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Nachdem der Nationalrat die Motion Bourgeois (fdp, FR) betreffend Programme zur Steigerung der Energieeffizienz und die Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarktes in der Herbstsession 2012 einstimmig und diskussionslos gutgeheissen hatte, hatte die WAK-SR im Juli des Folgejahres beschlossen, «die Motion zu sistieren, bis die Eckwerte über die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB] vorliegen». Im Herbst 2018 brachte die Kommission die Vorlage im Zusammenhang mit den Beratungen zum BöB wieder auf den Tisch, verknüpfte diese mit diversen weiteren Motionen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (Mo. 14.4307, Mo. 16.3657, Mo. 15.3770, Mo. 16.3222, Mo. 16.3870, Mo. 17.3571) und beantragte, alle diese abzulehnen. Als Begründung der einstimmigen Ablehnung der Motion Bourgeois gab die Kommission an, dass erstens das Hauptanliegen – die Harmonisierung der Gesetze des öffentlichen Beschaffungswesens unter den Kantonen – bereits mit der Totalrevision des BöB umgesetzt werde und zweitens der grösste Teil der Wertschöpfung bei der Gebäudesanierung in der Schweiz stattgefunden habe und somit auch der zweiten Forderung Rechnung getragen worden sei. Entgegen früherer Empfehlung beantragte nun auch der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Stillschweigend folgte der Ständerat in der Wintersession 2018 diesem Votum und lehnte die Motion ab.

prendre en considération les emplois générés par le programme en Suisse

Alors que la commission de l’économie et des redevances du Conseil des États (CER-CE) préconisait de rejeter la motion Müri par 9 voix contre 0 et 4 abstentions, le sénateur Müller (plr, LU) a relancé le débat en soulignant l’importance de soutenir le secteur de l’imprimerie, et la possibilité d’élargir le champ d’interprétation de la révision de la loi sur les marchés publics afin de prendre en considération la volonté de la motion de confier les mandats d’impression exclusivement à des entreprises suisses. Lors du vote final, la motion a été adoptée par 23 voix contre 8 et 3 abstentions.

Soutenir la branche de l'imprimerie (Mo. 17.3571)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Es verging einige Zeit, bis die Motion Romano (cvp, TI) wieder auf der Agenda der eidgenössischen Räte stand. Zunächst befasste sich die WAK-SR mit dem Thema, wobei sie dies gleichzeitig mit weiteren Geschäften tat, die ebenfalls das Beschaffungswesen betrafen. In Sachen Armasuisse und der Forderung der Motion, Produktionsmengen auf die Möglichkeiten der KMU abzustimmen, nahm die Kommission eine ablehnende Haltung ein, da das Bundesamt für Rüstung bereits heute bestrebt sei, die Beschaffungsmengen so aufzuteilen, dass sie besser auf KMU zugeschnitten seien. Mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen wurde dem Plenum die Ablehnung beantragt.

In der Wintersession 2018 setzte sich der Ständerat ebenfalls im Rahmen einer grösseren Debatte zum Beschaffungswesen mit der Vorlage auseinander. Eine Debatte zur Motion Romano fand nicht statt, sie wurde in globo mit den anderen Geschäften abgelehnt. Einzig eine Motion Müri (svp, LU; Mo. 17.3571) nahm die kleine Kammer an.

Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Félix Müri (svp/udc, LU) a déposé une motion afin que les mandats d'impression des marchés publics soient attribués exclusivement à des entreprises helvétiques. L'objectif est d'encourager la création de valeur ajouté en Suisse. En outre, le dépositaire estime nécessaire de soutenir la branche de l'imprimerie qui souffre de désavantages comparatifs, inhérents à la législation suisse, en comparaison internationale.
Le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. Non seulement la part de mandats publics d'impression accordés à des soumissionnaires étrangers n'était que de 2 pour cent en 2015, mais surtout les marchés publics ne représentent qu'environ 1 pour cent du chiffre d'affaire de la branche de l'imprimerie. En outre, il a précisé que l'égalité de traitement devait primer pour les marchés publics.
Malgré ces arguments, le Conseil national a adopté la motion par 96 voix contre 85 et 10 abstentions. Les voix de l'UDC couplées aux voix du PDC ont fait pencher la balance.

Soutenir la branche de l'imprimerie (Mo. 17.3571)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

L'article 2 alinéa 7 de la loi sur les marchés intérieurs (LMI) garantit l'établissement d'un appel d'offre non discriminatoire lors de la transmission d'exploitation d'un monopole cantonal ou communal à des entreprises privées. Cette procédure s'applique pour les marchés fermés. Ces marchés se constituent d'un nombre limité d'opérateurs. D'après Andrea Caroni (fdp/plr, AR), dans le cadre des marchés fermés, une violation inhérente de la libre concurrence impose la mise en place d'une procédure de sélection parfaitement équitable. En effet, la limitation du nombre d'opérateurs sur le marché, par le biais de la création de monopoles ou des clauses de besoins, attaque forcément la libre concurrence. Andrea Caroni (fdp/plr, AR) ne remet pas directement en cause l'utilisation de ces marchés fermés, qui sont souvent justifiés pour des motifs économiques, mais souhaite renforcer la législation afin de garantir une procédure de sélection équitable. Il a donc déposé une motion pour que le Conseil fédéral rédige un projet de loi qui réduise la marge de manœuvre de l'article 2 alinéa 7 de la LMI relatif aux marchés fermés dans les cantons et communes.
Le Conseil fédéral a estimé qu'il était trop tôt pour envisager une modification législative. Cependant, il a proposé d'étudier la requête de la motion Caroni (fdp/plr, AR) dans le cadre du postulat sur les marchés fermés de la Confédération. Le Conseil national a adopté la motion par 104 voix contre 87 et 2 abstentions. Les voix de la droite ont su se faire entendre.

Accès aux marchés fermés des cantons. Procédure équitable (Mo. 15.3399)
Dossier: Zugang zu den geschlossenen Märkten des Bundes
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Marco Romano (cvp, TI) hatte Mitte 2015 eine Motion eingereicht, mit der er erwirken wollte, dass Güter und Dienstleistungen für die Armee auch durch KMU geliefert, bzw. erbracht werden können. Die Armasuisse sollte verpflichtet werden, Ausschreibungen grundsätzlich immer in den drei Amtssprachen zu publizieren und die verlangten Produktionsmengen auf die Möglichkeiten der KMU abzustimmen. Darüber hinaus sollen aber insbesondere auch Anstrengungen unternommen werden, um Unternehmen in die Beschaffungsprozesse einzubinden, die nicht in den grösseren Produktionsregionen des Mittellandes angesiedelt sind. Mit den hochwertig produzierenden KMU als "Rückgrat der Schweizer Wirtschaft" seien die Voraussetzungen gegeben, jedoch würden hunderte Firmen aufgrund hoher Mengenanforderungen und kurzen Fristen ausgeschlossen. Hierin sah der Motionär noch grosses Potenzial, zumal frühere Anstrengungen der Armee, vermehrt auf Schweizerische Produkte zu setzen, sehr geschätzt worden seien.
Der Bundesrat zeigte sich zurückhaltend bezüglich dieser Forderungen. Zwar anerkannte er die Stossrichtung der Überlegungen, verwies aber auch auf zahlreiche Bestimmungen, in denen bereits weitgehende Regelungen diesbezüglich umgesetzt werden. Ausschreibungen werden über das Gesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt – dort wird auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter hoch gehalten und ebenso die Achtung der Sprachregionen. Im Falle von Bauten ist festgelegt, dass gerade auch die Amtssprache des Standorts der Gebäude im Ausschreibungsverfahren benutzt wird. In der Summe kam die Landesregierung zum Schluss, dass die geforderten Anliegen bereits erfüllt seien, weswegen die Motion zur Ablehnung beantragt wurde. Im Bereich der Sprachen seien Neuerungen im sich in Revision befindlichen Beschaffungsrecht zu erwarten.
Im Herbst 2016 gelangte die Motion in den Nationalrat. Romano gab seinem Anliegen nochmals Ausdruck und fokussierte dabei auf die Sprachenfrage. Es sei essenziell, dass die Beschaffungsaufträge in den drei Amtssprachen vorlägen. Auch wenn der Bundesrat diesbezüglich Verbesserungen in Aussicht stelle, gab sich Romano skeptisch ob der tatsächlichen Umsetzung in diesem konkreten Feld. Der Verteidigungsminister äusserte sich nur kurz zum Antrag und blieb beim Verweis auf die laufenden Arbeiten. Der Nationalrat liess sich aber nicht auf die Haltung der Regierung ein und nahm die Motion an. 106 Ja-Stimmen standen 81 Nein-Stimmen gegenüber, ein Ratsmitglied enthielt sich.

Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Wie der Nationalrat im Vorjahr sprach sich auch der Ständerat für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der in der Herbstsession überwiesene Vorstoss ging auf statistische Erhebungen des Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zurück, die erhebliche sprachregionale Unterschiede bei der Vergabe von Bundesaufträgen dokumentiert hatten.

Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) veröffentlichte für das Jahr 2011 Zahlen zur geographischen Verteilung von Bundesaufträgen. Dabei kamen erhebliche sprachregionale Unterschiede ans Licht. Demnach wurden 80% der Zuschläge in die Deutschschweiz, je 9% in die Romandie und ins Tessin und 2% ins Ausland vergeben. Vor diesem Hintergrund sprach sich der Nationalrat in der Wintersession für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft erfolgte nicht mehr im Berichtsjahr.

Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Für viel Wirbel sorgte im Berichtjahr das Informatikprojekt „Insieme“. Bereits 2001 war beschlossen worden, die veralteten Informatiksysteme der Steuerverwaltung durch ein kundenfreundliches Gesamtsystem zu erneuern. Das „Insieme“ getaufte Projekt wurde 2005 vom Parlament mit einem Kredit von 71 Mio. CHF bewilligt. Der amerikanische Softwarekonzern Unisys erhielt zwar 2006 den Zuschlag für die Realisierung des Projektes, ein Streit zwischen der Firma und der Steuerverwaltung führte aber – nach Entschädigungszahlungen von rund 6,4 Mio. CHF – zu einer Neuausschreibung im Jahr 2008. Diesmal wurden verschiedene Teilaufträge an unterschiedliche Softwarefirmen vergeben. 2010 wurde deutlich, dass der finanzielle Rahmen nicht ausreichen würde. Der Bundesrat sprach einen Zusatzkredit von CHF 56 Mio. 2011 trennte sich die Steuerverwaltung aufgrund von Verzögerungen und aus dem Ruder laufenden Kosten vom Gesamtprojektleiter.
Zu Beginn des Berichtjahres stellte die Finanzkontrolle sodann Ungereimtheiten fest, worauf die Vorsteherin des EFD, Eveline Widmer-Schlumpf, eine Administrativuntersuchung anordnete. Das Urteil der parlamentarischen Finanzdelegation fiel vernichtend aus: die noch vorhandenen finanziellen Mittel würden lediglich noch die elementaren Projektziele abdecken. Der Skandal weitete sich aus, nachdem klar wurde, dass zahlreiche Beschaffungsaufträge unter der Hand vergeben worden waren und der dafür verantwortliche Direktor der Steuerverwaltung, Urs Ursprung, freigestellt wurde. Auch der Entwicklungschef von Insieme musste seinen Hut nehmen, da seine Stelle nicht WTO-konform ausgeschrieben worden war. Im September beschloss das EFD, Insieme abzubrechen. Im November wurde schliesslich klar, dass sich die Gesamtkosten auf CHF 105 Mio. belaufen, die letztlich in den Sand gesetzt wurden.
Der Bundesrat hatte bereits im Sommer erste Konsequenzen gezogen und Massnahmen für ein departementsübergreifendes Beschaffungscontrolling und eine verbesserte Führung von IT-Schlüsselprojekten angekündigt. Das Scheitern von Insieme führte zu einigen, in den Räten im Berichtsjahr noch nicht behandelten, politischen Vorstössen. Die SP reichte eine parlamentarische Initiative (12.490) ein, mit der sie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) fordert, die die Ereignisse um Insieme aufarbeiten soll. Eine Motion Noser (fdp, ZH) (12.4152) möchte den Bundesrat beauftragen, eine Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte zu entwickeln und ein Postulat Amherd (cvp, VS) (12.4240) fordert griffigere Massnahmen für die Finanzkontrolle. Von beiden Räten noch in der Wintersession überwiesen wurden zwei gleich lautende Motionen der Finanzkommissionen beider Räte (12.3986 und 12.3987), mit denen der Bundesrat beauftragt wird, so rasch wie möglich einen Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern zu schaffen, aus dem für grosse Informatikprojekte erfahrene Expertinnen und Experten für Beratung oder eine straffe Führung beigezogen werden können.

Informatikprojekt „Insieme“

Der Ständerat lehnte in der Herbstsession eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) ab, welche gleich lange Spiesse für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Dieser Vorstoss hatte im Jahre 2011 eine Mehrheit im Nationalrat gefunden.

für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)

Gegen die Empfehlung des Bundesrates nahm der Nationalrat eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) an, welche gleich lange Spiesse für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Insbesondere verfolgte sie das Ziel, dass Bietergemeinschaften und Subunternehmen nicht mehr von Submissionsverfahren ausgeschlossen werden konnten. Zudem verlangte die Motion, dass nicht mehr jedes einzelne Unternehmen, sondern die Bietergemeinschaft als Ganzes die Eignungskriterien zu erfüllen hatten. Der Entscheid zu diesem Vorstoss war beim Ständerat im Berichtsjahr noch hängig.

für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)

Obgleich der Bundesrat bereit war, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, wurde eine Motion Teuscher (gp, BE), die verlangte, Betriebe, welche Arbeitnehmende auf Abruf beschäftigen, seien von der Auftragsvergabe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen, von Stahl (svp, ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen.

auf Abruf

Das neue Kartellgesetz wurde, zusammen mit dem neuen Binnenmarktgesetz und dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse, vom Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat die Motion David (cvp, SG) für eine reibungslose Zulassung von im Ausland gekauften Motorfahrzeugen (sog. Parallelimporte).

Parallelimporte
Dossier: Kartellgesetz

Mit einer Motion kritisierten Parlamentarier aus der Westschweiz einmal mehr die Tatsache, dass ihre Region bei Bundesaufträgen nicht entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigt wird. Eine von 87 Nationalräten unterzeichnete Motion Zwahlen (cvp, BE) verlangte in einem ersten Teil, die Gründe für diese nichtrepräsentative Auftragserteilung untersuchen zu lassen und dabei auch die Verteilung der Aufträge nach Produktionsstandorten für Unterlieferanten zu berücksichtigen. In einem zweiten Teil forderte die Motion Massnahmen für eine bevölkerungsproportionale Verteilung der Bundesaufträge. Der Nationalrat stimmte dem ersten Teil zu, lehnte jedoch den zweiten mit 66:63 Stimmen ab. Der Ständerat war mit dem ersten Teil ebenfalls einverstanden, kam aber zum Schluss, dass ein Postulat das korrekte Instrument sei, um den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts zu beauftragen. Zwei im Nationalrat anlässlich der gleichen Debatte behandelten Postulate des Freisinnigen Pini (TI), die eine Bevorzugung schweizerischer Steinproduzenten resp. von schlecht ausgelasteten schweizerischen Betrieben auch bei ungünstigeren Offerten verlangten, wurden relativ deutlich abgelehnt.

Westschweiz bei Bundesaufträgen nicht entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigt Bevorzugung schweizerischer
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwies der Ständerat eine Motion Bisig (fdp, SZ), welche verlangt, dass neben den bestehenden Wohnbaupreisindizes auch solche für Verwaltungs- Gewerbe- und Tiefbauten erstellt werden. Der Motionär erhofft sich davon Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand, da seiner Meinung nach die heute in Offerten und Voranschlägen übliche automatische Anwendung des Wohnbaupreisindexes der Stadt Zürich die effektive Kostenentwicklung nicht korrekt spiegelt.

Wohnbaupreisindizes

Im Rahmen der gemeinsam von den bürgerlichen Parteien getragenen Vorstösse für eine Revitalisierung der Wirtschaft hatte die Liberale Partei in beiden Räten Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht eingereicht. Diese verlangten insbesondere eine Öffnung der von staatlichen Regiebetrieben dominierten Märkte, eine Liberalisierung der Submissionspraxis und eine Fusionskontrolle, hingegen kein Kartellverbot. Der Nationalrat überwies die von Gros (lp, GE) vertretene Motion in der Dezembersession. Der Ständerat, dem eine identische Motion Coutau (lp, GE) vorlag, schloss sich diesem Entscheid an, allerdings mit einer Ausnahme: die Forderung nach einer Offnung der von staatlichen Unternehmen beherrschten Märkte überwies er bloss als Postulat.

Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht
Dossier: Kartellgesetz

Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die wettbewerbsrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Kartellkommission, den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Gerade die europäische Integration werde an die Wettbewerbsaufsicht Aufgaben herantragen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden könnten. Er wollte deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb vorzuschlagen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der Kartellkommission erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat.

Mo. Eisenring für die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen