Um der Kritik der Kantone die Spitze zu nehmen, liess der Bundesrat durch das BFF ein Aktionsprogramm 1991/92 ausarbeiten, welches er in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien verabschiedete. Dabei machte er seine Absicht deutlich, die noch ausstehenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit nötigenfalls die Kantone ihre Unterkünfte mit Mitteln des Zivilschutzes und der Armee errichten und betreiben können und das Grenzwachtkorps allenfalls durch Formationen der Armee verstärkt werde. Er bekräftigte auch erneut seinen Willen, unter anderem durch eine weniger detaillierte Begründung der Abweisungsentscheide die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens auf maximal sechs Monate zu senken, und er verpflichtete die Kantone darauf, das Arbeitsverbot auf sechs Monate auszudehnen, falls in den ersten drei Monaten ein erstinstanzlicher Entscheid gefällt wurde, sowie die Wegweisungen konsequent zu vollziehen. Zudem kündigte er an, regionale, von Bund und Kanton gemeinsam betriebene Verfahrenszentren zur weiteren Verfahrensbeschleunigung einrichten zu wollen. Die Kantone sollen inskünftig nicht nur die Befragungen durchführen, sondern vermehrt auch die Entscheide vorbereiten. Auf die Schaffung sogenannter Grosszentren für bis zu 500 Flüchtlingen wurde hingegen verzichtet, da sich vor allem die welschen Kantone dagegen ausgesprochen hatten.
Aktionsprogramm 1991/92