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Nachdem sich der Nationalrat in der Sommersession 2022 bereits dafür ausgesprochen hatte, den Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers zu erleichtern, stützte der Ständerat diesen Entscheid in der Wintersession. Dabei folgte er einer linken Kommissionsminderheit, die den Erfolg einer im Jahr 2010 überwiesenen Motion Barthassat (cvp, GE; Mo. 08.3616) mit ähnlicher Stossrichtung als «sehr bescheiden» bewertete, weswegen die Anforderungen zu senken seien. Die Kommissionsmehrheit sah aufgrund der beschleunigten Asylverfahren und bestehenden Härtefallregelungen hingegen keinen Handlungsbedarf und war der Ansicht, dass dadurch Anreize für einen unrechtmässigen Aufenthalt geschaffen würden. Die Kommissionsmehrheit unterlag im Ständerat relativ knapp mit 19 zu 21 Stimmen.

Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen (Mo. 22.3392)
Dossier: Lehrabschlüsse für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während zwei Postulate eine verbesserte Datenerhebung zu den Berufsausstiegsgründen respektive eine Evaluation der bisher erfolgten Schulreformen verlangten, forderte die WBK-NR mit der Motion 22.4268, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an den PH zugelassen werden. Das ähnlich gelagerte, aber etwas weniger weit gehende Postulat 22.4267 bat den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen: Die Regierung solle die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität an die PH, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie andere Verbesserungen analysieren. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik» eingeführt werden könne.
Der Bundesrat beantragte die umfassendere Motion, welche eine Anpassung des HFKG verlangte, zur Ablehnung. Zum einen argumentierte er mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten der betroffenen Bildungsbereiche. So sei primär der Bund für die Berufsmaturität zuständig, während die Kantone und die EDK die Ausbildung für die Primarstufe an den PH verantworteten. Änderungen an den Schnittstellen zwischen diesen Bereichen müssten deshalb gemeinsam geprüft werden. Zum anderen stelle die diskutierte Aufnahmeprüfung sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität über die für das Studium an der PH nötige breite Allgemeinbildung verfügten. Letzteres führte auch eine Kommissionsminderheit de Montmollin (fdp, GE) ins Feld, welche die Ablehnung der Motion beantragte. Der Bundesrat zeigte sich indes bereit, die im Postulat 22.4267 aufgeworfenen Fragestellungen zusammen mit der EDK zu untersuchen und beantragte die Annahme des Postulats, zu dem kein Minderheitsantrag eingereicht wurde.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung – insbesondere des Projekts «viamia» – stand in der Herbstsession 2022 auf der Agenda des Ständerates. Für die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR argumentierte Jakob Stark (svp, TG), dass die Bedeutung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) unbestritten sei, sowohl was die berufliche Weiterbildung anbelange als auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Ebenso unbestritten sei der Nutzen des Projekts «viamia», welches eine kostenlose berufliche Standortbestimmung für Personen über 40 Jahren anbietet. Es gebe jedoch drei Gründe, die gegen die Annahme der vorliegenden Motion der WBK-NR sprächen: Zum einen liege die Kompetenz für den BSLB-Bereich klar bei den Kantonen, zum anderen sei es nicht angebracht, bereits jetzt bestimmte Ausgaben für die nächste BFI-Periode festzulegen. Schliesslich sei es nicht sinnvoll, vor der geplanten Evaluation des Projekts viamia zu entscheiden, dass dieses weitergeführt werden solle.
Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) hingegen hob die positiven Aspekte der Motion hervor: So werde durch die Umsetzung der Motion keineswegs die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen in Frage gestellt, es gehe vielmehr um die Weiterführung eines Projekts, das das Ziel verfolge, den einheimischen Arbeitsmarkt zu stärken und die Arbeitnehmenden, die sich beruflich neu orientieren möchten, zu unterstützen. Die Mehrheit des Ständerates sprach sich jedoch mit 23 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Ablehnung der Motion aus.

