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Im Juni 2021 vermeldeten die Medien, dass das SBFI eine Überprüfung der Titel in der Höheren Berufsbildung (HBB) plane. Das Staatssekretariat wolle diese Analyse vornehmen, um die Bildungsabschlüsse an den Höheren Fachschulen besser zu positionieren. Dabei solle auch die Einführung der Titel «Professional-Bachelor» und «Professional-Master» geprüft werden. Wie die Sonntagszeitung berichtete, führte Deutschland Anfang 2020 ebendiese akademischen Titel für Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre ein. Darauf reagierte Nationalrat Aebischer (sp, BE) mit einer Motion, die die Einführung der Bezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der HBB forderte. Befürworter dieser Titeläquivalenz wie Aebischer oder Alt-Nationalrat Rudolf Strahm argumentierten, dass solche englischen Titel für die Höhere Berufsbildung gerade im Ausland einen Mehrwert generieren würden. In anderen Ländern würden die Schweizer Bezeichnungen nämlich nicht verstanden, wodurch Schweizer Absolventinnen und Absolventen der HBB anderen Stellenbewerberinnen und -bewerbern gegenüber schlechter gestellt würden. Diesem Argumentarium schloss sich auch SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler an. Die Kritikerinnen und Kritiker einer solchen Anpassung, namentlich swissuniversities und FH Schweiz, der Dachverband der Absolventinnen und Absolventen Fachhochschule, befürchteten hingegen gemäss Sonntagszeitung, dass die Einführung von Titeln in der HBB zu Verwechslungsgefahr mit den akademischen Abschlüssen auf der universitären und der Fachhochschul-Ebene führen würde.

Akademisierung der Höheren Berufsbildung
Dossier: Höhere Fachschulen

Im Sommer 2021 wurde in den Schweizer Zeitungen über ein grosses Reformprojekt bei der kaufmännischen Lehre diskutiert.
Diese Reform, genannt «Kaufleute 2022», wurde vom SBFI im Frühling 2021 in eine Anhörung geschickt. Im Zentrum standen dabei der Aufbau von Handlungskompetenzen, die Vermittlung von fundiertem Grundlagenwissen, die Durchlässigkeit innerhalb der verschiedenen kaufmännischen Abschlüsse, ein neues Fremdsprachenkonzept sowie ein Gesamtkonzept für die lehrbegleitende Berufsmaturität.
Die Aargauer Zeitung berichtete, dass wichtige Punkte des Reformvorhabens auf Kritik gestossen seien, beispielsweise bei der Aargauer SVP und der FDP sowie der Aargauer Bildungsdirektion und der Aargauer KV-Rektorenkonferenz. Widerstand formierte sich insbesondere gegen die Auflösung der bisherigen Unterrichtsfächer und der anstelle dessen einzuführenden Handlungskompetenzen und gegen die Streichung einer zweiten Fremdsprache. Dieser zweite Punkt wurde auch von Ständerätin Baume-Schneider (sp, JU) stark kritisiert. Ein weiterer Kritikpunkt betraf den Fahrplan der Reform: Zahlreiche Anhörungsteilnehmende erachteten eine Inkraftsetzung der neuen Bildungsverordnungen und Bildungspläne auf den Sommer 2022 als unrealistisch. Die NZZ äusserte ebenfalls Kritik an einzelnen Punkten der Reform – insbesondere am Fokus auf Kompetenzen anstelle von Fachwissen –, sah sie gesamthaft jedoch als notwendig an, damit die Absolventinnen und Absolventen der KV-Lehre den Herausforderungen der Zukunft, insbesondere der Digitalisierung, gewachsen seien. Nachdem sich im Mai 2021 die beiden WBK über den Prozess informiert und je eine gleichlautende Motion (Mo. 21.3608 und Mo. 21.3605) eingereicht hatten, welche die Verschiebung der Inkraftsetzung der Reform auf 2023 forderten, informierte das SBFI Mitte August 2021 über das weitere Vorgehen. Zum einen sei verbundpartnerschaftlich entschieden worden, den Einführungszeitpunkt der Reform auf Sommer 2023 zu verschieben, entsprechend wurde auch der Name der Reform auf «Kaufleute 2023» geändert. Auch bei den Fremdsprachenkompetenzen kam das SBFI den Kritikern entgegen; auch weiterhin sollen alle KV-Lernenden zwei Fremdsprachen erlernen. Zum anderen hielt das SBFI jedoch daran fest, das Fachwissen in Handlungskompetenzen zu vermitteln, dies sei in der Berufsbildung mittlerweile Usus. Dadurch gelinge es, den Lernenden «Wissen in adäquater Tiefe und in Verbindung mit ihrem Berufsalltag» zu vermitteln.

Wandel in der Berufsbildung

Mitte Oktober 2020 berichtete das SBFI, dass sich die Lehrstellenvergabe im Jahr 2020 trotz der Corona-Krise gut entwickelt habe. Dank intensivierten Massnahmen des Bundes, der Kantone, der Organisationen der Arbeitswelt und der Lehrbetriebe sei der Lehrstellenmarkt 2020 stabil geblieben; bis Ende September 2020 seien sogar etwas mehr Lehrverträge abgeschlossen worden als in der Vorjahresperiode. Damit auch zukünftig genügend Lehrstellen angeboten würden, habe die Task Force Perspektive Berufslehre 2020 eine «Berufsbildungs-Challenge» auf www.prolehrstellen.ch lanciert. Mit dieser Internet-Plattform wird das Ziel verfolgt, die Betriebe, die sich während der Pandemie für die Berufslehre eingesetzt haben, zu würdigen sowie weitere Betriebe von der Berufslehre zu überzeugen.
Einige wenige Zeitungen nahmen die Medienmitteilung zum Anlass, um über den Lehrstellenmarkt in der Corona-Krise zu berichten. Der Tagesanzeiger informierte über die Lehrstellensuche in den verschiedenen Branchen. Mancherorts würden weiterhin Schnupperlehren durchgeführt, oft aber in verkürzter Form, beispielsweise als Informationsnachmittag. Viele grössere Unternehmen böten auch virtuelle Lösungen an. Bei der Aargauer Kantonalbank etwa gebe es die Möglichkeit, dass sich interessierte Schülerinnen und Schüler mit den Lernenden per Chatfunktion austauschen können. Der Detailhändler Coop äusserte jedoch Vorbehalte gegenüber rein virtuellen Angeboten, es brauche immer auch einen Einblick in die Praxis. Auch ein Sekundarschulleiter in Olten äusserte Skepsis an diesem Modell. Schwächere Schülerinnen und Schüler würden bei der Lehrstellenvergabe diskriminiert, wenn sie sich nicht persönlich vorstellen könnten und der Betrieb nur anhand der Noten über einen Lehrvertragsabschluss entscheiden würde. Im Sonntagsblick äusserte sich Stefan Wolter, Direktor der SKBF, zum Thema der Lehrstellensituation. Er mutmasste, dass der im ersten Halbjahr 2020 vom SECO prognostizierte Rückgang des BIP von über 6 Prozent zur Entwicklung des Lehrstellenmarktes beigetragen habe. Diese schlechte Perspektive dürfte einige Jugendliche dazu bewogen haben, auch eine Lehrstelle anzunehmen, die nicht 100 Prozent ihren Erwartungen entsprach, so Wolter. Diese Kompromissbereitschaft, sowie die epidemiologische Lage und die weitere wirtschaftliche Entwicklung seien nun auch für die Zukunft des Lehrstellenmarktes von entscheidender Bedeutung, schloss Wolter.

2020: Stabiler Lehrstellenmarkt
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, dass die Schulen der Stufen Primar und Sekundarstufe I, welche aufgrund der Corona-Pandemie hatten geschlossen werden müssen, am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Der Wiedereröffnung der Schulen voraus ging ein Statement von Daniel Koch vom BAG, in welchem er den Medien erläuterte, dass sich unter den Infizierten kaum Kinder befänden und dass diese nicht die Haupttreiber dieser Epidemie seien. Diese Aussage wurde zwar von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angezweifelt, aber Kinder hätten offenbar weniger Symptome und steckten damit weniger oft andere Personen an, wie der Leiter der Abteilung für Infektiologie Christoph Berger gegenüber der NZZ bestätigte.
Die Ankündigung der Schulöffnungen machte in der Schweiz eine Art Röstigraben sichtbar, zumindest zwischen Genf und Waadt und dem Rest der Schweiz, wie die Medien berichteten. Diese beiden Kantone, die beide viele Infizierte aufzuweisen hatten, äusserten grosse gesundheitlich begründete Vorbehalte gegenüber einer Öffnung am 11. Mai, zumal nicht klar sei, welche Schutzmassnahmen die Öffnung begleiteten. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte überliess der Bundesrat in der Tat den Kantonen respektive den Gemeinden. Er gab nur einige Eckwerte für die Konzepte vor, wie etwa den 2m-Abstand zwischen Lehrpersonen und Schülern respektive Schülerinnen und die Beachtung der Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht sah der Bundesrat nicht vor. Ebensowenig gab es Angaben zu einer Maximalgrösse der Schulklassen, was dazu führte, dass in einigen Kantonen die ganze Klasse unterrichtet wurde, während in anderen Kantonen Halbklassenunterricht vorgesehen war, wie Le Temps berichtete. Bei vulnerablen Personen (Kinder oder Lehrpersonen) sollten die Kantone für individuelle Lösungen sorgen, so der Bundesrat. Die Regierung beschloss ebenso, dass es an den Kantonen sei, zu entscheiden, ob die Schulen Zeugnisse ausstellen oder darauf verzichten sollen. Dieser grosse Spielraum für die Kantone wurde von verschiedenen Medien und Fachpersonen kritisiert. Die NZZ etwa sprach von einem Wirrwarr und einem föderalen Flickenteppich. Dagmar Rösler vom LCH und Thomas Minder vom Schulleiter­-Verband kritisierten den Bundesrat ebenfalls und gaben zu Protokoll, dass sie sich klarere und einheitlichere Vorgaben für die Schulöffnung gewünscht hätten, insbesondere betreffend maximale Klassengrössen.
Im Bereich der Gymnasien entschied der Bundesrat Ende April 2020 ebenfalls, dass jeder Kanton selber festlegen könne, ob er schriftliche Maturaprüfungen durchführen wolle oder nicht. Die mündlichen Prüfungen waren zuvor von der EDK bereits zur Absage empfohlen worden, was für die Kantone aber nicht verbindlich war. Bereits vor dem offiziellen Entscheid des Bundesrates Anfang Mai hatten einige Kantone entschieden, ob sie die Maturaprüfungen durchführen möchten oder nicht. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, bedauerte in der Sonntagszeitung, dass bei den Maturaprüfungen kein einheitliches Vorgehen zustande gekommen war. Er persönlich halte die Matura für ein wichtiges Ereignis im Leben der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Bei den Berufsschulen entschieden Bund, Kantone und die Sozialpartner gemeinsam, dass die schriftlichen Lehrabschlussprüfungen nicht stattfinden werden, sondern die Erfahrungsnoten herangezogen werden sollen. Die praktischen Prüfungen sollten aber wenn immer möglich stattfinden, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Am 13. März 2019 beschloss der Bundesrat mittels einer Verordnung weitreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Mit dieser Verordnung wurde unter anderem beschlossen, dass ab dem 16. März 2020 alle Schulen inklusive der Hochschulen geschlossen bleiben mussten. Kindertagesstätten hingegen durften nur schliessen, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorgesehen hatten. Der Bundesrat griff damit stark in die Kompetenz der Kantone ein, welche in der Regel im Bereich Primarstufe, Sekundarschule, Gymnasium und Fachmittelschule zuständig sind.
In der Folge wurden sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen, geschlossen. Kinder, Jugendliche sowie Studentinnen und Studenten wurden fortan zu Hause unterrichtet, insbesondere durch digitale Lernangebote. Die Medien berichteten ausführlich über die Schliessungen der Schulen und veröffentlichten zahlreiche Erfahrungsberichte über einzelne Schulen und deren Lehrkörper, gingen aber auch zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern nach Hause, um zu berichten, wie diese die Situation meisterten. Zu Beginn des sogenannten Lockdowns schrieben die Zeitungen über die kantonalen Unterschiede in der Handhabung der Schliessungen. So war in einigen Kantonen beispielsweise nicht klar, für welche Kinder und Jugendlichen ein Alternativprogramm in der Schule geboten werden musste, weil diese nicht zu Hause betreut werden konnten. Zahlreiche Zeitungen wiesen auch generell auf den Fakt hin, dass das Ausfallen des Präsenzunterrichts vor allem für bereits schwächere Schülerinnen und Schüler gravierende Folgen haben könne. Die Kinder bräuchten den sozialen Austausch in der Klasse als Korrektiv zum Elternhaus und die Schule trage stark dazu bei, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus besser zu integrieren, so Philippe Wampfler, Deutschlehrer, in der NZZ. Dem pflichtete auch Margrit Stamm, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaften, im Sonntagsblick bei. Einige Eltern hätten viel weniger Kapazitäten als andere, um die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen müssten dafür sorgen, dass schwächere Schüler nicht noch mehr abgehängt würden.
Im Bereich der Grundschulen stand die Umstellung von analogem zu digitalem Unterricht und damit einige neue Unterrichtsformen im Fokus der Berichterstattung. Zunächst brachten einige Lehrerinnen und Lehrer die Schulmaterialien den Kindern nach Hause oder die Kinder konnten die Lehrmittel gestaffelt aus den Schulen abholen, wie einige Zeitungen berichteten. In den darauffolgenden Tagen wurde dann immer mehr auf den digitalen Unterricht übergeleitet und die Lehrpersonen schickten die Aufgaben per E-Mail oder es wurde auf Onlineplattformen zurückgegriffen. Die Sonntagszeitung berichtete, dass der Zürcher Lehrmittelverlag früh reagierte und für den Fernunterricht kostenlose Sonderlizenzen für E-Learning auf allen Schulstufen zur Verfügung stellte. Auf Stufe Bund wurde die staatliche Fachagentur Educa.ch eingeschaltet, welche den Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Onlinediensten vorantreiben sollte, wie der Sonntags-Blick berichtete. Die Medien berichteten detailliert über die forcierte Digitalisierung des Unterrichts und über deren Vor- und Nachteile. Man war sich dabei einig, dass die Digitalisierung des Unterrichts einen Schub erhalten hatte, sie aber das Klassenzimmer und die Interaktion der Schüler und Schülerinnen untereinander und vor allem mit der Lehrperson nicht ersetze könne. Dem stimmte auch Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH im Blick bei und wies zudem auf die Wichtigkeit des haptischen Erlebens hin, welches beim Online-Unterricht kaum gegeben sei.
Bei den Gymnasien und den Berufsschulen stand die Frage nach den Abschlussprüfungen im Vordergrund der Berichterstattungen. Dabei war lange Zeit unklar, ob und wie diese bei den beiden Bildungseinrichtungen stattfinden sollten, wobei Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt daran seien, Lösungen zu finden, damit die Prüfungen stattfinden könnten, wie die NZZ berichtete. Ende März wurde von zwei Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Baselland eine Petition eingereicht, welche den Bundesrat dazu aufrief, 2020 alle Abschlussprüfungen abzusagen, wie die BAZ und andere Medien berichteten. In Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen wiesen die Medien auch auf die Probleme der Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle oder bei der täglichen Arbeit im Betrieb hin. Le Temps berichtete beispielsweise, dass viele Lernende weiterhin in ihrem Betrieb arbeiteten, obwohl dort die hygienischen Anforderungen nicht eingehalten werden könnten. Und in der Aargauer Zeitung wurde Stefan Wolter, Direktor der SKBF zitiert, der befürchtete, dass zahlreiche Unternehmen, welche Lernende ausbilden, schliessen werden müssen. Dadurch gebe es zahlreiche Lernende, die ihre Ausbildung abbrechen müssten und vor dem Nichts stünden. Ihnen müsse geholfen werden.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

In einem Interview mit der NZZ Ende April 2018 kündigte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt an. Der Berner Magistrat nannte das Legislaturende 2019 als klaren Orientierungspunkt. Er sei angetreten, um die Vollbeschäftigung zu sichern, was ihm gelungen sei. Er wolle allerdings in der verbleibenden Zeit «mit den Bauern noch etwas Gutes auf die Beine stellen». Schneider-Ammann spielte hier auf das komplizierte Landwirtschaftsdossier an, bei dem es unter anderem auch darum geht, die Bauern von mehr Freihandel zu überzeugen.
Die Rücktrittserklärung weckte unterschiedliche Reaktionen: Der SVP stiess insbesondere deren Zeitpunkt sauer auf. Es sei eine Unsitte, so früh seinen Rücktritt bekannt zu geben. Damit verkomme man zu einer «lame duck». Man habe sich an die Amtsperiode von vier Jahren zu halten und vorzeitige Rücktritte seien nur aus schwerwiegenden privaten oder gesundheitlichen Gründen tolerierbar. Auch die Grünen kritisierten vorgezogene Rücktritte; diese zementierten die Kräfteverhältnisse, dienten dem Staus Quo und dem Parteimarketing vor Wahlen. In der Tat zeigte eine Studie, dass in den letzten hundert Jahren sieben von zehn Bundesrätinnen und Bundesräten jeweils vor Ende einer Legislatur zurückgetreten waren. Die CVP hingegen lobte die Ankündigung, da jetzt die Chance für eine Doppelvakanz bestehe – CVP-Bundesrätin Doris Leuthard hatte ihren Rücktritt ja bereits im Sommer 2017 angekündigt. Freilich heizte die Aussage des FDP-Magistraten sofort die Spekulationen um seine Nachfolge an.
Mitte September 2018 verdichteten sich die Anzeichen, dass Schneider-Ammann allenfalls vor Ende der Legislatur zurücktreten könnte. Zahlreiche Medien thematisierten seine immer häufiger werdenden Aussetzer; die Aargauer Zeitung wusste gar zu berichten, dass er auch in Bundesrats-Sitzungen ab und zu einnicke. Am 25. September machte der Berner Bundesrat den Spekulationen dann ein Ende und gab seinen Rücktritt auf Ende des laufenden Jahres 2018 bekannt. Damit setzte er – so die einhellige Medienmeinung – Doris Leuthard unter Druck, die dann in der Tat zwei Tage später ebenfalls den definitiven Termin für ihren Rücktritt bekannt gab.
In den Medien wurde Schneider-Ammann als Unternehmer und geschickter Handelspolitiker gewürdigt, der sich für Freihandel und Berufsbildung, vor allem das duale Bildungssystem, eingesetzt habe. Er sei allerdings oft zu gutmütig und friedliebend gewesen und habe um des Konsens willen seine Meinung oft zurückgestellt (BaZ). Die Liberté bezeichnete den Berner als «ministre du table ronde», warf ihm Schwächen in der Landwirtschaftspolitik vor und gab ihm die Schuld für die Probleme mit der Hochseeflotte. Auch nach acht Jahren in der Regierung sei der Patron mit der Politik nie so richtig warm geworden, bilanzierten der Tages-Anzeiger und die Aargauer Zeitung. «Immer Unternehmer, nie Politiker» fasste das St. Galler Tagblatt diese Bilanz zusammen und auch die NZZ titelte: «Ein Patron, der nie Politiker wurde». In den Rückschauen häufig Erwähnung fand die Rede zum Tag der Kranken des damaligen Bundespräsidenten («rire c'est bon pour la santé»). Die WoZ hob hervor, dass Schneider-Ammann zwar als behäbig gegolten habe, in der Sache aber ideologische, wirtschaftsliberale Härte gezeigt habe, die ihn am Schluss immer mehr in Konflikt mit den Bauern, den Gewerkschaften und den Parteien gebracht habe. Ziemlich anders sah dies die Weltwoche, die den Wirtschaftsminister dafür lobte, die Wirtschaft in Ruhe gelassen zu haben.

Rücktrittsankündigung von Johann Schneider-Ammann

Codoc, eine Fachstelle des Bundes, welche sich mit der forstlichen Bildung befasst, kam im Sommer 2015 im Rahmen einer Umfrage zum Schluss, dass sich ein Nachwuchsmangel in der Forstwirtschaft abzeichne. Bis im Jahr 2030 würden 53 Prozent der in der Schweiz aktiven Förster und Försterinnen pensioniert werden. Zusätzlich wandere etwa die Hälfte der Lehrabgänger und Lehrabgängerinnen in andere Branchen ab. Gründe dafür könnten sein, dass die Bezahlung in anderen Branchen häufig besser und die Arbeit im Wald körperlich sehr anspruchsvoll sei. Um einem Fachkräftemangel in der Zukunft entgegenzuwirken, will die Fachstelle in die Berufswerbung investieren. Ueli Meier, Präsident der Konferenz der Kantonsförster, forderte zudem, den Fokus vermehrt auf Frauen und Quereinsteigende zu legen.

Nachwuchsmangel in der Forstwirtschaft

Johann Schneider-Ammann (plr), ministre de l’économie, de la formation et de la recherche, a indiqué qu’il souhaitait encourager financièrement la formation professionnelle supérieure. En effet, tout comme Jean-François Rime (udc, FR), président de l’Union suisses des arts et des métiers, il a déploré des inégalités de traitement entre formation professionnelle supérieure et formation académique. Le but est l’encouragement et l’amélioration de la reconnaissance à l’échelle nationale et internationale de telles formations.

encourager financièrement la formation professionnelle supérieure

Nach Jahren des Lehrstellenmangels dürfte sich die Situation aus demografischen Gründen und wegen der Attraktivität des Gymnasiums bald umkehren und die Unternehmen werden um gute Lehrlinge kämpfen müssen. Die grössten Schwierigkeiten gibt es bei Berufen, mit hohem Qualifikationsniveau, wie Polymechaniker oder Konstrukteur. Hier wirkt sich besonders aus, dass gute Schülerinnen und Schüler häufiger den Weg über das Gymnasium wählen. Viele Branchen reagierten und lancierten im Berichtsjahr aufwändige Werbe- und Imagekampagnen. Gleichwohl wird es auch weiterhin Jugendliche geben, die Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden – vor allem solche mit sozialen und schulischen Defiziten.

Unternehmen werden um gute Lehrlinge kämpfen müssen.

An der zweiten nationalen Lehrstellenkonferenz in Genf stellte Bundesrätin Leuthard ein vom Bund finanziertes Stützprogramm für schulisch und sozial benachteiligte Jugendliche vor. Das von Bund und Kantonen gemeinsam getragene „Case-Management“ will Jugendliche bereits ab dem 7. Schuljahr erfassen und gezielter als bisher fördern; Lehrer, Berufsberater und Eltern werden miteinbezogen. Ab dem 9. Schuljahr erhalten die Betroffenen einen persönlichen Coach zur Seite gestellt, der ihnen bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche hilft. Er steht solange zur Verfügung, bis eine definitive Lösung für den Berufseinstieg gefunden ist. Die Kosten dieses Engagements übernimmt der Bund, er unterstützt Pilotprojekte und leistet die Anschubfinanzierung. Die Kantone klären den konkreten Bedarf ab, damit das Konzept im kommenden Frühjahr umgesetzt werden kann. Ausgebaut wird auch das Beratungsangebot für Lehrbetriebe: Bund, Kantone und Arbeitsorganisationen erarbeiten ein Hilfsprogramm für jene Betriebe, die Jugendliche mit erschwerten Anforderungen ausbilden. Sie erhalten Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen sowie bei Konflikten und Krisen. Um die Zahl jener Schulabgänger zu erhöhen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II erreichen (Ziel ist eine Erhöhung von 90% auf 95% bis 2015), plant die EDK das Projekt „Nahtstelle“, das den Übergang von der Schule zur nachobligatorischen Ausbildung optimiert, damit Jugendliche künftig weniger Zeit verlieren durch unnötige Wechsel, Lehrabbrüche oder Wartejahre. Gewerbe und Gewerkschaften reagierten positiv auf die beiden Projekte.

Stützprogramm für schulisch und sozial benachteiligte Jugendliche

Die Erziehungsdirektorenkonferenz einigte sich auf die Grundsätze für eine Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich. Diese zielten darauf ab, auch Jugendlichen in der Berufsbildung (und nicht nur Studierenden) eine möglichst grosse Mobilität zu ermöglichen. Denn wer ausserhalb seines Wohnkantons an einer Höheren Fachschule studiert, muss mit hohen Studiengebühren rechnen, ausser, zwischen den beiden Kantonen existiert ein Finanzierungsabkommen. Die EDK schlug, gestützt auf das neue Berufsbildungsgesetz, vor, dass die Kantone neu an die Standortkantone Kopfbeiträge pro Studierende zahlen und die Qualitätsstandards der Höheren Fachschulen untereinander in Einklang bringen, so dass schliesslich ein gesamtschweizerisch vergleichbares Niveau in der Berufsbildung resultiert.

Berufsbildung Mobilität

Die EDK verabschiedete ein Passerellen-Reglemet, nach dem Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität über eine Ergänzungsprüfung Zugang zu universitären Hochschulen erhalten. Diese Prüfung umfasst die Fachbereiche lokale Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften.

Passerellen-Reglemet Berufsmaturität

Volkswirtschaftsdirektor Joseph Deiss eröffnete Mitte des Berichtsjahres die 37. Berufsweltmeisterschaft in St. Gallen und betonte die Bedeutung von Freude und Spass, die von der Ausübung eines Berufs ausgehen müsse – ganz gleich, um welchen Beruf es sich dabei handle. Die Weltmeisterschaft wurde zum Publikumserfolg: 179'000 statt der erwarteten 150'000 Zuschauende verfolgten den Wettstreit, dessen Niveau sowohl hinsichtlich der Organisation des Anlasses als auch der Professionalität der Kandidierenden gelobt wurde. Wirtschaftsminister Deiss oblag es im weiteren, in St. Gallen die grösste Schweizer Bildungsmesse, die Ostschweizer Bildungs-Ausstellung (OBA), zu eröffnen. Er plädierte in seiner Ansprache für eine permanente Weiterbildung als Wettbewerbsfaktor für den Schweizer Wirtschaftsstandort und warnte vor einem Abfall der Schweiz in ein diesbezügliches Mittelmass.

37. Berufsweltmeisterschaft in St. Gallen

Wer in einem Kanton eine Berufslizenz hat, darf seinen Beruf grundsätzlich in der ganzen Schweiz ausüben. Mit einem Gutachten zu einem konkreten Fall (Bündner Psychotherapeutin vs. Kanton St. Gallen) verlieh die Wettbewerbskommission (WEKO) diesem Prinzip des Binnenmarktgesetzes Nachdruck. Sie verwies auf das dort verankerte Herkunftsortprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), wonach eine Person ihre privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben darf, wenn ihr dafür von einem Kanton die Erlaubnis erteilt wurde. Laut Weko darf von diesem Prinzip nur „aus überwiegenden öffentlichen Interessen“ abgewichen werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kanton die im Herkunftskanton geltenden Anforderungen an die Berufsausübung als ungenügend erachtet und deswegen die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet sieht.

Berufslizenz in der ganzen Schweiz

Die Jugendunruhen gingen an den Mittelschulen nicht ganz spurlos vorbei. Ende 1980 wurde in Zürich eine Schülergewerkschaft gegründet, die in einer Charta eine «allgemeine Demokratisierung des Schulwesens» fordert. Unmittelbarer Anlass zur Gründung war die Ablehnung einer Weiterbeschäftigung dreier Lehrbeauftragter an der Kantonsschule Wiedikon gewesen. Am Ende des Jahres veröffentlichte die etwa 500 Schüler umfassende Organisation ein Schwarzbuch über Repressionsfälle an Zürcher Mittelschulen.

Jugendunruhen an den Mittelschulen

Nach Ansicht des BIGA war der Lehrstellenmarkt im Jahre 1981 im Vergleich zu den vergangenen zwei bis drei Jahrenwesentlich entspannt. Aber immer noch standen eine recht grosse Zahl Schulentlassener einem zeitweise ausgetrockneten Lehrstellenangebotgegenüber. Betroffen waren vor allem Mädchen, schwächere Schüler, Ausländerkinder und Schüler aus wirtschaftlichen Randgebieten. Als einen möglichen Lösungsvorschlag zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wollte die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) eine von ihr lancierte eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet und die Lücken im Lehrstellenangebot von den Kantonen ausgefüllt werden sollen. Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene sind bisher auf weitgehende Ablehnung gestossen. Der SGB, in dessen Programm die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten zur Ergänzung der privaten Ausbildungsplätze schon lange figuriert, wandte sich gegen die Initiative. Offensichtlich nicht gewillt, sich von der SAP ins Schlepptau nehmen zu lassen, warf er dieser übergrosse Staatsgläubigkeit vor und forderte im Gegenzug die Unterstellung der Lehrlinge unter die Gesamtarbeitsverträge. Die Sozialdemokratische Partei, deren Unterorganisationen sich z.T. für die Lehrwerkstättenidee engagierten, versuchte ihrerseits, durch bundesrechtliche Regelungen die Situation der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer zu verbessern. Im Ständerat wurden Teile einer Motion Miville (sp, BS), die die Anrechnung des gesamten Berufsschulunterrichts an die Arbeitszeit forderte, als Postulat überwiesen. In der Volkskammer drang eine Motion Bircher (sp, AG), die den Anspruch der minderjährigen Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer auf fünf Wochen Ferien in den obligationenrechtlichen Bestimmungen verankern wollte, als Postulat durch. In einer Interpellation übte Bircher ferner Kritik an der Sparpolifik im Bereich der Berufsbildung und forderte die Anwendung der Härteklausel für finanzschwache Kantone.

Lehrstellenmarkt eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet