Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates, der das bestehende gesetzliche Instrumentarium als genügend erachtete, eine Motion Heberlein (fdp,ZH) gutgeheissen, welche eine aktivere Rolle des Bundes bei der Verhinderung von Zwangsheiraten resp. arrangierten Heiraten verlangt. Der Nationalrat stimmte dem verbindlichen Auftrag zu, modifizierte ihn aber in dem Sinn, dass die Massnahmen lediglich Zwangsheiraten betreffen sollen, da arrangierte Heiraten ja auch in beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Personen zustande kommen können, und überdies der Nachweis, dass die Ehe das Resultat von Absprachen ist, kaum erbracht werden könnte; arrangierte Ehen, die nicht freiwillig geschlossen werden, erfüllten ohnehin den Tatbestand der Zwangsheirat. Der Ständerat übernahm nach kurzer Diskussion diese Änderung. Als Sofortmassnahme gegen Zwangsheiraten kündigte der BR an, künftig keine Eheschliessungen von Personen unter 18 Jahren mehr zu anerkennen.
Zwangsheiraten- Schlagworte
- Datum
- 12. März 2008
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 06.3658
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2008, S. 229 f.; AB SR, 2008, S. 354 f. Siehe SPJ 2007, S. 251. Zur Stellungnahme der Eidg. Frauenkommission siehe Presse vom 18.12.08. (Presse vom 13.3.08).
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 15.05.2017
Aktualisiert am 15.05.2017