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Eine Motion Galladé (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, auf Ende des Schuljahres 2007 200 neue Praktikumsplätze beim Bund zu schaffen. Die Arbeitslosigkeit der 20- bis 24-Jährigen ist mit 5,3% deutlich höher als diejenige jeder anderen Altersgruppe. Dies liege zu einem grossen Teil daran, dass junge Erwachsene nach der Berufslehre, der Maturität oder einer weiterführenden Ausbildung zu wenig berufliche Praxis haben und deshalb nicht gerne eingestellt werden. Ein Praktikum könne dieses Problem lösen und der Bund solle dabei als Vorbild vorausgehen. Der Bundesrat war aufgrund des grossen Engagements der Bundesverwaltung in diesem Bereich der Ansicht, dass er das Anliegen der Motionärin weitgehend erfülle, wollte sich aber quantitativ nicht verpflichten. Beide Kammern nahmen die Motion an.

Praktikumsplätze beim Bund

Eine Motion Bruderer (sp, AG) beauftragte den Bundesrat, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das gesetzliche Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen existiert seit dreissig Jahren. Das Problem besteht darin, dass seine Umsetzung in einigen Kantonen seit Jahren stagniert. Die Motionärin wollte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden. Wie bereits der Nationalrat im Jahr 2006 nahm auch der Ständerat die Motion an.

Berufsschulsport

Im August stellte die CVP ein Positionspapier zur Bildungspolitik vor. Sie befürwortete darin eine frühere Einschulung mit dem 4. Altersjahr. Damit könnten Defizite von Kindern rascher erkannt werden und die Förderung von Hochbegabten früher beginnen. Die Sekundarschule solle in Zukunft bereits mit 14, eine Lehre mit 17 bis 18 und ein Studium mit 22 bis 23 Jahren abgeschlossen werden. Die CVP verlangte auch eine modernere Berufsbildung. Die Anzahl Berufsausbildungen solle reduziert und die Spezialisierung und Durchlässigkeit innerhalb der Berufsgruppen gefördert werden. Ausländische Studentinnen und Studenten, die einen Abschluss in einem für die schweizerische Wirtschaft wichtigen Bereich erlangen, sollen nach dem Willen der CVP automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erhalten.

CVP-Positionspapier zur Bildungspolitik

Ein Postulat der CVP-Fraktion forderte einen leichteren Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der sich mit dem Problem des Übergangs von Jugendlichen von der Berufslehre zur Arbeitsstelle beschäftigt. Der Nationalrat nahm das Postulat an.

Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt

Der Bundesrat legte einen Vorentwurf für ein Psychologieberufe-Gesetz vor, welches erstmals einheitliche Aus- und Weiterbildungsanforderungen für Psychologen festhält. Einheitliche Berufsbestimmungen erlauben eine Vergleichbarkeit der Leistung und garantieren die Qualität der ausgeführten Arbeit. Genau solche Standards fehlten bisher im Bereich der Psychologieberufe. Mit dem im Psychologieberufe-Gesetz verankerten Titelschutz wird zukünftig gewährleistet, dass neben den bereits bestehenden und als Qualitätslabel bewährten Fachtiteln der qualifizierenden Berufsverbände auch Bezeichnungen wie „Psychologe“ geschützt werden.

psychologischen Berufe

Eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) und eine Motion Galladé (sp, ZH) wollten die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge einführen. Beide hatten zum Ziel, die Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Während die Frist für die parlamentarische Initiative bis 2009 verlängert wurde, damit die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) abgewartet werden kann, schlug der Ständerat einige Änderungen der Motion vor. Zum einen liess er die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden über das Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen und zum anderen schlug er eine offenere und WTO-konforme Regelung vor. Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Ständerates ebenfalls zu.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge

Eine Nationalfondsstudie des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg stellte fest, dass kleinere und mittlere Unternehmen bei der Besetzung ihrer Lehrstellen ausländische Jugendliche benachteiligen. Benachteiligt werden vor allem Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei. Wichtigste Ablehnungsgründe, die von den befragten Arbeitgebern angegeben wurden, waren eine angezweifelte Tauglichkeit sowie unterstellte sprachliche und schulische Defizite. Die Studie wies aber nach, dass Leistungen bei der tatsächlichen Vergabe von Lehrstellen keine vorrangige Bedeutung haben. Die realen Gründe für die Nichtberücksichtigung seien eher emotional. Man befürchte, dass ausländische Jugendliche Konflikte in den Betrieb hineintragen. Benachteiligt werden, gemäss der Studie, nicht nur ausländische, sondern generell auch männliche Lehrstellensuchende.

Besetzung ihrer Lehrstellen

Im Sommer lancierte FDP-Nationalrat Otto Ineichen (LU) das schweizweite, auf drei Jahre angelegte Projekt „Speranza 2000“, welches von Unternehmen, Kantonen und dem Bund getragen wird. Ziel war es, bis im Herbst 2000 Praktikumsstellen für schulisch schwache Jugendliche zu schaffen, welche keine Lehrstelle finden. Die Praktikumsplätze für ein oder ein halbes Jahr sollen mittelfristig in zweijährige Grundausbildungen mit eidgenössischem Berufsattest überführt werden; die Berufsverbände reagierten mit Skepsis. Eine erste Zwischenbilanz ergab 1800 neue Lehrstellen auf Ende Oktober, die jedoch nicht alle besetzt werden konnten. Die Initianten erklärten, nicht überall habe die Zusammenarbeit gleich reibungslos funktioniert, erfolgreich sei sie in den Kantonen Luzern, Aargau und Thurgau verlaufen. Eine Weiterführung des Projekts sei geplant.

Speranza 2000

Stillschweigend und im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das Obligatorium für Berufsschulsport verlangt, dass alle Lehrlinge mit einem Schultag eine Lektion, solche mit mehr als einem Schultag zwei Lektionen Sport erhalten. Der Umsetzungsgrad beträgt in den Kantonen aber erst zwischen 50 und 70 Prozent.

Berufsschulsport

Der Nationalrat überwies ein Postulat Rechsteiner (sp, SG), das eine Übersicht über die anerkannten Bildungsgänge der höheren Berufsbildung inklusive der höheren Fachschulen fordert. Aufzuzeigen sei auch, welche Anbieter welche Bildungsgänge mit welchen Abschlüssen führen. Abgelehnt wurden die Motionen Menétrey-Savary (gp, VD) und Pfister (svp, SG), welche Massnahmen zur Qualitätssicherung von privaten Berufsfachschulen resp. eine obligatorische Akkreditierung verlangten. Der Bundesrat wies in seiner Antwort auf die Möglichkeit zur freiwilligen Akkreditierung hin.

anerkannten Bildungsgänge

Diskussionslos billigte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), welche den Bundesrat auffordert, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen zu ergreifen.

Berufsschulsport

In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.

Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die Ratifizierungvon zwei bereits 1997 unterzeichneten Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein «Inseldasein» fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

An der zweiten nationalen Lehrstellenkonferenz in Genf stellte Bundesrätin Leuthard ein vom Bund finanziertes Stützprogramm für schulisch und sozial benachteiligte Jugendliche vor. Das von Bund und Kantonen gemeinsam getragene „Case-Management“ will Jugendliche bereits ab dem 7. Schuljahr erfassen und gezielter als bisher fördern; Lehrer, Berufsberater und Eltern werden miteinbezogen. Ab dem 9. Schuljahr erhalten die Betroffenen einen persönlichen Coach zur Seite gestellt, der ihnen bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche hilft. Er steht solange zur Verfügung, bis eine definitive Lösung für den Berufseinstieg gefunden ist. Die Kosten dieses Engagements übernimmt der Bund, er unterstützt Pilotprojekte und leistet die Anschubfinanzierung. Die Kantone klären den konkreten Bedarf ab, damit das Konzept im kommenden Frühjahr umgesetzt werden kann. Ausgebaut wird auch das Beratungsangebot für Lehrbetriebe: Bund, Kantone und Arbeitsorganisationen erarbeiten ein Hilfsprogramm für jene Betriebe, die Jugendliche mit erschwerten Anforderungen ausbilden. Sie erhalten Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen sowie bei Konflikten und Krisen. Um die Zahl jener Schulabgänger zu erhöhen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II erreichen (Ziel ist eine Erhöhung von 90% auf 95% bis 2015), plant die EDK das Projekt „Nahtstelle“, das den Übergang von der Schule zur nachobligatorischen Ausbildung optimiert, damit Jugendliche künftig weniger Zeit verlieren durch unnötige Wechsel, Lehrabbrüche oder Wartejahre. Gewerbe und Gewerkschaften reagierten positiv auf die beiden Projekte.

Stützprogramm für schulisch und sozial benachteiligte Jugendliche

Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament das Medizinalberufegesetz (MedBG); ihm unterstellt sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Das MedBG ist so flexibel gestaltet, dass der Bundesrat später weitere Medizinalberufe hinzufügen kann. Im Gegensatz zur grossen Kammer folgte der Ständerat im Zweckartikel dem Bundesrat und hielt an der Dreiteilung Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung fest. Er strich den vom Nationalrat hinzugefügten Passus, wonach die Kantone keine weiteren als die im Gesetz definierten universitären Medizinalberufe bezeichnen können. Beim Miteinbezug der Palliativmedizin und bei den Ausbildungszielen erklärte sich der Rat mit der Ergänzung der grossen Kammer einverstanden. Das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten sei zu wahren, ein Einbezug der Angehörigen gehe jedoch zu weit. Gegen den Antrag des Bundesrates bestätigte der Ständerat mit 22:10 Stimmen die Bestimmung des Nationalrates, die bei den Berufspflichten eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt, sie aber nicht für die Berufsbewilligung voraussetzt. Mit 19:13 Stimmen folgte die kleine Kammer einer Kommissionsminderheit Brunner (sp, GE) und verweigerte dem Bundesrat die Kompetenz, Personen mit einem Diplom oder Weiterbildungstitel aus einem Staat, mit dem die Schweiz keinen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung abgeschlossen hat, zu erlauben, ihren Beruf in einem Gebiet mit nachgewiesener medizinischer Unterversorgung selbständig auszuüben. Gemäss Ständerat handle es sich dabei um eine Diskriminierung sowohl der Randregionen als auch der Mediziner. Schliesslich nahm die kleine Kammer die vom Nationalrat gestrichene Bestimmung wieder auf, wonach Medizinalpersonen nur objektive Werbung machen dürfen, die dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und die weder irreführend noch aufdringlich sein darf. Chancenlos blieb ein linker Antrag, der sich für eine Vertretung der Patientenorganisationen in der Medizinalberufekommission einsetzte. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 30:1 Stimmen.

Medizinalberufsgesetz

Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die Räte darauf, dass die Kantone wie vom Ständerat gewünscht nebst den im Bundesgesetz vorgesehenen Berufen noch weitere akademische Gesundheitsberufe anerkennen dürfen. In der Frage der Weiterbildung setzte sich der Nationalrat durch, der diese Aufgabe grundsätzlich dem jeweiligen gesamtschweizerischen Berufsverband übertragen wollte, um eine Zersplitterung der Weiterbildung zu vermeiden; dabei ging es jedoch nicht darum, den Berufsverband (sprich die FMH) als Monopolisten zu etablieren. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, die Versorgung von Randregionen mit Medizinalpersonen nach Bedarf auszugestalten. Schliesslich darf das Medizinalpersonal über die Nennung der Spezialisierung hinaus für sich Werbung machen, diese muss aber objektiv sein und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen. Das MedBG passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 189:0 und im Ständerat mit 44:0 Stimmen.

Medizinalberufsgesetz

Der Nationalrat überwies eine Motion seiner WBK und ein Postulat Randegger (fdp, BS), welche eine Harmonisierung der Ausbildungsbeihilfen im Hochschulbereich verlangen, die weiter geht als die NFA-Regelung. Der Ständerat billigte ein in die gleiche Richtung zielendes Postulat Leumann (fdp, LU). Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Postulat von Jacqueline Fehr(sp, ZH) für einen Bericht zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie resp. Familiengründung und Ausbildung/Studium.

steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten

Gegen den Willen des Bundesrates überwies die grosse Kammer einstimmig eine Motion Randegger (fdp, BS), welche die steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verlangt.

steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten

Auch in diesem Berichtsjahr befasste sich das Parlament mit der Lehrstellenknappheit: Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von der grossen Kammer gebilligte Motion Galladé (sp, ZH) in geänderter Form, wonach der Bundesrat Betriebe, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vermehrt berücksichtigen muss; die WAK wollte die Lehrlingsausbildung jedoch nicht wie die Motionärin als zwingendes Kriterium für das Beschaffungswesen festlegen. Der Nationalrat hiess diskussionslos Postulate seiner WBK und von Robbiani (cvp, TI) gut. Ersteres verlangte einen Bericht zu den Defiziten im Lehrstellenbereich (Berufsfelder, Regionen, Massnahmen, Basislehrjahr), letzteres eine Darstellung der Massnahmen, welche die Bundesverwaltung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen habe. In seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage der SP-Fraktion erklärte der Bundesrat, der Bund habe in den letzten sieben Jahren die Anzahl Lehrstellen um 41% erhöht. Bis Ende 2011 strebe er einen Lernendenanteil von 4% an. Für stellenlose junge Arbeitnehmende habe er in Zusammenarbeit mit der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geschaffen, in der Administration oder in bundesnahen Unternehmungen ein sechsmonatiges Berufspraktikum zu absolvieren.

Lehrstellenknappheit

Ständerat Berset (sp, FR) beantragte in einem Postulat, dass nicht nur die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung von den Steuern abgezogen werden können, sondern auch die Ausbildungskosten. Aufgrund der Erklärung des Bundesrates, die Verwaltung arbeite in Beantwortung eines diesbezüglichen, im Vorjahr überwiesenen Vorstosses David (cvp, SG) bereits an einem entsprechenden Bericht, zog Berset sein Begehren zurück.

Ausbildungskosten

Im November trafen sich auf Einladung von Wirtschaftsminister Deiss 21 Spitzenvertreter aus Bund, Kantonen, Wirtschaft und Gewerkschaften zu dieser ersten nationalen Lehrstellenkonferenz. Gewerkschaften und Linke zeigten sich vom Ergebnis enttäuscht, da sie keine ihrer Forderungen hatten durchsetzen können. Auf Ablehnung gestossen war sowohl der Vorschlag eines nationalen Delegierten (Mister Lehrstelle) als auch das Ansinnen, den Betrieben für jede neue Lehrstelle einen Bonus von 10 000 Fr. auszuzahlen. Beschlossen wurde hingegen eine Werbekampagne, wonach ausbildende Unternehmen sich mit der offiziellen Vignette „Lehrbetrieb“ schmücken dürfen. Wenige Tage nach der Konferenz lehnte der Bundesrat einen von Deiss in Aussicht gestellten Kredit von 20 Mio Fr. aus dem Innovationsfonds gemäss Berufsbildungsgesetz ab; mit diesem Betrag hätte der Bund die Projekte der Kantone zur Verbesserung der Lehrstellensituation vollständig und nicht nur zu 60% übernehmen sollen.

ersten nationalen Lehrstellenkonferenz

Im Berichtsjahr behandelte der Nationalrat das Medizinalberufegesetz (MedBG); ihm unterstellt sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Das MedBG ist so flexibel gestaltet, dass der Bundesrat später weitere Medizinalberufe hinzufügen kann. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Auf Antrag ihrer SGK beschloss sie mit 73:70 Stimmen, dass die Kantone keine weiteren als die im Gesetz als universitäre Medizinalberufe definierten Berufe bezeichnen können. Eine Minderheit, unterstützt von Bundesrat Couchepin, hatte den Kantonen diese Kompetenz einräumen wollen. Einstimmig nahm der Rat einen Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) an, wonach auch die Palliativmedizin, d.h. die Behandlung und Pflege von unheilbar Kranken, Teil der Weiterbildung von Medizinalpersonen bildet. Einigkeit bestand auch darin, dass Ärzte und andere Medizinalpersonen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen sollen. Mit 100:60 Stimmen sprach sich der Nationalrat auf Antrag von Humbel Näf (cvp, AG) jedoch dafür aus, diese Versicherung nicht als Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung zu definieren, sondern als Berufspflicht. Bei den Berufspflichten betonte der Rat, dass das Medizinalpersonal die Rechte der Patientinnen und Patienten zu wahren habe. Mit 88:82 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) und strich eine Bestimmung, welche Medizinalpersonen nur objektive und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Werbung erlaubt, die weder irreführend noch aufdringlich ist. Der Passus sei überflüssig und führe zu Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag, bei der Zusammensetzung der Medizinalberufekommission neben Vertretungen des Bundes, der Kantone, der universitären Hochschulen und der betroffenen Berufskreise auch Patientenorganisationen zu berücksichtigen. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 160:1 Stimmen.

Medizinalberufsgesetz

Der Bundesrat erliess eine Verordnung über das Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB). Das EHB, welches das Schweizerische Institut für Berufspädagogik ersetzt, soll seine Tätigkeit im Herbst 2006 in Zollikofen (BE), Lausanne und Lugano aufnehmen und ist als Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung konzipiert. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Ausbildung von Lehrkräften und anderen Bildungsverantwortlichen wie Prüfungsexperten sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung. Die EDK hätte es vorgezogen, das EHB in die bestehende Hochschullandschaft zu integrieren, da sie befürchtete, dass ein eigenständiges Hochschulinstitut die Anerkennung des schweizerischen Ausbildungssystems durch das Ausland zusätzlich erschwert.

Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung

Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Ständerat Kuprecht (svp, SZ) bedauerte die vermehrte Streichung von Lektionen für obligatorisches Berufsschulturnen zugunsten der Fachausbildung, zog sein Postulat, das vom Bundesrat einen entsprechenden Bericht verlangt hatte, aber mangels Unterstützung zurück.

Berufsschulturnen