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  • Frauen und Gleichstellungspolitik

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Eine Studie zu den Resultaten der Frauen in der FDP bei den Nationalratswahlen, welche unter der Leitung der Politologin Ballmer-Cao durchgeführt worden war, zeigte die schwache Vertretung der FDP-Frauen in den Parlamenten auf allen Stufen (Bund, Kantone, Städte) auf. Andererseits wurden die wenigen erfolgreichen Frauen als überdurchschnittlich kompetent beurteilt. Die Analyse stellte fest, dass freisinnige Frauen häufig in jenen Wahlkreisen antraten, in denen die Erfolgsaussichten wegen starker Konkurrenz gering waren. Die Partei müsste gemäss der Studiengruppe eine Strategie für die Frauennachwuchsförderung entwickeln und die vorhandenen Kapazitäten durch eine Nischenpolitik besser ausnützen. Die Präsenz der Frauen auf den freisinnigen Wahllisten sollte verstärkt werden, insbesondere in aussichtsreichen Wahlkreisen und auf vorderen Listenplätzen.

Studie zu den Resultaten der Frauen in der FDP bei den Nationalratswahlen

Le revenu paysan s'est encore affaibli en 1992, notamment en raison de la hausse des coûts de production. Par rapport au salaire paritaire de 4100 CHF, le revenu mensuel moyen de l'agriculteur s'est monté à un peu plus de 3000 CHF, ce qui signifie un manque à gagner de 40 CHF par jour. Le salaire de l'agriculteur a ainsi connu un recul de 6.3% par rapport à 1991. Le revenu des exploitations de montagne fut d'un quart inférieur à celui des entreprises de plaine. Une étude du Groupement suisse pour les régions de montagne a montré que le salaire horaire moyen atteignait 4.90 CHF dans les exploitations d'alpage, les femmes étant encore moins bien loties.

Revenu paysan 1992

In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik, kündigte der Bundesrat an, dass er dem Parlament in der laufenden Legislatur die Ratifikation der UNO-Konvention von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen beantragen werde .

Ratifizierung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch ein vom Nationalfonds ausgeschriebenes Nationales Forschungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen des fünf Jahre dauernden NFP 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft — Wege zur Gleichstellung") sollen Forscherinnen und Forscher wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten, die es erlauben, Handlungsstrategien zur Gleichstellung zu entwickeln. Für das Projekt steht ein Gesamtbetrag von 6 Mio Fr. zur Verfügung.

Nationales Forschungsprogramm

Um die Gleichstellung von Frau und Mann auf gerichtlichem Weg einzufordern, verklagte die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) den Verein der Buchbindereien der Schweiz (VBS) sowie die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG) und verlangte über eine einstweilige Verfügung die Ungültigkeitserklärung des 1990 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die Erneuerung dieses Vertrages, welcher zumindest vorderhand unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht, hatte bereits in früheren Jahren für Turbulenzen gesorgt. 1991 erreichten die GDP-Frauen vor Gericht, dass die Ur-Abstimmung, mit welcher die GDP den GAV angenommen hatte, für ungültig erklärt wurde. Die GDP verhandelte darauf weiter mit ihren Vertragspartnern, allerdings ohne Erfolg. Die Klage erfolgte, weil VBS und SGG beabsichtigten, den GAV samt den Mindestlohnbestimmungen ungeachtet der Tatsache anzuwenden, dass dessen Verfassungswidrigkeit gerichtlich festgestellt worden war.

Ungültigkeitserklärung des 1990 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages

Le Conseil national a transmis le postulat Wanner (prd, SO) qui demande une modification de la législation agricole de façon à ce que le travail des femmes soit mis sur pied d'égalité avec celui des hommes.

Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird

Die beiden von Frauenorganisationen bzw. der PdA lancierten Volksinitiativen "Nationalrat 2000" und "Frauen und Männer", welche ebenfalls Quoten für politische Gremien verlangten, kamen nicht zustande. Die für "Nationalrat 2000" gesammelten rund 30 000 Unterschriften wurden der Bundeskanzlei in Form einer Petition eingereicht.

Volksintiativen für Quotenregelungen "Männer und Frauen" und "Nationalrat 2000"
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Nationalrat nahm diskussionslos ein Postulat Wanner (fdp, SO) an, welches den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über den Paritätslohnanspruch in der Landwirtschaft in dem Sinn zu ändern, dass die Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird.

Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird

Bei der Beratung der Legislaturplanung wollte eine Kommissionsminderheit den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion dazu verpflichten, das Thema Gleichstellung auch in den nächsten vier Jahren schwergewichtig zu behandeln. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen.

Thema Gleichstellung

Mit einem Grundlagenpapier zum Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wandte sich die 1986 gegründete Initiative "Taten statt Worte" an die Öffentlichkeit. Dabei wurde vor allem an die Verantwortung der Arbeitgeber appelliert.

sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz

Der SGB gab sich an seinem ausserordentlichen Kongress vom 9. und 10. Juni in Bern ein neues Arbeitsprogramm. Dieses zeichnet sich im wesentlichen durch Kontinuität aus, postuliert aber auch eine grössere Bedeutung des Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf, Gesellschaft und Familie.

Neues Arbeitsprogramm des SGB 1992

Das Eheschliessungs- und Scheidungsrecht aus dem Jahr 1907 soll den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Im April gab der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Ziel des Revisionsentwurfes ist es, auf individuelle Bedürfnisse und Verhältnisse flexibel eingehen zu können. Eine wichtige Neuerung ist der Verzicht auf eine Schuldzuweisung bei Auflösung der Ehe; die Konventionalscheidung soll die Regel werden. Damit Ehen nicht übereilt geschieden werden, sind eine zweimalige Anhörung der Ehepartner durch den Richter sowie eine zweimonatige Bedenkzeit vorgesehen. Auch die finanziellen Regelungen gehen nicht mehr von einer Schuldzuweisung aus. Die Unterhaltsbeiträge bemessen sich aufgrund der Aufgabenteilung während der Ehe sowie nach Einkommen, Vermögen, Dauer der Ehe, Alter der Partner und Aussichten auf den beruflichen Wiedereinstieg. Ansprüche auf Pensionskassengelder, die während der Ehe erworben wurden, sollen hälftig geteilt werden. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder soll bei gegenseitigem Einverständnis der Eltern möglich werden.

Revision des Scheidungsrechts (4. Etappe der Familienrechtsrevision; BRG 95.079)

Der gesundheitliche Zustand der Schweizer Bevölkerung hat ein Niveau erreicht, das im internationalen Vergleich zu den besten gehört. Dies ist im wesentlichen der sehr guten Gesundheitsversorgung zu verdanken, wie aus dem Bericht der Schweiz an die Weltgesundheitsorganisation hervorging, der im Rahmen des WHO-Strategieprogramms «Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000» erarbeitet wurde. Die durchschnittliche Lebenserwartung hat in allen europäischen Ländern in den vergangenen Jahren zugenommen, in der Schweiz zwischen 1970 und 1989 um 4.6 auf 77.8 Jahre, im europäischen Durchschnitt im gleichen Zeitraum um 1.7 auf 74.9 Jahre. Das von der WHO für das gesamte Europa festgesetzte Ziel von 75 Jahren bis zum Jahr 2000 ist somit in der Schweiz bereits erreicht. Im einzelnen gilt dies aber nur für die Frauen mit 81.2 Jahren, bei den Schweizer Männern beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung 74.2 Jahre. Das bei der Studie federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) wies aber gleichzeitig auf neue Gefahren und weitere Verbesserungsmöglichkeiten hin. Während – wie übrigens in ganz Westeuropa – in den letzten Jahren die durch Herz-Kreislauf-Krankheiten bedingten Todesfälle abnahmen, verzeichnete der frühzeitige Tod durch Lungenkrebs, vor allem bei Frauen, eine markante Zunahme. Sorgen bereitet dem BAG ebenfalls die hohe Anzahl von Unfallopfern sowie die nach wie vor für Europa überdurchschnittliche Suizidrate.

Gesundheitlicher Zustand der Schweizer Bevölkerung (1992)

Die Volksinitiative der PdA "Gleiche Rechte in der Sozialversicherung", welche die generelle Gleichberechtigung der Frauen bei den Sozialversicherungen anstrebte, kam nicht zustande.

Volksinitiative für die Gleichstellung der Geschlechter in den Sozialversicherungen
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Die beiden Volksinitiativen «Frauen und Männer» für eine Quotenregelung für alle politischen Behörden bzw. «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung», welche von der PdA 1990 lanciert worden waren, kamen nicht zustande.

Volksinitiativen «Frauen und Männer» und «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung»

Alors que les femmes bénéficient de nouvelles possibilités au sein du SFA (port du pistolet, accès à des écoles masculines) et que d'importantes campagnes d'information ont été mises sur pied, le nombre de nouvelles inscriptions a poursuivi sa chute. Il a connu son niveau le plus bas en 1991 avec 52 candidatures, contre 97 en 1990 et 650 en 1981. Selon le brigadier Eugénie Pollack, chef du SFA, cette évolution provient, d'une part, de la nouvelle situation internationale et, d'autre part, de la récession économique, les absences militaires devenant un handicap professionnel.

Evolution du nombre de recrues au sein du SFA
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Frauen und Männer sollen nicht nur Lohn-, sondern auch andere Formen der Diskriminierung im Erwerbsleben vor Gericht anfechten können und dabei vor Kündigungen geschützt sein. Dies beschloss der Bundesrat bei seinem Entscheid, das EJPD aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung zu beauftragen, ein eigenständiges Gleichstellungsgesetz auszuarbeiten. Er verzichtete damit auf die Variante von Teilrevisionen bestehender Gesetze, welche die kantonalen Beamtinnen und Beamten nicht erfasst hätte. Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll – wie es unter anderem die Eidg. Kommission für Frauenfragen verlangt hatte – nicht auf Lohngleichheitsfragen beschränkt sein, sondern auf alle Diskriminierungen im Erwerbsleben ausgedehnt werden. So könnte beispielsweise auch der Zugang beider Geschlechter zu einem bestimmten Beruf vor Gericht durchgesetzt werden. Die überwiegend positiven Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren sowie europapolitische Überlegungen ermutigten den Bundesrat, das im Entwurf erst provisorisch vorgesehene Diskriminierungsverbot und den verstärkten Kündigungsschutz definitiv aufzunehmen.
Verankert wird im neuen Gesetz auch die Beweislastumkehr, wonach eine Klägerin nur glaubhaft machen muss, für die gleiche Arbeit weniger Lohn zu erhalten als ihr männlicher Arbeitskollege, worauf der Arbeitgeber zu beweisen hat, dass er die Frau lohnmässig nicht diskriminiert. Das Verbandsklagerecht, das unabhängig von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerin ausgeübt werden kann, soll hingegen – hier die Konzession an die Arbeitgeberverbände – Frauen- oder Arbeitnehmerinnenorganisationen, welche seit mindestens zwei Jahren bestehen, vorbehalten und auf Fälle beschränkt werden, die mehrere Frauen betreffen.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Rund sechs Monate nach der Wahl Hanna Muralts zur Vizekanzlerin ging ein weiterer hoher Bundesposten an eine Frau. Auf einmütige Empfehlung der Koordinationskonferenz von National- und Ständerat wählte der Bundesrat die 44jährige Freisinnige Annemarie Huber-Hotz zur Generalsekretärin der Bundesversammlung. Frau Huber, bisher stellvertretende Generalsekretärin, trat die Nachfolge des in den Ruhestand tretenden Jean-Marc Sauvant an.

Annemarie Huber-Hotz Generalsekretärin der Bundesversammlung

Als fünfte Partei des Kantons wurde im Berichtsjahr das «Junge Uri» gegründet. Die Partei hat zum Ziel, insbesondere die Interessen der Jungen zu vertreten und diese zu motivieren, sich politisch zu betätigen. Zu ihrem Programm gehören auch kulturelle, umweltpolitische und soziale Anliegen wie beispielsweise die Gleichstellung von Mann und Frau. Bei den Landratswahlen kandidierte das «Junge Uri» auf der «Neuen Liste», einem Zusammenschluss von SP, «Kritischem Forum Uri» und Unabhängigen. Zu einem Sitzgewinn reichte es für die neue Partei nicht.

Gründung der Partei «Junges Uri»

Ein absolutes Spitzenergebnis konnten die Frauen bei den Wahlen in der Stadt Bern feiern. Im siebenköpfigen Gemeinderat (Exekutive) sind sie inskünftig zu dritt vertreten, im Stadtrat (Legislative) nehmen sie 42,5% aller Sitze ein. Damit wurde Bern zur Vorreiterin der politischen Frauenförderung und liess die bisher führenden Städte Zürich (32%) und Genf (35%) weit hinter sich.

Wahlen in der Stadt Bern 42,5% aller Sitze

In seinem Kompetenzbereich will der Bundesrat das Postulat der Frauenförderung konsequent umsetzen. Er erliess im Februar Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung, welche die Bereiche Besetzung von Stellen, Aus- und Weiterbildung, Teilzeitbeschäftigung und Wiedereinstieg von Frauen umfassen. Solange Frauen in einer Verwaltungseinheit untervertreten sind, sollen sie explizit zur Bewerbung eingeladen werden. Bei der Stellenbesetzung soll bei gleicher Qualifikation so lange Frauen der Vorzug gegeben werden, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit ein paritätisches Verhältnis erreicht ist. Frauen sollen auch systematisch ermuntert werden, sich unabhängig vom Beschäftigungsgrad weiterzubilden. Im Hinblick auf einen beruflichen Wiedereinstieg können ehemalige oder beurlaubte Beamtinnen an zielgerichteten Weiterbildungskursen teilnehmen. Schliesslich sollen Gesuche um Teilzeitbeschäftigung insbesondere in höheren Funktionen gutgeheissen werden, soweit Organisation und Geschäftsgang dies nicht ausschliessen.

Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung

In der Januarsession befasste sich der Nationalrat mit drei 1990 eingereichten parlamentarischen Initiativen zur Verbesserung der Vertretung der Frauen in den Behörden. Die erste (Pa Iv. 91.400) verlangte, dass sich die Ständeratsabordnungen der Vollkantone aus je einem Mann und einer Frau zusammensetzen müssen. Der Rat lehnte diesen Vorstoss mit 77 zu 39 Stimmen ab; er begründete seinen Entscheid vor allem mit dem Argument, dass Quotenregelungen bei Volkswahlen undemokratisch seien.
Eine zweite, von Nationalrätin Leutenegger (gp, BL) eingereichte parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 90.241) forderte, dass in beiden Parlamentskammern, im Bundesrat, im Bundesgericht und in den ausserparlamentarischen Kommissionen kein Geschlecht mit einem Anteil von weniger als 40% vertreten sein soll; gleiches, allerdings auf den Nationalrat beschränkt, forderte auch eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion (Pa. Iv. 90.242).
Die vorberatende Kommission beantragte zwar Ablehnung dieser Vorschläge, wollte aber mit zwei Postulaten den Initiantinnen entgegenkommen. Mit dem einen wollte sie den Bundesrat auffordern, für Expertenkommissionen analog zu den Bestimmungen über die Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten eine Regelung zugunsten der Frauen zu schaffen. Mit dem anderen wurde von der Regierung eine generelle Abklärung der Realisierbarkeit und der Auswirkungen von geschlechtsspezifischen Quotenregelungen für die eidgenössischen Behörden erbeten. Wie gross der Argwohn der Ratsmehrheit gegen jede Art von Frauenquoten ist, zeigte sich bei den Abstimmungen im Plenum: Nachdem sich der Nationalrat gegen die beiden parlamentarischen Initiativen ausgesprochen hatte, lehnte er auf Antrag von Moser (ap, AG) und Steffen (sd, ZH) ohne Diskussion auch die beiden Kommissionspostulate (Po. 91.3036 und Po. 91.3037) ab.

Verschiedene Vorstösse für Frauenquoten in den eidgenössischen Gremien (Pa.Iv. 90.241; Pa.Iv. 90.242; Pa.Iv. 91.400)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

In der Januarsession lehnte der Nationalrat mit deutlichem Mehr drei parlamentarische Initiativen ab, welche eine angemessenere Vertretung der Frauen in den eidgenössischen Gremien anstrebten, nämlich die Initiative einer Kommissionsminderheit für Männerquoten im Ständerat (Pa. Iv. 91.400), jene von Leutenegger Oberholzer (gb, BL) für Frauenquoten bei den Bundesbehörden (Pa. Iv. 90.241) sowie jene der SP-Fraktion für mehr Frauen im Parlament (Pa. Iv. 90.242). Auf Antrag der Nationalräte Steffen (sd, ZH) und Moser (ap, AG) wurden ebenfalls zwei Postulate der vorberatenden Kommission zurückgewiesen, welche den Bundesrat beauftragen wollten, Frauenquoten bzw. geschlechtsspezifische Quotenregeln für Bundesbehörden zu prüfen.

Verschiedene Vorstösse für Frauenquoten in den eidgenössischen Gremien (Pa.Iv. 90.241; Pa.Iv. 90.242; Pa.Iv. 91.400)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Knapp drei Wochen, nachdem die Bundeskanzlei das definitive Scheitern der Volksinitiative «für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)» bekannt gegeben hatte, wurde von denselben Initianten ein neues Begehren «für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)» lanciert. Im Unterschied zur ersten Initiative wurde der Passus weggelassen, wonach der Name des Mannes zum Familiennamen wird, wenn die Eheleute keine andere Bestimmung treffen. Obgleich die Trägerschaft diesmal politisch breiter abgestützt ist – dem Initiativkomitee gehören unter anderen der zurückgetretene Ständerat Miville (sp, BS) und Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH) an – verlief die Unterschriftensammlung erneut harzig, da sich keine bedeutende Organisation hinter das Begehren stellen mochte.

Volksinitiative für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Als erste Legislative der Welt könnte sich der Berner Stadtrat einer geschlechterspezifischen Quotenregelung unterziehen. Er hiess nämlich überraschend eine SP-Motion gut, welche verlangt, dass im Stadtrat höchstens 60% der Sitze vom selben Geschlecht besetzt werden dürfen. Die Annahme des Vorstosses bedeutet aber noch nicht die Umsetzung in die Realität, sondern nur, dass die Exekutive eine entsprechende Vorlage ausarbeiten muss, die dann erneut dem Stadtrat und schliesslich dem Volk vorgelegt werden wird.

Ablehnung einer geschlechterspezifischen Quotenregelung für den Berner Stadtrat an der Urne (1995)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung