Nachdem die wenigen noch verbliebenen Differenzen rasch ausgeräumt waren, verabschiedeten beide Räte die Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sind Zinsen in kartellierten oder wettbewerbsschwachen Märkten sowie von der Verwaltung festgelegte oder genehmigte Preise, Prämien und Tarife ebenfalls der Preisüberwachung unterstellt. Da mit diesem indirekten Gegenvorschlag die Hauptanliegen der zweiten Preisüberwachungsinitiative erfüllt waren, wurde diese zurückgezogen. Die neuen Bestimmungen wurden auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt.
2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)- Schlagworte
- Datum
- 6. September 1991
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Geschäftsnr.
- 89.078
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1991, S. 200 ff. und 814; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 332; BBl, 1991, I, S. 1324 (Initiative) und S. 1365 f. (Gesetz) sowie III, S. 1265 (Rückzug der Initiative). Vgl. auch LNN, 5.3.91; BZ, 24.8.91; Presse vom 7.9.91 (Rückzug); NZZ, 9.10.91.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 06.08.2019
Aktualisiert am 06.08.2019