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In der Wintersession 2015 ging die Bundesratsbotschaft zur Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ zur Beratung in den Nationalrat. Zu diesem relativ rasch auf die ständerätliche Beratung in der Sommersession folgenden Termin war es auf Druck der bürgerlichen Mehrheit in der SGK gekommen. Diese wollte die Initiative bereits im Sommer 2016 an die Urne bringen, um danach die Rentenreform 2020 unabhängig vom Volksbegehren beraten und Kompromisse zwischen den Parteien finden zu können. Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Anzahl Wortmeldungen – neben den Fraktionssprecherinnen und -sprechern traten 49 Einzelsprecher auf – dauerte die Debatte in der grossen Kammer fast den ganzen Tag. Das dennoch äusserst geringe Medienecho dürfte als Hinweis darauf zu verstehen sein, dass im Nationalrat weitgehend die bereits im Ständerat geäusserten Argumentationslinien aufgegriffen wurden. Die SGK-NR empfahl die Initiative zur Ablehnung mit der Argumentation, diese sei aufgrund der notwendigen Beitragserhöhungen wirtschaftsfeindlich, und das aktuelle System mit einer Kombination aus AHV und EL funktioniere gut. Eine Minderheit Schenker (sp, BS) beantragte, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Minderheit verspricht sich von einer Rentenerhöhung insbesondere eine Unterstützung von Frauen und Personen ohne Pensionskassenrente, denen dadurch der oft als demütigend empfundene Gang aufs Sozialamt zur Beantragung von Ergänzungsleistungen erspart bliebe. Am Ende der Debatte erklärten die Nationalratsmitglieder die Volksinitiative stillschweigend für gültig. Die SP- und die Grüne Fraktion sprachen sich geschlossen für den Antrag der Minderheit auf Annahme des Begehrens aus, während alle anderen Fraktionen für den Antrag der Mehrheit stimmten. Die beiden Lega-Vertreter enthielten sich der Stimme. Damit resultierten 49 Stimmen für und 131 gegen die Initiative, bei zwei Enthaltungen.

Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“

Für mediale Aufmerksamkeit sorgten gegen Ende 2015 drei Wechsel in den Präsidien der bürgerlichen Jungparteien. Die drei Luzerner Maurus Zeier (LU, fdp), Anian Liebrand (LU, svp) und Jean-Pascal Ammann (LU, cvp) wurden durch zwei Zürcher und einen Bündner ersetzt: Benjamin Fischer (ZH, svp) übernahm die Spitze bei der Jungen SVP, Andri Silberschmidt (ZH, fdp) präsidierte neu die Jungfreisinnigen und Tino Schneider (GR, cvp) leitete ab 2015 die Geschicke der Jungen CVP. Da mit Fabian Molina (ZH, sp) bereits ein Zürcher die Juso präsidierte, werde nun Zürich zum «Hotspot der Jungparteien», interpretierte die NZZ die Stabübergaben.

Präsidien der Jungparteien 2015

An ihrer ersten Tagung in der 50. Legislatur Ende November 2015 bestätigte die neu zusammengesetzte CVP-Fraktion – fünf Nationalräte und vier Ständeräte waren nach den eidgenössischen Wahlen neu dabei – das Fraktionspräsidium der CVP. Sowohl Filippo Lombardi (TI) als Präsident als auch Viola Amherd (VS) als Vizepräsidentin wurden einstimmig gewählt.
Der restliche Fraktionsvorstand wurde zu Beginn der Wintersession 2015 konstituiert. Als Ersatz für den vor den Wahlen zurückgetretenen Peter Bieri (ZG) wurde Stefan Engler (GR) gewählt. Die restlichen Mitglieder – Pirmin Bischof (SO), Jean-Paul Gschwind (JU), Daniel Fässler (AI), Ruth Humbel (AG), Elisabeth Schneider-Schneiter (BL) und Brigitte Häberli-Koller (TG) – wurden allesamt bestätigt. Von Amtes wegen gehörte auch Parteipräsident Christoph Darbellay (VS) dem Vorstand an, obwohl er, der nicht mehr zu den Wahlen 2015 angetreten war, gar nicht mehr im Parlament vertreten war. In der CVP-Fraktion Unterschlupf finden auch die beiden EVP-Nationalrätinnen, weshalb auch Marianne Streiff (evp, BE) dem Fraktionsvorstand angehörte.

Fraktionspräsidium der CVP

Ende November 2015 versammelten sich die Delegierten der CVP in Granges-Paccot (FR), wo die Parolen für die Abstimmungen vom Februar 2016 gefasst, die Unterstützung für die zweite der beiden CVP-Familieninitiativen noch einmal bekräftigt und die Abstimmungskampagne für dieses Volksbegehren lanciert wurde. Eröffnet wurde die Delegiertenversammlung vom Parteipräsidenten Christoph Darbellay, der sich in Anbetracht der weltweiten Terroranschläge gegen die These wandte, dass die Religion Wurzel des Übels sei. Atheismus mit demselben Eifer zu predigen, wie dies Salafisten täten, um Anhänger zu finden, sei genauso falsch. „Terrorismus hat keine Religion!“, so Darbellay. Ebenfalls zu Wort meldete sich CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, die für die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels warb und die scheidende Bundeskanzlerin Corina Casanova verabschiedete. Auch die abtretenden Stände- und Nationalräte wurden für ihre Tätigkeit verdankt.

CVP - Delegiertenversammlung in Grange-Pacot

Bis zum 24. November 2015 hatten die bernjurassischen Gemeinden Zeit, ein Gesuch für eine kommunale Abstimmung über den Verbleib im Kanton Bern oder einen Wechsel zum Kanton Jura einzureichen. Nachdem sich im November 2013 ausser den Gemeinden Moutier und Belprahon (mit einem Patt) alle Gemeinden teilweise deutlich gegen einen Fusionsprozess ausgesprochen hatten, war die Ermöglichung kommunaler Abstimmungen der letzte Schritt zur Lösung der sogenannten Jurafrage. Neben Moutier und Belprahon hatte sich auch die Gemeinde Grandval um eine Abstimmung bemüht. Allerdings wollten die beiden kleineren Nachbargemeinden des Städtchens Moutier erst nach dem Entscheid des grossen Nachbarn abstimmen.
Ende Juni reichte mit Crémines eine weitere Nachbargemeinde ein Gesuch ein. Eine Petition mit 25 Unterschriften war vom Gemeinderat mit 3:2 Stimmen gutgeheissen worden. Auch Crémines gab bekannt, nur dann abstimmen zu wollen, falls Moutier sich für einen Kantonswechsel ausspricht. Anfang November entschied sich schliesslich auch Sorvillier, ein Gesuch für eine kommunale Abstimmung zu stellen. Auch hier wollte man zeitlich nach der Entscheidung in Moutier abstimmen können. In der Zwischenzeit hatte der Berner Regierungsrat den Gesetzesvorschlag mit zwei Varianten vorgelegt, wobei eine Variante die gestaffelte Abstimmung vorsah.
Gegen eine Abstimmung entschieden sich Mitte November die Gemeinderegierungen von Eschert und Court, den beiden südlichen Nachbarn von Moutier. So blieb es am 25. November bei den fünf Gemeinden Moutier, Belprahon, Grandval, Crémines und Sorvillier, die bei der Abstimmung von 2013 mit die höchsten Ja-Stimmenanteile aufgewiesen hatten: Moutier hatte als einzige Gemeinde eine Ja-Mehrheit (55.4%) und Belprahon ein Patt (50%) aufgewiesen. Sorvillier folgte damals mit 45.9% auf dem dritten Rang gefolgt von Monible (44%), Pontenet (43.4%) und Perefitte (41.2%). Auch in Grandval (37.1%) und Crémines (35.0%) hatte sich damals mehr als ein Drittel der Bevölkerung für einen Fusionsprozess ausgesprochen. Die einzige Gemeinde im Berner Jura, in der der Ja-Stimmenanteil bei der Abstimmung von 2013 mit 35.8% ebenfalls über einem Drittel gelegen hatte, war Court.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

An ihrer Delegiertenversammlung Mitte November in Solothurn wählte die Junge CVP Schweiz einen neuen Präsidenten. Zum Nachfolger von Jean-Pascal Ammann (LU) wurde Tino Schneider (GR) gewählt. Der 24-Jährige war bei den Bündner Wahlen 2014 als jüngster Grossrat des Kantons Graubünden gewählt worden. Schneider studiert an der Universität Bern Geschichte. Er wolle die Medienpräsenz der Jugendsektion der CVP erhöhen, gab er der Zeitung Südostschweiz zu Protokoll.

Junge CVP Schweiz

Als Wahlziel der CVP für die eidgenössischen Wahlen 2015 definierte ihr abtretender Parteipräsident Christophe Darbellay (cvp, VS) einen Wählerinnen- und Wähleranteil von 14 Prozent. Mit Konzentration auf die Familienpolitik und die Verteidigung des Mittelstandes wollte Darbellay also 1.7 Prozentpunkte zulegen. Entsprechend war auch der Slogan des Wahlprogramms 2015: «Die Schweiz – unsere Familie». Gemäss Programm sollen Familie und Mittelstand unter anderem durch stabile Sozialwerke, ein leistungsstarkes Bildungssystem, eine gesunde und intakte Umwelt und eine konstruktive Migrationspolitik gestärkt werden. In den Medien wurde prognostiziert, dass die CVP wohl erneut zu den Verliererinnen gehören werde. In 16 kantonalen Wahlen habe sie verloren und obwohl sie die «Königin der Abstimmungen» sei – auch 2015 gehörte die CVP gemessen an ihren Parolen bei fast allen Abstimmungen zu den Siegerinnen –, habe sie es bei den Wählenden schwer, titelte etwa der Tages-Anzeiger. Diese Brückenbauerfunktion bei Abstimmungen nütze ihr bei den Wahlen nichts, befand auch die NZZ. Die Partei habe zwar mit Doris Leuthard eine «populäre Bundesrätin», der «Spagat zwischen den konservativen Stammlanden und dem progressiven Mittelstand» mache der Partei aber zu schaffen, urteilte der Sonntags-Blick. Und auch Le Temps sah das Problem der Partei vor allem darin, dass sie «entre fermeté et humanisme» oszilliere. Auch die geplatzte Allianz mit der BDP dürfte der CVP kaum helfen, zu wachsen, vermutete die NZZ.

Wahlziele der CVP für die Wahlen 2015

Ende Januar 2015 legten die CVP und ihr ältestes Nationalratsmitglied Jacques Neirynck (cvp, VD) ihren Streit bei. Nachdem der 83-jährige Neirynck, der für die Christdemokraten insgesamt 12 Jahre (1999-2003 und 2007-2015) im Parlament gesessen hatte, gedroht hatte, einer anderen Partei beizutreten, weil die CVP nicht ihn, sondern Claude Béglé (cvp, VD) als Spitzenkandidat unterstützen wollte, lenkte die CVP Waadt schliesslich ein und erlaubte ihrem Doyen eine Kandidatur für den National- und den Ständerat, allerdings nicht auf der Haupt-, sondern auf der CVP-Seniorenliste.
Bei den Wahlen schaffte es Béglé, den einzigen Nationalratssitz der CVP zu verteidigen – in den Ständeratswahlkampf konnte die CVP hingegen nicht eingreifen. Der ehemalige umstrittene Postchef Béglé erhielt letztlich wohl auch dank seinem Spitzenplatz auf der Hauptliste rund 5'000 Stimmen mehr als sein grösster Konkurrent Neirynck, der seinerseits in einem Interview im Nachgang der Wahlen bedauerte, dass die CVP nun wohl nach rechts rutschen werde.

CVP Jacques Neirynck

2014 schlug der Parteipräsident der SVP, Toni Brunner (svp, SG), der FDP flächendeckende Listenverbindungen für die eidgenössischen Wahlen im Herbst 2015 vor. Laut Medien erklärte sich die SVP dazu bereit, in kleinen Kantonen auf eigene Kandidierende zu verzichten, wenn überall sonst eine Allianz gebildet werde. Die FDP tat sich allerdings schwer mit diesem Angebot. Rein rechnerisch sind Listenverbindungen für den kleineren Partner in der Regel nicht vorteilhaft. Aber auch inhaltlich sahen zahlreiche FDP-Kantonalsektionen zu wenig Nähe zur SVP, um eine Zusammenarbeit einzugehen.
Vor diesem Hintergrund erteilte FDP-Parteipräsident Philipp Müller (fdp, AG) der SVP im Januar 2015 eine Absage für flächendeckende Listenverbindungen. In einzelnen Kantonen sei dies denkbar, die Basis sei aber in der grossen Mehrheit gegen eine engere Zusammenarbeit mit der SVP, die sich zusehends «radikalisiere», so Müller. Auch ein inhaltlicher bürgerlicher Schulterschluss – ein solcher war zusammen mit SVP und CVP vor allem in Wirtschaftsfragen geplant – dürfe nicht «zur Selbstaufgabe führen»; wenn sich die FDP der nach rechts driftenden SVP annähere, würde sie ihr «historisches Erbe» aufgeben. Die Weltwoche machte aus dem bürgerlichen Schulterschluss flugs einen «bürgerlichen Schulterschuss».
Bei einigen aktuellen kantonalen Parlaments- und Regierungswahlen (z.B. Luzern, Zürich oder Basel-Landschaft) war die Zusammenarbeit zwischen FDP und SVP zwar durchaus erfolgreich gewesen, kantonale Wahlen seien aber nicht das gleiche wie nationale Wahlen. Die nationale FDP-Parteispitze empfahl deshalb im Mai 2015 den Kantonalsektionen aus wahlarithmetischen und inhaltlichen Gründen, auf Listenverbindungen zu verzichten. Der Alleingang schärfe das Profil und demonstriere Unabhängigkeit, verteidigte der FDP-Präsident diese Empfehlung in den Medien. Das System Schweiz sei «nicht geeignet für verpflichtende Allianzen».
Letztlich verbanden sich die SVP und die FDP lediglich in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Schaffhausen. Die Nicht-Allianz zwischen den beiden Parteien trieb dabei seltene Blüten: Im Kanton Waadt nahm die jahrzehntelange Zusammenarbeit – als «exception vaudoise» bekannt – ein Ende. Und im Kanton Luzern verbanden sich die «Schwarzen» (FDP) zum ersten Mal überhaupt mit den «Roten» (CVP), was als Folge des verhinderten Zusammengehens von FDP und SVP interpretiert wurde.

FDP gegen Listenverbindungen mit der SVP

Die Bilateralen Verträge seien der «Königsweg für die Beziehungen zur EU» – so das Credo der FDP, deren Delegierten an ihrer Versammlung Ende Juni 2015 in Amriswil ein Grundsatzpapier zur Ausrichtung der Europapolitik verabschiedeten. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative solle zwar die Zuwanderung besser kontrolliert, aber auch die Bilateralen gestärkt und modernisiert werden. Das Ja sei nicht als Nein zum bilateralen Weg zu deuten, so das Papier. Bedingung für erneuerte Beziehungen sei aber, dass die Stimmbevölkerung das letzte Wort bei der Übernahme von EU-Recht haben müsse. In einem Interview mit der «Schweiz am Wochenende» gab Parteipräsident Philipp Müller (fdp, AG) zu Protokoll, dass sich die FDP der «ultimativen Schlacht um die Rolle der EU» lustvoll stellen und sich dafür einsetzen werde, dass die bilateralen Verträge erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Umfragen schienen der Positionierung der FDP recht zu geben. Nicht mehr der SVP wurde viel Kompetenz in der EU-Politik zugeschrieben, sondern vermehrt dem Freisinn.

FDP Europa im Wahlkampf

Mitte Oktober präsentierte die CVP ihr aktualisiertes Positionspapier zur Bildungspolitik. Die Partei lobte das duale Bildungssystem – hochstehende schulisch-akademische Bildung auf der einen und leistungs- und arbeitsmarktorientierte Berufsbildung auf der anderen Seite – sah aber trotz hoher Qualität Handlungsbedarf. Herausforderungen wie der demographischen Entwicklung, der Migration, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder dem Zwang zu lebenslanger Weiterbildung müsse man mit einer Stärkung des gesamten Bildungsraums auf allen Ebenen, von der Volksschule bis zur Hochschule, begegnen. Sparprogramme auf Kosten der Bildung oder die „Verpolitisierung” der Schule müssten verhindert werden, indem klare Zuständigkeiten von Schule und Politik definiert würden. Die CVP setze sich ausdrücklich für eine konsequente Umsetzung des Harmos-Konkordats und eine Aufwertung des Lehrerberufes ein. Für das Gymnasium würden kantonal einheitliche Qualitätsstandards gefordert und die Profile der drei Hochschultypen Fachhochschule, pädagogische Hochschule und universitäre Hochschule müssten beibehalten werden.

CVP Positionspapier Bildungspolitik

Mitte Oktober 2015 präsentierte die CVP ein Positionspapier zur Gesundheitspolitik und zwar konkret zur Pflege, einem „zentralen und oft vernachlässigten Thema“. In Anbetracht der Zunahme der Zahl älterer Menschen und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit stehe das Pflegesystem vor grossen Herausforderungen. Deshalb seien konkrete Lösungen gefordert. Die CVP schlug etwa Betreuungsgutschriften, ein System von Zeitgutschriften oder die Förderung von betreutem Wohnen vor. Die Pflege dürfe nicht nur durch Patientinnen und Patienten, sondern müsse zu gleichen Teilen auch durch die öffentliche Hand und durch die Krankenkassen finanziert werden. Die Quersubventionierung von Pflegeheimen – also die Belastung der Patientinnen und Patienten mit von der Krankenkasse nicht abgedeckten Pflegekosten von Betreuung oder Hotellerie – müsse gestoppt werden. Gefordert wurden zudem die Behebung des Fachkräftemangels und eine Reduktion der Abhängigkeit von Pflegepersonal ausländischer Herkunft.

CVP Positionspapier Gesundheitspolitik

Anfang Oktober 2015 präsentierte die CVP ein bereits im Juli erstelltes Positionspapier zur Sicherheitspolitik. Konkret ging es der Familienpartei um die Bekämpfung häuslicher Gewalt. Opfer häuslicher Gewalt müssten besser über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert und eng von Opferhilfestellen sowie Strafverfolgungsbehörden begleitet werden. Dadurch soll rasch festgestellt werden können, ob sie vom Täter unter Druck gesetzt werden. Weiter forderte die CVP, dass die Einstellung eines Verfahrens nur bei Ersttätern möglich ist. Wiederholungstäter dürften keine Schonung erwarten. Verlangt wurde auch die Einführung von kantonalen Gewaltschutzgesetzen, wie sie etwa der Kanton Zürich kennt. Zudem müssten Ärzte im Verdachtsfall immer nachfragen, ob Misshandlung vorliegt; dies werde in der Praxis nicht selten vernachlässigt.

CVP Positionspapier Sicherheitspolitik

Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2015 veröffentlichte die CVP ein Positionspapier zur Sportpolitik. Der Sport erhalte zu wenig politische Unterstützung, obwohl er Gesundheit, Wohlbefinden, Erziehung, Zusammenleben und Integration positiv beeinflusse. Im Rahmen der Vernehmlassung zur VBS-Gesamtschau Sportförderung stellte die CVP sechs zentrale Forderungen auf. In der Volksschule sollten drei Lektionen Sportunterricht fix im Stundenplan vorgesehen sein. Der Besuch dieser Lektionen, also auch des Schwimmunterrichts, müsse obligatorisch sein. Für Jugend und Sport (J+S) wurden mehr Geld und ausgebaute Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche gefordert. Schliesslich verlangte die CVP ein nationales Schneesportzentrum und bessere Angebote am Arbeitsplatz, mit denen Möglichkeiten für eine sportliche Betätigung, z.B. während der Mittagspause, geschaffen werden.

CVP Positionspapier Sportpolitik

Man strebe gesunde Staatsfinanzen an, weil ein ausgeglichener Haushalt Ziel einer verantwortungsvollen Politik sei, liess sich die CVP in einem Positionspapier zur Finanzpolitik vernehmen. Das Defizit von CHF 124 Mio. in der Staatsrechnung 2014 wurde als Zeichen für schlechtere Aussichten und einen Rückgang des Wirtschaftswachstums interpretiert. Mit „konstruktiven Lösungsansätzen“ wollten die Christlichdemokraten die Bundesfinanzen im Gleichgewicht behalten. Geworben wurde im Positionspapier etwa für eine weitere Reduktion der Staatsverschuldung, für ein weniger starkes Wachstum der Staatsausgaben oder für mehr Zurückhaltung bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen, um den Handlungsspielraum des Parlaments flexibel zu halten.

CVP - Position zu Finanzpolitik

Die Frage, ob Abstimmungskampagnen Grenzen haben müssen und falls ja, wo diese gezogen werden sollen, beschäftigt die Schweiz oft bei umstrittenen Abstimmungen. Eine solche stellte die Masseneinwanderungsinitiative ohne Zweifel dar. Nach Meinung zweier Staatsrechtsprofessoren sollte deren Annahme nun gar aufgrund von Propaganda für ungültig erklärt werden. David Gibor und Tomas Poledna reichten eine Stimmrechtsbeschwerde ein und argumentierten, dass der Urnengang durch rassistische Propaganda verfälscht worden sei. Im Mittelpunkt dieser Argumentation stand das Inserat mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», für welches SVP-Verantwortliche erstinstanzlich wegen Rassendiskiminierung verurteilt worden waren.
In der Folge wurde vor allem unter Juristinnen und Juristen diskutiert, ob die Meinungsbildung besser geschützt werden müsse. Sofern eine strafrechtliche Verurteilung vorliege, könne die unter Strafe gestellte Handlung sehr wohl als unzulässige Einwirkung auf die Willensbildung betrachtet werden, wurde auf der einen Seite argumentiert. Man könne von den Stimmberechtigten nicht erwarten, dass sie «Hetzinserate» als solche erkennen würden, betonte etwa Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales Staatsrecht an der Universität Basel. Wenn eine unzulässige Beeinflussung der Willensbildung vorliege, dann könne man sich schon überlegen, ob ein Abstimmungsresultat kassiert werden sollte, da das Strafrecht «eine rote Linie» darstellen müsse, wandte auch der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay ein. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass unwahre Äusserungen oder unsachliche und abwertende Argumente zu einer offenen demokratischen Auseinandersetzung gehörten. In der Debatte könnten diese ja auch thematisiert und entkräftet werden. Ein Schutz der Stimmbürgerschaft sei nicht nötig, da diese selber erkenne, wann ein Manipulationsversuch vorliege. Man müsse den Stimmberechtigten zutrauen, dass in einem Abstimmungskampf fast alles gesagt werden dürfe, argumentierte Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.
Das Bundesgericht entschied dann Ende August 2015 nicht auf die Beschwerde einzutreten (Urteil 1C_63/2015, 1C_109/2015, 1C_237/2015, 1C_293/2015). Hauptsächliche Begründung war, dass die Beschwerde zu spät eingereicht worden sei. Eine solche müsse spätestens drei Tage nach Entdeckung des Beschwerdegrundes – im konkreten Fall also bei Publikation des besagten Inserats – angemeldet werden. Das Inserat war von der SVP bereits lange vor der Volksabstimmung geschaltet worden. Gibor und Poledna hatten vergeblich argumentiert, dass erst mit der Verurteilung klar geworden sei, dass eine Irreführung vorgelegen habe. Unbeantwortet liess das Bundesgericht hingegen die Frage, ob strafbare Äusserungen die Willensbildung auf unzulässige Weise beeinflussen können.

Stimmrechtsbeschwerde wegen Schlitzerplakat

Rund 800 Parteimitglieder nahmen Ende August 2015 am CVP-Sommerparteitag in Le Châble (VS) teil und verabschiedeten ein Zukunfts-Manifest. Die extremistische Politik von links und rechts bringe Wohlstand und Sicherheit in der Schweiz in Gefahr, so Parteipräsident Darbellay zum Auftakt. Es gelte, den Standort Schweiz zu sichern. Dies sei nur dank Innovationsförderung – hier forderte die CVP einen Zukunftsfonds – und einer starken Flüchtlings- und Asylpolitik möglich, wobei – dies wurde von Bundesrätin Doris Leuthard betont – vor allem eine verstärkte Hilfe vor Ort angestrebt werden müsse. Weitere zentrale Forderung des Manifests ist die Regelung des Verhältnisses der Schweiz mit der EU. Diese Absicht wurde am Parteitag auch durch zwei Gäste unterstrichen. Der französische Präsident der Europäischen Volkspartei, Joseph Daul, sowie der amtierende Aussenminister Österreichs, Sebastian Kurz, beehrten die Christlichdemokraten im Wallis.

CVP-Parteitag in Le Châble

In den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft reichten vier Stimmbürger Abstimmungsbeschwerden ein, die eine Nachzählung des knappen Abstimmungsergebnisses zum RTVG forderten und sich dabei auf eine seit 2009 geltende und anlässlich der ebenfalls knappen Abstimmung über die biometrischen Pässe eingeführte Praxis der Rechtsprechung beriefen, wonach bei sehr knappen Abstimmungsergebnissen per se ein Anspruch auf Nachzählung besteht. In Reaktion auf diesen umstrittenen Entscheid, der gemäss den Gegnern dieser Regelung das generelle Vertrauen in die direkte Demokratie schwäche, hatten die eidgenössischen Räte eine Änderung des Gesetzes über politische Rechte beschlossen, welche diesen Entscheid rückgängig machen wollte. Dieser im November in Kraft tretenden Regelung billigte das Bundesgericht nun eine Vorwirkung zu und wies die Beschwerden ab. Darüber hinaus erachteten die Bundesrichter das Ergebnis nicht als ausreichend knapp und da die Beschwerdeführer nur auf marginale Ungereimtheiten aufmerksam gemacht hätten, war das Bundesgericht der Ansicht, dass auch eine Nachzählung das Ergebnis nicht substanziell zu Gunsten der RTVG-Gegner beeinflusst hätte.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nach langer Krankheit verstarb die ehemalige Präsidentin der FDP Christiane Langenberger (fdp, VD) Mitte August 2015 im Alter von 74 Jahren. Die Waadtländerin, die von 1995 bis 1999 im Nationalrat und anschliessend bis 2007 im Ständerat sass, war nicht nur die erste FDP-Ständerätin, sondern auch die erste Frau an der Spitze des Freisinns. Sie übernahm das Präsidium 2003 nach dem Rücktritt von Gerold Bührer (fdp, SH) als Vizepräsidentin zuerst ad interim und wurde in der Folge von einer innerlich zerstrittenen Partei in ihrem Amt bestätigt. Als Frau und als «Welsche» habe sie innerhalb der Partei einen schweren Stand gehabt, resümierte der Tages-Anzeiger in seinem Nachruf. Die schlechten Resultate bei den nationalen Wahlen 2003 hätten ihre Position derart geschwächt, dass sie 2004 zurücktreten musste. Langenberger war 1998 Bundesratskandidatin und musste sich erst im fünften Wahlgang dem späteren Bundesrat Pascal Couchepin beugen. Die «Vorkämpferin für die Frau», wie sie die Aargauer Zeitung betitelte, habe ihre Bundesratskandidatur als «Frauenkandidatur» verstanden und sei mit ihrem «moderaten Feminismus», mit dem sie Vereinbarkeit von Beruf und Familie forderte, ein Vorbild gewesen.

