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Le Conseil fédéral, à la lumière d'une récente étude de la Commission de la concurrence (COMCO) et de l'arrêt du Tribunal Fédéral en la cause Gaba/Elmex, demande le classement de la motion 15.3631. Tout d'abord, selon l'étude de la COMCO, les cas de refus d'entreprises suisses de procéder à des travaux sur des produits achetés dans l'EEE sont faibles. En outre, l'étude précise que les cas de refus ne sont pas dictés par une volonté de réduire la concurrence mais par d'autres motifs notamment techniques. Puis, le Tribunal fédéral dans son arrêt de principe Gaba/Elmex a déterminé que des accords de protection territoriale absolue demeuraient illégaux s'ils n'étaient pas justifiés par des motifs économiques. Par conséquent, des sanctions directes peuvent être infligées même si la concurrence n'est pas entravée complètement, mais uniquement affectée de manière notable. Selon le Conseil fédéral, cette décision fait office de jurisprudence et répond à la requête de la motion.
Ainsi, par 94 voix contre 84, le Conseil national a décidé de classer la motion. Les voix de l'UDC et du PLR – qui s'est opposé à un objet d'un de ses membres – ont décidé du sort de la motion. Puis, le Conseil des Etats a définitivement enterré, à l'unanimité, cet objet qui souhaitait lutter contre l'îlot de cherté helvétique.

Pour une application effective du principe du "Cassis de Dijon". Rapport du Conseil fédéral sur le classement de la motion 15.3631
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Le 18 mai 2016, le Conseil fédéral soumettait au Parlement le projet d'arrêté fédéral concernant l'accord sur les mesures douanières de sécurité signé le 12 novembre 2015 entre la Suisse et la Norvège. Ayant pour objectif principal que les échanges entre les deux Etats signataires continuent à se dérouler sans entrave, l'accord en question prévoit que soient mises en œuvre, entre la Suisse et la Norvège, des mesures douanières de sécurité similaires à celles convenues respectivement par chacun des deux pays avec l'Union européenne (en ce qui concerne la Suisse, se référer à l'article Facilitation et sécurité douanières. Accord avec la Communauté européenne).
Discuté en septembre 2016 au Conseil national, puis en décembre de la même année au Conseil des Etats, le projet a été adopté à l'unanimité par les deux chambres lors du vote final du 16 décembre 2016 (198 voix pour, 0 contre et 0 abstention au Conseil national / 43 voix pour, 0 contre et 0 abstention au Conseil des Etats).

Mesures douanières. Accord avec la Norvège

Afin de répondre à la motion Lombardi (pdc, TI) (12.3637), le Conseil fédéral a soumis au Parlement une modification de la loi sur les heures d’ouverture des magasins (LOMag). Ce projet d'harmonisation nationale des horaires aurait pour principal effet d'étendre les heures d'ouverture de 6 heures à 20 heures du lundi au vendredi, et de 6 heures à 19 heures le samedi. Pour appuyer son projet, le Conseil fédéral a mis en avant le tourisme d'achat dans les cantons frontaliers et une adaptation aux évolutions de notre société. Alors que la droite a appuyé cette libéralisation, la gauche a fustigé le projet. La menace du référendum a immédiatement été prononcée. Si le Conseil national a adopté l'objet par 122 voix contre 64, la chambre des cantons a rejeté d'entrer en matière à deux reprises. Elle a d'abord rejeté le projet par 18 voix contre 18 avec la voix prépondérante du président Claude Hêche (ps, JU), puis par 26 voix contre 16. Ce double rejet a définitivement enterré le projet.

Loi sur les heures d’ouverture des magasins (Ob. 14.095)

Im Dezember 2015 schuf der Nationalrat bei der Beratung der Teilrevision des Zollgesetzes drei Differenzen zur vorbehandelnden kleinen Kammer. Er folgte dabei in allen Punkten seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-NR). Einzig bei der Frage, ob der im Bundesbeschluss über die Umsetzung von Schengen und Dublin festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps ins Zollgesetz gehört, kam es zu Diskussionen. Ein Minderheitsantrag Graf-Litscher (sp, TG), der wie Bundes- und Ständerat auf eine Festschreibung verzichten wollte, da seit der Festlegung im Jahre 2003 der Mindestbestand als Referenz an Bedeutung verloren habe, wurde mit 56 zu 127 Stimmen abgelehnt. SP, Grüne und Grünliberale standen, auf sich alleine gestellt, auf verlorenem Posten. Die zweite Differenz betraf eine Bestimmung, welche Kommandanten von Luftfahrzeugen zur Übermittlung von Unterlagen an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) verplichtet. Diese führe, so die SiK-NR, zu grossen Unklarheiten und vermische Bereiche der privaten und kommerziellen Fliegerei. Eine letzte Differenz beinhaltete eine Präzisierung, die die Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen explizit nur auf den Bereich der gegenseitigen Anerkennung des Status der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beschränkt. Der Ständerat stimmte im Januar 2016 bei der zweiten Lesung den nationalrätlichen Anpassungen diskussionslos zu. In der Schlussabstimmung wurde die Teilrevision des Zollgesetzes in beiden Räten einstimmig angenommen.

Teilrevision des Zollgesetzes

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2015 erstmals mit dem bundesrätlichen Entwurf zur Teilrevision des Zollgesetzes, mit der die Regierung gewisse Mängel und Lücken, die sich in der Anwendung des 2007 eingeführten Zollgesetztes gezeigt hatten, beheben wollte. Die Strategie Zollfreilager, die der Bundesrat in der gleichen Botschaft definiert hatte und der in den Medien viel Aufmerksamkeit zuteil wurde, war indes nicht Gegenstand der Gesetzesvorlage. Der Ständerat folgte in sämtlichen Punkten seiner vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK-SR), deren Anträge nur gering vom Entwurf des Bundesrates abwichen. In seiner wichtigsten Änderung entschied sich der Ständert dafür, eine Bestimmung zu streichen, die es der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erlaubt hätte, im Rahmen der Amtshilfe direkt Daten und Informationen an eine ersuchende Behörde zu übermitteln. Die kleine Kammer wollte damit verhindern, dass sensible Daten, die bei der Deklaration bekanntgegeben werden, in die Hände der wirtschaftlichen Konkurrenz geraten.

Teilrevision des Zollgesetzes

Am 1. Dezember 2014 trat das im Vorjahr unterzeichnete Wettbewerbsabkommen mit der EU in Kraft. Dieses setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU zu stärken, indem es die gegenseitige Mitteilung von entsprechenden Massnahmen und die Koordinierung von miteinander verbundenen Sachverhalten ermöglicht. Das Abkommen war rein verfahrensrechtlicher Natur und verlangte keine Harmonisierung des materiellen Rechts. Zuvor hatte der Ständerat im Juni 2014 das Abkommen einstimmig angenommen, jedoch abweichend vom Nationalrat um eine Anpassung des Kartellgesetzes in Form eines Anhangs ergänzt. Dieser legt fest, unter welchen Voraussetzungen Informationen an die Wettbewerbsbehörde der EU herausgegeben werden dürfen. Insbesondere müssen die Unternehmen vorab über die Datenherausgabe informiert werden. Die Daten dürfen zudem nicht in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verwendet werden. Die grosse Kammer hatte dem Zusatz noch in derselben Session zugestimmt. Der Nationalrat stimmte dem Geschäft unter Opposition der SVP mit 142 zu 53 Stimmen zu. In der kleinen Kammer passierte die Vorlage die Schlussabstimmung mit 41 zu 3 Stimmen.

Wettbewerbsabkommen mit der EU (GRG 13.044)

En mars, les chambres ont adopté à l’unanimité un arrêté fédéral concernant l’approbation des modifications de la Liste LIX-Suisse-Liechtenstein dans le domaine des produits des technologies de l’information.

Rapport sur la politique économique extérieure 2011
Freihandelsabkommen

Am 1.7.2010 trat das neue Bundesgesetz über die Produktesicherheit in Kraft, das die schweizerische Rechtsetzung, vorbehältlich sektorieller Regelungen im Bundesrecht, an die entsprechende EG-Gesetzgebung angleicht. Mit der dazugehörenden Verordnung wurden die Grundlagen für eine vom Seco und dem Büro für Konsumentenfragen gemeinsam betriebene Melde- und Informationsstelle geschaffen.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

Auf den 1. Juli setzte der Bundesrat das neue Patentgesetz in Kraft. Dieses erlaubt den Parallelimport patentgeschützter Güter aus der EU (mit Ausnahme von Medikamenten).

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Ständerat befasste sich als erster mit der im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Es gab im Rat keine grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung brachte er noch einige von seiner Kommission vorgeschlagene und auch vom Bundesrat unterstützte Änderungen an. Er verabschiedete das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse einstimmig (bei fünf Enthaltungen) und hiess auch das Produktesicherheitsgesetz ohne Gegenstimme gut.

Im Nationalrat gab es sowohl von der SVP als auch von den Grünen Widerstand gegen das Projekt. Ihre gegenseitig unterstützten Nichteintretens- und Rückweisungsanträge scheiterten mit 98 zu 77 resp. 98 zu 78 Stimmen. Für die Grünen stand dabei das Unterlaufen von strengeren schweizerischen Normen, beispielsweise im Umweltschutz, im Vordergrund, bei der SVP die allfällige Benachteiligung schweizerischer Unternehmen. Gemeinsam war beiden die Kritik an der Einseitigkeit der Marktöffnung: Wenn schweizerische Produzenten schon kein entsprechendes Gegenrecht in der EU in Anspruch nehmen können, hätten von der EU zumindest Gegenleistungen in Verhandlungen zu anderen wirtschaftspolitischen Bereichen verlangt werden können. Die vorberatende Kommission hatte allerdings den Bedenken bezüglich Inländerdiskriminierung bereits Rechnung getragen und einen entsprechenden Antrag Baader (svp, BL) angenommen. Zur Verteidigung der Einseitigkeit der Importliberalisierung gab Kommissionssprecher Theiler (fdp, LU) zu bedenken, dass es illusorisch wäre zu glauben, die EU wäre bereit, schweizerische Sicherheitsvorschriften zu anerkennen, wenn diese von EU-Normen abweichen. In der Detailberatung nahm der Nationalrat einen Antrag Scherer (svp, ZG) an, der verlangte, dass bei den Produkteinformationen auch das Herkunftsland angegeben werden muss. Das Produktesicherheitsgesetz nahm der Rat gegen den Widerstand der SVP an.

In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, dass nur bei Lebensmitteln und Rohstoffen das Herkunftsland angegeben werden muss, hingegen nicht bei verarbeiteten Gütern, wo dieses Kriterium wesentlich komplexer zu handhaben ist. Die grosse Kammer schloss sich dieser Variante an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse mit 40 zu 2 Stimmen gut. Im Nationalrat fiel das Ergebnis mit 101 zu 82 Stimmen knapper aus; die SVP hatte geschlossen (bei einer Enthaltung) und die Grünen fast geschlossen (eine Enthaltung und zwei Ja-Stimmen) dagegen votiert. Beim Produktesicherheitsgesetz war im Nationalrat nur die SVP dagegen; der Ständerat war einstimmig dafür. Eine kleine Gruppierung von Landwirten aus der Westschweiz lancierte das Referendum gegen das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse. Obwohl sie von der SVP, der GP, den SD, der PdA und der Jungen SVP unterstützt wurden, brachten sie mit rund 46 000 nicht genügend Unterschriften zusammen.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Der Bundesrat konnte sich mit seiner Politik zur Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter nicht durchsetzen. Das Parlament lehnte seinen Vorschlag aus dem Vorjahr, das Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern ab und beschloss, derartige Importe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) in Zukunft zuzulassen. Zudem soll es generell, also auch bei Importen aus nicht dem EWR angehörenden Ländern, nicht mehr erlaubt sein, sich auf den Patentschutz zu berufen, wenn es sich lediglich um Patente für unwichtige Produktekomponenten wie z.B. den Verschluss eines Gefässes handelt.

Der Nationalrat beschäftigte sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrates. Eine recht deutliche Kommissionsmehrheit beantragte, die nationale Erschöpfung der Patente durch eine regionale, d.h. einseitig auf die EU ausgeweitete Erschöpfung zu ersetzen. Damit wäre das Produkt zwar weiterhin vor Nachahmung geschützt, aber die handelsrechtlichen Vorrechte, welche es dem Patentinhaber erlauben, die Vertriebskanäle zu beschränken, würden innerhalb der definierten Handelsregion abgeschafft. Nach Ansicht der WAK wären davon namentlich bei Medikamenten erhebliche Preissenkungen zu erwarten. Dem Argument von Bundesrat und Pharmaindustrie, dass sich dieser Verzicht auf das bestehende Vermarktungsmonopol für die Produzenten von patentgeschützten Arzneimitteln negativ auf den Forschungsstandort Schweiz auswirken würde, hielt die WAK entgegen, dass gerade in dieser Branche die Forschung und Entwicklung ohnehin international organisiert sei. Die SP, die GP, die Grünliberalen und eine Mehrheit der CVP unterstützten die WAK-Mehrheit. Dabei wäre die Linke eigentlich lieber noch weiter gegangen und hätte nicht nur die regionale, sondern die internationale Erschöpfung eingeführt. Aus abstimmungstaktischen Gründen zog sie aber einen entsprechenden Antrag zurück. Die FDP und die SVP sprachen sich für die Bundesratslösung der nationalen Erschöpfung aus und konnten sich dank der Unterstützung von einigen CVP-Abgeordneten mit 93 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen durchsetzen. Die Organisationen des Detailhandels hatten bereits vor den Nationalratsverhandlungen gedroht, zusammen mit Konsumentenorganisationen und den Krankenkassen eine Volksinitiative zur Aufhebung des Verbots der Parallelimporte zu lancieren.

Die WAK des Ständerats empfahl wie ihre Schwesterkommission der grossen Kammer einen Systemwechsel. Mit der einseitigen Einführung der auf den EWR bezogenen regionalen Erschöpfung sollten die handelsrechtlichen Beschränkungen für Importe patentgeschützter Waren aus diesem Raum abgeschafft werden. Ausgenommen vom freien Import wären allerdings Artikel, deren im Vergleich zur Schweiz tiefere Preise vom Staat festgelegt sind, wie dies gerade im Pharmabereich in der EU die Norm ist. Von den Vorschlägen des Bundesrates blieb einzig die grundsätzliche Aufhebung des Importverbots bei Waren, deren durch ein Patent geschützte Komponenten für das Produkt von untergeordneter Bedeutung sind. Vertreter der FDP und der SVP sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf kritisierten erfolglos die nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Beschränkung auf den EWR. Diese Limitierung auf den EWR sei wegen der Meistbegünstigungsklausel im internationalen Handelsrecht rechtlich nicht haltbar. Der Ständerat stimmte trotz dieser Einwände mit 31 zu 12 Stimmen dem Konzept seiner WAK zu.

Die WAK-NR unterstützte in der Differenzbereinigung diese Beschlüsse der kleinen Kammer. Das Plenum folgte aber mit 94 zu 91 Stimmen einem Antrag Markwalder (fdp, BE), der auf die vom Bundesrat beantragte gesetzliche Festschreibung der nationalen Erschöpfung verzichten und – zumindest bis zum Vorliegen eines gegenseitigen Abkommens mit der EU – das Verbot der Parallelimporte patentgeschützter Güter weiterhin bloss auf das frühere Bundesgerichtsurteil im Fall Kodak abstützen wollte. Nachdem der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen noch einmal auf seiner Position beharrt hatte, gab die grosse Kammer nach. In der Schlussabstimmung lautete das Verdikt für einen Systemwechsel (Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus EU/EWR-Staaten mit Ausnahme von solchen mit staatlich festgelegten Preisen) in der kleinen Kammer 40 zu 1 bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat 102 zu 85, wobei die Opposition weiterhin aus der geschlossenen SVP und der fast einstimmigen FDP kam.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse soll die Schweiz autonom, d.h. ohne entsprechendes Gegenrecht durch die EU, Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften der Herkunftsländer von Produkten auch dann vollständig anerkennen, wenn deren Bestimmungen von den schweizerischen abweichen. Ziel der Vorlage ist es, den Wettbewerb im schweizerischen Detailhandel zu stärken und damit das im europäischen Vergleich hohe Preisniveau zu senken. Um eine Benachteiligung von inländischen Produzenten zu verhindern, sollen auch diese ihre Waren in der Schweiz verkaufen dürfen, wenn sie bloss den Normen eines EU-Staates, nicht aber den schweizerischen genügen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Firmen die entsprechenden Güter effektiv auch in einem EU-Staat in den Verkauf bringen. Für Lebensmittelimporte schlug der Bundesrat zudem eine Sonderregelung vor, wie sie auch Deutschland kennt. Neben der Zulassung in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten soll zusätzlich eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit verlangt werden. Diese wird dann erteilt, wenn das Produkt die Sicherheit und Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet und bestimmte Minimalanforderungen bezüglich der Produktinformation erfüllt. Die in der Vernehmlassung vorgebrachte Forderung, auch ausländische Zulassungsprüfungen, wie sie insbesondere bei Arzneimitteln vorgeschrieben sind, anzuerkennen, fand beim Bundesrat keine Unterstützung. Immerhin plant er in diesem Bereich eine Vereinfachung des schweizerischen Zulassungsverfahrens. Wie dies von Konsumenten und Landwirten verlangt wurde, muss auch weiterhin die Herkunft von Rohstoffen und Lebensmitteln deklariert werden. Für die Produktinformation reicht gemäss dem Vorschlag des Bundesrates die Beschriftung in einer der drei Amtssprachen. Einzig Warn- und Sicherheitsangaben müssen zwingend auch in Zukunft in der Sprache des Verkaufsorts verfasst sein.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Zusätzlich zu dieser einseitigen Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Güter aus der EU schlug der Bundesrat eine weitere Angleichung der schweizerischen Produktevorschriften an die EU-Normen vor. Formal beantragte er dazu die Erweiterung des Gesetzes über technische Einrichtungen und Geräte zu einem Produktesicherheitsgesetz.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

In der Frage der Parallelimporte patentgeschützter Güter folgte der Ständerat dem Entscheid des Nationalrats aus der Dezembersession des letzten Jahres, dieses Problem nicht im Rahmen der laufenden Revision des Patentrechts zu behandeln. Er überwies dazu eine Motion (06.3633) der Rechtskommission des Nationalrats, die verlangt, dass der Bundesrat seinen Antrag für eine Beibehaltung des Verbots der Parallelimporte nochmals überprüft, und er dem Parlament bis Ende 2007 eine neue, spezielle Botschaft zuleiten soll. Die Regierung kam dieser Forderung nach und legte kurz vor Jahresende ihren Antrag vor. Sie blieb dabei bei ihrem ursprünglichen Vorschlag, am Prinzip der nationalen Erschöpfung festzuhalten und das auf einem Bundesgerichtsurteil basierende Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern. Eine Aufhebung des Verbots würde nach Ansicht des zuständigen Justizministers Blocher, der die bundesrätliche Vorlage mit Engagement vor den Medien vertrat, den Forschungsstandort Schweiz gefährden. Als einzige Lockerung sieht der Bundesrat vor, dass bei Produkten, die aus mehreren Komponenten bestehen, dieser Schutz vor Parallelimporten nur dann gelten soll, wenn die patentgeschützten Teile funktionswichtig sind. In der im Frühjahr durchgeführten Vernehmlassung hatten sich die FDP und die SVP sowie die Organisation der Pharmaindustrie hinter den Bundesrat gestellt. Für eine Liberalisierung sprachen sich die SP, die Grünen, die CVP sowie die grossen Detailhändler und die Konsumentinnenorganisation aus. Im Rahmen der im Berichtsjahr zu Ende beratenen Revision des Landwirtschaftsgesetzes stimmte auch der Nationalrat der Zulassung des Parallelimports patentgeschützter Agrarproduktionsmittel (Saatgut, Traktoren, Dünger etc.) zu.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, Doris Leuthard, trieb die Vorarbeiten für die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Waren aus der EU (d.h. die volle Anerkennung der Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften ihrer Herkunftsländer, auch wenn deren Bestimmungen von den schweizerischen abweichen) weiter voran. Gegen Jahresende gab der Bundesrat die Liste der Ausnahmen bekannt, bei denen er von diesem Prinzip der freien Einfuhr abweichen möchte. Insgesamt sind es nicht wie zuerst von der Verwaltung gefordert 128, sondern nur noch 18. Sie betreffen Bereiche, wo das Interesse am Schutz der Umwelt oder der Gesundheit als prioritär eingestuft wurde. So etwa bei den Warnungen vor gesundheitlichen Risiken auf den Zigarettenpäckchen, oder der Kennzeichnung von Eiern, die von Hühnern aus der in der Schweiz nicht erlaubten Käfighaltung stammen. Da diese Hinweise aber nicht mehr in zwei sondern nur noch in einer Amtssprache angegeben werden müssen, würde der Import auch bei diesen Ausnahmen massiv vereinfacht. Ob konsequenterweise auch auf die von Konsumenten und Landwirten verteidigte Herkunftsdeklaration verzichtet werden soll, liess der Bundesrat noch offen.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Der Nationalrat behandelte in der Wintersession eine Revision des Patentrechts. Primär geht es dabei um die für die Forschung wichtige Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat aber auch, ein Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren ins Patentgesetz aufzunehmen. Dieses Verbot stützt sich zur Zeit allein auf ein Bundesgerichtsurteil (so genannter Kodak-Entscheid) und nicht auf einen expliziten Gesetzesparagraphen ab. Die vorberatende Kommission des Nationalrats sprach sich dagegen aus. Sie regte an, diesen Teil aus dem Patentgesetz auszuklammern und in einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit soll verhindert werden, dass die bereits wegen ihrem biotechnologischen Aspekt nicht unbestrittene Vorlage in einem allfälligen Referendumskampf zusätzliche Angriffsfläche bietet. Der Bundesrat erklärte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und auch der Nationalrat stimmte zu. Grundsätzlich engagierten sich von den politischen Akteuren die FDP, die SVP, Economiesuisse sowie die Pharma-Industrie für eine gesetzliche Verankerung des Verbots der Parallelimporte patentrechtlich geschützter Waren, während SP, CVP, Detailhandel, Gewerbeverband, Bauernverband, Konsumentenorganisation und auch die Weko dagegen waren. Im Sommer war der Bundesrat, der bisher das Verbot unterstützt hatte, etwas von seiner Haltung abgewichen. Er gab bekannt, dass er sich im Rahmen eines Abkommens mit der EU über den Agrarfreihandel für diesen Bereich eine Zulassung von Parallelimporten patengeschützter Güter (z.B. Dünger oder Pflanzenschutzmittel) aus der EU vorstellen könnte. Hintergrund dieser Erklärung war, den Landwirten die angestrebte Marktöffnung für Landwirtschaftserzeugnisse mit der Möglichkeit des Imports von billigeren Produktionsmitteln etwas erträglicher zu machen.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

En début d’année, le Conseil fédéral a présenté son message sur une loi fédérale portant modification de l’arrêté fédéral concernant l’octroi de préférences tarifaires en faveur des pays en développement. Il s’agissait de pérenniser (l’arrêté étant limité dans le temps jusqu’à février 2007), dans la loi, l’octroi de ces préférences tarifaires, instrument essentiel de la politique de développement liée au commerce. A cet effet, le gouvernement proposait la transformation formelle de l’arrêté fédéral en question en loi fédérale, et de ne plus limiter la durée de validité de la loi fédérale. Les chambres ont adopté ce principe à l’unanimité.

Arrêté fédéral concernant l’octroi de préférences tarifaires en faveur des pays en développement

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung von zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die dazu erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte. Das Parlament hiess die Abkommen und die Gesetzesrevision gut. Im November beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Revision des Patentrechts. Es ging dabei unter anderem um einige technische Neuerungen bei der Anmeldung und Behandlung von Patenten sowie bei der Bekämpfung von Piraterie an Geistigem Eigentum. Zudem beabsichtigte der Bundesrat, das vom Bundesgericht erlassene Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren (sog. Kodak-Entscheid aus dem Jahr 1999) ins Patentgesetz aufzunehmen. Eindeutig im Zentrum der Vorlage steht aber die Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Die angestrebte Balance zwischen dem Schutz der Forschungstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Nutzung einerseits und ethischen Schranken andererseits soll gemäss Bundesrat in enger Anlehnung an die Biotechnologie-Richtlinie der EU geschehen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

In dieser Detailberatung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durch, bei patentgeschützten Gütern (z.B. Medikamente) Parallelimporte nicht zuzulassen, aber diese Marktsegmente der Beurteilung durch das Wettbewerbsrecht zu unterstellen, um ein Ausnützen der Monopolsituation zu verhindern. Die SVP hatte gegen diese Unterstellung, welche im ursprünglichen Entwurf des Bundesrats noch nicht enthalten war, vergeblich opponiert. Sie betreffen vor allem die Modalitäten und Zuständigkeiten bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Bei bloss marken- oder urheberrechtlich geschützten Gütern sind in der Schweiz Parallelimporte erlaubt. In einem Bericht zuhanden der WAK-NR hielt der Bundesrat fest, dass er nicht vorhabe, den Parallelimport von patentrechtlich geschützten Gütern zuzulassen. Heftig umstritten war im weiteren die Schärfe der Bestimmungen bei der Beurteilung von vertikalen Absprachen. Bei derartigen Verpflichtungen zwischen Produzent und Händler wird neu automatisch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung vermutet, wenn sie sich auf Preise und Absatzgebiete beziehen (die Weko hatte zuvor beschlossen, bereits das geltende Gesetz in diesem Sinn zu interpretieren). Eine aus FDP- und SVP-Abgeordneten gebildete knappe Mehrheit konnte verhindern, dass auch Absprachen über exklusive Vertriebssysteme gleich streng beurteilt werden. Weniger erfolgreich war die Linke mit ihrem Versuch, vertikale Absprachen im Büchermarkt (Buchpreisbindung) explizit für zulässig zu erklären, da sie der Erhaltung der kulturellen Vielfalt dienten und damit im öffentlichen Interesse liegen würden (das Bundesgericht bestätigte später in einem Rekursentscheid die bisherige rechtliche Zulässigkeit der Buchpreisbindung). Da das Echo in der Vernehmlassung vorwiegend negativ ausgefallen war, hatte der Bundesrat auf die ursprüngliche Absicht verzichtet, die Wettbewerbskommission ausschliesslich aus unabhängigen Experten zusammenzusetzen. Der Nationalrat beschloss immerhin, dass Mitglieder der Weko ihre Interessenbindungen in einem Register publizieren müssen. Ein von der Linken eingebrachter Antrag, dass diese während ihrer Amtsdauer keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, welche ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte, fand hingegen keine Mehrheit. Bei den Strafbestimmungen, welche als Neuerung die Verhängung von Strafen ohne vorangehende Verwarnung bringen, lehnte der Rat von der SVP-Fraktion und einer Minderheit der FDP unterstützte Anträge für weniger hohe Bussen und für den Verzicht auf eine Kronzeugen- resp. Bonusregelung (Strafmilderung oder -erlass für Kartellmitglieder, welche an der Aufdeckung mitgewirkt haben) ab. Die Gegner dieser im schweizerischen Recht neuen Kronzeugenregelung hatten gewarnt, dass damit ein Klima der Denunziation geschaffen werde. Aber auch ein Antrag der Linken, dass nicht nur fehlbare Unternehmen, sondern auch die Mitglieder ihrer Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen persönlich bestraft werden, fand keine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 104:42 Stimmen; die Gegenstimmen kamen von der geschlossenen SVP-Fraktion, welche das Gesetz als Angriff auf die KMU bezeichnete, und einigen wenigen Abgeordneten der FDP und der LP.
In einer Zusatzbotschaft beantragte der Bundesrat zudem noch die Aufnahme einiger Änderungen, welche sich aus dem mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge 1999 abgeschlossenen Luftverkehrsabkommen aufdrängen.

Teilrevision des Kartellgesetzes von 2003

Ohne Begeisterung, da diese Regulierung eigentlich als überflüssig beurteilt wurde, stimmte der Nationalrat einem neuen Bundesgesetz über Bauprodukte zu, das im Wesentlichen einer Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Die Normierung dieser Erzeugnisse wurde nur deshalb als notwendig erachtet, weil sonst schweizerische Hersteller auf dem europäischen Markt benachteiligt würden. Ohne dieses Gesetz könnten Bauprodukte nicht mehr frei exportiert werden, sondern müssten jeweils im betreffenden EU-Staat zugelassen werden. Mit einigen kleineren Änderungen wurde das Gesetz von beiden Räten praktisch oppositionslos – im Nationalrat stimmten einige Abgeordnete der Freiheits-Partei dagegen – verabschiedet.

neuen Bundesgesetz über Bauprodukte

Les deux Chambres ont adopté, également à l'unanimité, une autre modification de la loi sur le tarif des douanes proposée par le Conseil fédéral, qui faisait suite à une motion du conseiller national Mauch (prd, AG) (90.346). Selon cette disposition, il s'agit de suspendre temporairement les droits de douane sur certaines marchandises, comme les produits de base, afin d'éviter, ou au moins d'atténuer, les désavantages concurrentiels de l'économie suisse par rapport à d'autres pays qui pratiquent régulièrement ce genre d'abaissements tarifaires.

Une autre modification de la loi sur le tarif des douanes