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Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die Bundesverfassung (Art. 167) sieht ein Instruktionsverbot vor; mit anderen Worten kann einem Ratsmitglied von niemandem vorgeschrieben werden, wie es im Parlament zu wählen oder abzustimmen hat. Zwar schien die Fraktionsgeschlossenheit in den letzten Jahren eher zuzunehmen, sogenannte Abweichler von der Fraktionsdisziplin gab es aber nach wie vor. Sie sind vor allem in einer Konsensdemokratie wichtig, da Kompromisse nur gefunden werden können, wenn ideologische Differenzen keine zu grosse Rolle spielen. Die Plattform «politik.ch» lieferte den Medien eine Auswertung zu diesen Abweichlern. Sie errechnete für jedes Nationalratsmitglied den Anteil von der Parteilinie abweichenden Stimmverhaltens bei besonders knappen Abstimmungen (maximal 10 Stimmen Differenz) seit Legislaturbeginn. Als Abweichung wurde dabei auch Fehlen und Stimmenthaltung gewertet – total handelte es sich dabei um 53 in die Untersuchung einbezogene Abstimmungen.
Am häufigsten – nämlich in 20% aller 53 Fälle – wichen laut dieser Auswertung Hans Grunder (bdp, BE) und Daniel Fässler (cvp, AI) ab. Auffallend war, dass die vorderen Plätze dieser Rangliste von Angehörigen der Fraktionen der Mitte-Parteien besetzt wurden. Dies wurde damit erklärt, dass die Polparteien SP und SVP bei wichtigen und knappen Abstimmungen stärker auf Präsenz und Fraktionsdisziplin achteten.
Noch weiter ging die Weltwoche, die aus der Analyse herauslas, dass die Abweichlerinnen und Abweichler in ihren Parteien gemäss NZZ-Parlamentarierrating jeweils am linken Spektrum anzusiedeln seien. Das Wochenblatt kam deshalb zum Schluss: «Der nach den Wahlen 2015 befürchtete 'Rechtsrutsch' ist statistisch nachweisbar ausgeblieben.» Knappe Abstimmungen seien eher nach links entschieden worden.

Abweichler Fraktionsdisziplin

Im Juni 2018 erklärte das EFD in einer Medienmitteilung, dass die bisherigen Angaben zur Höhe der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaaren falsch gewesen seien: Bisher sei man von 80'000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren ausgegangen, habe dabei aber die entsprechenden Ehepaare mit Kindern vergessen mitzuzählen. Durch Einschluss dieser Gruppe erhöht sich die Zahl auf 454'000 Ehepaare; kombiniert mit den zuvor korrekt berechneten 250‘000 betroffenen Rentnerehepaaren zahlen folglich insgesamt 704'000 Ehepaare mehr Steuern als Konkubinatspaare.
Die ursprünglich kommunizierte Zahl von 80'000 hatte unter anderem auch als Informationsgrundlage zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gedient, die 2016 mit 49.2 Prozent Ja-Stimmen nur knapp gescheitert war. Entsprechend reichte die CVP als Initiantin des Anliegens nur wenige Tage nach Bekanntwerden der korrekten Zahlen in acht Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein und zog diese nach Nichteintretensentscheiden in den Kantonen ans Bundesgericht weiter.
In den Medien wurde in der Folge spekuliert, ob das Bundesgericht den Beschwerden stattgeben werde und ob die Abstimmung allenfalls gar wiederholt werden könnte, was in der Schweizer Geschichte der direkten Demokratie einmalig wäre. Die Medien zogen Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008, die mit 49.5 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden war und zu deutlich grösseren Steuerausfällen geführt hatte, als angekündigt worden war. Obwohl das Bundesgericht den Klägern damals recht gab und den Bundesrat rügte, lehnte es eine Wiederholung der Abstimmung ab, da sich die Unternehmen bereits auf die neue Rechtslage eingestellt hätten und die Rechtssicherheit vorgehe. Da es aber bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zu einer Änderung gekommen sei, liege die Situation hier anders, spekulierten die Medien: Die Abstimmung könne wiederholt werden, ohne zum Beispiel das laufende Projekt des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu gefährden, erklärte zum Beispiel der Tagesanzeiger. Anders sehe es hingegen für die von den Grünliberalen eingereichte parlamentarische Initiative Ehe für alle aus, betonte dieselbe Zeitung weiter. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe würde deren Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit der vom Geschlecht unabhängigen, «gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaft», wie sie die parlamentarische Initiative auf Verfassungsstufe festschreiben möchte, kollidieren.
Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, wieso es einer neuerlichen Abstimmung bedürfe, wenn doch der Bundesrat bereits eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe präsentiert habe. Pirmin Bischof (cvp, SO) entgegnete diesbezüglich, dass eine Annahme des Vorstosses im Parlament nicht gesichert sei und zudem nicht klar sei, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe ihm Sinne der CVP – also durch ein Splitting – erfolge.
In der Folge sistierte die WAK-SR die Beratung des bundesrätlichen Vorschlags zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bis der Bundesrat Rechenschaft über die Fehler abgelegt und korrekte Zahlen vorgelegt habe. Bis dahin sollte auch das Urteil des Bundesgerichts vorliegen, erklärte die Kommission.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam zum Schluss, dass die äusserst knapp verworfene CVP-Initiative wohl angenommen worden wäre, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte. Die Befragung habe gezeigt, so die Autoren, dass innerhalb der Schweizer Bevölkerung ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen zu beseitigen, bestehe. Gleichzeitig hätten sich aber viele Befragte daran gestört, dass mit der neuen Regelung gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert worden wären. Wenig überraschend war die Vorlage vor allem von den Stimmenden aus dem linken politischen Lager wuchtig abgelehnt worden. Dagegen war das Volksbegehren bei den Anhängern von CVP und SVP sowie bei Parteilosen auf viel Sympathie gestossen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

«Der Fall FDP: Eine Partei verliert ihr Land»: Unter diesem Titel erschien Anfang Mai 2015 ein Buch der Tamedia-Journalisten Alan Cassidy und Philipp Loser. Die Autoren beschreiben darin den «Niedergang der FDP» und erklären ihn einerseits mit dem Aufstieg der SVP und anderseits mit der Unfähigkeit der modernen FDP, Antworten auf drängende Fragen zu finden. Die einst staatstragende Partei, die den Bundesstaat mit aufgebaut hat, werde es so nicht mehr geben, so das Fazit der Analyse, die in den Medien auf einiges Echo stiess.

«Der Fall FDP» – das Buch

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Welche Partei steht ihrer Basis am nächsten? Dieser Frage ging eine Studie nach, die sich auf die VOX-Abstimmungsnachanalysen stützte und einen Vergleich des Abstimmungsentscheids der Stammwählerinnen- und Stammwählerschaft mit der Parteiparole anstellte. Dabei zeigte sich, dass die Basis der Grünen lediglich bei 6 Prozent aller eidgenössischen Abstimmungen zwischen 2004 und 2014 mehrheitlich von der Parole ihrer präferierten Partei abwichen, die BDP-Basis hingegen bei 16 Prozent. Zwischen diesen beiden Extremen fanden sich die SP (7%), die FDP und die GLP (je 13%), die SVP (14%) und die CVP (15%).
Die Verortung der Abstimmungen in einen politischen Raum, der die Dimensionen «links-rechts» und «konservativ-progressiv» umfasste, zeigte zudem, dass sich die Basis aller Parteien jeweils weniger extrem positioniert als die Partei selber. Mit anderen Worten finden sich die Sympathisantinnen und Sympathisanten von SP und GP im politischen Raum weniger weit links und weniger progressiv als ihre Partei, während die Anhängerinnen und Anhänger von GLP, BDP, CVP und FDP relativ zur Parteiposition jeweils etwas stärker links und konservativer verortet werden als ihre präferierte Partei. Weniger stark rechts als ihre Partei scheinen sich auch die Stammwählerinnen und Stammwähler der SVP einzuschätzen. Auf der Achse «konservativ-progressiv» verorten sich die Anhängerinnen und Anhänger der SVP allerdings gar noch konservativer als die Position ihrer Partei dies vermuten liesse.

Vergleich Parteiposition und Stammwähler

Auch dank ihres umtriebigen, die Öffentlichkeit nicht scheuenden Gesundheitsministers Alain Berset brachte sich die SP in der Gesundheitspolitik in Stellung. In einer von den Genossen in Auftrag gegebenen Studie zur Einheitskrankenkasse wurde ein Sparpotenzial von etwa CHF 350 Mio. insbesondere bei den Verwaltungskosten ausgemacht. Der Plan des SP-Gesundheitsministers, zum im Vorjahr eingereichten SP-Anliegen einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, um damit auch dem Parteifrieden zu dienen, scheiterte allerdings am bürgerlichen Widerstand im Parlament.

Gesundheitspolitik

Aufgrund der Nachwahlbefragung „Selects“ wurde vermutet, dass die SVP bei den Wahlen 2011 Opfer ihrer selbst verschuldeten Polarisierung geworden sei. Mit der profilierten Positionierung habe sich die Partei zwar eine treue und gut mobilisierbare Anhängerschaft aufgebaut, die SVP sei aber für viele Wählerinnen und Wähler dadurch auch unwählbar geworden. Die Volkspartei stecke deshalb in einem Dilemma. Auf der einen Seite müsse sie einen pointierten rechtskonservativen Kurs steuern, um die eigenen Reihen bei Laune zu halten, damit stosse sie aber auf der anderen Seite Mittewähler ab. In der Studie wurde zudem der Schluss gezogen, dass die SVP ihr Wählerpotenzial wohl praktisch ausgeschöpft habe.

SVP hat Wahlniederlage selbst verschuldet

Einiges Aufsehen erregte die SVP-Volksbefragung, die – 24 Seiten dick – am 1. August an alle Schweizer Haushalte verteilt wurde. Die PR-Aktion diente einerseits der Lancierung des Abstimmungskampfs zur Ausschaffungsinitiative, andererseits, so Präsident Brunner, aber auch der Austarierung der künftigen SVP-Migrationspolitik. Die Partei verbuchte Mitte November die rund 70'000 Rückmeldungen als Erfolg. Sie enthielten viele gute Vorschläge für ausländerpolitische Vorstösse. Über 90% der Befragten würden einen Handlungsbedarf in der Migrationspolitik sehen. Weil die Befragung keinerlei repräsentativen Charakter beanspruchte (die 70'000 zurückgeschickten Bögen entsprechen einer Rücklaufquote von knapp 2%) und die Resultate zum vornherein klar waren, stiess die Umfrage auf teilweise harsche Kritik.

SVP-Volksbefragung

In einer auf Umfragedaten zu den eidgenössischen Wahlen 1995, 1999 und 2003 basierenden Analyse kamen Zürcher Politologen zum Schluss, dass das Thema EU-Beitritt die zentrale Determinante des SVP-Erfolges war; eine gewisse Rolle spielten auch die Ausländer- und die Asylpolitik, nicht aber die Finanz- oder die Steuerpolitik. Die Kombination nationalkonservativer und neoliberaler Positionen, verbunden mit einer straffen Parteiorganisation und professionellen Kampagnenführung ermöglichten es der Partei, unterschiedliche Wählergruppen über Sprach-, Schicht- und Konfessionsgrenzen hinaus zu mobilisieren.

Analyse des SVP-Erfolges

Die Erosion der Regierungsparteien geht längerfristig einher mit einer Aufweichung der Abgrenzungen zwischen den wichtigsten bürgerlichen Parteien. Gleichzeitig nehmen die parteiinternen Abweichungen von Parteiparolen und divergierende Meinungen wichtiger Exponenten zu, wie dies vor allem im Falle der Abstimmung über den EWR-Vertrag zu beobachten war. Von den grösseren Parteien konnte die SP ihre Wählerschaft am besten von ihrer Ja-Parole zum EWR überzeugen (69% der Stimmenden), gefolgt von der FDP mit 62%. Die CVP als EWR-zustimmende Partei erreichte nur eine Übereinstimmung von 53%, die GP, welche dem EWR ablehnend gegenüberstand, sogar nur 47%. Die SVP-Wählerschaft folgte zu 68% der Nein-Parole ihrer Partei und war damit fast gleich geschlossen wie die SP. Nach dem negativen Ausgang der EWR-Abstimmung stellte sich die Frage, ob die in einer wichtigen Frage aus der Konsenspolitik ausgescherte SVP zusammen mit Politikern aus den anderen bürgerlichen Regierungsparteien, welche sich ebenfalls gegen den EWR gestellt hatten, einen neuen rechtsbürgerlichen Parteienblock in Opposition zu einer liberalen und einer linken Formation bilden könnte.

Interne Abweichungen von Parolen und divergierende Meinungen innerhalb der Parteien

Eine Studie zu den Resultaten der Frauen in der FDP bei den Nationalratswahlen, welche unter der Leitung der Politologin Ballmer-Cao durchgeführt worden war, zeigte die schwache Vertretung der FDP-Frauen in den Parlamenten auf allen Stufen (Bund, Kantone, Städte) auf. Andererseits wurden die wenigen erfolgreichen Frauen als überdurchschnittlich kompetent beurteilt. Die Analyse stellte fest, dass freisinnige Frauen häufig in jenen Wahlkreisen antraten, in denen die Erfolgsaussichten wegen starker Konkurrenz gering waren. Die Partei müsste gemäss der Studiengruppe eine Strategie für die Frauennachwuchsförderung entwickeln und die vorhandenen Kapazitäten durch eine Nischenpolitik besser ausnützen. Die Präsenz der Frauen auf den freisinnigen Wahllisten sollte verstärkt werden, insbesondere in aussichtsreichen Wahlkreisen und auf vorderen Listenplätzen.

Studie zu den Resultaten der Frauen in der FDP bei den Nationalratswahlen

Wie die VOX-Analyse der Nationalratswahlen zeigte, nahm unter der FDP-Wählerschaft die Gruppe von Personen in leitenden Positionen und jene der mittleren Angestellten weiter zu, während die Anteile der einfachen Angestellten, Arbeiter und Bauern rückläufig waren. Gewählt wird die Partei immer mehr von älteren Leuten – die Wählerschaft im Rentenalter bildete knapp einen Viertel – und von Menschen, die in kleineren oder mittleren Städten leben. Auffallend hoch in der Wählerschaft der FDP ist die Identifikation über den politischen Stil und über die prinzipielle Weltanschauung; dies widerspricht der allgemeinen Tendenz der Themen- und Personenorientierung. Der Verlust eines Teils der Wählerschaft wird in der Studie dadurch erklärt, dass die Partei in Fragen der Asyl-, Europa- und Umweltpolitik, die der FDP-Wählerschaft als wichtigste Probleme erscheinen, zu wenig oder nicht geschlossen auftrat.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnis
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die VOX-Analyse ergab, dass die SP – wie auch die SVP – über eine wesentlich jüngere Wählerschaft verfügt als die FDP und die CVP. Wie bei keiner anderen Partei dominierten unter den Wählern und Wählerinnen der SP die mittleren Angestellten und Beamten; der Anteil der einfachen Angestellten und Arbeiter entsprach bei der ehemaligen Arbeiterpartei hingegen dem Mittel aller Parteien.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnis
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Wie die VOX-Analyse aufzeigte, ist die Wählerschaft der CVP überaltert; mehr als ein Fünftel der Wählerschaft ist im Rentenalter, der grösste Teil wird durch die Kategorie der 40-64jährigen gebildet. Obwohl der Anteil der Bauern weiter zurückging, blieb die CVP eine Partei der ländlichen Gebiete, und das katholische Fundament der Politik bildet weiterhin ihre unbestrittene Basis. Der Rückgang der CVP-Wählerschaft machte sich vor allem in den durch populistischen Protest geprägten Kantonen Tessin, Aargau, Zürich, St. Gallen und Solothurn bemerkbar.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnis
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Eine vom Soziologischen Institut der Universität Zürich durchgeführte Studie zu den politischen Parteien und Gruppierungen auf kommunaler Ebene ergab, dass die Interessenvermittlungssysteme auf Gemeindeebene komplexer sind als im allgemeinen angenommen wird. In über 70% der mehrheitlich sehr kleinen Gemeinden der Schweiz sind politische Organisationen vorhanden. Laut dem Bericht machen die vier Bundesratsparteien zusammen vier Fünftel der Gruppierungen aus, wobei die FDP mit 26% Anteil vom Total am meisten Lokalsektionen unterhält, gefolgt von SP und CVP. In den meisten Gemeinden existiert ein Mehrparteiensystem, lediglich in 13,9% gibt es nur eine einzige Lokalpartei; mit deutlichem Abstand am häufigsten einzige Partei in einer Gemeinde ist die SVP, die SP ist hingegen praktisch nie allein anzutreffen. In 26,9% der Gemeinden finden sich Zweiparteiensysteme und in den übrigen 59,2% sind es drei und mehr Parteien. Die Antworten auf die Frage nach der Qualität der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien ergaben eine im allgemeinen positive Einschätzung der Zusammenarbeit zwischen einer bürgerlichen Partei und der SP, während das Verhältnis zwischen FDP und CVP nur in einem Fünftel der Fälle als gut bezeichnet wurde.

Studie zu den politischen Parteien und Gruppierungen auf kommunaler Ebene 1991