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Die «ständige Wiederholung der Diskussionen über das Verfahren der Legislaturplanung» betrachte sie als «unnötigen gesetzgeberischen Aktivismus», begründete die SPK-NR ihren Antrag, die drei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 16.402, Pa.Iv. 16.425; Pa.Iv. 16.426) für eine Neuorganisation der Legislaturplanung abzuschreiben. Der Antrag des Bundesrats für eine Variante, die eine einfache Kenntnisnahme vorsah, ohne die Möglichkeit, Aufträge zu erteilen, sei Anlass gewesen, die Ideen neu zu überdenken. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass die 2007 beschlossene Revision das Verfahren bereits genügend einfach halte, Verbesserungen wohl ohne Mehrwert bleiben würden und sich das Parlament schlimmstenfalls vielleicht sogar selber in seinen Kompetenzen beschneiden würde. Eine Kommissionsminderheit beantragte allerdings, dass die Vorlage überarbeitet werden solle. Es käme nicht von ungefähr, dass nach jeder Legislaturplanung – viermal habe man das nun schon durchgespielt, so Minderheitssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) – Kritik angebracht werde. Die Vorstösse einfach abzuschreiben ohne materiell über das Problem zu diskutieren, sei keine Lösung. Vor allem die SVP, die eine Änderung gefordert habe, müsste eigentlich gegen eine Abschreibung sein, so der Aargauer Freisinnige.
Die SVP-Fraktion sprach sich allerdings – zusammen mit den geschlossen stimmenden Fraktionen der GP, der GLP und der CVP – für den Antrag der Mehrheit aus. Die so erzielten 113 Stimmen reichten gegen die Gegenstimmen aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der FDP und der BDP für eine Abschreibung der drei Vorstösse aus.

Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb (Pa. Iv. 16.425)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Mit 13 zu 10 Stimmen entschied die SPK-NR, der parlamentarischen Initiative Comte (fdp, NE) für eine angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung keine Folge zu geben. Zwar hatte sich der Ständerat rund ein Jahr zuvor knapp für das Anliegen ausgesprochen, das die in der Verfassung festgehaltenen Kriterien für die Wahl von Bundesrätinnen und Bundesräten (Landesgegend und Sprachregion) um das Element «Geschlecht» erweitern wollte. Die Bundesratsersatzwahlen Ende 2018 – so die SPK-NR in ihrer Begründung – hätten aber gezeigt, dass eine solche Ergänzung nicht notwendig sei und dass das Parlament sehr wohl auf die angemessene Vertretung der Geschlechter in der Regierung achte. In der Tat war die Idee für die parlamentarische Initiative Comte – einen inhaltlich praktisch identischen Vorstoss hatte auch Maya Graf (gp, BL) im Nationalrat eingereicht (Pa.Iv. 17.411), nach dem Erfolg der Comte'schen Initiative in der kleinen Kammer aber wieder zurückgezogen – aufgrund der Ersatzwahl von Ignazio Cassis geboren worden. Damals war von verschiedener Seite die Wahl einer Bundesrätin gefordert worden. Die SPK-NR sah auch deshalb keinen Mehrwert eines Verfassungszusatzes, weil es sich hier um ein gesellschaftspolitisches und nicht um ein rechtliches Anliegen handle. Es liege insbesondere an den Parteien, Frauen zu fördern. Die starke Kommissionsminderheit sah es hingegen als sachlich gerechtfertigt an, die angemessene Vertretung von Frauen in der Regierung zu fordern und dies auch so in der Verfassung festzuhalten. Sie pochte auf den Begriff «angemessen», der der Vereinigten Bundesversammlung immer noch genügend Spielraum lasse.
Es stimme, dass bei den letzten Ersatzwahlen zwei Frauen gewählt worden seien, in der 170-jährigen Geschichte des Bundesstaates habe es aber lediglich neun Bundesrätinnen gegeben, verteidigte Angelo Barrile (sp, ZH) den Minderheitsantrag auf Folge geben in der Ratsdebatte. Barbara Steinemann (svp, ZH) gab als Kommissionssprecherin allerdings zu bedenken, dass das Anliegen bloss deklaratorischer Natur sei; eine Annahme würde kaum konkrete Folgen haben, hätte aber ein obligatorisches Referendum zur Folge, was dann doch übertrieben sei. Es vermag ob der Positionen in der Ratsdiskussion nur wenig zu erstaunen, dass die geschlossenen Fraktionen der SP, der GP und der GLP für Folge geben eintraten und die geschlossene SVP-Fraktion dagegen stimmte. Auch die Mehrheit der BDP-Fraktion sowie beide EVP-Mitglieder votierten für einen Verfassungsartikel. Von den zusätzlichen acht bürgerlichen Stimmen stammten fünf von Frauen. Die insgesamt 72 Stimmen für Folge geben reichten jedoch gegen die 107 ablehnenden Voten (1 Enthaltung) nicht aus, mit denen der Vorstoss versenkt wurde.
Die Frauen hätten eine Schlacht auf dem Weg zur Gleichstellung verloren, titelte die Liberté am Tag nach der Abstimmung. Allerdings könne es gut sein, dass es in der Regierung bald wieder eine Frauenmehrheit gebe; dann nämlich, wenn der dienstälteste Magistrat Ueli Maurer zurücktrete, und der Druck auf der SVP hoch sein werde, einen ihrer beiden Exekutivsitze ebenfalls mit einer Frau zu besetzen.

Angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Ende Mai legte die SPK-NR ihren Entwurf für eine Neuorganisation der Legislaturplanung vor, der die Anliegen von drei parlamentarischen Initiativen aufnahm: Zwei davon forderten, dass die Legislaturplanung nur noch als Bericht vorgelegt und vom Parlament zur Kenntnis genommen wird (Pa.Iv. 16.402 und Pa.Iv. 16.425) und eine dritte wollte, dass hängige Vorlagen Bestandteil der Legislaturplanung werden (Pa. Iv. 16.426). Mehr oder weniger einig war man sich in der Kommission darüber, dass die momentane Situation, in der die Legislaturplanung als einfacher Bundesbeschluss beraten wird und Veränderungen daran beschlossen werden können, zeitaufwändig und ineffizient sei. Allerdings – so hielt die SPK-NR in ihrem Entwurf fest – wolle man das Heft auch nicht ganz aus der Hand geben und weiterhin Planungsaufträge erteilen können, wofür das Parlament auch von der Verfassung beauftragt werde. Es gehe also primär um eine Vereinfachung des Verfahrens. Diese soll dadurch erreicht werden, dass die Legislaturplanung künftig nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, wobei diese Kenntnisnahme formal ein einfacher Bundesbeschluss bleibt. Beraten werden allerdings dann nur noch jene Teile der Planung, die von Kommissionsmehrheiten und -minderheiten zur Änderung beantragt werden. Dieses Vorgehen entspreche demjenigen bei der Behandlung des Finanzplans, das sich bei den bisher zwei Anwendungen bewährt habe. Eine Minderheit der SPK-NR hätte sich eine noch einfachere Lösung gewünscht, indem der Bericht zur Legislaturplanung nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb (Pa. Iv. 16.425)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Sowohl Maya Graf (gp, BL) im Nationalrat (Pa. Iv. 17.411) als auch etwas später Raphaël Comte (fdp, NE) im Ständerat reichten eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung durchsetzen wollten. Konkret sollte in der Verfassung festgehalten werden, dass die Bundesversammlung bei Wahlen (gemeint sind Bundesrats- und Richterwahlen) auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter achtet. Neben den Landesgegenden und den Sprachregionen würde damit ein weiteres Kriterium festgeschrieben, auf das bei Bundesratswahlen Rücksicht genommen werden müsste.
Beide Vorstösse schien vorerst das gleiche Schicksal zu ereilen, wie die verschiedenen ähnlichen Anliegen vor ihnen. Sowohl die SPK-SR (mit 9 zu 4 Stimmen) als auch die SPK-NR (mit 16 zu 9 Stimmen) sprachen sich gegen Folge geben aus. Argumentiert wurde dabei, dass nicht klar sei, welches der drei Kriterien Vorrang haben solle, wenn sie sich konkurrenzierten. Zudem könne die Liste der Anforderungen, auf die man bei Wahlen achten müsse, beliebig erweitert werden, etwa durch das Kriterium Alter. Im Gegensatz zum Geschlecht hätten die Elemente «Landesgegend» und «Sprachregion» eine stabilisierende und integrierende Funktion für den Bundesstaat. Zudem werde heute schon ohne Regelung Rücksicht auf eine adäquate Vertretung der beiden Geschlechter in der Landesregierung genommen. In ihrer Stellungnahme nahm die SPK-NR zudem die Parteien in die Verantwortung, die es in der Hand hätten, Frauen als Kandidatinnen aufzustellen. Vielen Frauen sei zudem eine «rechtliche Krücke» ein Dorn im Auge: Letztlich müsse die Fähigkeit und nicht das Geschlecht für eine Kandidatur und eine Wahl entscheidend sein. Die Kommissionsminderheiten hoben die grosse symbolische Bedeutung hervor, die der Vermerk des Kriteriums «Geschlecht» in der Verfassung hätte. Dies würde den Druck auch auf Parteien erhöhen, tatsächlich Frauen zu fördern. Zu bedenken sei zudem, dass ein geringer Frauenanteil gerade auf Frauen eine demotivierende Wirkung habe.
Der Medienberichterstattung nach zu urteilen für viele überraschend nahm der Ständerat die Position der Minderheit ein und gab der Initiative mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Hans Stöckli (sp, BE) betonte dabei über die bekannten Argumente hinaus, dass der Vorstoss nur die Konkordanzbestimmungen konsequent anwende, welche verlangten, dass alle massgebenden Kräfte am Staatswesen mitarbeiten würden.
Nach der Entscheidung des Ständerats zog Maya Graf ihren nationalrätlichen Vorstoss zurück. Die grosse Kammer wird entsprechend über das Schicksal des Antrags Comte bestimmen.

Angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Der Nationalrat hatte sich 2008 entschieden, in seinem Geschäftsreglement die Anwesenheit des Bundesrats bei der Behandlung des Geschäftsberichtes festzuschreiben. Bevor diese Regelung in Kraft trat, musste jeweils nur die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident als Stellvertretung des gesamten Regierungskollegiums Red und Antwort stehen bei der nationalrätlichen Beratung zum Bericht der bundesrätlichen Geschäftsführung. Wie die GPK-NR in ihrem Bericht ausführte, hatte man sich mit der Einführung der neuen Regelung damals erhofft, dass die Anwesenheit der Magistratin oder des Magistraten, die oder der für den zu diskutierenden Teil des Geschäftsberichts verantwortlich ist, zu einer Verbesserung der inhaltlichen Debatten und so zu einer Steigerung des Stellenwertes des Geschäftsberichts führen würde. Dieser erwünschte Effekt habe sich aber nicht eingestellt. Zudem sei dieses Verfahren relativ aufwändig. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die GPK-NR deshalb diesen Passus wieder aus dem Reglement streichen. Eine Gesetzesänderung ist dabei nicht nötig, da es das Gesetz den beiden Kammern explizit frei stellt, wie der Geschäftsbericht beraten werden soll. Im Gegensatz zum Nationalrat hatte der Ständerat damals keine Änderung beschlossen, so dass in der kleinen Kammer bei der Beratung des Geschäftsberichtes stets nur die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident anwesend war. Der Bundesrat begrüsste das Bestreben der GPK.
Anders als 2007 gab die Änderung in der grossen Kammer keinen Anlass zur Diskussion. GPK-Sprecher Alfred Heer (svp, ZH) wies darauf hin, dass bei der Vorbesprechung des Berichtes in der Kommission selber selbstverständlich die jeweiligen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher anwesend seien. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen und der Vorschlag wurde ohne Diskussion in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 161 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltung) gutgeheissen.

Anwesenheit des Bundesrats bei der Behandlung des Geschäftsberichtes

Auch die Debatte um den Legislaturplanungsbericht 2015-2019 hatte, wie schon die Jahre zuvor, für Unmut gesorgt. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die Legislaturplanungskommission das aufwändige Verfahren gar gänzlich abschaffen, bzw. wieder auf den Stand von vor der Revision des Parlamentsgesetzes zurückführen. Weil ein ähnliches Begehren allerdings erst 2015 an einer knappen Mehrheit im Nationalrat gescheitert war, schlug die Spezialkommission zusätzlich einen Reformvorschlag vor. Sie regte eine Erwähnung von im Parlament hängigen Vorlagen in der Legislaturplanung an. Um bei der Vorbereitung Zeit sparen und so die Debatte effizienter machen zu können, sollen im Legislaturplanungsbericht auch Geschäfte mitberücksichtigt werden, die im Parlament hängig sind, falls sie zur Erreichung der Legislaturziele beitragen. Anfang September hiess die SPK-NR diese Idee gut und empfahl einstimmig Folge geben.

Erwähnung von im Parlament hängigen Vorlagen in der Legislaturplanung (Pa.Iv. 16.426)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Die Spezialkommission Legislaturplanung 2015–2019 des Nationalrats war zum Schluss gekommen, dass das momentane Verfahren bei der Beratung der Legislaturplanungsberichte nicht zielführend sei. Der Bundesrat solle seinen Bericht wie früher einfach zur Kenntnisnahme vorlegen. Die jetzige Form mit einem Bundesbeschluss, der von den Räten noch abgeändert werden kann, sei mit zu geringem Nutzen bei einem zu hohen Aufwand für die Kommission wie auch die Räte verbunden. Sie forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative, dass die 2002 vorgenommene Revision des Parlamentsgesetzes rückgängig gemacht, bzw. wieder eingeführt wird, dass an der Legislaturplanung keine Änderungen vorgenommen werden können, sie Gegenstand einer Debatte sein soll und von ihr lediglich Kenntnis genommen werden kann. Die Schwesterkommission des Ständerats begrüsste diesen Vorschlag.
Auch die FDP-Liberale Fraktion störte sich an der wenig effizienten Vorgehensweise bei der Beratung des Regierungsberichtes. Sie hatte bereits im Februar 2016 eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht (Pa.Iv. 16.402). Sie kritisierte, dass die Legislaturplanung mit grossem Aufwand behandelt werde, am Schluss aber nicht bindend sei. Entweder sei das unnötige Prozedere zu vereinfachen oder man solle ganz darauf verzichten. Nicht nur der Bund solle sparen, sondern auch das Parlament solle unnötige, teure und schwerfällige Verfahren abschaffen. Die Freisinnigen wollten mit ihrem Vorstoss die Debatte von 2005 weiterführen, als ein ähnlicher Verordnungsentwurf knapp gescheitert war.
Anfang September nahm die SPK-NR Stellung zu beiden parlamentarischen Initiativen. Sie sprach sich bei beiden, allerdings nur sehr knapp mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung, für Folge geben aus. Die Minderheit will die Möglichkeit der Mitwirkung des Parlaments bei der Legislaturplanung nicht gänzlich abschaffen, ist aber durchaus für ein effizienteres Verfahren.

Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb (Pa. Iv. 16.425)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Eine Minderheit der SPK-NR beantragte in der zweiten Lesung zur Revision des Legislaturplanungsverfahrens, dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen. Die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiativen (12.432 und 12.427) sei zu berücksichtigen. Das Legislaturprogramm sei Sache der Exekutive. Eine Diskussion im sowie die Kenntnisnahme durch das Parlament reiche aus. Die Möglichkeit Anträge zu stellen sei hingegen weder effizient noch zielführend und würde einen unverhältnismässigen Aufwand für Verwaltung und Parlament bedeuten – also genau jene Probleme schaffen, die man eigentlich habe eliminieren wollen. Die Mehrheit der Kommission plädierte hingegen für Festhalten. Insbesondere die SP-Fraktion wies darauf hin, dass das Parlament die Aufgabe zur Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitbestimmung habe. Ein einfaches Abnicken von Regierungsprogrammen würde dem aber nicht gerecht werden. Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) wies darauf hin, dass eine ausführliche Plenumsdiskussion, die nach wie vor gefordert werde, obwohl damit am Ende dennoch nichts entschieden werden könne, ebenfalls nicht sehr effizient sei. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der GP, und mit Ausnahme jeweils eines Mitglieds auch die Fraktionen der CVP/EVP sowie der GLP reichten für eine Unterstützung der Kommissionsmehrheit (87 zu 69 Stimmen).
Weil der Ständerat eine Woche darauf mit 32 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an seiner Version festhielt – die SP setzte sich in der kleinen Kammer erfolglos für eine Zustimmung zum Nationalrat ein – ging das Geschäft ein letztes Mal zurück an den Nationalrat. Obwohl keine neuen Argumente diskutiert wurden, führte die grössere Präsenz im Rat und ein Umschwenken von 10 CVP-Abgeordneten zu einem Patt aus 88 zu 88 Stimmen (bei 5 Enthaltungen). Durch Stichentscheid des Ratspräsidenten Stéphane Rossini (sp, VS) – wenn auch seinerseits der SP-Fraktion angehörend – wurde der Antrag der Minderheit angenommen. Damit wäre der Weg für eine Vereinfachung der Behandlung der Legislaturplanung, die nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr geändert werden soll, eigentlich frei gewesen. Allerdings versenkte der Nationalrat das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 96 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen; der Ständerat hätte die neue Verfahrensweise mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gutgeheissen. Damit bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die insbesondere im Nationalrat sehr langen Diskussionen über die Legislaturplanung, die ja eigentlich Stein des Anstosses für eine Änderung gewesen waren, dürften damit weitergehen.

Legislaturplanungsbericht (Pa.Iv. 12.432 und 12.427)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Nachdem sich 2012 die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) der beiden Kammern uneinig gewesen waren über eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH), welche auf eine Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte abzielte, kam das Geschäft im Berichtjahr in den Ständerat. Minder forderte eine gleichzeitige und gesamthafte Wahl der Regierungsmitglieder, um taktischen Spielchen vorzubeugen. Die ständerätliche Kommission hatte den Vorstoss mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen, in der SPK-NR war die bisherige nacheinander erfolgende Einzelwahl aber vorgezogen worden mit der Begründung, Parteitaktik könne durch neue Regelungen nicht verhindert werden. Mit demselben Argument wurde der Initiative dann auch in der kleinen Kammer mit 30:8 Stimmen keine Folge gegeben.

Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte

Gleich zwei parlamentarische Initiativen Minder (parteilos, SH) zielten auf eine Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte ab. Im ersten Vorstoss forderte der Schaffhauser Ständerat, dass Bundesräte gesamthaft und nicht einzeln gewählt werden. Gewählt würde in mehreren Runden so lange, bis die nötige Anzahl Personen (sieben bei Gesamterneuerungswahlen) das absolute Mehr erreicht haben. Damit würde taktischen und parteipolitischen Ränkespielen ein Riegel vorgeschoben. Die zweite Initiative wollte die Gesamterneuerungswahl der Exekutive zeitlich nach hinten verschieben. Konkret: der Bundesrat sollte erst ein Jahr nach den Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates bestellt werden. Damit sollte neu gewählten Ratsmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, die Bundesräte und allfällige Ersatzkandidatinnen und -kandidaten besser kennen zu lernen. Darüber hinaus würde damit vermieden, dass zu spät vereidigte, gewählte National- und Ständeräte den Wahltag verpassen würden. Schliesslich würde damit auch die zunehmend vorgebrachte Forderung der Übersetzung von Wähleranteilen in Regierungssitze abgeschwächt. Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die zweite Vorlage mit der Begründung abgelehnt hatte, dass das Parlament bei grossen Wahlverschiebungen rasch handeln können müsse, da es sonst zu Friktionen zwischen Legislative und Exekutive kommen könne, zog Minder diesen Vorstoss zurück. Mehr Erfolg hatte hingegen seine erste Idee, für die von der SPK-S mit Stichentscheid des Präsidenten Folge geben beantragt wurde. Die Wahlreihenfolge sei in der Tat ein sachfremdes Kriterium. Mit einer Listenwahl werde die Wahlfreiheit der Mitglieder der Bundesversammlung hingegen erweitert, da ein Kandidierender auch nicht gewählt werden könne, ohne dass dabei Auswirkungen auf nachfolgende Kandidierende bedacht werden müssten. Die SPK-N verweigerte im Berichtjahr allerdings ihre Zustimmung. Die Behandlung in den Räten stand Ende 2012 noch aus.

Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die grüne Fraktion ein Amtsenthebungsverfahren installieren. Mit einer Zweidrittelmehrheit der Bundesversammlung hätte ein Exekutivmitglied seines Amtes enthoben werden können. Die Argumentation der staatspolitischen Kommission, dass mit einem solchen Instrument die Stabilität der Regierung massiv geschwächt würde, überzeugte im Nationalrat, der mit 124 zu 25 Stimmen gegen ein Folgegeben war. Ein direktdemokratisches Abberufungsrecht existiert in einigen Kantonen.

Pa.Iv. für ein Amtsenthebungsverfahren gegen ein Mitglied des Bundesrates (10.413)

Auch die beiden parlamentarischen Initiativen – von Hiltpold (fdp, GE) sowie der grünen Fraktion (10.412) - wurden von der grossen Kammer auf Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) abgelehnt. Beide Vorstösse hatten eine Listenwahl des Bundesrates gefordert, um das Einzelkämpfertum mit einer teamfähigen Regierung zu ersetzen. Eine Listenwahl hätte bedingt, dass sich die Parteien mit Anspruch auf Regierungsbeteiligung, auf der Basis eines gemeinsamen Programms hätten zusammenschliessen müssen. Die SPK-NR hatte geltend gemacht, dass eine solche Änderung das gesamte politische System der Schweiz verändern würde. Die Ratsmehrheit (121:48 Stimmen) folgte diesem Argument und lehnte beide Vorlagen ab.

Listenwahl des Bundesrates

Die Idee der öffentlichen Stimmabgabe der Parlamentarier bei Bundesratswahlen, wie sie in einer parlamentarischen Initiative Hodgers (gp, GE) formuliert wurde, stiess im Nationalrat auf überraschend viel Unterstützung. Zwar folgte die Mehrzahl der Nationalräte in ihrer Ablehnung dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission. Das Argument der Transparenz und die Idee, dass Gewählte den Wählenden Rechenschaft ablegen sollen, verfing aber immerhin bei 70 von 155 Abstimmenden.

Transparenz bei Bundesratswahlen (öffentlichen Stimmabgabe der Parlamentarier) (09.483)

Als Reaktion auf die Nichtwiederwahl von Christoph Blocher und seine Ersetzung durch Eveline Widmer-Schlumpf hatte die SVP einen neuen Paragrafen in ihre Parteistatuten aufgenommen. Dieser besagt, dass Parteimitglieder, die eine Wahl in den Bundesrat annehmen und nicht von der Fraktion nominiert worden sind, automatisch aus der Partei ausgeschlossen werden. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) sah darin eine unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit der Bundesversammlung und reichte eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, derartige Bestimmungen in Parteistatuten zu untersagen. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Nationalrat dieses Ansinnen mit 136 zu 30 Stimmen ab. Die SPK argumentierte, dass dieser Paragraph eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einer Partei und ihren Mitgliedern darstelle und die Mitglieder der Bundesversammlung davon in ihrer Entscheidungsfreiheit eine bestimmte Person zu wählen nicht beeinträchtigt seien.

Parlamentarische Initiative (08.505) als Reaktion auf den Parteiausschluss von Widmer-Schlumpf (Stärkung der Wahlfreiheit)

Der Nationalrat sprach sich auf Antrag seiner SPK deutlich gegen die Volkswahl des Bundesrates aus. Er beschloss mit 140 zu 23 Stimmen, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) keine Folge zu geben. Neben der Volkswahl wollte der Initiant auch noch Mindestquoten für die Sprachgruppen und die Geschlechter einführen. Auch eine Mehrheit der SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab.

Volkswahl des Bundesrates

Die parlamentarische Beratung der Legislaturziele hatte sowohl 2004 als auch 2008 im Nationalrat zu tagelangen Debatten und Schaukämpfen zwischen der SVP und der Linken geführt. Daran hatte auch die 2008 erstmals praktizierte vereinfachte Differenzbereinigung zwischen den beiden Ratskammern nichts geändert. Die SVP-Fraktion forderte nun mit einer parlamentarischen Initiative, auf eine Detailberatung dieser Regierungsziele ganz zu verzichten und sie nicht mehr als Bundesbeschluss zu verabschieden, sondern nur noch zur Kenntnis zu nehmen. Die SPK-NR sprach sich dagegen aus, da gemäss Bundesverfassung das Parlament bei den wichtigen politischen Planungen mitzuwirken hat und sich nicht mit einer blossen Zurkenntnisnahme der Absichten der Regierung begnügen darf. Der Nationalrat schloss sich dieser Ansicht an und gab dieser auch von den Grünen und einer Minderheit der SP unterstützten parlamentarischen Initiative mit 87 zu 86 Stimmen keine Folge.

Keine Abschaffung der Legislaturplanungsbesprechung im Parlament (08.435)

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative der SPK des Nationalrats zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen machte diese auch einen Vorschlag zur präzisen Regelung des Vorgehens bei einer andauernden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin im Parlamentsgesetz. Gemäss der SPK-NR soll im Fall einer durch schwere und andauernde gesundheitliche Probleme verursachten Amtsabwesenheit und Amtsunfähigkeit eines Regierungsmitglieds das Büro der Vereinigten Bundesversammlung oder der Bundesrat einen Antrag auf Amtsunfähigkeit stellen können. Vor diesem Antrag hätten diese Gremien eine angemessene Frist abzuwarten, um der betroffenen Person Zeit für eine eigene Rücktrittserklärung einzuräumen. Entscheiden über den Antrag auf Amtsunfähigkeit würde die Wahlbehörde, also die Vereinigte Bundesversammlung. Der Nationalrat sprach sich einstimmig für die neue Regelung aus. Das Anliegen des Bundesrates, dass nur er allein, und nicht auch das Ratsbüro über das Antragsrecht verfügen solle, fand im Plenum keinen Anklang. Auch der Ständerat war mit dieser Neuerung einverstanden. Das Parlament verabschiedete die neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession 2008.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Die parlamentarische Initiative Chevrier (cvp, VS) für die Verlängerung der Amtszeit für Bundesrat und Nationalrat von vier auf fünf Jahre war 2006 von der SPK des Nationalrats vorläufig unterstützt worden. Ihre Schwesterkommission des Ständerats lehnte sie hingegen ab, da sie der Ansicht war, dass dies für das Parlament keinen Effizienzgewinn bedeuten würde und sogar eine unerwünschte Stärkung des Bundesrats gegenüber dem Parlament zur Folge hätte. Die SPK-NR liess sich von diesen Argumenten überzeugen und beantragte dem Plenum erfolgreich, der Initiative keine Folge zu geben.

Parlamentarische Intiative für eine Verlängerung der Amtszeit von Bundesrat und Nationalrat (06.415)

Der Nationalrat folgte seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) und lehnte die parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE) für eine Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Wahl auf nicht veränderbaren Listen ab. Die Initiantin hatte vergeblich damit geworben, dass mit dem neuen System die Wahrscheinlichkeit steigen würde, dass nur teamfähige Personen in die Kollegialbehörde gewählt würden. 

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Das Parlament konnte die im letzten Jahr entstandenen Differenzen beim Versuch einer Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates bereinigen. (Pa. Initiativen 04.438 (Lustenberger (cvp, LU)) und 04.449 (Rey (sp, VS))). Dabei setzte sich der Nationalrat durch, der beschlossen hatte, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Programm, sondern nur diese umstrittene Bestimmung gestrichen wird. Auf Antrag der kleinen Kammer wurde dann beschlossen, dass die Einigungskommission bereits nach der ersten Beratungsrunde im Plenum eingesetzt wird. Die Begründung dafür war, dass beim eben beschlossenen Wegfall eines Einigungzwangs ein mehrstufiges Verfahren für die Suche nach einem Kompromiss gar nicht erforderlich ist.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Die Ende 2005 publizierten Vorschläge der SPK des Nationalrats für eine Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates kamen im Nationalrat gut an und wurden ohne erwähnenswerte Änderungen verabschiedet. Der Ständerat stimmte ihnen mit einer Ausnahme ebenfalls zu. Diese betraf allerdings ein Kernelement der Vorlage, nämlich die Neuerung, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Paket, sondern nur diese umstrittene Bestimmung wegfällt. Ein Verzicht auf die disziplinierende Wirkung der Drohung, dass bei Uneinigkeit in einem Punkt die ganze Vorlage scheitert, sabotiere nach Ansicht der kleinen Kammer die Kompromissbereitschaft in beiden Räten. Die Differenzen konnten im Berichtsjahr noch nicht beigelegt werden.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Die SPK des Nationalrats befasste sich mit weiteren Reformvorschlägen. Sie beschloss, der parlamentarischen Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die wählenden Parlamentarier nicht abgeändert werden dürfen, keine Folge zu geben. Eine parlamentarische Motion Chevrier (cvp, VS) (06.415) für die Verlängerung der Amtszeit für Bundesrat und Nationalrat von vier auf fünf Jahre unterstützte sie hingegen.

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Eine deutlich Mehrheit des Nationalrats sprach sich gegen eine Reform des Wahlverfahrens aus, welche erklärtermassen die Grundlage für die Einführung eines parlamentarischen Regierungssystems gebildet hätte. Mit 141 zu 28 Stimmen lehnte der Rat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Wahl des Bundesrats auf einer gemeinsamen, nicht veränderbaren Liste forderte. Der Vorstoss verlangte im weiteren die Zustimmung des Parlaments zu einem Regierungsprogramm der auf diese Weise gewählten Exekutive sowie die Einführung der parlamentarischen Misstrauensabstimmung während der Legislaturperiode.

Pa.Iv. Zisyadis für eine neue Regierungsform (04.462)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Der Nationalrat sah keinen Grund, einer Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat zuzustimmen. Er lehnte mit je 88 zu 73 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE) (04.3608) und eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, welche die Besetzung aller sieben Sitze in einem einzigen Wahlgang gefordert hatten. Gemäss den Initianten würde die Wahl damit fairer, da es möglich wäre, einzelnen Bundesräten die Stimme zu verweigern, ohne Retourkutschen gegen später antretende eigene Kandidaten befürchten zu müssen.

Pa.Iv. der SVP scheitert (04.464)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Der überraschende Ausgang der Bundesratswahlen vom Dezember 2003 und die anschliessenden Debatten über das Kollegialitätssystem hatten die Diskussion um alternative Wahlverfahren belebt. Deutlich (121 zu 23 Stimmen) und ohne Diskussion lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (03.464) ab, welche die Aufhebung der geheimen Stimmabgabe bei der Bundesratswahl, d.h. eine Wahl unter Namensaufruf wie bei Sachgeschäften, verlangte. Noch nicht behandelt worden ist eine parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die Wählenden nicht abgeändert werden dürfen. Dies im Gegensatz zu der von Nationalrat Weyeneth (svp, BE) seit langem propagierten Idee einer Listenwahl mit Streichungsmöglichkeiten (z.B. Mo. 04.3608 und 98.3349) Die Initiantin und ein vor allem in der Westschweiz verankertes „Centre pour la réforme des institutions suisses“, welches den Vorschlag im September der Öffentlichkeit vorstellte, erwarten von diesem System eine grössere Sicherheit, dass nicht sieben Einzelakteure, sondern ein zur Zusammenarbeit bereites Team in die Regierung gewählt wird. Die zur Wahl vorgeschlagenen Listen müssten von mindestens dreissig Abgeordneten unterstützt werden. Falls im ersten Wahlgang keine Liste das absolute Mehr erreicht, würden die beiden bestplatzierten Listen in einem zweiten Wahlgang gegen einander antreten, wobei die Listen vom ‚Unterstützungskomitee’ noch personell verändert werden könnten.

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?