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Der Gewerkschaften zeigten sich alarmiert ob der harzigen Umsetzung der Forderung nach Lohngleichstellung von Frau und Mann. Nach positiven Anzeichen zu Beginn der neunziger Jahre herrsche in der Frage der Frauenlöhne heute wieder „tiefste Eiszeit“. Die Lohndifferenz für gleichwertige Arbeit betrage im öffentlichen Sektor noch immer 11%, im privaten Sektor sogar 23%. Zudem drohten die diversen Verwaltungsreformen und Personalgesetzänderungen bisher Erreichtes zunichte zu machen. In der Kritik der Gewerkschaften stehen auch die Schweizer Gerichte. Bei der Behandlung von Lohngleichheitsklagen würden zentrale Errungenschaften der Gleichstellung wieder ausgehöhlt. So seien in jüngster Zeit diverse Klagen mit dem Argument abgeschmettert worden, das Gesetz des Marktes rechtfertige eine ungleiche Entlöhnung.

Lohngleichstellung Gerichte

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle mit einer Kurzevaluation der zehnjährigen Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), in der insbesondere Wirkungsfragen angegangen werden sollten. Der Bericht kam zum Schluss, das Büro erfülle seinen Auftrag sehr kompetent und habe eine beeindruckende Aktivität in einem breiten Spektrum entwickelt. Ausgehend vom Bericht gab die GPK vier Empfehlungen zur Gleichstellungspolitik ab. Erstens solle das EBG die Entwicklung einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Frau und Mann fördern. Der Gleichstellungsauftrag werde oft einseitig frauenspezifisch angegangen; heute stelle sich die Frage nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie aber auch aus Sicht der Männer. Zweitens soll das Büro die Vertretung von Frauen in technischen und wissenschaftlichen Berufen fördern. Drittens soll der Bundesrat konkrete Massnahmen treffen, um in der Bundesverwaltung Bewusstsein und Fachkompetenz für Gleichstellungsfragen zu unterstützen. Viertens sollen Parlament und Regierung in Botschaften und Berichten darlegen, wie sich die Vorlagen auf die Gleichstellung auswirken.

Kurzevaluation der zehnjährigen Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes am 1. Juli 1996 konnte eine durchmischte Bilanz gezogen werden. Wie die Leiterin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erläuterte, stellt das Gesetz einen wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt auf dem langen Weg zur faktischen Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben dar. Insbesondere erschwere die aktuelle Wirtschaftssituation die Durchsetzung des Gesetzes. Diese habe für die Frauen ohnehin besorgniserregende Folgen: Ihre Anstellungsbedingungen würden prekärer, die Arbeit auf Abruf ausgedehnt; manchmal würde ihnen das Recht auf eine eigene Erwerbstätigkeit sogar rundweg abgesprochen. Es habe sich gezeigt, dass in wirtschaftlich angespannten Zeiten der bei Lohnklagen garantierte Kündigungsschutz von sechs Monaten völlig ungenügend sei, da die Frauen es vorzögen, überhaupt eine - wenn auch schlecht bezahlte - Arbeit zu haben, als diese mittelfristig wegen eines Prozesses zu verlieren. Dieser Mangel zeigt sich laut EBG auch darin, dass bisher Lohngleichheitsprozesse praktisch nur Lohnklagen aus dem öffentlichen Dienst betrafen. Die von den Arbeitgebern der Privatindustrie befürchtete Prozessflut sei jedenfalls ausgeblieben. Insofern sei es auch ein Schwachpunkt des Gesetzes, dass das EBG keine Interventionsmöglichkeiten habe, wenn in einem Betrieb eine Ungleichbehandlung festgestellt werde. Generell gesehen habe das Gleichstellungsgesetz vor allem präventive Wirkung.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Der Bundesrat hatte 1992 eine Studienkommission beauftragt zu prüfen, ob die Wehr- und Schutzpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Gesamtverteidigungsdienstpflicht abzulösen und dabei ein Aufgebot der Frauen vorzusehen sei. Die von der Waadtländer FDP-Nationalrätin Langenberger präsidierte Kommission kam zum Schluss, momentan und in naher Zukunft bestehe kein Bedarf, die Rekrutierungsbasis der bestehenden Dienstpflichtorganisationen durch den Einbezug der Frauen wesentlich zu erhöhen. Dieser sei auch rechtlich nicht zwingend. Dagegen sei die freiwillige Mitarbeit der Frauen zu fördern, und ihnen sei der Zugang zu allen Dienstpflichtorganisationen zu ermöglichen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, auf die Einführung einer obligatorischen Dienstpflicht für Frauen zu verzichten.

allgemeine Dienstpflicht Aufgebot der Frauen kein Bedarf

Für den Bereich der ausserparlamentarischen Expertenkommissionen des Bundes statuierte der Bundesrat im März eine weiche Quotenregelung mit dem Ziel, den Frauenanteil in diesen Gremien auf mindestens 30% anzuheben. Längerfristig wird eine paritätische Vertretung beider Geschlechter angestrebt. Bei der Neubesetzung dieser Kommissionen auf den 1.1.1993 kam nur das EDI mit einem Frauenanteil von 25% annähernd in den Bereich der Zielvorgabe. Das EDA erreichte 18%, das EJPD 17%, das EVD 14%, das EMD 13%, das EVED 12% und das EFD 11%.

Expertenkommissionen

Für die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist die Lösung des Problems der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung. In einem Bericht dokumentierte die Eidg. Kommission für Frauenfragen den Mangel an Krippen-, Hort- und anderen Betreuungsplätzen und appellierte an die Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft bei der Kindererziehung, die nicht als "privates Hobby" allein an die Familie — und vorab an die Mütter — delegiert werden dürfe. Mit diesem Bericht liegen erstmals aussagekräftige Daten zur familienexternen Kinderbetreuung in der Schweiz vor, welche die grosse Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage aufzeigen: In den Kantonen der Deutschschweiz stehen den rund 320 000 Kindern erwerbstätiger Mütter bloss zwischen 12 000 und 15 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Kommission forderte deshalb generell die Anerkennung der familienexternen Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Für die Betreuung von Kleinkindern verlangte sie neben einer Mutterschaftsversicherung auch einen finanzierten Elternurlaub. Der öffentliche Kindergarten — mit Blockzeiten und Mittagsverpflegung — soll Kinder schon ab drei Jahren aufnehmen. Auch für die Schule postulierte die Kommission Blockzeiten und Mittagstische, dazu den Aufbau von Tagesschulen und die Harmonisierung von Schulbeginn und Schulschluss für alle Stufen.

Kinderbetreuung

Wie zuvor eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasste sich nun auch eine parlamentarische Kommission mit der Gleichstellung der Geschlechter in der Gesetzessprache. Gemäss ihrem Bericht sollen bei der Redaktion von Texten der Bundesversammlung die Empfehlungen der Verwaltungsgruppe zum Zuge kommen (allerdings ausdrücklich ohne Verwendung von Grossbuchstaben im Wortinneren). Um die Einheitlichkeit von Gesetzestexten zu gewährleisten, sollen diese Neuerungen freilich bloss bei neuen Gesetzen oder bei Totalrevisionen, nicht aber bei Teilrevisionen bereits bestehender Gesetze zur Anwendung gelangen. Den Widerständen französisch- und italienischsprachiger Parlamentarier wurde insofern Rechnung getragen, als es in Texten in diesen beiden Amtssprachen auch zulässig ist, weiterhin ausschliesslich die männliche Form zu verwenden. Der Nationalrat nahm, gegen einen Antrag Maspoli (lega, TI), mit 65 zu 37 Stimmen vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis; der Ständerat folgte ihm ohne Gegenstimmen.

Verwendung männlicher Sprachformen

In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik, kündigte der Bundesrat an, dass er dem Parlament in der laufenden Legislatur die Ratifikation der UNO-Konvention von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen beantragen werde .

Ratifizierung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Von den 2561 Personen (ohne Majorzkantone, davon 814 allein im Kanton Zürich), die für den Nationalrat kandidierten, waren auf 248 (1987: 222) Listen 834 Frauen; gegenüber dem Wahljahr 1987 erhöhte sich der Frauenanteil von 29,4% auf 32,2%.

Frauenkandidaturen kamen im linken und grünen Spektrum häufiger vor als im bürgerlichen. Bei der Grünen Partei betrug der Anteil der Frauen 51% und bei der SP 45%. Im bürgerlichen Lager erreichte der Frauenanteil bei der CVP 28%, bei der FDP 27% und bei der SVP 17%. Die Auto-Partei brachte es auf einen Anteil von 8% Frauenkandidaturen. Reine Frauenlisten gab es in sieben Kantonen, wovon vier auf die SP (ZH, BE, FR, GE) entfielen und je eine auf die FDP (SO), das Grüne Bündnis (SG), die Liste "Frauen macht Politik (FraP)" (ZH) und die SD (BL). Von den am Ende der Legislaturperiode amtierenden 32 Nationalrätinnen stellten sich 28 zur Wiederwahl; für den Ständerat waren es vier von fünf Bisherigen.

Eidgenössische Wahlen 1991: Bericht des Bundesrates
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Eine von der Bundeskanzlei geleitete interdepartementale Arbeitsgruppe legte in einem Bericht Empfehlungen für die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache vor. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass für eine befriedigende Verwirklichung der sprachlichen Gleichberechtigung eine "kreative Lösung" die tauglichste sei, nämlich eine Kombination von Paarformen in der ausführlichen Form (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer) oder in der Kurzform (Lehrer/innen, Lehrerinnen), von neutralen Formen (die Lehrenden, die Lehrkräfte) und der Möglichkeit zur Umformulierung.

rachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung

Si, dans son rapport «Sécurité et paix», la Société suisse des officiers (SSO) propose une redéfinition de la neutralité helvétique, elle souhaite également transformer le service armé masculin en un service à la communauté obligatoire pour tous (donc y compris les femmes). Au moment où le DMF envisage une réduction des effectifs de l'armée, la SSO formule un projet ne tenant aucun compte des coûts financiers et sociaux qu'il suppose. Cette suggestion occulte certaines autres propositions intéressantes de ce compte rendu, telles que le renforcement de la mission de paix de la Suisse auprès des Nations Unies (casques bleus), l'amélioration de la formation et de l'instruction ainsi que l'intensification de l'information et de la communication au sein de l'armée et du DMF.
Le CE se préoccupe aussi du renforcement de la politique suisse de paix puisqu'il a transmis le postulat Jagmetti (prd, ZH) (Po. 89.711) allant dans ce sens.

Rapport «Sécurité et paix» de la Société suisse des officiers (SSO)