Der Bundesrat hatte 1992 eine Studienkommission beauftragt zu prüfen, ob die Wehr- und Schutzpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Gesamtverteidigungsdienstpflicht abzulösen und dabei ein Aufgebot der Frauen vorzusehen sei. Die von der Waadtländer FDP-Nationalrätin Langenberger präsidierte Kommission kam zum Schluss, momentan und in naher Zukunft bestehe kein Bedarf, die Rekrutierungsbasis der bestehenden Dienstpflichtorganisationen durch den Einbezug der Frauen wesentlich zu erhöhen. Dieser sei auch rechtlich nicht zwingend. Dagegen sei die freiwillige Mitarbeit der Frauen zu fördern, und ihnen sei der Zugang zu allen Dienstpflichtorganisationen zu ermöglichen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, auf die Einführung einer obligatorischen Dienstpflicht für Frauen zu verzichten.

allgemeine Dienstpflicht Aufgebot der Frauen kein Bedarf