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  • Schwander, Pirmin (svp/udc, SZ) NR/CN

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Le Conseil national a rejeté en mars 2018 une motion du député Schwander (udc, SZ). Avec sa proposition intitulée: APEA. Instituer un système d'avocats de la première heure il souhaitait que les personnes auditionnées dans le cadre d'un signalement de danger à l'autorité de protection de l'adulte et de l'enfant (APEA) puissent bénéficier de l'assistance d'un ou d'une avocate, indépendante et rémunérée par l’État. Le conseiller agrarien estime que si ce dispositif existe dans le droit pénal et le droit d'asile, il devrait également être mis à disposition pour des procédures qui gagneraient d'ailleurs en efficacité. Ses arguments n'ont pas convaincu, puisque 107 voix s'y sont opposées, contre 79 et 6 abstentions.

APEA. Instituter un système d'avocats de la première heure

Caspar Baader (BL) hatte nach zehn Jahren im Amt bereits 2011 seinen Rücktritt als Fraktionschef angekündigt. Seine Nachfolge wurde Ende Januar geregelt. Vier Nationalräte hatten Interesse am Fraktionspräsidium angemeldet: Adrian Amstutz (BE), Pirmin Schwander (SZ), Jürg Stahl (ZH) und Luzi Stamm (AG). Im Vorfeld war spekuliert worden, ob die von Christoph Blocher, Toni Brunner und dem abtretenden Caspar Baader geprägte Parteispitze nach der Wahlschlappe etwas moderater besetzt werden würde. Mit Stahl wäre dies der Fall gewesen, nicht aber mit dem letztlich gewählten Amstutz, der laut der Presse eher ein Hardliner-Image geniesst, auch schon als „Statthalter Blochers“ bezeichnet wurde und als Garant für die Weiterführung des bisherigen SVP-Kurses gilt. Allerdings brauchte es vier Wahlgänge für die Wahl des Berner Nationalrats, der im Schlussgang mit 28 gegen 23 Stimmen über Luzi Stamm obsiegte.

SVP Fraktionspräsidium

Die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) mit der Forderung nach einem zeitgemässen Erbrecht wurde im Frühling von der grossen Kammer als Zweitrat behandelt. Nebst einer allgemeinen Flexibilisierung des Erbrechts, welches seit 1912 seine Gültigkeit hat und anhand der damaligen gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen gestaltet wurde, forderte der Motionär auch eine Abschaffung des elterlichen Pflichtteilsrechts. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und nahm die Motion an, allerdings mit einer Präzisierung des Motionstexts zur klareren Abgrenzung zwischen Ehepaaren und im Konkubinat lebenden Paaren. Die grosse Kammer setzte sich damit klar für die Ehe ein und wehrte sich gegen eine erbrechtliche Gleichstellung von Konkubinats- mit Ehepaaren. Deutlich verworfen wurde ein Minderheitsantrag Schwander (svp, SZ), der aufgrund mangelnder Dringlichkeit die Ablehnung der Motion gefordert hatte. Der Ständerat nahm die abgeänderte Version des Motionstextes im Juni ebenfalls an.

Für ein zeitgemässes Erbrecht (Mo. 10.3524)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )