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Im Jahr 2017 wurde die Übergabe des Programms «Jugend und Sport» vom BASPO an Swiss Olympic in die Wege geleitet. Dieser Änderung, welche die Nachwuchsförderung fortan zur Sache des Privatsports machte, stimmte der Bundesrat im November 2017 zu. Damit wurde Swiss Olympic mit der Koordination des gesamten Leistungssports aller Altersstufen betraut, wodurch eine klarere Aufgabentrennung zwischen BASPO und Swiss Olympic beabsichtigt wurde. Die Übergabe hatte keine finanziellen Konsequenzen, weil der Bund weiterhin seinen Anteil an Mitteln zur Verfügung stellen würde, bedeutete hingegen weniger Aufwand für das BASPO.
Diese Kompetenzenverlagerung ging auf den Wunsch von Swiss Olympic zurück, das sich im Zuge der Konkretisierung des Leistungssportkonzeptes des Bundes um die Übernahme der Koordination der nationalen Nachwuchsförderung bemüht hatte. Hinzu kam auch eine deutlichere Abgrenzung der J+S-Angebote, indem nur noch jene Jugendorganisationen in den Genuss von Subventionen kommen sollten, welche die Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes erfüllten. Religiös geprägte Organisationen fielen damit aus dem Raster, womit der Bundesrat mehreren Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts nachkam. Die Streichung dieser Gelder löste bei den Betroffenen Unverständnis aus. Als Reaktion wurde eine Petition lanciert mit dem Ziel, den Entscheid rückgängig zu machen. Andi Bachmann-Roth, Jugendbeauftragter der Schweizerischen Evangelischen Allianz, stritt gegenüber der NZZ zwar nicht ab, dass die Verbände die Lagerteilnehmenden zur Konversion einladen würden, es sei jedoch auch ihr gutes Recht «in einem freien Land», dies zu tun. Schliesslich gehe es den Verantwortlichen um eine ganzheitliche Förderung der Jugendlichen. Auch in Politikerkreisen stiess der Beschluss auf Kritik. So kritisierte SP-Nationalrat Nussbaumer (sp, BL), der selber Mitglied einer Freikirche ist, die Streichung der Subventionen ebenfalls als unangemessen. Er zeigte sich einverstanden damit, dass der Staat fundamentalistische Organisationen nicht unterstützen könne, «einfach alle Freikirchen in einen Topf [zu] werfen», sei indes falsch. Ob er oder andere christliche Politikerinnen oder Politiker dazu einen Vorstoss einreichen wollten, wurde vorerst aber offen gelassen.

Zur Umsetzung der beabsichtigten Neuerungen waren drei Verordnungen einer Teilrevision unterzogen worden: Die Entwürfe der neuen Sportförderungsverordnung, der Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte sowie der Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» wurden zwischen März und Juni 2017 einer Vernehmlassung unterzogen. Dort stiessen die Reformen kaum auf Widerstand. Vor allem die betroffenen Sportverbände zeigten sich zufrieden mit den Änderungen, auch weil sich eine Unterscheidung von Spitzen- und Breitensport erübrige. Mit dem positiven Widerhall wurden die Verordnungen vom Bundesrat auf Jahresbeginn 2018 in Kraft gesetzt.

Nachwuchsförderung wird Sache des Privatsports

Das Sportförderprogramm J+S geriet jüngst vermehrt in die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Räte. Gerade dessen finanzielle Ausstattung war jeweils ein umstrittener Punkt. In diese Kerbe schlug auch Andrea Gmür (cvp, LU), die mit ihrer Motion die Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten herbeiführen wollte. Gmür wollte mit ihrer Motion erreichen, dass neue Sportarten, die eine bestimmte Grösse haben und zusätzlich über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, in die J+S-Programme aufgenommen werden und so entsprechende Fördergelder beantragen können. Der Unterstützungsstopp sei nicht mehr zeitgemäss. Besonders das Verharren auf dem Zustand von 2009 – als aus finanziellen Bedenken die Unterstützung neuer Sportarten blockiert worden war – wirke inzwischen wie eine willkürliche Begrenzung. Seither hätten sich nicht nur neue Sportarten als sehr beliebt herausgestellt, sondern es habe auch ein Wandel stattgefunden. So sei beispielsweise der Sportartenkatalog des olympischen Komitees weiterentwickelt worden. Gmür schwebte als Lösung eine Umschichtung der Gelder vor, was sich mit einem Kniff haushaltsneutral umsetzen lasse: Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollten dem Funktionskredit entnommen und einem Subventionskredit zugeführt werden.
Der Bundesrat konnte dem Vorstoss nicht viel abgewinnen. In seiner Stellungnahme argumentierte er gegen die Motion, da die angesprochenen Anpassungen seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt seien. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neuer Trendsportarten sei nicht zu erkennen und nur zwei Sportarten überstiegen in letzter Zeit die kritische Schwelle von 1 Promille (aller Teilnehmenden an den J+S-Kursen). Dies ist der nach geltender Gesetzgebung (Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte) vorgegebene Richtwert, nach der eine neue Sportart als J+S-bezugsberechtigt klassiert wird. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach dies im Jahr 2017 600 Kindern und Jugendlichen. Von den letzten 25 Aufnahmegesuchen für J+S-Leistungen erfüllten lediglich American Football und die Subgruppe der Kampfkünste dieses Kriterium. Aufgrund des Moratoriums, dessen Gültigkeit im Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 verlängert worden war, hatte der Bundesrat alle neuen Anträge abgelehnt.

Das Geschäft war dann im Nationalrat unbestritten. Nach nur zwei Wortmeldungen, die Motionärin und der Sportminister wiederholten im Wesentlichen ihre Haltungen, wurde über die Motion abgestimmt. Der von 36 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete Vorstoss wurde mit 133 zu 37 Stimmen deutlich angenommen (12 Enthaltungen).

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Anfang September 2017 gab der Verein Schneesportinitiative in einer Medienmitteilung bekannt, dass in der zweiten Wintersaison seit dem Bestehen des Programms über 18'000 Kinder und Jugendliche von GoSnow-Schneesportlagern profitieren konnten (rund 4000 mehr als in der vorherigen Saison). Dennoch lautete die Einschätzung von Vereinspräsidentin Tanja Frieden, dass man sich damit noch nicht zufrieden gebe. Das Ziel sei, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Wintersport – das „schweizerische Kulturgut Schneesport” – nahe zu bringen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern erwies sich die Initiative und die dazugehörige Plattform „GoSnow.ch” gemäss Aussagen des Vereins als äusserst beliebt. So gaben in einer Befragung sämtliche Teilnehmenden an, die Plattform weiterempfehlen zu wollen.
2016 erhielt die Schneesportinitiative auch eine Auszeichnung: Für seine gezielte Nachwuchsförderung für den Wintersport erhielt der Verein den zweiten Preis des „Milestone Excellence in Tourism” in der Sparte „Innovation”.

Verein "Schneesportinitiative Schweiz"
Dossier: Promotion des Wintersports

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Durch Aktivitäten des 2014 gegründeten Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» wie der Führung einer Geschäftsstelle und einer Website mit Angeboten für Schneesportlager, der Sensibilisierung von Behörden und Lehrkräften sowie durch die breite finanzielle Abstützung des Vereins würden die Anliegen der Motion erfüllt. In der Sommersession 2017 folgten National- und Ständerat dem bundesrätlichen Antrag und schrieben das Geschäft ab.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Zuge der parlamentarischen Debatte zum Aktionsplan Sportförderung wurden zwei gleichlautende Kommissionsmotionen in beiden Räten eingereicht, die zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports forderten. Der Ständerat befasste sich zuerst mit der Motion seiner WBK (Mo. 17.3003). Er lobte die Gesamtschau zur Sportförderung sowie ihre konzeptionelle und finanzpolitische Relevanz. Der Aktionsplan des Bundesrates wurde zur Kenntnis genommen.
Die Motion forderte schlicht, dass im Voranschlag 2018 sowie in den Folgejahren je zusätzlich CHF 15 Mio. für die Förderung des Nachwuchs-Leistungssports budgetiert würden. Die Kommission leitete ihre Forderung aus dem Leistungssportkonzept ab, worin der Bundesrat eine finanzielle Beteiligung der Kantone einforderte. Diese seien ihrer Aufgabe nachgekommen und hätten via Swisslos und Lotterie Romande zusätzlich CHF 15 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 freigegeben. Dass der Bund hier nicht nachziehe, sei unhaltbar. Befürchtet wurde gar, dass die Kantone ihr finanzielles Engagement ab 2020 sistieren würden.
Der Bundesrat liess sich aber nicht unter Druck setzen, er beantragte die Ablehnung der Motion. Die Lage im Bundeshaushalt sei zu prekär, der finanzielle Spielraum fehle. Diese Argumentation erstaunte Kommissionsberichterstatter Eder (fdp, ZG). Der Bundesrat stimme im Aktionsplan ein «Hohelied» auf den Leistungssport an, wolle aber die Mittel in diesem Bereich nicht anpassen, das gehe nicht zusammen. Überdies bemängelte er auch die ungenügende Begründung dieses Entscheids. So seien die Aussagen der Regierung bezüglich Leistungssport als leere Worthülsen zu betrachten. Mit 11 zu 0 Stimmen, verdeutlichte Eder, sei die Motion überaus deutlich von der Kommission beschlossen worden. In den verschiedenen Wortmeldungen wurde das nachfolgende Abstimmungsergebnis bereits vorweg genommen: Alle Redner und eine Rednerin sprachen sich dafür aus. Das Ergebnis war, wie von Ständerat Eder gewünscht, «wuchtig»: Die Motion wurde mit 41 zu 1 Stimme überwiesen.

Eine Behandlung im Nationalrat wurde obsolet, weil dieser die gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 17.3014) drei Tage später ebenfalls annahm. Die Diskussion glich jener im Ständerat, auch wenn sowohl Kommissionsantrag (15 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen) als auch Endresultat (146 zu 21 Stimmen) etwas weniger einhellig waren.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Im Jahr 2016 wurde über 13 Vorlagen abgestimmt. Die Abstimmungsparolen der CVP in diesem Jahr entsprachen 12 Mal dem späteren Abstimmungsergebnis. Damit erwies sich die CVP auch 2016 als Partei mit der besten Nase für die Befindlichkeiten der Stimmbevölkerung. Wie bereits 2015 lag die CVP lediglich mit der Ja-Empfehlung zur eigenen Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe falsch, die Ende Februar an der Urne knapp abgelehnt wurde. An der Delegiertenversammlung Ende November 2015 stand eine grosse Ja-Mehrheit sechs Nein-Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber, um ein Ja für die eigene Initiative zu empfehlen. An der gleichen Versammlung im Freiburgischen Granges-Paccot beschlossen die Abgeordneten der CVP mit 198 Nein zu 20 Ja bei 10 Enthaltungen die «Durchsetzungsinitiative» zur Ablehnung und sprachen sich mit 179 Ja zu 48 Nein bei 6 Enthaltungen für eine Ja-Empfehlung zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnel aus. Die Nein-Parole gegen die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» war am Tag vor der Versammlung bereits einstimmig (38:0 ohne Enthaltung) vom Parteivorstand gefasst worden. Am 23. April fassten die Delegierten in Winterthur – neben der Wahl des neuen Präsidenten Gerhard Pfister (cvp, ZG) – die Parolen für die sechs Abstimmungsvorlagen vom 5. Juni 2016. Mit 364 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) empfahlen sie ein Ja zur Asylgesetzrevision und mit 191 zu 132 Stimmen (23 Enthaltungen) und nach einer laut Protokoll intensiven Diskussion auch zum Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Die drei Initiativen wurden hingegen zur Ablehnung empfohlen: Die «Milchkuh-Initiative» wurde von den Delegierten mit 329 zu 28 Stimmen (8 Enthaltungen) verworfen während der Vorstand für die Initiative «Pro Service Public» und die Initiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» bereits am Vortag einstimmig die Nein-Empfehlung beschlossen hatte. Am 21. August trafen sich die Delegierten in Appenzell. Erneut fasste der Parteivorstand bereits am Vorabend der Versammlung Parolen für zwei Vorlagen: Die Initiative «Grüne Wirtschaft» wurde mit einer Gegenstimme zur Ablehnung und das Nachrichtendienstgesetz einstimmig zur Annahme empfohlen. Die Delegierten lehnten dann die Initiative «AHV-Plus» klar ab. Schliesslich ergriff die Partei an ihrer Versammlung Ende Oktober in Morschach mit 178 zu 69 Stimmen (7 Enthaltungen) die Nein-Parole gegen die «Atomausstiegsinitiative».

Abstimmungsparolen der CVP im Jahr 2016

Die Abstimmungsparolen der FDP im Jahr 2016 zu den insgesamt 13 Vorlagen entsprachen allesamt dem Resultat an der Abstimmungsurne.
Mit «Einmal Ja und dreimal Nein» müsse man bei der Abstimmung im März «das Erfolgsmodell Schweiz erhalten», fasste die Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung im Januar 2016 zusammen. In der Tat empfahlen die Delegierten mit 266 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) ein Ja zum zweiten Gotthard-Strassentunnel, mit 263 zu 8 Stimmen (1 Enthaltung) ein Nein zur «unnötigen» Durchsetzungsinitiative und mit 240 zu 9 Stimmen (12 Enthaltungen) ein Nein zur Initiative «Heiratsstrafe abschaffen», die lediglich eine «Scheinlösung» darstelle. Bereits am Tag vor der Versammlung hatte die Parteipräsidentenkonferenz der FDP einstimmig ein Nein gegen die Juso-Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» beschlossen.
Dreimal Nein zu den anstehenden Volksinitiativen und zweimal Ja zu den Bundesbeschlüssen, gegen die das Referendum ergriffen worden war, sagten die Delegierten an ihrer Versammlung Mitte April 2016 in Bern. Die Milchkuh-Initiative (210 zu 134 Stimmen; 7 Enthaltungen) löse das Verkehrsfinanzierungsproblem nicht und die Initiative «Pro Service Public» (363 zu 0 Stimmen; 5 Enthaltungen) hemme die unternehmerischen Freiheiten von SBB, Swisscom und Post. Mit 355 zu 11 Stimmen (2 Enthaltungen) sagten die Abgeordneten hingegen Ja zur Asylgesetzrevision. Die Initiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen», die das Erfolgsmodell Schweiz fahrlässig bedrohe, war Mitte März bereits von der Konferenz der kantonalen Parteipräsidenten einstimmig zur Ablehnung empfohlen worden und auch im Fall des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung hatte sich dieses Gremium einstimmig für ein Ja ausgesprochen.
Jeweils ein Nein zu den beiden Initiativen und ein Ja zum Nachrichtendienstgesetz beschlossen die Delegierten Ende Juni an der ersten von der neu gewählten FDP-Präsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) geführten Versammlung. Die Initiative «Grüne Wirtschaft» sei ein gefährliches Experiment, fanden die Delegierten und empfahlen diese mit 244 zu 1 Stimme (1 Enthaltung) zur Ablehnung. Gar ohne Gegenstimme wurde gegen die Initiative «AHV-Plus» eine Nein-Empfehlung beschlossen. Von der Rentenerhöhung, die die Initiative der SP vorsehe, würden nur jene profitieren, die keine Ergänzungsleistungen beziehen. Der Nachrichtendienst brauche angesichts der heutigen Bedrohungen wirksame Instrumente, weshalb des Nachrichtendienstgesetz anzunehmen sei, empfahlen die Delegierten und fassten mit 237 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) die Ja-Parole.
An der Delegiertenversammlung in Montreux am 1. Oktober 2016 wandte sich schliesslich laut Protokoll eine «grosse Mehrheit» gegen den «überhasteten und chaotischen Atomausstieg» und empfahl entsprechend ein Nein zur Atomausstiegsinitiative, die dann Ende November 2016 an der Urne abgelehnt wurde.

Abstimmungsparolen der FDP im Jahr 2016

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Am 19. November 2016 bestimmte die SP-Fraktion mit der Nominierung der zweiten Nationalrats-Vizepräsidentin im Prinzip die zukünftige Nationalratspräsidentin. Die Parteien besetzen dieses Amt im Turnus und die Regel will, dass die Positionen jährlich weitergegeben werden: Die erste Vizepräsidentin oder der erste Vizepräsident steigt zur Präsidentin oder zum Präsidenten auf und die zweite Vizepräsidentschaft nimmt neu die Position im ersten Vizepräsidium ein. Somit ist die Wahl ins zweite Vizepräsidium durch die Fraktionen praktisch Voraussetzung für eine spätere Nationalratspräsidentschaft. Für die SP, die 2018/2019 die Spitzenposition im Nationalrat besetzen wird, war klar, dass dieses Amt wieder durch eine Frau besetzt werden soll. In der Geschichte der Schweiz standen der grossen Kammer bisher zwölf Frauen als Präsidentin vor. Nach Pascale Bruderer (AG) im Jahr 2009/2010 und Stéphane Rossini 2014/2015 sollte wieder eine Genossin an der Reihe sein und die 13. Frau Nationalratspräsidentin werden. Im Vorfeld kursierten drei Namen: Chantal Galladé (ZH), Edith Graf-Litscher (TG) und Marina Carobbio Guscetti (TI). Im zweiten Wahlgang setzte sich Carobbio Guscetti mit 28 zu 21 Stimmen knapp vor Chantal Galladé durch. Dass die Wahl auf eine Tessinerin fiel, sei ein Zeichen für den nationalen Zusammenhalt, gab die Gekürte zu Protokoll. In der Presse wurde die Wahl allerdings mit einiger Überraschung kommentiert, da in der SP bereits die beiden Präsidien von Partei (Christian Levrat, FR) und Fraktion (Roger Nordmann, VD) durch Personen aus der lateinischsprachigen Schweiz besetzt seien.

Nationalratspräsidium

Der Bericht des Bundesrates zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten lag im Herbst 2016 vor. Darin wurde eine recht umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und wiedergegeben, wobei als Fazit festgehalten wurde, dass noch einiger Handlungsbedarf bestehe. Besonders hinsichtlich der (zeitlichen) Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung könne noch viel erreicht werden. Sowohl auf Stufe Berufsbildung, wo neue Modelle angestrebt werden sollten, um Lehrstellen für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen, als auch bei den Hochschulen müssten verbesserte Rahmenbedingungen angestrebt werden. Ebenfalls wurde deutlich, dass eine Spitzensportkarriere ohne die Unterstützung sowohl Privater als auch der öffentlichen Hand kaum möglich sei.
Dem Bericht zufolge betrieb ein Drittel der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollzeitlich Sport, alle anderen arbeiteten Teilzeit oder befanden sich in Ausbildung. Mit dem im Sport erzielten Einkommen können nur wenige ihren Lebensunterhalt finanzieren und 40% der Sportlerinnen und Sportler haben ein Jahreseinkommen von unter CHF 14'000 zur Verfügung (dieses Gesamteinkommen entspricht dem Bruttolohn aus Tätigkeiten im Sport und/oder in der Wirtschaft). Darum hebt der Bericht auch die Unterstützer-Rolle des Elternhauses stark hervor. Die finanziellen Umstände seien jedoch auch nach der Karriere entscheidend für den Lebensunterhalt. Gerade für die Athletinnen und Athleten, die nicht innerhalb ihres Sports eine Weiterbeschäftigung finden, gestalte sich die Integration in ein neues Berufsfeld als schwierig. Es gebe aber bereits Bestrebungen, um Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler in verschiedenen Sparten zu schaffen. Diese Erkenntnisse stammten aus einer international ausgerichteten Studie, die 2011 von der EHSM für die Schweiz durchgeführt worden war. Im Rahmen der Studie wurden die Daten von 897 Athletinnen und Athleten ausgewertet.
Der Bericht schloss mit mehreren Punkten, die zur Verbesserung der Finanzierungssicherheit im Sport, darin eingeschlossen auch die Vorsorgesicherheit der Profis, beitragen könnten. Festgehalten wurde aber letztlich, dass ein Fördersystem für Athletinnen und Athleten von allen Akteuren im Sport mitgetragen werden müsse, wobei jedoch private Akteure federführend sein sollten, während sich der Bund nur subsidiär engagiere. Eckpunkte zur Vereinbarung einer Spitzensportkarriere mit der Ausbildung und dem Berufsleben respektive zu Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen wurden auch im Leistungssportkonzept des Bundes festgehalten.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Wie zuvor in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat pünktlich den Aktionsplan Sportförderung des Bundes vorlegen. Darin wurden die beabsichtigten Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Die drei Konzepte, ein Leistungssport-, ein Breitensport- und ein Immobilienkonzept, konkretisierten dabei die Handlungsfelder.
Wie bereits früher ins Auge gefasst worden war, sollte die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Etappen erfolgen. Zunächst sollten bis 2023 die bestehenden Förderprogramme und -schwerpunkte weitergeführt und konsolidiert werden. Bauliche Massnahmen sollten in dieser Phase noch auf das Nötigste minimiert werden. Zudem sollten vorerst noch keine neuen Mittel für die Sportförderung im Sinne einer Athletenförderung aufgewendet werden. Erst in einer zweiten Etappe ab 2024 sollten demnach neue Projekte gestartet werden. Das soll jedoch in Berücksichtigung der Bundesfinanzen erfolgen; ein Kriterium, das für die zweite Etappe noch keine genaueren Aussichten zuliess.

Bezüglich Leistungssport stand die Förderung der Athletinnen und Athleten sowie ihres Umfelds im Zentrum. Mit der Feststellung, dass die Sporterziehung eine positive Wirkung – bezüglich eines gesunden Lebensstils, der Vermittlung von Werten und der persönlichen Entwicklung – erziele, ergriff der Bundesrat deutlich Position für den Sport. Ebenso äusserte die Regierung ihren Wunsch, leistungsfähige und erfolgreiche Athletinnen und Athleten im internationalen Vergleich hervorzubringen. Die Schweiz habe an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst und die Weiterentwicklung des Leistungssports sei in der Schweiz ungenügend. Zusätzliche Anstrengungen seien deswegen angezeigt und man wolle dies vonseiten des Bundes gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden angehen. Das Leistungssportkonzept diene dazu, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Bis 2023 werde jedoch am Status quo festgehalten, so dass keine neuen finanziellen Ressourcen für den Spitzensport frei gemacht würden. Danach werde eine Reihe von Massnahmen ins Auge gefasst, darunter die Unterstützung von Sportschulen, der Ausbau eines Leistungssportzentrums mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen (Leistungsdiagnositk, Forschung und Entwicklung) sowie die Weiterentwicklung der Dienstmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps. Die nationalen Sportverbände würden mit einer gezielten Förderung der Organisations- und Managementkompetenz sowie der Professionalisierung des Trainerwesens und der Nachwuchsabteilungen unterstützt.
In Sachen Breitensport stand die finanzielle Absicherung von J+S im Zentrum. Bereits in der Phase bis 2023 sollten zusätzliche Mittel in diesen Bereich fliessen, wie es das Parlament wiederholt bekräftigt hatte. Für den Zeitraum ab 2024 wurden auch für den Breitensport mehrere Massnahmen aufgezeigt, darunter ein Fokus auf die Ausweitung der Angebote für Kinder und Jugendliche auch im Vorschulalter – denn dann würden die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt – sowie die Planung einer „Allianz Breitensport” zur Koordination diverser Aktivitäten sowohl staatlicher als auch privater Akteure. Mit dem Wandel der demografischen Entwicklung im Blick sollte auch „lebenslanges Sporttreiben” zum Thema werden.
Gemäss Immobilienkonzept wollte der Bundesrat bis 2023 CHF 182 Mio. zur Aufwertung der baulichen Infrastruktur in Magglingen und Tenero bereitstellen. Darin eingerechnet waren auch Beiträge an Wohnungsbauten, die aus dem Armeebudget respektive aus Spenden finanziert werden sollten. Zahlreiche Bauprojekte wurden auch bereits für die zweite Phase benannt, deren finanzieller Rahmen blieb aber mit dem vorgelegten Aktionsplan noch offen.
Als Nächstes wird sich das Parlament zu diesen Plänen äussern.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Einen Tag vor ihrem 88. Geburtstag, am 6. September 2016 verstarb Lilian Uchtenhagen – eine der ersten Nationalrätinnen und eine wichtige Modernisiererin der SP. Zusammen mit dem damaligen Präsidenten Helmut Hubacher arbeitete sie mit am Umbau der SP von einer klassischen Arbeiterpartei in eine Mittelstandspartei. Im Gedächtnis bleiben wird der Name Uchtenhagen aber insbesondere wegen den Bundesratswahlen vom 7. Dezember 1983. Die Zürcher Nationalrätin war von ihrer Partei als erste Bundesrätin nominiert worden. Die Bürgerlichen machten diesem Plan allerdings einen Strich durch die Rechnung und wählten in einem eigentlichen Coup mit Otto Stich einen genehmen Gegenkandidaten.

Lilian Uchtenhagen

Mitte Juni 2016 gab der Bundesrat die Inkraftsetzung des revidierten Bürgerrechtsgesetzes und der entsprechenden Verordnung auf den 1. Januar 2018 bekannt. Ab diesem Zeitpunkt gelten verschärfte Bestimmungen für die Einbürgerung. So müssen einbürgerungswillige Personen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (anstatt wie bisher einer Aufenthaltsbewilligung) sein, müssen Kenntnisse in einer Landessprache vorweisen können und dürfen weder vorbestraft sein noch Sozialhilfe beziehen. In der Folge startete die SP, ausgelöst durch einen Appell von SP-Nationalrat Cédric Wermuth (AG), eine Kampagne zur „Masseneinbürgerung“: Sie rief alle in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer dazu auf, sich so bald als möglich einbürgern zu lassen, und stellte zu diesem Zweck sogar Einbürgerungsberater zur Verfügung. Es sei ihre „staatspolitische Verantwortung, die Integration zu fördern“, begründete Wermuth die Bestrebungen der SP, möglichst viele von den Vorzügen des Schweizer Passes zu überzeugen, gegenüber dem „Blick“.
Im rechten Lager stiess die Kampagne auf Unverständnis und Häme; die „Weltwoche“ warf der SP vor, damit nur ihre eigene Wählerbasis vergrössern zu wollen. Christoph Mörgeli (svp, ZH) liess sich in einem Weltwoche-Artikel gar zur Behauptung hinreissen, die schrittweise Öffnung der Schweiz, insbesondere gegenüber Europa, sei eine unmittelbare Folge der grossen Zahl an Einbürgerungen von EU-Ausländern und – mit Bezug zur Abstimmung über Schengen/Dublin – „was 2005 die Gnade des Volkes fand, wäre zehn Jahre zuvor ohne Einbürgerungen noch klar gescheitert.“
Im November 2016 wurde bekannt, dass sich im Hinblick auf die höheren Hürden ab 2018 auch der Vorstand der KKJPD dafür einsetzte, dass Kantone und Gemeinden vermehrt aktiv auf einbürgerungsberechtigte Personen zugehen sollen.

Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (BRG 11.022)

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Motion der WBK-SR «Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern» zur Abschreibung. Durch Massnahmen wie die zugunsten des J+S vom Bundesrat beschlossene Kreditaufstockung von CHF 75.5 Mio. auf CHF 95.5 Mio. für das Budgetjahr 2016 sowie die kommenden Finanzjahre würden die Anliegen des Vorstosses erfüllt. In der Sommersession 2016 schrieben National- und Ständerat das Geschäft ab.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit Ablauf der Vernehmlassung und der Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Regierung nahm die Entwicklung der Sportförderung des Bundes im Verlauf des Jahres 2016 genauere Züge an. Erster Anhaltspunkt für die Weiterentwicklung war der Vernehmlassungsbericht zum Paket. 145 Stellungnahmen waren eingegangen, wovon 117 von „interessierten Organisationen und Verbänden”, also den Akteuren aus dem Gesundheits- und Sportbereich kamen. Grossmehrheitlich wurde auf das Breiten- und Leistungssportkonzept Bezug genommen, die Immobilienplanung rief weniger Reaktionen hervor. Die Kantone äusserten sich überwiegend positiv zu den Konzepten, bemängelten jedoch die noch zu grosse Unklarheit bei den Finanzierungsfragen. Überhaupt waren die Bereitstellung und Verteilung der Ressourcen ein wichtiges Thema, was sich auch in der Betrachtung der Stellungnahmen der weiteren Akteure zeigte. Dort wurden die vielen Begehrlichkeiten und durchaus sehr unterschiedlichen Vorstellungen des Mitteleinsatzes deutlich sichtbar.
Der Bundesrat fällte daraufhin weitere Beschlüsse. Klar war, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Sportförderung stattfinden sollte. Im Fokus standen dabei die bereits angedachten baulichen Massnahmen in den nationalen Sportzentren Tenero und Magglingen sowie eine bessere Ausstattung des Programms „Jugend + Sport”. Diese Kernelemente sollten bis im folgenden Herbst im Aktionsplan Sportförderung konkretisiert werden. J+S sollte ab 2017 mit zusätzlichen CHF 10 Mio. ausgestattet werden. Die Projektierung des Schneesportzentrums wurde jedoch angesichts der klammen Finanzen des Bundes bis 2023 ausgesetzt.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Nach der schon Ende 2013 gemachten Ankündigung von Christophe Darbellay (cvp, VS), per Ende Legislatur sowohl von seinem Amt als Nationalrat als auch als CVP-Präsident zurückzutreten, tat sich parteiintern lange Zeit nicht viel hinsichtlich Nachfolge für das CVP-Präsidium. Die Medien vermuteten Anfang 2015, dass Darbellay wohl noch ein Jahr anhängen werde, weil die Neubesetzung bisher so harzig verlaufen sei. Als dieser allerdings öffentlich verneinte, weil er sich ganz auf seine Kandidatur für die Walliser Kantonsregierung 2017 konzentrieren wolle, und innerhalb der CVP auf einen Plan für die Wachablösung gedrängt wurde, fing das Kandidatenkarussell dann doch langsam an zu drehen. Freilich sagten zuerst zahlreiche potenzielle Kandidierende ab: Stefan Müller-Altermatt (cvp, SO) und Martin Candinas (cvp, GR) gaben berufliche und familiäre Gründe an, die gegen eine Präsidentschaft sprächen, und auch Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) und Viola Amherd (cvp, VS) wollten sich nicht zur Verfügung stellen. Als Kronfavoriten wurden in der Presse Pirmin Bischof (cvp, SO), Filippo Lombardi (cvp, TI) und Gerhard Pfister (cvp, ZG) gehandelt. Lange hielten sich aber auch diese drei bedeckt bezüglich der Frage, ob sie überhaupt Ambitionen auf das Amt hegten. Dies führte in den Medien zu zahlreichen Spekulationen. Pfister wolle eine Art Philipp Müller (fdp, AG) der CVP werden und diese auf eine härtere Rechtsposition führen, während Lombardi Ambitionen habe, einst Doris Leuthard zu beerben, kommentierte etwa die Aargauer Zeitung das lange Schweigen. Für beides dürfe man sich nicht zu früh in Stellung bringen. Die NZZ forderte hingegen «Ordnung für den Hühnerhaufen»: Der neue Präsident werde eine entscheidende Rolle bei der Neuausrichtung der Partei spielen, die momentan in ganz verschiedene Richtungen strebe.
Mitte Dezember 2015 gab die CVP dann bekannt, eine Findungskommission bestehend aus Konrad Graber (cvp, LU), Filippo Lombardi, Viola Amherd, Marco Romano (cvp, TI) sowie Christophe Darbellay einzusetzen, die bis im Frühling mögliche Kandidierende präsentieren wolle. Bis Mitte Februar 2016 konnten Bewerbungen eingereicht werden. Schon kurz vor dieser Ankündigung wurde durch eine Indiskretion bekannt, dass sich Gerhard Pfister zur Verfügung stellen wollte. Er habe seine Kandidatur eigentlich erst im Januar 2016 ankündigen wollen, so Pfister. In den Medien wurde der Zuger als konservativer Politiker beschrieben, der am rechten Rand der Partei politisiere. Dies käme vor allem der SVP zupass, urteilte etwa der Tages-Anzeiger. Neben Pfister meldete niemand weiteres Ambitionen an und Mitte Februar verkündete die Findungskommission, dass sich insgesamt 13 Personen für das CVP-Präsidium beworben hätten, darunter «eine für das Amt des Präsidenten».
Ohne Konkurrenz wurde Gerhard Pfister schliesslich an der Delegiertenversammlung Ende April 2016 in Winterthur mit 340 von 376 Stimmen zum neuen Parteipräsidenten gekürt. Der ehemalige Zuger Kantonsrat (1998-2003) und seit 2003 im Nationalrat sitzende Pfister versprach, alles zu tun, was der CVP Erfolg bringe. Der nach 10-jähriger Amtszeit scheidende Präsident Christophe Darbellay wurde mit Applaus verabschiedet, der lauf Sonntags-Blick «eine Minute und 14 Sekunden» dauerte.
Ins erweiterte Präsidium wurden zudem Yannick Buttet (cvp, VS) und Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) als Vizepräsident und Vizepräsidentin sowie die weiteren nationalen Parlamentsmitglieder Pirmin Bischof, Martin Candinas, Stefan Müller-Altermatt, Elisabeth Schneider-Schneiter und Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) und kantonalen Vertretungen Marianne Binder-Keller (AG, cvp) und Tino Schneider (GR, cvp) gewählt. Als Fraktionspräsident gehörte auch Filippo Lombardi von Amtes wegen dem Präsidium an.

Neues CVP-Präsidium – Gerhard Pfister (2016)
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

Im Januar 2016 hatte Toni Brunner (svp, SG), der amtierende Parteipräsident der SVP, angekündigt, sein Amt niederzulegen. Der Toggenburger hatte der Partei acht Jahre lang vorgestanden und machte sie in seinem letzten Präsidialjahr bei den eidgenössischen Wahlen 2015 mit einem Wählendenanteil von 29.4 Prozent zur stärksten Partei seit Einführung der Proporzwahlen. Brunner hatte das Amt angetreten, als Christoph Blocher (svp, ZH) im Bundesrat nicht mehr bestätigt worden war und die SVP kurze Zeit als reine Oppositionspartei angeführt. Bei seinem Abtritt verfügte die SVP wieder über zwei Bundesräte. Neben Toni Brunner gab auch Christoph Blocher bekannt, sein Amt als Vizepräsident abzugeben, und auch der langjährige Generalsekretär der Partei, Martin Baltisser, der bereits in den 1990er Jahren und dann ein zweites Mal seit 2009 das Generalsekretariat geführt hatte, gab seinen Rücktritt bekannt. Dies wurde in der Presse als «Ende einer Ära» (Liberté) oder gar als «Zeitenwende» (NZZ) beschrieben.

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Rücktritts von Brunner schlug die SVP-Leitung als Nachfolger den Berner Nationalrat Albert Rösti (svp, BE) vor. In der Presse wurde der «Null-Charisma-Mann» als «brav» (BaZ) bezeichnet. Er sei zwar «sanft im Auftritt, aber absolut linientreu» wusste der Tages-Anzeiger. Es könne deshalb von Kontinuität ausgegangen werden. Auch die Zeitung «Der Bund» rechnete nicht damit, dass sich mit einem Berner Präsidenten an der Ausrichtung der Partei etwas ändern werde. Die Zeit in der «eine gemässigte Berner SVP gegen den neoliberalen Zürcher Flügel kämpfte» sei vorbei. Immerhin habe der «Hardliner [...] Berner Rundungen» meinte die BZ. Da er im Gegensatz zu Toni Brunner gut französisch spreche, wurden der SVP mit Rösti grössere Chancen in der Romandie prophezeit. Rösti selber sprach sich in Interviews für Kontinuität aus. Er sehe es als Herausforderung, die Stärke der Partei zu halten, und es sei nicht ohne Risiko, eine Partei auf ihrem Höhepunkt zu übernehmen. An der Delegiertenversammlung Ende April 2016 wählte die Delegiertenversammlung dann ein neues SVP-Präsidium. Einstimmig wurde Albert Rösti mit 511 Stimmen (ohne Enthaltungen) zum neuen Präsidenten gewählt. Gegenkandidierende hatten sich keine gemeldet.

Die grösseren personellen Veränderungen an der Parteispitze betrachtete die Partei auch als guten Zeitpunkt, die seit den 1990er Jahren und dem Aufstieg der Partei kaum veränderten Organisationsstrukturen anzupassen. Von den Delegierten wurde zudem eine Statutenänderung gutgeheissen, die drei (statt bisher sieben) Vizepräsidien vorsah, die gemeinsam mit dem Präsidenten den Parteileitungsausschuss bilden, der das Tagesgeschäft der Partei führen soll. Ins Vizepräsidium wurden Céline Amaudruz (svp, GE), Thomas Aeschi (svp, ZG) und Oskar Freysinger (VS, svp) gewählt. Diesem Ausschuss gehörten zudem neben Christoph Blocher als Strategieverantwortlichen auch Walter Frey als Kommunikationsverantwortlicher, Thomas Matter (svp, ZH) als Finanzchef sowie Fraktionspräsident Adrian Amstutz (svp, BE) an. Damit werde die strategische Führung gestärkt und die Fachkompetenz in den Gremien erweitert, so die Partei in ihrem Jahresbericht. Zum neuen Generalsekretär hatte der Zentralvorstand bereits einen Tag vor der Delegiertenversammlung Gabriel Lüchinger gewählt.

Neues SVP-Präsidium
Dossier: SVP-Präsidenten seit 2000

An der Delegiertenversammlung Mitte April 2016 in Bern wählte die FDP ein neues Präsidium. Philip Müller (fdp, AG), 2015 in den Ständerat gewählt, trat etwas überraschend als Präsident zurück, weil er sich ganz auf die Kantonsvertretung konzentrieren wolle. Er hatte das Amt 2012 von Fulvio Pelli (fdp, TI) als zuerst «belächelter Nichtakademiker» (NZZ) übernommen und wurde in Bern für seinen «unermüdlichen Einsatz» gefeiert, der als mitursächlich für die «Positivspirale» und die jüngsten eidgenössischen Wahlerfolge betrachtet wurde. Seine «direkte, bodenständige und ehrliche Art» habe geholfen, neue Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, war der Medienmitteilung der Partei zu entnehmen.
Zur Nachfolgerin Müllers wurde Petra Gössi (fdp, SZ) gekürt – als einzige sich zur Verfügung stellende Kandidatin einstimmig und ohne Enthaltungen. Die 40-jährige ehemalige Schwyzer Kantonalparteipräsidentin war 2011 in den Nationalrat gewählt worden und hatte den Sitz 2015 erfolgreich verteidigt. In den Medien wurde der dritten Frau an der Spitze des Freisinns (nach Christiane Langenberger und Marianne Kleiner) wenig Kredit eingeräumt. Es werde für die als «trocken» geltende und in Bern noch nicht sehr bekannte Wirtschaftsberaterin nicht leicht werden, die FDP in ihrer momentanen Bestform zu halten, argwöhnte etwa der Sonntagsblick. Darüber hinaus könne sie sich im Gegensatz zu Müller kaum glaubhaft von der Finanzwirtschaft distanzieren. In einigen Medien wurde eine von ihr beratene Firma mit den Panama Papers in Verbindung gebracht. Le Temps prognostizierte einen «changement de génération, mais aussi du style».
Neben Gössi wurden neu Andrea Caroni (fdp, AR), Philippe Nantermod (fdp, VS) und Christian Vitta (Ti, fdp) ins Vize-Präsidium gewählt. Christian Wasserfallen (fdp, BE), von vielen Medien als Nachfolger für Müller gehandelt, und Christian Lüscher (fdp, VD) wurden im Vizepräsidialamt bestätigt. Gössi bezeichnete die fünf im Schnitt 40 Jahre alten Vizepräsidenten als ihre «Boygroup». Aus dem Präsidium zurückgetreten waren neben Müller auch Vincenzo Pedrazzini (SZ, fdp), Carlo Speziali (TI, fdp) und Isabelle Moret (fdp, VD). Nach ihrer Wahl zur neuen FDP-Präsidentin trat Gössi aus dem Vorstand des Gewerbeverbands und des Hauseigentümerverbands zurück.

Neues FDP-Präsidium mit Gössi als Präsidentin (2016)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Als «Müller-Effekt» bezeichnete die Basler Zeitung den Umstand, dass die FDP bei kantonalen Wahlen im Jahr 2015 zulegte. Ihr Präsident, Philipp Müller schaffe es mit seiner nicht abgehobenen Art näher bei den Leuten zu sein und sie davon zu überzeugen, dass der Freisinn nicht einfach eine abgehobene Wirtschaftspartei sei. Dies bedeutete freilich viel ermüdende Arbeit an der Basis, was in zahlreichen Medien als ursächlich für den Unfall betrachtet wurde, in den der FDP-Präsident Mitte September 2015 verwickelt war und der in der Folge einige Druckerschwärze verursachte. Müller geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einer Motorradfahrerin, die schwer verletzt wurde. Müller, der unverletzt blieb, hatte keinen Alkohol im Blut und auch die Handydaten wiesen darauf hin, dass er sein Mobiltelefon während der Fahrt nicht benutzt hatte. Zudem lagen laut Medien keine Anhaltspunkte auf übersetzte Geschwindigkeit vor. Müller beteuerte, sich nicht an den Unfallhergang erinnern zu können.
Mediales Aufsehen erregte der Unfall, zu dem eine Strafuntersuchung eröffnet wurde, auch deshalb, weil er wenige Wochen vor den eidgenössischen Wahlen passierte, bei denen Müller im Kanton Aargau für den Ständerat kandidierte. Zahlreiche Medien urteilten, der Unfall würde die Wahlchancen Müllers kompromittieren. Politberater empfahlen gar, dass er sich von Wahlveranstaltungen möglichst fern halten solle. Andere empfahlen Müller, er solle die Wahrheit sagen. In 99 Prozent der Fälle wisse ein Unfallverursacher nämlich, weshalb er auf die Gegenfahrbahn geraten sei, wie ein Rechtsanwalt sich im Sonntagsblick äusserte. Rasch meldeten sich freilich Stimmen, dass der Unfall nicht instrumentalisiert werden dürfe. Müller selber entschied sich «aus Respekt gegenüber der jungen Frau und ihren Angehörigen» seinen Wahlkampf bis auf weiteres auszusetzen. Er wünsche sich nichts mehr, als dass die Frau baldmöglichst genese. Zwar zeigten seine politischen Kontrahenten Verständnis, die Medien aber liessen den Fall nicht ruhen. Ihre Recherchen ergaben, dass Müller sein Fahrzeug erst 200 Meter nach dem Unfallort angehalten, keine erste Hilfe geleistet und gleichentags noch ein Interview gegeben habe, bei dem er den Unfall nicht erwähnt habe. Müller verteidigte sich damit, dass er nicht gleich verstanden hätte, was passiert sei, unter Schock gestanden, aber gesehen habe, dass sofort Helferinnen an der Unfallstelle gewesen seien. Der Blick sprach von einem «Kommunikations-Crash» und fragte sich, was Müller wohl «zu verbergen» habe. Auch die Weltwoche warf Müller vor, sich in Widersprüche zu verheddern. Es sei einfach, sich mit der Begründung «Schock» nach dem Unfall aus der Verantwortung zu stehlen. Rückendeckung erhielt Müller von seiner Partei, die keinen Anlass sah, einen Interims-Präsidenten einzusetzen.
Politischen Schaden schien Philipp Müller aus der ganzen Affäre keinen davongezogen zu haben, wurde er doch im zweiten Wahlgang für den Kanton Aargau in den Ständerat gewählt. Rund ein Jahr nach dem Unfall stand fest, dass Müller wohl wie von ihm vermutet einen Sekundenschlaf erlitten hatte. Die autointerne Kamera zeigte freilich auch, dass sich das System bereits vorher mehrmals gemeldet und eine Übermüdung signalisiert hatte. Müller hätte also nicht fahren dürfen. Er wurde entsprechend wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Unfall von Philipp Müller

Die Jungparteien waren 2015 verschiedentlich Gegenstand medialer Berichterstattung. Mitte April rechnete die «Schweiz am Wochenende» vor, wie hoch die Subventionen für die fünf grössten Jungparteien sind, die diese auf der Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom Staat erhalten. Da die Jungparteien das politische Engagement Jugendlicher fördern, erfüllen sie die Bedingungen für staatliche finanzielle Unterstützung. So wurden im Jahr 2014 laut der Zeitung von der Juso beantragte CHF 88'496 bewilligt. Die Junge SVP erhielt CHF 64'354, die Jungfreisinnigen CHF 52'200, die Junge CVP CHF 51'916 und die Jungen Grünen CHF 23'671. Die Unterschiede erklären sich laut «Blick» durch die Mitgliederzahl, aber etwa auch durch die Erfüllung von Gleichstellungskriterien. Ein Punkt, den die Präsidenten der JSVP und der Jungfreisinnigen, Anian Liebrand (LU, svp) und Maurus Zeier (LU, fdp), in der Zeitung als vom Staat geförderte «linke Politik» kritisierten. Sie seien eigentlich gegen staatliche Parteienfinanzierung, würden die Subventionen aber deshalb beziehen, weil sonst die Juso die ganze Summe erhalten würde. In der Folge nahm Gregor Rutz (svp, ZH) den Ball auf und reichte eine parlamentarische Initiative ein, mit der er sämtliche Subventionen durch den Staat an politische Organisationen verbieten wollte. Dies rief wiederum den Präsidenten der Juso, Fabian Molina (ZH, sp), sowie den Co-Präsidenten der Jungen Grünen, Andreas Lustenberger (ZG, gp), auf den Plan: Die rechten Jungparteien könnten dank ihres Firmensponsorings leicht auf staatliche Hilfe verzichten; dies sei auf der linken Seite aber nicht möglich. Das Geld des Bundes sei «eine symbolische Abgeltung» für die Arbeit der Jungparteien, die Jugendliche in die Gesellschaft integrierten.

Jungparteien 2015

Die CVP konnte das Wahljahr 2015 mit einer ihrer beiden Familien-Initiativen einläuten. Nur selten hatte die CVP bisher mit Volksinitiativen operiert. Mit ihren beiden Begehren wollten sich die Christlichdemokraten aber im Wahljahr als traditionelle Familienpartei positionieren. Allerdings hat es die Familienpolitik in der Schweiz traditionell schwer an der Urne, wie die Zeitung LeTemps am Beispiel der Mutterschaftsversicherung vorrechnete, die zwar 1945 in der Verfassung festgeschrieben, aber erst 2005 umgesetzt worden sei.
Dass Familienpolitik in der Tat ein schwieriges Pflaster zu sein scheint, zeigte die deutliche Ablehnung des ersten der beiden CVP-Volksbegehren: Anfang März entschieden die Stimmbürgerinnen und -bürger überaus deutlich gegen das Anliegen der Christlichdemokraten, das eine Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen verlangt hatte. Die VOX-Analyse zeigte, dass auch die Anhängerschaft der CVP ihre Partei ziemlich im Stich gelassen hatte. Nur knapp die Hälfte der Befragten, die angaben, Sympathien für die CVP zu haben, stimmten mit Ja.
Auch die zweite Initiative kämpfte schon zu Beginn des Wahljahres 2015 mit einigen Schwierigkeiten. Zwar erhielt die Idee der Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe einigen Sukkurs, viel zu reden gab aber der Passus im Initiativtext, mit welchem die CVP die Ehe als eine „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definierte. Dies stiess bei Organisationen, welche die Ansichten von gleichgeschlechtlichen Paaren vertreten, auf grosse Kritik. Mit einem Gegenvorschlag wollte die CVP ihr Anliegen für eine gerechtere Besteuerung von verheirateten Paaren retten; dieser wurde aber vom Parlament verworfen. In den Medien wurde das Dilemma der CVP thematisiert, die als katholisch konservative Partei das traditionelle Ehebild vertreten müsse, sich gleichzeitig aber auch modernen Vorstellungen nicht verschliessen wolle, um eine modernere Klientel nicht zu vergraulen.

CVP reicht Familien-Initiativen ein

Bei den sechs Vorlagen, über die 2015 abgestimmt wurde, traf die CVP mit ihren Abstimmungsempfehlungen fünf Mal den letztlichen Volksentscheid. Nur bei der eigenen Familieninitiative, die im März 2015 an der Urne verworfen wurde und die man natürlich zur Annahme empfohlen hatte, lagen die Christlichdemokraten mit ihrer Parole daneben. Gegen die Initiative "Energie - statt Mehrwertsteuer" der GLP hatten die Delegierten an ihrer Versammlung Ende November in Bern mit 173 Nein- zu einer Ja-Stimme bei 7 Enthaltungen deutlich ein Nein empfohlen. Gegen die im Mai 2015 abgelehnte Erbschaftssteuer-Initiative hatten die Delegierten bereits Mitte April 2013 an der Versammlung in Heiden (AR) mit 143 Nein zu 27 Ja bei 7 Enthaltungen die Nein-Parole ergriffen. Nach einem Plädoyer von Bundesrätin Doris Leuthard bei der Delegiertenversammlung in Brugg im April entschlossen sich die Delegierten mit 186 Ja- und 25 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung das RTVG zur Annahme zu empfehlen. Deutlich – mit 171 Nein zu 16 Ja bei 2 Enthaltungen wurde gleichenorts ein Nein gegen die Stipendieninitiative beschlossen. Dass die Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (PID) innerhalb der CVP umstritten war, hatte sich schon früh gezeigt; die innerparteiliche Spaltung widerspiegelte sich auch bei der Parolenfassung in Brugg: Schliesslich standen sich 120 befürwortende und 83 ablehnende Voten gegenüber. 11 Delegierte enthielten sich der Stimme.

Abstimmungsparolen der CVP im Jahr 2015

Bei den sechs Vorlagen, über die 2015 abgestimmt wurde, fand sich die FDP gemessen an ihren Abstimmungsempfehlungen in fünf Fällen auf der Gewinnerinnenseite wieder. Einzig das mit 136 zu 78 Stimmen (8 Enthaltungen) an der Delegiertenversammlung in Brig am 25. April beschlossene Nein gegen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) entsprach nicht dem späteren Abstimmungsausgang. An ebendieser Versammlung entschieden sich die Delegierten zudem einstimmig (226 zu 0 Stimmen) für ein Nein gegen die Erbschaftssteuerinitiative, die das Überleben von Unternehmen gefährde. Die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (PID) empfahl eine grosse Mehrheit der Anwesenden mit 195 zu 6 Stimmen (9 Enthaltungen) hingegen zur Annahme. Gegen die Stipendieninitiative hatte tags zuvor bereits die Parteipräsidentenkonferenz einstimmig die Nein-Parole gefasst. Stipendien seien Sache der Kantone.

An der Delegiertenversammlung in Lugano Ende Januar 2015 hatten die Anwesenden mit 207 zu 2 Stimmen (0 Enthaltungen) die GLP-Initiative «Energie statt Mehrwertsteuer» abgelehnt. Effiziente Nutzung kostbarer Energie sei vor allem mittels Anreizen zu steuern, so das Hauptargument. Mit 211 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) sprachen sich die Delegierten auch gegen die CVP-Familieninitiative aus. Die Massnahmen der «auf den ersten Blick noblen» Initiative seien zu wenig zielgerichtet.

Abstimmungsparolen der FDP im Jahr 2015