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Diskussionslos wurde eine Motion der nationalrätlichen WBK von der grossen Kammer abgelehnt, welche Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) verlangt hatte. Kommissionssprecher Bieri (cvp, ZG) begründete die Ablehnung mit der veränderten Marktlage und mit der Tatsache, dass das BBG diesbezüglich bessere Lösungen biete.

Bildungs- und Weiterbildungszeit

Der Nationalrat folgte einer Minderheit seiner Kommission und beschloss, auf die 1999 eingereichte parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) nicht einzutreten, welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen gefordert hatte. Im Grundsatz war das Anliegen des Vorstosses auch vom Bundesrat unterstützt worden. Nichteintreten wurde dann aber vor allem mit Verweis auf die im Rahmen vom nBBG geplanten Massnahmen sowie aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung von konzessionierten Unternehmen in einer kompetitiven Marksituation begründet. Im weiteren schrieb die grosse Kammer ein Postulat seiner WBK als erfüllt ab, das die Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Lehrstellen im neuen Leistungsauftrag für den ETH-Bereich verlangt hatte.

Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen

Noch sind die Schweizer Fachhochschulen im Aufbau, schon sollen ihnen neue Aufgaben zugewiesen werden. Der Bundesrat will ihnen auch die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur unterstellen und das Bologna-Modell des zweistufigen Studiums einführen. Zudem soll die angewandte Forschung und Entwicklung verstärkt werden. Mit diesem Ziel gab er Ende Jahr eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in die Vernehmlassung. Bei der Finanzierung will es der Bund bei einem Drittel der Kosten bewenden lassen. Für die neuen Fachbereiche ist er bereit, einen „bescheidenen Beitrag“ (genannt wurden 10 Mio Fr. pro Jahr) zu leisten, an die Umsetzung der Bologna-Doktrin 14 Mio Fr. bis 2007.

Revision des Fachhochschulgesetzes

Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilte, begannen 2001 30% der jungen Erwachsenen in der Schweiz ein Hochschulstudium; 1981 waren es erst 12% gewesen. 17'582 Personen nahmen eine Ausbildung an universitären Hochschulen und 9227 eine an den Fachhochschulen auf. Insgesamt studierten knapp 100 000 Personen an einer universitären Hochschule der Schweiz, rund 29'000 an einer Fachhochschule. Gemäss BFS trugen der dynamische Wandel des Hochschulsystems und die wachsende Bildungsnachfrage sowie die Fachhochschulen und deren fortschreitende Anerkennung wesentlich zu der Öffnung der letzten zwanzig Jahre bei. Bei den Fachhochschulen stieg die Quote seit ihrer Gründung 1997 von 5,2 auf 9,7% der jugendlichen Bevölkerung. 2001 lag der Anteil der Frauen beim Universitätseintritt erstmals höher als jener der Männer. Gemäss BFS nimmt die Beteiligung der Frauen jedoch ab, je fortgeschrittener das Studium ist. Bei der Gesamtheit der Studierenden machen die Frauen lediglich noch 48% aus. Von den Abschlüssen wurden 2001 34% der Doktorate und 45% der Lizenziate und Diplome von Frauen erworben. Ein starkes Ungleichgewicht in der Geschlechtervertretung besteht nach wie vor an den Fachhochschulen. Dort waren 2001 lediglich 33% der Studienanfänger Frauen. Das BFS begründete den Unterschied mit dem bisher mehrheitlich von typischen Männerdomänen bestimmten Fächerangebot; Fachbereiche wie Kunst oder Soziale Arbeit befänden sich an den Fachhochschulen erst im Aufbau.

Anteil der Frauen beim Universitätseintritt

Trotz der wirtschaftlichen Stagnation und den steigenden Arbeitslosenzahlen blieben im Berichtsjahr die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsmassnahmen fast gänzlich aus. Als sich abzeichnete, dass die auf den Herbst angesagte konjunkturelle Erholung nicht eintreten würde, reichte die SP-Fraktion im Herbst im Nationalrat zwar einige Vorstösse für eine Wiederankurbelung der Wirtschaft ein. Gemessen an den Vorankündigungen in den Medien blieben die Forderungen allerdings bescheiden und wurden ohne besonderen Nachdruck formuliert. Konkret regte die SP mit Postulaten (02.3499, 02.3509, 02.3512) ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung eines Impulsprogramms für den Wohnungsbau sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate an. Letztere Forderung wurde vom Bundesrat kurz nach der Einreichung des entsprechenden Postulats erfüllt. Im Oktober gab zudem das EVD die von den Unternehmen freiwillig angelegten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven frei. Rund 1000 Unternehmen wurden damit ermächtigt, angesparte Mittel im Umfang von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen.

Forderungen nach Konjunkturförderungsmassnahmen

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (siehe unten, Forschung) erklärte der Bundesrat die Umsetzung der Strategie gemäss neuem Berufsbildungsgesetz zu einem Hauptziel der neuen Bundespolitik. Im Zentrum muss seiner Auffassung nach die flexible Anpassung der Ausbildung an die veränderten Bedürfnisse von Individuum und Wirtschaft stehen. Eine weitere Hauptaufgabe sieht er in der Überführung der Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Zuständigkeit des Bundes. Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Aufwendungen soll von rund 16 auf 25% steigen.

Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen.

EDK Masterplan

Ende Oktober nahm eine Delegation unter Bundesrätin Dreifuss in Paris einen OECD-Länderbericht zum tertiären Bildungsbereich in der Schweiz entgegen und diskutierte die darin enthaltenen Empfehlungen mit dem „Comité de l’éducation“ der OECD und mit den an der Überprüfung beteiligten Experten. Der Bericht war Ende der 90er Jahre auf Anfrage der Schweiz in der Absicht gestartet worden, den Stand der in der Schweiz stattfindenden Reformen im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen durch ein international anerkanntes Gremium überprüfen zu lassen. Die wichtigsten Fragen betrafen den Hochschulzugang, das Niveau des Fachhochschulausbaus, die Umsetzung der Ziele der Bologna-Doktrin (Einführung zweistufiger Studiengänge nach angelsächsischem Modell) und die damit zusammenhängende Frage des Europäischen Kredit-Transfer-Systems ECTS, die Erneuerung von Lehre und Forschung, die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Weiterbildung, das Monitoring des Tertiärsystems, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und die Internationalisierung des Hochschulbereichs. In ihrem Bericht anerkannten die Experten das insgesamt hohe Niveau der Ausbildung in der Schweiz sowie deren beträchtliches Potenzial bei der universitären Forschung, insbesondere bei den Natur- und den technischen Wissenschaften. Als beachtliche Leistungen wurden die in jüngster Zeit markant gesteigerte Maturitätsquote, der Fortschritt im Aufbau der Fachhochschulen und die zunehmende Einführung des New Public Managements im Hochschulbereich hervorgehoben. Nachholbedarf wurde hingegen bei der Frauenförderung, beim Hochschulzugang von Kindern nicht-akademischer Eltern und beim „life long learning“ geortet. Aufgrund ihrer Analyse formulierten die Experten einen ganzen Katalog von Empfehlungen an die Adresse der Schweiz, welche der Bundesrat zum Teil in seine Vorschläge zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 aufnahm.

OECD-Länderbericht zum tertiären Bildungsbereich

Der Nationalrat nahm ein Postulat Zäch (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, für eine Verankerung medizinethischen und medizinrechtlichen Wissens in der medizinischen Ausbildung zu sorgen.

medizinischen Ausbildung

Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat mit 29 zu 4 Stimmen eine Motion der WBK des Nationalrates, welche die Erarbeitung eines integralen Bundesgesetzes über die Weiterbildung verlangte, nur in Postulatsform. Lediglich die Vertreter der SP machten sich für die verbindliche Form stark. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat begründete die kleine Kammer die Abschwächung des Vorstosses damit, dass vor dem Entscheid, ein neues Rahmengesetz zu schaffen, verschiedene Fragen, insbesondere jene nach der notwendigen Verfassungsgrundlage zu klären seien, da die Weiterbildung auch Sache der Kantone und der Berufsverbände sei. Auch müsse der Begriff der Weiterbildung exakter definiert werden, da es nicht angehen könne, dass mit einer allzu breiten Definition an der Schnittstelle zwischen Weiterbildung und anderweitiger persönlicher Entfaltung dem Staat Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen überbürdet werden, die letztlich Angelegenheit des Individuums seien. Grundsätzlich wollte der Ständerat einen gewissen Handlungsbedarf im Bereich der Weiterbildung aber nicht ausschliessen.

Bundesgesetzes über die Weiterbildung

Ohne sie materiell zu diskutieren nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 82 zu 66 Stimmen eine Motion Gysin (fdp, BL) an, die ein stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen verlangte; der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in der Regelung der Studiengänge erhalten und diese massiv stärker subventionieren. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der kantonalen Kompetenzen insbesondere im Billdungsbereich lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession ab.

stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen

Die Universität Basel machte zügig voran mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration. Nachdem schon auf das Wintersemester 2000/01 das dreistufige System (Bachelor, Master, Doktorat) in den auf diesen Zeitpunkt neu eingerichteten Pflegewissenschaften eingeführt worden war, erfolgte auf das Wintersemester 2002/03 erstmals an einer Schweizer Universität die Umstellung in den gesamten Naturwissenschaften sowie im Bereich Sport. 2003 soll „Bologna“ auf die wirtschaftswissenschaftliche, juristische und geisteswissenschaftliche Fakultät ausgedehnt werden. Erleichtert wird die Umsetzung in Basel durch eine überwiegend positive Einstellung der Studierenden gegenüber dem Bologna-System. Der gesamtschweizerische „Verband der Schweizerischen StudentInnenschaft“ (VSS) und die aus dem Dachverband ausgetretene Genfer Studentenkonferenz äusserten demgegenüber nach wie vor grosse Vorbehalte gegen „Bologna“, da sie in der vorgesehenen Strukturänderung die Gefahr einer Verschulung der Studien und eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit sehen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Der Ständerat begann in der Sommersession mit der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), das als indirekter Gegenvorschlag zur „Lehrstelleninitiative“ (siehe unten) eine Aufwertung der Berufsbildung und ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes in diesem Bereich anstrebt. Inhaltlich schuf er nur wenige Differenzen zum Nationalrat. Gegen einen Antrag der Mehrheit der Kommission, die fand, der Markt reguliere sich selber, sprach sich die kleine Kammer mit 18 zu 12 Stimmen dafür aus, dass der Bund bei Lehrstellenmangel befristete Massnahmen ergreifen kann. Auch Bundesrat Couchepin setzte sich für diese Bestimmung ein, die einen Rückzug der „Lehrstelleninitiative“ ermögliche. Anders als die grosse Kammer war der Ständerat aber der Ansicht, dass der zwingende Unterricht einer Fremdsprache in der Lehre nicht angebracht sei. Dies würde viele Lehrlinge überfordern; in nur einer Stunde pro Woche lerne man ohnehin nicht viel, der Bundeskasse bringe der Verzicht auf den Fremdsprachenunterricht aber 40 Mio Fr. Die gewichtigste Differenz schuf die kleine Kammer bei der Finanzierung, wo sie den Anteil des Bundes auf lediglich 25% festlegen wollte. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr für 27,5% ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit Blick auf die Bundeskasse und die Schuldenbremse mit dem Argument, es sei nicht sinnvoll, im Gesetz Beiträge einzusetzen, die mit dem Budget nicht vereinbar seien. Damit wurde die Beteiligung des Bundes an der Berufsbildung um ca. 65 Mio Fr. auf rund 625 Mio Fr. vermindert. Ebenfalls eine bedeutende Korrektur nahm der Ständerat beim Berufsbildungsfonds vor: Der Bundesrat soll ganze Branchen erst dann zu Beiträgen verpflichten können, wenn sich mindestens die Hälfte der Betriebe beteiligt, die 50% der Lehrlinge angestellt haben. Der Nationalrat hatte die Grenze bei je 30% gesetzt. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrten beide Kammern vorerst auf ihren Positionen. Nach der Einigungskonferenz schloss sich der Nationalrat in der Frage der Fremdsprache und bei der Bundesbeteiligung (25%) dem Ständerat an; durchsetzen konnte er sich hingegen beim Berufsbildungsfonds (Quorum von 30%). In der Schlussabstimmung wurde das neue Berufsbildungsgesetz von beiden Kammern einstimmig angenommen.

neue Berufsbildungsgesetz

Im Vorjahr hatte der Bundesrat 600 Experten beauftragt, die total 220 Studiengänge an den sieben Fachhochschulen unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund dieser Evaluation zog die Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK), ein beratendes Organ des Bundesrates, eine erste Bilanz. In allen vom Bund vorgegebenen Bereichen (Lehre, angewandte Forschung und Dienstleistungen) seien markante Fortschritte zu verzeichnen. 126 Studiengänge (57%) erhielten die Note gut bis sehr gut, 67 (30%) wurden als Mittelmass bezeichnet und 27 (12%) genügten den Anforderungen nicht. Zur letzteren Gruppe zählten vor allem Studiengänge in den Bereichen Kunst, Gestaltung und Architektur. Allgemein als mangelhaft wurde die Forschung erachtet. Dafür wurden strukturelle Gründe verantwortlich gemacht, haben die Dozenten an den Fachhochschulen doch ein dreimal höheres Unterrichtspensum als jene der Universitäten, was dazu führt, dass kaum Zeit für Forschung bleibt. Der Verband der Fachhochschuldozierenden verlangte denn auch eine Reduktion der Pflichtlektionen um 50%. Erschwerend für die Forschung kommt hinzu, dass die Fachhochschulen nur über einen sehr schwach ausgestalteten Mittelbau verfügen. Noch nicht nach Wunsch verläuft auch die vom Bundesrat geforderte Konzentration der Lehre und Forschung auf wissenschaftliche Schwerpunkte. Die EFHK verlangte deshalb eine radikale Redimensionierung der Zahl der Studiengänge. Als nicht gelöst bezeichnete sie die Frage des Zugangs mit einer gymnasialen Matura. Die Bedingung eines einjährigen Berufspraktikums sei zunehmend verwässert worden. Damit drohe das spezielle Profil dieser nichtakademischen Hochschulausbildung verloren zu gehen [50].

erste Bilanz markante Fortschritte mangelhaft Forschung

Die grosse Kammer folgte dem Ständerat, der im Vorjahr eine parlamentarische Initiative der WBK des Nationalrates für ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT-Umschulungsgesetz) abgelehnt hatte, und beschloss, das Vorhaben nicht mehr weiter zu verfolgen. Dafür überwies er knapp mit 63 zu 60 Stimmen eine seither eingereichte Motion der WBK (Mo. 02.3210), die den Bundesrat beauftragt, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, um dem herrschenden Wirrwarr an Abschlüssen und Berufsbezeichnungen zu begegnen. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung müsse von den Organisationen der Arbeitswelt und nicht vom Bundesrat ausgehen, weshalb er beantragt hatte, die Motion abzulehnen.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Im Vorjahr hatte der Bundesrat seinen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Darin sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, ihre Hochschulpolitik (einschliesslich der Fachhochschulen) landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Ziele sind eine grössere Mobilität der Studierenden sowie eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die Betroffenen zeigten sich mit den Vorschlägen nur beschränkt zufrieden. Die schlechtesten Noten erhielt der Entwurf von der SP. Sie bezeichnete ihn als „nicht akzeptabel“ und verlangte vom Bundesrat eine Überarbeitung. Der grösste Mangel sei die fehlende Idee einer gesamthaften Steuerung in der Hochschulpolitik. Zudem drücke sich der Vorschlag um die Definition von klaren Schwerpunkten im universitären Angebot. Die FDP äusserte sich zwar positiv zum grundsätzlichen Geist der Reform, meinte aber, diese werde zu zögerlich angegangen. So sei das Problem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht gelöst. Bezüglich der Finanzierung werde das Subsidiaritätsprinzip ignoriert. Auch die CVP bemängelte, dass die zentrale Frage der Finanzierung weitgehend ausgeklammert werde. Am zufriedensten zeigte sich die SVP. Sie begrüsste die allgemeine Stossrichtung und kritisierte lediglich die vorgesehene begriffliche Gleichsetzung von Fachhochschulen und akademischen Universitäten. Grundsätzliche Einwände erhob die Konferenz der Universitätsrektoren (Crus). Sie fragte sich, ob wirklich schon kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Universitätsförderungsgesetzes die Weichen für weitergehende Umgestaltungen zu stellen seien. Ähnlich zurückhaltend äusserten sich mehrere Kantone, der Wirtschaftsverband Economiesuisse, der ETH-Rat und die Konferenz der Fachhochschulen. Kontrovers beurteilt wurde auch die Ausgestaltung des kooperativen Föderalismus. Die Konstruktion einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Kantonen wurde vom Kanton Waadt und der Crus verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragte der Bundesrat die beiden involvierten Departemente (EDI und EVD), den Entwurf noch einmal gänzlich zu überarbeiten.

neuen Hochschulartikel

Am 1. Juni trat das neue Anwaltsgesetz in Kraft, welches die interkantonale Freizügigkeit für Anwälte einführt. Seit diesem Datum können Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Als Konsequenz wurden die Berufsregeln und Disziplinarmassnahmen auf Bundesebene vereinheitlicht. Gestützt auf das Abkommen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr regelt das Anwaltsgesetz ebenfalls die Modalitäten für die Zulassungsbedingungen für Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU; da dies im Vorjahr vergessen worden war, genehmigte das Parlament diskussionslos die Ausweitung auf die EFTA-Staaten.

interkantonale Freizügigkeit für Anwälte

In Form von Postulaten überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen seiner WBK, welche einerseits die Lancierung eines Impulsprogramms zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen sowie andererseits eine Weiterbildungsoffensive für wenig qualifizierte Personen gefordert hatten. Eine dritte Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Erarbeitung eines integralen Bundesgesetzes über die Weiterbildung verlangt – wobei der Begriff Weiterbildung sowohl die berufsorientierte Weiterbildung, die allgemeine Erwachsenenbildung als auch die Bildung Erwerbsloser umfasst – wurde von der grossen Kammer als solche überwiesen. Schon in seiner Sommersession hatte der Nationalrat einer Motion seiner Kommission in abgeschwächter Form als Postulat Folge gegeben, wonach die Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit von drei bis fünf Tagen für alle Beschäftigten geprüft werden soll zur Verhinderung einer Spaltung der Gesellschaft hinsichtlich der Einführung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Bildungs- und Weiterbildungszeit

Die Verantwortlichen des Aktionsprogramms „Chancengleichheit an den Fachhochschulen zogen eine positive Zwischenbilanz. An einer Tagung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde betont, dass ihm Rahmen des Programms neue Studiengänge entwickelt worden seien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet sind. Zudem habe man die Lücken im Bereich „Gender Studies“ schliessen können.

Fachhochschulen

Aus den gleichen Gründen wie der Nationalrat empfahl auch der Ständerat die von mehreren Jugendorganisationen 1999 eingereichte Volksinitiative „für ein ausreichendes Bildungsangebot“ („Lehrstelleninitiative“), die ein Verfassungsrecht auf Berufsbildung verlangt, zur Ablehnung. Er bedauerte allerdings, dass er aus Termingründen (der Beschluss zur Initiative musste spätestens in der Märzsession gefällt werden) dies nicht erst nach der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) tun konnte (siehe oben). Da das BBG von Bundesrat und Parlament als echte Alternative zur Initiative erachtet wurde, stimmten die Räte einer Verschiebung der Abstimmung über die Volksinitiative bis 2003 zu. Die Initianten, denen die Bestimmungen zur Sicherung von genügend Lehrstellen im BBG zu unverbindlich waren, beschlossen, die Initiative aufrecht zu erhalten.

Lehrstellen-Initiative

Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Basel-Stadt eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Befindlichkeiten der Lehrerschaft durchgeführt. Erfasst wurden alle Lehrpersonen von den Kindergärten bis zu den Gymnasien sowie KV und Berufsschulen. Positiv fiel auf, dass der Beruf an sich vor allem hinsichtlich Verantwortung, Anforderungsvielfalt und Tätigkeitsspielraum durchaus geschätzt wird. Als Defizite im Berufsalltag wurden die fehlende Kultur der Offenheit und Toleranz, geringe Mitsprachemöglichkeiten und das eher niedrige Niveau der Löhne genannt. Zu schaffen machte der Lehrerschaft aber vor allem die zunehmende Belastung. 71% der Lehrkräfte erachteten das Verhalten schwieriger Schülerinnen und Schüler als stark bis sehr stark belastend. Es folgten die Heterogenität der Klasse (55%), Verpflichtungen ausserhalb des Unterrichts (54%) und administrative Pflichten (53%). Auf die zunehmende Belastung zurückgeführt wurde, dass sich bei fast einem Drittel der Lehrkräfte Merkmale des Burnout-Syndroms – emotionale Erschöpfung (29.6%), reaktives Abschirmen (27.4%) und verminderte Zuwendungsbereitschaft gegenüber Schülern (21.6%) zeigten. Als Verbesserungen wünschten sich die befragten Lehrpersonen eine zeitliche Entlastung für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts (85%), mehr Geld für die Schule (81%), eine Reduktion der Pflichtstundenzahl und vermehrte Unterstützung (je 76%), ein besseres Image der Schule (68%) und eine Verkleinerung der Klassengrössen (62%).

Lehrermangel und Lehrerüberfluss

Wer in einem Kanton eine Berufslizenz hat, darf seinen Beruf grundsätzlich in der ganzen Schweiz ausüben. Mit einem Gutachten zu einem konkreten Fall (Bündner Psychotherapeutin vs. Kanton St. Gallen) verlieh die Wettbewerbskommission (WEKO) diesem Prinzip des Binnenmarktgesetzes Nachdruck. Sie verwies auf das dort verankerte Herkunftsortprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), wonach eine Person ihre privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben darf, wenn ihr dafür von einem Kanton die Erlaubnis erteilt wurde. Laut Weko darf von diesem Prinzip nur „aus überwiegenden öffentlichen Interessen“ abgewichen werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kanton die im Herkunftskanton geltenden Anforderungen an die Berufsausübung als ungenügend erachtet und deswegen die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet sieht.

Berufslizenz in der ganzen Schweiz

Vor einem Jahr hatte die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) das Qualitätslabel „eduQua“ als Pilotprojekt in sechs Kantonen eingeführt, um Licht in den unübersichtlich gewordenen Dschungel der Weiterbildungsangebote zu bringen. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Berufsbildungs- und Arbeitsämtern, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie dem Seco soll das neue Label nun landesweit etabliert und damit zur anerkannten Grundlage für behördliche Entscheide etwa im Bereich der staatlichen Subventionierung von Weiterbildung werden.

Qualitätslabel „eduQua“

Der Nationalrat beschloss mit 106 zu 55 Stimmen, dem Bundesrat und seiner WBK zu folgen und der Stimmbevölkerung sowie den Ständen die Ablehnung der Volksinitiative „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“ zu empfehlen. Eine bürgerliche Mehrheit sah die wichtigsten Punkte der „Lehrstellen-Initiative“ mit dem neuen Berufsbildungsgesetz als realisiert an. Die Kommissionsminderheit hatte dagegen gehalten, dass der im BBG vorgesehene Berufsbildungsfonds branchenspezifisch und fakultativ sei, womit er nur in Branchen mit einem hohen Organisationsgrad zum Tragen komme. Gerade neue Berufe im Informatik- und High-Tech-Bereich seien jedoch nicht organisiert. Die WBK hatte im Einklang mit dem Bundesrat entschieden, das BBG explizit zum indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren zu ernennen.

Lehrstellen-Initiative

In Form einer parlamentarischen Initiative verabschiedete die nationalrätliche WBK im April mit 19 zu 3 Stimmen ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungsgesetz), das den Ein- und Umstieg von Erwachsenen in Berufe der Informatik und Telekommunikation fördern soll. Dank einer Weiterbildungsoffensive, die Beiträge an den Ausbau eines modulartigen Weiterbildungssystems sowie Bildungsgutscheine für Umschulungswillige beinhaltet, wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Behebung des Mangels an Fachleuten im Bereich Informatik und Telekommunikation angestrebt. Für diese Massnahmen sollen auf vier Jahre befristet insgesamt 100 Mio Fr. zur Verfügung gestellt werden, wobei 20 Millionen für den Ausbau und je 20 Millionen jährlich für den Betrieb der Weiterbildung vorgesehen sind. Insbesondere seitens der SVP-Vertreter waren in der Kommission Bedenken gegen ein solches Staatsengagement aufgekommen [23]. Als Erstrat trat der Nationalrat in seiner Sommersession auf das Geschäft ein. SP und CVP sprachen sich für das Gesetz aus, die SVP und eine FDP-Mehrheit lehnten es ab – mit der Begründung, die Lage habe sich in den Bereichen Informatik und Telekommunikation entschärft, wohingegen in anderen Bereichen Fachleute auch Mangelware seien. Schliesslich stimmte der Rat dem Gesetz mit 93 zu 49 Stimmen zu. Beim an das Gesetz gekoppelten Finanzierungsbeschluss hingegen verfehlte der Gesamtkredit von 100 Mio Fr. mit einer Zustimmung von 93 zu 53 Stimmen das gemäss Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Die Vorlage ging in solch amputierter Form – also ohne die entsprechenden finanziellen Mittel – an den Ständerat, der im Herbst dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten folgte.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien