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Knapp fünf Monate bevor das Volk über die gänzliche Abschaffung der Billag-Gebühren befinden wird, erläuterte das UVEK in einer Medienmitteilung, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 1. Januar 2019 CHF 365 pro Jahr, also einen symbolträchtigen Franken pro Tag betragen werde. Die Abgabe wird folglich pro Haushalt um CHF 86 pro Jahr oder um fast 20 Prozent reduziert. Abgabepflichtig sind wie im RTVG-Gesetz festgehalten und durch ein fakultatives Referendum bestätigt, alle Haushalte – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht – und alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000. Ausgenommen von der Gebühr sind Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde; Personen ohne Empfangsgeräte können während einer Übergangszeit von fünf Jahren auf Gesuch von der Abgabe befreit werden. Kollektivhaushalte, zum Beispiel Studentenheime, bezahlen in Zukunft insgesamt CHF 730, müssen die Gebühr aber nicht mehr pro Haushalt einzeln entrichten. Etwa drei Viertel aller Unternehmen befinden sich unterhalb der Umsatzgrenze und bezahlen entsprechend keine Gebühr, anschliessend richtet sich die Gebührenhöhe progressiv nach den Umsätzen der Unternehmen (CHF 500'000 bis 1 Mio.: CHF 365, CHF 1 Mio. bis 5 Mio.: CHF 910, usw., ab CHF 1 Mrd.: CHF 35'590).
Die SRG wird zwischen 2019 und 2022 einen teuerungsbereinigt gleich bleibenden, auf CHF 1.2 Mrd. pro Jahr plafonierten Abgabenanteil erhalten. Erhöht wird der Anteil für konzessionierte Privatstationen; sie erhalten zukünftig wie vom Parlament gefordert 6 Prozent des gesamten Ertrags der Abgabe – den maximalen gemäss RTVG möglichen Anteil. Auch die SDA wird mit CHF 2 Mio. pro Jahr unterstützt werden. Im Unterschied zu früher werden Überschüsse neu auf ein Bundeskonto einbezahlt, damit sie für spätere Gebührensenkungen verwendet werden können. Alle zwei Jahre überprüfen Bundesrat und Preisüberwacher die Abgabentarife.
Bereits im Abstimmungskampf zum RTVG hatte Medienministerin Leuthard angekündigt, die Gebühr deutlich senken zu wollen. Die Medien beurteilten die Mitteilung unterschiedlich. Allesamt sahen sie darin – trotz gegenteiliger Versicherungen von Leuthard – einen politischen Entscheid im Hinblick auf die No-Billag-Initiative. Die Tatsache, dass der Bundesrat gleichentags den Abstimmungstermin für die Initiative bekanntgab, trug sicherlich zu dieser Wahrnehmung bei. Während aber zum Beispiel Le Temps und der Bote der Urschweiz den Entscheid als starkes Zeichen und als Konzession an die SRG-Kritiker erachteten, sah die BZ die Ankündigung weniger positiv. Dies sei typisch für Doris Leuthard, die bei Problemen jeweils warte, bis sich Mehrheiten gebildet hätten, um sich danach der Mehrheitsmeinung anzuschliessen und ein Projekt zu präsentieren, das für alle ein Zückerchen beinhalte. Mehr als ein politisches Zeichen des guten Willens sei dies aber nicht, da sich die SRG damit nicht wirklich einschränken müsse. Die Befürworter der No-Billag-Initiative kritisierten insbesondere, dass damit wiederum eine Definition des Umfangs und der Ausrichtung des Service public umgangen werde. Adrian Amstutz (svp, BE) erachtete die kommunizierten Änderungen zwar als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“, dennoch müsse der Grundauftrag der SRG viel enger gefasst werden. Kritisch sah auch Natalie Rickli (svp, ZH) die Neuerungen, da unter dem Strich die Gesamteinnahmen durch die Gebühr stiegen und somit auch keine Notwendigkeit entstehen würde, die aus ihrer Sicht erforderlichen Einsparungen vorzunehmen.
Die SRG hingegen wird nach ersten Berechnungen CHF 40 bis 50 Mio. pro Jahr sparen müssen, einerseits aufgrund des Gebührenplafonds, andererseits aber vor allem auch wegen sinkender Werbeeinnahmen. Man müsse daher ein Massnahmenpaket zur Ausgabenreduktion unter bestmöglicher Wahrung des Programmangebots erstellen, erklärte SRG-Sprecher Daniel Steiner.

Radio- und Fernsehabgabe soll ab 2019 1 Franken pro Tag kosten
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Ende August 2015 eröffnete das BAKOM die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen des im Juni vom Volk angenommenen RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Da das Stimmvolk im Juni einer Erhöhung der Gebührenanteile an die lokalen und privaten Fernsehstationen zugestimmt hatte (von 4% auf 4–6%), muss in der RTVV die Höhe des Eigenfinanzierungsgrades der Stationen angepasst werden. Die Verordnungsanpassung regelt unter anderem die Möglichkeiten des befristeten "Opting outs" für Haushalte ohne Empfangsgeräte und schlägt vor, dass Unternehmen und Dienststellen, die nach Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bei Vorliegen eines bewilligten Gesuchs die Abgabe nur einmal zu entrichten haben. Relevant wird diese Anpassung für Unternehmen wie die Fenaco-Gruppe, welcher 230 landwirtschaftliche Genossenschaften (Landi) mit je separaten Mehrwertsteuern angehören. Diese müssten gemäss RTVG separate Abgaben entrichten, was Fenaco pro Jahr eine Million kosten würde, wie kurz vor der Volksabstimmung bekannt wurde. Könnte die Fenaco-Landi-Gruppe die Abgabe als Unternehmen entrichten, würden sich die Kosten pro Jahr auf CHF 39'000 belaufen. Interessierte Personen und Organisationen konnten bis am 24. November eine Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen abgeben.

Ausführungsbestimmungen zum RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

In der Anhörung zur Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) brachten Kabelnetzbetreiber ihre Kritik an den Plänen der SRG zur Einführung des hybriden Fernsehens (HbbTV) zum Ausdruck. Hybrides oder interaktives Fernsehen ermöglicht es, im Internet zur Verfügung gestellte Dienste, wie z.B. Wettervorhersagen oder Eigenproduktionen im Archiv, gleichzeitig auch auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen zu lassen. Die Einführung dieser Technik erfordert eine Änderung der SRG-Konzession. Insbesondere die gesetzliche Verbreitungspflicht wurde aus Zeit- und Kostengründen von den Kabelnetzbetreibern abgelehnt: Es sei nicht im Interesse der eigenen Kundschaft, der SRG mit solchem Aufwand eine weitere Plattform zu bieten, um ihre Online-Inhalte zu verbreiten. Ferner kritisierten diverse Stellungnehmende, darunter die SVP und Swissfilm, dass für das HbbTV-Angebot Ausnahmen zum Werbeverbot gelten sollen. Die Anhörungsergebnisse bewegten das BAKOM dazu, seine Pläne zur Einführung des hybriden Fernsehens zu vertagen. Die Teilrevision der RTVV trat somit ohne diese Änderungen in Kraft.

hybriden Fernsehens

Der Bundesrat beschloss im Dezember, die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen um 2,5% von 450 Fr. auf 462 Fr. pro Jahr zu erhöhen. Er anerkannte damit einen Mehrbedarf der SRG von 25 Mio Fr. Die SRG selbst hatte einen zusätzlichen Finanzbedarf von 72 Mio Fr. geltend gemacht und eine Gebührenerhöhung von 6,5% gefordert. Dieser Anspruch wurde von den bürgerlichen Parteien vehement abgelehnt. Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH) reichte eine Motion (Mo. 06.3664) ein, in der der Bundesrat aufgefordert wird, von einer Gebührenerhöhung abzusehen.

Bundesrat will eine Erhöhung der Empfangsgebühren

Angesichts der von der SRG gewünschten Gebührenerhöhung von 9,8% und der Meinung des Preisüberwachers, 4% seien genug, entschied sich der Bundesrat für einen Kompromiss und gestand der SRG eine Gebührenerhöhung von 5,3% (60 Mio Fr.) ab dem Jahr 2000 zu. Höhere Gebühren hatte die SRG mit steigenden Programmkosten und insbesondere mit den teuren Übertragungsrechten für Sportveranstaltungen begründet.

Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren um 9,8%

Virus setzte den Anfang für die Einführung von Digital Audio Broadcasting DAB in der Schweiz. Der Bundesrat hatte der SRG die Konzession zum Aufbau eines DAB-Netzes anfangs Jahr erteilt. Bis 2001 plante die SRG eine schrittweise Versorgung mit DAB-Programmen zuerst in den Ballungszentren, dann entlang der Verkehrsachsen Nord-Süd und Ost-West. DAB versprach unter anderem eine bessere Empfangsqualität und Vereinfachungen bei der Sendersuche, benötigte aber noch teure Empfangsgeräte. Wenig erfreut über die Monopolstellung der SRG im Gerangel um die raren neuen Frequenzen zeigten sich die Privatradios, deren Gesuch für ein digitales Programm beim Bundesrat kein Gehör gefunden hatte. In seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Müller (fdp, ZH), in welcher auf die einseitig monopolistischen Züge der Konzessionserteilung zu Lasten der Lokal- und Privatradios hingewiesen wurde, betonte der Bundesrat, die SRG werde im Interesse der Öffentlichkeit wie auch im Interesse der privaten Veranstalter zur Erstellung eines landesweiten DAB-Netzes verpflichtet. Als nationale Veranstalterin müsse die SRG bei der Einführung dieser neuen Technologie eine Leaderfunktion übernehmen.

Digital Audio Broadcasting DAB monopolistischen Züge

Auch auf Stufe Fernsehen bliesen Private zum Angriff auf die SRG. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die SRG dem Bundesrat erneut eine Konzessionsänderung für die vierte Fernsehkette beantragt. Diese sollte nach dem Konkurrenzprogramm "S Plus" und dem Mischprogramm "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" innerhalb von weniger als vier Jahren zum dritten Mal, als ergänzendes Fernsehprogramm neu konzipiert und regionalisiert werden. Das Neukonzept stiess aber insbesondere in der Deutschschweiz auf Kritik. Der Verband Schweizerischer Regionalfernsehen "Telesuisse" kritisierte das entstehende nationale "Doppelmonopol" der SRG und forderte einen jährlichen Anteil an den SRG-Gebühreneinnahmen von vorab 30 der rund 800 Mio Fr. In dieselbe Richtung zielten Stellungnahmen des Zeitungsverlegerverbands Schweizer Presse, des Bunds Schweizer Werbeagenturen (BSW), der Lokalradios und des "Hofer-Clubs". Auch der Ständerat unterstützte die Forderung eines stärkeren Gebührensplittings im Grundsatz. Er überwies ein Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), das vom Bundesrat verlangt, privaten Fernsehveranstaltern, die eine regelmässige Informations- und Kulturleistung von öffentlichem Interesse im regionalen Bereich erbringen, einen "angemessenen" Anteil am Ertrag der Empfangsgebühren zukommen zu lassen. Die SRG meldete Widerstand gegen eine Kürzung ihrer Gelder an.

Ende März genehmigte der Bundesrat die Neuausrichtung und damit die sprachregionale Aufsplitterung der vierten Fernsehkette der SRG. Er verband die Konzessionsänderung aber mit der ausdrücklichen Verpflichtung der SRG, den nationalen Zusammenhalt mit Programminhalten sicherzustellen. Um zu beweisen, dass sie ihrer Integrationsaufgabe nachleben will und im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 1998 hatte die SRG kurz zuvor ihr Konzept "SRG SSR Idée Suisse" skizziert. Die Projekte reichen von dreisprachigen "Arena"-Debatten bis zu einer "Seifenoper" schweizerischer Prägung und sollen die Verständigung zwischen den Sprachgruppen fördern. Ein Teil der Projekte soll über die Mehreinnahmen aus der vierten Senderkette finanziert werden.

bliesen Private zum Angriff auf die SRG Doppelmonopol der SRG Anteil an den SRG-Gebühreneinnahmen

Nach zähem Feilschen hat der Bundesrat der Alphavision AG auf Schweiz 4 eine Konzession für ein religiöses Fernsehprogramm bis Ende 1997 erteilt. Die Alphavision steht den evangelikalen Freikirchen nahe, weshalb sich die Landeskirchen gegen eine Konzessionierung für das sonntägliche und halbstündige "Fenster vom Sonntag" stellten. Um den Einwänden Rechnung zu tragen, setzte der Bundesrat eine Expertengruppe ein, die das Programm kritisch beobachten wird.

religiöses Fernsehprogramm

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte.

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte [36]

Trotz der Redimensionierungsmassnahmen konnte das Fernsehen wie geplant am 20. August das Programm 90 starten. Veränderungen struktureller Natur im Bereich Information und Sport sowie die eher kosmetischen Änderungen in der Präsentation wurden im allgemeinen von den Zuschauern gut aufgenommen. Bei Radio DRS hingegen mussten die meisten Pläne für das Radio 2000 nach der Bekanntgabe der nötigen Einsparungen aufgegeben werden. So haben Radio DRS 1 und 2 je 10% weniger Mittel als budgetiert zur Verfügung; beim ersten Sender soll im Programm 91 vor allem das Musikangebot mehr auf jüngere Hörerinnen und Hörer ausgerichtet werden, und bei DRS 2 soll eine Straffung auf ein "Schienenprogramm", d.h. täglich wiederkehrende Sendungen zur selben Zeit, mehr Hörerfreundlichkeit erbringen. Ab 1992 muss gemäss Radiodirektor Blum noch mehr eingespart werden, was einen zusätzlichen Personalabbau (insgesamt 30 Stellen bis Ende 92) zur Folge haben wird. In der Westschweiz scheint vor allem das Kulturradio Espace 2 Opfer von zukünftigen Restrukturierungs- und Sparmassnahmen zu werden.
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Programm 90

Auch beim Schweizer Radio International (SRI) machten sich die Sparbemühungen der SRG bemerkbar: Die redaktionelle und personelle Aufstockung konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Neu findet eine verstärkte Zusammenarbeit mit China und osteuropäischen Ländern statt.

Programm 90

Ebenso wurden die wichtigsten Regionaljournale von DRS ins Programm übernommen. Der Ständerat hat die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das Kurzwellenradio bis Ende 1995 einstimmig gutgeheissen. Der ab Oktober neu amtierende Direktor von SRI (Schweizer Radio International), Roy Oppenheim, übernahm die Aufgabe, die "Stimme der Schweiz" zu restrukturieren; vorgesehen sind eine Bündelung verschiedener Sendungen mit Auslandbezug innerhalb des gesamten SRG-Betriebs, verstärkte Zusammenarbeit mit dem Telefonrundspruch und die Einrichtung einer Art von internationalem Teletextdienst.

Programm 90

Das Budget der SRG geriet vor allem durch die wachsende allgemeine Teuerung sowie durch massive Kostensteigerungen von Übertragungsrechten in den Bereichen Sport und Spielfilm aus dem Gleichgewicht. Wie weit auch Führungsschwäche in der langfristigen Planung für die finanzielle Situation verantwortlich ist, blieb umstritten. Auch für die Jahre nach 1990 musste die SRG den Rotstift ansetzen, sowohl im Investitions- wie auch im Personalbereich. Der Forderung der SRG für eine Gebührenerhöhung von rund 30% wurde vom Bundesrat nicht vollständig entsprochen. Auf Antrag des Preisüberwachers bewilligte er nur 25%; da die PTT von ihrem Gebührenanteil jedoch 25 Mio Fr. an die SRG abtritt, wird diese zusätzliche Mittel von insgesamt 171 Mio Fr. erhalten. Trotz dieser Mehreinnahmen wird die SRG während den nächsten Jahren die Sparmassnahmen weiterführen müssen. Gleichzeitig sollen die Programmdirektoren aber das Nötige unternehmen, um an ausländische Sender verlorengegangene Prozentpunkte bei den Einschaltquoten zurückzugewinnen. Dabei machten die SRG-Verantwortlichen geltend, dass sie bereits heute europaweit am billigsten produzieren: insgesamt ist die SRG dreimal billiger als das österreichische oder dänische Fernsehen und gleich zehnmal günstiger als das ZDF oder ARD.

Gebührenerhöhung