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Mit seiner Motion schlug Cédric Wermuth (sp, AG) vor, die Abstimmungsunterlagen als Integrationsinstrument zu verwenden. Die Kenntnis des politischen Systems der Schweiz sei ein Integrationskriterium im neuen Bürgerrechtsgesetz. Um allen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für politische Prozesse zu interessieren, sollten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen auch Nicht-Stimmberechtigten, namentlich eben Einbürgerungswilligen, zugesandt werden. Dies sei ein Zeichen dafür, dass sie ernst genommen und willkommen geheissen würden, und biete gleichzeitig eine Möglichkeit zur Förderung von politischem Interesse.
Bundeskanzler Walter Thurnherr verwies in der Ratsdebatte auf die Bedeutung der Abstimmungsunterlagen. Rund 90 Prozent der Abstimmenden würden diese in der Tat als Informationsquelle nutzen, was für das Anliegen spreche. Allerdings bestehe neben den Unterlagen bereits ein derart reiches Angebot an Informationen, dass Aufwand und Kosten für Druck und Distribution verglichen mit dem symbolischen Mehrwert nicht zu rechtfertigen seien. Bei der Mehrheit der Nationalratsmitglieder verfing diese Argumentation, wurde die Motion doch mit 141 zu 48 Stimmen (2 Enthaltungen) abgelehnt, wobei die Stimmenminderheit auf das links-grüne Lager fiel.

Abstimmungsunterlagen als Integrationsinstrument

Im Rahmen der Bundesratswahl von Ignazio Cassis wurde die mehrfache Staatszugehörigkeit zum Thema. Cassis, der sowohl Bürger der Schweiz als auch von Italien ist bzw. war, gab im Vorfeld seiner Wahl seinen italienischen Pass ab. Die Diskussion um diesen Schritt nahm Lorenzo Quadri (lega, TI) zum Anlass, mit einer Motion die Doppelbürgerschaft für Bundesrätinnen und Bundesräte sowie für Bundesangestellte mit Beziehungen zum Ausland zu verbieten. Seit 1992 ist es in die Schweiz eingebürgerten Personen erlaubt, die Bürgerschaft ihres Herkunftslandes zu behalten. Quadri machte die Gefahr fehlender Loyalität von politisch für die Schweiz tätigen Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern für seinen Vorstoss geltend.
Loyalität sei eine Frage der inneren Haltung und nicht von Gesetzen, gab Bundeskanzler Thurnherr in der Ratsdebatte zu bedenken. Das Argument Quadris, dass etwa in Australien – wie die Schweiz ein Einwanderungsland – ein solches Verbot bestehe, konterte Thurnherr mit der Bemerkung, dass es in Australien ein Gesetz gebe, dass Barbesitzer verpflichte, auch Pferde zu bedienen. Nur weil es dieses Gesetz in Australien gebe, müsse es ja nicht in der Schweiz eingeführt werden. Der Vorstoss Quadris wurde schliesslich von lediglich 40 Mitgliedern der SVP-Fraktion unterstützt und mit 129 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen versenkt.

Doppelbürgerschaft für Bunderäte

Mit einer Motion forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) die Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen. Die BaZ thematisierte kurz nach Einreichung des Vorstosses die SVP-interne Gespaltenheit in dieser Frage. So habe die SVP auch Unterstützer unter Auslandschweizern und sei zum Teil sogar mit Auslandschweizerlisten zu den Nationalratswahlen angetreten – wie viele davon auch die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzstaates besitzen ist unbekannt und habe für die Kandidatur keine Bedeutung, wird Miriam Gurtner, ehemalige Fraktionssekretärin der SVP Schweiz und Zuständige für die Auslandschweizerkandidaturen, zitiert. Im Nationalrat fand der Vorstoss ausser bei Vertretern der SVP- und FDP-Fraktionen keinen Anklang. Bundesrätin Sommaruga führte aus, das Doppelbürgerrecht habe seit seiner Einführung 1992 nie zu erheblichen Problemen geführt. Hess' Argument der Zweiklassengesellschaft liess sie nicht gelten: Doppelbürger hätten in der Schweiz die genau gleichen Rechte und Pflichten wie „Nurschweizer“. Dass sie zusätzlich in einem Land ausserhalb der Schweiz wählen und abstimmen können, sei ihr Recht und daraus erwüchsen für die anderen Schweizerinnen und Schweizer keine Nachteile. Mit 110 zu 63 Stimmen bei 16 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer die Motion im Sommer 2016 ab. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen stimmten geschlossen dagegen.

Mo. Hess: Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen

Die Motion Romano (cvp, TI), welche die Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft forderte, scheiterte im Frühjahr 2017 im Ständerat. Die kleine Kammer folgte mit 30 zu 12 Stimmen dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission. Als Argument wurde angeführt, dass eine Ausbürgerung aufgrund von Terrorismus sowohl im geltenden als auch im revidierten Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist; im vergangenen Jahr hatten die Behörden auch ein Ausbürgerungsverfahren gegen einen Dschihad-Reisenden angestrebt. Der Ständerat ging damit seinen im letzten Sommer eingeschlagenen Weg konsequent weiter, als er einer ähnlichen, aber weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative Brunner (svp, SG) keine Folge gegeben hatte.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2016 mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Motion Romano (cvp, TI) mit der Forderung aus, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie im Ausland nachweislich und freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben. Damit zielt der Motionär vor allem auf Dschihadisten. Die Massnahme soll jedoch nur Personen betreffen, welche das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung erlangt haben und nicht jene, die von Geburt an Schweizerinnen und Schweizer sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die von ihrem Heimatstaat zur Leistung von Militärdienst verpflichtet sind. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass das Vorhaben in dieser Form nicht mit der Gleichberechtigung aller Bürger in der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar sei und darüber hinaus auch in einem Spannungsverhältnis zu den in der EMRK und im UNO-Pakt II garantierten Menschenrechten stehe. Die Fraktionen von SVP, CVP und BDP standen geschlossen hinter dem Vorstoss, während sich die Grünen, SP und GLP geschlossen dagegen stellten.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Im Jahr 2011 nahm der Nationalrat eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Einführung einer Einbürgerungscharta entgegen dem Ablehnungsantrag des Bundesrates an. Der Ständerat hingegen lehnte die Motion im Frühjahr 2012 auf Antrag seiner Kommission aus zwei Gründen ab: Erstens bilde der Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bereits eine gesetzliche Grundlage für eine solche Charta und zweitens verstiesse die Möglichkeit der Aberkennung des Bürgerrechts gegen die in der Verfassung geforderte Gleichbehandlung.

Einbürgerungscharta

2010 hatte die Nationalratsfraktion von CVP, EVP und GLP die Einführung einer Einbürgerungscharta gefordert. Demnach sollen einbürgerungswillige Personen eine Charta unterzeichnen, in der sie bekunden, die Werte der Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte zu respektieren. Bei einer Nichteinhaltung der Charta kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2011 mit 97 zu 89 Stimmen angenommen.

Einbürgerungscharta

In der Gesundheitspolitik setzte sich die CVP für die Abschaffung des Numerus clausus beim Medizinstudium ein. Es gehe nicht an, dass immer mehr ausländische Ärzte in der Schweiz tätig seien, der Ausbildung inländischen Ärztenachwuchses aber gleichzeitig ein Riegel geschoben werde. CVP-Nationalrätin Brigitte Häberli (TG) reichte im Juni eine entsprechende Motion ein.

Gesundheitspolitik

Beide Kammern überwiesen auch eine Motion Müller (fdp, AG), welche die Schliessung einer Gesetzeslücke bezweckt. Mit einer Einbürgerung soll in Zukunft die Niederlassungsbewilligung erlöschen. Der Ständerat erweiterte die Motion und wollte auch die geltenden Zuständigkeitsregeln zwischen Kantonen und Bund mit einbeziehen.

Gesetzeslücke Niederlassungsbewilligung

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative (08.468) der SVP, die verlangte, dass eine „gute mündliche und schriftliche“ Kenntnis der Amtssprache der Wohngemeinde Voraussetzung für eine Einbürgerung sein müsse, keine Folge. Gerade für ein viersprachiges Land wie die Schweiz sei die Reduktion auf die Sprache der Wohngemeinde zu eng. Zudem würden auch viele gebürtige Schweizer und Schweizerinnen die Anforderung nach guten schriftlichen Kenntnissen nicht erfüllen. Da die Beherrschung einer Landessprache für die Integration wichtig sei, überwies der Nationalrat eine von seiner SPK eingereichte, ursprünglich vom Christlichdemokraten Schmidt (VS) verfasste Motion, die fordert, dass die Einbürgerung explizit von der Beherrschung einer Landessprache und einer erfolgreichen Integration abhängig gemacht wird. Dieser Verweis auf eine Landessprache wandte sich auch gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschieden hatte, dass die Beherrschung der englischen Sprache bei einer sonst gut integrierten Person für eine Einbürgerung ausreichend sei. Der Ständerat stellte sich ebenfalls hinter diese Motion.

Sondersession des Nationalrates 2010 zur Zuwanderung (sprachliche Integration)

In der Frühjahrssession hatte sich der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession zur Zuwanderung mit einer Reihe von Vorstössen zu befassen, die auch Einbürgerungsfragen betrafen (vgl. auch Kapitel 7d). Vier Motionen und ein Postulat wurden überwiesen. Die sprachliche Integration war Thema der Motionen Schmidt (cvp, VS; Mo. 08.3499) und Tschümperlin (sp, SZ; Mo. 09.4230). Erstere verlangt, dass im Bürgerrechtsgesetz die Kenntnis einer Landessprache als Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechtes festgeschrieben wird. Letztere verlangt die finanzielle Unterstützung von Projekten, die als Integrationsmassnahme das Erlernen einer Landessprache fördern. Während die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion Schmidt nicht auf nennenswerten Widerstand stiess, fiel der Entscheid zugunsten der Motion Tschümperlin erst mit dem Stichentscheid der Ratspräsidentin. Der Ständerat nahm beide Motionen ebenfalls an.

Sondersession des Nationalrates 2010 zur Zuwanderung (sprachliche Integration)

Mit einer Änderung der Strafregister-Verordnung ermöglichte der Bundesrat, dass die mit Einbürgerungen befassten kantonalen Behörden ab Februar 2008 einen direkten Zugriff auf die eidgenössischen Datenbanken über laufende Strafuntersuchungen erhalten werden. Die im Vorjahr von Nationalrat Freysinger (svp, VS) eingereichte Motion, welche unter anderem diesen Zugriff forderte, war damals von der Linken bekämpft und deshalb bisher vom Rat noch nicht behandelt worden.

Mo. Freysinger betreffend dem Zugriff auf Vostra bei Einbürgerungen

Bei Einbürgerungen kann es vorkommen, dass die Informationen der Gemeinde- und Kantonalbehörden über Tatsachen, welche zur Ablehnung eines Gesuchs führen könnten, nicht auf dem aktuellen Stand sind. SVP-Nationalrat Freysinger (VS) hatte deshalb mit einer Motion (Mo. 04.3551) verlangt, dass diese Instanzen auch auf Datenbanken über laufende Strafuntersuchungen und gelöschte Verurteilungen sowie über die Urteilsbegründungen Zugriff erhalten. Trotz der Unterstützung dieses Vorstosses durch den Bundesrat schrieb ihn der Nationalrat wegen Fristüberschreitung ab. Freysinger doppelte gleich nach und wurde auch diesmal vom Bundesrat unterstützt. Der Nationalrat verschob die Behandlung der Motion, nachdem sie von Vertretern der SP und der GP bekämpft worden war.

Mo. Freysinger betreffend dem Zugriff auf Vostra bei Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen erreichte mit 30'452 (1999: 21'698) einen neuen Höchststand. Das grösste Kontingent stellte wie bereits in früheren Jahren Italien (6938) gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (6089) und aus der Türkei (3133). Die in den letzten Jahren eingetretene massive Zunahme der Einbürgerungsgesuche führte namentlich bei den Bundesstellen zu enormen Pendenzen und entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen ohne Gegenstimme eine Motion der GPK-NR, welche vom Bundesrat Gegenmassnahmen fordert. Kurzfristig könnte dies mit der Einstellung von zusätzlichem Personal geschehen, langfristig sei eine Vereinfachung des heute dreistufigen Verfahrens anzupeilen. Der Ständerat verabschiedete im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession zudem eine Empfehlung für eine Aufstockung der personellen Ressourcen zum Abbau des Pendenzenbergs.

Einbürgerungen 2000
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Der Nationalrat stimmte mit 77:44 einer Motion Hubmann (sp, ZH) zu, welche fordert, dass in der Schweiz geborene und aufgewachsene ausländische Staatsangehörige auf Gesuch hin automatisch das Bürgerrecht erhalten. Für andere seien die Wohnsitzerfordernis von zwölf auf sechs Jahre zu reduzieren und die Einbürgerungsgebühren auf tiefem Niveau zu harmonisieren. Zu weit ging dem Nationalrat hingegen eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für eine einmalige Masseneinbürgerungsaktion. Er hatte verlangt, dass alle Ausländer, welche die gesetzlichen Minimalbestimmungen für eine Einbürgerung (d.h. vor allem die minimale Wohnsitzdauer von zwölf Jahren) erfüllen, auf Gesuch hin das Bürgerrecht ohne weitere Formalitäten erhalten sollen. Der Vorschlag fand nur bei der Linken Unterstützung und wurde vom Rat abgelehnt.

Motion will Automatische Einbürgerung für in der Schweiz Aufgewachsene (Mo. 98.3582)
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Die Sozialdemokratin Hubmann (ZH) nahm mit der Ende 1998 erfolgten Einreichung einer von 120 Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien unterzeichneten Motion im Nationalrat einen neuen Anlauf für die Erleichterung der Einbürgerungsprozedur. In der Schweiz aufgewachsene Ausländer und Ausländerinnen sollen gemäss diesem Vorschlag auf ein blosses Gesuch hin eingebürgert werden. Für die anderen soll die verlangte Wohnsitzdauer von heute zwölf Jahren halbiert werden; die lokal unterschiedlichen Gebühren sollen zudem auf tiefem Niveau harmonisiert werden. Der Bundesrat kündigte in seiner Antwort im Frühjahr an, dass er in der kommenden Legislaturperiode eine neue Vorlage für die Erleichterung der Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern präsentieren werde.

Motion will Automatische Einbürgerung für in der Schweiz Aufgewachsene (Mo. 98.3582)
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

In Bezug auf die Drogenproblematik forderte die CVP an einer Tagung eine stärkere Führungsrolle des Bundes und verlangte die Ablösung des Betäubungsmittelgesetzes durch ein umfassendes Suchtpräventionsgesetz, wozu sie auch eine Fraktionsmotion einreichte. In ihrem 21 Thesen umfassenden Grundlagenpapier konnte sie jedoch nichts grundlegend Neues vorschlagen.

Drogenpolitik der CVP 1993

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

Die freisinnige Fraktion reichte im Zusammenhang mit dem Revitalisierungsprogramm eine Reihe von Vorstössen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung resp. Forschung, Bodenrecht, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Steuerpolitik, Deregulierung im Fernmeldewesen, Transitabkommen sowie Arbeitsmarkt. Der Nationalrat überwies zudem verschiedene Fraktionsmotionen der FDP zum Abbau von Vorschriften in der Argrarpolitik.

verschiedene Vorstösse und Motionen der FDP im Jahre 1993

Am Parteitag in Altdorf haben die Delegierten eine Zehn-Punkte-Resolution beschlossen, in welcher sie Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz forderten. Ihrer Ansicht nach soll auf jeden Fall auf eine kurzfristig angelegte Strukturerhaltung mittels konjunktur- und beschäftigungspolitischer Massnahmen verzichtet werden. Gemeinsam mit der CVP, der SVP und der LP reichte die Fraktion verschiedene Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Ansätze zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz der FDP

Gemeinsam mit der FDP, der SVP und der LP reichte die Fraktion der CVP Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Einreichung mehrerer Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz

Der Bundesrat beschloss, das 1990 revidierte Bürgerrechtsgesetz auf den 1.1.1992 in Kraft zu setzen. Die meisten Kantone befassten sich deshalb mit der Anpassung ihrer kantonalen Gesetze. Widerstände zeigten sich nur im Thurgau, wo die SD wegen der Bestimmungen über das Doppelbürgerrecht das Referendum einreichten. Auf Bundesebene stimmte eine Kommission des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) zu, welche eine Halbierung der für die ordentliche Einbürgerung verlangten Wohnsitzdauer von zwölf Jahren verlangt. Beide Kammern des Parlaments überwiesen zudem eine Motion Portmann (cvp, GR), welche den rund 200'000 in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren gewähren will.

Frage des Doppelbürgerrechts
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992