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Das Parlament überwies im Berichtsjahr eine Motion Wyss (gp, SO) mit dem Auftrag an den Bundesrat, gesetzliche Anpassungen zur Förderung von Topsharing in der Bundesverwaltung vorzunehmen. Dieses Modell ermöglicht es Führungsverantwortlichen, Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit besser zu vereinen und erlaubt somit insbesondere Frauen, die in Führungspositionen noch untervertreten sind, in Kaderpositionen tätig zu sein. Bei den Beratungen im Erstrat wurde die Vorlage von Nationalrat Schibli (svp, ZH) mit dem Argument bekämpft, dass dieses Modell hinsichtlich der Zuordnung klarer Verantwortlichkeiten Probleme schaffe. Mit einer Mitte-Links Mehrheit von 85 zu 73 Stimmen sprach sich der Nationalrat aber dennoch für die Motion aus. Im Juni stimmte der Ständerat ebenfalls zu.

« topsharing » au sein de l’administration fédérale

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Nach dem Nationalrat im Vorjahr hiess nun auch der Ständerat eine Motion Perrin (svp, NE) gut, mit welcher Opfer häuslicher Gewalt durch den Einsatz von elektronischen Geräten zur Überwachung des gewalttätigen Partners besser geschützt werden sollen. Diese Geräte geben ein Warnsignal ab, sobald ein mit Fernhaltemassnahmen belegter Partner gegen die Auflagen verstösst und sich unbewilligt dem potentiellen Opfer nähert.

Geschlagene Frauen schützen (Mo. 09.4017)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Ebenso wie eine Motion Estermann (svp, LU; Mo. 20.3191) erfuhr auch eine Motion von Siebenthal (svp, BE) mit dem Zweck der weiteren Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen in der Sondersession im Mai 2022 eine deutliche Abfuhr. Konkret hatte die Motion des Berner SVP-Nationalrats gefordert, dass Frauen mit Problemschwangerschaften umfassender über die Risiken einer Abtreibung beraten werden. Aufgrund der bereits bestehenden Beratungsangebote – namentlich erwähnte die Regierung die im Protokoll der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) erwähnten Beratungsmöglichkeiten sowie die bestehenden kostenlosen Schwangerschaftsberatungsstellen für gesundheitliche und psychosoziale Belange – sah der Bundesrat keinen Handlungsbedarf und empfahl die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung mit 143 zu 32 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Zustimmung erfuhr die Motion von einer knappen Mehrheit der SVP-Fraktion sowie von fünf Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Ebenso stammten die Enthaltungen aus diesen beiden Fraktionen. Yvette Estermann und Erich von Siebenthal sind darüber hinaus an zwei im Dezember 2021 lancierten Volksinitiativen beteiligt, die Einmal-darüber-schlafen-Initiative und die Lebensfähige-Babys-retten-Initiative, die als Ziel ebenfalls die Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen verfolgen.

Optimierung der Informations- und Beratungstätigkeit für Frauen mit Problemschwangerschaften (Mo. 20.3301)
Dossier: Aktuelle Vorstösse zur Verschärfung der Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen (ab 2020)

Chancenlos war im Nationalrat hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche eine Frauenquote für Verwaltungsräte in Firmen ab einer bestimmten Grösse gefordert hatte. Sie wurde mit 102 zu 57 Stimmen abgelehnt. Die Medien und die Öffentlichkeit diskutierten im Berichtsjahr die Einführung von Frauenquoten für Führungspositionen in der Wirtschaft kontrovers. Angeregt wurde die Debatte durch die Pläne der EU, eine Frauenquote für die Führungsebene von Unternehmen einzuführen.

Frauenquote für Verwaltungsräte

Die Landesregierung war gegen die Schaffung einer Fachstelle für Buben-, Männer- und Väterfragen. Zudem lehnte sie die Umbenennung der eidgenössischen Kommission für Frauenfragen in eine beide Geschlechter berücksichtigende Bezeichnung ab. Der Bundesrat begründete diese Haltung – eine Stellungnahme auf die Motion von Graffenried (gp, BE) – damit, dass sich das Büro für Gleichstellung bereits für Anliegen der Geschlechtergleichheit einsetze. Diese Haltung löste bei den Männerorganisationen Empörung aus. Das Parlament hat diesen Vorstoss im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Schaffung einer Fachstelle für Buben-, Männer- und Väterfragen

Im Berichtsjahr verwarf der Nationalrat eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), die eine Kampagne zur Sensibilisierung der Frauen für politische Fragen forderte. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) (Mo. 07.3375), mit der gesetzliche Anpassungen verlangt wurden, um eine angemessene Vertretung der Geschlechter bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der eidgenössischen Gerichte zu gewährleisten.

Sensibilisierung der Frauen für politische Fragen
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

National- und Ständerat hatten im Jahr 2009 eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und in den öffentlichen Betrieben auszubauen. Die Kleine Kammer hatte dabei einer abgeschwächten Variante den Vorzug gegeben, in der bloss von einem Ausbau und nicht wie ursprünglich vorgesehen von einem „raschen und massiven“ Ausbau die Rede ist. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres überwies der Nationalrat die Motion in der abgeänderten Form.

Teilzeitstellen

Im Jahr 2009 hatte der Ständerat eine Motion Heim (sp, SO) zur Eindämmung von häuslicher Gewalt in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Der abgeänderte Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Frühjahrssession überwiesen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht zur Einstellungspraxis beim Tatbestand der häuslichen Gewalt in den Kantonen zu erarbeiten.

Eindämmung der häuslichen Gewalt (Mo. 09.3059)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Mit einer Motion forderte der SVP Politiker Yvan Perrin(NE) den Einsatz von elektronischen Geräten, die das Kommen und Gehen des gewalttätigen Partners überwachen und signalisieren, wenn dieser gegen eine Fernhaltemassnahme verstösst. Dieser Vorstoss wurde vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen.

Geschlagene Frauen schützen (Mo. 09.4017)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben auszubauen, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Während der Nationalrat die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung – in der von einem raschen und massiven Ausbau die Rede ist – befürwortete, stimmte der Ständerat einer abgeschwächten Variante zu, mit der bloss ein Ausbau gefordert wird.

Teilzeitstellen

Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Heim (sp, SO) zur Eindämmung von „häuslicher Gewalt“. Die kleine Kammer wandelte den Vorstoss in der Herbstsession in einen Prüfungsauftrag um. Der Bundesrat muss einen Bericht zur Einstellungspraxis beim Tatbestand der häuslichen Gewalt in den Kantonen erarbeiten. Dabei hat er unter anderem zu untersuchen, ob die provisorische Einstellung des Verfahrens auf Antrag vom Besuch eines Lernprogramms gegen Gewalt abhängig gemacht und von Amtes wegen wieder aufgenommen werden soll, wenn sich die Tatperson dem Programm entzöge.

Eindämmung der häuslichen Gewalt (Mo. 09.3059)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Eine Motion Geissbühler (svp, BE), mit der gefordert wurde, die häusliche Gewalt entweder als klares Offizialdelikt oder ansonsten wieder als Antragsdelikt auszugestalten, wurde vom Nationalrat in der Sommersession knapp mit 83 zu 78 Stimmen verworfen. Die Delikte im Bereich der häuslichen Gewalt waren 2003 von Antrags- in Offizialdelikte geändert worden. Allerdings sehen die neuen Bestimmungen vor, dass ein Verfahren auf Begehren des Opfers zunächst provisorisch eingestellt werden kann; verlangt das Opfer innert sechs Monaten keine Wiederaufnahme des Verfahrens, so erfolgt die definitive Einstellung.

Offizialdelikt Antragsdelikt

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates, der das bestehende gesetzliche Instrumentarium als genügend erachtete, eine Motion Heberlein (fdp,ZH) gutgeheissen, welche eine aktivere Rolle des Bundes bei der Verhinderung von Zwangsheiraten resp. arrangierten Heiraten verlangt. Der Nationalrat stimmte dem verbindlichen Auftrag zu, modifizierte ihn aber in dem Sinn, dass die Massnahmen lediglich Zwangsheiraten betreffen sollen, da arrangierte Heiraten ja auch in beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Personen zustande kommen können, und überdies der Nachweis, dass die Ehe das Resultat von Absprachen ist, kaum erbracht werden könnte; arrangierte Ehen, die nicht freiwillig geschlossen werden, erfüllten ohnehin den Tatbestand der Zwangsheirat. Der Ständerat übernahm nach kurzer Diskussion diese Änderung. Als Sofortmassnahme gegen Zwangsheiraten kündigte der BR an, künftig keine Eheschliessungen von Personen unter 18 Jahren mehr zu anerkennen.

Zwangsheiraten

Im Rahmen der grossen gleichstellungspolitischen Debatte, welche der Nationalrat symbolisch am Internationalen Tag der Frau (8. März) durchführte, hatte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) vorerst Erfolg mit einer Motion, die ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verlangte. Der Motionstext nahm Bezug auf die 2006 vom Europarat lancierte Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt – einschliesslich häuslicher Gewalt – an Frauen. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, sich aktiv und nach aussen sichtbar an dieser Kampagne zu beteiligen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, wollte aber wegen mangelnder Ressourcen keinen weiterführenden Auftrag annehmen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Entgegen der Meinung des Bundesrates war der Nationalrat der Auffassung, in diesem Bereich könnte noch mehr getan werden, weshalb er die Motion mit 95 zu 58 Stimmen überwies. Für die dann aber erfolgte Ablehnung durch den Ständerat war nicht die Berechtigung des Anliegens an sich, das eigentlich unbestritten war, sondern der „Aufhänger“, die Europaratskampagne, entscheidend, da diese im März 2008 ausläuft.

Motion fordert ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (06.3725)

Mit einer Motion wollte Wehrli (cvp, SZ) die Tätigkeit des Eidg. Büros für Gleichstellungsfragen sowie der Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen und Ämtern neu orientieren und in den Dienst der Ausländerintegration stellen. Der Bundesrat widersprach dem vehement. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer sei eine Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche nicht primär frauenspezifischen Charakter habe. Dennoch wurde die Motion, wenn auch nur sehr knapp mit 77 zu 72 Stimmen angenommen, dann allerdings vom Ständerat klar mit 24 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Motion fordert Bemühungen des Eidg. Büros für Gleichstellungsfragen für die Ausländerintegration (06.3706)

Gegen den Willen des Bundesrates, welcher auf das bestehende gesetzliche Instrumentarium verwies, nahm der Ständerat mit klarem Mehr eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die diesen beauftragt, umgehend im Bereich der Zwangsheiraten aktiver zu werden. Zwangsheiraten unter Immigranten seien nicht Ausdruck eines Rechts auf „Anderssein“ und auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität der Gesellschaft zu rechtfertigen. Es müssten in allen gesetzgeberischen Bereichen (Straf-, Zivil- und Ausländerrecht) Massnahmen ergriffen werden, um Zwangsehen resp. arrangierte Heiraten zu verhindern. Den betroffenen Frauen müssten zudem „Ausstiegshilfen“ angeboten werden, um dem familiären Druck standhalten zu können. Schätzungsweise sind in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Frauen Opfer einer Zwangsehe. Mitte November veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden Gesetze (insbesondere das neue AuG), um gegen diese Praktiken vorzugehen.

Zwangsheiraten

Zu dem vom Bundesrat im Vorjahr vorgelegten Bericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes und den dazugehörenden Empfehlungen des Bundesrates reichten Parlamentarierinnen vor allem aus dem links-grünen Lager einen ganzen Strauss von Vorstössen ein, die in der Frühjahrssession im Nationalrat zur Behandlung kamen. Mit einem Postulat forderte Roth-Bernasconi (sp, GE) den Bundesrat auf, rasch einen Zusatzbericht über die Umsetzung seiner Empfehlungen vorzulegen. Trotz Fundamentalopposition der SVP – Bortoluzzi (ZH) bezeichnete die Debatte als „Unsinn“ und die Vorstösse als Teil einer „sozialistischen Gleichmacherei“ – und dem Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, weil die Problematik zu komplex sei, um schon bald konkrete Ergebnisse vorlegen zu können, wurde es mit 84 zu 70 Stimmen überwiesen. Dafür stimmten die geschlossenen Fraktionen von GP und SP, eine knappe Mehrheit der CVP und einige Freisinnige. Mit 83 zu 71 Stimmen nahm der Rat auch eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen umfassenden Massnahmenplan zur Gleichstellung unter Federführung des Bundes und unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden an. Der Bundesrat sprach sich gegen einen verbindlichen Auftrag aus, da es wirkungsvoller sei, konkrete Massnahmen zu treffen, statt Ressourcen mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplanes zu binden. Der Ständerat liess sich von dieser Argumentation überzeugen und verwarf die Motion mit 15 zu 11 Stimmen.

Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes Massnahmenplan

Verschiedene Vorstösse betrafen die Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen. Hofmann (sp, AG) verlangte eine Ausdehnung des Klagerechts bei individueller Lohndiskriminierung auf Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat anerkannte, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, weil sie die klagewillige Person sehr stark exponiert. Er sei deshalb auch bereit, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Einem generellen, vom Individuum losgelösten Klagerecht könne er aber nicht zustimmen, da dies ein rechtliches Novum wäre. Mit 85 zu 69 Stimmen wurde die Motion verworfen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Po. 06.3033), das die Einsetzung einer unabhängigen Behörde verlangte. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Roth-Bernasconi (sp, GE) (Mo. 06.3028), die eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auch für die Tatbestände der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung bei der Anstellung forderte. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit diese beiden Bereiche ausdrücklich ausgenommen habe, weshalb er nicht bereit sei, hier eine Änderung zu verlangen. Mit 81 zu 72 Stimmen wurde diese Motion ebenfalls abgelehnt.

Verschiedene Vorstösse zu Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen (Mo. 06.3028 und 06.3031; Po. 06.3033)

Mit zwei Motionen wollte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Kündigungsschutz für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz verstärken. Einerseits forderte sie eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes von sechs Monaten auf drei Jahre. Andererseits verlangte sie, im Fall einer früheren Kündigung seien derart hohe Entschädigungen rechtlich zu verankern, dass die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes und des daraus resultierenden Erwerbsausfalls aufgewogen werden könnten (Mo. 06.3032). Der Bundesrat argumentierte, im Fall einer Klage sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin meistens derart zerrüttet, dass eine länger dauernde Fortführung einer Anstellung nicht zugemutet werden könne. Die Entschädigungen seien bewusst an jene nach OR angeglichen worden, weshalb es stossend wäre, dass eine missbräuchliche Kündigung nach Gleichstellungsgesetz zu höheren Entschädigungen führen würde als nach OR. Die Motionen wurden mit 89 zu 67 resp. mit 88 zu 67 Stimmen abgelehnt. Beide Abstimmungen entsprachen dem bekannten Muster: die (fast) geschlossenen Fraktionen von CVP, FDP und SVP gegen die ebenso einhelligen Fraktionen von GP und SP.

Zwei Motionen fordern eine Verstärkung des Kündigungsschutzes für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz (06.3032 und 06.3036)

Im Dezember reichte Nationalrat Wehrli (cvp, SZ) eine Motion ein, die forderte, dass sich die Gleichstellungsbüros künftig schwerpunktmässig der besseren Integration ausländischer Frauen widmen sollen, weil die Gleichstellung für die Schweizer Frauen weitgehend erfüllt sei. Dies löste Protest von linken und grüne Parlamentarierinnen aus. Sie erachteten die Integrationsförderung zwar als wichtig, wehrten sich aber dagegen, diese auf Kosten der übrigen Gleichstellungsarbeit auszubauen. Für sie ist die Schweiz von einer Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern noch weit entfernt.

Motion fordert Bemühungen des Eidg. Büros für Gleichstellungsfragen für die Ausländerintegration (06.3706)

Die Berner Nationalrätin Kiener Nellen (sp) forderte mit einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion die Ersetzung des aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden Textes der Landeshymne durch eine der heutigen Zeit entsprechende Version. Insbesondere solle darin den in der neuen Verfassung deklarierten politischen Zielen (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter) Rechnung getragen werden. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Vorstoss aus, da „der momentan geltende Schweizerpsalm trotz gewisser Mängel dank seiner Bekanntheit eine würdige Landeshymne für die Schweiz“ sei, und es wohl unmöglich wäre, sich auf einen neuen Text zu einigen.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Teuscher (gp, BE) den Bundesrat beauftragen, Vorbereitungen zu treffen, damit die Schweiz unverzüglich das Protokoll Nr. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verhinderung von Diskriminierungen unterzeichnen kann. Der Bundesrat anerkannte, dass er in seinem Jahresbericht 2000 über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat die Bedeutung dieses Zusatzprotokolls für die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann unterstrichen habe; im jetzigen Moment seien aber die Tragweite des Protokolls und die Folgen seiner Umsetzung für die schweizerische Rechtsordnung noch schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund beantragte er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat. Nichts wissen wollte der Nationalrat hingegen von einer parlamentarischen Initiative Teuscher, die ein Gesetz verlangte, mit dem Gender-Mainstreaming auf Bundesebene zum verbindlichen Leitprinzip werden sollte. Die Initiantin wollte damit sicherstellen, dass der Aspekt der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei jedem politischen Handeln berücksichtigt wird. Auf Antrag der Kommission wurde die Initiative mit 118 zu 51 Stimmen abgelehnt.

Verhinderung von Diskriminierungen Gender-Mainstreaming
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Mit einer Motion forderte Nationalrätin Leutenegger (sp, BL), sämtliche Vorlagen des Bundesrates seien bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung zu prüfen. Der Bundesrat erinnerte daran, dass bereits mehrfach diesbezügliche Vorstösse in Postulatsform überwiesen worden seien. Im neuen Parlamentsgesetz sei das Anliegen aufgenommen worden, weshalb dieser Punkt der Motion als erfüllt abgeschrieben werden könne. Leutenegger verlangte zudem, es sei ein Gleichstellungscontrollig der ganzen Verwaltungstätigkeit mit periodischer Berichterstattung ans Parlament einzuführen. Hier verwies der Bundesrat auf bereits eingeleitete Arbeiten innerhalb der Verwaltung, weshalb dieser Punkt auf seinen Antrag nur als Postulat angenommen wurde.

Auswirkungen auf die Gleichstellung Gleichstellungscontrollig

Mit einer Motion forderte Nationalrätin Maury Pasquier (sp, GE) den Bundesrat auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz so rasch wie möglich das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnen und ratifizieren kann. Das Protokoll, das Ende 1999 zur Unterzeichnung aufgelegt worden war, erlaubt zum einen Personen, die wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden, Einzel- oder Kollektivbeschwerden beim dafür zuständigen UNO-Ausschuss einzureichen, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft sind; zum anderen beinhaltet es ein Untersuchungsverfahren, das es dem Ausschuss ermöglicht, bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Frauenrechte eigene Ermittlungen aufzunehmen. Der Bundesrat beteuerte, dass er voll und ganz hinter den Zielen des Fakultativprotokolls stehe; da die Schweiz gemäss bisheriger Praxis Abkommen aber nur unterzeichnet, wenn sie diese auch ratifizieren kann, müssten vorgängig die Auswirkungen auf die schweizerische Rechtsordnung einlässlich geprüft werden. Aus diesem Grund beantragte er erfolgreich die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat.

Fakultativprotokoll Diskriminierung der Frau