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren (Mo. 22.3391)

National- und Ständerat stimmten in der Sommersession 2022 der Abschreibung einer Motion der WBK-NR zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden zu. Der Bundesrat beantragte die Abschreibung, nachdem er das Anliegen in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufgenommen und dem Parlament damit einhergehend eine Erhöhung der entsprechenden Mittel um CHF 10 Mio. beantragt hatte.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Die WBK-NR verlangte mittels einer im April 2022 eingereichten Motion die Stärkung und Weiterführung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB). Der zentrale Punkt bestand für die WBK-NR in der Weiterführung des Projekts «viamia», welches einen Teil des 2019 beschlossenen Massnahmenpakets des Bundesrats zur Förderung inländischer Arbeitskräfte darstellte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses. Das Parlament habe sich mit Gutheissen des BBG dafür entschieden, dass sich der Bund aus dem Bereich BSLB zurückziehe und diesen den Kantonen überlasse. Der Bund nutze jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer gezielten Projektförderung gewisse Leistungen der Kantone für die BSLB zu finanzieren. So beteilige sich das SBFI in der laufenden BFI-Periode etwa an dem erwähnten Projekt viamia, welches Personen über 40 Jahren eine kostenlose berufliche Standortbestimmung ermöglicht. Eine allfällige Verlängerung der Anstossfinanzierung durch den Bund könne im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 geprüft werden.
Die grosse Kammer befasste sich in der Sommersession 2022 mit dem Anliegen. Dabei lag ein Einzelantrag von Andreas Glarner (svp, AG) auf Ablehnung der Motion vor. Der SVP-Vertreter begründete seinen Antrag mit dem Argument, dass die Stärkung der Massnahmen und Weiterführung von Projekten im BSLB-Bereich erst im Rahmen der BFI-Periode 2025-2028 beraten werden sollen. Simone de Montmollin (fdp, GE) erläuterte seitens der Kommission, dass die vorberatende WBK-NR über eine parlamentarische Initiative von Mustafa Atici (sp, BS; Pa.Iv. 21.517) debattiert habe, welche im BSLB-Bereich Kompetenzen für den Bund gefordert hatte. Die Kommission sei im Rahmen dieser Diskussion übereingekommen, dass der BSLB-Bereich gestärkt, an der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen jedoch nicht gerüttelt werden solle. Daher habe die Kommission die vorliegende Motion eingereicht, worauf Mustafa Atici seine Initiative zurückzog. Letzterer wies im Plenum darauf hin, dass der Einzelantrag Glarner auf einem Missverständnis beruhen müsse. Die Motion wolle nämlich genau das, was Glarner ausführe. In der anschliessenden Abstimmung wurde die Motion mit 129 Stimmen zu 48 Stimmen angenommen. Für den Antrag Glarner und den Bundesrat stimmten lediglich Mitglieder der SVP-Fraktion.

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren (Mo. 22.3391)

Im April 2022 beschloss die SPK-NR mit 11 zu 10 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die Lancierung einer Motion, mit welcher sie einen «erleichterten Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers» forderte. Seit 2013 muss eine Person mindestens fünf Jahre lang durchgehend die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und eine gute Integration vorweisen können, um eine Härtefallbewilligung für eine Berufslehre zu erhalten. Der Bericht des Bundesrates «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» habe nun aber gezeigt, dass so bis ins Jahr 2020 lediglich 61 jugendliche Sans-Papiers eine Berufsausbildung hätten starten können. Folglich sei diese Regelung zu restriktiv, wie Céline Widmer (sp, ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit im Nationalrat für die Vorlage argumentierte. Basierend auf den Empfehlungen des Berichts solle der Bundesrat nun konkret prüfen, ob der erforderliche Besuch der obligatorischen Schule in der Schweiz von mindestens fünf auf zwei Jahre herabgesetzt werden könne und ob auch Jugendliche, welche die obligatorische Schule für weniger als zwei Jahre oder gar nicht besucht haben, miteinbezogen werden könnten. Darüber hinaus solle auch die Möglichkeit von anonymisierten Gesuchen geprüft werden. Barbara Steinemann (svp, ZH) begründete die ablehnende Position der Minderheit unter anderem damit, dass Lehrbetriebe diese Anpassung dazu nutzen könnten, Asylsuchenden dabei zu helfen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, denn diese würde für die Dauer der beruflichen Grundbildung automatisch gewährt. Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab, wobei Justizministerin Karin Keller-Sutter unter anderem ausführte, dass damit eine Ungleichbehandlung gegenüber jungen Asylsuchenden und Sans-Papiers geschaffen würde, die studieren möchten, da diese strengeren Zulassungskriterien unterworfen wären. Entgegen der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat entschied sich der Nationalrat jedoch mit 111 zu 73 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), die Motion anzunehmen. Die Fraktionen der SP, Grünen und der GLP stimmten geschlossen für die Vorlage und wurden dabei von der Hälfte der FDP.Liberalen- sowie einer Zweidrittelmehrheit der Mitte-Fraktion unterstützt.

Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen (Mo. 22.3392)
Dossier: Lehrabschlüsse für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahressession 2022 mit einer Motion Aebischer (sp, BE) zur Titeläquivalenz für die Höhere Berufsbildung (HBB). Aebischer erläuterte, dass die Schweizerinnen und Schweizer mit einem Abschluss der HBB im Ausland oft keine Chance auf eine adäquate Stelle hätten, weil die Schweizer Abschlüsse im Ausland nicht bekannt seien; oder, «wenn sie sie [die Stelle] bekommen haben, weniger Geld verdienen, weil sie keinen Bachelor und keinen Master vorweisen können.» Daher brauche es im Zusatz zum Diplom einen entsprechenden Titel.
Bildungsminister Parmelin erläuterte anschliessend, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne: Die Frage der Titel und die Positionierung der höheren Berufsbildung im Allgemeinen würden derzeit bereits unter Federführung des SBFI detailliert evaluiert. Diese Arbeiten sollten nun abgewartet werden, bevor weitere Entscheide getroffen würden. Ausserdem wies Parmelin darauf hin, dass die allfällige Einführung von neuen Titeln in der HBB weder zu einer Akademisierung der HBB noch zu einer Verwechslung mit den akademischen Abschlüssen auf der universitären und der Fachhochschul-Ebene führen dürfe.
Die grosse Kammer stimmte nach diesen Ausführungen mit 129 zu 54 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) mehrheitlich für die Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von den Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen.

Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung (Mo. 20.3050)
Dossier: Höhere Fachschulen

In der Wintersession 2021 stimmte auch der Nationalrat einer Motion der WBK-SR zu, die darauf abzielte, die Berufsbildungsfähigkeit von spät zugewanderten Jugendlichen zu verbessern. Die grosse Kammer folgte damit ihrer Kommissionsmehrheit, die der Meinung war, dass der Bund über eine dauerhafte finanzielle Unterstützung des Programms «Integrationsvorlehre Plus» (INVOL+) dazu beitragen könne, dass 95 Prozent aller 25-jährigen Personen in der Schweiz mindestens einen Abschluss auf Sekundarstufe II ausweisen können. Eine aus SVP-Vertretenden bestehende Kommissionsminderheit plädierte auf Ablehnung der Motion, da der Bund ihrer Ansicht nach bereits genug tue, um die Integration von Jugendlichen zu verbessern, und im Falle des Pilotprogramms INVOL+ erst einmal die Evaluation abgewartet werden solle. Im Nationalrat stiess das Anliegen abgesehen von der SVP-Fraktion und mit einzelnen Ausnahmen aus den Reihen der FDP.Liberalen-Fraktion indes auf breite Unterstützung.

Lücken in der Integrationsagenda Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle Jugendlichen in der Schweiz (Mo. 21.3964)

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2021 mit einer Motion von Martina Munz (sp, SH), welche Freiwilligeneinsätze von Jugendlichen im Ausland fördern wollte. Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) argumentierte für die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR, dass die Motion unnötig sei, da Organisationen, welche Austauschaktivitäten von Jugendlichen anbieten, bereits heute über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz unterstützt würden. Darüber hinaus sei eine Schweizer Teilnahme an einem EU-Programm aufgrund der schwierigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU derzeit unrealistisch. Dem entgegnete Maya Graf (gp, BL) für die Kommissionsminderheit, dass mit der Schweizer Separatlösung zu Erasmus plus nur ein sehr eingeschränktes Angebot für den Austausch im Freiwilligenbereich angeboten werde. Insbesondere für Jugendliche, die über einen Berufsbildungsabschluss verfügen, sei es fast unmöglich, einen solchen Austausch im Ausland durchzuführen. Die kleine Kammer lehnte die Motion jedoch mit 26 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Freiwilliges Engagement fördern. Beitritt zum European Solidarity Corps (Mo. 19.3614)

Mit 27 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat in der Herbstsession 2021 für eine Motion seiner WBK-SR aus, die eine verbesserte berufliche Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bezweckte. Für die Kommission hatte Benedikt Würth (mitte, SG) vorgerechnet, dass es zum gegebenen Zeitpunkt in der Schweiz rund 15'000 Jugendliche und junge Erwachsene mit Ausbildungsbedarf gebe – besonders betroffen seien junge Frauen. Die vom Bund kürzlich unternommenen Förderungsmassnahmen – namentlich das bis 2024 befristete Pilotprogramm «Integrationsvorlehre Plus (INVOL+)», das seit Sommer 2021 auch auf dem regulären Weg zugewanderten Personen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten offen steht – seien zu verstetigen und die Kantone bei der Finanzierung von weiteren Massnahmen zur Förderung der Berufsbildungsfähigkeit zu unterstützen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Im Ratsplenum erläuterte Bundesrätin Keller-Sutter, dass es aufgrund bisheriger Erkenntnisse auch die Intention des Bundesrates sei, das Programm INVOL+ zu verstetigen. Nicht einverstanden sei man indes mit der Forderung nach zusätzlichen finanziellen Beiträgen durch den Bund über das Programm hinaus. Mit seinem zustimmenden Beschluss nahm der Ständerat das Anliegen einer 2019 im Nationalrat gescheiterten Motion der WBK-SR wieder auf.

Lücken in der Integrationsagenda Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle Jugendlichen in der Schweiz (Mo. 21.3964)

WBK-SR-Sprecher Jakob Stark (svp, TG) erläuterte die Vorteile der Motion «Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung», welche von der WBK-NR im Januar 2021 eingereicht worden war und nun in der Sommersession 2021 vom Ständerat behandelt wurde. Mit diesem Vorstoss solle mehr Ordnung in die Finanzierung der Berufsbildung gebracht werden. Ziel sei es, dass die Kantone mehr Planungssicherheit bekämen, indem sie die Pauschalbeiträge für die Berufsbildung unabhängig von den Berufsbildungsausgaben des Bundes erhielten. Entsprechend beantragte die Kommission die Annahme der Motion. Bildungsminister Parmelin anerkannte, dass das derzeitige System der Berufsbildungsfinanzierung komplex sei. Aus Sicht des Bundesrates sei es aber sinnvoller und realistischer, die Forderung der Motion erst im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 anzugehen. Daher lehnte der Bundesrat die Motion ab. Anschliessend stimmte der Ständerat der Motion jedoch deutlich zu – mit 35 zu 1 Stimmen, bei einer Enthaltung.

Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (Mo. 21.3007)

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Motion «Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden» der WBK-NR. Matthias Michel (fdp, ZG) beantragte seitens der Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Die Kommission unterstütze das Grundanliegen – den sprachlichen Austausch der Jugendlichen in der beruflichen Grundbildung –, sie sei aber der Ansicht, dass die Forderung bereits umgesetzt werde. So seien im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 bereits ausreichend Mittel für die sprachliche Mobilität gesprochen worden. Zudem plane die Initiative Berufsbildung 2030 die Digitalisierung voranzutreiben, damit dürfe auch der Forderung nach einer digitalen Informationsplattform entsprochen werden, so Michel. Demgegenüber argumentierte Johanna Gapany (fdp, FR), dass der sprachliche Austausch bei den Lernenden noch nicht genügend gefördert werde. Die Lehre müsse noch stärker aufgewertet werden, entsprechend solle die Motion angenommen werden.
Schliesslich entschied sich der Ständerat äusserst knapp, mit 21 zu 20 Stimmen, für die Annahme der Motion.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Im Mai 2021 forderte die WBK-NR, dass die Einführung der KV-Reform um ein Jahr verschoben wird und folglich erst im Sommer 2023 in Kraft treten soll. Dieselbe Forderung erhob auch ihre Schwesterkommission (Mo. 21.3605). Die WBK-NR argumentierte, dass eine Reform von dieser Tragweite gut durchdacht sein müsse, im Moment jedoch noch einige Punkte umstritten seien; diese müssten zuerst geklärt werden. Die Kommission erwähnte diesbezüglich die Frage nach dem Unterrichten respektive Erlernen einer zweiten Landessprache und die Frage nach der Integration der Berufsmaturität in die KV-Lehre.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da das Anliegen bereits erfüllt worden sei. So habe das SBFI in der Zwischenzeit nach verschiedenen Diskussionen mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren «entschieden, die Inkraftsetzung von Bildungsverordnung und Bildungsplan auf Anfang 2023 festzulegen und diese im August 2021 zu erlassen». Daraufhin wurden die zwei Motionen im September respektive Oktober 2021 von den beiden Kommissionen zurückgezogen.

KV-Reform. Verschiebung um ein Jahr (Mo. 21.3608)

Die WBK-NR reichte im Januar 2021 zwei Vorstösse im Bereich der Berufsbildung ein. In einem Postulat (Po. 21.3008) forderte sie einen Bericht über die Möglichkeiten, die Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich zu verbessern. In ihrer Motion verlangte sie, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis Ende 2022 einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone erarbeitet.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da die Planbarkeit und die Steuerung der Bundesmittel in der Berufsbildung bereits gewährleistet seien. Das BBG sehe vor, dass der Bund 25 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben für die Berufsbildung übernimmt. Diesen Richtwert erreiche oder übertreffe der Bund seit 2012. Zudem lege der Bund im Rahmen der BFI-Botschaften jeweils den Kostenrahmen an die Berufsbildung fest, auch würden Kosten, Kostenanteile und Wachstum für die einzelnen Jahre bereits transparent ausgewiesen. Falls der Nationalrat die Motion annehme, behalte sich der Bundesrat vor, dem Ständerat einen Antrag auf Abänderung in einen Prüfauftrag vorzulegen.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2021 mit dem Vorstoss. Diana Gutjahr (svp, TG) und Philipp Kutter (mitte, ZH) erläuterten für die Kommission, dass die Planung der Berufsbildungsfinanzierung für die Kantone schwierig sei, da der Beitrag des Bundes variieren könne. Das Parlament beschliesse im Rahmen der BFI-Botschaften zwar jeweils den Zahlungsrahmen des Bundes für die Berufsbildung. Diese Mittel flössen dann aber jeweils in verschiedene Kredite, wobei die Gelder für die Kantone nur im Rahmen eines bestimmten Kredites ausbezahlt würden. Je mehr der Bund in die anderen Kredite investiere, desto weniger bleibe für die Kantone übrig. Dadurch entstehe eine finanzielle Unsicherheit für die Kantone, die mit dieser Motion behoben werden solle.
Nachdem Bildungsminister Parmelin noch einmal die Haltung des Bundesrates wiederholt hatte, nahm der Nationalrat die Motion einstimmig mit 181 zu 0 Stimmen an.

Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (Mo. 21.3007)

Matthias Aebischer (sp, BE) forderte in seiner im März 2020 eingereichten Motion «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung» erneut, dass die Abschlüsse der höheren Berufsbildung (eidgenössische Berufsprüfung, eidgenössische höhere Fachprüfung sowie eidgenössisch anerkannte Bildung an einer höheren Fachschule) aufgewertet werden und neue Bezeichnungen erhalten, die vergleichbar mit denjenigen im Ausland sind. Er begründete seinen Vorstoss mit dem Fakt, dass in Deutschland zu Beginn des Jahres 2020 die Titelbezeichnungen «Bachelor Professional» und «Master Professional » eingeführt worden seien; dies führe dazu, dass die Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung nun im In- und Ausland mehr Mühe bekunden würden, eine Stelle zu finden. Ausserdem gingen die Titelbezeichnungen «Bachelor Professional» und «Master Professional» auch mit einem höheren Lohn einher. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Hauptgrund sei die befürchtete «Vermischung der Titelstrukturen der Berufsbildung und der Hochschulen, im Besonderen der Fachhochschulen». Ausserdem sei durch die Einführung von englischen Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bereits erhöht worden. Schliesslich nehme das SBFI im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030» bereits eine Auslegeordnung zum System der höheren Fachschulen vor.
Im Sommer 2021, und damit vor einer allfälligen Behandlung der Motion im Nationalrat, liess das SBFI gemäss Medienberichten verlauten, dass es die Einführung der Titel «Professional-Bachelor» und «Professional-Master» entgegen dem ursprünglichen Ansinnen des Bundesrates nun doch prüfen werde.

Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung (Mo. 20.3050)
Dossier: Höhere Fachschulen

Mit 18 zu 24 Stimmen (3 Enthaltungen) lehnte der Ständerat in der Frühjahrssession 2021 eine Motion der SPK-NR ab, die es Personen auch nach Erhalt eines negativen Asylentscheids erlauben wollte, ihre vor dem Entscheid begonnene Lehre in der Schweiz zu beenden. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr befürwortend zum Anliegen seiner Kommission geäussert.

Permettre aux demandeurs d'asile déboutés de terminer leur formation en cours (Mo. 20.3925)
Dossier: Lehrabschlüsse für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers

Der Ständerat lehnte die zuvor im Nationalrat angenommene Motion der WBK-NR zur Verringerung der sozialen Selektivität in der Herbstsession 2020 stillschweigend ab. Gemäss Benedikt Würth (cvp, SG) war das Anliegen der Motion im Rahmen der BFI-Botschaft 2021–2024 aufgenommen worden, es bestehe daher kein Handlungsbedarf mehr. Die WBK-SR bleibe bei diesem Thema aber am Ball, sie werde sich in einer ihrer nächsten Sitzungen intensiv mit der Thematik auseinandersetzen und dabei eine Auslegeordnung über die Bereiche soziale Selektivität, Integrationsagenda und Lehrstellenmarkt vornehmen.

Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Die Motion Rösti (svp, BE) zur Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung wurde 2020 in Zusammenhang mit der Beratung der BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028) sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat abgeschrieben.

Réduction des charges administratives formation des apprentis

Im Juli 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Konkret forderte sie eine Aufstockung der Mittel für landesweite Sprachaufenthalte während der beruflichen Grundbildung. Zudem solle zu diesem Zweck eine auf nationaler Ebene koordinierte digitale Plattform aufgebaut werden. Eine Minderheit der WBK-NR, bestehend aus CVP- und SVP-Parlamentariern und -Parlamentarierinnen, beantragte die Ablehnung der Motion, genauso wie auch der Bundesrat. Letzterer war der Ansicht, dass mit der Kulturbotschaft 2021-2024 bereits genug unternommen werde, um den sprachlichen Austausch unter den Auszubildenden zu fördern. Diese sehe beispielsweise vor, die Einrichtung eines neuen nationalen Austauschprogramms für die Berufsbildung zu prüfen. In der Herbstsession 2020 nahm der Nationalrat die Motion mit 134 zu 58 Stimmen (bei einer Enthaltung) an, wobei fast die gesamte SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der CVP und ein Mitglied der FDP.Liberalen gegen die Motion stimmten.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden

Im Sommer 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, die Mittel für landesweite Sprachaustausche in der beruflichen Grundbildung aufzustocken. Für die Förderung dieser Mobilität solle der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Berufsverbänden eine digitale Plattform erstellen. Eine starke SVP-CVP-Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion.
Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab; er war der Ansicht, dass die Forderung bereits Eingang in die Kulturbotschaft 2021-2024 gefunden habe. Während dieser Periode habe er für die Förderung des Austauschs rund CHF 10 Mio. vorgesehen. Er plane zudem, die bestehenden Programme zu konsolidieren und zusammen mit «Movetia» – der nationalen Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem – die Einrichtung eines neuen Austauschprogramms für die Lernenden zu prüfen. Dieses solle sich auf die Erfahrungen aus bereits existierenden Programmen einzelner Kantone stützen.
Die Argumentation des Bundesrates überzeugte die Mehrheit des Nationalrates jedoch nicht. In der Herbstsession 2020 wurde der Vorstoss von der grossen Kammer mit 134 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von einigen wenigen Mitgliedern der CVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Ende April 2020 forderte die WAK-SR den Bundesrat auf, in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, damit die Lehrbetriebe trotz der coronabedingten Krise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
In der Sondersession im Mai 2020, die aufgrund der Coronakrise auf dem Gelände der BEA Expo stattfand, erläuterte Christian Levrat (sp, FR), dass die Kommission an zwei Stellen Risiken für die Jugendlichen sehe: Zum einen bestehe die Gefahr, dass Lernende, die bis jetzt keine Stelle gefunden haben, auch bis im Sommer keine finden werden. Zum anderen befürchte die Kommission, dass einige Firmen die Weiterführung der Ausbildung aufgrund der Coronakrise nicht finanzieren könnten und diese daher abbrechen würden.
Arbeits- und Bildungsminister Parmelin stimmte der Dringlichkeit des Themas zu und plädierte ebenfalls für die Annahme der Motion. Er erläuterte, dass die vom Bund vorgesehenen Massnahmen subsidiär diejenigen der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt unterstützen würden, da diese genauer wüssten, welche Regionen und Branchen welche Hilfen bräuchten. Der Ständerat nahm die Motion seiner Kommission ohne Abstimmung an.
In der WAK-NR und im Nationalrat war die Motion ebenfalls unbestritten. Valentine Python (gp, VD) wies im Plenum in einem ausführlichen Statement darauf hin, dass tausende von Jugendlichen gefährdet seien, keine Lehrstelle zu finden. Untätigkeit und Perspektivlosigkeit über mehrere Monate hinweg könnten für die betroffenen Jugendlichen verheerende Auswirkungen haben, ganz zu schweigen von den sozialen und finanziellen Folgen. Eine vom SBFI alle zwei Wochen durchgeführte kantonale Umfrage zeige bereits einen sehr deutlichen Anstieg der Zahl der Kündigungen von Lehrverträgen in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich, so Python. Guy Parmelin wies abschliessend im Nationalrat darauf hin, dass derzeit auch der Übergang von der Lehre in den Arbeitsmarkt für die Jugendlichen mit grossen Schwierigkeiten verbunden sei.
Der Nationalrat nahm die Motion ebenfalls stillschweigend an.

Unterstützung der Lehrbetriebe (Mo. 20.3163)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Im Herbst 2019 befasste sich der Ständerat mit der Motion Page (svp, FR) über die Weiterbildung von Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern. Die WBK-SR hatte sich sehr knapp für die Annahme der Motion ausgesprochen. Im Ständerat war klar, dass die Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Menschen – oft durch enge Familienangehörige durchgeführt – sehr wichtig und wertvoll sei und eine riesige Entlastung für das Gesundheitssystem darstelle. Für die Kommissionsmehrheit führte Olivier Français (fdp, VD) aus, dass eine strukturierte und angemessene Ausbildung für die betroffenen Personen notwendig sei, da diese oft beispielsweise nicht genau wüssten, welche Handgriffe sie ausführen müssten. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) argumentierte des Weiteren, dass es auch oft um komplexe Koordinationsaufgaben gehe, die viele Personen leisten müssten. Es sei notwendig, sich um diese Familien zu kümmern und niederschwellige Ausbildungsgänge anzubieten, die ihren ganz spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen würden.
Für die Kommissionsminderheit führte Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) aus, dass es bereits heute die Möglichkeit gebe, sich die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei einer Ausbildung anrechnen zu lassen. Betreuende und pflegende Personen könnten beispielsweise die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundausbildung absolvieren und Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (z.B. Praktikum) stellen. Zudem habe der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen verabschiedet, der diese Anliegen ebenfalls unterstütze, so Häberli-Koller.
Bildungsminister Parmelin fügte an, dass der Gesundheitssektor stark reguliert sei; sobald es eine formale Ausbildung für die pflegenden Personen gebe, bestehe die Gefahr, dass diese für obligatorisch erklärt werde, so dass die betroffenen Menschen zu Hause nur noch dann betreut werden könnten, wenn mindestens ein Familienmitglied eine solche Ausbildung absolviert habe. Dieser Entwicklung solle nicht Vorschub geleistet werden, so Parmelin. Schliesslich sei zu beachten, dass der Bundesrat bereits ein Förderprogramm für Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen lanciert habe.
Die Mehrheit des Ständerates folgte der Linie des Bundesrates und der Kommissionsminderheit und lehnte die Motion mit 16 zu 17 Stimmen knapp ab.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

La CPS-CN proposait au Conseil national de rejeter la motion visant à coordonner le début de l'école de recrues avec la fin de l'apprentissage, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions. Le choix de Viola Amherd, de reporter le début de l’école de recrues d’été à la semaine civile 27 dès l’été 2020, représentait, pour la majorité des membres de la commission, un compromis entre les besoins de la formation professionnelle et ceux des hautes écoles. L’égalité de traitement entre la formation professionnelle et les hautes écoles aurait été compromise, en cas d'acceptation de la motion. En revanche, une minorité souhaitait l'adoption de l'intervention, pour ne pas contraindre les apprentis à quitter leur entreprise avant la fin de leur contrat d'apprentissage pour effectuer leur école de recrues. Après l'achèvement du projet DEVA, la question du début de l'école de recrues sera à nouveau examinée.
Au Conseil national, la motion a été rejetée par 97 voix contre 66 et 1 abstention. La proposition de la minorité a été soutenue à l'unanimité par l'UDC, ainsi que quelques libéraux-radicaux et démocrates-chrétiens. La motion est donc liquidée.

Den Beginn der Rekrutenschule auf den Berufslehrabschluss abstimmen

Die WBK-NR forderte in einer Motion, dass der Bundesrat in seiner nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität (beispielsweise in den Bereichen Stipendienwesen, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung, Sprachförderung) einfügt. Eine starke Minderheit aus SVP- und FDP-Kommissionsmitgliedern beantragte, die Motion abzulehnen.
In seiner Stellungnahme befürwortete der Bundesrat die Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und zeigte sich daher bereit, das Thema in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufzugreifen und – wo geboten und wo zuständig – Massnahmen vorzuschlagen. Einige Bereiche, welche die WBK-NR in ihrer Motion identifizierte, gehörten indes in die Kompetenz der Kantone oder seien nicht Gegenstand der BFI-Botschaften, hielt der Bundesrat fest. Insgesamt war er der Ansicht, dass der Bund die in seiner Kompetenz liegenden Vorkehrungen für die Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich getroffen habe. Er erachtete das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt und beantragte ihre Ablehnung.
Der Nationalrat debattierte in der Herbstsession 2019 intensiv über die Motion. Irène Kälin (gp, AG) betonte dabei die Wichtigkeit der Verringerung der sozialen Selektivität, die auf allen Ebenen und Stufen des Schweizer Bildungssystems leider immer wieder reproduziert werde. Es brauche daher auf verschiedenen Ebenen Massnahmen, um die soziale Selektivität möglichst weit zu eliminieren. Für die Minderheit führte Verena Herzog (svp, TG) aus, dass für die Chancengerechtigkeit bereits genügend unternommen werde. Darüber hinaus lägen viele der Massnahmen, auf welche die Kommission abziele, in der Kompetenz der Gemeinden und der Kantone und seien deshalb nicht zielführend. Dieser Aussage stimmte auch Bundesrat Guy Parmelin zu und plädierte noch einmal für die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat folgte jedoch der Mehrheit seiner Kommission und nahm den Vorstoss mit 101 zu 82 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Passée devant la commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC-CN) du Conseil national, la motion visant à inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II n'a pas convaincu. La majorité (14 voix) a choisi de la rejeter, arguant qu'un mélange des compétences de la Confédération et des cantons n'était pas souhaitable, du moins pas avant la parution du rapport commandité par la CDIP et le SEFRI. Ce rapport permettra de faire la lumière sur les différents programmes d'intégration et les populations concernées. Une minorité (9 voix) souhaitait tout de même accepter la motion, pour manifester leur volonté d'avancer sur le dossier de l'intégration.
Au Conseil national, le même rapport de force était à l’œuvre: 115 voix émanant de l'UDC, du PLR et du PDC se sont opposées à la motion, contre les insuffisantes 67 voix des autres partis.

Inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II