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Im Dezember 2019 veröffentlichte Swiss Life eine ausführliche Studie zum Gender Pension Gap, beruhend auf Sozialversicherungsdaten des Jahres 2012. Darin verdeutlichte sich einmal mehr der grosse Unterschied zwischen den Altersrenten der Männer und Frauen. Demnach erhielten Frauen durchschnittlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge hinweg eine um einen Drittel tiefere Rente als Männer, was in etwa CHF 20'000 pro Jahr entspreche. 90 Prozent der Differenz stammte aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), in der Frauen aus verschiedenen Gründen deutlich schlechter fahren als Männer. Einerseits weisen Frauen einen durchschnittlich um über 20 Prozent tieferen Anstellungsgrad auf als Männer. Dadurch erhalten sie durchschnittlich weniger Lohn und bezahlen folglich weniger Beiträge. Der Koordinationsabzug ist zudem vom Anstellungsgrad unabhängig, so dass Frauen anteilsmässig deutlich weniger Geld ansparen können als Männer. Zudem fallen die Löhne der Frauen auch häufiger unter die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge, wodurch ihre Löhne in der beruflichen Vorsorge manchmal gar nicht versichert sind. Schliesslich bestehen noch immer Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern; Frauen erhalten durchschnittlich 18 Prozent weniger Lohn als Männer. Inwiefern dieser Unterschied auf strukturelle Faktoren oder Diskriminierung zurückzuführen ist, bleibt umstritten.
Deutlich geringer als in der beruflichen Vorsorge sei der Geschlechterunterschied bei der AHV, weist die Studie aus, «da dort die Abhängigkeit von jahrzehntelang angespartem Vermögen wegen Witwenrente, Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Splitting des Erwerbseinkommens» sowie Minimal- und Maximalrente weniger gross sei.
Am grössten ist der Gender Pension Gap gemäss der Studie von Swiss Life zwar bei Verheirateten, dort zeigten sich dessen Folgen aber häufig weniger stark, weil die Ehepartner ihre Einkommen zusammenlegen würden. Besonders stark ins Gewicht fielen die Geschlechterunterschiede stattdessen bei geschiedenen Rentnerinnen, von denen entsprechend rund ein Drittel EL beziehe. Auch bei Konkubinatspartnerinnen, die sich über längere Zeit um die Kinder kümmerten, falle die Differenz bei einer Trennung entsprechend deutlich aus.
Der Bericht zeigte jedoch auch eine Verbesserung der Situation auf. So sei die Erwerbsquote der Frauen zwischen 1996 und 2017 um fast 10 Prozent gestiegen und betrage nun durchschnittlich 60 Prozent. Der Gender Pension Gap habe sich demnach von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert; nach wie vor erhielten Männer somit aber deutlich höhere Renten als Frauen.

Studie zum Gender Pension Gap (2019)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Ces trois dernières années, les salaires réels se sont affaiblis de 0.4%, provoquant une baisse du pouvoir d'achat. La consommation par habitant (hors dépenses de santé) aurait diminué d'environ 0.7% depuis 2015. Vu la bonne santé de l'économie, l'USS réclamait en septembre une augmentation générale des salaires de 2% et le développement de la protection sociale, afin de relancer l'économie intérieure et d'accroître le pouvoir d'achat des Suisses. En novembre, l'USS demande entre autre un treizième salaire pour tout le monde, davantage de conventions collectives de travail (CCT) fixant des minimas, des structures d'accueil des enfants financées par l'Etat et davantage d'allocations familiales dans certains cantons. Le syndicat exige une distribution d'une partie des bénéfices de la BNS en faveur de l'AVS.

Hausse générale des salaires de 2% demandée par l'USS
Dossier: Lohnentwicklung

Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kosovo über soziale Sicherheit zahlte die Schweiz ab September 2019 wieder AHV- und IV-Renten in den Kosovo aus. Ende 2009 hatte der Bundesrat aufgrund einer fehlenden funktionierenden Verwaltung im Kosovo entschieden, neu in den Kosovo zurückkehrenden Personen keine Renten mehr auszahlen zu lassen. Die Betroffenen hatten im Gegenzug jedoch die Rückzahlung ihrer geleisteten AHV- und IV-Beiträge fordern können. Obwohl es gemäss Medien aufgrund dieser zwischenzeitlichen Sistierung zu zahlreichen Härtefällen gekommen war, war keine rückwirkende Entschädigung geplant.

Sécurité sociale. Convention avec le Kosovo
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Depuis plusieurs années, le nombre de femmes commençant une formation d'agricultrice augmente. Alors qu'elles ne représentaient que 4,7% des effectifs peu avant le tournant du siècle, ce chiffre est passé à 13,6% pour l'année 2017. Dans la filière en agriculture biologique, les femmes représentent même entre 20 et 30% des apprenti.e.s commençant cette formation. Selon Sandra Helfenstein, porte-parole de l'USP, cette augmentation peut s'expliquer par la mécanisation de l'agriculture, rendant le travail physiquement moins dur, ainsi que par le changement de vision que connaît le secteur en ce qui concerne les rôles genrés de chacun et chacune. Cette évolution ne transparaît pas encore dans la politique agricole, selon Regina Fuhrer, la présidente de l'Association suisse pour la défense des petits et moyens paysans (VKMB). En effet, leurs intérêts sont largement sous-représentés. Aujourd'hui, trois femmes de paysan sur quatre ne sont pas déclarées en tant que salariées et ne sont donc pas assurées sur le plan social (94% des exploitations sont détenues par des hommes). Ainsi, celles-ci n'ont le droit ni aux allocations chômage, ni au congé maternité, tandis que leur retraite se résume au minimum de l'AVS. En cas de divorce, les paysannes non-salariées se retrouvent donc souvent à l'aide sociale, leur sécurité financière n'étant pas garantie. Malgré tout, la Politique agricole 22+ nouvellement mise en consultation contient une proposition de couplage entre paiements directs et versement de prestations sociales. La présidente de l'Union suisse des paysannes et des femmes rurales (USPF), Christine Bühler, lutte depuis de nombreuses années pour que les femmes paysannes soient rémunérées pour leurs activités, mais ne souhaite, pour autant, pas que cela soit relié à des montants existentiels pour les paysan.ne.s. Le président de l'USP, Markus Ritter (pdc, SG), estime quant à lui qu'on ne peut pas demander à l'ensemble des paysans de payer leur famille, beaucoup d'exploitations ne pouvant pas sortir un salaire supplémentaire. A cela, Christine Bühler répond qu'il est, au contraire, fiscalement intéressant de répartir le gain de l'exploitation sur deux salaires; un intérêt qui est également présent en ce qui concerne la prévoyance vieillesse volontaire.

