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Mit der Wahl von Nationalrätin Regina Aeppli gelang es der SP im Kanton Zürich, auf Kosten eines CVP-Mannes einen zweiten Sitz im Regierungsrat zu erobern. Damit wurde erstmals eine Frauenmehrheit in einer Kantonsregierung der Schweiz Realität.

erstmals Frauenmehrheit in einer Kantonsregierung

Dem Umstand, dass rund 90% der Gewalttaten von Männern verübt werden, was zu enormen Kosten für die Öffentlichkeit führt, wollte eine Grossratmotion im Kanton Basel-Stadt mit einer Gewaltsteuer für Männer Rechnung tragen. Die Motion, die auch von Männern mitunterzeichnet wurde, geriet im Rat von allen Seiten unter Beschuss und wurde schliesslich mit 80 zu 22 Stimmen gebodigt. Nicht einmal die SP und die Grünen mochten sich geschlossen hinter das Begehren stellen.

Basel-Stadt Gewaltsteuer für Männer

Anfang November beschloss das Zuger Stadtparlament, im Geschäftsreglement des Grossen Gemeinderates alle Bezeichnungen für die öffentliche Ämter der Stadt allein in der weiblichen Form aufzuführen, wobei in einer Fussnote vermerkt wurde, dass damit die Männer mitgemeint seien.

Zuger Stadtparlament allein in der weiblichen Form
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung

Das Urner Kantonalparlament erklärte Anfang Juni die von der Grünen Bewegung Uri eingereichte kantonale Volksinitiative "für gleiche Wahlchancen" für ungültig, weil sie Bundesrecht verletze. Die Initiative verlangte, dass alle Behörden und Kommissionen, die vom Volk gewählt oder durch gewählte Organe bestimmt werden, annähernd zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sein müssen. Jedes Geschlecht sollte jedoch mindestens zu einem Drittel vertreten sein.

Ungültigerklärung der kantonalen Urner Volksinitiative "für gleiche Wahlchancen"
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn erachtete die im Vorjahr eingereichte "Initiative 2001", welche eine gleich starke Vertretung der Frauen und Männer in allen Behörden des Kantons verlangte, als verfassungswidrig, da sie mit dem Diskriminierungsverbot kollidiere, die Männer benachteilige, und den Grundsatz des allgemeinen Stimm- und Wahlrechts verletze. Der Kantonsrat folgte dieser Argumentation und erklärte die Initiative für ungültig, worauf die Initiantinnen Beschwerde beim Bundesgericht einreichten.

Ungültigerklärung der kantonalen Solothurner Volksinitiative für eine Quotenregelung (1997)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wurden in mehreren Kantonen die Gleichstellungsstellen abgeschafft oder in ihren Funktionen drastisch eingeschränkt. Relativ deutlich mit 48 zu 27 Stimmen schloss die Legislative des Kantons Zug erstmals in der Schweiz ein Gleichstellungsbüro. Obgleich man sich im Kantonsparlament darin einig war, dass der Auftrag der Gleichberechtigung noch nicht erfüllt ist, lehnte es der Rat gegen den Antrag der Regierung ab, das seit vier Jahren bestehende Gleichstellungsbüro bis Ende 1999 weiterzuführen. Zur Begründung für diesen Entscheid wurden vordergründig finanzielle Überlegungen ins Feld geführt. Es wurde aber auch nicht verhehlt, dass die Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem den bürgerlichen Politikern teilweise sauer aufgestossen waren.

Auch anderen Gleichstellungsbüros bläst ein zunehmend rauher Wind ins Gesicht. Der Auftrag der Gleichstellungsstelle des Kantons Bern wurde nur unter der Auflage um vier Jahre verlängert, dass sie sich vermehrt auch familienpolitischen Fragen anzunehmen habe. Die Regierung des Kantons Wallis kündigte an, dass sie ihr Büro 1997 möglicherweise auflösen werde. Im Kanton Jura wurden die Kompetenzen der Gleichstellungsstelle derart beschnitten, dass Marie-Josèphe Lachat, die erste "Madame Egalité" der Schweiz, nach über 15 Jahren ihr Amt zur Disposition stellte. Im Kanton Zürich schliesslich ging die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nur knapp an einem fünfzigprozentigen Personalabbau vorbei.

Bern Wallis Jura Zürich

Dass solche Ansinnen in der Bevölkerung nur wenig Rückhalt geniessen, wurde spätestens im September klar, als in der Stadt Bern eine zuvor noch vom Stadtparlament knapp gutgeheissene Quotenregelung von knapp 68% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überraschend deutlich abgelehnt wurde. Die Vorlage war von den regierenden Rot-Grün-Mitte-Parteien unterstützt, von den bürgerlichen und den Rechtsparteien aber vehement bekämpft worden. Diese bezeichneten die Einführung von Geschlechterquoten als verfassungswidrige und undemokratische Zwängerei.

Ablehnung einer geschlechterspezifischen Quotenregelung für den Berner Stadtrat an der Urne (1995)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Nur wenige Tage nach dem Zuger Entscheid, hob der Grosse Rat des Kantons Neuenburg das kantonale Büro für Gleichstellung und Familie in seiner bisherigen Form ebenfalls auf. Liberale und Freisinnige setzen mit 54 Stimmen gegen die 45 Voten der Linksparteien und einer einsamen FDP-Frau eine amputierte Variante des Büros durch. Bloss der Posten der Delegierten und eine Kommission sollen künftig beibehalten werden. Die Delegierte wird aber nicht mehr autonom, sondern innerhalb einer Dienststelle arbeiten. Die linken Parteien und die Frauenorganisationen kündigten daraufhin das Referendum gegen das Gesetz und eine Initiative für eine wirkliche Gleichstellungsfachstelle an.

Neuenburg

Im Kanton Solothurn wurde unter dem Titel "Initiative 2001" ebenfalls ein Volksbegehren eingereicht, welches verlangt, dass Frauen und Männer entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in den kantonalen Behörden vertreten sein sollen. Obgleich der Anteil der Frauen im Solothurner Kantonsrat nach den Wahlen von 1993 34% und damit die zweithöchste Frauenquote in einem Schweizer Kantonsparlament erreicht hat, befand das Initiativkomitee, welchem vor allem Frauen aus dem links-grünen Spektrum angehören, die Frauen seien weiterhin krass untervertreten; nur der Weg über gesetzliche Quoten führe zu einer raschen Veränderung der Verhältnisse.

Ungültigerklärung der kantonalen Solothurner Volksinitiative für eine Quotenregelung (1997)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Bei der Abstimmung über eine Totalrevision der Staatsverfassung im Kanton Luzern konnte sich erstmals das Stimmvolk an der Urne zur Einführung einer Quotenregelung äussern. Alle Luzerner Frauenorganisationen, ein überparteiliches Komitee sowie die Linksparteien hatten eine paritätische Zusammensetzung des Verfassungsrates verlangt. Im Namen der Wahlfreiheit sprach sich die FDP klar, die CVP knapp dagegen aus. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Quotenregelung mit 68% Neinstimmen deutlich ab.

Ablehnung der Einführung einer Quotenregelung im Kanton Luzern an der Urne (1993)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde.

Feuerwehr-Dienstpflicht

Als erste Legislative der Welt könnte sich der Berner Stadtrat einer geschlechterspezifischen Quotenregelung unterziehen. Er hiess nämlich überraschend eine SP-Motion gut, welche verlangt, dass im Stadtrat höchstens 60% der Sitze vom selben Geschlecht besetzt werden dürfen. Die Annahme des Vorstosses bedeutet aber noch nicht die Umsetzung in die Realität, sondern nur, dass die Exekutive eine entsprechende Vorlage ausarbeiten muss, die dann erneut dem Stadtrat und schliesslich dem Volk vorgelegt werden wird.

Ablehnung einer geschlechterspezifischen Quotenregelung für den Berner Stadtrat an der Urne (1995)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Die Männer Appenzell-Innerrhodens lehnten an der Landsgemeinde vom 29. April die von Regierung und Parlament empfohlene Einführung des kantonalen Frauenstimm- und wahlrechts nach 1973 und 1982 zum dritten Mal deutlich ab. Als Reaktion darauf erhoben Appenzeller Bürgerinnen und Bürger beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde. Im weitern reichten sie eine Volksinitiative für die politische Gleichberechtigung ein; die Regierung kündigte im Herbst an, dass sie das Begehren mit einer zustimmenden Empfehlung an der Landsgemeinde vom nächsten Frühjahr zur Abstimmung bringen werde.

Frauenstimm- und wahlrecht in Appenzell Innerrhoden abgelehnt