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Der Bundesrat überwies im September 2019 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) und die dazugehörige Botschaft an das Parlament. Mit dem neuen Gesetz soll – gemäss der Corporate-Governance-Politik des Bundes – für das EHB eine eigene Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Bisher war das EHB in einigen Artikeln des BBG und in einer Verordnung geregelt worden. Nach den Vorgaben des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung sind für verselbstständigte Einheiten des Bundes eine Reihe von Bestimmungen zwingend in einem Gesetz zu verankern. Es sind dies insbesondere die Grundzüge von Organisation und Verfahren, die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen für allfällige Eingriffe in Grundrechtspositionen (Zulassungsvoraussetzungen, Disziplinarmassnahmen etc.), die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, die Grundlagen zur Gebührenerhebung, mögliche Ausnahmen von der subjektiven Steuerpflicht sowie die Rechte und Pflichten des Personals. Die Aufgaben des EHB und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich ändern sich mit dem neuen Gesetz nicht. In Bezug auf die Einordnung in der Hochschullandschaft soll das EHB mit Zustimmung der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Akkreditierung als pädagogische Hochschule anstreben. Das spezifische Profil des EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – solle beibehalten werden. Zudem soll mit dem neuen Gesetz der Name des EHB geändert werden: von Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung zu Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung.

Die Vernehmlassung dauerte vom 18. Dezember 2018 bis zum 29. März 2019. Den in der Vernehmlassung geäusserten Anliegen habe man in wesentlichen Punkten Rechnung getragen, betonte der Bundesrat. Im Gesetzesentwurf wurde aufgrund der Rückmeldungen unter anderem präzisiert, dass das EHB die Bedürfnisse der Sprachregionen und der Kantone berücksichtigt und ihr Bildungsangebot mit demjenigen kantonaler pädagogischer Hochschulen koordiniert.

Neues EHB-Gesetz

Ende November 2019 nahm der Bundesrat Stellung zum Bericht der SGK-NR bezüglich des indirekten Gegenvorschlages zur Pflegeinitiative. Er erklärte, er sei prinzipiell damit einverstanden, die Pflegeausbildung zu stärken. So sollten Lehrbetriebe zur verstärkten Ausbildung von Pflegefachpersonen verpflichtet und dabei vom Bund und den Kantonen unterstützt werden. Die Regierung stimmte der SGK-NR zu, dass Pflegende in Ausbildung an einer Höheren Fachschule oder einer Fachhochschule mittels Ausbildungsbeiträgen durch die Kantone finanziell unterstützt werden könnten, wollte aber von einer diesbezüglichen Verpflichtung absehen und stattdessen auf Freiwilligkeit seitens der Kantone setzen. Würden sich diese zu Ausbildungsbeiträgen entschliessen, wäre der Bund jedoch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Dadurch erhoffte sich der Bundesrat unter anderem, mehr Menschen für die Ausbildung in der Diplompflege motivieren zu können. Betreffend der Anschubfinanzierung sprach sich der Bundesrat für CHF 369 Mio. aus, was CHF 100 Mio. weniger entspricht als der Gegenvorschlag einplante. Darüber hinaus sollen weitere Massnahmen ergriffen werden, um die Zahl der Ausbildungsabschlüsse an Höheren Fachschulen und Fachhochschulen im Bereich der Pflege von 2'700 auf 4'300 pro Jahr zu steigern. Eine ablehnende Haltung nahm die Regierung gegenüber der Forderung ein, dass Pflegefachpersonen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können sollen. Dies hätte unerwünschte Mehrkosten für die OKP zur Folge, was dem Ziel des Bundesrates, die Gesundheitskosten zu drosseln, zuwiderlaufe. Das EDI habe ferner eine Änderung der KLV verabschiedet, um die Selbständigkeit der Pflegefachfrauen und -männer zu stärken. Mit dieser Anpassung erfahre die Pflege eine Aufwertung und gleichzeitig werde eine Anforderung der Initiative erfüllt, denn künftig könnte somit für gewisse Leistungen der Pflegebedarf selbständig durch Pflegefachkräfte ermittelt und durchgeführt werden, ohne dass auf eine ärztliche Beurteilung zurückgegriffen werden müsste.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Am 20. November 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat erläuterte, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung autonomer und schneller auf ein sich rasch veränderndes Umfeld reagieren können soll. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden, ohne dass dabei neue Fördertatbestände geschaffen werden. Mit dem totalrevidierten Gesetz soll die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme mit der Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme rechtlich gleichgestellt werden, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zudem soll die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an europäischen Institutionen angepasst werden. Stipendien sollen neu nicht nur für die Ausbildung an europäischen, sondern auch an anderen ausgewählten Institutionen im Ausland vergeben werden können, falls dies für die Exzellenzförderung zielführend ist. Auch soll der Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderpolitik aufgeführt werden.
Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht vorweggenommen; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. Das Gesetz soll zudem nur die Grundzüge der Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten; die Umsetzung soll vom Bundesrat wie bisher in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die nach der Revision des Gesetzes ebenfalls geändert werden solle.
Die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Mandatierung einer nationalen Agentur zur Umsetzung der Förderung sollen mit der Gesetzesrevision an den bildungspolitischen Kontext angepasst werden. Ebenso soll die bislang bestehende Verknüpfung der nationalen Agentur mit der Teilnahme an den EU-Programmen aufgelöst werden. Die nationale Agentur soll mittels einer Leistungsvereinbarung mit Umsetzungsaufgaben beauftragt werden können, die bei einer Assoziierung an ein internationales Programm oder bei einem vom Bund initiierten Schweizer Programm entstehen würden.
In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis zum 24. Mai 2019 durchgeführt worden war, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden. Intensiv diskutiert worden war insbesondere das Verhältnis zur EU und ihren Bildungsprogrammen (z.B. Erasmus). Während sich einige Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie mehrere Kantone und Parteien für eine Assoziierung an die nächste Programmgeneration der EU-Bildungsprogramme ausgesprochen hatten, hatten andere Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen betont, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Raum zugunsten von aussereuropäischen Kooperationen zu beschränken sei.
Eine Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung erachtete der Bundesrat nicht als nötig.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

A la suite de l'adoption du postulat du parlementaire Philippe Nantermod (plr, VS), le Conseil fédéral a publié un rapport sur les conditions d'exercice des professions réglementées. Tout d'abord, le rapport a précisé qu'il n'existe que 177 professions réglementées en Suisse. Elles existent principalement dans le domaine de la santé, du social et de l'enseignement. Elles répondent à un impératif de qualité dans certains domaines. Ensuite, le Conseil fédéral a précisé qu'il lutte en permanence contre la réglementation excessive. Il a notamment cité son rapport sur le postulat Caroni (plr, AR) 15.3421. Il a ainsi constaté une réduction des réglementations à l'échelle helvétique. Cette diminution a notamment comme objectif de renforcer la compétitivité de la place économie en appliquant le principe de liberté économique promulgué dans la Constitution (art. 27). Il a d'ailleurs rappelé que de nombreux outils ont été développés pour étudier l'impact d'une réglementation. Finalement, il a précisé que si certaines législations sont régies par des impératifs cantonaux, la loi sur le marché intérieur (LMI) encadre et réduit au minimum ces législations cantonales. Ainsi, selon les conclusions du rapport, le Conseil fédéral a estimé qu'il n'était pas nécessaire d'intervenir.

Conditions d'exercice des professions. Etat des lieux (Po. 16.3754)
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Nachdem die SGK-NR die Ergebnisse der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zur Kenntnis genommen hatte, unterbreitete sie Mitte Oktober 2019 ihrem Rat den entsprechenden Gesetzesentwurf. Dabei stellte sie folgende Massnahmen vor, wie dem Fachkräftemangel und der fehlenden Attraktivität des Pflegeberufs begegnet werden könne: Zum einen sollen dem Pflegepersonal mehr Kompetenzen zugestanden werden. So sollen Pflegefachfrauen und -männer nach Vereinbarung mit den Versicherern gewisse Leistungen, die vom Bundesrat definiert werden, selbständig ohne ärztliche Anordnung durchführen dürfen. Zum anderen sollen Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen verpflichtet werden, Pflegefachleute auszubilden. Dabei müssten die Kantone für mindestens einen Teil der ungedeckten Kosten, die im Rahmen der praktischen Ausbildungsleistungen anfallen, aufkommen, wobei sie vom Bund während acht Jahren unterstützt würden. Weiter sah die SGK-NR eine Verpflichtung der Kantone vor, Personen die eine Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule oder Fachhochschule absolvierten, während ihrer Ausbildung mit finanziellen Beiträgen unter die Arme zu greifen. Auch hier solle der Bund den Kantonen während acht Jahren mit finanziellen Mitteln zur Seite stehen. Um das Potential von Leuten auszuschöpfen, die nach altem Recht ein Pflegediplom erworben hatten, und diesen den Zugang zu heutigen Aus- und Weiterbildungen zu eröffnen, beabsichtigte die Kommission zudem, ein Anschlussangebot für diese Personengruppe zu schaffen. Der Verpflichtungskredit, mit dem die SGK-NR die Ausbildungsoffensive während den acht Jahren zu finanzieren plante, soll einen Umfang von maximal CHF 469 Mio. aufweisen. Eine Minderheit de Courten (svp, BL) wollte nicht auf die Vorlage eintreten, da sie der Ansicht war, dass dadurch in einem Bereich hohe Kosten zu Lasten des Bundes verursacht würden, der in die Zuständigkeit der Kantone und der Branche falle. Ferner bestünde die Gefahr einer Mengenausweitung, wenn das Pflegefachpersonal gewisse Leistungen ohne ärztliche Anordnung durchführen könnte.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Im Herbst 2019 befasste sich der Ständerat mit der Motion Page (svp, FR) über die Weiterbildung von Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern. Die WBK-SR hatte sich sehr knapp für die Annahme der Motion ausgesprochen. Im Ständerat war klar, dass die Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Menschen – oft durch enge Familienangehörige durchgeführt – sehr wichtig und wertvoll sei und eine riesige Entlastung für das Gesundheitssystem darstelle. Für die Kommissionsmehrheit führte Olivier Français (fdp, VD) aus, dass eine strukturierte und angemessene Ausbildung für die betroffenen Personen notwendig sei, da diese oft beispielsweise nicht genau wüssten, welche Handgriffe sie ausführen müssten. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) argumentierte des Weiteren, dass es auch oft um komplexe Koordinationsaufgaben gehe, die viele Personen leisten müssten. Es sei notwendig, sich um diese Familien zu kümmern und niederschwellige Ausbildungsgänge anzubieten, die ihren ganz spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen würden.
Für die Kommissionsminderheit führte Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) aus, dass es bereits heute die Möglichkeit gebe, sich die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei einer Ausbildung anrechnen zu lassen. Betreuende und pflegende Personen könnten beispielsweise die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundausbildung absolvieren und Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (z.B. Praktikum) stellen. Zudem habe der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen verabschiedet, der diese Anliegen ebenfalls unterstütze, so Häberli-Koller.
Bildungsminister Parmelin fügte an, dass der Gesundheitssektor stark reguliert sei; sobald es eine formale Ausbildung für die pflegenden Personen gebe, bestehe die Gefahr, dass diese für obligatorisch erklärt werde, so dass die betroffenen Menschen zu Hause nur noch dann betreut werden könnten, wenn mindestens ein Familienmitglied eine solche Ausbildung absolviert habe. Dieser Entwicklung solle nicht Vorschub geleistet werden, so Parmelin. Schliesslich sei zu beachten, dass der Bundesrat bereits ein Förderprogramm für Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen lanciert habe.
Die Mehrheit des Ständerates folgte der Linie des Bundesrates und der Kommissionsminderheit und lehnte die Motion mit 16 zu 17 Stimmen knapp ab.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

La CPS-CN proposait au Conseil national de rejeter la motion visant à coordonner le début de l'école de recrues avec la fin de l'apprentissage, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions. Le choix de Viola Amherd, de reporter le début de l’école de recrues d’été à la semaine civile 27 dès l’été 2020, représentait, pour la majorité des membres de la commission, un compromis entre les besoins de la formation professionnelle et ceux des hautes écoles. L’égalité de traitement entre la formation professionnelle et les hautes écoles aurait été compromise, en cas d'acceptation de la motion. En revanche, une minorité souhaitait l'adoption de l'intervention, pour ne pas contraindre les apprentis à quitter leur entreprise avant la fin de leur contrat d'apprentissage pour effectuer leur école de recrues. Après l'achèvement du projet DEVA, la question du début de l'école de recrues sera à nouveau examinée.
Au Conseil national, la motion a été rejetée par 97 voix contre 66 et 1 abstention. La proposition de la minorité a été soutenue à l'unanimité par l'UDC, ainsi que quelques libéraux-radicaux et démocrates-chrétiens. La motion est donc liquidée.

Den Beginn der Rekrutenschule auf den Berufslehrabschluss abstimmen

Die WBK-NR forderte in einer Motion, dass der Bundesrat in seiner nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität (beispielsweise in den Bereichen Stipendienwesen, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung, Sprachförderung) einfügt. Eine starke Minderheit aus SVP- und FDP-Kommissionsmitgliedern beantragte, die Motion abzulehnen.
In seiner Stellungnahme befürwortete der Bundesrat die Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und zeigte sich daher bereit, das Thema in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufzugreifen und – wo geboten und wo zuständig – Massnahmen vorzuschlagen. Einige Bereiche, welche die WBK-NR in ihrer Motion identifizierte, gehörten indes in die Kompetenz der Kantone oder seien nicht Gegenstand der BFI-Botschaften, hielt der Bundesrat fest. Insgesamt war er der Ansicht, dass der Bund die in seiner Kompetenz liegenden Vorkehrungen für die Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich getroffen habe. Er erachtete das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt und beantragte ihre Ablehnung.
Der Nationalrat debattierte in der Herbstsession 2019 intensiv über die Motion. Irène Kälin (gp, AG) betonte dabei die Wichtigkeit der Verringerung der sozialen Selektivität, die auf allen Ebenen und Stufen des Schweizer Bildungssystems leider immer wieder reproduziert werde. Es brauche daher auf verschiedenen Ebenen Massnahmen, um die soziale Selektivität möglichst weit zu eliminieren. Für die Minderheit führte Verena Herzog (svp, TG) aus, dass für die Chancengerechtigkeit bereits genügend unternommen werde. Darüber hinaus lägen viele der Massnahmen, auf welche die Kommission abziele, in der Kompetenz der Gemeinden und der Kantone und seien deshalb nicht zielführend. Dieser Aussage stimmte auch Bundesrat Guy Parmelin zu und plädierte noch einmal für die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat folgte jedoch der Mehrheit seiner Kommission und nahm den Vorstoss mit 101 zu 82 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Mittels einer parlamentarischen Initiative forderte Nadine Masshardt (sp, BE) eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes, um die politische Bildung in der Berufsbildung als besondere Leistung im öffentlichen Interesse festzulegen. Ziel war es, dadurch dem Bund zu erlauben, Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung in der Berufsbildung zu unterstützen. Masshardt unterstrich ihr Anliegen mit dem Verweis auf eine Studie von GFS Bern, die zeige, dass bei Berufsschülerinnen und -schülern ein besonderer Förderbedarf in politischer Bildung bestehe.
Eine knappe Mehrheit der WBK-NR unterstützte das Anliegen in der Vorprüfung. Sie verwies darauf, dass gerade in der direktdemokratischen Schweiz die Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausübung ihrer politischen Rechte fundamental sei. Eine starke Minderheit beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Sie machte geltend, dass es für den Bund aufgrund des BBG bereits jetzt möglich sei, Projekte zur Förderung der politischen Bildung zu unterstützen. Es bedürfe deshalb keiner Änderung des BBG. Sie gab zudem zu bedenken, dass es in den Kantonen und Gemeinden bereits viele öffentliche und private Projekte gebe.
In der WBK-SR stiess die Initiative auf mehr Widerstand. Die Mehrheit äusserte Zweifel am Nutzen der angestrebten Anpassung des BBG und wies ebenfalls auf die bereits bestehenden Möglichkeiten hin, unter anderem auch auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz, auf dessen Grundlage beispielsweise die Durchführung der Jugendsession unterstützt werde.
In der Debatte im Nationalrat war der Bedarf an politischer Bildung für Berufsschülerinnen und -schüler unbestritten. Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) wies für die Minderheit aber darauf hin, dass das Anliegen längst in den Lehrplänen der verschiedenen Berufslehren integriert worden sei. Zudem sei es Sache der Organisationen der Arbeitswelt, die Lehrinhalte genau festzulegen. Dies beinhalte auch politische Bildung, aber eben nicht nur, so Bigler in seinen Ausführungen. Vertreterinnen und Vertreter der Kommissionsmehrheit hingegen betonten, dass es mit der parlamentarischen Initiative möglich wäre, einzelne Vorhaben wie beispielsweise eine Projektwoche zur politischen Bildung zu finanzieren, wobei es aber nicht um die Einführung eines zusätzlichen Fachs gehe. Gemäss der Kommissionsmehrheit seien bislang manche Berufsschülerinnen und -schüler in politischer Bildung nicht genügend unterrichtet worden. Dies sei auch aus demokratiepolitischer Sicht problematisch. Durch politische Bildung würde das Interesse der Jugendlichen steigen und dadurch komme es hoffentlich auch zu einer hohen Stimm- und Wahlbeteiligung bei ihnen.
Letztlich wurde der parlamentarischen Initiative in der Abstimmung äusserst knapp mit 88 zu 87 Stimmen keine Folge gegeben.

Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse

Gestützt auf die Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2018 überprüften das WBF und die EDK 2019 ihre bildungspolitischen Ziele. Dabei hielten sie in ihrer gemeinsamen Erklärung fest, dass die langfristig angelegten Ziele aus der Zielvereinbarung 2015 weiterhin relevant seien und entsprechend weiterverfolgt würden. Die bisherigen Ziele betreffen den Bereich der obligatorischen Schule, den Abschluss auf der Sekundarstufe II, die Maturität, die Profile der Tertiärstufe, Studienabbrüche an der Universität sowie den Ein- und Wiedereinstieg von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt. Neu kamen je ein Ziel zur Digitalisierung und zum Sprachaustausch hinzu.

Bildungspolitische Ziele 2019
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Zu dem am 20. Mai 2019 in Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf der SGK-NR zum indirekten Gegenvorschlag der Pflegeinitiative gingen bis zum 14. August 2019 insgesamt 152 Stellungnahmen ein. Während die Vorlage von weiten Kreisen grundsätzlich befürwortet wurde, nahmen drei Kantone (SZ, ZG und ZH), die SVP, Economiesuisse, Santésuisse und die Helsana eine ablehnende Haltung ein, die sie unter anderem mit dem Föderalismus oder im Falle von Santésuisse mit einem fehlenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründeten.
Bezüglich der einzelnen Massnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen worden waren, zeigte sich, dass insbesondere die Beiträge der Kantone zu den Ausbildungsleistungen der Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen im Allgemeinen sehr gut aufgenommen wurden – dies unter anderem von der GDK, 18 Kantonen, von allen Parteien (ausser der SVP), dem SGV, dem Centre Patronal, aber auch von den Gewerkschaftsdachverbänden, den Leistungserbringenden, Berufsverbänden und Bildungseinrichtungen sowie von Curafutura und drei der Santésuisse angehörigen Versicherern.
Nicht unterstützt wurden von der GDK und 14 Kantonen indes Beiträge für Auszubildende in der Krankenpflege an einer HF oder FH. Dabei stellte für sie vor allem die Verpflichtung der Kantone ein Problem dar; einer Kann-Formulierung würden sie jedoch zustimmen. Mit Ausnahme der FDP.Liberalen und der SVP befürworteten neben allen Parteien auch die Gewerkschaften, alle Leistungserbringende, Berufsverbände und Bildungsinstitutionen die Ausbildungsbeiträge. Gespalten zeigten sich die Versicherer.
Ebenfalls umstritten war die Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf acht Jahre. Während die GDK, 17 Kantone wie auch vier Parteien, die Gewerkschaften, der SGV und eine Mehrheit der Leistungserbringenden sich dagegen aussprachen, weil sie eine zeitliche Limitierung nicht für wirksam hielten, resp. der Ansicht waren, dass das Problem des Fachkräftemangels innerhalb dieses Zeitrahmens nicht gelöst werden könne, unterstützten diejenigen Versicherer, die dem Gegenvorschlag positiv gegenüberstanden, eine solche Begrenzung.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sprach sich für eine gesetzliche Verankerung von bestimmten Leistungen, welche die Pflegefachpersonen selbstständig durchführen dürfen, aus. Es wurden allerdings einige Änderungsvorschläge angebracht. So war es der GDK und 17 Kantonen wichtig, dass Pflegefachkräfte nicht nur in der Lage seien, die pflegerische Grundversorgung in eigener Verantwortung durchzuführen, sondern diese für limitierte Zeiträume selbst auch delegieren zu können. Curafutura, Swica und Visana befürworteten die Einräumung der neuen Kompetenzen, forderten aber eine Vereinbarung der Modalitäten zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden. Die FDP.Die Liberalen, die GLP und der SGV wollten, dass ein Zulassungsvertrag mit einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen werden müsse. Gutgeheissen wurde die Kompetenzerweiterung im Bereich der Grundpflege von der FMH, für den Bereich der psychiatrischen Grundpflege hingegen sprach sie sich dagegen aus.
Für die beiden Dachverbände der Versicherer, Curafutura und Santésuisse, hatten Leistungsaufträge, die verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Ausbildungsleistungen enthalten, im KVG keinen Platz. Bei den Kantonen war die Mehrzahl der Auffassung, dass sie selbst über diese Regelung verfügen können sollten. Leistungserbringende und Berufsverbände wünschten sich eine Verknüpfung solcher Leistungsaufträge mit den von den Kantonen erteilten Betriebsbewilligungen.
Was die Einführung der Vertragsfreiheit von Pflegefachleuten betrifft, so stiess diese bei den meisten Kantonen, den Gewerkschaften, Leistungserbringenden, Berufsverbänden wie auch bei Curafutura und der Visana nicht auf offene Ohren. Wenn es hingegen nach Santésuisse ginge, müssten, falls die Kompetenzen der Pflegefachfrauen und -männern erweitert würden, der Vertragszwang gelockert oder eine Einzelvereinbarung zwischen den Versicherern und den Pflegevertretern getroffen werden.
Die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, fand abgesehen von den Gewerkschaften, linksgrünen Parteien und Bildungsinstitutionen keine Unterstützung.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Der Bundesrat forderte im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2018 (19.006) die Abschreibung des Postulats Béglé (cvp, VD; Po. 16.3887)) «Mehr Unterstützung für die Ausbildung in Flüchtlingslagern», da dessen Anliegen erfüllt worden sei. Die DEZA sei im Rahmen der Strategie zur IZA 2017-2020 mit der Ausarbeitung verschiedener Projekte zur Förderung von Berufsbildung mit Abschlussdiplom oder universitärer Bildung beschäftigt. Unter anderem ermögliche man Opfern von Boko Haram in Niger mithilfe von Kursen den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Generell wolle man in Zukunft die Integration der Flüchtlinge in die staatlichen Bildungssysteme im Nahen Osten fördern.
In der Sommersession 2019 wurde das Postulat vom Nationalrat abgeschrieben.

Mehr Unterstützung für die Ausbildung in Flüchtlingslagern (Po. 16.3887)

Das Postulat «Förderung des Berufsabschlusses von Erwachsenen» beauftragte den Bundesrat, bestehende Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu nutzen, insbesondere auch durch die Unterstützung des Berufsabschlusses derjenigen Erwachsenen, die noch über keinen Sek II-Abschluss (d.h. Maturität oder Berufsbildungsabschluss) verfügten.
Für die Umsetzung führte das SBFI mit den Verbundpartnern aus Verwaltung und Wirtschaft von 2013–2017 das Projekt «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene» durch. Im Rahmen dieses Projekts wurden unter anderem Empfehlungen zur Finanzierung der Bildungskosten durch die Kantone formuliert, Instrumente zur Entwicklung von Berufsbildungsangeboten für Erwachsene sowie für die Anrechnung von Bildungsleistungen erstellt und eine nationale Sensibilisierungskampagne initiiert.
Der Bundesrat erachtete das Anliegen des Postulats damit als erfüllt und beantragte dessen Abschreibung. Der Ständerat stimmte der Abschreibung im Sommer 2019 zu.

Encourager l’acquisition d’une qualification professionnelle pour les adultes

Passée devant la commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC-CN) du Conseil national, la motion visant à inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II n'a pas convaincu. La majorité (14 voix) a choisi de la rejeter, arguant qu'un mélange des compétences de la Confédération et des cantons n'était pas souhaitable, du moins pas avant la parution du rapport commandité par la CDIP et le SEFRI. Ce rapport permettra de faire la lumière sur les différents programmes d'intégration et les populations concernées. Une minorité (9 voix) souhaitait tout de même accepter la motion, pour manifester leur volonté d'avancer sur le dossier de l'intégration.
Au Conseil national, le même rapport de force était à l’œuvre: 115 voix émanant de l'UDC, du PLR et du PDC se sont opposées à la motion, contre les insuffisantes 67 voix des autres partis.

Inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II

Die zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) wurde mit dem BBG eingeführt und 2004 in Kraft gesetzt. Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Schulabgängerinnen und -abgänger und führt – im Gegensatz zu den früheren so genannten Anlehren – zu einem eidgenössischen Abschluss mit schweizweit einheitlichen Kompetenzen.
In seinem Bericht «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz», in Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD), stellte der Bundesrat dem EBA ein durchwegs gutes Zeugnis aus. Der Bundesrat stützte sich bei seiner Aussage auf drei Evaluationen, die seit der Einführung der EBA-Grundbildung durchgeführt worden waren. Drei Aspekte standen dabei im Vordergrund. Erstens sei die Integration von EBA-Absolventinnen und -Absolventen in den Arbeitsmarkt gelungen. Arbeitsmarktfähigkeit und Ausbildungserfolgsquoten hätten sich seit der Einführung gut entwickelt und stabilisiert. Eine überwiegende Mehrheit der Inhaberinnen und Inhaber eines EBA finde innerhalb von zwölf Monaten nach Ausbildungsabschluss eine Stelle. Zweitens sei die Durchlässigkeit zu weiterführenden Ausbildungen gegeben. Die Indikatoren zur Durchlässigkeit zeigten, dass der Anschluss des EBA an andere Abschlüsse in der Berufsbildung gewährleistet sei. Die für das EBA verfügbaren kantonal umgesetzten Unterstützungsmassnahmen hätten sich etabliert und würden genutzt. Drittens sei bei allen Beteiligten eine grosse Zufriedenheit mit dem EBA zu spüren, so der Bundesrat. Schliesslich wies der Bundesrat auch darauf hin, dass die Entwicklung der Lehrabschlüsse zwischen 2005 und 2017 zeige, dass die EBA-Grundbildung die Anlehre quasi ersetzt habe. Gleichzeitig sei aber die Zahl der Lehrabgängerinnen und -abgänger mit EFZ (3-4-jährige Lehre) konstant geblieben.

Attestation de formation professionnelle, bilan après dix ans (Po. 14.3740)

Die SGK-SR stimmte ihrer Schwesterkommission im März 2019 bezüglich der Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Pflegeinitiative mit 10 zu 2 Stimmen zu. Sie forderte jedoch, dass dadurch keine Mehrkosten entstünden und die Rolle der Kantone berücksichtigt werde.

Im April 2019 gab die SGK-NR die Eckwerte dieses indirekten Gegenvorschlages bekannt. Zum einen soll der Bund die Anzahl Ausbildungsplätze festlegen dürfen, die die Spitäler, Spitex-Organisationen und Altersheime Pflegefachleuten von Fachhochschulen und höheren Fachschulen bereitstellen müssen. Zum anderen müssen Bund und Kantone aber auch einen Teil der ungedeckten Kosten tragen. So sollen zum Beispiel die Löhne angehender Pflegefachpersonen erhöht werden. Weiter sollen Pflegefachleute mehr Kompetenzen erhalten und Grundpflegeleistungen ohne Anweisung eines Arztes oder einer Ärztin durchführen dürfen, wobei die Kantone bei überdurchschnittlichem Anstieg der Pflegekosten die Zulassung von Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen unterbrechen dürfen sollen. Die Versicherungen sollen weiterhin nicht auswählen können, mit wem sie zusammenarbeiten.
Anfang Mai 2019 beendete die SGK-NR ihre Beratungen und nahm den Vorentwurf «Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» mit 17 zu 8 Stimmen an. Gemäss vertieften Kostenschätzungen der Verwaltung soll die Ausbildungsoffensive des Bundes über acht Jahre hinweg CHF 502 Mio. kosten. Verschiedene Minderheitsanträge würden die Gesamtkosten auf CHF 301 Mio. respektive CHF 401 Mio. senken, je nachdem ob überhaupt individuelle Ausbildungsbeiträge vorgesehen beziehungsweise auf angehende Pflegefachleute mit Familienpflichten beschränkt sein sollen. Zudem wurde der Vorentwurf mit einem Passus ergänzt, der es dem Bund ermöglichen soll, eine Abstufung seiner Beiträge an die Kantone in Abhängigkeit der Zweckmässigkeit der ausgestalteten Massnahmen vorzunehmen.
Am 20. Mai 2019 eröffnete die Kommission die Vernehmlassung zu ihrem Entwurf.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Ende Januar befasste sich die SGK-NR mit der Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Nach Anhörungen des Initiativkomitees und einer ersten Aussprache kam sie grossmehrheitlich zum Schluss, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf bestehe, ihr eine Regelung auf Verfassungsstufe aber zu weit gehe. Daher ergriff sie mit 16 zu 5 Stimmen (bei 1 Enthaltung) eine Kommissionsinitiative, um einen indirekten Gegenentwurf zu lancieren und somit das Anliegen auf Gesetzesstufe regeln zu können. Wichtig sei der Kommission vor allem die eigenverantwortliche Erbringung von Pflegeleistungen und die angemessene Abgeltung ebendieser, wie ihrer Medienmitteilung zu entnehmen ist. Mitte Februar beschäftigte sich die SGK-NR mit der Ausgestaltung des von ihr gewünschten indirekten Gegenentwurfs, wobei sie in erster Linie bei der Anerkennung der Kompetenzen wie auch bei der Aus- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen ansetzen will.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Im November 2018 erschien der Bericht «Mehr Schnupperlehrstellen in den MINT-Berufen» in Erfüllung des Postulats Schmid-Federer (cvp, ZH). Der Bundesrat hielt darin fest, dass die Schnupperlehren für die Stellensuchenden ein wichtiger Bestandteil im Berufswahlverfahren seien. Letztlich stehe es den einzelnen Betrieben und Firmen aber frei, wie sie das Rekrutierungsverfahren gestalten würden und ob eine Schnupperlehre dazu gehöre. Eingriffe von staatlicher Seite in diesen Rekrutierungsprozess könnten aus Sicht des Bundesrats die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mindern und wären damit kontraproduktiv. Aus einer für den Bericht durchgeführten Umfrage sei zudem auch deutlich geworden, dass die Schnupperlehren nur einen Teil des Rekrutierungsprozesses darstellten. So seien etwa die Berufsberatung oder das Berufs-, Branchen- und Firmenimage ebenso wichtig.
Obwohl der Bundesrat folglich nicht direkt einzugreifen gedenke und keinen Handlungsbedarf sehe, sei er aber angesichts des Fachkräftemangels in den MINT-Berufen weiterhin bemüht, in enger Abstimmung mit der EDK und über die Akademien der Wissenschaften das Interesse von Jugendlichen an MINT-Fächern zu wecken. In der BFI-Periode 2013–2016 hätten die Akademien der Wissenschaften eine Koordinationsaufgabe bei privaten und öffentlichen MINT-Förderinitiativen übernommen sowie zur besseren Vernetzung der MINT-Akteure beigetragen. Diese Aufgabe werde in der BFI-Periode 2017–2020 weitergeführt.
Im Sommer 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat «Mehr Schnupperlehrstellen in den MINT-Berufen» ab. Er folgte damit dem Antrag des Bundesrates, der das Postulat durch die Publikation des gleichnamigen Berichts als erfüllt betrachtete.

plus de places de stage découverte dans les domaines MINT

Une déclaration tripartite sur le futur du travail et du partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie a été signée par le conseiller fédéral Johann Schneider-Ammann et les représentants de l'Union patronale suisse, de l'Union suisse des arts et métiers, de l'Union syndicale suisse et de Travail.Suisse. Les différents acteurs s'engagent à assurer la compétitivité de la place économique helvétique en adaptant les conditions sociales et de travail pour défendre et créer des emplois décents et hautement qualifiés. Ils misent également sur la formation et le perfectionnement professionnels, ainsi que sur les conventions collectives de travail pour répondre aux défis découlant de la numérisation de l'économie.

Partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im Herbst 2016 forderte Pierre-André Page (svp, FR) mit einer Motion die Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern. In der Schweiz würden viele pflegebedürftige Menschen von Personen aus der Schweiz oder aus dem Ausland begleitet und gepflegt, welche über keine Ausbildung im Bereich der Pflege verfügten und aus Zeitgründen auch keine Möglichkeit hätten, eine solche Ausbildung zu absolvieren. Weil diese Personen aber für viele Betagte und Menschen mit einer Behinderung einen unverzichtbaren Dienst leisteten, sah es der Motionär als fundamental an, dass sie eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren könnten.
Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, dass er die Leistung dieser Personen honoriere, auch deshalb, weil damit die professionelle Pflege im Gesundheitswesen entlastet werde. Trotzdem war er der Ansicht, dass diesen Personen bereits genug Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um eine berufliche Ausbildung absolvieren zu können. So lasse es das Berufsbildungsgesetz zu, dass informell erworbene Kompetenzen an eine Berufsbildung angerechnet werden könnten, was zu einer verkürzten beruflichen Grundbildung führen würde. Zudem biete das (SRK) die Ausbildung «Pflegehelferin/Pflegehelfer SRK» an, die interessierte Personen auf Aufgaben in der Pflege und Betreuung vorbereite. Bei Eintritt in eine Pflegeausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe werde dieses schweizweit anerkannte Zertifikat als bereits erbrachte Bildungsleistung anerkannt. Einige SRK-Kantonalverbände würden zudem Spezialkurse für interessierte Migrantinnen und Migranten anbieten. Nicht zuletzt habe der Bundesrat Ende 2014 einen Aktionsplan Pflege verabschiedet, mit welchem eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit angestrebt werde. Bundesrat Johann Schneider-Ammann führte Ende September 2018 im Nationalrat aus, dass dieser Aktionsplan in Umsetzung sei und sich ein Bundesgesetz derzeit in der Vernehmlassung befinde. Aus diesen Gründen, befand der Bundesrat, sei die Motion abzulehnen. Der Nationalrat zeigte sich von der bundesrätlichen Argumentation allerdings wenig überzeugt und nahm die Motion mit 137 zu 43 Stimmen (2 Enthaltungen) an.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

An ihrer Sitzung Mitte August 2018 unterstützte die WBK-NR die vom Ständerat vorgenommenen Änderungen an der Motion «Schweizer Kandidatur zur Durchführung der World Skills» und beantragte dem Nationalrat einstimmig, der Motion in ihrer abgeänderten Form zuzustimmen. Der Nationalrat folgte seiner Kommission Ende September 2018 und nahm die angepasste Motion stillschweigend an.

Austragungsort der World Skills in der Schweiz (Mo. 17.3975)

Manfred Bühler (svp, BE) forderte in einer Motion vom Bundesrat rasche Unterstützung für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit. Einige Betriebe seien aufgrund einer Konjunkturschwäche von Kurzarbeit betroffen, diese treffe auch Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, welche dann für die Ausbildung der Lernenden fehlten, so Bühler. Daher solle der Bundesrat den Kantonen zumindest als Pilotprojekt erlauben, vorübergehend die Löhne der Ausbildnerinnen und Ausbildner zu bezahlen, welche im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) vollumfänglich erwerbstätig blieben. Die Massnahme könne unkompliziert im Rahmen eines Antrages auf Kurzarbeit umgesetzt werden und sei kostenneutral.
Der Bundesrat argumentierte, dass die ALV nur für die effektiv ausgefallene Arbeitszeit eine KAE zahlen könne. Wenn Ausbildende weiterhin Vollzeit in ihrem normalen Kompetenzbereich arbeiteten, hätten sie folglich keinen Anspruch auf KAE. Die ALV könne hingegen mit einer Präventionsmassnahme zur Unterstützung der Lernenden dabei helfen, die Lehrverträge aufrechtzuerhalten. Die Löhne der Ausbildnerinnen und Ausbildnern werden in der Folge teilweise vom Fonds der Arbeitslosenversicherung übernommen, obwohl sie ihre Tätigkeit zur Ausbildung der Lernenden fortsetzen. Die KAE dürften nicht mit diesen Präventionsmassnahmen verwechselt werden, denn die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, die von einer Präventionsmassnahme profitierten, dürften keine KAE in Anspruch nehmen. Diese aktuelle Praxis funktioniere und sei für die Unternehmen zumutbar, resümierte der Bundesrat.
Der Nationalrat nahm die Motion entgegen des bundestätlichen Antrages in der Herbstsession 2018 mit 114 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen an, wobei alle SP- und alle SVP-Mitglieder und zahlreiche Grüne für Annahme des Vorstosses stimmten.
Im Ständerat wurde im Sommer 2019 detaillierter über den Vorstoss diskutiert. Eine knappe Mehrheit der WAK-SR hatte sich ebenfalls für die Annahme der Motion ausgesprochen. Ihre Befürworter, wie etwa Pirmin Bischof (cvp, SO) oder Didier Berberat (sp, NE), unterstrichen in ihren Voten, dass das Ziel des Vorstosses darin liege, die Ausbildung der Auszubildenden auch in konjunkturell schwierigen Zeiten sicherzustellen und dadurch die Qualität des dualen Bildungssystems aufrecht zu erhalten. Dies sei vor allem für gewisse Branchen, die unter einem Mangel an Fachkräften litten, umso wichtiger. Ruedi Noser (fdp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht einer Kommissionsminderheit, als er darlegte, dass das Problem mit der geltenden Arbeitslosengesetzgebung gelöst werden könne, dass die Umsetzung einen administrativen Mehraufwand bedeute und dass eine solche Massnahme zu Marktverzerrungen führen könne, wenn die öffentliche Hand den Lohn eines Ausbildendens zahle, währenddem derselbe Ausbildende einen Gewinn für das entsprechende Unternehmen generiere. Arbeitsminister Parmelin schloss sich den Argumenten von Ruedi Noser an und resümierte, dass die bestehenden Bestimmungen ausreichten, um das Ziel der Motion zu erreichen. Er befürchtete zudem ebenfalls ein gewisses Risiko für Missbrauch in diesem Bereich. In der Abstimmung folgte der Ständerat der Mehrheit seiner Kommission und nahm die Motion mit 31 zu 11 Stimmen an.

Rasche Unterstützung für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit

Die WBK-NR wollte den Bundesrat mit einer eigenen Motion beauftragen, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihre Abschlüsse national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert seien.
Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Höheren Fachschulen hinsichtlich ihrer nationalen und internationalen Positionierung ganzheitlich zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Er sprach sich folglich für die Annahme der Motion aus. Er verwies auch auf die Stellungnahme zur Motion Fetz (sp, BS; Mo. 18.3240), in welcher er dargelegt habe, dass die höhere Berufsbildung ihre spezifische Qualität verlieren würde, wenn ihre Arbeitsmarktlogik durch eine akademische Logik ersetzt würde.
Die Motion wurde vom Nationalrat im September 2018 und vom Ständerat im März 2019 angenommen.

Höhere Fachschulen. Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern (Mo. 18.3392)
Dossier: Höhere Fachschulen

In einem Interview mit der NZZ Ende April 2018 kündigte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt an. Der Berner Magistrat nannte das Legislaturende 2019 als klaren Orientierungspunkt. Er sei angetreten, um die Vollbeschäftigung zu sichern, was ihm gelungen sei. Er wolle allerdings in der verbleibenden Zeit «mit den Bauern noch etwas Gutes auf die Beine stellen». Schneider-Ammann spielte hier auf das komplizierte Landwirtschaftsdossier an, bei dem es unter anderem auch darum geht, die Bauern von mehr Freihandel zu überzeugen.
Die Rücktrittserklärung weckte unterschiedliche Reaktionen: Der SVP stiess insbesondere deren Zeitpunkt sauer auf. Es sei eine Unsitte, so früh seinen Rücktritt bekannt zu geben. Damit verkomme man zu einer «lame duck». Man habe sich an die Amtsperiode von vier Jahren zu halten und vorzeitige Rücktritte seien nur aus schwerwiegenden privaten oder gesundheitlichen Gründen tolerierbar. Auch die Grünen kritisierten vorgezogene Rücktritte; diese zementierten die Kräfteverhältnisse, dienten dem Staus Quo und dem Parteimarketing vor Wahlen. In der Tat zeigte eine Studie, dass in den letzten hundert Jahren sieben von zehn Bundesrätinnen und Bundesräten jeweils vor Ende einer Legislatur zurückgetreten waren. Die CVP hingegen lobte die Ankündigung, da jetzt die Chance für eine Doppelvakanz bestehe – CVP-Bundesrätin Doris Leuthard hatte ihren Rücktritt ja bereits im Sommer 2017 angekündigt. Freilich heizte die Aussage des FDP-Magistraten sofort die Spekulationen um seine Nachfolge an.
Mitte September 2018 verdichteten sich die Anzeichen, dass Schneider-Ammann allenfalls vor Ende der Legislatur zurücktreten könnte. Zahlreiche Medien thematisierten seine immer häufiger werdenden Aussetzer; die Aargauer Zeitung wusste gar zu berichten, dass er auch in Bundesrats-Sitzungen ab und zu einnicke. Am 25. September machte der Berner Bundesrat den Spekulationen dann ein Ende und gab seinen Rücktritt auf Ende des laufenden Jahres 2018 bekannt. Damit setzte er – so die einhellige Medienmeinung – Doris Leuthard unter Druck, die dann in der Tat zwei Tage später ebenfalls den definitiven Termin für ihren Rücktritt bekannt gab.
In den Medien wurde Schneider-Ammann als Unternehmer und geschickter Handelspolitiker gewürdigt, der sich für Freihandel und Berufsbildung, vor allem das duale Bildungssystem, eingesetzt habe. Er sei allerdings oft zu gutmütig und friedliebend gewesen und habe um des Konsens willen seine Meinung oft zurückgestellt (BaZ). Die Liberté bezeichnete den Berner als «ministre du table ronde», warf ihm Schwächen in der Landwirtschaftspolitik vor und gab ihm die Schuld für die Probleme mit der Hochseeflotte. Auch nach acht Jahren in der Regierung sei der Patron mit der Politik nie so richtig warm geworden, bilanzierten der Tages-Anzeiger und die Aargauer Zeitung. «Immer Unternehmer, nie Politiker» fasste das St. Galler Tagblatt diese Bilanz zusammen und auch die NZZ titelte: «Ein Patron, der nie Politiker wurde». In den Rückschauen häufig Erwähnung fand die Rede zum Tag der Kranken des damaligen Bundespräsidenten («rire c'est bon pour la santé»). Die WoZ hob hervor, dass Schneider-Ammann zwar als behäbig gegolten habe, in der Sache aber ideologische, wirtschaftsliberale Härte gezeigt habe, die ihn am Schluss immer mehr in Konflikt mit den Bauern, den Gewerkschaften und den Parteien gebracht habe. Ziemlich anders sah dies die Weltwoche, die den Wirtschaftsminister dafür lobte, die Wirtschaft in Ruhe gelassen zu haben.

Rücktrittsankündigung von Johann Schneider-Ammann

En septembre 2018, le Conseil des Etats a débattu la motion de la CSEC-CN: «inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II» en même temps que la motion de sa commission sœur (18.3707), qui veut étendre cette mesure aux adolescents et jeunes adultes en provenance d'Etats de l'UE, de l'AELE ou d'Etats tiers. Ce projet devrait permettre d'élaborer pour les jeunes étrangers et étrangères, un programme similaire à l'Agenda Intégration Suisse, conçu pour les enfants et jeunes adultes mineurs non accompagnés du domaine de l'asile.
Le Conseil fédéral a recommandé le rejet des deux motions, arguant qu'il serait opportun d'agir après la communication des résultats d'études consacrées à ces questions, tant dans le domaine de la formation que de l'intégration. Les sénateurs et sénatrices n'ont pas suivi cet avis, et ont rejeté la motion 16.3911 (qui concernait les jeunes du domaine de l'asile) au profit de la motion 18.3707 (qui voulait élargir cette intégration à l'ensemble des jeunes de l'étranger arrivés tardivement en Suisse). Pour rappel, la motion 16.3911 avait été acceptée par le Conseil national en mars 2017.

Inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II