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Le Conseil fédéral a révisé l'Ordonnance sur la protection des jeunes travailleurs (OLT). Auparavant, les mineurs devaient atteindre leur majorité pour exécuter des travaux dangereux dans la profession qu'ils avaient apprise. Le Conseil fédéral lève cette interdiction, puisque davantage de jeunes achèvent leur formation avant d'avoir 18 ans. Dès à présent, les jeunes titulaires d'un certificat fédéral de capacité (CFC) ou d'une attestation fédérale de formation professionnelle (AFP) peuvent exercer pleinement leur métier.

Révision 2018 de l'ordonnance sur la protection des jeunes travailleurs

Das WBF revidierte die Verordnung vom 11. September 2017 über Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen, welche die eidgenössische Anerkennung von Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen gewährleistet. Die neue Verordnung trat am 1. November 2017 in Kraft. Der Bundesrat beantragte in der Folge, die beiden gleichlautenden Postulate Jositsch (sp, ZH; Po. 12.3428) und Häberli-Koller (cvp, TG; Po. 12.3415) abzuschreiben. Der Nationalrat resp. der Ständerat kamen dieser Aufforderung im Sommer 2018 nach, indem sie den Bericht über die Motionen und Postulate 2017 guthiessen.

Anerkennung der Nachdiplomstudiengänge Höhere Fachschule
Dossier: Höhere Fachschulen

La Confédération a décidé d’augmenter son soutien financier aux examens fédéraux professionnels, tels que brevets ou diplômes, qui sont destinés aux anciens apprentis ou aux universitaires qui ont acquis plusieurs années de pratique. Jusqu’alors, les coûts étaient principalement assumés par les candidats. Cette initiative qui va coûter environ 25 millions de francs par années permettra d’alléger les taxes. Néanmoins, il est intéressant de noter que cette subvention s’arrête aux examens et ne prend pas en compte les cours.

soutien financier aux examens fédéraux professionnels

Im November hat das EVD die Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen angepasst. Mit der Revision werden neue Fachrichtungen für die verschiedenen Bildungsgänge sowie ein neuer Bereich „Verkehr und Transport“ eingeführt. Bestehende Bezeichnungen von Fachrichtungen oder Titeln werden teilweise geändert.

Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Im Juni genehmigte der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung; sie trat anfangs August in Kraft. Mit der Revision wird das Angebot für Berufsmaturandinnen und maturanden flexibler und durchlässiger. Die bisherigen sechs Richtungen – gestalterischer, gesundheitlich-sozialer, gewerblicher, kaufmännischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereich – werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese Schwerpunkte orientieren sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Die ersten Lehrgänge nach den neuen Bestimmungen sollen im Sommer 2014 starten. Bis dahin müssen ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan sowie darauf aufbauend kantonale, regionale oder institutionelle Schullehrpläne erarbeitet werden.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Die Vorlage stiess sowohl bei Lehrern wie auch bei Bildungspolitikern auf Ablehnung. Viele der befragten Institutionen sehen mit dieser Reform das Erfolgsmodell der Berufsmaturität gefährdet. Die Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen wollte aus diesem Grund ganz auf die Revision verzichten. Ähnlich skeptisch äusserte sich die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen. Sie befürchtet, dass durch die Flexibilisierung der Ausbildung bei Studienbeginn kein kongruenter Wissensstand mehr bestünde und daher in vielen Fachbereichen Vorkurse oder Aufnahmeprüfungen eingeführt werden müssten. Wirtschaftskreise kritisierten vor allem die Untervertretung von Naturwissenschaft und Technik in den Grundlagefächern. Gemäss dem Kaufmännischen Verband trägt die Verordnung den Besonderheiten der kaufmännischen Berufsmaturität kaum Rechnung. Auch bei den Parteien stiess der Verordnungsentwurf auf viel Widerstand. Für SP, FDP und SVP fehlt es insbesondere am Berufsbezug der Ausbildung.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im Berichtsjahr wurde der Entwurf zur Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum der Revision stehen eine erhöhte Flexibilität der Angebote und eine Angleichung der Ausbildungsinhalte der beiden Hauptbereiche Technik und Kaufmännisches. Die Berufsmaturität wäre damit weniger eng an den erlernten Beruf gebunden und hätte mehr Allgemeinbildung und interdisziplinäres Lernen zum Inhalt. Neu soll es vier Grundlagenfächer geben, nämlich zwei Landessprachen, eine weitere Fremdsprache sowie Mathematik. Das bisher eigenständige Fach Geschichte wird dagegen gestrichen und in das neue Fach Gesellschaft und Wirtschaft integriert.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Der Bundesrat erliess eine Verordnung über das Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB). Das EHB, welches das Schweizerische Institut für Berufspädagogik ersetzt, soll seine Tätigkeit im Herbst 2006 in Zollikofen (BE), Lausanne und Lugano aufnehmen und ist als Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung konzipiert. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Ausbildung von Lehrkräften und anderen Bildungsverantwortlichen wie Prüfungsexperten sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung. Die EDK hätte es vorgezogen, das EHB in die bestehende Hochschullandschaft zu integrieren, da sie befürchtete, dass ein eigenständiges Hochschulinstitut die Anerkennung des schweizerischen Ausbildungssystems durch das Ausland zusätzlich erschwert.

Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung

Angesichts der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt wurde ein Komitee von Jugendlichen bei Volkswirtschaftsminister Deiss vorstellig. Es forderte vom Bund mehr Engagement gegen die Jugendarbeitslosigkeit: Das Angebot an Lehrwerkstätten, Handels- und Fachmittelschulen sei um 10% auszubauen, ausgelernte Lehrlinge seien während mindestens eines Jahres im selben Betrieb weiterzubeschäftigen und Betriebe, die selber keine Lehrlinge ausbildeten, sollten Lehrabgänger zu einem Teilzeitpensum von 3-4 Tagen übernehmen. Bundesrat Deiss versprach, vor allem bei den Übergangsangeboten aktiv zu werden und den Anteil der Betriebe mit Lehrlingsausbildung von zur Zeit 30% auf 40% zu erhöhen. Konkret setze der Bundesrat auf Lehrstellenverbünde, Motivationssemester und Kurz-Lehrstellen. Die Bundesratsparteien beschlossen die Einberufung einer Lehrstellenkonferenz.

Jugendarbeitslosigkeit

Nachdem die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz im Jahr 2000 Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit gewesen waren, gab der Bundesrat im Juli des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag. Ziel der Revision ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung sowie die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe.

Medizinalberufsgesetz

Im Sommer des Berichtsjahres kam bei den Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität erstmals die vom Bund erlassene strengere Verordnung zur Anwendung, welche nur noch zwei statt drei ungenügende Noten zulässt. Somit wurden die Berufsmaturandinnen und -maturanden nach einem anderen Reglement geprüft, als jenem, mit dem sie die Schule begonnen hatten. Als es aufgrund dieser Tatsache zu Rekurseingaben kam, machten einzelne Kantone die Prüfungsentscheide auf eigene Faust rückgängig. Das BBT drängte angesichts dieser Unregelmässigkeiten auf eine kurze Übergangszeit, um eine möglichst rasche Qualitätssteigerung der Berufsmaturität zu erreichen.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität