die Nein-Parole zur Erhöhung des Treibstoffzolls, zu den Bundesbeschlüssen über die Arbeitslosenversicherung und über die Kostensteigerung in der Krankenversicherung, gegen welche sie das Referendum ergriffen hatte, sowie zu sämtlichen vier Vorlagen über die Mehrwertsteuer heraus.

Parolen der PdA 1993
Dossier: Parolen der PdA, 1990-1995

Rund vier Monate vor der Volksabstimmung eröffneten die grossen Wirtschaftsverbände die Kampagne für ein Ja zur Mehrwertsteuer. Der Arbeitgeberverband, der Vorort, die Wirtschaftsförderung, der Gewerbeverband (SGV) und auch der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) äusserten sich grundsätzlich positiv zum Systemwechsel, liessen aber — abgesehen vom SGV, der den Satz von 6,2% unterstützte — noch nichts zur Höhe des Satzes verlauten, den sie ihren Mitgliedern empfehlen wollten.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Ohne Gegenstimmen lehnte die AP die Treibstoffzollerhöhung, die Initiative zur Abschaffung der Tierversuche und die beiden Armeeinitiativen (Waffenplätze und neue Kampfflugzeuge) ab . Ablehnung wurde auch zum Bundesbeschluss gegen den Waffenmissbrauch, gegen den Kantonswechsel des Laufentals, gegen alle vier Teile der Mehrwertsteuer sowie die Werbeverbotsinitiativen beschlossen.
Die AP unterstützte das von der Lega lancierte Referendum gegen die Blauhelmvorlage; Nationalrat Steinemann (SG) wurde Co-Präsident des Referendumskomitees.

Parolen der AP und Unterstützung des Referendums gegen die Blauhelmvorlage

Zu den eidgenössischen Abstimmungen gab die LP mit Ausnahme von drei Vorlagen dieselben Parolen wie die FDP heraus. Die Ausnahmen betrafen die SD-Initiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag, den Mehrwertsteuersatz von 6,5% und die Möglichkeit, diesen Steuersatz zugunsten der AHV um 1 % zu erhöhen, welche sie allesamt ablehnte. Der Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen und die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes – insbesondere in der Romandie – überzeugten die Delegierten von der Ja-Parole für die die Treibstoffzollerhöhung, welche mit 67 zu 35 Stimmen gefasst wurde.

Parolen der LP 1993
Dossier: Parolen der LP, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungen empfahlen die SD ein Nein zur Aufhebung des Spielbankenverbots, zur Erhöhung des Treibstoffzolls, zu den beiden Armeeinitiativen (neue Kampfflugzeuge und Waffenplätze), zum Kantonswechsel des Laufentals sowie – aus europapolitischen Gründen – zu allen Mehrwertsteuervorlagen. Die Werbeverbotsinitiativen unterstützten sie hingegen zusammen mit den linken Parteien. Bei den kantonalen Wahlen stagnierten die SD.

Parolen und Wahlresultate der SD 1993
Dossier: Wahlresultate der SD, 1990-1999
Dossier: Parolen der SD, 1990-1994

Das Kernstück der Vorlage blieb wie bei der 1991 vom Volk verworfenen Vorlage der Wechsel von der wettbewerbsverzerrenden einphasigen Warenumsatzsteuer, welche neben den Gütern auch Investitionen besteuert, zur reinen allphasigen Konsumsteuer auf Waren und Dienstleistungen in der Form der Mehrwertsteuer. Der Wegfall der "taxe occulte" soll die Wirtschaft um rund CHF zweieinhalb Mrd. jährlich entlasten und auf diese Weise eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Produkten ermöglichen. Neu werden auch Dienstleistungen besteuert, wodurch rund 75'000 Betriebe zusätzlich steuerpflichtig werden. Betriebe des Kleingewerbes, welche unter CHF 75'000 steuerbares Einkommen vorweisen, werden von der Mehrwertsteuer aber nicht erfasst. Verschiedene, im Inland erbrachte Leistungen sollen künftig ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug von der Mehrwertsteuer befreit sein. Dazu gehören unter anderem die in einer sogenannten Negativliste der Übergangsbestimmungen aufgeführten Bereiche wie der Brief- und Paketpostverkehr, das Gesundheitswesen, Leistungen der Fürsorge und der sozialen Sicherheit, die Erziehung und Jugendbetreuung, kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (ausser Vermögensverwaltung und Inkassogeschäft), Wetten und Lotterien sowie der Verkauf von Gärtnerei- und Landwirtschaftsprodukten. Ein reduzierter Satz von zwei Prozent (bisher 1,9% unter dem WUSt-Regime) soll für Ess- und Trinkwaren (ausser Alkohol), Getreide und Sämereien sowie für Zeitungen und Bücher gelten.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Aus Gründen der Transparenz hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer in Form eines Verordnungsentwurfs schon vor der Volksabstimmung in die Vernehmlassung gegeben, was ein eher unübliches Vorgehen darstellt. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse zur Mehrwertsteuer ab Januar 1995 soll zuerst die Verordnung die gesetzliche Basis zur Ausführung bilden, weil die Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes noch mindestens bis 1996 dauern wird.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Obgleich mit grossen Schwierigkeiten verbunden, haben in den letzten Jahren. die Lohngleichheitsklagen von Frauen zugenommen. Im Berichtsjahr endete der vor 12 Jahren begonnene Hürdenlauf von 19 Basler Kindergärtnerinnen, Hauswirtschafts- und Textillehrerinnen durch alle Instanzen mit einem vorläufigen Erfolg. In einer ersten Runde hatten sowohl der Regierungsrat wie das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt die Klage der Frauen abgelehnt. Erst eine staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht brachte die Wende. Dieses wies das kantonale Verwaltungsgericht an, den Gleichheitsartikel der Bundesverfassung durchzusetzen und eine von den Klägerinnen verlangte Expertise zu ihrer Lohneinstufung ausarbeiten zu lassen. Dieses Gutachten kam zum Schluss, dass die drei Frauenberufskategorien im Vergleich zu den übrigen Lehrberufen tatsächlich lohnmässig diskriminiert werden. Daraufhin verlangte das Verwaltungsgericht, dass die Angehörigen der drei Berufsgruppen künftig eine resp. zwei Lohnklassen höher eingestuft werden müssen. Da dies für den Kanton Lohnnachzahlungen in der Höhe von rund 20 Mio Fr bedeutet, zeigte sich der Regierungsrat wenig kompromissbereit und zog den Fall erneut vor Bundesgericht. Im Kanton St. Gallen gab das Bezirksgericht der Einzelklage einer Lehrerin für Krankenpflege Recht, die verlangte, gleich wie Berufsschullehrer entlöhnt zu werden.

Lohngleichheitsklagen von Frauen

Im Schweizerischen Aktionskomitee "Für eine moderne Finanzordnung", an dem sich die drei bürgerlichen Bundesratsparteien, die LP und der LdU beteiligten, fehlten die SP und die GP. Letztere hatte Stimmfreigabe zum Systemwechsel beschlossen, unterstützte jedoch die drei übrigen Vorlagen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer. Nachdem die Wirtschaftsförderung der SP zugesichert hatte, sich einer Empfehlung für den tieferen Steuersatz zu enthalten, empfahl die Parteispitze dem Vorstand den Systemwechsel zur Annahme. Alle vier Regierungsparteien sowie der LdU und die EVP empfahlen viermal Ja zu den Mehrwertsteuervorlagen. Innerhalb der SVP scherten allerdings drei kleine Kantonalparteien in bezug auf den Systemwechsel aus, wobei die Sektionen Luzern und Zug ein Nein empfahlen und Genf Stimmfreiheit herausgab. Die Liberalen befürworteten hingegen nur den Systemwechsel und die Umwandlung der Zölle in Verbrauchssteuern.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Bundesrätin Dreifuss leitete die Schweizer Delegation an der Dritten europäischen Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann, welche Ende Oktober in Rom stattfand. Hauptthema der Konferenz waren die künftig zu wählenden Strategien zur Eliminierung der Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft. Neben juristischen und administrativen Massnahmen zur Gewaltbekämpfung stand vor allem die Rolle der Medien im Vordergrund. Die Schweiz legte einen Länderbericht vor, welcher eine Analyse der Wirkung und der Funktion von Medien lieferte und daraus Strategien zur Gewaltbekämpfung ableitete.

Dritten europäischen Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann

Zu den eidgenössischen Abstimmungen empfahl die SVP dieselben Parolen wie die FDP und die CVP. Sehr knapp fiel der Entscheid für den Kantonswechsel des Laufentals aus. Abweichungen ergaben sich bei den Kantonalparteien vor allem bei den Vorlagen zur Mehrwertsteuer, insbesondere bei der Satzerhöhung und den Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung.

Parolen der SVP 1993
Dossier: Parolen der SVP, 1990-1994

Im Gefolge der Bundesratsersatzwahl forderten die CVP-Frauen Schweiz die Einführung von Quoten für beide Geschlechter auf allen Stufen der Parteihierarchie und in allen Gremien. In der Frage der Unterstützung der im Berichtsjahr lancierten Volksinitiative für Geschlechterquoten in den Bundesbehörden blieben die CVP-Frauen jedoch gespalten.

CVP-Frauen fordern eine Einführung von Quoten für beide Geschlechter

Zu den eidgenössischen Abstimmungen beschlossen die Delegierten resp. der Delegiertenrat einstimmig die Ablehnung der beiden Armee-Initiativen (Kampfflugzeuge und Waffenplätze). Unbestritten war auch die Ablehnung der Initiativen für Werbeverbote. Sämtliche zur Abstimmung gelangenden Parlamentsbeschlüsse wurden befürwortet. Allerdings sprachen sich verschiedene Kantonalsektionen gegen den höheren Satz der Mehrwertsteuer sowie gegen die Möglichkeit, diesen zur Sicherung der AHV um 1% zu erhöhen, aus. Auf nationaler Ebene entsprachen sämtliche Parolen, wie im übrigen auch bei der CVP und der SVP, dem Ausgang der jeweiligen Volksabstimmungen.

Parolen der FDP 1993
Dossier: Parolen der FDP, 1990-1994

Der Bundesrat, welcher zu Beginn des Jahres noch unschlüssig war, ob er eine Modernisisierung des alten WUSt-Modells oder eine komplette Systemänderung unterstützen sollte, rang sich nach Abzeichnung der klaren Befürwortung des Mehrwertsteuermodells durch die Bundesratsparteien ebenfalls zu einer Unterstützung dieses Modells mit einem Satz von 6,5% durch. Ursprünglich hatte er in seiner Botschaft lediglich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung einer modernen Umsatzsteuer vorgesehen. Finanzminister Otto Stich wehrte sich jedoch mit Nachdruck gegen die Zweiteilung der Umwandlung der Vorlage, welche den Stimmbürgern die Wahl zwischen einem Satz von 6,2 und 6,5% liess. Im Falle einer Annahme des geringeren Satzes befürchtete er Einnahmenausfälle in der Höhe von rund CHF 570 Mio. Seine Äusserungen im Abstimmungskampf, wonach er die Ablehnung des Systemwechsels einer Annahme mit dem Satz von 6,2% vorziehe, stiess denn bei den bürgerlichen Parteien und Spitzenverbänden auf Unverständnis. Der Finanzminister unterstrich daraufhin fünf Wochen vor der Abstimmung anlässlich der Debatte zum Budget 1994 — dieses sah in der Zwischenzeit ein Defizit von CHF 7.1 Mrd. vor — den Ernst der Situation und die sich daraus abzeichnende Notwendigkeit des höheren Steuersatzes.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Obwohl mit dem Wirte- und dem Coiffeurverband zwei Organisationen des SGV an vorderster Front gegen den Wechsel von der Warenumsatz- zur Mehrwertsteuer kämpften, gab der Dachverband die Ja-Parole zu diesem Systemwechsel aus; eine Satzerhöhung auf 6,5% lehnte er jedoch ab.

Parolen des SGV zu den Abstimmungen im Bereich «Öffentliche Finanzen»

Im Sommer konnte die Bundeskanzlei vermelden, der Frauenanteil in den 255 ausserparlamentarischen Kommissionen habe sich innerhalb der letzten vier Jahre von 8 auf 16% erhöht. Kurz darauf wurde dann allerdings bekannt, dass im Zug der Redimensionierung der AHV-Kommission drei grosse Frauenorganisationen (Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Evangelischer Frauenbund) über die Klinge springen mussten. Viele Frauen zeigten sich empört darüber, dass die Frauenorganisationen gerade während der parlamentarischen Beratungen der 10. AHV-Revision, die vielfach als "Frauen-Revision" betrachtet wird, aus diesem wichtigen Konsultativorgan ausgeschlossen wurden.

Frauenanteil in den 255 ausserparlamentarischen Kommissionen

Bei den eidgenössischen Abstimmungen unterstützte die SP mit Ausnahme der Tierschutzinitiative alle Volksinitiativen. Die Zustimmung zum Mehrwertsteuerpaket machte sie abhängig von der Zustimmung der bürgerlichen Parteien zum höheren Steuersatz sowie zur Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms. Die Revision der Arbeitslosenversicherung bekämpfte sie vergeblich mit dem Referendum. Die übrigen Beschlüsse des Parlaments empfahl sie, mit Ausnahme der Aufhebung des Spielbankenverbots, wo sie auf eine Empfehlung verzichtete, zur Annahme.

Parolen der SP 1993
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Die EDU unterstützte trotz europapolitischen Bedenken die Mehrwertsteuervorlage, allerdings nur den tieferen Satz und die Umwandlung der Zölle in Verbrauchssteuern.

Parolen der EDU zu den MWSt-Abstimmungen 1993

Während auf Bundesebene gemäss dem Willen von Bundesrat und Parlament Männer und Frauen sprachlich nach Möglichkeiten gleich behandelt werden sollen, ging die Zürcher Gemeinde Wädenswil noch einen Schritt weiter: In der neuen Gemeindeordnung sollten in Zukunft lauter weibliche Formen verwendet werden, Männer damit mitgemeint sein. Die Vorlage, die sich als kreative Lösung und Signal verstand, wurde in der Volksabstimmung jedoch mit rund 70% Nein-Stimmen deutlich verworfen. Der Antrag, dass im neuen Geschäftsreglement des Grossen Bürgerrates der Stadt Luzern künftig konsequent die weibliche Form angewandt werden soll, fiel bereits bei der zweiten Lesung wieder aus den Traktanden.

Männer und Frauen sprachlich nach Möglichkeiten gleich behandelt

In Locarno-Magadino (TI) wurden erstmals Frauen zu einer Militärpiloten-RS inklusive Unteroffiziersschule zugelassen. Die Frauen erhielten innerhalb von 18 Wochen die gleiche Fliegerausbildung auf PC-7-Maschinen wie ihre männlichen Kollegen. Nach einer weiteren Ausbildungsphase werden die Frauen vorerst nur Transporthelikopter fliegen, da sie laut Militärgesetz nicht bei Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)