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Auch die weiteren Verhandlungen um die Änderung des Bundesgesetzes über den Wald gestalteten sich harzig. Die vier Differenzen, welche nach bisher vier Parlamentssitzungen immer noch hängig waren, wurden auch in der ersten Frühjahrssessionssitzung des Ständerats nicht ausgeräumt. Vielmehr wurde weiter erläutert, wieso es wichtig sei, bei der eigenen Fassung zu bleiben.
In der darauf folgenden Sitzung des Nationalrats kam es dann zu einer Kehrtwende. Die Nationalratskommission empfahl bei den vier verbliebenen Differenzen der Version des Ständerates zuzustimmen. Zu zwei Differenzen gab es einen Minderheitsantrag dagegen. Schlussendlich blieb aber nur eine Differenz zu zwei Artikeln mit ähnlichem Inhalt. Diese fordern eine Ausbildungspflicht für in einem Auftragsverhältnis stehende Waldarbeiter und Waldarbeiterinnen. Der Nationalrat hielt mit 98 zu 96 Stimmen und keiner Enthaltung knapp daran fest, diesen Absatz streichen zu wollen. Um diese Differenz aus der Welt zu schaffen, wurde eine Einigungskonferenz einberufen, welche einen Kompromiss ausarbeitete.
Dieser bestand darin, dass nicht mehr eine „vom Bund anerkannte Ausbildung” gefordert wurde, sondern dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nachweisen muss, dass die Arbeitskräfte einen „vom Bund anerkannten Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von Holzerntearbeiten” besucht haben.
Mit der Begründung, dass verhindert werden solle, dass schlussendlich doch noch die ganze Vorlage an diesem Artikel scheitere, empfahl die Ständeratskommission, dem Vorschlag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Die kleine Kammer folgte dieser Empfehlung. Nachdem auch der Nationalrat dieser Formulierung zugestimmt hatte, waren alle Differenzen vom Tisch.
In der Schlussabstimmung entschied der Nationalrat mit 189 Stimmen zu 2 Stimmen (4 Enthaltungen) und der Ständerat mit 35 zu 10 Stimmen (0 Enthaltungen), das geänderte Bundesgesetz über den Wald anzunehmen. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Auch der Nationalrat war im Differenzbereinigungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald nicht sehr kompromissbereit. Obwohl es in allen Punkten einen Antrag gab, der Entscheidung des Ständerates zu folgen, entschieden die Nationalratsmitglieder jeweils mehrheitlich, keine der bestehenden Differenzen aufzulösen.
Beim Abschnitt zur Holzförderung wurde von der Kommissionsmehrheit eine neue Formulierung vorgeschlagen. Der Bund solle bei Bauten mit Bundesfinanzierung, soweit geeignet, die Verwendung von Schweizer Holz fördern. Ursprünglich war die Idee gewesen, die Holzförderung allgemein für Bauten mit öffentlicher Finanzierung festzuschreiben. Der Ständerat hatte aber in seinem Entwurf die Holzförderung auf Bauten, welche dem Bund gehören, beschränkt. In diesem Sinne kann diese Anpassung als kleiner Schritt in Richtung der ständerätlichen Fassung interpretiert werden.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Auch der Ständerat behandelte die Motion Fässler (cvp, AI) „NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019“ zügig und stimmte nach kurzer Diskussion der Empfehlung des Bundesrates und der Entscheidung des Nationalrates zu, die Motion in drei Punkten anzunehmen.

NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019 (Mo. 15.3282)

In der ersten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens der Änderung des Bundesgesetzes über den Wald galt es zu gesamthaft vier Differenzen eine Entscheidung zu treffen. Beim Artikel zur Ausbildungspflicht von Waldarbeitern, welcher der Nationalrat zuvor gestrichen hatte, blieb der Ständerat seiner Linie treu und beschloss, an der Version des Bundesrates festzuhalten. Auch bei der Frage, ob im Artikel zur Holzförderung explizit festgehalten werden soll, dass Schweizer Holz gefördert wird, blieb der Ständerat bei seinen ursprünglichen Überlegungen und hielt am weniger konkret formulierten Artikel fest.
Da die Nationalratskommission einen neuen Absatz zur Verwendung von Holz in öffentlichen Bauten hinzugefügt hatte, befand der Ständerat das erste Mal über diesen Passus. Die Mehrheit anerkannte im Vorschlag des Nationalrats die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Siebenthal (svp, BE) (12.477), welcher 2013 von beiden UREK-Kommissionen Folge gegeben worden war. Sie verlangte vom Bund, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit beim Bauen mehr Schweizer Holz verwendet wird. Die Mehrheit der Kommission begrüsste die Formulierung, machte aber zwei kleine Anpassungen. Die bevorzugte Formulierung der Kommissionsmehrheit sah vor, dass einerseits der Absatz nicht für alle Bauten gelten soll, welche mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sondern nur für die Bauten und Anlagen, welche im Besitz des Bundes sind. Andererseits war nicht von einer Förderung der Verwendung von Schweizer Holz die Rede, sondern lediglich von nachhaltig produziertem Holz. Eine Minderheit befand diese Fördermassnahme im Waldgesetz als deplatziert und erläuterte, dass das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen der richtige Ort für derartige Bestimmungen sei. In der Abstimmung unterlag die Minderheit der Kommissionsmehrheit knapp mit 20 zu 23 Stimmen (0 Enthaltungen).
Bei der Frage, ob es wieder die Möglichkeit geben soll, dass der Bund Finanzhilfen zur Erschliessung des Waldes ausserhalb des Schutzwaldes zur Verfügung stellt, entschied sich die kleine Kammer gegen den Nationalrat und dafür, keinen weiteren Subventionsbestand zu schaffen. Schliesslich ging der Entwurf mit einigen Differenzen zurück in den Nationalrat.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Im September diskutierte der Nationalrat über die Änderung des Bundesgesetzes über den Wald. Ähnlich wie im Ständerat, war die Meinung, dass das alte Gesetz über den Wald gut funktioniert habe aber nun reformiert werden müsse, weit verbreitet.
Erster Diskussionspunkt war die vom Ständerat angenommene Änderung bezüglich der Sonderbewilligung von Rodungen für den Bau von Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien sowie Energietransport und -verteilanlagen. Die Mehrheit der Kommission forderte, den ständerätlichen Artikel durch einen Artikel zu ersetzten, der weniger konkret formuliert war. Danach wäre die Standortgebundenheit für Werke dann gegeben, wenn im Rahmen der Sachplanung des Bundes oder der kantonalen Richtplanung ein bestimmtes Gebiet für dieses Werk festgelegt wurde. So würde also der Erhalt einer Sonderbewilligung für Rodungen allgemein für „Werke“, die vom Kanton oder dem Bund im Wald geplant werden, erleichtert. Eine Minderheit der Kommission schlug vor, dem Vorschlag des Ständerates zu folgen. Ihr Hauptkritikpunkt war, dass die neue Formulierung der Mehrheit der Nationalratskommission sehr weit gefasst war und nicht klar sei, welche Konsequenzen sie mit sich bringen würde. So wäre zum Beispiel nicht klar abgegrenzt, welche Gebäude und Anlagen unter den Artikel fielen, da der gewählte Begriff der „Werke“ viel Raum für Interpretation offenlässt. Die Mehrheit des Nationalrats beschloss dann auch, der eindeutigeren Formulierung des Ständerates zu folgen und den Antrag der Minderheit ihrer Kommission anzunehmen.
Zu einer längeren Debatte führte auch der vom Ständerat gutgeheissene Vorschlag des Bundesrates, das Waldgesetz mit einer neuen Bestimmung über die Arbeitssicherheit von Waldarbeitern zu ergänzen. Nach ihm sollen Personen, die für Dritte im Wald Holzarbeiten erledigen, nachweisen müssen, dass sie eine entsprechende offizielle Ausbildung besucht haben. Als Hauptgrund wurde erläutert, dass die Suva in einer neueren Studie zum Ergebnis gekommen war, dass der Beruf des Waldarbeiters der mit Abstand gefährlichste Beruf in der Schweiz ist. Mehr als doppelt so viele Menschen starben bei einem tödlichen Arbeitsunfall bei Waldarbeiten als bei den zweitplatzierten Risikoberufen. Der Artikel wurde dennoch von einer Mehrheit der Kommission bekämpft. Es wurde nicht bestritten, dass die Arbeitssicherheit im Wald von grosser Bedeutung und erstrebenswert sei, doch wurde die Effektivität des Mittels hinterfragt. Oft seien es in der Landwirtschaft tätige Personen, welche die Holzarbeit im Wald erledigen, und da diese meistens für den eigenen Betrieb und nicht als Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerinnen arbeiteten, wäre der Artikel für sie nicht bindend. Auch würden weitere Regulierungen mehr Bürokratie mit sich bringen und Waldarbeiten teurer machen. Die Streichung der Bestimmung wurde von den Fraktionen der SVP, FDP sowie CVP/EVP unterstützt und bei der Abstimmung von einer Mehrheit des Nationalrats angenommen, was zur ersten Differenz zum Ständerat führte.
Weiter entschied der Nationalrat im Abschnitt zur Holzförderung anders als der Ständerat. Im Unterschied zur kleinen Kammer hielt der Nationalrat in seinem Entwurf fest, dass nicht nur der Grundstoff Holz generell gefördert werden solle, sondern dass explizit Schweizer Holz begünstigt werden soll. Ein vom Nationalrat hinzugefügter Artikel hielt zudem fest, dass auch beim Bau von öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten die Verwendung von Schweizer Holz gefördert werden soll. Dass Bundesrätin Leuthard in der Diskussion mehrmals darauf hinwies, dass die explizite Förderung von Schweizer Holz das Diskriminierungsverbot des WTO-Rechts verletze, überzeugte nur eine Minderheit der Ratsmitglieder.
Die letzte grosse Differenz zum Ständerat bestand darin, dass der Nationalrat festhielt, dass der Bund für den Bau und die Wiederinstandsetzung von Erschliessungsanlagen (Strassen) Finanzhilfen gewähren kann, wenn diese für die Bewirtschaftung des Waldes förderlich sind. Bundesrätin Leuthard versuchte sich erfolglos gegen einen solchen Artikel zur Wehr zu setzen, da in den NFA-Vereinbarung festgehalten wurde, dass für die Erschliessung des Waldes ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone zuständig seien. 100 aus allen Parteien stammende Nationalratsmitglieder stimmten für die Annahme des Passus, 71 dagegen und 4 Mitglieder enthielten sich.
In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Codoc, eine Fachstelle des Bundes, welche sich mit der forstlichen Bildung befasst, kam im Sommer 2015 im Rahmen einer Umfrage zum Schluss, dass sich ein Nachwuchsmangel in der Forstwirtschaft abzeichne. Bis im Jahr 2030 würden 53 Prozent der in der Schweiz aktiven Förster und Försterinnen pensioniert werden. Zusätzlich wandere etwa die Hälfte der Lehrabgänger und Lehrabgängerinnen in andere Branchen ab. Gründe dafür könnten sein, dass die Bezahlung in anderen Branchen häufig besser und die Arbeit im Wald körperlich sehr anspruchsvoll sei. Um einem Fachkräftemangel in der Zukunft entgegenzuwirken, will die Fachstelle in die Berufswerbung investieren. Ueli Meier, Präsident der Konferenz der Kantonsförster, forderte zudem, den Fokus vermehrt auf Frauen und Quereinsteigende zu legen.

Nachwuchsmangel in der Forstwirtschaft

Eine Motion „NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019“ von Nationalrat Fässler (cvp, AI) forderte den Bundesrat auf, bei der Umsetzung der NFA-Programmvereinbarungen Wald in den Jahren 2016-2019 sieben Punkte zu beachten. Von diesen Punkten nahm der Nationalrat in der Sommersession 2015 drei Punkte stillschweigend an. Namentlich sind dies die Forderung, dass die im Waldgesetz gemachten Änderungen zur Holzförderung und zur Klimaanpassung bereits berücksichtigt werden sollen, dass sich die Vollzugs- und Beratungsmassnahmen der Forstdienste verstärkt auf die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen konzentrieren, und dass neben den Kantonen auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in die Aushandlungen und die Umsetzung der Programmvereinbarungen einbezogen werden müssen.
Abgelehnt wurden die restlichen vier Punkte. Diese beinhalteten etwa die Forderung nach mehr finanziellen Mitteln zur Waldpflege oder zur Erschliessung des Waldes sowie Massnahmen zur Verjüngung von überalterten Wäldern. Die Entscheidung des Nationalrates entsprach auch der Empfehlung des Bundesrates.

NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019 (Mo. 15.3282)

Nachdem sich der Ständerat bei der Diskussion um die Revision des Waldgesetzes bei einem Artikel, welcher ebenfalls die Subvention der Erschliessung des Waldes ausserhalb des Schutzwaldes ermöglicht hätte, schon gegen weitere Gelder für die Walderschliessung ausgesprochen hatte, wurde auch die Motion von Siebenthal (svp, BE) „Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz” mit Verweis auf die eben geführte Diskussion mit 26 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) beerdigt.

Erschliessungen des Waldes

Nachdem der Bundesrat mit der „Waldpolitik 2020” bereits im Jahr 2011 eine aktualisierte strategische Ausrichtung für die Waldpolitik genehmigt hatte, wurde eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald notwendig. Einigkeit bestand darüber, dass sich das bis anhin geltende Waldgesetz durchaus bewährt habe, aber in einigen Punkten Anpassungen gemacht werden sollen, um den Ansprüchen der verschiedenen Interessengruppen, welche den Wald nutzen, besser gerecht zu werden. Ziel der Anpassung des Bundesgesetzes über den Wald war es, den Wald besser gegen die durch den Klimawandel entstehenden Belastungen zu rüsten, die Gesetzeslage so anzupassen, dass eine einfachere Bekämpfung von Schadorganismen ermöglicht wird, sowie die Holznutzung zu fördern und somit die Waldwirtschaft zu stärken.
In der ersten ständerätlichen Diskussion sorgten vor allem zwei Änderungen für Diskussionsbedarf. Bei Ersterer handelte es sich um eine Anpassung eines Artikels zu Rodungsverboten und Rodungsbewilligungen. Das geltende Recht beinhaltet ein Rodungsverbot, welches unter gewissen Umständen Ausnahmebewilligungen zulässt, sofern dafür wichtige Gründe bestehen und weitere Auflagen erfüllt werden.

Die ständerätliche Kommission schlug eine Ergänzung dieser Ausnahmebewilligungen vor, welche regelt, dass für Bewilligungen für den Bau von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie und Energietransport- und -verteilanlagen das nationale Interesse an diesen Anlagen gleich zu gewichten sei wie alle anderen nationalen Interessen. Dies würde bedeuten, dass es bei den Entscheidungen um die Rodungsbewilligungen für diese Bauten keinen eindeutigen Vorrang des Waldinteresses mehr gäbe, sondern eine umfassende Interessensabwägung vorgenommen werden müsste.
Diese Neuerung wurde von einer Minderheit kritisiert, weil durch sie ein spezielles nationales Interesse, nämlich das Interesse am Bau von Energieanlagen, konkret geregelt wird, während alle anderen Interessen nicht einzeln aufgeführt werden. Der Ständerat entschied aber, den Artikel aufzunehmen.
Weiter wurde darüber verhandelt, ob ein neuer Artikel in das Bundesgesetz aufgenommen werden soll, der den Bund damit beauftragt, Finanzhilfen für den Neubau und die Sanierung von Erschliessungsanlagen, wie beispielsweise Waldstrassen, zur einfacheren Ernte und Be­för­de­rung von Holz zur Verfügung zu stellen.
Grund für diese Forderung war, dass die Schweiz weit mehr Holz produziert, als sie selber verbraucht, und mit dieser Massnahme die Holzwirtschaft unterstützt werden sollte. Eine entsprechende Motion von Siebenthal (svp, BE) „Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz” war im Vorjahr vom Nationalrat angenommen worden.
Dagegen argumentiert wurde, dass die Regelung der Strassenfinanzierung in der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche 2008 in Kraft getreten war, ausführlich diskutiert wurde, und man sich damals dafür aussprach, dass die Finanzierung der Walderschliessung, ausgenommen des Schutzwaldes, Sache der Kantone sei. Die Mehrheit des Ständerates entschied dann auch diesen Artikel nicht in den Gesetzesentwurf aufzunehmen.
Nach einigen Entscheidungen zu Ausgabenbremsen in unterschiedlichen Artikeln wurde der ständerätliche Entwurf mit 38 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen und an den Nationalrat überwiesen.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Im Mai präsentierte der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald. Dieses soll angepasst werden, um die Umsetzung der 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 zu ermöglichen. Folgende Bereiche sind von der Revision betroffen: Der Kampf gegen biotische Gefahren wie etwa den Laubholzbockkäfer soll durch umfassendere gesetzliche Grundlagen verstärkt werden. Darüber hinaus will sich der Bund finanziell an Massnahmen beteiligen, welche den schweizerischen Wald auf den Klimawandel vorbereiten. Weiter sollen die Rahmenbedingungen zur Verwertung einheimischen Holzes verbessert und schliesslich die Anstellungskriterien für den öffentlichen Forstdienst der heutigen Rekrutierungspraxis angeglichen werden.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Erschliessungen des Waldes mit lastwagenbefahrbaren Strassen, Seilkränen usw. sollen vom Bund generell und nicht nur in Schutzwald-Gebieten unterstützt werden. Dies forderte eine bereits 2012 eingereichte Motion von Siebenthal (svp, BE), welche die grosse Kammer im Juni mit 128 zu 30 Stimmen annahm. Die Nutzung der Ressource Holz liege sowohl im Bereich der Energie- als auch der Klimapolitik im öffentlichen Interesse. Aufgrund einer fehlenden Basiserschliessung könne dieses Ziel zurzeit aber vielerorts nicht umgesetzt werden. Bundesrätin Leuthard erwiderte, dass man diesen Subventionstatbestand im Rahmen der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen 2003 gestrichen habe. Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes würden seither in der Verantwortung der Kantone liegen. Sie teile zwar grundsätzlich die Ansicht des Motionärs, dass die Verwertung einheimischen Holzes wichtig sei. Eine Wiederaufnahme der Unterstützung durch den Bund würde aber zusätzliche Mittel bedingen, welche das Parlament bei der Beratung des neuen Waldgesetzes im nächsten Jahr sprechen müsste. Ausserdem würde eine Rückverschiebung dieser Aufgabe auf die nationale Ebene den Bestrebungen des neuen Finanzausgleichs zuwiderlaufen, welcher eine generelle Entflechtung der Zuständigkeiten beabsichtigt hatte. Bei der Abstimmung wurde die Motion von der SVP und der BDP einstimmig unterstützt. Während auch die Mitteparteien CVP und FDP sowie die Grünen mehrheitlich Ja stimmten, stellte sich die grünliberale Partei dagegen. Die SP war mit 15 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen mittig gespalten. Der Ständerat beschloss nach längeren Diskussionen in der Wintersession, die Motion zu sistieren, um sie im kommenden Frühling parallel zur Revision des Waldgesetztes beraten zu können.

Erschliessungen des Waldes

Der Bundesrat verabschiedete im April 2014 den zweiten Teil seiner Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Form des Aktionsplans für die Jahre 2014 bis 2019. Die Reduktion der Treibhausgase bleibe die wichtigste Massnahme der Klimapolitik des Bundes; da der Klimawandel aber bereits eine Tatsache sei, würden auch Anpassungsmassnahmen immer wichtiger. Im Aktionsplan wurden daher 63 Anpassungsmassnahmen der involvierten Bundesämter für neun Sektoren aufgeführt. Bei den neun Sektoren handelt es sich um die Bereiche Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit sowie Raumentwicklung.
Als Beispiel wie der Aktionsplan wirken soll, kann die Wasserwirtschaft dienen. Dort zielen die Anpassungsmassnahmen darauf ab, «die grundlegenden Schutz- und Nutzungsfunktionen der Gewässer auch in einem veränderten Klima zu gewährleisten». Im Fokus stehen dabei die Wasserspeicherung, die Wasserverteilung, die Wassernutzung, die Erarbeitung von Wasserbewirtschaftungsplänen sowie die Prüfung der Rolle künstlicher und natürlicher Seen bei der Wasserversorgung und dem Hochwasserschutz. Ein weiteres Beispiel ist die verbesserte Vorbereitung auf lang andauernde Hitzeperioden im Bereich Gesundheit.
Wichtig sind gemäss Aktionsplan auch die sektorübergreifenden Massnahmen. Diese zielen auf die Verbesserung der Wissensgrundlagen sowie der Koordination; so zum Beispiel die Massnahmen im Hochwasserschutz, wo neben organisatorischen, baulichen und biologischen auch raumplanerische Massnahmen greifen müssen, um die Anpassung an den Klimawandel besser zu etablieren.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Anpassungsmassnahmen mehrere Millionen Franken pro Jahr kosten werden und in Zukunft mit fortschreitendem Klima­wandel weiter zunehmen werden. Diese Beträge würden jedoch nur einen Bruchteil der volkswirtschaftlichen Kosten ausmachen, welche die Auswirkungen des Klimawandels insgesamt mit sich bringen würden.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Kommentarlos und einstimmig nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession 2014 ein Postulat von Siebenthal (svp, BE) an. Die Regierung wird darin beauftragt zu prüfen, ob Asche aus Heizungen, welche unbehandeltes Holz verbrennen, in den Wald zurückgeführt werden könnte. Diese Massnahme soll der Versäuerung des Waldbodens entgegenwirken, die aufgrund der hohen Stickstoffemissionen der Landwirtschaft in vielen Wäldern bereits fortgeschritten ist. Die derzeitige Regelung verbietet sowohl die Düngung von Waldboden als auch die Wiederverwendung von Asche aus Holzfeuerungen. Laut von Siebenthal würde mit einer derartigen Rückführung der Stoffkreislauf geschlossen, da in der Schweiz zur Heizung verwendetes Holz grösstenteils aus einheimischen Wäldern stammt. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vornherein zur Erarbeitung eines Berichts bereit gezeigt.

Wiederverwendung von Asche aus Holzfeuerungen

Im Februar erstattete der Bund der UNO im Rahmen der Klimakonvention zum sechsten Mal Bericht über die Schweizer Klimapolitik. Dabei wurde ersichtlich, dass die Schweiz das im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarte Treibhausgas-Reduktionsziel von 8% bis 2012 im Vergleich zu 1990 nur unter Berücksichtigung von Massnahmen im Ausland und der zunehmenden Kohlendioxidspeicherung aufgrund der wachsenden Schweizer Wälder erreichen kann. Im Jahr 2011 lagen die Treibhausgasemissionen 5,6% tiefer als im Basisjahr. Dass sich zwischen 2007 und 2011 kein einheitlicher Trend erkennen lasse, liege an den unterschiedlichen Wetterbedingungen im Winter, die den Brennstoffverbrauch steuern. Darüber hinaus verdeutlichte der Bericht, dass die mittlere Jahrestemperatur in der Schweiz zwischen 1864 und 2012 um 1,75 Grad Celsius gestiegen ist, was dem Doppelten der durchschnittlichen weltweiten Zunahme entspricht. Der Bericht informiert die UNO auch über die zu treffenden Massnahmen in der Schweizer Klimapolitik bis 2020.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Anfang 2014 nahm das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Aktualisierung der Ressourcenpolitik Holz und des dazugehörigen Aktionsplans vor. Diese mit den Kantonen, der Wald- und Holzwirtschaft sowie mit relevanten Sektoralpolitiken erarbeiteten Konzepte sollen die nachhaltige Bereitstellung und effiziente Verwertung von Schweizer Holz gewährleisten. Hauptziel ist dabei eine optimierte Kaskadennutzung: Der Rohstoff soll möglichst lange im Wirtschaftssystem genutzt und von hohen Wertschöpfungsniveaus schrittweise in tiefere überführt werden. So kann man Holz beispielsweise zuerst als Material für Möbel oder Gebäude einsetzen, bevor es als Energiequelle verbrannt wird. Aus einer Evaluation ging hervor, dass der Aktionsplan Holz effektiv sei und zur Erreichung der gesteckten Ziele beitrage. Die Umsetzung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb sich das BAFU zu einer Verlängerung des Programms bis 2016 entschloss. Es stellt dafür jährlich CHF 4 Mio. zur Verfügung.

Aktualisierung der Ressourcenpolitik Holz

Im Dezember forderte der Nationalrat den Bundesrat durch die Überweisung eines Postulats Jans (sp, BS) dazu auf, Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des nachhaltig und naturnah nutzbaren Schweizer Holzes aufzuzeigen. Laut der nationalen Forststatistik und dem Landesforstinventar werde in der Schweiz seit Jahren weniger Holz genutzt als nachwachse. Dies hänge vornehmlich mit der Aufsplitterung des Privatwaldes in über 244 000 Eigentümerinnen und Eigentümer zusammen, welche oft nur kleine Parzellen besässen und ihr Potenzial daher nicht voll ausschöpften. Eine bessere Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials sei erklärtes Ziel der Waldpolitik 2020, ausserdem werde dort eine höhere Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft gefordert: Auch dieses Ziel könne erreicht werden, wenn man die Betriebsstrukturen und eigentumsübergreifende Zusammenarbeit verbessern würde.

Schweizer Holz

Der Ständerat entschied in der Frühjahrssession, eine abgeschwächte Version der Motion von Siebenthal aus dem Nationalrat anzunehmen: Statt der Forderung nach Wiederherstellung von durch Verbuschung und Verwaldung verlorener landwirtschaftlicher Nutzfläche, verlangte er Massnahmen zur Erhaltung des zurzeit noch existierenden Kulturlandes. Bundesrat Schneider-Ammann zeigte sich zwar erfreut darüber, dass die Ratsmitglieder den seiner Meinung nach finanziell überzogenen Anspruch des Nationalrats minderten, betonte aber gleichzeitig, dass schon genügend Vorkehrungen gegen die Ausdehnung der Waldfläche getroffen worden seien: Man denke etwa an die parlamentarische Initiative „Flexibilisierung der Waldflächenpolitik“, an die mit der Agrarpolitik neu eingesetzten Kulturlandbeiträge oder an die erhöhten Beiträge für Landwirtschaftsbetriebe mit einem grossen Anteil an Steillagen. Auch in der grossen Kammer brachte er diese Bedenken nochmals vor, wenngleich chancenlos: Eine deutliche Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen der Christdemokraten, der Grünen und der SVP sowie Grossteilen der FDP und BDP beschloss, ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen: Diese hatte geltend gemacht, dass das Greifen der vom Bundesrat genannten Instrumente sowie das allgemeine Funktionieren des Vollzugs noch nicht ersichtlich seien und man die Motion in der vom Ständerat vorgelegten Fassung deswegen annehmen solle.

Verwaldung und Verbuschung

Im Herbst gaben das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) die Gründung eines nationalen Pflanzenschutzlabors bekannt. Dieses soll Massnahmen erarbeiten gegen die Verbreitung von Organismen wie etwa dem Asiatischen Laubholzbockkäfer, welche in den vergangenen Jahren zunehmend mit dem internationalen Warenverkehr in die Schweiz eingeschleppt wurden und die einheimischen Bäume beschädigten. Die Eröffnung des Labors ist für den Sommer oder Herbst 2014 vorgesehen, der Bau kostet die drei beteiligten Ämter insgesamt CHF 15 Mio.

Gründung eines nationalen Pflanzenschutzlabors

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führte eine Vernehmlassung zu diversen Ergänzungen des Waldgesetzes durch. Zweck dieser Hinzufügungen soll ein verbesserter Schutz vor eingeschleppten Schädlingen sein: Biotische Gefahren wie etwa der asiatische Laubholzbockkäfer sollen in Zukunft auch im Nichtschutzwald mit Unterstützung des Bundes bekämpft werden. Des Weiteren will man mit pflegenden Massnahmen auf den Klimawandel reagieren und die Nutzung einheimischen Holzes fördern. Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist äusserten sich die Kantone und die betroffenen Branchen grundsätzlich positiv. Das Geschäft wartet somit auf die Behandlung im Parlament.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Die grosse Kammer überwies eine Motion von Siebenthal (svp, BE) an den Ständerat. Diese verlangt vom Bundesrat die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Wiederherstellung und Erhaltung von durch Verwaldung und Verbuschung dezimierten Landwirtschaftsflächen ermöglicht. Laut dem Antragsteller hat die Schweizerische Waldfläche in den vergangenen elf Jahren um 12 000 ha zugenommen, was mit einem Verlust von landwirtschaftlichen Flächen einhergehe. Dadurch gingen nicht nur landwirtschaftliche Einkommensmöglichkeiten in Randgebieten verloren, sondern auch wertvolle Zonen für die Förderung von Biodiversität und die für die Schweiz charakteristische und touristisch attraktive Vielfalt der Landschaft. Die zuständige Kommission der kleinen Kammer beantragte im November ebenfalls die Annahme der Motion.

Verwaldung und Verbuschung

Der Nationalrat reichte eine parlamentarische Initiative Favre (fdp, NE) an die kleine Kammer weiter, welche eine Umteilung von bestockten Weiden (sog. „Wytweiden“) von der Wald- in die Landwirtschaftszone verlangt. Dadurch soll erreicht werden, dass diese bereits heute oft für die Viehhaltung benutzten Gebiete hauptsächlich von den Bäuerinnen und Bauern, die oft zugleich die Besitzer des Landes sind, gepflegt und unterhalten werden, und nicht wie bis anhin von den Forstdiensten. So könnten auch der Waldausdehnung in Berggebieten teilweise Einhalt geboten und landwirtschaftliche Nutzflächen besser geschützt werden.

bestockten Weiden

Die beiden Kammern verabschiedeten im Berichtsjahr die parlamentarische Initiative der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik, nachdem sie vom Nationalrat nochmals in wenigen Punkten modifiziert worden war. Demnach soll neu ein Verzicht auf den sonst obligatorischen Rodungsersatz in Gebieten mit zunehmender Waldfläche möglich sein, sowie ausnahmsweise auch in anderen Gebieten zwecks Schonung landwirtschaftlichen Kulturlands sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete. Ebenfalls kein Ersatz ist nötig bei Gebieten, die innerhalb der letzten 30 Jahre eingewachsen sind und die der Landwirtschaft wieder zugänglich gemacht werden sollen. Eine noch weitergehende Lockerung des Rodungsersatzes, die von einer Minderheit Rösti (svp, BE) zugunsten landwirtschaftlicher Anbauflächen gefordert worden war, wurde von einer Koalition der Mitte-Links-Fraktionen abgelehnt. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Binder (svp, ZH), welche die von der Nationalratskommission vorgeschlagene Klausel, auf Ersatz könne auch zugunsten des Baus von Infrastruktur zur Produktion von erneuerbarer Energie verzichtet werden, bekämpfte: Eine aus allen Lagern zusammengesetzte Ratsmehrheit befand, dass eine so vage Formulierung zu unbeabsichtigten Konsequenzen führen könnte und man die Förderung von Alternativenergien besser im Kontext der Energiepolitik abhandeln solle. Zu einem ähnlichen Thema war zudem eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats hängig.Weiter sollen die Kantone künftig in ihren Richtplänen feste Waldgrenzen verzeichnen können, was eine Verhinderung von Waldzunahme auch ausserhalb von designierten Bauzonen ermöglicht. Hintergrund dieser Diskussionen war die fortschreitende Ausdehnung der Waldfläche in der Schweiz, welche sich zurzeit jährlich auf eine Fläche vergleichbar zu jener des Thunersees beläuft: Da der Wald bei der Bevölkerung laut einer kürzlich durchgeführten, repräsentativen Umfrage einen hohen emotionalen Stellenwert geniesst, gleichzeitig durch seine Ausbreitung aber landwirtschaftliche Nutzflächen verdrängt, wurde nach einer umsichtigen und ausgeglichenen Gesetzgebung verlangt.

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Im März 2012 verabschiedete der Bundesrat den ersten Teil seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Darin hielt er die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder auf Bundesebene fest. Diese Anpassung sei nötig, weil die globalen Temperaturen auch gemäss den positivsten Szenarien in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des Klimawandels ansteigen würden. Die Strategie formulierte folgende Ziele: Die Schweiz soll die Chancen nutzen, die der Klimawandel bietet (bspw. für den Sommertourismus); die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, minimieren; sowie die Anpassungsfähigkeit von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft steigern. Die wichtigsten Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel für die Anpassung ergeben, sah der Bundesrat unter anderem in der grösseren Hitzebelastung (insbesondere in den dicht besiedelten Städten), im steigenden Hochwasserrisiko, in der Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität oder auch in der Veränderung von Lebensräumen und Landschaften. Die Anpassungsstrategie listete schliesslich auch die Sektoren, in welchen Anpassungsleistungen vollzogen werden müssen, auf – wie etwa die Landwirtschaft, den Tourismus, die Raumentwicklung oder die Energiewirtschaft. Für diese Sektoren wurden insgesamt 48 Handlungsfelder definiert, die Anpassungsziele festgehalten und die Stossrichtung zur Erreichung dieser Ziele festgelegt.
Der zweite Teil der Strategie bildet der Aktionsplan für die Jahre 2014-2019.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Le Conseil fédéral a adopté la politique forestière 2020 (PFF 2020) visant à fixer une vision à long terme, des objectifs concrets et des lignes stratégiques qui tentent de répondre aux différents intérêts contradictoires de la gestion et de l’utilisation des forêts. Les cinq objectifs traditionnels sont confirmés : mettre à profit le potentiel d’exploitation durable du bois, maintenir la fonction protectrice de la forêt, préserver ainsi qu’améliorer la biodiversité et conserver la surface forestière. Le Conseil fédéral a en outre décidé d’introduire un nouvel objectif consistant en l’atténuation du changement climatique et la minimisation de ses effets à travers l’utilisation de la forêt et de ses ressources. Ainsi, après la décision d’économiser 100 à 150 millions par année, la Confédération a décidé de réinvestir dans la politique forestière et de revenir aux niveaux de financement de 2003. L’association des propriétaires et des exploitants de forêts, Economie forestière suisse, a estimé qu’il y a des lacunes dans la production de produits finis issus du bois poussant au désinvestissement, ceux-ci étant majoritairement élaborés à l’étranger avec du bois suisse subventionné, puis réimportés. Par ailleurs, elle craint que la volonté de valorisation des fonctions qui ne concernent pas la production de bois, soit celles qui sont économiquement peu intéressants pour les propriétaires, ne reste qu’un discours de bonnes intentions. Pro Natura s’est opposé à un calcul global de la surface forestière qui favorise la compensation des coupes en pleine par l’augmentation des surfaces en montagne. L’association favorise plutôt une approche locale basée sur la biodiversité. Elle affirme encore que la mécanisation met en péril l’exploitation de forêts jardinées, plus résistantes, où cohabitent différentes espèces de divers âges, alors que selon elle, la diversité garantit une meilleure productivité.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Im internationalen Jahr des Waldes tat sich einiges in der Schweizer Waldpolitik. Neben einer Änderung des Waldgesetzes beschloss der Bundesrat an einer Sitzung Ende August mit der Waldpolitik 2020 eine strategische Neuausrichtung. Die Neuausrichtung erfolgte gestützt auf die 2009 durchgeführte Evaluation des Waldprogramms Schweiz (WAP-CH), das die Grundlage der Waldpolitik 2020 darstellt. Die neue Strategie setzt sich die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zum Ziel und nimmt verschiedenste Forderungen auf, die nach der 2007/2008 vom Parlament erfolgten Ablehnung der Teilrevision des Waldgesetzes sowie nach dem Rückzug der Initiative „Rettet den Schweizer Wald“ laut geworden waren. Darüber hinaus ist die Strategie um eine bessere Abstimmung der Waldpolitik mit benachbarten Politikbereichen bemüht, darunter unter anderem mit der Biodiversitätsstrategie und der Strategie der Schweiz zur Anpassung an die Klimaveränderung, welche sich zum gleichen Zeitpunkt in Erarbeitung befanden.

Waldpolitik 2020