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Die Förderung der praxisorientierten Forschung durch den Staat wird in vielen Staaten und insbesondere in der EG als wichtiger Faktor für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft angesehen. Trotz ordnungspolitischer Bedenken ist auch in der Schweiz ein weiterer Schritt in dieser Richtung vollzogen worden. Mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EG war zwar 1986 für schweizerische Firmen prinzipiell der Zugang zu EG-Forschungsprojekten geöffnet worden. Da die EG aber bei ihren Technologieprogrammen für Unternehmen aus Mitgliedstaaten die Hälfte der Kosten übernimmt, fehlten schweizerischen privaten und öffentlichen Forschungsinstituten oft die Mittel, um sich beteiligen zu können. Zur Behebung dieses Wettbewerbsnachteils beantragte der Bundesrat dem Parlament unter dem Titel «Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa 1988-1991» einen Verpflichtungskredit von 80 Mio Fr. Beide Kammern stimmten diesem Bundesbeschluss trotz gewisser ordnungspolitischer Vorbehalte zu. Grundsätzliche Kritik äusserte einzig Herczog (poch, ZH), der den technokratischen Charakter der EG-Forschungsprogramme kritisierte. Von der Wirtschaft war dieser Kredit ebenfalls begrüsst worden. Dabei wurde allerdings betont, dass die staatliche Unterstützung auf die sogenannte vorwettbewerbliche Phase beschränkt bleiben muss. Damit ist nach EG-Praxis gemeint, dass die Ausarbeitung zu einem marktreifen Produkt nicht unterstützungsberechtigt sein darf.

Zugang zu EG-Forschungsprojekten

Die modernen Technologien haben ebenfalls Auswirkungen auf das Patentrecht. Der Ständerat akzeptierte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Auer (fdp, BL), welche eine Revision des Patentrechts in dem Sinn verlangt, dass Substanzen und Systeme, wie sie die Gentechnologie hervorbringt, zum Patent angemeldet werden können. Die POCH-Nationalrätin Fetz (BS) möchte demgegenüber die praktische Anwendung dieser ethisch umstrittenen Forschungsrichtung bremsen: sie reichte eine Motion ein (Mo. 87.344), die fordert, dass der Patentschutz nicht auf biologische Systeme ausgedehnt wird.

Revision des Patentgesetzes (Mo. 86.582)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Ohne jegliche Kritik passierte demgegenüber die 1986 vom Bundesrat vorgeschlagene Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale die beiden Räte. Damit ist die Subventionierung der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz für die nächsten fünf Jahre gesichert und auf einen höheren Stand gebracht worden.

Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale

Der Fremdenverkehr stellt für viele Randregionen das wirtschaftliche Rückgrat dar. Tourismusförderungsmassnahmen weisen deshalb nicht nur eine allgemein strukturpolitische, sondern auch eine spezifisch regionalpolitische Komponente auf. Das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredits bildet eine Ergänzung zum Investitionshilfegesetz für Berggebiete und bezweckt die Verbilligung von Darlehen für Hotelrenovationen und gewisse Hotelneubauten. Dies geschieht durch die Gewährung von unverzinslichen Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit. Der Bundesrat möchte mit einer Aufstockung der Darlehen diese Hilfe ausbauen und leitete dazu im Sommer ein Vernehmlassungsverfahren ein. Beide Kammern des Parlaments unterstützten ihn bei diesem Vorhaben, indem sie eine entsprechende Motion Columberg (cvp, GR) (Mo. 85.999) verabschiedeten. Nicht nur bei der Stärkung der touristischen Infrastruktur will sich der Bund in Zukunft vermehrt engagieren, sondern auch bei der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz. Zu diesem Zweck beantragte die Exekutive eine Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Beitragshöhe soll neu in einem separaten, nicht referendumspflichtigen Kreditbeschluss vom Parlament festgelegt werden. Beantragt ist eine Aufstockung von bisher CHF 21 Mio. pro Jahr auf 27 Mio. (1988-90) resp. 31 Mio (1991-92).

Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale

Der Bund beabsichtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben stärker als bis anhin die Ziele der räumlichen Strukturpolitik im Auge zu behalten. Diese vermehrte Rücksichtnahme war eines der Hauptpostulate gewesen, die sich aus der Synthese des 1985 abgeschlossenen Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» ergeben hatten. Der Bundesrat setzte auf den 1. Januar 1987 Weisungen über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeiten in Kraft. Diese halten fest, dass die allgemeine Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe und -anstalten bei ihren Tätigkeiten neben den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmässigkeit auch das Ziel der Förderung der wirtschaftlich und geographisch benachteiligten Regionen berücksichtigen sollen. Die strukturpolitischen Auswirkungen von Vorhaben müssen in Zukunft überprüft und dargestellt werden. Zur Überwachung des Vollzugs dieser Weisungen bildete die Landesregierung einen aus den Vorstehern von EFD, EVD und EVED zusammengesetzten Ausschuss für Regionalpolitik. Angesichts der wachsenden Bedeutung der neuen Kommunikationstechnologien drohen den peripher gelegenen Regionen neue Wettbewerbsnachteile. Der Ständerat überwies ein Postulat des Bündners Gadient (svp), nach dem der Bundesrat die PTT veranlassen soll, die neuen Kommunikationsnetze nicht prioritär in den Wirtschaftszentren aufzubauen und überdies die abgelegenen Gebiete bei der Tarifpolitik bevorzugt zu behandeln. Gemäss einer Studie zu den Entscheidmotiven bei der Wahl von Betriebsstandorten in Randregionen waren – wenigstens bisher – infrastrukturelle Gegebenheiten weniger bedeutsam als Bodenpreise, Steuervorteile, Arbeitsmarktsituation und industriefreundliche Einstellung der Bevölkerung

Postulat zur Neuorientierung der Regionalpolitik (Po. 86.345)

Das im Gegensatz zur geplanten IRG unumstrittene Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) konnte im Berichtsjahr sein zehnjähriges Bestehen feiern, was Anlass zu einem Rückblick bot. Rund zwei Drittel des Territoriums der Schweiz mit etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung dürfen heute Beihilfen gemäss IHG in Anspruch nehmen. Für mehr als 2'000 Infrastrukturvorhaben konnten bisher zinsverbilligte Darlehen von gegen CHF 550 Mio zugesichert werden. Damit gelang es, in strukturell benachteiligten Regionen ein Investitionsvolumen von ca. CHF 3.5 Mia. auszulösen. Die Auswirkungen der Regionalpolitik und darüber hinaus auch diejenigen der Gesamtheit der staatlichen Handlungen sind während der vergangenen acht Jahre im Rahmen des grossangelegten Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» untersucht worden. Den spezifischen regionalpolitischen Instrumenten konnte in diesen Analysen ein recht gutes Zeugnis ausgestellt werden. Räumliche Effekte, die vielfach ungewollt sind, haben allerdings auch die meisten übrigen staatlichen Handlungen zur Folge. Die Untersuchungen zeigten, dass durch diese die bestehenden regionalen Ungleichgewichte oft noch verstärkt und damit die Ziele der Strukturpolitik gefährdet werden.

Der 1984 vom Parlament beschlossene Ausbau der regional- und strukturpolitischen Instrumente wurde auf den 15. April in Kraft gesetzt.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die am heftigsten geführte wirtschaftspolitische Auseinandersetzung fand auf dem Gebiet der Strukturpolitik statt. Die regional stark differenzierte Verfassung des Arbeitsmarktes einerseits und der Verlust von Weltmarktanteilen in einigen der sogenannten Wachstumsbranchen andererseits sind Anzeichen dafür, dass sich die schweizerische Wirtschaft weiterhin strukturellen Problemen ausgesetzt sieht. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr ein Paket mit «Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Wirtschaft» vorgelegt. Darin schlug er den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums sowie die Schaffung einer Innovationsrisikogarantie vor. Ziel dieser staatlichen Massnahmen ist die Verbesserung der Angebotsbedingungen, um der privaten Wirtschaft den Anschluss an die internationale Entwicklung und den beschleunigten technischen Fortschritt zu erleichtern sowie die im Inland bestehenden räumlichen Ungleichgewichte abzubauen. Da die Innovationsrisikogarantie im Gegensatz zum Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums auf heftige Gegenwehr stiess, wurde sie vom erstberatenden Ständerat aus dem Paket herausgelöst und separat behandelt.

Anlässlich der Richtliniendebatte hatte der Nationalrat eine Motion der SP für ein Sofortprogramm zugunsten der Grundlagenforschung und der Regionalpolitik abgelehnt. In einem Bericht bescheinigte die OECD der Schweiz, dass sie den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verpasst hat; in einigen Teilbereichen habe sie jedoch ihren früher innegehabten Vorsprung auf andere Industrieländer eingebüsst.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die im regionalpolitischen Bereich vorgesehenen Anpassungen fanden eine weitgehend gute Aufnahme und wurden ohne namhafte Änderungen gutgeheissen. Die wichtigste Neuerung im Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) besteht darin, dass künftig nicht bloss die Erschliessung, sondern auch der Erwerb von Grundstücken zu Industrie- und Gewerbezwecken durch Gemeinden oder Kantone begünstigt werden kann. Beim Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen wurde durch die Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen die Hilfe flexibler gestaltet. Trotz einiger Opposition aus den bürgerlichen Reihen drang auch der Vorschlag durch, in Zukunft Innovationsberatungsstellen zu subventionieren. Sowohl beim IHG als auch beim erwähnten Bundesbeschluss wurden ferner die erforderlichen Mittel aufgestockt.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Einige Kantone und Gemeinden unternahmen zusätzlich zu den Bemühungen des Bundes eigene Schritte im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Wirtschaft. Naturgemäss war dies insbesondere im Juraraum der Fall, der einseitig auf die Uhrenproduktion ausgerichtet ist. Im Kanton Neuenburg hiessen die Stimmbürger ein Gesetz über Krisenmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gut. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete ein Investitionsprogramm zugunsten der Region Berner Jura–Biel–Seeland. Im Kanton Solothurn schickte das Volkswirtschaftsdepartement ein Strukturförderungsgesetz in die Vernehmlassung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Als Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll – insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits – flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die wichtigste Handlung der eidgenössischen Strukturpolitik bestand im Berichtsjahr in der Verabschiedung eines Bündels von «Massnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung», welches die Nachfolge des auf Ende 1982 auslaufenden ersten Impulsprogramms antritt. Enthalten sind darin namentlich die Gründung einer Schule für Wirtschaftsinformatik sowie Weiterbildungskurse im Bereich der rechnerunterstützten Konstruktionstechniken und der Bauwirtschaft (sog. Haustechnik). Daneben soll die anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Mess- und Regeltechnik finanzielle Beihilfen erhalten. Die Massnahmen belasten den Bund mit CHF 51 Mio, verteilt auf sechs Jahre. Sie fanden in der Öffentlichkeit eine gute Aufnahme, und auch Wirtschaftsvertreter charakterisierten sie als taugliche Mittel zur Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Das Parlament stimmte diesem zweiten Impulsprogramm oppositionslos zu.

Förderung der technologischen Entwicklung (BRG 82.008)

Der Erlass spezieller Vorschriften für den Fall einer Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften wird vom Parlament nicht für opportun gehalten. Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion Meizoz (sp, VD) ab, in der unter anderem die Genehmigungspflicht durch die Belegschaft und die Bevölkerung der Region sowie eine Garantieerklärung für die Erhaltung der Arbeitsplätze gefordert worden war.

Vorschriften zur Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften abgehlehnt

Die notwendige Anpassung an den technologischen Fortschritt bereitet Klein- und Mittelbetrieben oft spezielle Mühe, da sie mit der Aufnahme von Risikokapital Schwierigkeiten haben. Während Wirtschaftskreise eher steuerrechtliche Lösungsversuche zu bevorzugen scheinen, empfiehlt eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe die Bildung einer gemischtwirtschaftlichen Innovationsrisikogarantie nach dem Vorbild der in den Bereichen Export und Investitionen in Entwicklungsländern bereits bestehenden Fonds. Der Nationalrat überwies seinerseits ein Postulat der Sozialdemokratin Deneys (NE), mit dem die Gründung einer derartigen Institution angeregt wird.

Rahmenbedingungen kleiner und mittelgrosser Unternehmen

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die bundesstaatliche Strukturpolitik, deren wichtigste Ziele die Verbesserung der Infrastruktur in den Berggebieten und die Förderung der Diversifizierung und Innovation in industriell einseitig geprägten Räumen sind, nahm ihren gewohnten Fortgang. Längerfristig wird mit diesen Massnahmen die wirtschaftliche Erstarkung der Randgebiete und die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Regionen angestrebt. Diese heute zum Teil noch beträchtlichen Differenzen liegen nach neuesten Untersuchungen weniger in der unterschiedlichen Höhe der Arbeitnehmerlöhne als vielmehr in der Wirtschaftsstruktur begründet. So wirkt sich insbesondere ein hoher Anteil der Selbständigerwerbenden (Gewerbetreibende, Landwirte) sowie eine relativ geringe Anzahl Kapitalgesellschaften negativ auf das Niveau des Volkseinkommens aus. Ein anderer wichtiger Bestimmungsgrund für den materiellen Entwicklungsstand stellt die Quote der im Erwerbsleben Stehenden dar.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Eher ungewöhnlich ist hingegen, dass sich der Bund in die Belange einer einzelnen Industriebranche einmischt. Trotz ordnungspolitischer Bedenken stimmte das Parlament auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Industrie einer Verlängerung der staatlichen Garantie der Uhrenqualitätskontrolle um weitere zehn Jahre zu. Zugunsten dieser seit längerer Zeit krisengeschüttelten Branche leistete übrigens auch ein Konsortium von Privat- und Kantonalbanken namhafte Strukturhilfe; konnte doch mit dem Einsatz von rund CHF 300 Mio der Fortbestand des zweitgrössten Uhrenkonzerns (SSIH) einstweilen gesichert werden.

Uhrenqualitätskontrolle

Weitern Zuwachs erhielten diejenigen Kantone, welche ihre Wirtschaft gezielt fördem. Mit Steuerermässigungen, Bereitstellung von billigem Bauland und zusätzlichen Erleichterungen will man die Ansiedlung neuer Betriebe begünstigen. Im Berichtsjahr gab sich Appenzell Innerrhoden ein derartiges Instrumentarium.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die Massnahmen der Strukturpolitik sehen sich in der Regel weniger grossen Einwänden ausgesetzt als die konjunkturpolitisch motivierten Staatsinterventionen. Die Notwendigkeit der teilweisen Behebung der Standortnachteile von Berg- und Randregionen wird aus staats- und raumordnungspolitischen Gründen in weiten Kreisen anerkannt. Von den Bundesunterstützungen für Diversifikationsvorhaben in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gegenden profitiert nun auch das südöstliche Bodenseeufer (Teile der Kantone St. Gallen und Thurgau). Das Schwergewicht dieser Massnahmen entfällt aber immer noch auf die Uhrenregionen, befinden sich doch mehr als drei Viertel der 41 bisher unterstützten Projekte in diesem Raum. Eine direkte Massnahme zur Förderung der Uhrenindustrie – die den Bund allerdings nichts kostet – besteht in der staatlich verbürgten Qualitätskontrolle, deren Fortführung um zehn Jahre der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. Weitere acht Bergregionen erhielten durch die Genehmigung ihrer Entwicklungskonzepte die Berechtigung, finanzielle Beihilfe gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Ende 1979 besassen 34 Regionen ein vom EVD genehmigtes Entwicklungskonzept und waren damit berechtigt, Finanzierungsunterstützung für Infrastrukturprojekte gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen. Innerhalb des Berichtsjahres hat sich die Anzahl Bergregionen, die ständige Sekretariate unterhalten, von fünf auf zwanzig erhöht. Die Ausdehnung der Leistungen des IHG – zum Beispiel auf die Finanzierung von Wohnbauten –, wie sie der Freisinnige Pini (TI) gefordert hatte, lehnte der Nationalrat ab.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Immer mehr Kantone versuchen, mit Wirtschaftsförderungsgesetzen die Errichtung neuer Betriebe auf ihrem Gebiet zu begünstigen. In Neuenburg stimmte der Grosse Rat oppositionslos einem entsprechenden Gesetz zu. Mit dem Einverständnis der Landsgemeinde erhielt ebenfalls der Kanton Glarus ein Wirtschaftsförderungsgesetz. In Basel-Land reichte die durch die Betriebschliessung der Firestone in Pratteln aufgeschreckte Linke (SP und Gewerkschaften, bzw. POCH) gleich zwei Volksinitiativen für eine aktive staatliche Industrieansiedelungspolitik ein. Die Regierung handelte ebenfalls und legte dem Landrat einen eigenen Entwurf vor. Im Schaffhauser Parlament war man sich über die Notwendigkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung zwar einig; da aber in verschiedenen Detailfragen keine Verständigung möglich war, scheiterte eine von freisinniger Seite eingebrachte Motion. Im Kanton Solothurn stand die 1977 eingereichte Wirtschaftsförderungsinitiative der POCH zur Debatte. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit vertraten die Meinung, dass die bereits ergriffenen Sofortmassnahmen ausreichend seien und dass sich zudem einige Forderungen des Volksbegehrens (so zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeiter in staatlich unterstützten Betrieben) kontraproduktiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden. Der Souverän lehnte die Initiative mit 13'896 Ja : 45'161 Nein deutlich ab.

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH

Insgesamt 35 Bergregionen haben bis Ende 1978 ihre Entwicklungskonzepte beim EVD eingereicht. Da von diesen im Berichtsjahr neun weitere, gutgeheissen wurden, gelangen nun 28 Regionen in den Genuss der durch das Investitionshilfegesetz (IHG) zugesicherten Entwicklungsbeihilfen.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die Strukturpolitik der Schweiz ist im Berichtsjahr um ein Instrument reicher geworden. Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung auf keine prinzipielle Einwände gestossen war, präsentierte die Regierung einen Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen. Dieser sieht vor, dass der Bund Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sowie die Ansiedelung neuer Industrien in wirtschaftlich einseitig geprägten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Regionen mit der Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen unterstützen kann. Die Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass ebenfalls eine Bank Zinskostenbeiträge leistet. Damit ist eine Sicherung eingebaut, welche verhindern soll, dass der Staat völlig unrentable Vorhaben mitfinanziert. Im weitern ist das Engagement des Bundes abhängig von einer entsprechenden Beteiligung des Standortkantons. Die Vorlage wurde von den Vertretern der Uhrenkantone, deren Regionen wohl am ehesten, wenn auch nicht als einzige, daraus Nutzen ziehen können, lebhaft unterstützt. Opposition erwuchs ihr aber von den Vertretern der Gebirgsbevölkerung. Sie befürchteten von dem neuen Instrument eine Konkurrenzierung ihrer eigenen Anstrengungen um die Ansiedelung von Industriebetrieben. Dies führte im Ständerat zu einer Abschwächung der Vorlage. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Streichung der Zinskosten drang zwar nicht durch; die Kantonsvertreter entschieden aber – und die Volkskammer schloss sich ihnen an – dass Zinskostenverbilligungen nur in äussersten Notfällen auszurichten seien.

Wie bereits der Ständerat, stimmte nun auch der Nationalrat der Fortführung der amtlichen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren bis 1981 zu.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Weitere zwölf Entwicklungskonzepte für Bergregionen wurden durch das EVD genehmigt, so dass ab Ende 1977 insgesamt 19 Regionen Entwicklungsbeiträge auf Grund des Investitionshilfegesetzes (IHG) beziehen können. Die beitragsberechtigten Gebiete umfassen 428 Gemeinden mit rund 430'000 Einwohnern und bedecken 28 Prozent der Fläche der Schweiz. Für Regionen, welche in ihrer wirtschaftlichen Existenz deshalb gefährdet sind, weil in ihnen eine strukturschwache Branche vorherrschend ist, bereitet der Bund ein zusätzliches Förderungsinstrument vor. Vorgesehen ist ein Finanzierungsfonds, aus dem auf ähnliche Weise wie beim IHG (d.h. mit Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen) Innovations- und Diversifikationsbestrebungen strukturschwacher Industrien begünstigt werden sollen. Das Projekt, dessen Vernehmlassung noch vor Jahresende abgeschlossen werden konnte, fand im allgemeinen Zustimmung, wenngleich Banken und Wirtschaftskreise vor der Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch diese Beihilfen warnten. Der noch im Vorjahr diskutierte Unterstützungsplan für die Uhrenindustrie, welcher unter anderem die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft in Erwägung zog, scheint nun zugunsten dieses allgemeineren Fonds, von dem nach Ansicht von Bundesrat Brugger nötigenfalls auch Regionen mit dominierender Textilindustrie profitieren könnten, fallengelassen worden zu sein. Zur Steigerung der Exportchancen der Uhrenindustrie hiess der Ständerat die vom Bundesrat beantragte Fortführung der offiziellen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren (BRG 77.033) bis 1981 gut.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Bei den Bemühungen um bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entleerungsräume mittels des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete konnten weitere Fortschritte erzielt werden: zwanzig Regionen legten das verlangte Entwicklungskonzept vor; davon wurden bis Ende 1976 sieben bewilligt, was den entsprechenden Regionen Anrecht auf staatliche Unterstützung ihrer Infrastrukturvorhaben gibt. Als flankierende Massnahme dazu stimmte nun auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten zu. Dass durch diese Vorkehrungen die benachteiligten Zonen für die erhofften privaten Investitionen genügend attraktiv gemacht werden können, wurde allerdings vom Freiburger Volkswirtschafter Prof. W. Wittmann bestritten. Er propagierte deshalb eine Lenkung der privaten Investitionen über fiskalische Massnahmen, um der gerade in den letzten Jahren merklich stärker gewordenen Tendenz zu einer immer grösseren Diskrepanz zwischen den Volkseinkommen der reichen und der armen Kantone entgegenzusteuern. Da sich die Westschweiz durch die Krise besonders geschädigt und bei der regionalen Aufteilung der Arbeitsbeschaffungskredite benachteiligt fühlte, fand eine Untersuchung grosses Interesse, welche belegte, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Landesteil ziemlich genau dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, wobei aber auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen bestehen.

Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren