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Ende Juni hielt die SVP eine Delegiertenversammlung in Liestal (BL) ab. Die Delegierten hiessen die Lancierung der „Ausschaffungsinitiative mit 362 zu Null Stimmen gut. Die Initiative fordert das Verfallen des Aufenthaltsrechts von Ausländern, wenn diese wegen Delikten wie vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Einbruch verurteilt werden. Aber auch bereits ein missbräuchlicher Bezug von Sozialhilfe oder von Leistungen der Sozialversicherungen soll zur Ausschaffung führen. Zudem beschlossen die Delegierten, die Unterschriftensammlung für die Minarettverbotsinitiative eines Komitees um SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer (ZH) zu unterstützen.

Lancierung der „Ausschaffungsinitiative“

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Oktober, die im Vorjahr von der SVP eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik zur Ablehnung zu empfehlen. Falls die Bundesversammlung der von der parlamentarischen Initiative Pfisterer (fdp, AG) verlangten Gesetzesänderung zustimmen würde, fände diese als indirekter Gegenvorschlag auch die Unterstützung des Bundesrates. Seine Opposition zur Volksinitiative begründete der Bundesrat vorwiegend mit zwei Argumenten: Zum einen sei der neuen Rechtsauslegung des Bundesgerichts Rechnung zu tragen, dass ein Einbürgerungsentscheid kein rein politischer Akt sei, sondern auch rechtsstaatlichen Ansprüchen wie einem Diskriminierungsverbot genügen müsse. Zum andern greife die von der Initiative geforderte absolute Autonomie der Gemeinden bei der Festlegung des kommunalen Einbürgerungsverfahrens in die Kompetenzen der Kantone ein.

Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Ende Jahr reichte die SVP ihre Einbürgerungsinitiative ein. Das Volksbegehren verlangt, dass die Stimmberechtigten der Gemeinden in ihrer Gemeindeordnung festlegen können, welches Organ (Gemeindeversammlung, Urnenabstimmung, Parlament, Exekutive oder Kommission) das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entschied dieses Organs soll endgültig sein.

SVP reicht Einbürgerungsinitiative ein

Die SVP konnte im November ihre Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik einreichen. Diese verlangt, dass die Gemeinden ihre Entscheidungsinstanz und -prozedur autonom festlegen dürfen und keine Rekurse gegen die kommunalen Einbürgerungsentscheide möglich sind. Die Sammelkampagne hatte sich für die SVP als sehr mühsam erwiesen und die erforderlichen 100'000 Unterschriften kamen erst in letzter Minute und dank Sondereinsätzen zusammen. Nachdem bei der Kontrolle viele ungültige Unterschriften festgestellt worden waren, nahm die Bundeskanzlei eine genaue Nachzählung vor, welche mit einem äusserst knappen Ergebnis endete: Die Initiative war mit 100'038 gültigen Unterschriften versehen und damit zustande gekommen. Einen inhaltlich ähnlichen Vorstoss hatte im Jahr 2003 der Berner SVP-Nationalrat Joder in Form einer parlamentarischen Initiative eingereicht. Gegen die von der SPK mit knapper Mehrheit beschlossene Empfehlung lehnte es das Plenum mit 104:73 Stimmen ab, dieser Folge zu geben. Vertreter der FDP und der CVP bekundeten zwar Verständnis für das Anliegen, die Gemeindeautonomie zu schützen, lehnten jedoch die Forderung nach einem Verbot der Beschwerdemöglichkeit ab.

Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Trotz interner Kritik gab die FDP Schweiz dem Druck der Zürcher Freisinnigen nach und unterstützte deren eidgenössische Volksinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Mit einer Absage wäre sie nicht nur den Zürchern und den anderen Kantonalsektionen, die das Begehren mittragen, in den Rücken gefallen, sondern hätte auch das Bild einer in sich nicht geschlossenen Partei vermittelt.

Volksinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Mitte November lancierte ein freisinniges Komitee eine eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht – Mehr Wachstum für die Schweiz mit dem Ziel, Beschwerden von Umweltverbänden auszuschliessen, wenn ein Bauprojekt in einer Volksabstimmung oder von einem kommunalen, kantonalen oder nationalen Parlament gutgeheissen wurde. Zum 27-köpfigen Initiativkomitee gehörten neben Zürcher Freisinnigen prominente FDP-Mitglieder anderer Kantone, namentlich Marianne Kleiner (AR), Georges Theiler (LU), Charles Favre (VD), Duri Bezzola (GR), Françoise Saudan (GE) und Léonard Bender (VS). Die Kantonalsektionen BS, FR, GE, GR, NW, SG, TG, TI, UR, VD, VS und ZG schlossen sich dem Begehren an.

Teile der FDP lancieren die Verbandsbeschwerdeinitiative

Im Juli schaffte es die SVP quasi in letzter Minute, genügend Unterschriften für ihre Krankenkassenprämiensenkungsinitiative einzureichen. In der Schlussphase hatten sich auch SVP-National- und -Ständeräte beim Unterschriftensammeln auf der Strasse beteiligt.

SVP reicht Krankenkassenprämiensenkungsinitiative ein

Ende Mai eröffnete die SVP den Abstimmungskampf gegen die Bürgerrechtsvorlagen, über die das Volk am 26. September zu befinden hatte, indem sie gleichzeitig ihre Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungenlancierte. Das Volksbegehren verlangt, dass die Stimmberechtigten der Gemeinden in ihrer Gemeindeordnung festlegen können, welches Organ (Gemeindeversammlung, Urnenabstimmung, Parlament, Exekutive oder Kommission) das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entschied dieses Organs soll endgültig sein.

SVP lanciert Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“

Im September hielt die SVP am geographischen Mittelpunkt der Schweiz, auf der Aelggi-Alp (OW), einen Parteitag unter freiem Himmel ab, wo sie die Stossrichtung zweier Volksinitiativen festlegte, die sie nächstes Jahr lancieren will. Im Asylbereich verlangt die SVP eine konsequente Drittstaatenregelung, bessere Grenzkontrollen und schärfere Sanktionen gegen straffällige Asylsuchende. Für Einbürgerungen sollen Gemeinden auch Urnenabstimmungen durchführen dürfen; gegen das Ergebnis soll keine Beschwerde möglich sein. Mit diesem Vorstoss reagierte die SVP auf ein Urteil des Bundesgerichts, das Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als nicht mit der geltenden Verfassung vereinbar ausgeschlossen hatte. Ursprünglich hatte der SVP-Vorstand geplant, diesen Parteitag zugleich als Auftakt zur Unterschriftensammlung zu nutzen und damit die letzte Phase des Wahlkampfes einzuläuten. Laut Parteisprecher Yves Bichsel sei die Zeit zu knapp gewesen, die Initiativtexte noch vor den Wahlen von der Bundeskanzlei formell prüfen und publizieren zu lassen. Ein Grund für die Verschiebung der beiden Initiativen sei auch, dass die Unterschriftensammlung für die Prämiensenkungsinitiative weniger gut als erhofft vorankomme.

Wahlkampf und Wahlresultate der SVP (2003)

Mitte Januar lancierte die SVP ihre Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung mit dem Ziel, die Krankenkassenprämien um 20% zu senken. Das Volksbegehren verlangt die Einführung der monistischen Spitalfinanzierung und die Aufhebung des Kontrahierungszwanges von Versicherern und Leistungserbringern. Ausserdem sollen die heute auf Gesetzesstufe verankerten Grundsätze für die Festlegung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung in die Verfassung geschrieben werden. Aufgegeben wurde die im Vorjahr präsentierte Idee, die Grundversicherung einzuschränken und eine neue, freiwillige Ergänzungsversicherung einzuführen, da sie in einer internen Vernehmlassung auf Widerstand gestossen war.

SVP lanciert Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“

Sechs Wochen nach dem knappen Scheitern ihrer Asylinitiative Ende November 2002 verlangte die SVP Nachbesserungen bei der Revision des Asylgesetzes, so eine Überwachung des Brief- und Zahlungsverkehrs abgewiesener Asylsuchender, welche sich einer Ausreise widersetzten, um deren (wahre) Identität ausfindig zu machen, die Einführung eines neuen Status für rechtskräftig Ab- und Weggewiesene, für die der weitere Verbleib in der Schweiz so unangenehm wie möglich gestaltet werden soll, sowie eine Verschärfung der Haftbedingungen für kriminelle Asylsuchende.

SVP fordert Nachbesserungen bei der Revision des Asylgesetzes

Im September legte die SVP den Forderungskatalog ihrer geplanten Gesundheitsinitiative vor. Die Krankenkasse sollte analog der AHV auf einem Dreisäulenmodell aufgebaut sein mit einer obligatorischen Krankenversicherung, die das Minimum abdeckt, einer erweiterten Krankenversicherung als freiwillige, individuelle Ergänzung und einer Zusatzversicherung. Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament solle den Leistungskatalog für die obligatorische und die erweiterte Krankenversicherung festlegen.

