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Im Juli gab der SNF die Ausschreibung eines mit 8 Mio Fr. dotierten Nationalen Forschungsprogramms bekannt, welches die Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz untersuchen und Grundlagen für eine moderne Sprachenpolitik ausarbeiten soll. Die Forschungen sollen bis Ende 2008 abgeschlossen sein.

Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz

Der Nationalrat lehnte eine Motion Galladé (sp, ZH) ab, welche verlangte, dass Betriebe, die Lehrstellen oder Ausbildungsplätze in anderer Form (Praktikum) anbieten, ein Qualitätslabel erwerben können. Gemäss Bundesrat bestehe schon ein entsprechendes Label in den Kantonen der Romandie und dem Tessin (CRFP), an dem sich auch Schwyz und Zug beteiligten. Das BBT habe zusammen mit der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz vereinbart, das erfolgreiche Label-Projekt der CRFP auf die ganze Schweiz auszudehnen.

Qualitätslabel

In seiner Antwort auf eine Frage von Pia Hollenstein (gp, SG) betreffend Nationale Forschungsprogramme (NFP) erklärte der Bundesrat, der Entscheid für ein neues NFP „Nichtionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit“ falle voraussichtlich Ende Jahr. Er habe dieses Programm, das die Wirkung der sogenannt nichtionisierenden Strahlung untersuchen soll, die im Kontext der Ausbreitung der Mobilfunktechnik zu einem aktuellen Thema geworden ist, zunächst aus Budgetgründen zurückgestellt, wolle es nun aber in Beantwortung verschiedener parlamentarischer Interventionen und unter Berücksichtigung des hohen Interesses seitens der Kantone lancieren.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Die EDK verabschiedete ein Passerellen-Reglemet, nach dem Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität über eine Ergänzungsprüfung Zugang zu universitären Hochschulen erhalten. Diese Prüfung umfasst die Fachbereiche lokale Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften.

Passerellen-Reglemet Berufsmaturität

Dieter Imboden, Professor für Umweltphysik an der ETH Zürich, ersetzt 2005 die Mikrobiologin Prof. Heidi Diggelmann (Lausanne) als Präsident des Forschungsrates des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Nur zwei Jahre nach Abschluss der Statutenrevision entschied der SNF, die Evaluation der Forschungsgesuche zu reformieren. Die Arbeitslast der 90 Miliz-Mitglieder des Forschungsrates betrage jetzt schon ein bis zwei Tage in der Woche, so dass eine seriöse Beurteilung der Gesuche mit dem heutigen System bald nicht mehr möglich sei.

Schweizerischen Nationalfonds

Im März gab das BBT bekannt, dass es nach der Auflösung der „Task-Force Lehrstellen“ die Aufsicht über den Lehrstellenmarkt weiterführe, weil der Strukturwandel weitergehe und die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger zunehme. Im Jahr 2003 blieb der Lehrstellenmarkt gemäss Schlussbericht der Task-Force mehrheitlich stabil. Bewährte Massnahmen vor Ort wie der Einsatz von Lehrstellenförderern, die Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden sowie die Vermittlung und das Mentoring von Jugendlichen ohne Lehrstelle hätten zur Stabilisierung der Lage beigetragen. Angespannt sei die Lehrstellensituation noch in den urbanen Zentren.

Task Force Lehrstellen 2003

In seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Anfragen erklärte der Bundesrat, das neue Berufsbildungsgesetz sehe eine Harmonisierung der Lehrverträge vor, um die Mobilität der Lehrlinge zu fördern und die administrativen Hürden für die Lehrbetriebe abzubauen. Für Kleinbetriebe ergäben sich neue Chancen, weil der Bund mit dem Innovationskredit über Mittel für Anschubfinanzierungen von Lehrbetriebsverbünden und für die Weiterentwicklung des Ausbildungsmodells verfüge. Im Rahmen des Gesetzes werde er auch spezifische Massnahmen wie Informatikkurse für junge Frauen weiterführen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

neue Berufsbildungsgesetz

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Cina (cvp, VS). Dieses beauftragte den Bundesrat, in Anlehnung an den traditionellen Bericht der Bundesregierung über die freien Berufe, der vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht wird, einen Bericht zu verfassen, der sowohl die charakteristischen Merkmale der freien Berufe in der Schweiz als auch deren Rolle in der Wirtschaft aufzeigt.

Bericht freien Berufe in der Schweiz

Auch wenn das neue Berufsbildungsgesetz mit Kurzlehren den Schulschwachen künftig den Berufseinstieg erleichtern dürfte, scheint sich der Trend zu gebrochenen Bildungswegen zu verstärken, wie die Studie „Transition von der Erstausbildung ins Erwerbsleben“ des BFS zeigte. Als Folgeuntersuchung von PISA in der Reihe „Bildungsmonitoring Schweiz“ angelegt, untersuchte die Erhebung, wie Jugendliche den Eintritt in die nachobligatorische Ausbildung bewältigen. 9% fanden zwei Jahre nach absolvierter Schulpflicht den Einstieg in eine Lehre oder weiterführende Schulen noch nicht. Analog zu PISA zeigte sich, dass Jugendliche aus bescheidenen sozialen Verhältnissen, junge Migrantinnen und Migranten sowie Realschüler geringere Aussichten auf eine nachobligatorische Ausbildung haben, selbst wenn sie schulisch ebenso begabt sind wie andere Jugendliche.

Aussichten auf eine nachobligatorische Ausbildung

Die Rektoren der Schweizer Universitäten beabsichtigen, das Medizinstudium umfassend zu revidieren. Das Konzept „Hochschulmedizin 2008“ schlägt folgende Neuerungen vor: 1.) Die Universitäten übernehmen vom Bund die Verantwortung für die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte (Zulassung zum Studium, Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Qualitätssicherung); die Weiterbildung zum Facharzt oder zum Assistenzarzt und die Berufszulassung bleiben hingegen weiterhin Sache des Bundes. 2.) Das Medizinstudium wird nicht mehr mit einem Staatsexamen abgeschlossen, sondern führt neu über ein an allen fünf medizinischen Fakultäten angebotenes Grundstudium, den Bachelor (3 Jahre), zum international anerkannten Master (2-3 Jahre). Der klassische Arzt, der „Dr. med.“, hat keinen Doktortitel mehr; das Doktorat (3 Jahre) wird als forschungsorientierte Qualifikation neu gestaltet. 3.) Die berufliche Weiterbildung zum Facharzt wird von den Universitäten getrennt und liegt in der Verantwortung einer separaten Institution. 4.) Eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Universitäten ermöglicht eine bessere Kostentransparenz.

Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten Medizinische Hochschule Schweiz

Nachdem die Verhandlungsdelegationen die Beratungen des neuen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Sommer abgeschlossen sowie paraphiert hatten, gab der Bundesrat Ende Jahr grünes Licht für die Unterzeichnung des Abkommens und verabschiedete eine entsprechende Botschaft an das Parlament. Das bis 2006 geltende Abkommen sichert gleiche Beteiligungsrechte bzw. die gleichberechtigte wissenschaftliche und technologische Mitarbeit der Schweiz am 6. Rahmenprogramm der EU. Dafür wird die Schweiz jährlich zwischen 200 und 220 Mio Fr. bezahlen. Eine provisorische Anwendung des Abkommens, das noch von den Eidgenössischen Räten sowie vom Europäischen Parlament genehmigt werden musste, wurde auf 1. Januar 2004 vereinbart [74]. Der Bundesrat setzte zudem die angepassten rechtlichen Grundlagen zur schweizerischen Teilnahme an den EU-Bildungsprogrammen (Bereiche Bildung, Berufsbildung, Jugendprogramme und Mobilitätsförderung) auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Schweiz wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2006 indirekt an diesen Programmen beteiligen – eine offizielle Beteiligung wird mittels bilateraler Abkommen im Hinblick auf die 2007 beginnenden Programme der nächsten Generation angestrebt.

6. EU-Forschungsrahmenprogramm

Einer Studie des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) zufolge nahm die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe laufend ab, obwohl sich Lehrstellen für zwei Drittel der Unternehmen schon während der Lehrzeit bezahlt machten. Rund 400 Mio Fr. hatte dieser finanzielle Nutzen im Jahre 2000 betragen – bei einem Gesamtaufwand von 4,8 Mia Fr. Aus diesen Erkenntnissen zogen Bundesrat und Initiativ-Gegner den Schluss, der Lehrstellenmangel sei mittels gezielter konjunktureller Massnahmen zu bekämpfen – und nicht mittels struktureller Eingriffe, wie sie in der Initiative vorgesehen waren. So hatte Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss im Frühjahr eine Arbeitsgruppe namens „Task Force Lehrstellen 2003“ eingesetzt und daran das Versprechen geknüpft, niemand werde nach der Schule „auf der Strecke bleiben“. Die Task Force, in welcher neben Fachleuten des Bundes auch Vertreter der Kantone, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sassen, sollte die Kantone zur Schaffung neuer Arbeitsplätze motivieren, sie dabei unterstützen und Informationen sammeln, um eine gezielte Förderung des Lehrstellenmarkts und eine frühzeitige Intervention in konjunkturell schlechten Zeiten zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe selbst schätzte die Lehrstellensituation als „stabil bis angespannt“ ein und rechnete auch für das Jahr 2004 mit Problemen, weswegen sie bereits kurz nach ihrer Einsetzung 2,3 Mio Fr. für zusätzliche Lehrstellen einschoss. Der Bundesrat hatte auch die Schaffung von hundert neuen Lehrstellen in der Bundesverwaltung beschlossen. Dabei wiederholte er die Appelle des Volkswirtschaftsdepartements an Privatwirtschaft und Kantone, ihre Lehrstellenangebote ebenso auszuweiten. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang ein Postulat seiner Spezialkommission, das ungeachtet des Sparprogramms die Weiterführung des bisherigen Stellenangebots für Stagiaires und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten in der Bundesverwaltung im Interesse der Ziele der Berufsbildung forderte. Finanziert werden sollte dies nötigenfalls durch entsprechende Umlagerungen im Personalbereich. Anlässlich ihrer Halbjahresbilanz konstatierte die Task Force, dass 5000 Lehrstellen offenstanden bzw. „nicht passend besetzt“ waren. Volkswirtschaftsminister Deiss liess sich aufgrund dieser vornehmlich durch quantitativ günstige Konstellationen bedingten Tatsache zum Ausspruch hinreissen, „wer will, findet eine Stelle“, und erntete damit nicht nur beim kaufmännischen Verband Schweiz, den Befürwortern der Lehrstellen-Initiative und der SP, sondern auch in der Presse ganz allgemein wenig Beifall. Denn augenfällig waren einerseits die Probleme in den grossen Ballungsgebieten Zürich, Bern, Basel, Luzern, Aargau und Solothurn, wo das Angebot deutlich knapper geworden war – und zwar auch in den Boom-Berufen (kaufmännischer Bereich und Informatik); andererseits litten vor allem Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund und/oder schlechtem Schulabschluss zunehmend unter den höheren Anforderung vieler Berufe. Im November gab die Task Force bekannt, mittels Lehrbetriebverbünden zusätzliche Lehrstellen schaffen zu wollen. Zudem sollte das Projekt „rent a stift“ reaktiviert bzw. Lehrlinge als Botschafter für die Berufslehre für Imagekampagnen gewonnen werden. Hochrechnungen zufolge hatte die Anzahl Lehrbetriebe innert Jahresfrist um 3% zugenommen.

Task Force Lehrstellen 2003

Die Modernisierung der Berufsbildung soll in einer Verordnung konkretisiert werden. Der Bundesrat gab im August einen entsprechenden Entwurf einer Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) in die Vernehmlassung. Dabei waren sich alle Parteien und Organisationen einig in ihrem Wunsch nach einer raschen Umsetzung des Gesetzes. Einzig die SVP verlangte eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung. Der Bundesrat setzte das neue Berufsbildungsgesetz Ende des Berichtsjahres auf Januar 2004 in Kraft, nachdem es im Vorjahr als indirekter Gegenvorschlag zur Lehrstellen-Initiative (siehe unten) beide Kammern ohne Gegenstimme passiert hatte. Es verspricht differenziertere Wege der Berufsausbildung, eine bessere Koordination der wachsenden Zahl an Modul-Ausbildungen, eine bessere Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem, mehr Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil oder praktisch orientierte Ausbildungsformen für leistungsschwächere Schulabgängerinnen und -abgänger sowie schliesslich eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle nicht universitären Berufsausbildungen. Die Finanzierung der Berufsbildung wird gemäss neuem Gesetz künftig auf leistungsorientierte Pauschalzahlungen an die Kantone abgestellt statt auf eine am Aufwand orientierte Subventionierung.

neue Berufsbildungsgesetz

Mit der Aufstockung der Mittel im BFT-Bereich war auch eine verstärkte Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene angestrebt worden. Zu diesem Zwecke wurde gegen Ende des Berichtsjahres in San Francisco das neue Haus der Schweizer Wissenschaft Swissnex als Produkt einer Zusammenarbeit des Innen- und Aussenministeriums (EDI und EDA) eröffnet. Swissnex sollte in den vier Bereichen Wissenschaft/Ausbildung, Technologie, Innovation und Kunst tätig werden und stand für den erfolgreichen Aufbau von Spezialisten-Netzwerken aus der Schweiz und dem westlichen Teil Nordamerikas sowie für eine Finanzierungs-Synthese von öffentlicher Hand und privaten Geldgebern. Nach den Schweizer Häusern in Boston und Washington war Swissnex das dritte Projekt zur Förderung der Schweizer Präsenz in Nordamerika. Geplant waren ähnliche Projekte in China und Indien.

Swissnex

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) startete eine zweite Ausschreibung Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS). Dabei waren 30 Mio Fr. ausschliesslich für die Geistes- und Sozialwissenschaften vorgesehen, nachdem in einer ersten Ausschreibung nur zwei Projekte aus diesen Disziplinen berücksichtigt worden waren. Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in der Folge durchgeführte Studie attestierte den Geistes- und Sozialwissenschaften einen guten Qualitätsstand, jedoch ungenügende Mittel, prekäre Betreuungsverhältnisse und eine Tendenz zur Verzettelung. Von den neuen NFS erhoffte sich der Nationalfonds nun eine Bündelung der Kräfte sowie eine intensivierte Nachwuchsförderung. Beide Kammern überwiesen eine Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Förderung des Nachwuchses an den Universitäten, die kritische Überprüfung von Forschungs- und Entwicklungskrediten ausserhalb des BFT-Bereiches sowie die Einführung einer Qualitätssicherung bei der zumeist von den Departementen initiierten Ressortforschung verlangt.

Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS)

Der Nationalrat lehnte ein Postulat Riklin (cvp, ZH) ab, welches die Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten in Schwerpunktbereichen der Schweizer Forschung angeregt hatte. Solche Forschungssekretariate haben die Verstärkung der Zusammenarbeit in zentralen Forschungsbereichen wie Klimaänderung, Nutzung von Wasserressourcen, Technologietransfer, nachhaltige Entwicklung oder grossräumige Veränderungen der Landnutzung zum Ziel und leisten Synthesearbeiten zu Forschungsergebnissen in einem interdisziplinären Umfeld. Wie bei anderen Förderaufgaben, hielt der Bundesrat fest, seien auch bei internationalen Forschungssekretariaten Prioritäten zu setzen bzw. klare Anforderungen zu stellen, zumal es sich bei diesen um langfristige Engagements handle. Zudem sei zur Klärung, Beurteilung und Entscheidung der Projekte aus wissenschaftlicher Sicht klar der SNF und nicht die Akademien zuständig, wie dies im Postulat vorgeschlagen worden war.

internationalen Forschungssekretariaten

Volkswirtschaftsdirektor Joseph Deiss eröffnete Mitte des Berichtsjahres die 37. Berufsweltmeisterschaft in St. Gallen und betonte die Bedeutung von Freude und Spass, die von der Ausübung eines Berufs ausgehen müsse – ganz gleich, um welchen Beruf es sich dabei handle. Die Weltmeisterschaft wurde zum Publikumserfolg: 179'000 statt der erwarteten 150'000 Zuschauende verfolgten den Wettstreit, dessen Niveau sowohl hinsichtlich der Organisation des Anlasses als auch der Professionalität der Kandidierenden gelobt wurde. Wirtschaftsminister Deiss oblag es im weiteren, in St. Gallen die grösste Schweizer Bildungsmesse, die Ostschweizer Bildungs-Ausstellung (OBA), zu eröffnen. Er plädierte in seiner Ansprache für eine permanente Weiterbildung als Wettbewerbsfaktor für den Schweizer Wirtschaftsstandort und warnte vor einem Abfall der Schweiz in ein diesbezügliches Mittelmass.

37. Berufsweltmeisterschaft in St. Gallen

Die Motion Graf (gp, BL) zur Förderung einer unabhängigen Toxikologie-Forschung in der Schweiz wurde vom Ständerat als Zweitrat in ein Postulat umgewandelt und überwiesen. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, einen Bericht darüber vorzulegen, wie in Zukunft die unabhängige Lehre, Forschung und Information, die Förderung von Kapazitäten und Nachwuchs sowie deren Finanzierung in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie gewährleistet werden können.

Toxikologie-Forschung

Die Lehrstelleninitiative, welche von Regierung und Parlament zur Ablehnung empfohlen und von den bürgerlichen Parteien, den Berufsbildungsämtern, dem Gewerbeverband und den Arbeitgebern bekämpft worden war, kam am 18. Mai zur Abstimmung. Unterstützung hatte das Volksbegehren von der SP, der GP und den Gewerkschaften erhalten.


Abstimmung vom 18. Mai 2003

Beteiligung: 49,2%
Nein: 1’564’072 (68,4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 723’155 (31,6%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP, CSP, SVP, EVP, EDU, LP, SD, FP, Lega; SGV, Economiesuisse, Arbeitgeberverband, SBV, CNG.
– Ja: SP, GP, PdA; SGB.

Mit einer klaren Mehrheit von 68,4% der Stimmen wurde das Volksbegehren in allen Kantonen abgelehnt und damit die Forderung nach einem staatlich garantierten „Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung“ sowie nach einem von den Arbeitgebern finanzierten Berufsbildungsfonds. Einerseits schien die Initiative von der dieses Abstimmungswochenende beherrschenden Nein-Welle (sieben abgelehnte Vorlagen) mitgerissen worden zu sein; andererseits schien die Warnung der Gegnerschaft vor einer Verbürokratisierung und Verstaatlichung der Berufsbildung auf offene Ohren gestossen zu sein. In der Wahrnehmung der Stimmbevölkerung hatte die Initiative einerseits die Frage nach der Lehrstellensituation aufgeworfen bzw. nach der Dringlichkeit der Schaffung von Lehrstellen und nach der Notwendigkeit, Druck auf die Wirtschaft auszuüben, sowie andererseits die Frage nach der Rolle des Staates im Sinne staatlicher Kontrolle und Förderung von Lehrstellen sowie nach der Notwendigkeit, das Recht auf eine Lehrstelle auf Verfassungsebene zu verankern. Für die Stimmabgabe waren ganz klar politische und nicht gesellschaftliche Kriterien ausschlaggebend. Der Links-Rechts-Achse bzw. den Parolen der jeweiligen Parteien folgend stimmten 65% der SP-Anhänger für die Initiative, wohingegen die Anhänger der bürgerlichen Parteien zu 80% das Volksbegehren ablehnten. Ebenso mit der klassischen Achse konform stimmten die Befürworter einer starken Präsenz des Staates für – die Befürworter vermehrten Wettbewerbs gegen die Initiative. Alter, Bildung, städtische oder ländliche Herkunft spielten demgegenüber kaum eine Rolle.

Die Hoffnungen auf eine Entschärfung der Lehrstellennot konzentrierten sich nach der Ablehnung der Lehrstellen-Initiative ganz auf das nBBG. Die Gegner der Initiative hatten ja eine straffe Umsetzung des nBBG als Hauptargument gegen das Volksbegehren ins Feld geführt. Und weil das Gesetz ebenfalls einen Berufsbildungsfonds vorsah – wenn auch auf freiwilliger Basis –, riefen die nach der Abstimmung enttäuschten Befürworter der Initiative die Wirtschaft dazu auf, ihre Versprechen betreffend der Bekämpfung trittbrettfahrender Unternehmen ohne Berufsausbildungsangebote unter Zuhilfenahme des nBBG einzulösen. Wenig Trost mochte den Initiantinnen die Tatsache liefern, dass das Volksbegehren in der Romandie höhere Ja-Anteile erzielt hatte – so insbesondere in den Kantonen Genf und Neuenburg, wo die geforderte Schaffung eines Fonds für die Berufsbildung bereits Realität ist. Die Interpretation des Abstimmungsresultats seitens der FDP und des Gewerbeverbands, die Ablehnung der Initiative sei Zeichen des guten Funktionierens der Lehrlingsausbildung, griff zu kurz, konnte doch nicht wirklich die Rede von einem Abklingen der Lehrstellennot sein. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jahren waren insbesondere im Dienstleistungssektor weniger Ausbildungsplätze zu verzeichnen – und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die geburtenstarken Jahrgänge auf den Markt drängten.

Lehrstellen-Initiative

Diskussionslos wurde eine Motion der nationalrätlichen WBK von der grossen Kammer abgelehnt, welche Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) verlangt hatte. Kommissionssprecher Bieri (cvp, ZG) begründete die Ablehnung mit der veränderten Marktlage und mit der Tatsache, dass das BBG diesbezüglich bessere Lösungen biete.

Bildungs- und Weiterbildungszeit

Der Nationalrat folgte einer Minderheit seiner Kommission und beschloss, auf die 1999 eingereichte parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) nicht einzutreten, welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen gefordert hatte. Im Grundsatz war das Anliegen des Vorstosses auch vom Bundesrat unterstützt worden. Nichteintreten wurde dann aber vor allem mit Verweis auf die im Rahmen vom nBBG geplanten Massnahmen sowie aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung von konzessionierten Unternehmen in einer kompetitiven Marksituation begründet. Im weiteren schrieb die grosse Kammer ein Postulat seiner WBK als erfüllt ab, das die Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Lehrstellen im neuen Leistungsauftrag für den ETH-Bereich verlangt hatte.

Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen

Der Bundesrat sah Investitionen von 33 Mio Fr. für drei rund fünfjährige Nationale Forschungsprogramme (NFP) vor. Das erste soll Grundlagen für die Beachtung der Nachhaltigkeit im Bauwesen sowie in der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung zuhanden der öffentlichen Hand und der Wirtschaft liefern; das zweite untersucht Beschwerden im menschlichen Bewegungsapparat, um Hinweise für Präventionsmassnahmen zutage zu fördern; das dritte Programm schliesslich geht unter dem Titel „Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz“ dem Verständnis zwischen den Sprachregionen und der Nutzung von Sprachkompetenzen nach.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Trotz der wirtschaftlichen Stagnation und den steigenden Arbeitslosenzahlen blieben im Berichtsjahr die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsmassnahmen fast gänzlich aus. Als sich abzeichnete, dass die auf den Herbst angesagte konjunkturelle Erholung nicht eintreten würde, reichte die SP-Fraktion im Herbst im Nationalrat zwar einige Vorstösse für eine Wiederankurbelung der Wirtschaft ein. Gemessen an den Vorankündigungen in den Medien blieben die Forderungen allerdings bescheiden und wurden ohne besonderen Nachdruck formuliert. Konkret regte die SP mit Postulaten (02.3499, 02.3509, 02.3512) ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung eines Impulsprogramms für den Wohnungsbau sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate an. Letztere Forderung wurde vom Bundesrat kurz nach der Einreichung des entsprechenden Postulats erfüllt. Im Oktober gab zudem das EVD die von den Unternehmen freiwillig angelegten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven frei. Rund 1000 Unternehmen wurden damit ermächtigt, angesparte Mittel im Umfang von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen.

Forderungen nach Konjunkturförderungsmassnahmen

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (siehe unten, Forschung) erklärte der Bundesrat die Umsetzung der Strategie gemäss neuem Berufsbildungsgesetz zu einem Hauptziel der neuen Bundespolitik. Im Zentrum muss seiner Auffassung nach die flexible Anpassung der Ausbildung an die veränderten Bedürfnisse von Individuum und Wirtschaft stehen. Eine weitere Hauptaufgabe sieht er in der Überführung der Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Zuständigkeit des Bundes. Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Aufwendungen soll von rund 16 auf 25% steigen.

Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Der Bundesrat genehmigte im November die neuen Statuten, die der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zwei Monate zuvor verabschiedet hatte. Der SNF ist das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Schwerpunkt der Totalrevision liegt in der Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Funktionen der wichtigsten Organe des SNF. Gemäss den neuen Statuten nimmt der Stiftungsrat als oberstes Führungs- und Kontrollorgan vermehrt übergeordnete strategische Aufgaben im Bereich der Wissenschaftspolitik wahr. Der Anteil der direkt vom Bundesrat gewählten Mitglieder aus Politik und Wirtschaft wird auf einen Drittel erhöht (bisher 20%), um dem SNF vermehrt die ausserakademische Verankerung zu sichern. Der Nationale Forschungsrat, das wissenschaftliche Leitungsorgan des SNF, wird in seiner Autonomie und Verantwortung deutlich gestärkt. Zur verbesserten Trennung von Politik und Wissenschaft wird der Bund künftig keine Mitglieder des Forschungsrates mehr direkt bestimmen; diese sollen vielmehr in erster Linie nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen des SNF ausgewählt werden. Die Geschäftsstelle wird neu explizit als selbständiges Organ mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen statuarisch verankert. Da sie in Zukunft auch für die Vorbereitung der wissenschaftlichen Expertisierung zuständig ist, wird sie wesentlich zur zeitlichen Entlastung der Mitglieder des Forschungsrates beitragen.

neuen Statuten Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Stiftungsrat Nationale Forschungsrat Geschäftsstelle