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Nachdem die wenigen noch verbliebenen Differenzen rasch ausgeräumt waren, verabschiedeten beide Räte die Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sind Zinsen in kartellierten oder wettbewerbsschwachen Märkten sowie von der Verwaltung festgelegte oder genehmigte Preise, Prämien und Tarife ebenfalls der Preisüberwachung unterstellt. Da mit diesem indirekten Gegenvorschlag die Hauptanliegen der zweiten Preisüberwachungsinitiative erfüllt waren, wurde diese zurückgezogen. Die neuen Bestimmungen wurden auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die wettbewerbsrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Kartellkommission, den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Gerade die europäische Integration werde an die Wettbewerbsaufsicht Aufgaben herantragen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden könnten. Er wollte deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb vorzuschlagen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der Kartellkommission erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat.

Mo. Eisenring für die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen

Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Affolter (fdp, SO) für die gesetzliche Erfassung des Kleinkreditwesens. Dieses neue Gesetz soll vor allem die Bekämpfung von Missbräuchen zum Ziel haben. Gleichzeitig lehnte er eine parlamentarische Initiative Oehler (cvp, SG) ab, welche das Parlament hatte beauftragen wollen, in eigener Regie ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Vorlage eines neuen Gesetzesentwurfs Missbräuche

Seit 1985 besteht im Rahmen der EG eine Richtlinie über eine einheitliche Produktehaftpflicht. Diese schreibt vor, dass ein Produzent auch dann für Schäden, welche Konsumenten durch ein fehlerhaftes Produkt erleiden, haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Nationalrat überwies auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine aus dem Jahre 1989 stammende parlamentarische Initiative Neukomm (sp, BE) für die Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftung. Zwar hatte der Bundesrat bereits 1988 eine Expertenkommission für die Totalrevision des Haftpflichtrechts eingesetzt; diese konnte aber ihre Studien noch nicht abschliessen. Nach Ansicht der Nationalratskommission ist die Einführung einer Produktehaftpflicht jedoch derart dringlich, dass sie, wenn möglich in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, prioritär behandelt werden soll. Gegen Jahresende setzte das EJPD eine Expertenkommission ein, welche Vorschläge für die Ausgestaltung dieser neuen Haftpflichtregel erarbeiten soll.

Anlauf für die Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht

L'année 1990 a véritablement ébranlé l'agriculture helvétique et a vu l'amorce d'une profonde restructuration. Ces bouleversements constituent une inévitable remise en question face aux pressions qui s'exercent de plus en plus durement sur la politique agricole suisse, ainsi que l'a démontré, entre autres, le refus de l'arrêté viticole en votation populaire. La révolution des mentalités, esquissée depuis quelques années, s'est précisée, catalysée par l'urgence des problèmes. Pressé de toutes part, le monde paysan doit affronter plusieurs exigences majeures venant de deux directions: de l'intérieur des frontières suisses, par des demandes instantes pour une production plus respectueuse de l'environnement d'une part, et moins onéreuse pour le consommateur d'autre part, et de la part d'organismes internationaux, comme le GATT et la CE, pour une meilleure adaptation aux lois du marché. Ces éléments conditionnent désormais chaque domaine de la politique agricole dont la tendance va progressivement vers des solutions du type paiements directs, instruments semblant les plus aptes à répondre aux problèmes qui se posent.

GATT: Echec des négociations autour de l'agriculture lors du cycle de l'Uruguay
Dossier: GATT-Verhandlungen: die Uruguay-Runde

Im Ständerat stellte Schmid (cvp, AI) erneut den Antrag, auf die Revision des Vertragsrechts nicht einzutreten. Sein Hauptargument, der Schutz der Konsumenten vor aggressiven Verkaufsmethoden sei mit den neuen Bestimmungen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleistet, vermochte die Ratsmehrheit nicht zu überzeugen. Die Differenzbereinigung verlief problemlos. Insbesondere wurde in deren Verlauf präzisiert, in welchen Fällen ein Widerrufsrecht möglich sein soll: bei Vertragsabschlüssen in Wohnräumen und deren Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie bei sogenannten Werbeausflugsfahrten.

Vorlagen zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten (BRG 86.030)

Dass gerade auch die Leistungsanbieter nicht ohne weiteres zu Sparübungen bereit sind, zeigte sich in den teilweise sehr schwierigen Tarifverhandlungen zwischen Krankenkassen und Spitälern, die in mindestens drei Kantonen zu einem vertragslosen Zustand führten.
Noch deutlicher wurde dies im Streit um die Zürcher Arzttarife. Nachdem der Kanton diese entgegen den Empfehlungen des Preisüberwachers erhöht hatte, reichte das Konsumentinnenforum Beschwerde beim Bundesrat ein. Die Landesregierung wies die Einsprache zwar ab, widersetzte sich aber im Gegenzug dem aus dem bürgerlichen Lager stammenden Ansinnen, die Kompetenzen des Preisüberwachers im Medizinalbereich zu beschneiden. Er legte Wert auf die Feststellung, Arzttarife hätten klar kartellistischen Charakter und seien deshalb in Zukunft nicht nur auf Missbräuche, sondern auch unter wettbewerbspolitischen Aspekten zu überprüfen.

Diskussionen um Ärztehonorare und Tarifverhandlungen (1989–1990)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession als Erstrat mit der zweiten Preisüberwachungsinitiative und dem dazu vom Bundesrat vorgelegten indirekten Gegenvorschlag. Dabei geht es primär um den Einbezug der Zinsen und der administrierten, d.h. von politischen Behörden festgelegten oder bewilligten Preise in die bestehende Uberwachung der Preise, auf kartellierten oder sonst wettbewerbsschwachen Märkten. Im Vorfeld der Debatte hatten sich die Banken und der Vorort gegen einen Ausbau der Preisüberwachung ausgesprochen. Pikanterweise hatte der Nationalrat unmittelbar vor dieser Beratung einer dringlichen, aber zeitlich befristeten wettbewerbspolitischen Kontrolle der Hypothekarzinsen zugestimmt. Mit diesem Zugeständnis gegenüber den Mietern war die Annahme des Gegenentwurfs bereits vorgespurt. Obwohl sich die vorberatende Kommission nur äusserst knapp für Eintreten auf den Gegenvorschlag ausgesprochen hatte, wurde ein von der SVP, der LP und einer Minderheit der FDP unterstützter Nichteintretensantrag deutlich abgelehnt. In der Detailberatung setzten sich durchwegs die Formulierungen des Bundesrates durch. Da damit die Anliegen der Initiantinnen praktisch vollständig erfüllt waren, erwuchs dem Antrag, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auch von seiten der Linken und des LdU keine Opposition. Der Ständerat schloss sich ohne grosse Diskussion dem Nationalrat an und schuf nur einige unbedeutende Differenzen, welche im Berichtsjahr noch nicht bereinigt worden sind.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Zusammen mit der Arbeitsgruppe für eine neue Agrarpolitik (NAP) und der SP lancierte der LdU die Initiative «Bauern und Konsumenten».

Lancierung der Volksintiativen «Bauern und Konsumenten» und «Für den Ausbau von AHV und IV»

L'autre initiative, lancée en juin et intitulée «paysans et consommateurs — pour une agriculture en accord avec la nature», résulte d'un compromis entre les projets du groupe de travail «Pour une nouvelle politique agricole» (NAP, sigle alémanique) et de l'Alliance des Indépendants (AdI). Alors que le premier était principalement axé sur la protection de l'environnement, le second insistait plutôt sur une libéralisation du secteur agricole. La synthèse, soutenue par les partis socialiste, écologique, indépendant et évangélique ainsi que par de nombreuses organisations de protection des consommateurs, des animaux ou de l'environnement, vise à rompre, selon les initiants, la politique actuelle qui assure des prix élevés à la production, entraînant ainsi des excédents nuisibles autant pour l'environnement que pour les lois du marché. Pour cela, la Confédération devrait agir sur les prix, taxer les moyens de production nocifs et ne plus financer les excédents. Elle compenserait ces manques à gagner par des paiements directs devant orienter la production dans un sens écologique.

«Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature» / «pour une agriculture paysanne compétitive et responsable de l'environnement» (MCF 92.070)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Der Ständerat, der noch 1986 in der Schlussabstimmung nach langwierigem Differenzbereinigungsverfahren ein Gesetz über das Konsum- und Kleinkreditwesen abgelehnt hatte, behandelte eine von 34 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion Affolter (fdp, SO), welche vom Bundesrat die Vorlage eines neuen Gesetzesentwurfs verlangt. Dieser soll primär darauf angelegt sein, Missbräuche im Kleinkreditwesen zu bekämpfen. Nicht zuletzt die Tatsache, dass viele Drogenabhängige ihre Sucht mit Kleinkrediten finanzieren, rufe nach einem solchen Gesetz. Obwohl Bundespräsident Koller auf die Schwierigkeit hinwies, in diesem Bereich einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen und deshalb für die Postulatsform plädierte, überwies der Rat den Vorstoss mit 34:4 Stimmen als Motion.

Vorlage eines neuen Gesetzesentwurfs Missbräuche

Der Nationalrat lehnte es zum zweiten Mal und damit endgültig ab, auf die vom Ständerat 1988 beschlossene und 1990 nochmals bestätigte Streichung der Bestimmungen über Kleinkredite im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzutreten. Der Initiant Schönenberger (cvp, SG) hatte seinen Antrag damit begründet, dass nach der Ablehnung des Kleinkreditgesetzes durch das Parlament auch die Bestimmungen über Konsumkredite im UWG gestrichen werden müssten.

Teilrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Konsumenteninformationsgesetz und der Revision der Bestimmungen über Vertragsabschlüsse im Obligationenrecht. Umstritten war bei der ersten Vorlage der Einbezug der Dienstleistungen in die Deklarationspflicht und bei der zweiten ein Widerrufsrecht von bestimmten, ausserhalb von Geschäftslokalen abgeschlossenen Verträgen. Die Mehrheit der SVP lehnte beide von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen ab; ein Antrag auf – im Gegensatz zum Ständerat – nicht gestellt. In einer Abstimmung unter Namensaufruf setzte sich gegen den Widerstand der SVP, der LP und der Hälfte der freisinnigen Fraktion die Meinung durch, dass eine Deklarationspflicht, d.h. die Angabe von präzisen und vergleichbaren Informationen, nicht nur für Waren, sondern auch für Dienstleistungsangebote eingeführt werden soll. Bei den Bundessubventionen für die Durchführung von Tests durch Konsumentenschutzorganisationen blieb ein Antrag Nabholz (fdp, ZH), der die "Kann-Formel" durch eine Verpflichtung ersetzen wollte, knapp in der Minderheit. Bei der OR-Revision unterlag der von der SP, dem LdU und einem Teil der Grünen unterstützte Antrag, das Widerrufsrecht für Vertragsabschlüsse ausserhalb von Geschäftslokalitäten auch bei Versicherungsverträgen zuzulassen.

Vorlagen zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten (BRG 86.030)