SVP berät über Krankenkasseninitiative "für tiefere Prämien"

Im Zusammenhang mit den in Volksabstimmungen getroffenen ablehnenden Einbürgerungsentscheiden im Vorjahr war von Juristen und Politikern auch die Verletzung von verfassungsmässigen Grundrechten vermutet worden. Namentlich gegen den Widerstand der SVP überwies der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion, welche vom Bundesrat gesetzliche Vorkehrungen für ein diskriminations- und willkürfreies Einbürgerungsverfahren verlangt. Der Ständerat wandelte den Vorstoss in ein Postulat um. Unter grosser Medienbeachtung wiederholte sich in der Luzerner Vorortsgemeinde Emmen das Geschehen des Vorjahres: Wiederum lehnten die Stimmberechtigten sämtliche Einbürgerungsgesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien ab und stimmten gleichzeitig den Gesuchen von italienischen Staatsangehörigen zu. In der Basler Vorortsgemeinde Pratteln (BL) war es 1999 zu ähnlichen negativen Einbürgerungsentscheiden gegen Personen aus Südosteuropa gekommen. Eine Beschwerde eines Anwalts der Abgelehnten wegen Willkür und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot war von der Kantonsregierung mit dem Argument abgewiesen worden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe. Das in der Folge angerufene kantonale Verwaltungsgericht gab den Klägern jedoch Recht und stellte fest, dass der Entscheid der Bürgergemeinde Pratteln willkürlich und diskriminierend gewesen sei. Es hob deshalb das Verdikt auf und wies die Gemeinde an, die Einbürgerungsgesuche nochmals zu beurteilen.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Die Exekutive der Stadt Zürich beantragte dem Parlament, die im Dezember 1999 von der SVP eingereichte Volksinitiative für Volksabstimmungen über Einbürgerungsgesuche für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten, das unter anderem festhielt, dass sich die Ansprüche der Stimmenden auf eine vollständige Information und diejenigen der Gesuchsteller auf Datenschutz nicht vereinbaren liessen. Zudem fehlten im zürcherischen Recht die Voraussetzungen für Urnenabstimmungen über Einbürgerungen (im Gemeindegesetz erwähnt sind als zuständige Organe nur Parlament, Exekutive oder Gemeindeversammlung). Der Gutachter Andreas Auer und auch andere Staatsrechtler vertraten zudem die Meinung, dass bei Volksentscheiden über Einbürgerungen keine Gewähr für ein diskriminierungs- und willkürfreies Verfahren gegeben sei, und sie deshalb der Bundesverfassung widersprechen würden. Auf Antrag der Exekutive lehnte das städtische Parlament zudem die ebenfalls von der SVP eingereichte Volksinitiative für eine Erhöhung der Dauer, welche Einbürgerungswillige in der Stadt Wohnsitz haben müssen, auf zehn Jahre ab. Zu einer Volksabstimmung über diese Initiative wird es aber nicht kommen, da es die SVP unterliess, gegen diesen Beschluss das Referendum zu ergreifen.

Stadt Zürich erklärt Einbürgerungsinitiative der SVP für ungültig

Nach der klaren Abstimmungsniederlage der weniger weit gehenden Beschleunigungsinitiative wurde die von namhaften Exponenten der Zürcher SVP im Vorjahr lancierte Initiative für eine radikale Verkürzung der Behandlungsfristen für Volksinitiativen, die sogenannte Maulkorbinitiative, nicht eingereicht, obwohl nach Angabe der Initianten genügend Unterschriften gesammelt worden waren. Das SVP-Präsidium entschied Mitte März, auf die geplante Lancierung einer Initiative zur Volkswahl des Bundesrates vorläufig zu verzichten. Als Grund angegeben wurde die Konzentration der SVP auf die Einreichung der beiden im Vorjahr lancierten Volksinitiativen (Nationalbankgold für die AHV bzw. restriktivere Asylpolitik). Nicht zu überhören war aber auch massive parteiinterne Kritik an diesem Vorhaben.

SVP verzichtet auf Maulkorbinitiative

Wohl auch mit dem Hintergedanken, im Wahljahr 1999 ihre Finanzpolitik ins rechte Licht zu setzen, kündigte die FDP die Lancierung einer Volksinitiative für ein Steuer-Moratorium an. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kämen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Obwohl es in den Kantonen Genf und Jura einige Vorbehalte gab, beschloss die Delegiertenversammlung vom August in Freiburg einstimmig und ohne grosse Diskussion die Lancierung der Initiative.

Lancierung einer Volksinitiative der FDP für ein Steuer-Moratorium

Die SVP lancierte im Wahljahr zwei Volksinitiativen. Im Februar ermächtigten die SVP-Delegierten ihre Parteileitung, im Spätsommer eine neue Asylinitiative zu lancieren. Die Initiative verlangt eine Senkung der Fürsorgekosten und eine verschärfte Drittstaatenregelung. Auf ein Asylgesuch soll künftig nur eingetreten werden, sofern der Gesuchsteller in keinem Drittstaat ein hängiges Asylverfahren laufen hat oder ein solches hätte einreichen können.

Im April gaben die Delegierten mit 358 gegen wenige, vorwiegend welsche Stimmen ihre Zustimmung zu einer weiteren Volksinitiative, welche verlangt, dass sämtliche Goldreserven der Nationalbank, die nicht mehr für die Währungspolitik notwendig sind, in den AHV-Fonds einfliessen sollen. Damit würde die vom Bundesrat geplante Solidaritätsstiftung verhindert.

Die SVP lancierte im Wahljahr zwei Volksinitiativen

In der Deutschschweiz, wo in den kleinen Gemeinden und in einigen Kantonen auch in grösseren Orten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne über Einbürgerungen entschieden wird, kam es vermehrt zur Ablehnung von Gesuchen von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und, allerdings seltener, aus der Türkei, bei gleichzeitiger Einbürgerung von Angehörigen anderer Staaten. Der Präsident der eidgenössischen Rassismuskommission, Georg Kreis, sah darin eine unzulässige und im Widerspruch zur neuen Verfassung stehende Diskriminierung. Er schlug deshalb ein Rekursrecht der Abgewiesenen beim Bundesgericht vor. In seiner Antwort auf eine Interpellation de Dardel (sp, GE) mit ähnlicher Stossrichtung antwortete der Bundesrat, dass die bestehende Rechtsordnung den Bundesbehörden keine Interventionskompetenzen einräume, dass aber eine aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Arbeitsgruppe neue Lösungen für die Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern überprüft. In der Stadt Zürich tat sich die SVP mit einer Kampagne „gegen die Verschleuderung des Zürcher Bürgerrechtes“ hervor. Ihrer Meinung nach ist der starke Anstieg der Einbürgerungen (von 314 im Jahre 1992 auf 1255 im Jahre 1998) auf eine zu lasche Politik der dafür zuständigen, mehrheitlich linken Gemeindeexekutive zurückzuführen. Zuerst reichte die SVP eine Volksinitiative ein, welche die Wohnsitzpflicht in der Stadt von sechs auf zehn Jahre erhöhen will. Einige Monate später lancierte sie auch noch eine Volksinitiative, die verlangt, dass in der Stadt Zürich das Volk an der Urne über jede einzelne Einbürgerung entscheiden muss. Diese wurde im Dezember eingereicht.

Stadt Zürich erklärt Einbürgerungsinitiative der SVP für ungültig

Rund zweieinhalb Jahre nach ihrer gescheiterten Asylinitiative „gegen die illegale Einwanderung“, die vom Volk im Dezember 1996 mit rund 54% der Stimmen abgelehnt worden war, nahm die SVP einen zweiten Anlauf. An ihrer Delegiertenversammlung im Februar beschloss sie, noch vor den eidgenössischen Wahlen eine Volksinitiative „gegen den Asylmissbrauch“ zu lancieren. Die besondere Attraktivität der Schweiz als Fluchtdestination, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gelte, ortete die Partei im hohen Niveau der Sozial- und Fürsorgeleistungen. In diesem Sinn verlangte sie eine einheitliche gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage für Fürsorgeleistungen; bei Missbräuchen des Asylrechts sollten diese Gelder drastisch gekürzt werden. Zudem wollte die SVP eine Drittstaatenregelung einführen, die es der Schweiz erlauben würde, Asylsuchende, die aus einem sogenannt „sicheren“ Drittland einreisen, ohne weitere Formalitäten zurückzuweisen. Die Partei sah dann aber ein, dass dieses Vorhaben wohl kaum praktizierbar wäre, weil damit kein einziger Flüchtling mehr an der Grenze ein Asylbegehren stellen könnte, da alle die Schweiz umgebenden Länder im Sinn der Menschenrechte sichere Staaten sind. Weil die SVP auch Einreisen auf dem Luftweg praktisch verunmöglichen möchte, kämen nur noch Asylgesuche auf einer Schweizer Botschaft in Frage. Bei der Lancierung ihrer Initiative im Mai krebste sie in diesem Punkt zurück und verlangte nur noch, dass jemand, der über ein sicheres Land eingereist ist, bis zur Ausschaffung einen „reduzierten Status“ erhält, der mit zusätzlichen Abstrichen bei den Fürsorgeleistungen „bestraft“ wird.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Neben der Wahl Kochs entschied die SP am Thuner Parteitag, eine Volksinitiative für eine soziale Krankenversicherung zu lancieren. Den Text mit dem Titel «Gesundheit muss bezahlbar bleiben» verabschiedete sie Ende Oktober zusammen mit dem SGB definitiv. Von der ursprünglichen Idee, die Kopfprämien vollständig durch einen um 8% höheren Mehrwertsteuersatz zu ersetzen, wich sie ab und entschied stattdessen, die Prämien sozial abzustufen, die Kinderprämien ganz abzuschaffen und die Finanzierungslücke durch einen um rund 3,5% erhöhten Mehrwertsteuersatz zu decken. Versicherte mit einem steuerbaren Einkommen von unter 20'000 CHF sollen keine Prämien mehr bezahlen. Um die Gesundheitskosten zu reduzieren, soll der Bundesrat jährliche Globalbudgets erstellen müssen und die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung limitieren. Weiter soll er die Spitzenmedizin und die Zulassung der Ärzte beschränken.

Inhalt der Volksinitiative «Gesundheit muss bezahlbar bleiben» der SP und des SGB

Im Juni wurde die von der SP lancierte Volksinitiative «Für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr» vom Volk mit 77% Nein-Stimmen klar verworfen. Auch der traditionelle SP-Partner, der SGB, hatte die Volksinitiative aus Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen nicht unterstützt. Beim Referendum zum dringlichen Bundesbeschluss über die Arbeitslosenversicherung, das die SP erst spät mitunterstützte, erzielte sie gegenüber den bürgerlichen Parteien jedoch einen Abstimmungserfolg. Um das Thema «Gen-Schutz-Initiative» - diese wird im Sommer 1998 zur Abstimmung kommen - frühzeitig zu besetzen, fasste der SP-Vorstand bereits im August die Ja-Parole. Die Gesamtpartei ist in dieser Frage aber gespalten. Im Sommer kam ausserdem die von der SP und Friedensorganisationen lancierte Volksinitiative «Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze» zustande, die eine Halbierung des Militärbudgets fordert. Mit Unterstützung der Grünen brachte die SP weiter die Volksinitiative für die Einführung des konstruktiven Referendums zustande.

Initiativen und Referenden der SP 1996-1999

Gleich drei Volksinitiativen kündigte die SP-Parteileitung zu Beginn des Jahres als Wahlkampf-Lokomotive an. Gemäss dem Initiativprojekt gegen Jugendarbeitslosigkeit sollen Lohnabhängige über 60 Jahren auf Kosten der Arbeitslosenversicherung in den vorzeitigen Ruhestand treten können, wenn mehr als 50'000 Menschen in der Schweiz arbeitslos sind.
Ein zweites Initiativprojekt will eine «Millionärs-Steuer» für natürliche und juristische Personen, deren Vermögen über einer Million liegt, einführen. Vorgesehen ist eine Zusatzabgabe von einem Promille des Vermögens.
Der dritte Initiativvorschlag gilt der Einführung des konstruktiven Referendums. Während die SP letzteren im Herbst lancierte, stellte sie die beiden ersten Initiativprojekte vorläufig zurück. Dies tat sie nicht zuletzt deshalb, weil im Sommer beide Räte die 1992 eingereichte SP-Initiative «Für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik» für ungültig erklärten, da die Einheit der Materie nicht gegeben sei. Die desavouierte Partei entschied daraufhin, eine Doppelinitiative mit gleichem Inhalt zu lancieren. Bereits im Januar hatte die SP ein Leitbild für eine «Armee light» präsentiert, die nur halb soviel kosten soll wie die Armee 95.

Drei Volksinitiativen als Wahlkampf-Lokomotive der SP 1995

Auf Druck der Zürcher Kantonalpartei lancierte die SVP Schweiz die Initiative «gegen die illegale Einwanderung», welche die Rechte der Asylbewerber massiv einschränken will. Schwerpunkte im Initiativtext sind die Möglichkeit der sofortigen Wegweisung illegal Eingereister sowie der staatlichen Lohnverwaltung für Asylbewerber. Nicht unterstützt wurde die Initiative von der Bündner Sektion.

Lancierung der Initiative «gegen die illegale Einwanderung»