Christiane Langenberger verstorben

Rund drei Monate vor den eidgenössischen Wahlen 2015 gründete die CVP ihr Netzwerk „CVP International”. Ziel sei eine Vernetzung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Mit dem von Filippo Lombardi, Patricia Mattle, Raymond Loretan und Daniel Wyss co-präsidierten Gremium soll ein Sprachrohr für die Anliegen der fünften Schweiz geschaffen werden. Das Gremium wolle sich für die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland einsetzen und sich für E-Voting stark machen. In der Pressemitteilung Ende Juli wurde zudem darauf hingewiesen, dass die CVP für die Wahlen 2015 keine Auslandschweizerliste vorsehe, sondern dass Kandidierende aus dem Ausland in die kantonalen Listen integriert würden.

CVP International

Einen starken Service public forderte die CVP in einem entsprechenden Positionspapier, das sie Ende Juni 2015 den Medien vorlegte. Die Christlichdemokraten betrachten den Service public als „wesentliches Element des schweizerischen Staatsverständnisses” sowie „als Teil der nationalen Identität“. Damit die Grundversorgung in der Infrastruktur weiterhin gelingt, stellte die CVP einige Forderungen auf. Unter anderem sollen auch private Firmen den Service public wettbewerblich erbringen, die Post solle neue Geschäftsfelder entwickeln dürfen, um die Grundversorgung mit wirtschaftlichen Leistungen erbringen zu können, und die Roaming-Kosten seien zu senken. Im Positionspapier werden auch anstehende Abstimmungen thematisiert. Laut der CVP müssen für die Erhaltung des Service public die gleichnamige Volksinitiative sowie die Milchkuh-Initiative abgelehnt werden. Die Energiestrategie 2050 hingegen soll die Versorgungssicherheit gewährleisten. Um die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz zu garantieren, brauche es zudem eine starke SRG – eine Forderung, die in den Medien in den Zusammenhang der Abstimmung zum RTVG gestellt wurde.

CVP - Position zu Service public

Als «unglaublichen Fall Schlegel» bezeichnete die Weltwoche den vom rechtskonservativen Blatt provozierten Rücktritt des ehemaligen St. Galler Kantonsratspräsidenten Paul Schlegel (SG, fdp), der für die FDP für die Nationalratswahlen 2015 antreten wollte. Der Unternehmer der «Schlegel Group», Treiber der «Expo Bodensee – Ostschweiz 2027» und im Kanton St. Gallen als «König des Rheintals» bekannte Schlegel habe wiederholt Sozialversicherungsbeiträge von Mitarbeitenden nicht bezahlt, sei verschuldet und schon mehrmals betrieben worden, so die Weltwoche. Die FDP St. Gallen reagierte rasch und Schlegel musste sich vor dem Parteiausschuss erklären. Nach dieser Aussprache trat Schlegel von allen Ämtern und auch als Nationalratskandidat zurück. In den Medien gab Schlegel bekannt, alle Ausstände in der Zwischenzeit beglichen zu haben.
Die Geschichte löste in der Folge interessante Mediendebatten aus. Mit Blick auf die FDP wurde etwa von einem «Kulturwechsel» gesprochen. Die Werte der Partei würden neu höher gewichtet als persönliche Interessen. Diskutiert wurde freilich auch, ob unternehmerische Fehler derartige Auswirkungen haben dürften und ob dies nicht dazu führe, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sich in der Politik immer seltener engagierten. Der FDP wurde vorgeworfen, die eigenen Kandidierenden nicht genau zu prüfen. Diese wehrte sich, dass die Wahlvorschläge von der Basis kämen, die die Kandidierenden am besten kennen würde. Zudem passe der mehrfach wiedergewählte Schlegel mit seinem grossen politischen Engagement sehr gut ins Profil der FDP; man durchleuchte aber nicht die unternehmerischen Tätigkeiten von Kandidierenden.
Unklar blieb zuerst die Frage, ob die FDP nun mit 11 Kandidierenden und einer leeren Zeile zu den Wahlen antreten müsse. In der Tat war die Nachmeldung eines neuen Kandidierenden nicht möglich, wohl aber eine Vorkumulation. Die FDP entschied sich in der Folge, den amtierenden Nationalrat Walter Müller (fdp, SG) zwei Mal auf die Liste zu setzen.

FDP Fall Schlegel

Etant donné que l’Initiative populaire contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire a récolté le nombre de signatures requises pour amener les citoyens suisses aux urnes, afin qu'ils se prononcent sur la question. L’initiative vise, d’un côté, à supprimer les cours d’éducation sexuelle aux enfants de moins de 9 ans et, d’un autre côté, à rendre ces cours facultatifs pour les enfants de 9 à 12 ans. A partir de 12 ans, un cours serait dispensé dans le cadre de l’enseignement de la biologie. Uniquement les questions de reproduction et de développement humain y seraient abordées. Le Conseil fédéral propose de rejeter l’initiative. Il estime qu’elle porte atteinte aux droits des enfants de profiter d’une information fiable et d’une protection relative à leur intégrité. Selon le Conseil fédéral, les cours d’éducation sexuelle permettent de prévenir les jeunes contre la violence sexuelle, les maladies sexuellement transmissibles et les grossesses non désirées. De plus, il ajoute que ces informations doivent être transmises indépendamment de la situation familiale. L’école obligatoire, à travers sa mission publique, apparaît ainsi comme le meilleur acteur. Finalement, le Conseil fédéral ne souhaite pas interférer dans la souveraineté cantonale. Du côté des chambres, le débat a d’abord pris ses quartiers au Conseil national. A l’instar de la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN), la chambre du peuple a proposé de rejeter l’initiative par 146 voix contre 45. Des arguments similaires à ceux du Conseil fédéral ont été avancés. De plus, Elisabeth Schneider-Schneiter (pdc, BL) a souligné que les abus sexuels avaient lieu, dans la majorité des cas, sur des enfants de 7 à 12 ans. Rebecca Ruiz (ps, VD) a renchéri, précisant que de nombreux abus se déroulaient au sein même du cercle familial. Pour sa part, l’UDC, seul soutien de l’initiative, a connu des divisions internes. Néanmoins, la majorité a soutenu que l’éducation sexuelle devait rester du ressort des parents et a attaqué les méthodes pédagogiques actuellement en vigueur, en citant comme exemple la sex-box bâloise. Après le rejet du Conseil national, le débat s’est déplacé du côté de la chambre haute. Géraldine Savary (ps, VD), présidente de la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE), a mis en avant l’importance des cours d’éducation sexuelle, soulignant notamment la baisse du nombre d’avortements, lors des dernières décennies, comme preuve de l’efficacité de ces cours. Finalement, le Conseil des Etats a clos le débat en rejetant l’initiative par 40 voix contre 1 et 4 abstentions. Après cet échec au parlement, 15 membres du comité de lancement de l’initiative ont signé le retrait de l’initiative. Ainsi, la question de la sexualisation ne sera pas soumise au verdict des urnes. Les auteurs de l’initiative, pour justifier le retrait, estiment avoir atteint leur but : sensibiliser l’opinion publique sur la question de l’éducation sexuelle. De plus, le comité a créé l’ «Association initiative de protection», qui a pour objectif d’observer l’évolution de l’éducation sexuelle en Suisse.

« contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire

Die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH), die von der SPK-NR mit Stichentscheid des Präsidenten zwar abgelehnt, der dann aber von der grossen Kammer Folge gegeben wurde, stiess im Ständerat auf einhelligen Widerstand. Der Vorstoss verlangt einen Maulkorb für ausserparlamentarische Kommissionen, insbesondere vor Volksabstimmungen zu Themen, die diese Kommissionen betreffen. Die SPK-SR beantragte einstimmig, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Auf der einen Seite bestünden insbesondere mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen, revidierten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) genügend Möglichkeiten, die Kommunikationstätigkeit dieser Kommissionen auf dem Verordnungs- oder Verfügungsweg spezifisch zu regeln. In der RVOV wird von ausserparlamentarischen Kommissionen eine "gebotene Zurückhaltung" bei der Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen verlangt. Ein spezifisches Gesetz würde hier also kaum Mehrwert schaffen. Auf der anderen Seite – so die SPK-SR weiter – sollen sich diese Gremien äussern dürfen, da es für die direktdemokratische Entscheidungsfindung hilfreich sei, die Ansicht von Expertengruppen zu kennen: Auch – und insbesondere – wenn diese von der Meinung des Bundesrates, der bekanntlich von ausserparlamentarischen Kommissionen beraten wird, abweiche. Letzteres war Stein des Anstosses für den Vorstoss von Gregor Rutz gewesen. Die kleine Kammer folgte diesen Argumenten diskussionslos und gab der Initiative somit keine Folge.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Abstimmung vom 14. Juni 2015

Beteiligung: 43.45%
Ja: 610'284 (27.5%) / 0 Stände
Nein: 1'611'911 (72.5%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
Ja: CSP, EVP, Grüne, SP, Piraten; SGB, Travail.Suisse
Nein: BDP, CVP, FDP, GLP, SVP; economiesuisse, SBV

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen