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Der Nationalrat verabschiedete hingegen mit Zustimmung des Bundesrates eine Motion Tschopp (fdp, GE), welche die Landesregierung beauftragt, eine Reihe statistischer Indikatoren erarbeiten zu lassen, auf deren Grundlage die Entwicklung der wichtigsten demographischen und wirtschaftlichen Parameter verfolgt werden kann, um die Kohärenz der Gesetzgebungsprozesse im Bereich der AHV-Revisionen zu verbessern und bezüglich der sozialen Sicherheit mehr Transparenz zu schaffen.

Motion Entwicklung der wichtigsten demographischen und wirtschaftlichen Parameter AHV

Bei den eidgenössischen Abstimmungen folgte die FDP konstant den Anträgen von Bundesrat und Parlament. Grosse Abweichungen von der Parole der Mutterpartei verzeichneten mit 16 Kantonalsektionen aber die Vorlage über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe sowie mit 15 abweichenden Kantonalparteien das Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Für die Alpeninitiative sprachen sich drei Kantonalsektionen sowie der Delegiertenrat der Schweizer Jungfreisinnigen aus.

Parolen der FDP 1994
Dossier: Parolen der FDP, 1990-1994

Bei den eidgenössischen Abstimmungen scherte die SP bei der Alpeninitiative und dem Luftfahrtgesetz von der bundesrätlichen Linie aus. Als einzige Regierungspartei war sie auch für das von ihr mitunterstützte Referendum gegen die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und die von ihr gemeinsam mit dem Gewerkschaftsbund eingereichte Krankenversicherungsinitiative. Das Volk gab der SP nur gerade in sieben von 13 Vorlagen recht, darunter die Alpeninitiative.

Parolen der SP 1994
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Bei den eidgenössischen Abstimmungen wich die SVP bei vier Vorlagen von Bundesrat und Parlament ab, darunter dem Kulturartikel und den Blauhelmen. Das Nein zum Kulturartikel entstand jedoch nur mit Zufallsmehr. Bei den Blauhelmen wichen fünf und beim Kulturförderungsartikel neun Kantonalparteien (von insgesamt 19) von der Mutterpartei ab und stimmten damit für den Parlamentsbeschluss. Als einzige Regierungspartei lehnte die SVP Schweiz auch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und - allerdings wiederum nur durch Zufallsmehr - das Krankenversicherungsgesetz ab. Dem Verbot der Rassendiskriminierung stimmte sie klar zu, sieben Kantonalsektionen lehnten es jedoch ab.

Parolen der SVP 1994
Dossier: Parolen der SVP, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungen beschloss die CVP die selben Parolen wie die FDP und blieb damit ebenfalls bei allen 13 Vorlagen bundesratstreu. Die meisten kantonalen Abweichungen von der Mutterpartei ergaben sich beim Krankenversicherungsgesetz, welches 12 Kantonalsektionen ablehnten. Die Alpeninitiative befürworteten sieben, vorwiegend innerschweizerische Kantonalsektionen.

Parolen der CVP 1994
Dossier: Parolen der CVP, 1990-1994

Gegen Ende des Berichtsjahres kritisierte die SP die Geldpolitik der Nationalbank. Die Auswirkungen der von ihr betriebenen Inflationsbekämpfung (steigende Zinssätze und Höherbewertung des Frankens) würgten die Binnenkonjunktur ab und verstärkten die Arbeitslosigkeit. Die SP verlangte neben finanzpolitischen Massnahmen auch einen Beitrag der Nationalbank an die von ihr mitverursachten Kosten im Sozialbereich.

Kritik an der Geldpolitik der Nationalbank von der SP

Die FDP des Kantons Waadt forderte die Mutterpartei in einer Resolution auf, ihre Haltung zu Europa darzulegen. Die FDP wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf, die Europafrage tabuisieren zu wollen. Eine erneute Beitrittsdiskussion vor Beendigung der bilateralen Verhandlungen missachte ihrer Meinung nach aber den Volkswillen und zementiere die Zweiteilung des Landes.

FDP zeigte keine Haltung zu Europa

Die 10. AHV-Revision und das in letzter Minute heraufgesetzte Rentenalter für Frauen stürzte die SP in ein Dilemma. Während sich der Parteivorstand und Präsident Bodenmann für ein Referendum gegen die 10. AHV-Revision stark machten, setzten sich andere namhafte SP-Vertreter dafür ein, die positiven Errungenschaften der Vorlage zu retten und die Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre mit einer Initiative rückgängig zu machen. Die Partei war in der Frage der 10. AHV-Revision so gespalten, dass sie zur Klärung den seit 1921 nie mehr praktizierten Weg einer Urabstimmung beschloss.

Unstimmigkeiten und Urabstimmung in der SP über die 10. AHV-Revision

Erstmals in ihrer Geschichte lancierte die Grüne Partei im Berichtsjahr eine eidgenössische Volksinitiative - und zwar gleich eine Doppelinitiative. Mit den Initiativen «für ein flexibles Rentenalter 62 für Mann und Frau» und «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» griff die Partei ins Tauziehen um die 10. AHV-Revision ein und will zugleich eine ökologische Steuerreform einläuten.

Tandeminitiative der Grünen über AHV, Energie und Rentenalter

Im Nachgang an den Beschluss des Parlaments, das Rentenalter der Frauen bereits bei der 10. AHV-Revision in zwei Schritten auf 64 Jahre zu erhöhen, lancierten der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV) und die Grüne Partei der Schweiz drei Volksinitiativen, die sich, inspiriert von der "Ausbau-Initiative" von SP und SGB, ebenfalls auf die 11. AHV-Revision beziehen. Sowohl SKV (Initiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen") wie GP (Initiative "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann") fordern eine Vorruhestandsregelung mit voller Pension für Männer und Frauen ab 62 Jahren. In einer Parallelinitiative machen die Grünen Angaben über die Finanzierung der Mehrkosten; diese Mittel sollen mit einer Steuer auf nicht erneuerbarer Energie beschafft werden (Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern").

Eidgenössische Volksinitiativen "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" und "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" (BRG 97.088)
Dossier: Doppelinitiative der Grünen über die AHV und das Rentenalter (1994-2001)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Um den Vorwurf abzuwenden, mit dem Referendum auch die Errungenschaften der 10. AHV-Revision zu gefährden, lancierten CNG und SGB mit Unterstützung der SP eine Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" ("Auffanginitiative"), mit welcher die Betreuungsgutschriften, das Rentensplitting und die vorteilhaftere Rentenformel gerettet werden sollen. Nach den Vorstellungen der Initianten könnte das Parlament nach Annahme der Initiative umgehend in einer Sondersession die unbestrittenen Neuerungen der 10. AHV-Revision wieder aufnehmen und in Kraft setzen.

Eidgenössische Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" (BRG 97.008)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Ein Antrag von jungfreisinniger Seite, den 155 weitere FDP-Mitglieder, vorwiegend aus den Reihen der Zürcher und Aargauer Sektionen, unterschrieben hatten, verlangte die Prüfung einer gesamtschweizerischen Urabstimmung über den Fortbestand der Zauberformel. Der Antrag wurde vom FDP-Delegiertenrat jedoch klar abgelehnt, da er sich die Handlungsfreiheit zu diesem Thema erhalten möchte.

Antrag zur Überprüfung einer gesamtschweizerischen Urabstimmung über den Fortbestand der Zauberformel

Beim Sanierungsprogramm 1994 der Bundesfinanzen hatte der Bundesrat beantragt, beim Teuerungsausgleich der AHV-Renten künftig auf den Mischindex zu verzichten, der sowohl die kaufkrafterhaltende Preis- wie die (zumindest bisher) dynamisierende Lohnentwicklung in Betracht zieht. Gegen den Willen der für die AHV zuständigen Vorsteherin des EDI hatte er angeregt, den Teuerungausgleich nur noch auf die Preisentwicklung abzustellen, was dem Bund Einsparungen von 26 Mio. Fr im Jahr 1996 und von 90 Mio. Fr. ab dem Jahr 1997 eingebracht hätte. Gleichzeitig wollte die Landesregierung den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 8,4 Einkommensprozente anheben und damit jenem der Unselbständigerwerbenden angleichen.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Wegen der progressiven Anhebung des Rentenalters der Frauen ergriffen der Christlich-nationale Gewerkschaftsbund (CNG) und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gegen die 10. AHV-Revision das Referendum, wobei Ende Jahr bereits feststand, dass dieses mit weit über 100'000 Unterschriften zustande kommen wird. Die mit dem SGB eng verbundene SP zeigte sich in dieser Angelegenheit gespalten. Die Geschäftsleitung unter Präsident Bodenmann stellte sich hinter das Referendum, der Parteivorstand hingegen wollte die positiven Aspekte der Revision - Rentensplitting, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften - nicht gefährden und sprach sich dagegen aus. Die Partei beschloss schliesslich, der SP-Basis diesen schwierigen Entscheid anfangs 1995 in einer Urabstimmung zu unterbreiten, der ersten seit 1921, als sich die Genossinnen und Genossen für oder gegen einen Beitritt zur 3. Internationalen zu entscheiden hatten.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Die 1990 von der SP und dem SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV" wurde vom Parlament, weil sie als zu weitreichend erachtet wurde, klar und ohne lange Diskussionen abgelehnt. Da diese Initiative primär die Frage der Finanzierung von AHV und IV angeht, zielt sie eigentlich auf die 11. AHV-Revision ab, welche sich vorrangig mit diesem Problemkreis befassen wird. Die Initiative verlangt eine Gewichtskorrektur zwischen erster und zweiter Säule, eine existenzsichernde Rente, eine Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren bei ungekürzter Rente, volle Freizügigkeit beim Pensionskassenwechsel sowie eine Mindestbeteiligung des Bundes an der AHV von 25 Prozent.

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Der Ständerat erteilte nach ausgedehnten Vorarbeiten dem aus CVP-Kreisen lancierten Modell einer Einheitsrente eine deutliche Absage und kehrte zum Splitting-Modell zurück, verzichtete aber auf die im Vorschlag des Nationalrates enthaltene steilere Rentenformel zugunsten der 1992 eingeführten geknickten Formel. Um Rentenverluste bei den verwitweten IV- und Altersrentnerinnen und -rentnern zu vermeiden, soll bei diesem Personenkreis ein 20-prozentiger Zuschlag zur Rente ausgerichtet werden, allerdings höchstens bis zum Betrag der Maximalrente. Im Unterschied zum Nationalrat beschloss die kleine Kammer zudem, vier Jahre nach Inkrafttreten der Revision auch die altrechtlichen Renten in das neue System zu überführen. Damit soll die jahrelange Parallelführung zweier Rentensysteme und die Ungleichbehandlung von Alt- und Neurentnerinnen und -rentnern beseitigt werden.

Bereits zu Beginn der Debatte wurde deutlich, dass auch im Ständerat der hauptsächlichste Diskussionspunkt die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen sein würde. Zwei Rückweisungsanträge Onken (sp, TG) und Petitpierre (fdp, GE), welche den Bundesrat beauftragen wollten, eine Ruhestandsrente einzuführen bzw. das Rentenalter von der Beitragsdauer abhängig zu machen, wurden ebenso verworfen wie der Antrag einer Kommissionsminderheit, das heutige Rentenalter beizubehalten. Hingegen wurde ein Antrag Beerli (fdp, BE) / Cottier (cvp, FR) angenommen, wonach während einer Übergangsfrist der Kürzungssatz für die Frauen beim Vorbezug von 6,8% auf 3,4% halbiert werden soll. Ein Antrag Onken, die Vorlage in einen Rentenalter- und einen Splitting-Teil aufzuschlüsseln, wurde mit 32:5 Stimmen deutlich abgelehnt.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Bei den Verfeinerungen der Leistungsberechnungen schloss sich der Nationalrat mit geringfügigen Differenzen der kleinen Kammer an. Noch einmal viel zu reden gab die Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Dem Plenum lag ein Kompromissvorschlag seiner Kommission vor, wonach Frauen, die unmittelbar vor Erreichen des Rentenalters während mindestens fünf Jahren ununterbrochen erwerbstätig waren und die Erwerbstätigkeit definitiv aufgeben, die Rente um ein Jahr ungekürzt vorbeziehen können. Dieser Antrag vermochte sich ebensowenig durchzusetzen wie ein Minderheitsantrag, der am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates festhalten wollte, worauf sich die grosse Kammer der Lösung des Ständerates anschloss. Ein Antrag aus den Reihen der SP, die Vorlage sei derart aufzuteilen, dass über die Grundsatzfrage des Rentenalters getrennt von den übrigen Revisionspunkten entschieden werden könne, wurde - gleich wie im Ständerat - klar verworfen.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Auf den 1. Januar des Berichtsjahres trat jener vorgezogene Teil der 10. AHV-Revision in Kraft, mit dem das Parlament die Lage der geschiedenen Frauen mit Kindern verbessern will. Pro Betreuungsjahr von Kindern unter 16 Jahren wird diesen Frauen - unabhängig davon, ob sie in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder nicht - ein fiktiver Lohn angerechnet, der dreimal der einfachen AHV-Rente entspricht. Das kann zu einer Rentenerhöhung von mehreren Hundert Franken pro Monat führen. Bedingung ist allerdings, dass die Frauen im Zeitpunkt des Rentenbezugs nicht wieder verheiratet sind. Da sich die parlamentarische Beratung der 10. AHV-Revision verzögerte und zudem das Referendum gesichert schien, wurde auf Initiative der vorberatenden Kommission des Nationalrates dieser Bundesbeschluss um ein Jahr verlängert. Eine Motion Küchler (cvp, OW), den vorgezogenen Teil auf den 1.1.1996 in geltendes Recht zu überführen, wandelte der Ständerat auf Antrag des Bundesrates aus juristischen Gründen in ein Postulat um (Mo. 94.3225).

Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Leistungsverbesserungen in der AHV und der IV sowie ihre Finanzierung (Pa.Iv. 94.419)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Tschopp (fdp, GE) für die Errichtung einer "AHV plus" ab, die AHV, berufliche Vorsorge sowie Kranken- und Unfallversicherung durch eine Einrichtung ergänzen wollte, welche die Gesundheits- und Betreuungskosten für Betagte übernimmt. Die Kommission befand, der Vorschlag sei zwar prüfenswert, werfe aber noch allzuviele offene Fragen auf, unter anderem die ganz zentrale der Solidarität zwischen Jungen und Alten, weshalb sie anregte, die angesprochene Problematik in einem Bericht vertiefter auszuleuchten. Das Plenum überwies ein entsprechendes Postulat der Kommission diskussionslos (Po. 93.3530).

Neugewichtung innerhalb der Sozialversicherungen "AHV plus" parlamentarische Initiative

Die SVP legte ein eigenes Drogenkonzept vor, welches sich von den Positionen der drei anderen Regierungsparteien klar abgrenzt. Darin hält sie am Ziel der Suchtfreiheit der Gesellschaft fest und will diese durch präventive, therapeutische und repressive Massnahmen erreichen. Zwangsentzüge im Rahmen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs sollen möglich werden. Als einzige Regierungspartei wehrte sich die Partei vehement gegen die kontrollierte Abgabe harter Drogen und den straffreien Drogenkonsum. Die Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» begrüsste sie, forderte vom Bundesrat aber einen differenzierten Gegenvorschlag.

Drogenkonzept der SVP 1994

Auch die CVP präsentierte ein Sanierungsprogramm, um dem Defizit in der Bundeskasse zu Leibe rücken. Mehreinnahmen sind für die Partei so lange kein Thema, bis das Sparpotential ausgeschöpft ist. In einem Sofortprogramm, mit dem für 1996 2,3 Mia CHF gespart werden sollen, forderte sie als Hauptmassnahmen die Fortsetzung der linearen Beitragskürzungen, Kürzungen bei den Besoldungs- und Militärausgaben und bei der Prämienverbilligung der Krankenversicherung.

Sanierungsprogramm der CVP 1994

Angesichts des Bundesdefizits kündigte die FDP für die nächsten Jahre einen strikten Sparkurs ohne Mehreinnahmen an. Bundesrat Villiger warnte seine Partei jedoch, dass eine Beseitigung des Defizits ohne Mehreinnahmen illusorisch sei. Die Partei präsentierte Sparvorschläge von 3,1 Mia CHF, wobei sie eine Verlängerung der linearen Beitragskürzungen befürwortete und etwa Einsparungen beim Bundespersonal und den öffentlichen Beschaffungen, aber auch in den Beziehungen zum Ausland vorsah. Die Partei forderte auch eine Konsolidierung des Sozialstaates und eine Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzierung des Bundeshaushaltes will sie vermehrt über indirekte Steuern bestreiten.

Vorgeschlagene Massnahmen der FDP gegen das Bundesdefizit 1994

In einem Sanierungskonzept für den Bundeshaushalt wollte die SVP die Ausgaben 1995 auf dem Stand von 1994 einfrieren und 1996 über die Vorschläge des Bundesrates von 2,5 Mia CHF hinaus um weitere 2,6 Mia CHF kürzen. Vorab schlug sie, durch die Einführung einer einmonatigen Karenzfrist, Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse vor. Gemäss SVP würde diese 1,5 Mia CHF in die Bundeskasse bringen, der Vorschlag wurde jedoch selbst von Arbeitgebern kritisiert. Ausserdem wollte die SVP vor allem im Asylbereich, in der Aussenpolitik und bei den EU-Forschungsprogrammen sparen. Nicht antasten wollte sie hingegen die Landwirtschaft und die AHV.

Sanierungskonzept der SVP 1994