Die Förderung der praxisorientierten Forschung durch den Staat wird in vielen Staaten und insbesondere in der EG als wichtiger Faktor für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft angesehen. Trotz ordnungspolitischer Bedenken ist auch in der Schweiz ein weiterer Schritt in dieser Richtung vollzogen worden. Mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EG war zwar 1986 für schweizerische Firmen prinzipiell der Zugang zu EG-Forschungsprojekten geöffnet worden. Da die EG aber bei ihren Technologieprogrammen für Unternehmen aus Mitgliedstaaten die Hälfte der Kosten übernimmt, fehlten schweizerischen privaten und öffentlichen Forschungsinstituten oft die Mittel, um sich beteiligen zu können. Zur Behebung dieses Wettbewerbsnachteils beantragte der Bundesrat dem Parlament unter dem Titel «Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa 1988-1991» einen Verpflichtungskredit von 80 Mio Fr. Beide Kammern stimmten diesem Bundesbeschluss trotz gewisser ordnungspolitischer Vorbehalte zu. Grundsätzliche Kritik äusserte einzig Herczog (poch, ZH), der den technokratischen Charakter der EG-Forschungsprogramme kritisierte. Von der Wirtschaft war dieser Kredit ebenfalls begrüsst worden. Dabei wurde allerdings betont, dass die staatliche Unterstützung auf die sogenannte vorwettbewerbliche Phase beschränkt bleiben muss. Damit ist nach EG-Praxis gemeint, dass die Ausarbeitung zu einem marktreifen Produkt nicht unterstützungsberechtigt sein darf.
Zugang zu EG-Forschungsprojekten- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1987
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 87.014
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1987, S. 1183 ff.
- AB SR, 1987, S. 666 ff.
- BBl, 1987, II, S. 910 ff.
- SHIV (Vorort), Jahresbericht, 117/1986-87, S. 119 ff.
- Ww, 7.5.87; SHZ, 7.5.87; wf, AD, 6.7.87
von Hans Hirter
Aktualisiert am 16.06.2021
Aktualisiert am 16.06.2021