De plus en plus de femmes paysannes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Wie schmal der Grad zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Persönlichkeit ist, zeigt sich jeweils dann, wenn Medien über das Privatleben von Politikerinnen und Politikern berichten. Im Fall der Verurteilung eines Sohnes von Bundesrat Ueli Maurer wurde in den Medien allerdings nicht nur öffentliches Interesse reklamiert, sondern auch darauf hingewiesen, dass gerade bei Vertretern der SVP, die gegen die «Kuscheljustiz» und für «Strafverschärfungen» weible, besonders genau hingeschaut werden müsse. Das öffentliche Interesse wurde auch damit begründet, dass in diesem Fall die judikative Unabhängigkeit bewiesen werden müsse.
Was war geschehen? Ende 2017 machte der «Zürcher Oberländer» publik, dass einer der Söhne von Ueli Maurer vor Gericht erscheinen müsse, weil er zwei Jahre zuvor unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht habe. Die Sonntagszeitung nahm den Fall auf und vermutete, dass es noch weitere Delikte geben müsse, die dem Sohn angekreidet würden – die Anklageschrift werde allerdings nicht zugänglich gemacht, erklärte die Zeitung. Mehr noch, die Verteidigung habe beantragt, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, um die Persönlichkeit des Mandanten zu schützen. Der Entscheid vom Bezirksgericht Hinwil, die Medien, nicht aber die Öffentlichkeit zum abgekürzten Prozess zuzulassen, wurde vom Anwalt von Maurers Sohn zwar weitergezogen, vom Obergericht und schliesslich vom Bundesgericht Ende Mai 2018 aber bestätigt. Gerade wenn der Sohn eines Bundesrats vor Gericht stehe, bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse. Als Beschuldigter habe der Angeklagte die mit einer öffentlichen Verhandlung verbundenen psychischen Belastungen hinzunehmen. Dem Persönlichkeitsschutz solle aber Rechnung getragen werden, indem die Veröffentlichung von Vorname, Alter, Wohnort und Fotos verboten würden – so das Urteil des letztinstanzlichen Gerichts.
Mitte Oktober 2018 fand schliesslich der Prozess statt und die Medien erhielten erst dann die Anklageschrift. Neben dem Autounfall wurde der Sohn von Ueli Maurer wegen Raub und versuchter Erpressung – Maurers Sohn hatte zusammen mit einem Kollegen einen Mann ausgeraubt –, Sachbeschädigung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung und Hinderung einer Amtshandlung – bei seiner Verhaftung soll sich der junge Mann widersetzt haben – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Während der Befragung gab der junge Mann bekannt, stark unter dem Druck gelitten zu haben, der mit der schweizweiten Prominenz seines Vaters einhergehe. Er sei oft fertig gemacht und beleidigt worden. Weil die Anklage medial ausgeschlachtet worden sei, habe er zudem seine Arbeitsstelle verloren und die damit zusammenhängende Weiterbildung abbrechen müssen.
Die Medien kommentierten den Fall unterschiedlich. Während in der Weltwoche (7.12.17) von «Schmuddelpresse und Sippenhaft» die Rede war, beleuchtete die BaZ (23.5.18) das Schicksal der Kinder von Bundesräten. Sie müssten sich erklären, obwohl sie es nicht wollten, oder wollten sich erklären, weil sie glaubten, es tun zu müssen. In seiner Kolumne in der Weltwoche (25.10.18) lobte Peter Bodenmann (VS, sp) die Justiz, die hart geblieben sei, fragte aber rhetorisch, wie die Volkspartei wohl reagiert hätte, wenn «Maurer Junior» Kosovo-Albaner gewesen und der beraubte Mann der ehemalige SVP-Nationalrat Hans Fehr gewesen wäre.

Sohn von Ueli Maurer

Im Mai 2018 schlug die WAK-SR vor, als Gegenstück zur Unternehmenssteuerreform der AHV aus dem vollständigen Demografieprozent der Mehrwertsteuer, einer Erhöhung des Bundesbeitrags sowie der Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu zusätzlich ungefähr CHF 2 Mrd. jährlich zukommen zu lassen – was von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Mai 2019 angenommen wurde. Diese Idee einer Zusatzfinanzierung für die AHV kam jedoch nicht von ungefähr, hatten doch seit 2017 zahlreiche Mitglieder der eidgenössischen Räte Vorstösse für eine einmalige oder regelmässige Zusatzfinanzierung für die AHV eingereicht.
Den Anfang machte die FK-NR im Oktober 2017. Nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung die Altersvorsorge 2020 kurz zuvor an der Urne abgelehnt hatte, beantragte die Kommission in einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 17.496), der AHV im Jahr 2018 den im Budget 2018 frei gewordenen Betrag von CHF 441.8 Mio., der zuvor für die AHV geplant gewesen war, ihr nun aufgrund der abgelehnten Altersvorsorge aber verwehrt werden sollte, zukommen zu lassen. Dieser Vorschlag fand jedoch in der FK-SR keine Mehrheit.
In der Folge waren insbesondere Forderungen, wonach die SNB eine Finanzzulage an die AHV leisten solle, prominent. Den ersten Schritt machte diesbezüglich Peter Keller (svp, NW; Ip. 18.3124) mit einer Interpellation. Da die SNB seit Januar 2015 einen Negativzins von 0.75 Prozent auf die Gelder, die bei ihr lagerten, kassiere und dadurch auf Kosten der Schweizer Sparenden sowie Rentnerinnen und Rentner 2015 bis 2017 fast CHF 5 Mrd. eingenommen habe, wollte er vom Bundesrat wissen, ob dieser ebenfalls der Meinung sei, dass die entsprechenden Gelder nach Beendigung der ausserordentlichen Massnahmen durch die SNB wieder der Schweizer Bevölkerung zurückgegeben werden sollten – etwa über die AHV. Der Bundesrat erklärte sich dabei mit der aktuellen Regelung, die eine Ausschüttung der Gewinne an die Bevölkerung ermögliche, aber auch die Unabhängigkeit der SNB gewährleiste, zufrieden. Ende 2018 folgte Alfred Heer (svp, ZH; Mo. 18.4327) mit einer Motion, die den Bundesrat beauftragen sollte, die Gewinnaufteilung der SNB so zu ändern, dass die von der Nationalbank erhobenen Negativzinsen vollständig auf Kosten des Bundes, dessen Auszahlungen entsprechend gekürzt werden sollten, an die AHV fliessen sollten. Da der Bund faktisch keine Schuldzinsen bezahle und stattdessen sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt werde, sei er einer der Profiteure der Negativzinsen, argumentierte der Motionär. Thomas Matter (svp, ZH; Pa.Iv. 18.465) forderte in einer parlamentarischen Initiative – erfolglos –, dass die Nationalbank die Hälfte ihres Eigenkapitalzuwachses seit dem 31. Dezember 2007 einmalig an die AHV überweisen solle, sobald sich das internationale Finanzsystem und die Bilanzsumme der SNB normalisiert haben. Noch bevor sich der Nationalrat entschieden hatte, dem Vorstoss Matters keine Folge zu geben, wollte Maximilian Reimann (svp, AG; Pa.Iv. 19.481) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative dafür sorgen, dass die Erträge aus Negativzinsen nicht als Reingewinn der SNB verbucht werden, sondern der AHV – sowie allenfalls den Pensionskassen und der dritten Säule – zugute kommen.
Doch nicht nur im Bereich der Nationalbank, auch in weiteren Bereichen sah die SVP Potenzial für eine Unterstützung der AHV. So reichte die SVP-Fraktion im September 2018 drei Motionen ein, mit denen die Rahmenkredite für die Entwicklungshilfe um CHF 1 Mrd. pro Jahr (Mo. 18.3755) respektive für den Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgesehene Gelder um CHF 500 Mio. jährlich gekürzt (Mo. 18.3757) sowie die sogenannte Kohäsionsmilliarde für die EU gestrichen werden (Mo. 18.3756) und die frei werdenden Gelder der AHV zugeführt werden sollten. Mit entsprechenden Anträgen war sie zuvor im Nationalrat bei der Besprechung der STAF gescheitert. Die Motionen 18.3755 sowie 18.3756 fanden jedoch in der Herbstsession 2019 ausserhalb der SVP keinen Anklang und wurden entsprechend deutlich abgelehnt. Die Motion 18.3757 wurde bis zum Ende der Herbstsession 2019 noch nicht behandelt.
Einen weiteren Vorschlag für eine Zusatzfinanzierung für die AHV machte Luzi Stamm (svp, AG; Pa.Iv. 19.435) – und somit wiederum ein Mitglied der SVP-Fraktion – im Mai 2019 in einer parlamentarischen Initiative. Demnach sollen zukünftig aufgrund von fix installierten Überwachungsgeräten ausgestellte Bussen und Geldstrafen im Strassenverkehr in den AHV-Fonds fliessen. Dabei ging es ihm jedoch nicht in erster Linie um die Finanzierung der AHV, sondern vor allem um die Überwachungsgeräte. Durch eine solche Änderung würden diejenigen Stellen, die Überwachungsgeräte aufstellen, nicht direkt von diesen profitieren, wodurch sichergestellt werden könne, dass diese tatsächlich zur Sicherheit, nicht nur für den Profit installiert würden.
Im September 2018 reichte schliesslich mit Beat Flach (glp, AG; Po. 18.4009) auch ein Mitglied der Grünliberalen Fraktion ein Postulat ein, gemäss dem der Bundesrat die Höhe der Zusatzfinanzierung für die AHV und IV durch eine Legalisierung von Cannabis und eine Besteuerung analog zu Tabak berechnen sollte. Dieselbe Problematik nahm auch Fabian Molina (sp, ZH; Anfrage 19.1039) im Juni 2019 in seiner Anfrage an den Bundesrat auf.
Eine Unterstellung von Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz sowie eine Erhöhung des Normalsatzes zugunsten der AHV forderte die Jugendsession 2017 in einer Petition (Pet. 18.2006).

Zusatzfinanzierung für die AHV

Einen Tag vor ihrem 88. Geburtstag, am 6. September 2016 verstarb Lilian Uchtenhagen – eine der ersten Nationalrätinnen und eine wichtige Modernisiererin der SP. Zusammen mit dem damaligen Präsidenten Helmut Hubacher arbeitete sie mit am Umbau der SP von einer klassischen Arbeiterpartei in eine Mittelstandspartei. Im Gedächtnis bleiben wird der Name Uchtenhagen aber insbesondere wegen den Bundesratswahlen vom 7. Dezember 1983. Die Zürcher Nationalrätin war von ihrer Partei als erste Bundesrätin nominiert worden. Die Bürgerlichen machten diesem Plan allerdings einen Strich durch die Rechnung und wählten in einem eigentlichen Coup mit Otto Stich einen genehmen Gegenkandidaten.

Lilian Uchtenhagen

Als «Müller-Effekt» bezeichnete die Basler Zeitung den Umstand, dass die FDP bei kantonalen Wahlen im Jahr 2015 zulegte. Ihr Präsident, Philipp Müller schaffe es mit seiner nicht abgehobenen Art näher bei den Leuten zu sein und sie davon zu überzeugen, dass der Freisinn nicht einfach eine abgehobene Wirtschaftspartei sei. Dies bedeutete freilich viel ermüdende Arbeit an der Basis, was in zahlreichen Medien als ursächlich für den Unfall betrachtet wurde, in den der FDP-Präsident Mitte September 2015 verwickelt war und der in der Folge einige Druckerschwärze verursachte. Müller geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einer Motorradfahrerin, die schwer verletzt wurde. Müller, der unverletzt blieb, hatte keinen Alkohol im Blut und auch die Handydaten wiesen darauf hin, dass er sein Mobiltelefon während der Fahrt nicht benutzt hatte. Zudem lagen laut Medien keine Anhaltspunkte auf übersetzte Geschwindigkeit vor. Müller beteuerte, sich nicht an den Unfallhergang erinnern zu können.
Mediales Aufsehen erregte der Unfall, zu dem eine Strafuntersuchung eröffnet wurde, auch deshalb, weil er wenige Wochen vor den eidgenössischen Wahlen passierte, bei denen Müller im Kanton Aargau für den Ständerat kandidierte. Zahlreiche Medien urteilten, der Unfall würde die Wahlchancen Müllers kompromittieren. Politberater empfahlen gar, dass er sich von Wahlveranstaltungen möglichst fern halten solle. Andere empfahlen Müller, er solle die Wahrheit sagen. In 99 Prozent der Fälle wisse ein Unfallverursacher nämlich, weshalb er auf die Gegenfahrbahn geraten sei, wie ein Rechtsanwalt sich im Sonntagsblick äusserte. Rasch meldeten sich freilich Stimmen, dass der Unfall nicht instrumentalisiert werden dürfe. Müller selber entschied sich «aus Respekt gegenüber der jungen Frau und ihren Angehörigen» seinen Wahlkampf bis auf weiteres auszusetzen. Er wünsche sich nichts mehr, als dass die Frau baldmöglichst genese. Zwar zeigten seine politischen Kontrahenten Verständnis, die Medien aber liessen den Fall nicht ruhen. Ihre Recherchen ergaben, dass Müller sein Fahrzeug erst 200 Meter nach dem Unfallort angehalten, keine erste Hilfe geleistet und gleichentags noch ein Interview gegeben habe, bei dem er den Unfall nicht erwähnt habe. Müller verteidigte sich damit, dass er nicht gleich verstanden hätte, was passiert sei, unter Schock gestanden, aber gesehen habe, dass sofort Helferinnen an der Unfallstelle gewesen seien. Der Blick sprach von einem «Kommunikations-Crash» und fragte sich, was Müller wohl «zu verbergen» habe. Auch die Weltwoche warf Müller vor, sich in Widersprüche zu verheddern. Es sei einfach, sich mit der Begründung «Schock» nach dem Unfall aus der Verantwortung zu stehlen. Rückendeckung erhielt Müller von seiner Partei, die keinen Anlass sah, einen Interims-Präsidenten einzusetzen.
Politischen Schaden schien Philipp Müller aus der ganzen Affäre keinen davongezogen zu haben, wurde er doch im zweiten Wahlgang für den Kanton Aargau in den Ständerat gewählt. Rund ein Jahr nach dem Unfall stand fest, dass Müller wohl wie von ihm vermutet einen Sekundenschlaf erlitten hatte. Die autointerne Kamera zeigte freilich auch, dass sich das System bereits vorher mehrmals gemeldet und eine Übermüdung signalisiert hatte. Müller hätte also nicht fahren dürfen. Er wurde entsprechend wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Unfall von Philipp Müller

Die Jungparteien waren 2015 verschiedentlich Gegenstand medialer Berichterstattung. Mitte April rechnete die «Schweiz am Wochenende» vor, wie hoch die Subventionen für die fünf grössten Jungparteien sind, die diese auf der Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom Staat erhalten. Da die Jungparteien das politische Engagement Jugendlicher fördern, erfüllen sie die Bedingungen für staatliche finanzielle Unterstützung. So wurden im Jahr 2014 laut der Zeitung von der Juso beantragte CHF 88'496 bewilligt. Die Junge SVP erhielt CHF 64'354, die Jungfreisinnigen CHF 52'200, die Junge CVP CHF 51'916 und die Jungen Grünen CHF 23'671. Die Unterschiede erklären sich laut «Blick» durch die Mitgliederzahl, aber etwa auch durch die Erfüllung von Gleichstellungskriterien. Ein Punkt, den die Präsidenten der JSVP und der Jungfreisinnigen, Anian Liebrand (LU, svp) und Maurus Zeier (LU, fdp), in der Zeitung als vom Staat geförderte «linke Politik» kritisierten. Sie seien eigentlich gegen staatliche Parteienfinanzierung, würden die Subventionen aber deshalb beziehen, weil sonst die Juso die ganze Summe erhalten würde. In der Folge nahm Gregor Rutz (svp, ZH) den Ball auf und reichte eine parlamentarische Initiative ein, mit der er sämtliche Subventionen durch den Staat an politische Organisationen verbieten wollte. Dies rief wiederum den Präsidenten der Juso, Fabian Molina (ZH, sp), sowie den Co-Präsidenten der Jungen Grünen, Andreas Lustenberger (ZG, gp), auf den Plan: Die rechten Jungparteien könnten dank ihres Firmensponsorings leicht auf staatliche Hilfe verzichten; dies sei auf der linken Seite aber nicht möglich. Das Geld des Bundes sei «eine symbolische Abgeltung» für die Arbeit der Jungparteien, die Jugendliche in die Gesellschaft integrierten.

Jungparteien 2015

Nach langer Krankheit verstarb die ehemalige Präsidentin der FDP Christiane Langenberger (fdp, VD) Mitte August 2015 im Alter von 74 Jahren. Die Waadtländerin, die von 1995 bis 1999 im Nationalrat und anschliessend bis 2007 im Ständerat sass, war nicht nur die erste FDP-Ständerätin, sondern auch die erste Frau an der Spitze des Freisinns. Sie übernahm das Präsidium 2003 nach dem Rücktritt von Gerold Bührer (fdp, SH) als Vizepräsidentin zuerst ad interim und wurde in der Folge von einer innerlich zerstrittenen Partei in ihrem Amt bestätigt. Als Frau und als «Welsche» habe sie innerhalb der Partei einen schweren Stand gehabt, resümierte der Tages-Anzeiger in seinem Nachruf. Die schlechten Resultate bei den nationalen Wahlen 2003 hätten ihre Position derart geschwächt, dass sie 2004 zurücktreten musste. Langenberger war 1998 Bundesratskandidatin und musste sich erst im fünften Wahlgang dem späteren Bundesrat Pascal Couchepin beugen. Die «Vorkämpferin für die Frau», wie sie die Aargauer Zeitung betitelte, habe ihre Bundesratskandidatur als «Frauenkandidatur» verstanden und sei mit ihrem «moderaten Feminismus», mit dem sie Vereinbarkeit von Beruf und Familie forderte, ein Vorbild gewesen.

Christiane Langenberger verstorben

Anfang März 2015 standen die Präsidenten der drei bürgerlichen Parteien CVP (Christophe Darbellay; cvp, VS), FDP (Phillip Müller; fdp, AG) und SVP (Toni Brunner; svp, SG) vor die Medien, um einen bürgerlichen Schulterschluss in der Wirtschaftspolitik anzukünden. Mit Hilfe eines Programms, das möglichst viele gemeinsame Punkte wie etwa ein Verbot neuer Steuern in den nächsten fünf Jahren oder die Bekämpfung administrativer Kosten für Unternehmen enthalte, wolle man einen einheitlichen bürgerlichen wirtschaftspolitischen Kurs einschlagen, um den von der Frankenstärke verursachten Problemen Herr zu werden.
Weniger konkrete Übereinstimmung fand sich im Ende März vorgelegten Programm dann freilich in der AHV-, der Energie- und der Europapolitik. Das St. Galler Tagblatt sprach denn auch von einer «bürgerliche[n] Schnittmenge mit Lücke». Die Linke reagierte skeptisch auf das gemeinsame Wirtschaftsprogramm. Christian Levrat (sp, FR), Parteipräsident der SP, sprach davon, dass FDP und CVP vor der SVP kapitulierten und zu Juniorpartnerinnen würden, sich damit aber für die anstehenden eidgenössischen Wahlen wohl «das eigene Grab schaufeln» würden. In Le Temps wurde die Vermutung geäussert, dass vor allem die CVP mit diesem Bündnis die rechte Flanke sichern wolle; dies sei nach dem BDP-Nein zu einer Fusion mit der CVP nötig, so die «Schweiz am Sonntag».
Das als gemeinsamer roter Faden gedachte bürgerliche Projekt bekam schon im Mai 2015 erste Risse. Die CVP versagte einem im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) von der SVP gestellten Antrag für eine Deckelung der Staatsausgaben ihre Unterstützung und hiess auch Mehrausgaben im Kulturbereich gut. Freilich hatten sich auch FDP und SVP im Rahmen des KAP für ein höheres Armeebudget und eine Entschärfung des Sparprogramms in der Agrarpolitik ausgesprochen. Der Blick sprach deshalb von einem «Wortbruch in Serie» und von einem gebrochenen «Sparschwur» und startete für die Sommersession 2015 einen «Schwur-Check», um aufzuzeigen, wo die bürgerlichen Parteien von ihren Sparversprechen abwichen. In der Folge meldeten sich im Boulevardblatt kritische Stimmen von CVP- und FDP-Nationalratsmitgliedern, wonach der Schulterschluss zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der eigenen Partei führen könnte.
Mitte Juni bezeichnete dann SVP-Parteipräsident Toni Brunner den Schulterschluss in einem Interview in der «Schweiz am Sonntag» als «Makulatur». Grund dafür war vor allem auch die Weigerung der FDP, mit der SVP flächendeckende Listenverbindungen für die eidgenössischen Wahlen einzugehen. Die SVP habe alles versucht, die beiden anderen Parteien «auf den Pfad der Tugend zurückzubringen», die CVP bewege sich aber nach links und der FDP sei egal, ob bei den Wahlen die SP oder die SVP zulege. In der Folge kam es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen via Medien. Laut Christophe Darbellay verabschiede sich die SVP aus dem bürgerlichen Lager, weil sie keine Hand für Lösungen biete. Zurückhaltender zeigte sich Philipp Müller. Man dürfe nicht nur auf die Differenzen zeigen, sondern müsse auch darauf schauen, was die bürgerliche Zusammenarbeit bereits gebracht habe. Die FDP halte deshalb am Schulterschluss fest, weil es ihr um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe. Die in der Herbstsession von der bürgerlichen Mehrheit gegen den Willen der eigenen Bundesratsmitglieder gutgeheissenen Deregulierungsvorstösse wurden denn etwa von der Aargauer Zeitung als «Lebenszeichen» für die angekündigte bürgerliche Zusammenarbeit interpretiert.

Bürgerlicher Schulterschluss in der Wirtschaftspolitik

Bei den seit 1976 jährlich von der Credit Suisse ermittelten Sorgen der Bevölkerung der Schweiz im so genannten Sorgenbarometer zeigte sich auch 2014 die Arbeitslosigkeit als das Thema, das die meisten Bauchschmerzen verursacht. Seit 2003 wird die Arbeitslosigkeit als Hauptsorge betrachtet. 2014 bezeichneten 51% der rund 1000 von gfs.bern befragten Personen die Erwerbslosigkeit als grösste Besorgnis, was einem Plus von sieben Prozentpunkten im Vergleich zu 2013 gleichkommt. 40% der Befragten sorgen sich um Ausländerfragen (+ 3 Prozentpunkte) und 37% der Befragten (+ 8 Prozentpunkte) bereitet die AHV bzw. die Sicherung der Renten Unbehagen. Die Befragten konnten aus einer Liste aus 34 Sorgen fünf Nennungen abgeben. Sorgen um das Asylwesen und Flüchtlingsfragen (26%, - 2 Prozentpunkte) und das Gesundheitswesen (23%, + 2 Prozentpunkte) fanden sich wie schon vor einem Jahr ebenfalls unter den fünf Hauptsorgen der Schweizerinnen und Schweizer.

Sorgenbarometer

Als Reaktion auf das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative forderte Parteipräsident Christian Levrat in einem ganzseitigen offenen Brief im "Blick" eine Umsetzung des Begehrens, die möglichst nahe am Volkswillen sei. Die Initiative sei auf dem Land angenommen, in der Stadt aber verworfen worden. Deshalb seien die Massnahmen für die Umsetzung vor allem auf die ländlichen Regionen zu konzentrieren. Levrat forderte neben einer Verschärfung des Raumplanungsgesetzes und der wortgetreuen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative auch eine Beschränkung der Zahl ausländischer Arbeitskräfte für die Landwirtschaft, mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit in ländlichen Gebieten oder die Erhöhung von Hypozinsen in peripheren Regionen. Wenn Kontingentsysteme eingeführt würden, so müssten diese nach Branchen und Kantonen festgelegt werden, wobei die Städte die grössten Kontingente an ausländischen Facharbeitern erhalten müssten. Mit diesen Forderungen wollte Levrat provozieren und die SVP-Versprechungen "entlarven". Er weckte dabei zahlreiche empörte Gegenreaktionen der Initianten. Ende Juni veröffentlichten die Sozialdemokraten dann ihre ernster gemeinten Vorschläge für eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Sie wandten sich gegen die Idee von Kontingenten und wollten der Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften durch innenpolitische Reformen Herr werden. Frauen und ältere Arbeitnehmende müssten im Markt behalten werden. Zudem soll ein von Arbeitgebern gespeister Fonds geschaffen werden, mit dem die Kosten für die Integration gedeckt werden sollen. Firmen, die ausländische Fachkräfte engagieren, müssten in diesen Fonds einzahlen. Zudem sollen Steuerprivilegien für Ausländer – etwa die Pauschalbesteuerung – abgeschafft werden. Parteiintern stiessen die Forderungen allerdings auch auf Skepsis. Es sei nicht an der SP, für eine fremdenfeindliche SVP-Initiative völkerrechtlich verträgliche Umsetzungskonzepte zu finden – gab etwa Cedric Wermuth (sp, AG) zu Protokoll. Das Papier wurde an der Delegiertenversammlung Ende Oktober in Liestal ausführlich und emotional diskutiert. Letztlich wurde es gutgeheissen, aber auf Antrag der St. Galler und der Waadtländer Kantonalsektion wurde die Idee des Integrationsfonds gestrichen.

Umsetzungsvorschlag der SP zur Masseneinwanderungsinitiative
Dossier: Masseneinwanderungsinitiative

Gewohnt dezidiert richtete sich die SVP in ihrer Europapolitik gegen alle Annäherungsversuche an die EU. Der Bundesrat sei mit seinen Vorschlägen zu institutionellen Fragen bereits im Jahr 2012 viel zu weit gegangen. Die Schweiz sei jedoch auf keine neuen Abkommen mit der EU angewiesen. Harsch fiel die Reaktion der Volkspartei denn auch aus, als die EU-Kommission Anfang 2013 vorschlug, über eine Weiterführung der Kohäsionszahlungen zu diskutieren. Als der Bundesrat Ende August ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU über institutionelle Reformen vorstellte, sprach Parteipräsident Brunner an der Delegiertenversammlung in Genf von „Landesverrat“ und „nötigem Widerstand“. Das Mandat sei nicht nur eine Selbstaufgabe, mit der fremde Richter akzeptiert würden, sondern es käme einem schleichenden EU-Beitritt gleich. Der Widerstand müsse wie schon vor 20 Jahren gegen den EWR stark sein und die Kräfte gebündelt werden. Ruhiger wurde es im Berichtjahr um die im Vorjahr von Christoph Blocher angekündigte Anti-EU-Gruppe. Mitte Januar wurde in der Presse vermeldet, dass das Vorhaben gescheitert sei, weil von den anderen Parteien zu wenig Sukkurs komme. Man wolle sich deshalb eher auf eine reine SVP-Denkfabrik konzentrieren. Ende November wurde dann allerdings bekannt, dass die SVP, vor allem auf Antrieb von Christoph Blocher, mit dem Aufbau von Strukturen für eine Kampfgruppe gegen eine allfällige Abstimmung zu neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU schon weit fortgeschritten war. Ein entsprechender Verein „Nein zum schleichenden EU-Beitritt“ war am 23. Oktober von Christoph Blocher, Ulrich Schlüer und Thomas Aeschi gegründet worden. Blocher nahm Einsitz im Präsidium. Bereits seien 40 zivilgesellschaftliche Organisationen beigetreten, darunter auch die Auns, die im Kampf gegen den EWR-Beitritt in den 1990er Jahren gegründet worden war.

Europapolitik

"L’Expérience Blocher", ein Dokumentarfilm des Westschweizer Filmemachers Jean-Stéphane Bron („Mais im Bundeshuus“) über den SVP-Übervater, löste schon vor der Uraufführung am Filmfestival in Locarno Mitte August Unmut aus. Es gehe nicht an, dass der Staat einen Film über einen derart umstrittenen Politiker finanziere, äusserten sich Exponenten der SP. Tatsächlich hatte die eidgenössische Filmförderung die Hälfte des Filmbudgets übernommen. Der Film zeigt die wenig spektakuläre Aufzeichnung verschiedener Wahlkampfauftritte vor den nationalen Wahlen 2011. Bron begleitete Blocher in stundenlangen Autofahrten zwischen diesen Auftritten und – so die NZZ-Filmkritik – verleihe dem Politiker Blocher, wohltuend entkrampfend, ein menschliches, sympathisches Gesicht. Der Mitte Oktober in den Kinos anlaufende Film vermochte die Zuschauer allerdings nicht zu überzeugen. Die Besucherzahlen blieben unter den Erwartungen.

L’Expérience Blocher

Mit ihrer Forderung nach staatlicher Förderung für Kinderkrippen, einer regulierenden Frauenquote oder ihrem Ja zum Familienartikel und zum revidierten Raumplanungsgesetz hatten die FDP-Frauen in der Partei für einigen Unmut gesorgt. Die Frauen selber prangerten in den Medien einen parteiinternen Rechtsrutsch an. Nach einer Aussprache zwischen der Mutterpartei und der Frauensektion wurde ein Verhaltenskodex vereinbart, mit dem die Koordination zwischen Mutterpartei, Jungfreisinnigen und FDP-Frauen verbessert werden soll. In einer Zukunftstagung im September debattierten die Frauen über Zukunft, Positionierung, Strukturen und politisches Programm der bereits 64-jährigen Frauensektion.

FDP-Frauen

Auch Natalie Rickli trug dazu bei, dass in den Medien mehr von Exponenten der Partei als von deren Inhalt berichtet wurde. Die junge Zürcherin, die bei den nationalen Herbstwahlen die meisten Stimmen aller Kandidierenden erhalten hatte, musste mit ihrer Gesundheit bezahlen, dass sie parteiintern zahlreiche Aufgaben übernommen hatte und auch in den neuen Medien – Facebook und Twitter – omnipräsent war. Aufgrund eines Burn-outs legte sie ab Mitte September eine mehrwöchige Pause ein und zog sich aus der Öffentlichkeit zurück. In der Folge wurde in den Medien über die zunehmende Belastung im politischen Milizsystem debattiert.

Burn-Out bei Natalie Rickli

Bei der Lancierung der Ausschaffungsinitiative 2011 hatte ein provokatives Inserat der SVP-Kampagne die Gemüter erregt. Einige Zeitungen weigerten sich sogar, die Annonce mit der Unterschrift „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ abzudrucken. Zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich erstatteten in der Folge Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern hatten sich in der Folge über ein Jahr lang über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten. Das Bundesstrafgericht wies den Fall Bern zu, wo die Strafuntersuchung allerdings eingestellt wurde. Dagegen führte die Anklage allerdings erfolgreich Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht überlassen werden müsse. Angezeigt wurde schliesslich Toni Brunner, der als Parteipräsident und Wahlkampfleiter die Verantwortung übernahm. Allerdings wurde die Immunität Brunners von den zuständigen Parlamentskommissionen geschützt.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

Im Falle der unbedarften Aussage der Aargauer Grossrätin und CVP-Kommunikationsleiterin Marianne Binder bei einer Diskussionssendung in einem regionalen Fernsehen zeigte sich der Parteivorstand der SVP kulant. Binder hatte die Politik der Volkspartei mit derjenigen von Pol Pot, dem kambodschanischen Diktator, verglichen. Obwohl empörte SVP-Mitglieder rechtliche Schritte gefordert hatten, forderte die Parteileitung Binder lediglich dazu auf, für ihre „antidemokratische Äusserung“ in Form einer Spende Abbitte zu leisten. Man wolle den politischen Gegner mit Diskussionen schlagen und nicht vor dem Staatsanwalt, so die SVP. Binder kam der Bitte nach und spendete für die Kinderspitäler von Beat Richner in Kambodscha.

Disput zwischen der SVP und Marianne Binder (CVP)

Die SP-Frauen beschlossen aufgrund einer Online-Befragung, in Zukunft auch Männer in die Frauenorganisation aufzunehmen. Männer, die sich für Gleichstellungsthemen engagierten, würden nicht nur willkommene Inputs liefern, sondern sollen in Zukunft auch mitentscheiden können. Zudem diskutierten die Frauen öffentlich über mögliche Volksinitiativen, mit denen die Geschlechtergleichheit verbessert werden soll – etwa mit Hilfe einer nationalen Behörde, welche die Lohngleichheit überwacht, mit Hilfe von zusätzlichen Krippenplätzen oder mit verbindlichen Frauenquoten.

SP-Frauen

Unverändert grösste Sorge blieb auch 2012 die Arbeitslosigkeit, wie das jährlich von der GfS im Auftrag der Crédit Suisse durchgeführte Sorgenbarometer zeigte. Aus einer Vorgabe von 34 Themen wählten rund 1000 Befragte die drängendsten Probleme aus. Für fast die Hälfte der Befragten (49%; 2011: 52%) gehört die Angst vor einem Jobverlust zu den grössten Sorgen. Unverändert auf Rang zwei folgt das Thema „Ausländer“ (37%; 2011: 36%). Um die AHV und die Altersvorsorge sorgt sich rund ein Drittel der Befragten (36%; 2011: 27%). Stark zugenommen hat zudem die Sorge um das Asylwesen (32%; 2011: 21%), welche somit die Besorgnis um das Gesundheitswesen (unverändert 30%) überholte.

Sorgenbarometer

Eine markante Verschärfung der Gesetze forderte die FDP in der Sicherheitspolitik. Bisher Domäne der SVP, wollte die FDP auch in diesem Politikfeld Präsenz markieren. Mit Schnellverfahren gegen Kleinkriminelle, einer Aufstockung der Polizeicorps, härteren Urteilen gegen Drogenkriminelle und einer Erhöhung der Gefängnisstrafen wollen die Freisinnigen die steigende Kriminalität in den Griff bekommen. In einer Medienpräsentation zeichneten die beiden in ihren Kantonen für die Sicherheit zuständigen Regierungsräte Jacqueline de Quattro (VD) und Pierre Maudet (GE) sowie Nationalrat und Stadtpräsident von Solothurn Kurt Fluri ein düsteres Bild von der Sicherheitslage in der Schweiz. Problem seien insbesondere die laschen nationalen Gesetze. Nur mit Repression und einer härteren Gangart durch die Justiz könne die Sicherheit im Land verbessert werden.

Sicherheitspolitik

Auch im Berichtsjahr hatte die SVP Probleme mit rechtsextremistischen Äusserungen von Personen im Dunstkreis der Volkspartei. So waren etwa Ende Februar auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) in Text verpackte, aber durch Hervorhebung erkennbare rassistische Slogans aufgeschaltet worden. Ein SVP-Grossratskandidat in Solothurn sowie ein Mitglied einer Zürcher Lokalsektion machten Anfang Juni mit xenophoben Aussagen auf sich aufmerksam. Die WoZ fand Ende Juni einen Zusammenhang zwischen dem Thurgauer Grossrat Hermann Lei und der Internetseite www.adolf-hitler.ch. Mitte September musste der Präsident der SVP-Ortssektion Schwyz aufgrund eines rassistischen Facebook-Eintrages sein Amt niederlegen und aus der Partei austreten. Ende Berichtjahr entgleiste ein Vorstandsmitglied der SVP Steffisburg (BE) mit einem wüsten Facebook-Kommentar gegen die Befürworter des Plastiksack-Verbots (vgl. dazu oben, Teil I, 6d; Abfälle). Auch gegen den Zürcher Kantonalpräsident Alfred Heer, der sich in einer Fernsehsendung abschätzig über nordafrikanische Asylbewerber geäussert hatte, wurde eine Strafanzeige eingereicht. Kritiker warfen der Partei mangelnde Sensibilität, naive Geschichtsblindheit und eine zu wenig harte Linie gegen rechtsextreme Parteimitglieder vor. Generalsekretär Martin Baltisser rief mit einem offenen Brief via Homepage die Ortssektionen zu mehr Verantwortung auf. Rassistische und fremdenfeindliche Aussagen würden in der SVP nicht toleriert. Fehlbare Personen würden aus der SVP ausgeschlossen. In der Presse wurde argumentiert, dass die SVP die Geister, die sie mit der Integration der Parteien am rechten Rand gerufen habe, nun nicht mehr loswerde. Das rechtsextreme Gedankengut sei nicht einfach verschwunden. Die Radikalisierung am rechten Rand sei aber auch auf die Politik der SVP zurückzuführen.

rechtsextremistischen Äusserungen

Eine Frauenquote per Gesetz forderten die FDP-Frauen anlässlich eines Treffens Anfang September. Zwar sei man nach wie vor gegen Etatismus, der Staat müsse aber eingreifen, wenn die Chancengleichheit faktisch nicht existiere, erklärte die Präsidentin der FDP-Frauen Carmen Walker-Späh (ZH). In zwei Schritten soll der Frauenanteil in den Kaderstellen angehoben werden: Vorangehen sollen erstens die öffentlichen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe. Zweitens sollen börsenkotierte Unternehmen, falls freiwillige Massnahmen nicht fruchten, verpflichtet werden können, eine zeitlich befristete Quote einzuführen.

FDP-Frauen fordern Frauenquote

An der Delegiertenversammlung in Basel Ende August äusserte sich die Parteispitze zur Sicherheitspolitik. Angeprangert wurden die Kriminalität von Asylbewerbern und der lasche Umgang der Polizei und der Justiz damit. Statt auf Sicherheit zu setzen, würde die Staatstätigkeit ausgedehnt. Zudem dauerten Asylverfahren viel zu lange. Auf den arabischen Frühling müsse in der Schweiz ein Winter der Sicherheit folgen.

Sicherheitspolitik