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Der Ständerat begann in der Sommersession mit der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), das als indirekter Gegenvorschlag zur „Lehrstelleninitiative“ (siehe unten) eine Aufwertung der Berufsbildung und ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes in diesem Bereich anstrebt. Inhaltlich schuf er nur wenige Differenzen zum Nationalrat. Gegen einen Antrag der Mehrheit der Kommission, die fand, der Markt reguliere sich selber, sprach sich die kleine Kammer mit 18 zu 12 Stimmen dafür aus, dass der Bund bei Lehrstellenmangel befristete Massnahmen ergreifen kann. Auch Bundesrat Couchepin setzte sich für diese Bestimmung ein, die einen Rückzug der „Lehrstelleninitiative“ ermögliche. Anders als die grosse Kammer war der Ständerat aber der Ansicht, dass der zwingende Unterricht einer Fremdsprache in der Lehre nicht angebracht sei. Dies würde viele Lehrlinge überfordern; in nur einer Stunde pro Woche lerne man ohnehin nicht viel, der Bundeskasse bringe der Verzicht auf den Fremdsprachenunterricht aber 40 Mio Fr. Die gewichtigste Differenz schuf die kleine Kammer bei der Finanzierung, wo sie den Anteil des Bundes auf lediglich 25% festlegen wollte. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr für 27,5% ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit Blick auf die Bundeskasse und die Schuldenbremse mit dem Argument, es sei nicht sinnvoll, im Gesetz Beiträge einzusetzen, die mit dem Budget nicht vereinbar seien. Damit wurde die Beteiligung des Bundes an der Berufsbildung um ca. 65 Mio Fr. auf rund 625 Mio Fr. vermindert. Ebenfalls eine bedeutende Korrektur nahm der Ständerat beim Berufsbildungsfonds vor: Der Bundesrat soll ganze Branchen erst dann zu Beiträgen verpflichten können, wenn sich mindestens die Hälfte der Betriebe beteiligt, die 50% der Lehrlinge angestellt haben. Der Nationalrat hatte die Grenze bei je 30% gesetzt. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrten beide Kammern vorerst auf ihren Positionen. Nach der Einigungskonferenz schloss sich der Nationalrat in der Frage der Fremdsprache und bei der Bundesbeteiligung (25%) dem Ständerat an; durchsetzen konnte er sich hingegen beim Berufsbildungsfonds (Quorum von 30%). In der Schlussabstimmung wurde das neue Berufsbildungsgesetz von beiden Kammern einstimmig angenommen.

neue Berufsbildungsgesetz

Die grosse Kammer folgte dem Ständerat, der im Vorjahr eine parlamentarische Initiative der WBK des Nationalrates für ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT-Umschulungsgesetz) abgelehnt hatte, und beschloss, das Vorhaben nicht mehr weiter zu verfolgen. Dafür überwies er knapp mit 63 zu 60 Stimmen eine seither eingereichte Motion der WBK (Mo. 02.3210), die den Bundesrat beauftragt, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, um dem herrschenden Wirrwarr an Abschlüssen und Berufsbezeichnungen zu begegnen. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung müsse von den Organisationen der Arbeitswelt und nicht vom Bundesrat ausgehen, weshalb er beantragt hatte, die Motion abzulehnen.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Am 1. Juni trat das neue Anwaltsgesetz in Kraft, welches die interkantonale Freizügigkeit für Anwälte einführt. Seit diesem Datum können Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Als Konsequenz wurden die Berufsregeln und Disziplinarmassnahmen auf Bundesebene vereinheitlicht. Gestützt auf das Abkommen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr regelt das Anwaltsgesetz ebenfalls die Modalitäten für die Zulassungsbedingungen für Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU; da dies im Vorjahr vergessen worden war, genehmigte das Parlament diskussionslos die Ausweitung auf die EFTA-Staaten.

interkantonale Freizügigkeit für Anwälte

In Form von Postulaten überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen seiner WBK, welche einerseits die Lancierung eines Impulsprogramms zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen sowie andererseits eine Weiterbildungsoffensive für wenig qualifizierte Personen gefordert hatten. Eine dritte Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Erarbeitung eines integralen Bundesgesetzes über die Weiterbildung verlangt – wobei der Begriff Weiterbildung sowohl die berufsorientierte Weiterbildung, die allgemeine Erwachsenenbildung als auch die Bildung Erwerbsloser umfasst – wurde von der grossen Kammer als solche überwiesen. Schon in seiner Sommersession hatte der Nationalrat einer Motion seiner Kommission in abgeschwächter Form als Postulat Folge gegeben, wonach die Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit von drei bis fünf Tagen für alle Beschäftigten geprüft werden soll zur Verhinderung einer Spaltung der Gesellschaft hinsichtlich der Einführung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Bildungs- und Weiterbildungszeit

Aus den gleichen Gründen wie der Nationalrat empfahl auch der Ständerat die von mehreren Jugendorganisationen 1999 eingereichte Volksinitiative „für ein ausreichendes Bildungsangebot“ („Lehrstelleninitiative“), die ein Verfassungsrecht auf Berufsbildung verlangt, zur Ablehnung. Er bedauerte allerdings, dass er aus Termingründen (der Beschluss zur Initiative musste spätestens in der Märzsession gefällt werden) dies nicht erst nach der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) tun konnte (siehe oben). Da das BBG von Bundesrat und Parlament als echte Alternative zur Initiative erachtet wurde, stimmten die Räte einer Verschiebung der Abstimmung über die Volksinitiative bis 2003 zu. Die Initianten, denen die Bestimmungen zur Sicherung von genügend Lehrstellen im BBG zu unverbindlich waren, beschlossen, die Initiative aufrecht zu erhalten.

Lehrstellen-Initiative

Mit 147 zu 57 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Fetz (sp, BS) ab, die den 1. Mai auf nationaler Ebene zum arbeitsfreien und bezahlten Feiertag erklären wollte. Die Initiantin machte vergebens geltend, eine Aufwertung des Tags der Arbeit, der in mehreren Kantonen bereits als Feiertag gilt, wäre ein Zeichen für die Würdigung der Arbeit in Abgrenzung zur überhandnehmenden „Abzockerei“ auf Börsen- oder Managerebene und eine generelle Würdigung der in der Schweiz letztlich gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.

1. Mai

Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Basel-Stadt eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Befindlichkeiten der Lehrerschaft durchgeführt. Erfasst wurden alle Lehrpersonen von den Kindergärten bis zu den Gymnasien sowie KV und Berufsschulen. Positiv fiel auf, dass der Beruf an sich vor allem hinsichtlich Verantwortung, Anforderungsvielfalt und Tätigkeitsspielraum durchaus geschätzt wird. Als Defizite im Berufsalltag wurden die fehlende Kultur der Offenheit und Toleranz, geringe Mitsprachemöglichkeiten und das eher niedrige Niveau der Löhne genannt. Zu schaffen machte der Lehrerschaft aber vor allem die zunehmende Belastung. 71% der Lehrkräfte erachteten das Verhalten schwieriger Schülerinnen und Schüler als stark bis sehr stark belastend. Es folgten die Heterogenität der Klasse (55%), Verpflichtungen ausserhalb des Unterrichts (54%) und administrative Pflichten (53%). Auf die zunehmende Belastung zurückgeführt wurde, dass sich bei fast einem Drittel der Lehrkräfte Merkmale des Burnout-Syndroms – emotionale Erschöpfung (29.6%), reaktives Abschirmen (27.4%) und verminderte Zuwendungsbereitschaft gegenüber Schülern (21.6%) zeigten. Als Verbesserungen wünschten sich die befragten Lehrpersonen eine zeitliche Entlastung für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts (85%), mehr Geld für die Schule (81%), eine Reduktion der Pflichtstundenzahl und vermehrte Unterstützung (je 76%), ein besseres Image der Schule (68%) und eine Verkleinerung der Klassengrössen (62%).

Lehrermangel und Lehrerüberfluss

Anfangs Jahr sprachen sich die Freisinnigen mit lediglich fünf Gegenstimmen für den Beitritt der Schweiz zur UNO aus; 1986 waren sie noch gespalten gewesen, hatten aber für einen UNO-Beitritt optiert. Die Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes "für eine kürzere Arbeitszeit", welche die 36-Stunden-Woche einführen wollte, lehnten die Delegierten einstimmig ab. In der Gesundheitspolitik forderte die FDP eine wettbewerbsorientierte Reform des KVG. Mit der Erhöhung der obligatorischen und der selbstwählbaren Franchise sowie des Selbstbehaltes bei Bagatellfällen soll die Selbstverantwortung gestärkt werden. Bis im Herbst soll eine Arbeitsgruppe, die von FDP-Fraktionspräsidentin Christine Beerli geleitet wird und der auch der Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft Walter Grete, Nationalrat Felix Gutzwiller (fdp, ZH), der Unternehmer Otto Ineichen und Robert Leu, Professor für angewandte Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik der Universität Bern, angehören, eine vertiefte und vorurteilslose Überprüfung der ökonomischen Anreize für alle Akteure im Gesundheitswesen vornehmen.

FDP befürwortet den UNO-Beitritt

Wer in einem Kanton eine Berufslizenz hat, darf seinen Beruf grundsätzlich in der ganzen Schweiz ausüben. Mit einem Gutachten zu einem konkreten Fall (Bündner Psychotherapeutin vs. Kanton St. Gallen) verlieh die Wettbewerbskommission (WEKO) diesem Prinzip des Binnenmarktgesetzes Nachdruck. Sie verwies auf das dort verankerte Herkunftsortprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), wonach eine Person ihre privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben darf, wenn ihr dafür von einem Kanton die Erlaubnis erteilt wurde. Laut Weko darf von diesem Prinzip nur „aus überwiegenden öffentlichen Interessen“ abgewichen werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kanton die im Herkunftskanton geltenden Anforderungen an die Berufsausübung als ungenügend erachtet und deswegen die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet sieht.

Berufslizenz in der ganzen Schweiz

Vor einem Jahr hatte die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) das Qualitätslabel „eduQua“ als Pilotprojekt in sechs Kantonen eingeführt, um Licht in den unübersichtlich gewordenen Dschungel der Weiterbildungsangebote zu bringen. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Berufsbildungs- und Arbeitsämtern, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie dem Seco soll das neue Label nun landesweit etabliert und damit zur anerkannten Grundlage für behördliche Entscheide etwa im Bereich der staatlichen Subventionierung von Weiterbildung werden.

Qualitätslabel „eduQua“

Eine im Auftrag des BFS erstellte Analyse der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) wies nach, dass die Verhandlungen über die Mindestlöhne vor allem für unqualifizierte Arbeitnehmende Wirkung zeigen. Zwischen 1999 und 2001 stiegen so die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne der unqualifizierten Arbeitnehmer mit durchschnittlich 7% deutlich stärker als jene von qualifizierten (+2,9%) und höher qualifizierten Angestellten (+3,0%). Unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelverträgen verdienen oft weniger als den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohn; dies trifft vor allem auf Wirtschaftsbranchen zu, die nur schwach von GAV abgedeckt sind. 2001 waren in der Schweizer Privatwirtschaft 34% aller Arbeitnehmenden gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen unterstellt. Die am stärksten abgedeckten Branchen, die auch aufgrund der gesamten Beschäftigungszahl bedeutend sind, waren das Gastgewerbe (89%), das Baugewerbe (70%), das Kreditgewerbe (61%) und der Detailhandel (40%).

unqualifizierte Arbeitnehmende Mindestlöhne

Der Nationalrat beschloss mit 106 zu 55 Stimmen, dem Bundesrat und seiner WBK zu folgen und der Stimmbevölkerung sowie den Ständen die Ablehnung der Volksinitiative „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“ zu empfehlen. Eine bürgerliche Mehrheit sah die wichtigsten Punkte der „Lehrstellen-Initiative“ mit dem neuen Berufsbildungsgesetz als realisiert an. Die Kommissionsminderheit hatte dagegen gehalten, dass der im BBG vorgesehene Berufsbildungsfonds branchenspezifisch und fakultativ sei, womit er nur in Branchen mit einem hohen Organisationsgrad zum Tragen komme. Gerade neue Berufe im Informatik- und High-Tech-Bereich seien jedoch nicht organisiert. Die WBK hatte im Einklang mit dem Bundesrat entschieden, das BBG explizit zum indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren zu ernennen.

Lehrstellen-Initiative

In Form einer parlamentarischen Initiative verabschiedete die nationalrätliche WBK im April mit 19 zu 3 Stimmen ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungsgesetz), das den Ein- und Umstieg von Erwachsenen in Berufe der Informatik und Telekommunikation fördern soll. Dank einer Weiterbildungsoffensive, die Beiträge an den Ausbau eines modulartigen Weiterbildungssystems sowie Bildungsgutscheine für Umschulungswillige beinhaltet, wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Behebung des Mangels an Fachleuten im Bereich Informatik und Telekommunikation angestrebt. Für diese Massnahmen sollen auf vier Jahre befristet insgesamt 100 Mio Fr. zur Verfügung gestellt werden, wobei 20 Millionen für den Ausbau und je 20 Millionen jährlich für den Betrieb der Weiterbildung vorgesehen sind. Insbesondere seitens der SVP-Vertreter waren in der Kommission Bedenken gegen ein solches Staatsengagement aufgekommen [23]. Als Erstrat trat der Nationalrat in seiner Sommersession auf das Geschäft ein. SP und CVP sprachen sich für das Gesetz aus, die SVP und eine FDP-Mehrheit lehnten es ab – mit der Begründung, die Lage habe sich in den Bereichen Informatik und Telekommunikation entschärft, wohingegen in anderen Bereichen Fachleute auch Mangelware seien. Schliesslich stimmte der Rat dem Gesetz mit 93 zu 49 Stimmen zu. Beim an das Gesetz gekoppelten Finanzierungsbeschluss hingegen verfehlte der Gesamtkredit von 100 Mio Fr. mit einer Zustimmung von 93 zu 53 Stimmen das gemäss Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Die Vorlage ging in solch amputierter Form – also ohne die entsprechenden finanziellen Mittel – an den Ständerat, der im Herbst dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten folgte.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Als Erstrat befasste sich im Berichtsjahr die grosse Kammer mit dem revidierten Berufsbildungsgesetz (BBG). Die bundesrätliche Botschaft zum neuen BBG hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest, wobei sie aber eine Forcierung des Schulunterrichts in eher theorielastigen Berufen (so im Hightech-, Gesundheits- und Sozialbereich) vorsah. Das Gesetz stellt zudem die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage, indem ein Systemwechsel weg von der am Aufwand orientierten Subventionierung hin zu einer aufgabenorientierten Pauschalfinanzierung der Kantone vollzogen wurde – ergänzt um die gezielte Subventionierung von Neuerungen und besonderen, im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen. Nach 13 Sitzungstagen und Entscheiden zu 211 Änderungsanträgen fand die nationalrätliche WBK einen Kompromiss für das neue BBG. Demnach fusst das neue Rahmengesetz auf einer klaren Kompetenzordnung: Die Wirtschaft ist treibende Kraft für die Reformarbeit, die Kantone sorgen via Berufsbildungsämter für die praktische Umsetzung, und der Bund ist für die Qualitätssicherung zuständig. Das Gesetz soll für alle Berufe ausserhalb der Hochschulen gelten, so dass also neu auch die bisher unter kantonaler Hoheit stehenden Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst darunter fallen. Betreffend der umstrittenen Finanzierung einigte sich die WBK-NR auf eine Erhöhung des Bundesanteils an den Berufsbildungsaufgaben von 16 auf 27,5%, wodurch Mehrkosten in der Höhe von rund 150 Mio Fr. entstehen. Reserviert bleiben davon 10% für Innovationen und Spezialprogramme. Grundsätzlich ist eine ergebnisorientierte Finanzierung entsprechend den Bedürfnissen der Empfänger vorgesehen. Mittels einer Motion wollte die WBK zudem den Bundesrat auf die Schaffung eines separaten Rahmengesetzes zur Regelung der beruflichen Weiterbildung verpflichten. Der Nationalrat beschloss ohne Opposition Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung lehnte er unter anderem zwei Minderheitsanträge der WBK ab, welche die Wirtschaft, die Kantone und den Bund zur Bereitstellung von Lehrstellen bzw. den Bund zu Gegenmassnahmen bei einem Lehrstellenmangel verpflichten wollten. Bei der Finanzierung folgte der Rat seiner WBK und stimmte einer Erhöhung des Bundesanteils auf 27,5% zu. Auf Zustimmung stiess auch der Artikel zu den Berufsbildungsfonds, welche von den Branchenverbänden selbst geschaffen und geäufnet werden sollen. Dem Bund bleibt dabei die Möglichkeit offen, unter gewissen Umständen einen Fonds für alle Betriebe einer Branche verbindlich zu erklären. Ohne Chance blieb ein Einzelantrag Rechsteiner (sp, SG) auf Schaffung solcher Fonds durch den Bund selbst. In seiner Wintersession verabschiedete der Nationalrat das bereinigte Gesetz einstimmig.

neue Berufsbildungsgesetz

Die kleine Kammer überwies im Frühjahr eine Motion Wicki (cvp, LU) für einen Titelschutz für Psychologieberufe zur adäquaten und transparenten Regelung der qualifizierten Psychologieberufe auf eidgenössischer Ebene. Im Winter wurden dieser Vorstoss sowie eine gleichlautende Motion Triponez (fdp, BE) im Nationalrat gutgeheissen. Dem seit Jahren von den Berufsverbänden geforderten staatlichen Schutz des Berufstitels „Psychologe“ konnte damit ein Schritt näher gekommen werden. Hingegen befand sich das 1998 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Psychologiegesetz beim Bundesamt für Gesundheit nach wie vor im Anfangsstadium.

psychologischen Berufe

Drei parlamentarische Initiativen Simoneschi (cvp, TI), Strahm (sp, BE) und Theiler (fdp, LU) sowie eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die alle eine Weiterbildungsoffensive im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fordern, wurden entgegen dem entsprechenden Antrag der WBK auf Abschreibung vom Nationalrat in der Sommersession überwiesen.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen hiess die KVF des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) gut, welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert.

Berufsausbildungspflicht

Eine vom Bund in Auftrag gegebene Expertenbefragung attestierte dem dualen System, auf dem das Schweizer Berufsbildungswesen mit seiner kombinierten Ausbildung an Berufsschulen und in der betrieblichen Praxis gründet, auch in Zukunft Gültigkeit – wenn es auch partiellen Ergänzungen auf Stufe neuer Schlüsselqualifikationen bedürfe. Die Autoren der Studie regten in ihrer Auswertung an, im Rahmen der Reform des BBG die eigene Fähigkeit zu Wissenserwerb und Weiterbildung zwecks Sicherung der einheimischen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie in den Lehrplänen auch die Formung psychosozialer Kompetenz vermehrt zu berücksichtigen.

dualen System Schlüsselqualifikationen

Les CFF ont fait face à un manque de personnel. A mi-juin, 700 postes n’étaient pas repourvus, ce qui représentait un sous-effectif de 2%. Pour essayer de combler ce "trou", l’ex-régie a approché des entreprises ferroviaires européennes (DB, SNCF, RENFE, Vorarlberg). Le succès n’a pas été au rendez-vous. Le programme "Chance" – qui assure une nouvelle formation ou un perfectionnement aux employés menacés de licenciements afin qu’ils puissent trouver une nouvelle activité dans l’entreprise –, n’a pas permis non plus de pallier à la crise des effectifs. Devant cette pénurie, l’entreprise de transport a lancé une nouvelle conception de formation, baptisée "Log-in", qui se présente sous la forme d’un organe indépendant, dont le BLS est partie prenante.

"Log-in"

Nachdem die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz im Jahr 2000 Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit gewesen waren, gab der Bundesrat im Juli des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag. Ziel der Revision ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung sowie die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe.

Medizinalberufsgesetz

Angesichts der guten Baukonjunktur starteten die Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes mit Rückenwind in die Verhandlungen für einen neuen Landesmantelvertrag. Sie verlangten die 37,5-Stunden-Woche, 250 Fr. mehr Lohn und eine allgemeine Pensionierung mit 60 Jahren. In der Frage des Rentenalters zeigten sich die Arbeitgeber entgegenkommend, nicht aber beim Lohn und der Arbeitszeit. Für ihre Haltung machten sie Kostensteigerungen aus früheren Lohnanpassungen sowie die harte Konkurrenz geltend. Die Gewerkschaften reagierten darauf mit einem nationalen Protesttag am 19. November, an dem rund 7'000 Bauarbeiter teilnahmen.

Baugewerbes

Der Nationalrat verfuhr mit der Solothurner Standesinitiative zur Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung wie im Vorjahr der Ständerat. Er gab ihr keine Folge und forderte den Bundesrat mit einem Postulat zur Prüfung eines allfälligen Systemwechsels auf.

nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung

Als Zweitrat überwies auch der Ständerat eine Motion Widrig (cvp, SG) betreffend Bildungsfinanzierung, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes für ein erhöhtes Engagement des Bundes – unabhängig von den Kantonsanteilen – zu sorgen.

dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb Bildungsfinanzierung

Warnstreiks fanden in vielen Kantonen im öffentlichen Dienst statt. Im Kanton Genf waren es die Schüler und Lehrer der Ingenieurschule, die Mitarbeiter der Sozialdienste und die Angestellten von „Edipresse“, die stundenweise streikten. Im Kanton Waadt legte ein Teil der Lehrerschaft und des Pflegepersonals im Februar für einen Tag die Arbeit nieder. Im Kanton Zürich machte das Pflegepersonal Anfang Mai mit stundenweisen „Protestpausen“ auf seine missliche Lage aufmerksam. Im September traten rund 60% der Zürcher Lehrerschaft während einer Stunde in den Ausstand, um gegen den Finanzabbau im Schulwesen zu demonstrieren.

Warnstreiks Genf Waadt Zürich

Ab August traten rund 100 Personen die neugeschaffene Ausbildung zur Telematikerin oder zum Telematiker an. Das entsprechende Berufsbild, das vom Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) und dem Verband Schweizerischer Telekom-Installationsfirmen (VSTI) in Zusammenarbeit mit dem BBT erarbeitet worden war, sieht ab Ende der Oberstufe eine vierjährige, ab Matura eine zweijährige Lehre vor. Mit der Schaffung des Berufs Telematik sollte dem Mangel an Fachleuten in den Bereichen Telekommunikation, Netzwerktechnik und Informatik begegnet werden. Mit 133 zu 2 Stimmen hatte der Nationalrat in diesem Zusammenhang eine bereits 1998 eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) überwiesen, welche die Landesregierung beauftragt, eine Offensive zur aktiven und raschen Förderung von Telematikspezialistinnen und -spezialisten in der Schweiz zu starten. Als Zweitrat stimmte die kleine Kammer auf Antrag ihrer Kommission dem Vorstoss mit 15 zu 12 Stimmen nur in abgeschwächter Form als Postulat zu. Der Bundesrat hatte eine Umwandlung in ein Postulat vorgeschlagen, da die Motion in ihrer Formulierung eher einschränkend wirke angesichts der Vielfalt an zu treffenden Massnahmen zur Überführung der Schweiz in die Informationsgesellschaft.

Offensive Förderung von Telematikspezialistinnen und -spezialisten