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Im Februar 2018 revidierte das BASPO den Entscheid, dass stark glaubensbasierte Jungscharen keine Sportfördergelder mehr erhalten sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie gleichwohl J+S-Gelder beantragen. Notwendig dafür sind aber vorbestimmte Statutenrevisionen oder überhaupt eine Neuorganisation als Verein im Sinne des ZGB. Unter anderem wurde eine juristische Trennung der Jungscharen von ihren Mutterkirchen gefordert. Dieses Kriterium war nicht allen Organisationen genehm; so sprachen sich zum Beispiel der Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen (BESJ) oder die Jungschar der Evangelisch-Methodistischen Kirche (JEMK) gemäss der Zeitung «Bund» gegen eine solche Trennung aus. Dieselben Organisationen lehnten entsprechend auch einen Beitritt zu dem neu gebildeten Dachverband AF+ ab. AF+ vereinigt diverse Jugendorganisationen mit christlichem Hintergrund und ermöglicht, dass diese weiterhin J+S Zuwendungen erhalten können, indem das BASPO mit ebendiesem Verband einen J+S-Partnerschaftsvertrag einging. Die J+S-Kaderausbildung soll fortan durch diesen Verband ausgeübt werden. AF+ musste sich dafür in seinen Statuten an den Zielen von J+S orientieren und die Grundsätze der Charta des Schweizer Sports und der Charta Christlicher Kinder- und Jugendarbeit akzeptieren. Diese Kriterien gelten auch für Organisationen, die AF+ nicht beigetreten sind, jedoch weiterhin an J+S teilhaben wollen.

Nachwuchsförderung wird Sache des Privatsports

Mit dem von der Sportschule Magglingen ausgearbeiteten Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) verfügt der Bund erstmals über ein Planungs- und Koordinationsinstrument zum Bau neuer Stadien und anderer Sportstätten von nationaler Bedeutung. Damit die Schweiz als Sportstandort nicht ins Abseits gerät, sind laut Nasak unter anderem nötig: ein nationales Stadion für Fussball und andere Sportarten mit mindestens 35'000 Sitzplätzen, zwei polysportive Stadien mit je 25 000 Sitzplätzen, eine polysportive nationale Wettkampfhalle mit 10'000 bis 20'000 Sitzplätzen, drei Trainingszentren mit Hallen- und Freiluftanlagen für alle Sportarten und drei polysportive Trainingshallen mit 200-m-Rundbahn für Leichtathletik. Der Bundesrat hiess das Nasak gut, doch ist noch ungewiss, ob damit auch finanzielle Verpflichtungen für den Bund verbunden sind.

Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak)

Le Conseil fédéral a condamné vigoureusement les agressions commises par des éléments serbes contre les populations de Bosnie-Herzegovine. Il s'est également rallié de manière autonome à l'embargo commercial, financier et aérien adopté par le Conseil de sécurité de l'ONU à l'égard de la Yougoslavie (Serbie et Monténégro). L'ordonnance édictée par le Conseil fédéral prévoyait toutefois une exception pour ce qui concerne l'aide humanitaire et le versement de prestations sociales aux personnes des régions concernées. Par la suite, les mesures de l'embargo ont été renforcées et le DFAE a sommé les organisations culturelles et sportives d'interrompre leurs contacts avec ce pays. A la fin du mois d'août, le Conseil fédéral a condamné une nouvelle fois les violations du droit humanitaire international dans l'ex-Yougoslavie et la pratique dite de l’«épuration ethnique» dans la république de Bosnie-Herzegovine.

Sanctions à l'égard de la Yougoslavie
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten